„Die Antiterrorpakete seien eine reine Schubladenlösung von Schily gewesen, und jetzt sind seine Schubladen leer. Jansen, der in der Sonderkommission USA, die wegen der Anschläge vom 11. September ermittelt, Observierung und technische Überwachung koordiniert und Vorsitzender des BKA-Verbandes im Bund Deutscher Kriminalbeamter ist, sagte‚ die beiden von der rot-grünen Bundesregierung beschlossenen Sicherheitspakete suggerierten der deutschen Bevölkerung eine Sicherheit, die es so gar nicht gebe.“
Meine Damen und Herren, das sagt kein Politiker, das sagen diejenigen, die damit umgehen. Deshalb muss es doch möglich sein, auch weitergehende Forderungen hier in die Diskussion zu bringen. Ich wundere mich sehr, dass der Innenminister jetzt Probleme mit diesen Forderungen hat. In der Welt vom 30. November 2001 ist der Innenminister nämlich wie folgt zitiert worden:
„Der Niedersächsische Innenminister Heiner Bartling hat die Forderung mehrerer Bundesländer nach Verschärfung des zweiten Sicherheitspaketes bekräftigt. Es müsse erreicht werden, dass Menschen, die in Deutschland zu Terror und Gewalt aufrufen, nicht hier bleiben können. Danach sollen Ausländer in der Regel ausgewiesen werden, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass sie den internationalen Terrorismus unterstützen.“
nämlich die Möglichkeit, gewaltbereite Ausländer bereits bei begründetem Verdacht auf Unterstützung einer terroristischen Organisation auszuweisen.
Meine Damen und Herren, wie kann es sein, dass Sie sich jetzt weigern, so etwas in ein Sicherheitspaket III aufzunehmen? Das erschließt sich mir nicht. Sie sollten hier sagen, dass Sie das mitmachen.
Herr Adam, jetzt wird es ganz interessant. Es gibt eine Presseerklärung vom 17. September, in der der Innenminister weitere Maßnahmen fordert, z. B. die erweiterte Speicherung im Ausländerzentralregister. Genau das fordern wir im Sicherheitspaket III unter Punkt 2 c.
(Adam [SPD]: Sie fordern, dass jeder Ausländer, der hier Urlaub macht, er- fasst wird! - Zuruf von Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE])
Natürlich wissen wir, liebe Frau Stokar, welche Probleme es auch bei der Rasterfahndung gibt. Aber es kann doch nicht sein, dass man Angaben zur Religionszugehörigkeit, zur ethnischen Zugehörigkeit, zu Voraufenthalten in anderen Staaten und persönliche Angaben im Ausländerzentralregister nicht speichern kann. Genau das, was der Innenminister noch im Herbst vergangenen Jahres gefordert hat, muss jetzt auch umgesetzt werden. Jetzt sollte er sich auch dazu bekennen und mitmachen.
Er hat in einem weiteren Punkt klar eine Beteiligung der Verfassungsschutzbehörden gefordert, nämlich in Asylverfahren und Visaverfahren. Auch das haben wir hier gefordert. Die Koordination vorhandener Daten zu Extremismus und Terrorismus bei den Verfassungsschutzbehörden ist in unserem Katalog enthalten
Lassen Sie mich zum Abschluss noch auf einen Punkt eingehen, über den ich mich wirklich total gewundert habe: Sicherheitspaket II. § 129 ist dort geändert worden. Dadurch ist aber nicht eine Verbesserung der Gesetzeslage erzielt worden, sondern ganz im Gegenteil, eine Verschlechterung. Noch 1976 - seinerzeit hat die SPD die Bundesregierung getragen - wurden gemeinsam mit uns Antiterrorgesetze verabschiedet. In diesen Gesetzen war ganz klar das strafrechtliche Verbot der Werbung für terroristische Ziele geregelt. Wenn
Sie sich heute aber die §§ 129 a und 129 b des Strafgesetzbuches angucken, dann werden Sie feststellen, dass Sie genau dieses Verbot gestrichen haben. Meine Damen und Herren, das Werben für eine terroristische Vereinigung soll jetzt nicht mehr unter Strafe gestellt werden. Was ist das für eine Reaktion nach den Ereignissen, die wir im vergangenen Jahr erleben mussten? Das ist aus meiner Sicht völlig unbegreiflich und muss wieder geändert werden.
