Landesregierung verhindert flächendeckendes Angebot von Schulsozialarbeit an Braunschweiger Hauptschulen und lässt
Das Diakonische Werk der EvangelischLutherischen Landeskirche in Braunschweig plant gemeinsam mit der Richard Borek Stiftung ein flächendeckendes schulsozialarbeiterisches Angebot an allen Braunschweiger Hauptschulen. Dieses Projekt, welches auch nach Einschätzung des Kultusministeriums und der Bezirksregierung Braunschweig Modellcharakter hätte, wird realisiert durch die Absicht der Richard Borek Stiftung, an den drei Braunschweiger Hauptschulen, die von keinem Landesprogramm im Bereich Schulsozialarbeit berücksichtigt wurden, jeweils eine Zweidrittelstelle zu finanzieren. Projektträger an diesen drei Hauptschulen würde das Diakonische Werk Braunschweig sein, das hierfür eine Konzeption entwickelt hat. Die Stiftung macht ihr finanzielles Engagement jedoch abhängig von einer Beteiligung des Landes Niedersachsen zur Finanzierung des Gesamtprojektes. Ohne eine solche Beteiligung ist die Richard Borek Stiftung nicht bereit, Mittel zur Projektumsetzung zur Verfügung zu stellen. Im Kern geht es darum, eine vorhandene halbe Sozialarbeiterstelle an einer Hauptschule in Braunschweig auf eine Zweidrittelstelle aufzustocken und die Projektlaufzeit bis Ende 2006 zu verlängern. Dies wird jedoch von der Landesregierung strikt abgelehnt. Statt dessen wird auf das Bundesprogramm „Kompetenzen fördern - Berufliche Qualifizierung von Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf“ verwiesen. Dieses Programm kommt jedoch aufgrund des langen zeitlichen Vorlaufes - die Stiftung will umgehend mit dem Projekt beginnen - und eines bereits laufenden Antrags für die Region Braunschweig über den gleichen Fördertopf nicht infrage.
Durch die mangelnde Beteiligung des Landes wird so die Projektumsetzung als Ganzes gefährdet. Eine ausbleibende Beteiligung bedeutet, dass auf Jahre hin die Chance zur flächendeckenden Versorgung Braunschweiger Hauptschulen mit Schulsozialarbeit vergeben würde.
1. Warum verweigert sie eine verhältnismäßig geringfügige Landesbeteiligung über Fortführung und Aufstockung einer vorhandenen Sozialarbeiterstelle bis 2006 und verhindert so ein sinnvolles, von breitem bürgerschaftlichen Engagement getragenes Projekt zur flächendeckenden Versorgung Braunschweiger Hauptschulen, welches eine bedeutende Stiftung mit erheblichen Fördermitteln unterstützen will?
2. Warum verweist sie statt dessen auf ein Bundesprogramm, welches aufgrund des langen zeitlichen Vorlaufes und der zeitlich ge
bundenen Förderbereitschaft der Stiftung sowie eines bereits laufenden Antrages für die Region Braunschweig über den gleichen Fördertopf überhaupt nicht infrage kommt?
3. Wie lässt sich eine solche Verhinderung eines von allen Seiten als sinnvoll erachteten flächendeckenden Sozialarbeiterangebotes an den Hauptschulen der Stadt Braunschweig mit dem verbalen Bekenntnis der Landesregierung zur Stärkung der Hauptschule vereinbaren?
Die Landesregierung hat 2001 mit einem Förderprogramm begonnen, das insgesamt mit knapp 15 Millionen Euro ausgestattet worden ist, um Schülerinnen und Schüler der Hauptschule erfolgreich auf den Übergang von der Schule in eine Ausbildung vorzubereiten. Das Programm ist bis Ende 2003 befristet und kommt 194 (von insge- samt 500) Hauptschulen des Landes Niedersachsen zugute.
