1. Wie viele Stellen für Lehrkräfte mit wie vielen Unterrichtsstunden sind zum Schuljahresbeginn an den Schulen der Stadt Delmenhorst ausgeschieden?
2. Inwieweit waren die Einstellungen an Delmenhorster Schulen zum Schuljahresbeginn Ersatzbedarf für die unter 1. genannten Lehrkräfte, und wie viele Lehrkräfte mit wie vielen zusätzlichen Lehrerstunden sind an welchen Schulen der Stadt Delmenhorst tatsächlich zusätzlich eingestellt worden?
3. Wie viele Lehrkräfte mit wie vielen zusätzlichen Lehrerstunden werden an welchen Schulen der Stadt Delmenhorst zum 1. November eingestellt?
Zu 1: Zum 1. August 2002 sind in Delmenhorst durch Pensionierung, Altersteilzeit, Beurlaubungen und Wegversetzungen an den allgemein bildenden Schulen 38 Lehrkräfte mit 645,5 LehrerIst-Stunden ausgeschieden, das entspricht ca. 24 Vollzeitlehrereinheiten.
An den Berufsbildenden Schulen waren es zwei Lehrkräfte für Fachpraxis mit 37,5 Lehrer-IstStunden und sieben Lehrkräfte für Theorie mit 85,5 Lehrer-Ist-Stunden, das entspricht ca. 1,4 Vollzeitlehrereinheiten an Lehrkräften für Fachpraxis und ca. vier Vollzeitlehrereinheiten an Lehrkräften für Theorie.
Zu 2: Zum Stichtag der Statistik am 8. Februar 2002 verfügten die allgemein bildenden Schulen der Stadt Delmenhorst über insgesamt 13 619,0 Lehrer-Ist-Stunden ohne den Unterricht in eigener Verantwortung der Referendarinnen
und Referendare. Zum Stichtag der Statistik am 15. August 2002 waren es insgesamt mehr als 13 749,0 Lehrer-Ist-Stunden. Der Zuwachs von 130,0 Lehrer-Ist-Stunden entspricht fünf Vollzeitlehrereinheiten, die zusätzlich an den allgemein bildenden Schulen in Delmenhorst eingestellt worden sind. Dieser Zuwachs belegt, dass die u. a. durch Pensionierungen, Altersteilzeit, Beurlaubungen und Wegversetzungen unter Nr. 1 genannten weggefallenen Lehrer-Ist-Stunden durch 23 Neueinstellungen und insgesamt 13 Zuversetzungen, Beendigungen von Beurlaubungen, Beendigung der Einstellungsteilzeit und weitere Personalmaßnahmen mehr als ausgeglichen wurden.
Für die Berufsbildenden Schulen wurden die fehlenden Vollzeitlehrereinheiten an Lehrkräften für Fachpraxis durch zwei Neueinstellungen (Zu- nahme von 17,5 Lehrer-Ist-Stunden) mehr als kompensiert. An Theorielehrkräften wurden zwei Lehrkräfte neu eingestellt und eine Lehrkraft nach Delmenhorst versetzt (ein Minus von zwölf Leh- rer-Ist-Stunden). Dieser geringe Verlust von zwölf Unterrichtsstunden wird durch das Arbeitszeitkonto in erheblichem Maße (zusätzlich 63 Stunden) aufgefangen, sodass sich insgesamt eine Zunahme von 51 Stunden ergibt, was etwa 2,4 Vollzeitlehrereinheiten entspricht.
Zu 3: An den allgemein bildenden Schulen werden zum 1. November 2002 folgende Stellen in Delmenhorst bekannt gegeben:
- ein Arbeitsplatz für „Springer-Lehrkräfte“ mit dem Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den Fächern Deutsch/Sachunterricht an der Grundschule BungerhofHasbergen (25 Std.)
- eine Stelle mit dem Lehramt an Grund-, Hauptund Realschulen und dem Fach Deutsch an der Hauptschule im Schulzentrum Süd (27,5 Std.)
- eine Stelle mit dem Lehramt an Realschulen und den Fächern Physik/Geschichte an der Realschule Holbeinstraße im Schulzentrum West (26,5 Std.)
- eine Stelle mit dem Lehramt für Sonderpädagogik und der Fachrichtung Sprachbehindertenpädagogik an der Fröbelschule (26,5 Std.)
Über die Verteilung der Stellen im Regierungsbezirk Weser-Ems an den Berufsbildenden Schulen wird abschließend erst Mitte September entschieden.
Die Grundschule Widukindland hatte sich in den letzten Jahren sehr erfolgreich als Volle Halbtagsschule in Osnabrück bewährt. Der Rat der Stadt Osnabrück hatte sich zudem bei der Einführung der „Verlässlichen Grundschulen“ dafür ausgesprochen, dass der Status „Volle Halbtagsschule“ im Rahmen der Übergangszeiten zur Umwandlung in „Verlässliche Grundschulen“ ganz ausgeschöpft werden solle, zudem die Landesregierung diese Möglichkeit in ihren Übergangsverordnungen explizit ermöglichen wollte.
Grundlage für die Aufrechterhaltung der Anforderungen an eine Volle Halbtagsschule ist gemäß den Richtlinien eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung.