Meine Damen und Herren, es ist wahr: In wenigen Wochen ist Bundestagswahl, und danach ist Landtagswahl.
Wenn es um die Sicherheit der Menschen geht, sollten wir versuchen, sachlich über diese Fragen zu sprechen. Außerdem sollten wir uns vor allem daran erinnern, was wir in den vergangenen Monaten einmal gesagt haben. Man muss sich daran halten und auch die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen. Man wird doch unglaubwürdig, wenn man auf Terroranschläge immer wieder nur reagiert. Das ist doch keine vernünftige Politik. Wir als CDU fordern viele von den Dingen, die jetzt umgesetzt worden sind, schon seit Jahren. Es kann nicht sein, dass wir erst dann wieder handeln, wenn etwas passiert ist.
Das können wir mit unserem Gewissen nicht vereinbaren. Herr Innenminister, in dieser Angelegenheit sollten wir wirklich Gemeinsamkeit zeigen. Geben Sie sich doch einen Ruck, lassen Sie uns den Sicherheitspakt III so schnell wie möglich auf den Weg bringen, und setzen Sie das, was im Sicherheitspaket II geregelt ist, auf Bundesebene und auch auf Länderebene endlich um. Sie machen sich unglaubwürdig, wenn Sie noch länger warten. - Vielen Dank.
diesem Hause darüber einig, dass meine Vorredner Recht hatten, wenn sie gesagt haben, dass die schrecklichen Anschläge auf das World Trade Center in New York und auf das Pentagon in Washington das Ausmaß und die Unmittelbarkeit der Bedrohung durch den Terrorismus deutlich gemacht haben. Meine Damen und Herren, niemand hat sich zuvor mit so viel Menschenverachtung durchgeführte Anschläge vorstellen können. Niemand konnte sich Anschläge mit derartigen Folgen vorstellen. Weil solche Anschläge inzwischen aber verübt worden sind, haben die Bundesregierung, aber auch die Niedersächsische Landesregierung - das haben sowohl der Herr Innenminister als zum Teil auch die Kollegin Frau Stokar in ihren Reden deutlich gemacht - mit aller Konsequenz, aber auch mit Augenmaß auf die veränderte Sicherheitslage reagiert.
Der Bundesregierung, insbesondere aber dem Bundesinnenminister ist dafür zu danken, dass nach dem 11. September die umfassendsten Sicherheitspakete beschlossen worden sind, die es in der Geschichte der Bundesrepublik jemals gegeben hat. Mit dem Sicherheitspaket II - also mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz - wird den Bürgerinnen und Bürgern ein Maximum an Sicherheit garantiert. Zugleich jedoch werden Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Bürgerrechte bewahrt. Das, meine Damen und Herren, ist für uns ein sehr hohes Gut.
Auch Niedersachsen - das kam in den Reden zum Ausdruck - hat die Sicherheitslage längst neu bewertet. In einigen Bereichen sind veränderte rechtliche Rahmenbedingungen für die Polizeiarbeit geschaffen worden, damit den neuen Gefahrensituationen frühzeitig und effektiv begegnet werden kann. Ich erinnere an die von uns umgesetzten Ergänzungen des Polizeirechts und die in diesem Hause vorgenommene Erweiterung der Ermittlungsmöglichkeiten. Wenn wir uns auch über die Einführung und den Zeitpunkt gestritten haben, so waren wir uns doch zumindest mit der rechten Seite dieses Hauses einig, als es hieß, die Rasterfahndung sowie die Videoüberwachung und die Videoaufzeichnung auf öffentlichen Plätzen einzuführen.
