den schulischen Entscheidungsprozessen hinreichend Durchsetzungsvermögen gegenüber anderen Mitwirkenden haben. Von maßgeblicher Bedeutung sind der Umfang der Kompetenzen, die dem Schulleiter eingeräumt sind, und die Möglichkeiten der Schulaufsichtsbehörden. Die Aufsichtsmechanismen gewährleisten die Funktionsfähigkeit der staatlichen Schulaufsicht auch dann hinreichend, wenn die Lehrkräfte von vornherein nicht die Mehrheit der stimmberechtigten Konferenzmitglieder stellen oder eine Mehrheit der abstimmenden Lehrkräfte bei Beschlussfassung überstimmt wird. Die Beanstandungspflicht des Schulleiters und die Fachaufsicht der Schulbehörden kompensieren ein geringes Stimmgewicht der Lehrkräfte. Die aufsichtlichen Korrekturmöglichkeiten sind geeignet, die staatliche Schulhoheit auch dann zur Geltung zu bringen, wenn Konferenzbeschlüsse deren Kriterien nicht entsprechen.
Bei Entscheidungen über Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen entscheiden nach § 35 Abs. 3 NScHG die Klassenkonferenzen. Deren Zusammensetzung entspricht der erforderlichen staatlichen Verantwortung und Aufsicht für das Schulwesen.
Mangelhafte Unterrichtsversorgung an Gymnasien: das Beispiel der Ricarda-HuchSchule (RHS) in Braunschweig
Mit einem Schreiben u. a. an den Landtagspräsidenten wendet sich die Elternschaft der Klasse 8FLR der Ricarda-Huch-Schule in Braunschweig hilfesuchend an die Landesregierung. Die Eltern schildern die Situation wie folgt:
„...In der Klasse 8FLR sitzen 34 Jungen und Mädchen. Laut Erlass des MK vom 28.2.1995 - 307-84001/3 - ist jedoch nur eine Klassengröße von 30 (+1) Schülern vorgesehen. Die jetzige Größe ist für die Schüler nicht zumutbar.
Eine Teilung der Klasse, wie sie die Elternschaft einstimmig fordert, wurde vom Schulleiter zurückgewiesen, da er dafür nicht die nötigen Lehrerstunden zur Verfügung hat. Die RHS hat im Moment eine Unterrichtsversorgung von 89 % und belegt damit den letzten Platz im Vergleich zu den anderen Braunschweiger Gymnasien.
Wir fragen uns, wie in absehbarer Zeit vergleichbare Leistungsüberprüfungen für alle Jahrgänge durchgeführt werden sollen, wenn der Unterricht an sich so ungleich konzipiert ist... Im Fach Chemie sitzen die Kinder teilweise auf den Fensterbänken, Versuche können gar nicht stattfinden. Ständiger Unterrichtsausfall ist an der Tagesordnung. Bestimmte Fächer werden nur noch epochal bzw. gar nicht in einem Jahrgang erteilt... Wir als Elternschaft fühlen uns von der Landesregierung bezüglich der schulischen Betreuung unserer Kinder im Stich gelassen...“
1. Mit welcher Begründung sind die wie gearteten - ja sicherlich belegbaren - Anträge der Schulleitung, um die Situation der Schule bezüglich der Unterrichtsversorgung nachhaltig zu verbessern, von wem wann abgelehnt worden?
2. Muss damit gerechnet werden, dass derartige Klassenstärken, auch wenn sie über die Vorgaben des o. g. Erlasses um über 10 % hinausgehen, landesweit schleichend zum Standard und somit zum Regelfall werden?
3. Wie wird die Landesregierung zu welchem Zeitpunkt sicherstellen, dass durch eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung an dieser Schule auch über entsprechende Lehrerstundenzuweisungen eine angemessene Qualität und Quantität der Bildung der Schülerinnen und Schüler garantiert werden kann, damit sie bei landesweiten nationalen und internationalen Leistungsüberprüfungen mit den Schülerinnen und Schülern anderer Schulen garantiert mithalten und die Sorgen der Eltern sich in Wohlgefallen auflösen können?