Die Schulen verwenden diese Fördermittel, um die Zusammenarbeit mit den Betrieben ihrer Region auszuweiten und weiter zu entwickeln oder um ihren Schülerinnen und Schülern besondere sozialpädagogische Hilfen für ihre persönliche Entwicklung anzubieten.
Diese Maßnahme ist ein konkreter Beleg für das Engagement der Landesregierung, Schülerinnen und Schüler, die eine besondere Hilfe an der Schnittstelle Schule – Beruf benötigen, zu unterstützen.
Auch zwei der Braunschweiger Hauptschulen nehmen am Landesprogramm zur Stärkung der Hauptschulen teil. Sie erhalten dafür im laufenden und im kommenden Haushaltsjahr zusammen eine Zuwendung in Höhe von jeweils 29 840 Euro. Diese Gelder werden u. a. von den Schulen dafür verwendet, eine sozialpädagogische Fachkraft im Umfang einer halben Stelle einzusetzen. Insgesamt erhöht sich damit die Anzahl der im Stadtgebiet Braunschweig beschäftigten und vom Land finanzierten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen auf rund zehn Stellen (10,28). Drei weitere Schulen im Stadtgebiet erhalten Landesmittel im Rahmen des PRINT–Programms.
Die Richard Borek Stiftung beantragt nun zusätzliche Gelder aus dem Hauptschulprogramm, die drei Jahre über den vorgesehenen Förderzeitraum hinaus bis 2006 von der Landesregierung gezahlt werden sollen. Erst mit dieser Zusage will die Stiftung ihr Projekt realisieren und die noch fehlenden Stellen für Sozialpädagoginnen und Sozi
Grundsätzlich wird das Engagement der Stiftung begrüßt. Die geplanten Stiftungsgelder sind großzügig bemessen und stellen für die Hauptschulen in der Stadt Braunschweig eine große Hilfe dar. Dennoch können im bereits laufenden Programm keine Fördermittel umgeschichtet werden. Diese vom Landtag zur Verfügung gestellten Mittel sind durch Zuwendungsbescheide festgelegt. Zugesagte Gelder von einer anderen Schule abzuziehen ist unzulässig.
Die Stiftung wurde darauf hingewiesen, dass für das von der Stiftung vorgelegte Konzept Bundesmittel im Rahmen des Programms „Kompetenzen fördern – Berufliche Qualifizierung von Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf (BQF)“ beantragt werden können und dadurch die Stiftungsgelder in beachtlicher Höhe gegenfinanziert werden könnten. Das würde im Übrigen zu einer noch sehr viel besseren Ausstattung des geplanten Projekts führen.
Zu 1: Das Kultusministerium hat dem Projekt zugesagt, Möglichkeiten der Unterstützung zu prüfen. Diese konnte sich allerdings nicht auf eine Förderung aus dem Hauptschulprogramm beziehen. Bevor das zwischen den Antragstellern und dem Kultusministerium verabredete Vorgehen umgesetzt werden konnte, ist jedoch von der Stiftung mitgeteilt worden, dass sie ihre Förderzusage zurücknehmen werde, wenn keine Mittel aus dem Landesprogramm zur Stärkung der Hauptschule zur Verfügung stehen.
Zu 2: Den Bundesprojekten liegen Zuwendungsbestimmungen zugrunde, die der Förderung mehrerer Maßnahmen eines Bundeslandes oder einer Region nicht entgegenstehen. Entscheidend ist das inhaltliche Konzept des Antrags.
Der zeitliche Vorlauf einer durch den Bund geförderten Maßnahme beträgt ca. ein Jahr. Es müsste keine Zeitverzögerung entstehen, wenn erst ab August 2003 Mittel aus einem anderen Programm in Anspruch genommen werden. Die durch die Hauptschulförderung bereits eingesetzte sozialpädagogische Fachkraft könnte ab sofort – wenn auch in einem geringeren Stundenumfang als
Die Kultusministerkonferenz hat eine für fünf Jahre festgelegte Ferienregelung beschlossen. Dieser Beschluss stößt in allen Feriengebieten in Niedersachsen auf erheblichen Widerstand. Bislang betrug die Dauer der Ferienzeit - aufgeteilt von den einzelnen Bundesländern - ca. 3,5 Monate (von Mitte Juni bis Ende Septem- ber).