Zu Beginn des Schuljahres 2002/2003 wurde der Grundschule Widukindland jedoch nur noch eine 97-prozentige Unterrichtsversorgung zugestanden, dagegen erhalten die in Osnabrück inzwischen schon eingerichteten „Verlässlichen Grundschulen“ Lehrerstundenzuweisungen, die einer 100-prozentigen Unterrichtsversorgung entsprechen.
Anhand der nachfolgenden Berechnung wird aufgezeigt, dass auf dieser Basis ein qualifizierter Unterricht unter den Maßgaben des Modellversuchs „Volle Halbtagsschule“ nicht mehr aufrechterhalten werden kann:
Die Grundschule Widukindland ist eine zweizügige Schule. Für das Schuljahr 2002/2003 wurden 240 Lehrerstunden/Woche zugeteilt. Für eine Unterrichtsversorgung aller acht Klassen für die Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr werden 220 Unterrichtsstunden benötigt (8 x 27,5 Unterrichtsstunden). Somit besteht ein „Überhang“ von 30 Unterrichtsstunden für folgende Aufgaben:
Dieser Rechnung zufolge werden zusätzlich 13 Unterrichtsstunden pro Woche benötigt, um den Bedarf zu decken.
Geht man von dem im letzten Schuljahr ermittelten Krankenstand von insgesamt 600 Unterrichtsstunden aus, werden die fehlenden Unterrichtsstunden nicht aus der Vertretungsreserve gedeckt werden können.
1. Mit welcher Begründung werden der „Vollen Halbtagsschule“ Widukindland im Schuljahr 2002/2003 nur noch eine um 3 % reduzierte Anzahl an Lehrerstunden/Woche zugeteilt, während die „Verlässlichen Grundschulen“ 100 % der rechnerisch benötigten Lehrerwochenstunden erhalten?
2. Mit welcher Begründung werden bei der „Vollen Halbtagsschule“ Widukindland die für den Englischunterricht benötigten Lehrerwochenstunden, zumindest vier Lehrerwochenstunden/Woche für die Klasse 4, nicht wie bei anderen Grundschulen zusätzlich gestellt?
3. Wie bewertet die Landesregierung diese von den Eltern als „Bestrafung“ empfundene Maßnahme für ein Festhalten an einer bewährten Schulform schlechte Unterrichtsversorgung und den dadurch erzeugten Druck sowohl auf den Schulträger als auch auf die Elternvertreter, sich für eine schnellere Umwandlung in eine „Verlässliche Grundschule“ einzusetzen?
Die Bezirksregierung Weser-Ems berichtet, dass die Grundschule Widukindland zu Beginn des Schuljahres 2002/2003 bei 259,0 Lehrer-SollStunden über 253,0 Lehrer-Ist-Stunden verfügt. Zur Erteilung der Schülerpflichtstunden in der Vollen Halbtagsschule gemäß der Stundentafel benötigt die Schule 220,0 Lehrer-Ist-Stunden. Bei der Vollen Halbtagsschule Grundschule Widukindland ist daher in jedem Fall die Möglichkeit gegeben, die Schülerpflichtstunden gemäß der Stundentafel voll zu erteilen. Dies trifft auch für den Englischunterricht zu. Darüber hinaus stehen für weitere pädagogische Maßnahmen noch insgesamt 33,0 Lehrer-Ist-Stunden zur Verfügung, das sind 4,1 Lehrer-Ist-Stunden pro Klasse.
Die in der Kleinen Anfrage vorgelegte Berechnung zum „Bedarf“ der Grundschule Widukindland ist nicht schlüssig. Einerseits benötigt die Schule keine zusätzlichen 8,0 Stunden für den Englischunterricht, der im Übrigen in diesem Schuljahr nur für den 3. Jahrgang verbindlich vorgesehen worden ist. Andererseits können auch die 16,0 Stunden für die Vertretungsreserve nicht als „pro Woche benötigte Unterrichtsstunden“ gerechnet werden, da diese Vertretungsreserve nicht zur Abdeckung des „normalen“ wöchentlich zu erteilenden Unterrichts, sondern nur für die Vermeidung von Unterrichtsausfall vorgesehen ist.
Wenn man diese beiden Punkte berücksichtigt, stehen der Schule genau die oben genannten 33,0 Lehrer-Ist-Stunden zur Verfügung.
Zu 1: Die Unterrichtsversorgung der Grundschule Widukindland liegt im Rahmen des vom Niedersächsischen Kultusministerium vorgegebenen Planungswertes. Eine Benachteiligung gegenüber einer Verlässlichen Grundschule gleicher Größe besteht nicht.
Zu 2: Die Schülerinnen und Schüler befinden sich von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 13 Uhr in der Schule und werden in dieser Zeit auch unterrichtet. Für diesen Zeitraum bekommt die Schule 27,5 Lehrer-Soll-Stunden pro Klasse angerechnet.
Die zwei zusätzlichen Stunden Englischunterricht im 3. Jahrgang – und im nächsten Schuljahr auch im 4. Jahrgang - können nur in dem oben genannten Zeitraum stattfinden, für den der Schule bereits in vollem Umfang Lehrerstunden angerechnet werden. Eine Zuweisung weiterer Lehrerstunden ist daher nicht erforderlich.