Protokoll der Sitzung vom 30.08.2002

Die Kleine Anfrage stellt in der Einleitung auf ein Statement ab, das auf Pressemitteilungen zurückgeht. Diese Darstellung ist nicht korrekt. Es handelt sich hier lediglich um eine Pressemitteilung, nämlich um die vom 8. August 2002 des stellvertretenden verkehrspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Herrn Georg Brunnhuber, MdB. Herr Abgeordneter Dinkla hat diese Pressemitteilung seines süddeutschen Kollegen – fast wörtlich – zu einer Kleinen Anfrage an die Niedersächsische Landesregierung umfunktioniert.

Zu der mit der Anfrage aufgegriffenen Thematik ist Folgendes festzustellen:

Mit den Lkw-Mauteinnahmen sollen gravierende Engpässe im Autobahnnetz, im Schienennetz und im Netz der Bundeswasserstraßen beseitigt werden, die über die „normalen“ Verkehrsinfrastrukturinvestitionen des Bundes hinausgehen. Hierfür hat die Bundesregierung das sogenannte AntiStau-Programm (ASP) für die Jahre 2003 bis 2007 aufgelegt. Bevor dieses Programm umgesetzt werden kann, ist es allerdings erforderlich, dass zuvor das Haushaltsgesetz 2003 von der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages verabschiedet wird. Es ist auch zu erwarten, dass in den vorliegenden Gesetzesentwurf in dieser Phase neue Erkenntnisse und Änderungswünsche eingebracht und eingearbeitet werden. Mit dem Votum des Deutschen Bundestages wäre zugleich – für den angesprochenen Bereich der Bundesfernstraßen - der Straßenbauplan in Kraft gesetzt. Dieser enthält alle Maßnahmen, also auch die Antistauprogrammvorhaben, die dadurch zur Ausführung freigegeben wären.

Erst in dieser Phase könnte – wenn überhaupt – ein Ausschreibungs- und Vergabestopp einsetzen. Die Handlungsanweisung der Exekutive setzt zwingend eine abschließende Willensäußerung der Legislative voraus.

In Sachen „ASP“, das, wie schon gesagt, ab 2003 läuft, ist der Ansatz von Herrn Dinkla also ver

fehlt. Im Übrigen wird die streckenbezogene Autobahngebühr – soweit sie überhaupt für den Straßenbau zur Verfügung steht – ausschließlich für ASP-Maßnahmen im vorgenannten Zeitraum eingesetzt. Dazu zählen keine Ortsumgehungen.

Im ASP für die Jahre 2003 bis 2007 sind für Niedersachsen vier Bundesfernstraßenmaßnahmen ausgewiesen. Im Einzelnen sind dies:

- A 1, Anschlussstelle Osnabrück-Nord bis Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück

- A 7, Autobahndreieck Hannover-Nord bis Anschlussstelle Großburgwedel

- A 7, Umbau Autobahnkreuz Hannover-Ost

- A 7, Anschlussstelle Göttingen bis Anschlussstelle Friedland.

Dieser Sachverhalt ist vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen umso bemerkenswerter, als sich die CDU für eine umgehende Haushaltssperre ausgesprochen hat, um die Flutkosten zu finanzieren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Keine.

Zu 2 und 3: Entfällt.

Anlage 31

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 37 des Abg. Hoppenbrock (CDU):

Einstellung von 700 zusätzlichen Lehrkräften zum 1. November 2002

Die Landesregierung hat angekündigt, zum 1. November 2002 700 Lehrkräfte auf zusätzlichen Stellen einzustellen. Diese 700 zusätzlichen Stellen sind jedoch im Landeshaushalt 2002/2003 überhaupt nicht enthalten. Dem Vernehmen nach will das Kultusministerium zunächst im Rahmen der Altersteilzeit gesperrte Lehrerstellen für die Einstellung nutzen und aus dem laufenden Kultusetat zwischenfinanzieren, ehe die Landesregierung über einen wann auch immer vorgelegten Nachtragshaushalt 2003 diese Stellen dauerhaft im Landeshaushalt absichert.