Zum Stichtag der Statistik am 15. August 2002 verfügte das Gymnasium Ricarda-Huch-Schule in Braunschweig bei 1 164,1 Lehrer-Soll-Stunden über 1 046,5 Lehrer-Ist-Stunden. Zur Erteilung der Pflichtstunden laut Stundentafeln benötigt die Schule 956,8 Lehrer-Ist-Stunden; mithin verbleiben noch 89,7 Stunden für weitere pädagogische Maßnahmen.
Diese Zahlen zeigen, dass vom vorhandenen Stundenumfang her in allen Klassen die Pflichtstunden erteilt werden können und darüber hinaus noch ein Spielraum für weitere pädagogische Maßnahmen verbleibt. Sicherlich können diese statistischen Werte die schulische Wirklichkeit an einzelnen Unterrichtstagen nicht in jedem Falle vollständig abbilden, gleichwohl ist deren Kenntnis zur Einschätzung der grundsätzlichen Versorgung der Schule unerlässlich.
Bei der vorliegenden Interpretation des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ vom 28. Februar 1995 handelt es sich offensichtlich um ein Missverständnis. Die in der Kleinen Anfrage herangezogene Bestimmung Nr. 3.5 des o. a. Erlasses bezieht sich nur auf die Frage, ob bei Überschreiten des oberen Wertes der Bandbreite um eine Schülerin oder einen Schüler je Klasse die Klassenbildung nach den Bandbreiten erfolgt oder ob eine Klasse weniger gebildet wird. Dies ist zunächst nur in den „Eingangsjahrgängen“, d. h. im Gymnasium in den Jahrgängen 7 und 11, für die Entscheidung der Bezirksregierung zur Klassenbildung von Bedeutung.
Grundsätzlich kann die Schule in einem Jahrgang in eigener Verantwortung eine Klasse weniger bilden, als nach der Bandbreite möglich wäre, auch wenn dabei die obere Bandbreite um mehr als eine Schülerin bzw. einen Schüler überschritten wird.
Insgesamt befinden sich im 8. Jahrgang 125 Schülerinnen und Schüler, so dass die Schule bei den von ihr gebildeten vier Klassen auch drei Klassen mit 31 und eine Klasse mit 32 Schülerinnen und Schülern hätte bilden können. Die Schule kann aber auch – wie geschehen – aus nachvollziehbaren pädagogischen Gründen eine Klasse mit 34 Schülerinnen und Schülern bilden.
Zur Frage der epochalen Erteilung von Unterricht wird auf die Ziffer 3.5.4 des Erlasses „Die Arbeit in den Jahrgängen 7 – 10 des Gymnasiums“ vom 14. März 1995, zuletzt geändert am 31. Januar 2002, verwiesen, wonach bei in der Stundentafel einstündig ausgewiesenen Fächern „in der Regel“ epochaler Unterricht vorzusehen ist.
Hinsichtlich der räumlichen und unterrichtlichen Verhältnisse an der Ricarda-Huch-Schule ist festzuhalten, dass jede Schülerin und jeder Schüler im Klassenraum selbstverständlich einen eigenen Arbeitsplatz hat. In den naturwissenschaftlichen Räumen wird der Größe der Lerngruppe durch geeignete Maßnahmen Rechnung getragen. Die Größe der in der Kleinen Anfrage genannten Lerngruppe und die Enge des Raumes erschweren zwar das Experimentieren im naturwissenschaftlichen Unterricht, machen dieses aber nicht unmöglich. Neben den Schülerexperimenten kommen selbstverständlich auch Demonstrationsversuche durch die Lehrkräfte zum Einsatz.
Zu 1: Die Schulen geben im Februar jeden Jahres eine Prognose der von ihnen zum Schuljahresbeginn voraussichtlich benötigten Lehrer-SollStunden ab, und die Bezirksregierungen berücksichtigen diese bei ihrer Personalplanung für das kommende Schuljahr.
Die Ricarda-Huch-Schule hatte im Februar 2002 eine Lehrer-Soll-Stundenzahl von 1 103,1 prognostiziert. Die Bezirksregierung Braunschweig hatte auf dieser Basis zum 1. August 2002 für das Gymnasium Ricarda-Huch-Schule die Zuweisung einer Stelle vorgesehen. Im Juni hat die Bezirksregierung nach der Meldung durch die Schule, dass ihre Schülerzahl gegenüber dem Stand im Februar um 40 Schülerinnen und Schüler höher sein würde, ihre Sollprognose deutlich erhöht. Auf die sich abzeichnende Entwicklung an der Ricarda-HuchSchule hat die Bezirksregierung mit der zusätzlichen Bereitstellung eines Arbeitsplatzes für eine „Springer-Lehrkraft“ zum Schuljahresbeginn und dann mit der Zuweisung einer zusätzlichen Stelle zum 1. November 2002 reagiert.
