Protokoll der Sitzung vom 26.09.2002

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen einer Repriorisierung der Agrarverwaltung vorgesehen?

2. Welche Aufgaben eignen sich nach Ansicht der Landesregierung für einen Abbau bzw. für eine Bündelung, und in welcher Form soll das geschehen?

3. Gibt es im Rahmen der Konsolidierung Pläne der Landesregierung, die zweigleisige Agrarstrukturverwaltung durch ein eingleisiges System zu ersetzen?

Der in der Landwirtschaft sich vollziehende Strukturwandel, die Reform der EU- Agrarpolitik und neue Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit erfordern einen ständigen fachlichen, aber auch dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit verpflichteten Anpassungsprozess der Agrarverwaltung. Diesen Anforderungen hat sich diese Landesregierung gestellt und wird dies in Zukunft auch weiterhin tun.

Mit dem Gutachten der AFC Consultants International GmbH zur „Analyse und Optimierung der staatlichen Landwirtschaftsverwaltung des Landes Niedersachsen“ haben wir seit letztem Jahr eine gute Grundlage, um eine weitere Konsolidierung im Bereich der Förderverwaltung zu erreichen. Verschiedene Maßnahmen sind bereits umgesetzt, andere werden bis zum Jahr 2004 folgen, sodass

wir das im Gutachten angegebene Einsparpotential weitgehend erreichen werden. Über das Gutachten und die entsprechenden Maßnahmen sind und werden Sie in den Ausschüssen des Landtages unterrichtet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Konkrete weitere Maßnahmen sind bisher nicht vorgesehen.

Zu 2: Die Vorschläge des AFC-Gutachtens werden hierzu geprüft.

Zu 3: Die Zweigleisigkeit der Agrarstrukturverwaltung hat sich in Niedersachsen grundsätzlich bewährt. Die Vorschläge im AFC-Gutachten zur Optimierung der Schnittstellen zwischen der Agrarstrukturverwaltung und den Landwirtschaftskammern befinden sich in der Abstimmung.

Anlage 2

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 10 der Abg. Frau Vockert (CDU):

Verschleiert die Landesregierung die Unterrichtsversorgung an allgemein bildenden Schulen?

Im Rahmen der Landtagssitzung vom 17. Mai 2002 hat die Niedersächsische Kultusministerin Jürgens-Pieper (SPD) in Bezug auf den umstrittenen „Maulkorberlass“ (Lüne- burger Landeszeitung vom 18./19. Mai 2002) der Bezirksregierung Lüneburg zur Unterrichtsversorgung u. a. erklärt: „Ich habe Ihnen bereits angekündigt, dass wir die Schulen veranlassen werden, über Profilkarten diese harten Daten regelmäßig vorzuhalten, sodass Eltern sehen können, wie die Unterrichtsversorgung ist, wie hoch die Lehrer-Ist-Stunden sind, wie hoch der Unterrichtsausfall ist. Dieses wird kommen, weil wir gar kein Interesse daran haben, irgend etwas zu verschleiern.“

Des Weiteren hat die Ministerin ausgeführt: „Wir möchten gern, dass die Prozentzahlen so erläutert werden: Wie viel Lehrer-Ist-Stunden sind an einer Schule vorhanden? Wie viele Stunden hat die Schule demgegenüber prognostiziert und angemeldet? Daraus kann man die Unterrichtsversorgung errechnen. Das können wir im Kultusausschuss gern weiter so machen.... Wenn Sie das Soll als 100 % festsetzen und dem das Ist gegenüberstellen, dann ergibt sich die prozentuale Unterrichtsversorgung.“

Die prozentuale Unterrichtsversorgung ist Grundlage der statistischen Erhebung der Landesregierung zur Unterrichtsversorgung. In der politischen Diskussion macht die Kultusministerin selbst von der prozentualen Unterrichtsversorgung Gebrauch, wenn sie beispielsweise gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 1. August 2002 behauptet, die Unterrichtsversorgung „werde sich durch die jetzt vorgenommenen Neueinstellungen voraussichtlich von 97,7 im Februar auf 98 % verbessern“.

