1. Wie viele Erlasse zur Arbeit in der Schule sind in Niedersachsen seit 1994 aufgehoben worden, und wie viele Erlasse sind in der selben Zeit überarbeitet, erweitert oder neu erlassen worden?
2. In welcher Weise wird die Landesregierung den Schulen eine Ressourcengarantie als notwendiges Gegenstück zur geplanten Ergebnisverantwortung geben?
3. Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote bzw. finanziellen Mittel will die Landesregierung bereit stellen, um die Schulen bei ihrer Selbstverwaltung und eigenständigen Weiterentwicklung ausreichend zu unterstützen?
Es gibt kein Bundesland, das bisher so konsequente und weitreichende Folgerungen aus den PISA-Befunden gezogen hat wie Niedersachsen. Bei dem Programm „Selbständige Schule“, das der Herr Ministerpräsident Gabriel und die Kultusministerin Frau Jürgens-Pieper am 9. August des Jahres der Presse vorgestellt haben, geht es nicht um einen weiteren Modellversuch oder ein neues Pilotprojekt, sondern um die vermutlich radikalste Schulreform, die es in Deutschland in den letzten Jahren oder Jahrzehnten gegeben hat. „Radikal“ meint hier „gründlich“, auch das Wurzelwerk des Schulsystems einbeziehend. Die Reform ist in ihren Zielsetzungen ähnlich konsequent wie jene, die in den erfolgreichen PISA-Ländern schon vor Jahren durchgeführt wurde.
Wir haben uns sehr konkret angesehen, was diese Länder erfolgreich macht, welche bildungspolitischen Trends sich bei ihnen durchgesetzt haben. Sicher sind Verallgemeinerungen schwierig, und nicht alles lässt sich 1 : 1 übertragen. Aber es gibt einige Trends, die bemerkenswert und in der Fachwelt auch weitgehend unumstritten sind: Dazu gehören die Dezentralisierung und die Verlagerung wichtiger Entscheidungen auf die Handlungsebenen vor Ort, sprich die einzelnen Schulen, und der damit verbundene Paradigmenwechsel in der Steuerung, also die Neugestaltung des Verhältnisses Schule – Schulaufsicht. Dazu gehört aber auch die systematische Evaluation der Entwicklung von Schule und der Lernentwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Aus diesem Abgleich haben wir die zentralen Zieldimensionen des Programms „Selbständige Schule“ gewonnen:
- mehr individuelle Förderung für die Schülerinnen und Schüler und konsequente Begleitung ihrer Lernentwicklung,
- Weiterentwicklung der Schulbehörden und des Unterstützungssystems u. a. durch Trennung der Aufgabenbereiche Schulaufsicht, Schulentwicklungsberatung und Inspektion (externe Evaluati- on).
An die Stelle bürokratischer Feinsteuerung treten Selbständigkeit und Gestaltungsfreiheit der Schulen innerhalb staatlicher Rahmensetzung und Qualitätsvorgaben. Staatliche Regelungen werden ersetzt durch eine Leistungsvereinbarung zwischen Schule, Schulträger und Land.
Die wichtigsten Bausteine des Programms „Selbständige Schule“ hat das Kultusministerium inzwischen mehrfach (öffentlich) vorgestellt und damit auch die Zielperspektiven deutlich formuliert.
Selbstverständlich erfordert eine so weitreichende und komplexe Reform eine sorgfältige Planung und Vorbereitung.
Die gründliche Revision aller Erlasse zur Arbeit in der Schule hat begonnen: sie wird sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es wird geprüft, welche Regelungen für die selbständigen Schulen außer Kraft gesetzt werden müssen, um ihnen wirklich die gewollte deutlich erweiterte Gestaltungsfreiheit zu geben. Die Länge der Unterrichtszeiten, die Rhythmisierung des Unterrichtstages, die Klassenbildung, die Durchführung von Praktika, Schulfahrten und Projekten, die Stundentafel bzw. ihre Verteilung auf einzelne Jahrgänge – dies alles und einiges mehr sollen die Schulen in Zukunft in eigener Verantwortung festlegen.