Zu 3: Zum 1. November 2002 erhält die Schule eine zusätzliche Stelle, die mit der von ihr gewünschten Fächerkombination (Physik/Biologie) besetzt werden wird. Zum Einstellungstermin 1. Februar 2003 wird die Schule zur weiteren Verbesserung der Unterrichtsversorgung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten angemessen berücksichtigt werden.
Im Herbst 2000 geriet die Luxusklinik INI, keine drei Monate nach Eröffnung, in akute Zahlungsschwierigkeiten. Ausgehend von außergewöhnlich hohen Pflegesätzen und der unrealistischen Annahme, die Klinik ausschließlich mit Privatpatienten führen zu können, war das wirtschaftliche Konzept der Betreiber binnen kürzester Zeit gescheitert. Zur Rettung des (mit einer millionenschweren Landesbürg- schaft gebauten) INI verkündete Ministerpräsident Gabriel im Februar 2001 ein angeblich richtungsweisendes Kooperationsmodell mit
der Privatuniversität Witten/Herdecke. In der Logik des Regierungschefs sollte dies der Schlüssel zum künftigen wirtschaftlichen Erfolg der INI GmbH sein, weil man auf diese Weise das wissenschaftliche Leistungsspektrum der Klinik ausweiten wollte.
Ende September 2002 ist das von Sigmar Gabriel spektakulär verkündete Kooperationsmodell noch immer nicht realisiert; mehr denn je sieht es danach aus, dass ein solcher Vertrag auch nicht mehr zustande kommen wird. Gleichzeitig stellen sich die in der Medizinischen Hochschule Hannover aus der Behandlung von Privatpatienten erzielten Erlöse rückläufig dar. Diese Entwicklung korrespondiert mit der wachsenden Zahl von Nebentätigkeitsgenehmigungen für Mediziner der MHH, der Uniklinik Göttingen sowie aus anderen Bundesländern, die mittlerweile im INI beschäftigt sind.
1. Wann wird der Kooperationsvertrag der INI GmbH mit der Privatuniversität Witten/Herdecke unterzeichnet?
2. Wie viele Wissenschaftler mit Nebentätigkeitsgenehmigung (der MHH bzw. der Uniki- linik Göttingen) sind mittlerweile am INI beschäftigt ?
3. Wie stellt sich die Entwicklung der aus der Behandlung von Privatpatienten erzielten Erlöse in der MHH dar, speziell in den von MHH und INI parallel vorgehaltenen Disziplinen ?
Ich weise zunächst darauf hin, dass das „International Neuroscience Institute“ keine Einrichtung des Landes Niedersachsen ist, sondern eine Klinik in privater Trägerschaft, die ausschließlich aus Mitteln privater Investoren errichtet wurde. Das Finanzvolumen betrug insgesamt ca. 140 Millionen DM. Zur teilweisen Absicherung der bereitgestellten Bankdarlehen hat die Landesregierung eine Bürgschaft in Höhe von 83,2 Millionen DM gewährt.
Nachdem sich die Erwartung der Betreiber nicht erfüllt hatte, neben der Neurochirurgie zwei weitere große Disziplinen unter der Leitung von gemeinsam mit der MHH zu berufenden Professoren am INI zu etablieren, hat die Betreibergesellschaft die wirtschaftliche Konzeption des INI umgestellt. Derzeit werden im INI vor allem neurochirurgische, aber auch spezifische orthopädische, spinalchirurgische und stereotaktische Eingriffe vorgenommen. Neben Herrn Professor Samii, der als Landesbeamter am 1. Oktober 2002 in den Ruhestand tritt, sind am INI vor allem Professoren und Ärzte aus anderen Bundesländern tätig. Professo
ren der MHH sind nur mit relativ geringen zeitlichen Anteilen beschäftigt. Hierfür haben sie befristete Genehmigungen erhalten.
Zum wissenschaftlichen Konzept des INI gehört neben dem Ausbau des Faches Stereotaxie und einer Zusammenarbeit mit einzelnen Fachvertretern der MHH auch die von Herrn Ministerpräsident Gabriel im September 2001 initiierte Kooperation mit der Privatuniversität Witten/Herdecke. Entsprechende Gespräche, die sehr rasch zwischen Vertretern des INI und dem Präsidenten der Universität Witten/Herdecke aufgenommen wurden und bereits in ein sehr konkretes Stadium getreten waren, mussten nach dem Rücktritt des Präsidenten zunächst unterbrochen werden. Mittlerweile sind die Gespräche mit Zustimmung des neuen Präsidenten auf fachlicher Ebene wieder aufgenommen worden. Mit einem Ergebnis ist in absehbarer Zeit zu rechnen.
Zu 2: Fünf Professoren der MHH verfügen über eine befristete Nebentätigkeitsgenehmigung für die Wahrnehmung von Aufgaben im INI. Zwei von ihnen sind lediglich konsiliarisch tätig, drei von ihnen wirken an der ambulanten oder stationären Behandlung von Patienten mit; diese Genehmigungen sind mit der Auflage erteilt, dass die Tätigkeit zu keinerlei funktionalen und ökonomischen Beeinträchtigungen der MHH führen dürfen. Sollten derartige Beeinträchtigungen insbesondere aufgrund der regelmäßig erfolgenden Prüfung der Kosten und Erlöse durch das betriebswirtschaftliche Controlling festgestellt werden, können die Nebentätigkeitsgenehmigungen widerrufen werden.
Zu 3: Die aus der Behandlung von Privatpatienten an der MHH erzielten Erlöse sind von 1998 bis 2001 in etwa konstant geblieben. Dies gilt grundsätzlich auch für das von der MHH und vom INI parallel vorgehaltene Fach „Neurochirurgie“; in der Abteilung „Neurochirurgie“ der MHH sind in den Jahren 1998, 2000 und 2001 annähernd gleich hohe Erlöse aus der Behandlung von Privatpatienten erzielt worden; eine Ausnahme bildet nur das Jahr 1999, in dem die Erlöse vorübergehend um ca. 25 % höher ausfielen.
Das Niedersächsische Finanzministerium teilte mit Runderlass vom 27. August 2002 mit, dass das Beschäftigungsvolumen (BV) bis auf Weiteres auf das jahresdurchschnittliche Ist des Monats Juli 2002 festgelegt wird. In einer Anlage wurden die nunmehr für 2002 gültigen neuen Beschäftigungsvolumina in Vollzeiteinheiten für die einzelnen Kapitel des Landeshaushaltes veröffentlicht. Diese neuen Beschäftigungsvolumina gelten auch als Basis zur Berechnung der Reformdividende 2002. Begründet wurde die Maßnahme von der Landesregierung mit der notwendigen „Sicherung der Finanzierung der Haushalte künftiger Jahre“.
Der Abgleich der neu gültigen BV mit den bisherigen Ansätzen ergibt, dass durch die Methode der Stichtagsetzung einige Kapitel überdurchschnittlich betroffen sind, während andere Kapitel keine oder nur geringe Konsequenzen zu tragen haben. Negativ betroffen ist z. B. der Justizbereich im Strafvollzug, der auf 15 % (dies entspricht 592 vollen Stellen) des ursprünglichen BV verzichten muss. Die Staatskanzlei bleibt hingegen unbeschadet von der Maßnahme, da sie ihr Beschäftigungsvolumen 2002 am Stichtag bereits überschritten hatte. Letztlich ist der Zufall – Anzahl der vakanten Stellen am Stichtag – ausschlaggebend für das Ausmaß der Betroffenheit der Kapitel. Das bedeutet auch, dass insbesondere die Bereiche, die bisher sparsam gewirtschaftet haben oder wegen geringer Attraktivität (Besol- dungshöhe, Arbeitsbelastung etc.) Besetzungsprobleme haben, über Gebühr von dem Haushaltsführungserlass betroffen sind. Von der Reduzierung des Beschäftigungsvolumens sind auch die Finanzämter mit knapp 220 Stellen betroffen, obwohl schon derzeit durch deren unzureichende Personalausstattung jährlich Steuereinnahmen und damit Haushaltsmittel in erheblichem Umfang verloren gehen.