1. Ist ihr bewusst, dass sie mit der neuen Regelung Tourismusbetreibern, nämlich allen Hotels, Pensionen, Vermietern usw., eine noch nicht überschaubare Einnahmeneinbuße aufbürdet und einem der bedeutendsten Wirtschaftszweige, nämlich dem Tourismus, durch diese starke Ferienzeitverkürzung finanziell schadet?
2. Ist während der Kultusministerkonferenz über die Folgen eines noch höheren Verkehrsaufkommens auf Deutschlands Straßen mit all seinen Benachteiligungen für den Menschen und die Umwelt diskutiert worden?
3. Welche Initiativen wird die Landesregierung wann und wo ergreifen, um die beschlossene - für den Tourismus so verheerende - Ferienregelung wieder zu verändern?
Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 286. Plenarsitzung am 27. Mai 1999 in Leipzig für ein verändertes Modell der langfristigen Sommerferienregelung entschieden. Das bisher seit 1971 praktizierte Modell, nach dem vier Ländergruppen jährlich anfangs versetzt rollieren und eine Ländergruppe feste späte Ferientermine übernimmt, ist durch den Beschluss so modifiziert worden, dass künftig zwei Rollierungskreisläufe entstehen: drei Ländergruppen rollieren auf den vorderen Ferienbeginnterminen, zwei auf den hinteren.
Der Vorteil gegenüber dem bisherigen Modell besteht darin, dass durch die Teilung des gesamten Ferienzeitraums und die damit verbundene Begrenzung des Rollierens die einzelnen Länder in Zukunft konstantere Ferienanfangstermine erhalten. Der erste Kreislauf rolliert zwischen möglichen Anfangsterminen am Beginn des Gesamtferienzeitraums, der zweite Kreislauf wechselt zwischen späteren Anfangsterminen.
Das rollierende System war 1971 eingeführt worden, um unter Berücksichtigung der vorrangigen pädagogischen Aspekte für die Ferienplanung eine größtmögliche Entzerrung der Ferientermine und damit der Urlaubsverkehrsströme zu erreichen und die beliebten und unbeliebten Ferientermine in einem gerechten System zu verteilen.
Auch mit dem neuen Kultusministerkonferenzbeschluss erstreckt sich der gesamte Ferienzeitraum wie bisher auf elf Wochen, und zwar von der letzten Juni-Woche bis Mitte September.
Niedersachsen befindet sich mit den Ländern Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in einer Ländergruppe, die ab dem Jahr 2003 im Vergleich zu der Ländergruppe, der die bevölkerungsreichen Länder Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen angehören, einen etwa zwei- bis dreiwöchigen früheren Ferienbeginn hat.
Gerade mit Blick auf das bevölkerungsreiche Land Nordrhein-Westfalen kommt der spätere Ferienbeginn in diesem Land den niedersächsischen Feriengebieten mit ihren Ferienbetrieben besonders zugute.
Im Vorfeld der Beschlussfassung der Kultusministerkonferenz im Mai 1999 haben weder die Verkehrsminister noch die Tourismusbranche Einwände gegen die Neuregelung erhoben. Auch der ADAC begrüßte in einer damaligen Stellungnahme die neue Ferienordnung, weil die Bedenken aller Verkehrsexperten berücksichtigt worden seien.
Für die niedersächsischen Schulen ist die Neuregelung des Sommerferienbeginns aus pädagogischer Sicht sinnvoll, weil die Schulen in Zukunft mit konstanteren Ferienanfangsterminen planen können.
Die neue Regelung der Kultusministerkonferenz gilt für die Sommerferien in den Jahren 2003 bis 2008.
Zu 1: Der Landesregierung sind keine Einwände der Tourismusbranche oder der Verkehrsminister zu der neuen Sommerferienregelung bekannt.