Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich zu erheben, wenn Sie in der Schlussabstimmung diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben wollen. – Wenn jemand dagegen stimmen möchte, dann bitte ich ihn, sich zu erheben. - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht.
Meine Damen und Herren, ich finde, es ist schon sensationell. Sie haben in der Schlussabstimmung diesem Gesetzentwurf einstimmig Ihre Zustimmung gegeben.
Ich bitte Sie, noch auf Ihren Plätzen zu bleiben. Wir müssen noch über die Nummern 2 und 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen in der Drucksache 3780 abstimmen.
3780 zustimmen will und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Möchte jemand dagegen stimmen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Meine Damen und Herren, dann haben Sie auch hier einstimmig beschlossen.
Wer der Nummer 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen in der Drucksache 3780 zustimmen will, den bitte ich ebenfalls um ein Handzeichen. - Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. - Meine Damen und Herren, dann haben Sie einstimmig so beschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Punkt 12 der Tagesordnung. Wer der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3784 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Damit sind die Tagesordnungspunkte 11 und 12 abgearbeitet, meine Damen und Herren. Ich danke Ihnen sehr herzlich.
Tagesordnungspunkt 13: Zweite Beratung: Missbilligung des Niedersächsischen Finanzministers: Unprofessionelle Vorbereitung und unzureichende Unterrichtung des Landtages beim Verkauf „Schloss Ringelheim“ - Antrag der Fraktion der CDU – Drs. 14/3607 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3714 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/3785
Der Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 14/3607 wurde in der 114. Sitzung am 30. August 2002 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Darum kommen wir zur Beratung.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten in der letzten Plenarsitzung in gewohnt sachlicher Form über Schloss Ringelheim debattiert.
Wir hatten die Hoffnung, dass es in den Ausschussberatungen bei der Mehrheitsfraktion noch einen gewissen Sinneswandel geben würde, weniger was die Missbilligung des Finanzministers betrifft - dabei bleiben wir natürlich -, sondern vielmehr was das weitere Vorgehen in Sachen Schloss Ringelheim und mögliche Hilfe für die betroffene Stadt Salzgitter betrifft.
Wir sind enttäuscht, dass die Sozialdemokraten unseren Vorschlägen letzten Endes nicht gefolgt sind und der Ausschuss mit SPD-Mehrheit unseren Antrag abgelehnt hat. Damit tun Sie den Menschen in Ringelheim und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Salzgitter etwas Schlechtes an. Es spottet jeder Beschreibung, wie Sie mit Schlössern umgehen.
Ich sage es mal so: In der Region Braunschweig, lieber Kalle Mühe, ist das nun das zweite Schloss, das ihr platt macht. Der einzige Fortschritt ist, dass Schloss Ringelheim nicht wie das erste Schloss in Braunschweig gesprengt wird, sondern vor sich hin vergammelt. Aber das hilft uns in der Sache auch nicht weiter.
Wir hätten erwartet, dass man beim weiteren Vorgehen der Stadt Salzgitter in Verhandlungen mit dem Investor zumindest insofern hilft, als man sagt: Wir haben Wirtschaftsfördermittel, wir haben Möglichkeiten aus dem Denkmalschutz, um schnell ein vernünftiges Konzept vorzulegen. Der Investor hat sich seitdem nicht mehr gemeldet. Es hat zwar informelle Gespräche mit dem Oberbürgermeister gegeben, die allerdings nicht zielführend gewesen sind. Der Schwarze Peter ist von Finanzminister Heiner Aller an die Stadt Salzgitter weitergegeben worden, und wir müssen uns nun damit herumschlagen. Letzten Endes ist hier wertvolles Kulturgut rücksichtslos verschleudert worden.
Es handelt sich um einen Notverkauf, der allein unter der Motivation stattgefunden hat, möglichst schnell Geld zu erlösen und sich möglichst schnell von Kosten zu trennen, was natürlich immer richtig ist. Aber das hätte das Land Niedersachsen als öffentliche Hand auch wesentlich verantwortlicher tun können.
Wir unterstützen den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, weil darin genau das aufgezählt wird, was wir schon in der ersten Beratung gesagt haben, dass es nämlich trotz des Verkaufs - da kommen wir rechtlich nicht mehr heraus - natürlich noch Alternativen geben muss, wie wir zu einem sinnvollen Projekt Schloss Ringelheim kommen können.
Ein weiterer Punkt, den wir hier auch schon angesprochen hatten, ist das zentrale Liegenschaftsmanagement, von dem oft die Rede ist. Schloss Ringelheim mit seiner Vorgeschichte ist ein Beispiel dafür, Herr Finanzminister, dass das Liegenschaftsmanagement in Niedersachsen immer noch nicht funktioniert. Ich will Ihnen gern zugute halten, dass es Schwierigkeiten bei Zuständigkeiten gibt, dass Bezirksregierungen oft anders denken als Ihr Haus. Deswegen ist es ja wichtig, dass man an einer zentralen Stelle Antworten auf die Fragen weiß: Welche Liegenschaften hat das Land? Welchen Wert haben die Liegenschaften? Wie sieht die Vermarktung aus? Wie sind die Interessen der öffentlichen Hände vor Ort? - Auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, konnte die Landesregierung bisher noch nicht unter Beweis stellen.