Die Personalkosten allein für die letzten beiden Monate des Jahres 2002 betragen rund 4,8 Millionen Euro, die aus dem Kultusetat zwischenfinanziert werden sollen. Ebenso

zwischenfinanziert werden sollen nach Auskunft des Kultusministeriums die Mehrausgaben für BAT-Arbeitsverhältnisse an den Verlässlichen Grundschulen in Höhe von 11,6 Millionen Euro. Allein im Bereich der Personalkosten ergibt sich so eine Summe von rund 17 Millionen Euro, die wie auch immer aus dem Kultusetat „zwischenfinanziert“ werden soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie kann sie 700 zusätzliche Stellen an den Schulen besetzen, ohne dass sie vom Haushaltsgesetzgeber dazu legitimiert worden ist?

2. Über wie viele aus welchen konkreten Gründen gesperrte Stellen im Kultushaushalt verfügt die Landesregierung, und kann sie ohne Zustimmung des Landtages rechtmäßig auf diesen Einstellungen vornehmen, die zu zusätzlichen Belastungen für den Landeshaushalt führen?

3. Warum verfügt die an die Grundsätze von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit gebundene Landesregierung in so erheblichem Maße über nicht gebundene Mittel in Höhe von mindestens 17 Millionen Euro, dass sie 700 Stellen sowie die Mehrbelastungen aus den Arbeitsverhältnissen der Verlässlichen Grundschulen über einen unbestimmten Zeitraum gleichsam „aus der Portokasse“ „zwischenfinanzieren“ kann?

Zu 1: Die mit Pressemitteilung vom 31. Juli 2002 – 82/02 – angekündigte zusätzliche Einstellung von 700 Lehrkräften zum 1. November 2002 erfolgt auf Planstellen, die der Haushaltsgesetzgeber mit dem Haushaltsplan 2002 bereitgestellt hat und die das MK zunächst ressortintern für die Finanzierung von Altersteilzeit-Zuschlägen der ca. 3 800 Lehrkräfte im Teilzeitmodell gesperrt hat. Die Aufhebung dieser zunächst vorsorglichen Ressortsperre für die Altersteilzeit-Zuschläge ab 1. November 2002 bedarf keiner besonderen Mitwirkung durch den Haushaltsgesetzgeber.

Das Beschäftigungsvolumen für die Einstellungsmaßnahme und das erforderliche Budget für die Bezügezahlungen stehen im Haushaltsjahr 2002 zur Verfügung. Auch im Haushaltsjahr 2003 werden die Ansätze durch eine ohnehin vorgesehene Budgeterhöhung ausreichen.

Zu 2: Ressortinterne Sperren werden für unterschiedliche Vorhaben und Zeiträume erlassen. Angaben sind daher nur stichtagsbezogen möglich. Zum 9. August 2002 bestanden für die Schulkapitel 07 10 bis 07 20 neben den im Haushaltsgesetz einschließlich der Allgemeinen Be

stimmungen vorgesehenen Sperren, den Sperrvermerken im Haushaltsplan und den Sperren für die Altersteilzeit-Zuschläge folgende weitere ressortinterne Sperren:

161 für zusätzliche Referendare und Anwärter,

11 für die Budgetierung an sog. großen Schulen,

381 für Ersatzkräfte von Lehrkräften in Elternzeit, die nicht auf Leerstellen geführt werden,

26 für die Umwandlung in Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kap. 07 07.