Zwischenruf: Erst jetzt wird die Regierung tätig. Kollege Ontijd, ich könnte diesen Zwischenruf jetzt zurückgeben. Nach dem Anschlag auf das World Trade Center hat die CDU-Fraktion zwölf Monate gebraucht, um derartige Anträge vorzulegen.
Was aber soll das alles, meine Damen und Herren? Innere Sicherheit ist wahrlich - das haben alle in ihren Reden so gesagt; ich muss aber davon ausgehen, dass sie zum Teil etwas anderes damit gemeint haben - ein viel zu ernstes Thema, um damit Polemik und - heute rein zufällig auf der Tagesordnung - Wahlkampfgeplänkel zu betreiben.
Kollege Schünemann, ich habe mich ernsthaft gefragt, welchen Sinn die drei von Ihnen vorgelegten Initiativen eigentlich machen, wenn doch bekannt ist, dass Sie zumindest eine dieser Initiativen zum Teil 1 : 1 von Bayern abgeschrieben haben.
(Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE]: Nur eine? Alle! - Dr. Stratmann [CDU]: Von Bayern kann man nur lernen!)
Welchen Sinn macht es eigentlich, wenn Sie hier die Initiativen von Bayern einbringen? Warum soll die SPD-Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative für ein von Ihnen zitiertes Sicherheitspaket III aufgefordert werden, wenn solch eine Initiative doch auch von den CDU-regierten Bundesländern gestartet werden könnte? Wo ist denn Ihr Einfluss auf die CDU-regierten Bundesländer? Der scheint gleich null zu sein.
Meine Damen und Herren, ich will ferner sagen, dass ich mich nicht des Eindrucks erwehren kann, dass die eine oder andere Forderung in Ihren Anträgen - Sie sagten, die innere Sicherheit sei nicht als Wahlkampfthema geeignet - dem Wahlkampf geopfert wird. Alle drei Anträge - das halte ich für schlimm, meine Damen und Herren - versuchen, den Eindruck zu erwecken, dass Niedersachsen von organisierter Kriminalität, gewaltbereiten Terroristen, Islamisten und Asylbewerbern - große Unterschiede machen Sie in Ihren Anträgen nicht
akut bedroht ist. Sie wissen, dass das falsch ist. Deshalb halte ich das für schlimm und gefährlich.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist und bleibt ein sicheres Land. Mit unserer gemeinsamen Sicherheitspolitik auf Bundes- und Landesebene werden wir dafür sorgen, dass das auch so bleibt.
Meine Damen und Herren, darin sind wir uns wohl alle einig: Der 11. September hat zweifellos eine neue Dimension des internationalen Terrorismus offenbart. Er hat nicht zuletzt zahlreiche Anpassungen der Sicherheitsgesetze durch den Bundesgesetzgeber erforderlich gemacht. Diese Anpassungen sind längst erfolgt. Ein Ziel hat der 11. September allerdings nicht erreicht. Der 11. September bedeutet nicht das Ende des Rechtsstaats. Er bedeutet auch nicht ein Ja zu ausufernden Ausweisungsmöglichkeiten für irgendwie möglicherweise verdächtigten Ausländer. In einem Rechtsstaat gilt immer noch: Der Verdacht ist Anlass für weitere Ermittlungen. Nur wenn man konkrete Belege in der Hand hat, können die entsprechenden strafrechtlichen und ausländerrechtlichen Sanktionen folgen, nicht aber aufgrund einer möglicherweise falschen Verdächtigung.
Herr Beckstein aus Bayern kritisiert, dass nach dem Schily-Gesetz - ich zitiere - die Sicherheitsbehörden im Einzelfall Belege dafür erbringen müssen, dass der Betroffene einer terroristischen Vereinigung angehört oder sie unterstützt, damit eine Ausweisung erfolgen kann. Was gibt es daran bitte zu kritisieren, meine Damen und Herren? - Ein solches Verfahren ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit.
Die gesetzlichen Grundlagen sind aber längst vorhanden und müssen nicht erst zusätzlich gefordert werden. Eine bloße Verdachtsausweisung wird und darf es in Deutschland nicht geben. Spätestens das Bundesverfassungsgericht wird das zu verhin