Der Wunsch, bereits jetzt ein in allen Einzelheiten entwickeltes Umsetzungskonzept vorgestellt zu bekommen, ist ebenso verständlich wie wirklichkeitsfremd. Dazu ist das Reformvorhaben zu komplex; jede Hektik wäre der Sache nur abträglich. Viele Details sind noch nicht abschließend geklärt, aber die Richtung ist klar, die Ziele sind definiert, und die Landesregierung ist fest entschlossen, diesen erfolgversprechenden Weg einer grundlegenden Schulreform konsequent weiter zu verfolgen.
Zu 1: Bisher erfolgt die Steuerung des Schulwesens über Erlasse, Verordnungen und Ressourcenzuweisung, um eine vergleichbare Ausfüllung des Rechtsrahmens und eine gerechte Behandlung der Schulen aller Schulformen zu gewährleisten. Diese Input-Steuerung durch die Schulbehörden wird gegenüber der „Selbständigen Schule“ in zunehmendem Maße auch Elemente von Outputsteuerung enthalten; d. h., dass die von der Schule erreichten Leistungen mit den gesetzten Standards verglichen und über Ressourcenzuweisungen und
Unterstützungsleistungen gewürdigt werden. Darum können aus den mit Frage 1 erbetenen Zahlen für die Vergangenheit auch keine Schlüsse für die Zukunft gezogen werden.
Die vorliegenden Zahlen zum Vorschriftenbestand betreffen immer sämtliche Erlasse des Kultusministeriums (bis Ende 2000 auch den Bereich Kin- der- und Jugendhilfe). Über Erlasse, die nur die Arbeit in der Schule betreffen, liegen keine gesonderten Zahlen vor. Für den Zeitraum vor 1999 gibt es keine Statistik über aufgehobene, neu erlassene Vorschriften und Änderungen. Von 1999 bis 2001 wurde aufgrund eines Kabinettsbeschlusses vom 27. Juli 1999 in drei Phasen eine Überprüfung des gesamten Bestandes der Verwaltungsvorschriften des Kultusministeriums vorgenommen. In diesem Zeitraum hat das Kultusministerium von 412 Verwaltungsvorschriften insgesamt 123 aufgehoben, was einer Einsparung von knapp 29,85 % entspricht. Im gleichen Zeitraum gab es 45 neue Erlasse und 39 Änderungserlasse. Neben bisher im Jahr 2002 herausgegebenen neun neuen Erlassen und elf Änderungserlassen existierten zum 1. September 2002 insgesamt 312 gültige von Kultusministerium erlassene Verwaltungsvorschriften. Zum Jahresende werden voraussichtlich neun davon aufgehoben. Von den insgesamt 54 neuen Erlassen richten sich 30 direkt an die Schulen, von den 50 Änderungserlassen 26, die anderen sind Verwaltungserlasse, die sich an die Schulbehörden richten.
Zu 2: Nicht die Landesregierung, sondern der Niedersächsische Landtag hat das Budgetrecht. Über die den Schulen vom Land zur Verfügung gestellten Mittel entscheidet damit allein das Parlament. Die Landesregierung wird selbstverständlich diese Mittel in einer der Ergebnisverantwortung Rechnung tragenden Art und Weise auf die Schulen verteilen. Grundsätze dafür werden in erster Linie ein regional ausgeglichenes Bildungsangebot, eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung und die Berücksichtigung besonderer Förderbedarfe sein.
Angestrebt wird für die „Selbständigen Schulen“ ein einheitliches Budget, das Landes- und Schulträgermittel zusammenfasst und das von der jeweiligen Schule selbst verwaltet wird. Eine Rechenschaftspflicht ist vorgesehen. Details sind diesbezüglich noch zu klären; insbesondere wird eine Abstimmung mit den Schulträgern erfolgen.