Dennoch weigert sich die Landesregierung, in Stellungnahmen zu Petitionen zur Unterrichtsversorgung die prozentuale Unterrichtsversorgung zu nennen. Auch die angekündigte Elterninformation ist über eine bloße Ankündigung nicht hinausgekommen und hat bis heute die Schulen nicht erreicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum nennt sie entgegen den Ausführungen der Kultusministerin vor dem Landtag und der eigenen geübten Praxis nicht auch in Stellungnahmen zu Petitionen zur Unterrichtsversorgung die prozentuale Unterrichtsversorgung, sondern beschränkt sich auf allgemeine erklärende Ausführungen aus ihrer Sichtweise?

2. Warum ist es trotz Ankündigungen bis heute unterblieben, dass die Schulen veranlasst werden, den Eltern über Profilkarten die harten Daten der Unterrichtsversorgung regelmäßig vorzuhalten, sodass die Eltern sehen können, wie die prozentuale Unterrichtsversorgung ist, wie hoch die Lehrer-Ist-Stunden sind, wie hoch der Unterrichtsaufall ist?

3. Warum setzt sich die Landesregierung durch diese Vorgehensweise dem Vorwurf aus, doch Interesse daran zu haben, irgend etwas zu verschleiern?

Die in der Landtagssitzung vom 17. Mai 2002 angesprochene „Profilkarte“ liegt derzeit in einer Entwurfsfassung vor und wird zurzeit mit den Beteiligten abgestimmt. Sie soll ab Schuljahr 2003/2004 verbindlich für alle Schulen im Lande eingeführt werden.

Die Profilkarte dient der Darstellung der profilbildenden Besonderheiten und wichtiger Entwicklungsdaten der einzelnen Schule nach einer standardisierten Vorgabe. Die Profilkarte soll jährlich von der Schule erstellt werden. Sie gibt u. a. Auskunft über die Unterrichtsversorgung der Schule, Zahl der Anmeldungen, Zahl der Schulwechsler, Schulabschlüsse, Anzahl der Sitzenbleiber bzw. Wiederholer, auch im Vergleich zum Landesdurchschnitt der betreffenden Schulform. Sie ent

hält aber auch andere Aussagen über profilbildende Besonderheiten der Schule.

Die Profilkarte soll insgesamt für mehr Transparenz sorgen, aber vor allem ein Instrument der schulinternen Steuerung sein. Daher sind bei der Konzeption und Einführung der Profilkarte nicht nur Aspekte des Datenschutzes, sondern auch die Relevanz und Akzeptanz der einzelnen Daten und Angaben im Hinblick auf die Steuerungsfunktion zu beachten. Eine sorgfältige Planung ist hier geboten, zumal wir es hier mit einem in Deutschland neuen Instrument zu tun haben und Niedersachsen mit der Einführung bundesweit eine Vorreiterrolle einnimmt.

Dies vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Der Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ vom 28. Februar 1995, der die Berechnung der Unterrichtsversorgung regelt, ist ein Steuerungsinstrument für die Schulbehörden zur Verteilung der vom Landtag zur Verfügung gestellten Lehrerstellen auf die Schulformen und Schulen. Die Mitteilung einer prozentualen Versorgung der allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen für das Land insgesamt, für einzelne Regionen und Schulformen ergibt insofern einen Sinn, als damit Vergleichswerte in großem Zusammenhang erkennbar werden.

Bei der Nennung von Prozentwerten für einzelne Schulen ist hingegen festzustellen, dass sie im Hinblick auf die pädagogischen Möglichkeiten einer Schule wenig aussagekräftig sind, da in die Ermittlung der Lehrer-Soll-Stunden Faktoren einfließen, die von Schulform zu Schulform und von Schule zu Schule völlig unterschiedlich sind. Im o. a. Erlass sind schon im so genannten „Grundbedarf“ Faktoren wie Klassengröße und Differenzierungsvorschriften bei den einzelnen Schulformen und Schulen in unterschiedlicher Weise berücksichtigt. Außerdem ist auch der „Zusatzbedarf“ und sein jeweiliger Umfang von Schule zu Schule völlig verschieden. Da jedoch all diese Faktoren in das „Soll“ einer Schule einfließen, ist es in der Regel nicht möglich, nur anhand der prozentualen Versorgung Rückschlüsse auf die tatsächliche Situation an einer Schule zu ziehen.