Aus diesem Grunde bleiben wir bei unserer massiven Kritik am Vorgehen der Landesregierung. Wir bleiben bei der Missbilligung des Finanzministers. Wir werden der Ausschussempfehlung nicht zustimmen. Wir hätten uns sehr gefreut, wenn man sich auf das Kompromissangebot der Grünen hätte einigen können. Mehrheit ist zwar Mehrheit, aber letzten Endes hat die Mehrheit keinen Anspruch darauf, dass sie richtig liegt. Wir werden in den nächsten Monaten sehen, was aus dem Schloss wird. Sie haben eine große Chance für das Land, für den südostniedersächsischen Raum und für die Stadt Salzgitter vertan.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die gegenwärtige Situation rund um das Schloss Ringelheim ist aus unserer Sicht sehr unbefriedigend. Sie ist deswegen sehr unbefriedigend, weil die Liegenschaft veräußert wurde. Das Geld wurde überwiesen und ist beim Land eingegangen. Aber durch die Pleite zumindest von Unternehmensteilen des als Investor in Frage kommenden Gesellschafters ist eine Situation eingetreten, in der man mittlerweile einen Verfall der Liegenschaft, die an zentraler Stelle in der Stadt Salzgitter liegt, befürchten muss.
Wir wollen das nicht. Wir wollen deswegen nicht eine plumpe Missbilligung des Finanzministers aussprechen. Wir halten sie aus einem einfachen Grund nicht für zielführend. Wir können die Ausschussvorlage, in der die Veräußerung der Liegenschaft begründet worden ist, nicht als offensichtlich falsch interpretieren. Richtig ist, dass in dieser Ausschussvorlage versucht wurde, den Anschein zu erwecken, dass der Vertrag mit einer Investorengruppe um den renommierten Hotelinvestor Kempinski in trockenen Tüchern sei. Das war der Sachverhalt. Damit ist ein falscher Anschein erweckt worden. Aber wollte man deswegen den Finanzminister rügen, müsste man das ja stündlich tun.
Deswegen halten wir nichts davon, jetzt inflationär mit Entlassungsanträgen und Anträgen auf Feststellung von Lügen des Finanzministers vorzugehen, sondern wir möchten gern im Interesse der Kommune einen weiterführenden Antrag ohne Missbilligung stellen - den halten wir hier auch aufrecht -, damit die SPD-Fraktion auch zustimmen kann. Wir haben die Vorstellung, dass sich auch nach erfolgter Veräußerung dieser Liegenschaft das Land mit seinen Möglichkeiten der Investorensuche über die Investment Promotion Agency, über das zentrale Liegenschaftsmanagement und über die Wirtschaftsförderdezernate der Bezirksregierungen zur Verantwortung für diese ehemalige Landesliegenschaft bekennt und die Kommune Salzgitter an dieser Stelle nicht im Regen stehen lässt. Wir haben unseren Antrag ohne Missbilligung formuliert, damit die SPD
Fraktion zustimmen kann. Wir möchten im Sinne einer vernünftigen Folgenutzung für diese Liegenschaft die Kommune gern in ihren Vermarktungsabsichten und bei ihrer bauplanungsrechtlichen Zuständigkeit unterstützen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden selbstverständlich dem Antrag nicht zustimmen, den Finanzminister zu missbilligen, weil er seine Pflicht getan hat. Dafür hat er seinen Eid geleistet. Seine Beamten in der Bezirksregierung und im Finanzministerium haben ordentlich verhandelt. Sie haben ein ordentliches Ergebnis erzielt.
Diesem Ergebnis haben wir hier im Landtag einstimmig zugestimmt. Ich kenne auch niemanden, der den Antrag stellt, dass wir das Schloss zurückkaufen sollen, vielleicht sogar für eine Mark,
um das Verfahren von Neuem in Gang zu bringen. Nein, meine Damen und Herren, jetzt ist der Käufer in der Pflicht, aus dem erworbenen Schloss und dem gesamten Areal etwas Vernünftiges zu machen,
Wer ist weiter Interessent? - Das muss natürlich die Stadt Salzgitter sein. Die Stadt Salzgitter kann und muss gemeinsam mit dem Erwerber eine Konzeption entwickeln, damit diese Immobilie einer endgültigen vernünftigen Funktion zugeführt wird. Es kann nicht Aufgabe des Landes sein - deswegen können wir auch dem Antrag der Grünen nicht zustimmen -, jedem Käufer einer Landesimmobilie nach dem Verkauf noch über längere Zeit Landeshilfe zu geben, um aus einer Immobilie etwas Vernünftiges zu machen. Das ist Aufgabe des Käufers. Auch in der Privatwirtschaft ist es
nicht so, dass man einen Käufer noch monatelang an die Hand nimmt und leitet, um letztlich einen Verkauf zu einem guten Ende zu führen. Die Vetter GmbH, die gekauft hat, wird schon wissen, was sie mit dem Schloss machen wird, und die Stadt Salzgitter wird ein gutes Auge darauf haben.
Meine Damen und Herren, wir lehnen sowohl den Änderungsantrag der Fraktion der Grünen als auch den Antrag der CDU-Fraktion ab.
Meine Damen und Herren, ich schließe die Beratung und erbitte Ihre Aufmerksamkeit für die Abstimmung. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen entfernt sich am weitesten vom Ursprungsantrag. Über sie ist daher zunächst abzustimmen. Nur bei ihrer Ablehnung hätten wir über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzustimmen. Wir verfahren so.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben und damit den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Ich frage nach den Stimmenthaltungen. - Ich stelle fest: Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 14: Zweite Beratung: Sofortige Vorlage eines Nachtragshaushalts 2003 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3675 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drs. 14/3786
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde am 24. September zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen, sodass wir gleich in die Beratung eintreten können.