Zu 3: Die „Selbständigen Schulen“ erhalten Unterstützung durch ein auf regionaler Ebene vorzuhaltendes Beratungs- und Fortbildungsangebot, das nicht nur Beratungsteams für Schulentwicklung, sondern auch Methodentrainer zur Unterrichtsentwicklung umfassen wird. Beide Aufgabenbereiche werden derzeit im Projekt „Qualitätsentwicklung in Netzwerken“ erprobt und entwickelt. Zudem werden die Schulen die Möglichkeit erhalten, aus budgetierten Mitteln zusätzliche Unterstützung bedarfsgerecht einzukaufen.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 12 des Abg. Hagenah (GRÜNE) :
Für die Ausschreibung der Landesgartenschau 2006 liegen der Landesregierung neun Bewerbungen seitens der kommunalen Gebietskörperschaften vor. Aufgrund der Haushaltslage des Landes wie auch der Kommunen gehören alle Aufgaben und Leistungen auf den Prüfstand. Dabei ist auch der nachhaltige Nutzen und ein Kosten-Leistungs-Vergleich bei den bisher durchgeführten Landesgartenschauen zu prüfen, bevor Verpflichtungen für die Zukunft eingegangen werden.
1. Wie hoch waren die Investitionen und Zuschüsse (aufgegliedert nach Zuschussgeber) wie auch die Einnahmen bei den Landesgartenschauen der letzten 15 Jahre?
Grundlage für die Durchführung von Landesgartenschauen in Niedersachsen ist der Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung vom 20. Mai 2000. Die Zielsetzung und damit das Motiv zur Durchführung von Landesgartenschauen besteht darin:
- Ein geeignetes Forum für die Leistungsfähigkeit des niedersächsischen Gartenbaues, immerhin ein Sektor mit rund 55.000 Beschäftigten, zu geben,
- einen nachhaltigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in den durchführenden Regionen zu leisten und
Die Wahl für die Durchführung der ersten Landesgartenschau 2002 fiel auf die Gemeinde Bad Zwischenahn, weil hier mit dem bereits damals im Aufbau befindlichen Niedersächsischen Gartenkulturcentrum der Landwirtschaftkammer Weser– Ems ideale Voraussetzungen für eine kurzfristige Umsetzung gegeben waren.
Aus dem Gesagten wird deutlich, dass ich Ihre Fragen zu unseren Erfahrungen mit Landesgartenschauen aus den letzten 15 Jahren nur sehr rudimentär beantworten kann, weil erst eine Landesgartenschau zur Durchführung gelangt ist, und diese darüber hinaus noch bis zum 6. Oktober 2002 läuft. Falls Sie noch nicht dort waren, empfehle ich Ihnen übrigens nachdrücklich, die letzten Tage dieser erfolgreichen Präsentation zu nutzen und sich vor Ort ein Bild zu machen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen des Abgeordneten Hagenah wie folgt:
Zu 1: Die Investitionskosten für das Niedersächsische Gartenkulturzentrum in Bad ZwischenahnRostrup, dem Kernbereich der ersten Landesgartenschau, belaufen sich auf rund 6,34 Millionen Euro (12,4 Millionen DM) – das schließt den ersten Bauabschnitt, der bereits vor der Entscheidung über die Durchführung einer Landesgartenschau fertiggestellt war, den zweiten Bauabschnitt sowie die Anlage einer Genbank für Ziergehölze (Arboretum) ein. Finanziert wurde das Vorhaben zu 44 % aus Mitteln der EU über das sogenannte Ziel 5b und das PROLAND–Programm. Die übrigen Mittel wurden durch das Land (ca. 34 %) sowie die Landwirtschaftskammer Weser–Ems (ca. 22 %) aufgebracht.
Die Einnahmesituation der Landesgartenschaugesellschaft Bad Zwischenahn 2002 GmbH hat sich aufgrund des großen Zuschauerzuspruches hervorragend entwickelt. Bereits fünf Wochen vor Abschluss der Veranstaltung am 6. Oktober haben die Einnahmen die Höhe der budgetierten Gesamtausgaben im Rahmen des Durchführungshaushaltes von 5,97 Millionen Euro nahezu erreicht.
Zu 2: Bei Aufstellung des Durchführungshaushaltes ist von einer sehr vorsichtigen Schätzung der Zuschauerzahlen in Höhe von 550 000 für die gesamten 171 Tage ausgegangen worden. Per 8. September 2002 sind nach der monatlichen Meldung der LGS GmbH bereits mehr als 829 000 Zuschauer auf dem Landesgartenschaugelände gezählt worden. Die Gesamtzahl am Ende der Veranstaltung dürfte die Millionengrenze nur äußerst knapp verfehlen.
Zu 3: Wie bereits einleitend erwähnt, findet die erste Landesgartenschau auf dem Gelände des Gartenkulturcentrums der Landwirtschaftskammer Weser–Ems statt. Die Weiternutzung dieses Geländes als gartenbauliches Zentrum ist sichergestellt. Zu diesem Zweck wird eine Betreibergesellschaft, bestehend aus der LWK Weser–Ems, der Gemeinde Bad Zwischenahn, dem Landkreis und den Gartenbauverbänden (Förderverein Landes- gartenschauen Niedersachsen), gegründet bzw. aus der bestehenden LGS GmbH hervorgehen.
Am Wochenende 31. August/1. September 2002 kam es mehrfach zu ausländerfeindlichen Angriffen auf das Asylbewerberheim in Algermissen. Bereits am Samstag wurde eine Gruppe von Tamilen, die als Asylbewerber in der Unterkunft Algermissen leben, auf dem Schützenfest mit ausländerfeindlichen Parolen beschimpft. Die Tamilen verließen fluchtartig das Schützenfest und liefen zurück in die Unterkunft. Auf dem Weg dorthin wurden sie beschimpft und geschlagen. Ein Flüchtling erlitt eine Platzwunde am Hinterkopf, die im Krankenhaus genäht werden musste. Die Polizei nahm diesen ersten Vorfall bereits am Samstag Nachmittag auf. Wenig später wurde die Flüchtlingsunterkunft erneut angegriffen. Die Tätergruppe war angewachsen, mehrere Personen zerschlugen die Scheiben der Unterkunft. Erneut wurde ein Tamile durch Glassplitter verletzt. Die Polizei nahm diesen zweiten gravierenden Angriff auf die Flüchtlingsunterkunft auf, die Flüchtlingsunterkunft stand bereits in der Nacht von Samstag auf Sonntag unter Polizeischutz.
Am Sonntag Abend besuchten Tamilen aus der Flüchtlingsunterkunft wieder das Schützenfest. Erneut kam es zu Auseinandersetzungen mit
deutschen Schützenfestbesuchern. Ein 16-jähriges Mädchen erhob den Vorwurf der sexuellen Nötigung. Am Sonntag Abend kam es dann zu einem erneuten schweren Angriff auf die Flüchtlingsunterkunft. Mit Eisenstangen bewaffnete Männer drangen in die Flüchtlingsunterkunft ein, zertrümmerten Türen und Fenster und versuchten, in die abgeschlossenen Zimmer der Flüchtlinge einzudringen. Die Polizei war über eine Stunde lang nicht in der Lage, die Angreifer aus dem Haus zu entfernen. Die Polizei wurde von mehreren Personen vor dem Haus angegriffen und an einem Einsatz gehindert. Von den zahlreichen Angreifern konnte die Polizei lediglich eine Person festnehmen. Die Angreifer zogen sich nach über einer Stunde selbst zurück. Sie wurden von der Polizei nicht daran gehindert. Die Polizei räumte die Flüchtlingsunterkunft in Algermissen und brachte die Flüchtlinge in Hildesheim unter.