Aus der Darstellung der rein prozentualen Unterrichtsversorgung ergibt sich nach Auffassung des

Landesrechnungshofes eine Fehlwirkung, die vermieden werden sollte. Zitat aus: Niedersächsischer Landesrechnungshof: „Prüfung der Lehrerstundenzuweisung für die allgemein bildenden Schulen“ vom 09.01.2002; S. 51: „indem in Bezug auf einzelne Schulen von der Darstellung des rechnerischen Grads der Unterrichtsversorgung abgesehen wird“.

Im übrigen teilt die Niedersächsische Landesregierung in ihren Stellungnahmen zu Petitionen den Mitgliedern des Kultusausschusses auch schon bisher die exakten Daten zu den einzelnen Schulen mit:

- Anzahl der Lehrer-Soll-Stunden

- Anzahl der Lehrer-Ist-Stunden

- Bedarf an Lehrer-Ist-Stunden um die Schülerpflichtstunden gemäß Stundentafeln erteilen zu können

- Anzahl der noch für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung stehenden Lehrer-IstStunden

Da sich aus den beiden erstgenannten Werten die prozentuale Versorgung der Schule ermitteln lässt, sind die von der Niedersächsischen Landesregierung gegebenen Informationen umfassend.

Zu 2: Voraussetzung für eine differenzierte Information über die Unterrichtsversorgung und schulstatistische Kennziffern einer Schule mit aktuellen Vergleichswerten auf Bezirks- und Landesebene, die auch z. B. Eltern zur Verfügung gestellt werden können, ist

1. die Einbeziehung aller Schulen in die Datenerhebung mit dem PC-Programm izn-Stabil,

2. die Integration der bisher vom Landesamt für Statistik durchgeführten schulstatistischen Erhebung in dieses Programm sowie

3. die Programmierung der entsprechenden Auswertungen und die Rückmeldung der Vergleichswerte an die Schulen.

Zum Schuljahresbeginn konnten die beiden ersten Maßnahmen durchgeführt werden. Lediglich die Statistik der gymnasialen Oberstufe wird erst im Jahr 2003 übernommen. Wegen des hohen Programmieraufwandes für die Übernahme der Schulstatistik kann die Auswertung und die Rückmeldung der Vergleichswerte erst bei der nächsten

Erhebung erfolgen, zur Unterrichtsversorgung bereits im Februar 2003.

Zu 3: Von einer Verschleierung kann keine Rede sein, da die Schulen schon immer über die Ergebnisse der Erhebungen zur Unterrichtsversorgung und zur Schulstatistik berichten konnten. Bei der Mitteilung der Bezirksregierung Lüneburg vom Mai 2002 ging es auch nicht um datenstatistische Erhebungen, sondern um ungeprüfte Prognosen zur Unterrichtsversorgung ohne Kenntnis der noch vorgesehenen Personalmaßnahmen.

Anlage 3

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 11 der Abg. Frau Litfin (GRÜNE):

Die Landesregierung und die selbständige Schule - Anspruch und Wirklichkeit

Die Landesregierung hat am 9. August d. J. angekündigt, dass sie nach dem Vorbild von Ländern wie Finnland, Kanada, Schottland, Schweden und Neuseeland den Schulen mehr Selbstständigkeit und Gestaltungsfreiheit geben will, um auf diesem Wege die Unterrichtsqualität und die Schülerleistungen zu verbessern. Sie scheint damit endlich Ideen aufzugreifen, die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits seit langem vorgetragen werden, zuletzt im Mai dieses Jahres mit dem Antrag „Modellprojekt ‚Niedersachsen Schule 21 - Selbstständige Schule‘ - Entwicklungsspielräume für lernende Schulen erweitern“. Angesichts der bisherigen Schulpolitik der Landesregierung bestehen jedoch Zweifel, ob sie wirklich bereit und in der Lage ist, die Schulen „loszulassen“ und einen erfolgreichen Prozess zu mehr Eigenständigkeit, Selbstverantwortung und Demokratisierung der Schulen einzuleiten.

Ich frage die Landesregierung: