Tagesordnungspunkt 6: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Landwirtschaftskammern Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/3635 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 14/3860 - Berichtung zu Drs. 14/3860
Der Gesetzentwurf wurde in der 112. Sitzung am 28. August 2002 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Herr Kollege Klein, dem ich das Wort erteile.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Weil es zu diesem Gesetzentwurf keine erste Beratung gegeben hat und auch heute keine Aussprache vorgesehen ist, möchte ich Ihnen den kurzen mündlichen Bericht zur Kenntnis geben.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schlägt Ihnen in der Drucksache 3860 einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit einigen Änderungen und Ergänzungen anzunehmen. Das Gesetzesvorhaben war auch in den mitberatenden Ausschüssen nicht umstritten. Über die Einzelheiten der Ausschussberatungen gibt ein schriftlicher Bericht Auskunft, der Ihnen bereits vorliegt.
Ich kann mich daher hier darauf beschränken, die wichtigsten Regelungsgegenstände des Gesetzentwurfs und die wesentlichen zusätzlichen Empfehlungen des Ausschusses anzusprechen.
Im Mittelpunkt des Entwurfs steht die Neufassung des § 31, mit dem erstmals im Land Niedersachsen ein Budgetierungsmodell umfassend geregelt werden soll. Dass diese Regelung gerade für den Be
reich der Landwirtschaftskammern entwickelt werden konnte, beruht darauf, dass dort seit Jahren praktische Erfahrungen mit der Budgetierung gesammelt werden konnten.
Einen weiteren Regelungsschwerpunkt bildet § 2, in dem die Aufgaben der Landwirtschaftskammern so, wie sie sich entwickelt haben, umfassend beschrieben werden. Der Ausschuss schlägt zu Absatz 2 Nr. 1 noch eine Ergänzung vor, die das verbraucherschützende Element in der Aufgabenstellung für die Kammern deutlicher betont.
Der dritte Regelungsschwerpunkt des Gesetzentwurfs besteht darin, die Zuständigkeiten zwischen Direktor und Präsident der Landwirtschaftskammer in den §§ 22 bis 24 deutlicher abzugrenzen. Hierzu schlägt der Ausschuss noch weitere Verbesserungen vor.
Die im Entwurf vorgesehene Änderung der beamtenrechtlichen Stellung der Direktoren der Landwirtschaftskammern soll wegen der damit verbundenen versorgungsrechtlichen Fragen einem späteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleiben.
Schließlich ist noch zu erwähnen, dass durch den neuen § 26 die Beitragspflicht für die Betriebe der Küsten- und der Kleinen Hochseefischerei erweitert wird. Der Ausschuss hat dies zum Anlass genommen, die beitragsrechtlichen Regelungen redaktionell zu überarbeiten und schlägt dementsprechend die Beseitigung einiger Unstimmigkeiten des geltenden Rechts vor.
Auch hinsichtlich der Wahl der Kammerversammlungen und der Vorstände der Landwirtschaftskammern sowie zur Besetzung der Grundstücksverkehrsausschüsse unterbreitet der Ausschuss weitere Vorschläge, die der Anpassung des aus dem Jahre 1954 stammenden Gesetzes an die heutige Rechtsentwicklung sowie der redaktionellen Bereinigung von Vorschriften dienen. Dies wird im Einzelnen im schriftlichen Bericht näher ausgeführt. Dort wird auch auf rechtliche Bedenken gegen das Verfahren zur Bildung der Grundstücksverkehrsausschüsse und zur Beitragserhebung hingewiesen, die in den Ausschüssen erörtert worden sind. Änderungsempfehlungen haben sich zu diesen Punkten aber deshalb nicht ergeben, weil insoweit eine grundlegende Umgestaltung des geltenden Rechts in der kurzen Beratungszeit nicht zu leisten gewesen wäre und auch auf praktische Schwierigkeiten gestoßen wäre. Gleichwohl erhalten die Landwirtschaftskammern mit dem vor
liegenden Entwurf eine in wesentlichen Punkten überarbeitete Rechtsgrundlage für ihre weitere Arbeit.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bittet um Ihre Zustimmung zu der genannten Beschlussempfehlung.
Meine Damen und Herren, der Herr Kollege Klein hat schon darauf hingewiesen: Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache zu verabschieden. - Widerspruch dazu sehe ich nicht. Damit kommen wir gleich zur Einzelberatung.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht.
Artikel 2. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall.
Artikel 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wenn Sie zustimmen möchten, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wenn Sie in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben wollen, dann bitte ich Sie, sich zu erheben. - Jetzt die Gegenstimmen! - Es gibt keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Dann haben wir auch dieses Gesetz einstimmig beschlossen.
Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Landesversicherungsanstalt Braunschweig - Hannover - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/3691 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen Drs. 14/3861
Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung: Zwei starke Landesversicherungsanstalten in Niedersachsen und rechtliche Voraussetzungen für die Fusion der Landesversicherungsanstalten Hannover und Braunschweig schaffen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3692 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen - Drs. 14/3863
Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Antrag der Fraktion der SPD wurden in der 115. Sitzung am 24. September 2002 an den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich meine, es war gut, dass die SPD-Fraktion diesen Gesetzentwurf eingebracht hat, nachdem sich abzeichnete, dass die unterschiedlichen Akteure zunehmend miteinander Schwierigkeiten bekamen und auf allen Wegen versucht wurde, Einfluss zu nehmen, bis hin zu der Fragestellung, ob hier nicht noch die Verfassung herangezogen werden müsste, weil alles das, was hier auf den Weg gebracht wurde, verfassungswidrig wäre. Dazu hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst aber deutlich gesagt, dass es rechtlich keine Bedenken gegen das gibt, was wir heute, glaube ich, einmütig beschließen werden.
Die Ausgangslage ist uns allen klar. Der Bundesrechnungshof hatte vorgeschlagen, aus 23 Landesversicherungsanstalten sechs zu machen. Er hat
eine Frist gesetzt, in der die Länder reagieren sollten. Diese Frist endet im März nächsten Jahres. Von da an wird dann sicherlich genau zu prüfen sein, wie sich die Landschaft verändert hat und ob der Bundesgesetzgeber noch eingreifen muss oder nicht.
Wir haben immer die Position vertreten, dass bei uns die Entscheidungen der Selbstverwaltungen absoluten Vorrang haben müssen und dass wir auf die Vernunft der Selbstverwaltungen in den drei LVAen in Niedersachsen setzen.
Dass wir heute, acht Monate, nachdem die LVA Braunschweig und die LVA Hannover einen Fusionsbeschluss gefasst haben, bereits das Gesetz verabschieden, zeigt, dass wir das, was dort auf den Weg gebracht worden ist, ausdrücklich begrüßen und unterstützen. Wir schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit dieser Fusion nichts mehr im Wege steht. Es wird ein Versicherungsträger mit über 3 800 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von rund 10 Milliarden Euro entstehen. Das ist schon eine beachtliche Größe.
Ich verhehle nicht, dass wir auch die Position der LVA Oldenburg akzeptieren, wenngleich ich auch deutlich sagen will, dass ich es als besser empfunden hätte, wenn wir zu einer noch weitergehenden Lösung gekommen wären. Aber vielleicht ist insofern ja noch nicht aller Tage Abend. Wir warten den jetzt beginnenden Prozess erst einmal ab und sehen dann, wie sich das im Land Niedersachsen entwickelt.
Richtig ist, dass die Länder ein großes Interesse daran haben, dass die Landesversicherungsanstalten gestärkt und nicht geschwächt werden. Das setzt voraus, dass sich die zentralistischen Körperschaften, die wir haben - angefangen von der BfA bis hin zu den Sonderanstalten wie Seekasse, Knappschaft und dergleichen -, gesetzlich nicht so weiterentwickeln dürfen, wie das zurzeit der Fall ist. Wenn diese Entwicklung, die sich seit zehn Jahren beschleunigt hat, nicht aufgehalten wird, dann werden die Landesversicherungsanstalten mittelfristig keine Perspektive haben und werden sich die meisten Rentenversicherten in der BfA wiederfinden. Wer eine versichertennahe Betreuung haben möchte und wer gleichzeitig die Kompetenzen der Länder an dieser Stelle halten und stärken will, der muss dieser Entwicklung Einhalt gebieten. Die ASMK und übrigens auch dieser Landtag haben dazu in früheren Jahren schon sehr deutliche Beschlüsse gefasst, die dahin gehen, dass
Kompetenzen von der BfA auf die Landesversicherungsanstalten übertragen werden und dass letztendlich alle Versichertenkonten auf der Länderebene, d. h. auf der Ebene der Landesversicherungsanstalten, geführt werden. Wir versuchen, dieses noch einmal deutlich zu untermauern, und bekräftigen das mit unserem Entschließungsantrag.
Ich hoffe, dass wir heute gemeinsam eine Entscheidung treffen, die noch vor wenigen Monaten als sehr strittig zwischen einigen gehandelt wurde. Zwischenzeitlich höre ich, dass selbst die unmittelbar betroffenen Akteure wieder in der Lage sind, sehr konstruktiv aufeinander zuzugehen.