Zu 3: Die haushalts- und stellenrechtlichen Bestimmungen werden auch für diese Maßnahme eingehalten.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 38 des Abg. Wenzel (GRÜNE) :

Förderung nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz: Bezirksregierungen kritisieren Verkehrsministerium

Nach der EXPO wird alles gut - so oder so ähnlich lautete die Auskunft der Landesregierung, wenn es um die Bereitstellung von GVFG-Mitteln für den öffentlichen Personennahverkehr oder die Grundsanierung von Gemeindeverbindungswegen und Kreisstraßen ging. Jetzt zeigt sich offensichtlich, dass die Wirklichkeit anders aussieht. Mit Schreiben vom 7. Juni 2002 teilt die Bezirksregierung Braunschweig mit: „Dieses Umlenken der GVFG-Mittel mit dem Ziel der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes wird beginnend im Jahr 2000 in moderater, nach Auffassung der beiden vorgenannten Bezirksregierungen (Hannover und Braun- schweig) viel zu langsamer Weise durch das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vollzogen.”

Offensichtlich gibt es massive Finanzierungsprobleme, die insbesondere mit dem beabsichtigten Programm zum Bau von ca. 100 kommunalen Entlastungsstraßen zusammenhängen. Obwohl der Landesrechnungshof und das OVG Lüneburg diese Finanzierung als rechtswidrig bezeichnet haben, will die Landesregierung im Rahmen einer „Übergangslösung” noch neun Jahre an der rechtswidrigen Finanzierung festhalten. Im Zuge dieser Planung sollen Umgehungsstraßen im Zuge von Landesstraßen als kommunale Straßen dekla

riert werden. Die Folgen dieser Mittelbindung für kommunale Projekte werden in der Verfügung der Bezirksregierung vom 7. Juni 2002 deutlich.

In der Verfügung für die Landkreise im Regierungsbezirk heißt es weiter: „Danach können zahlreiche von Ihnen beantragte Vorhaben im Jahre 2002 nicht bezuschusst werden. Im gesamten Regierungsbezirk konnten lediglich sieben neue Maßnahmen bewilligt werden. Die mir zur Verfügung stehenden GVFG-Mittel für 2002 und 2003 sind durch bereits bewilligte Maßnahmen belegt. Im Jahr 2004 steht eine Reduzierung der Fördermittel bevor, sodass abzusehen ist, dass auch in diesem Jahr kaum neue Vorhaben begonnen werden können.”

Ich frage die Landesregierung:

1. Für welche Projekte (Straße und ÖPNV) hat die Bezirksregierung Braunschweig im Jahr 2003 GVFG-Mittel in welcher Höhe eingeplant?

2. Weshalb kommt es im Jahr 2004 zu einer weiteren Reduzierung der GFVG-Fördermittel?

3. Hält die Landesregierung weiterhin an der rechtswidrigen Finanzierung von Ortsumgehungen im Zuge von Landesstrassen als so genannte “kommunale Entlastungsstraßen” fest?

In der der eigentlichen Fragestellung vorangestellten Sachdarstellung sind einige Zitate enthalten, die aus dem Gesamtzusammenhang genommen sind und der Erläuterung bedürfen.

In einem Schreiben des MW vom 24. April 2002 an die Stadt Braunschweig, das auch die Bezirksregierung Braunschweig erhalten hat, ist folgende Aussage enthalten:

„In den Jahren vor der EXPO 2000 und nach der deutschen Wiedervereinigung wurden GVFG-Mittel schwerpunktmäßig in die Regionen Hannover und Braunschweig geleitet. In den nicht zentral gelegenen Regionen - insbesondere den Bezirksregierungen Lüneburg und Weser-Ems - wurde entsprechend weniger investiert. Über dieses Vorgehen bestand ein breiter Konsens, der vor allem durch die Zusage der Landesregierung getragen wurde, in der NachEXPO-Zeit wieder vermehrt Projekte in der Fläche zu fördern. Dieses Umlenken der GVFG-Mittel mit dem Ziel der Wiederherstellung des ursprünglichen

Zustands wird beginnend im Jahre 2000 in moderater, nach Auffassung der beiden vorgenannten Bezirksregierungen viel zu langsamer Weise durch mein Haus vollzogen.“