In diesem Sinne bedanke ich mich für die Zusammenarbeit und dafür, dass wir diesen Wege gemeinsam beschritten haben. Ich wünsche der neuen LVA Braunschweig - Hannover ein gutes Gelingen und einen guten Start!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist wohl ein nahezu einmaliger Zustand, dass ein Gesetz von unten her entstanden ist, dass die Politik das vollzogen hat, was die Beteiligten gefordert haben, und dass dies auch noch einhellig geschehen ist, nämlich den Zusammenschluss der LVAen aufgrund des Drucks des Bundesrechnungshofes. Wir haben nicht allzu viel Zeit gehabt, weil der Bundesgesetzgeber - auf Vorschlag des Bundesrechnungshofes - mittlerweile schon in dieser Legislaturperiode eine Neuregelung treffen will. Deswegen ist es gut, dass sich das Land Niedersachsen darauf einrichtet. Die Frage ist, auf was es sich einrichtet.
Vorab möchte ich mich allerdings herzlich bei allen Beteiligten bedanken, und zwar bei den Vertreterversammlungen der drei LVAen, die ja mehrere Male zusammengekommen sind, bei den Vorständen und bei den Geschäftsführern, die immer wieder geschaut haben, wo sie Gemeinsamkeiten in Richtung einer eventuellen Fusion sehen. Außerdem denke ich an die Mitarbeiter-Workshops, die dieses Thema auch ganz besonders behandelt haben.
Aber ich möchte mich auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen in diesem hohen Hause bedanken, die wir dieses Thema im Sozialausschuss einvernehmlich behandelt haben und die wir viele, viele Gespräche unmittelbar mit den LVAen geführt und die wir an dem Prozess auch beteiligt waren.
Die Grundsätze einer Fusion sind: Regionalität vor Zentralität - dazu stehen wir -, Sicherung der Beschäftigten vor Ort - auch dazu stehen wir - und Synergieeffekte erschließen; auch da ist ein Einvernehmen unter allen Beteiligten zu erzielen.
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich den durch den Niedersächsischen Landtag heute einstimmig - ich glaube, das werden wir tun - zu beschließenden Antrag „Zwei starke Landesversicherungsanstalten in Niedersachsen und rechtliche Voraussetzungen für die Fusion der Landesversicherungsanstalten Hannover und Braunschweig schaffen“ sowie den Entwurf eines Gesetzes über die Freigabe der Fusion der neuen Landesversicherungsanstalt Braunschweig - Hannover.
Allerdings ist es damit allein nicht getan. Es ist auch wichtig - darauf möchten wir ausdrücklich hinweisen -, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, den vom Landtag heute - hoffentlich einstimmig - gefassten Beschluss zum Erhalt der LVAen Braunschweig-Hannover und auch Oldenburg-Bremen umzusetzen. Unter „umzusetzen“ verstehen wir nicht nur „mal eben so“, sondern sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die durch den Bundesgesetzgeber vorzunehmende Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung sichergestellt wird und dass in Niedersachsen zwei starke versicherungsnahe Landesversicherungsanstalten - nämlich die besagten erhalten bleiben.
Wichtig ist, meine Damen und Herren, dass die Landesregierung - dazu fordern wir sie ausdrücklich auf - unverzüglich Verhandlungen mit den anderen Bundesländern aufnimmt mit dem Ziel, die Anträge in unserem Sinne durchzusetzen. Wir haben jetzt in diesem Hause eine einheitliche Position. Wir müssen die Landesregierung dazu auffordern, mit durch eine einheitliche Position gestärktem Rücken besser zu verhandeln, als sie es vorher getan hat. Das heißt, dass wir den Erhalt
Meine Damen und Herren, Herr Schwarz hat gesagt, dass es sicherlich auch Teile in den Fraktionen gibt, die sich eine andere Lösung hätten vorstellen können. Ich möchte nicht verhehlen, dass das auch in unserer Fraktion der Fall ist. Aber wir sagen uns auch, dass Einvernehmlichkeit notwendig ist. Wir möchten nicht gegen eine Landesversicherungsanstalt arbeiten, sondern wir wollen, dass die Arbeitsplätze - 700 Arbeitsplätze in der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen sind nicht unerheblich - erhalten bleiben, wenngleich außer Zweifel steht, dass auch Außenstellen Arbeitsplätze bereithalten. Das ist klar. Dennoch ist es uns wichtig, dass wir in Niedersachsen eine einvernehmliche Lösung finden. Wir sind der Meinung, dass sich die Politik so wenig wie möglich in Strukturreformen einschalten sollte.