Die Frage der Aufklärung, wer welches Maß an Schuld hat und wie das in unserem Rechtssystem geahndet wird, ist nicht die Aufgabe des Landes, sondern die Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaften, die hier ermitteln und auch schon ermittelt haben. Sie sind zu einem gewissen Abschluss gekommen bzw. nähern sich ihm an. Wenn Sie das kritisieren wollen, dann müssen Sie Ihre Kritik an die Staatanwaltschaften richten, aber bitte nicht in Richtung des Landwirtschaftsministeriums und der Landesregierung. Meine Damen und Herren, wir
haben als Konsequenz aus diesem Fehlverhalten sofort eine dem Futtermittelrecht entsprechende Meldeverpflichtung von Herstellern und InVerkehr-Bringern in das Lebensmittelrecht eingeführt. Das ist mittlerweile aufgenommen und durch eine entsprechende Änderung des Lebensmittelund Bedarfsgegenständegesetzes umgesetzt worden. Im Gegensatz zu dem, was Frau Hansen gesagt hat, die den Eindruck erwecken wollte, als sei nicht gehandelt worden, haben wir auf vielen Feldern sehr konkret gehandelt. Ich bedauere auch, wie es Herr Groth eben schon für die Fraktion der SPD zum Ausdruck gebracht hat, dass das Verbraucherinformationsgesetz nicht beschlossen worden ist. Der Hinweis, dass das Gesetz sozusagen rechtsunsicher gewesen sei, ist nicht zielführend und untermauerbar. Nein, hier war der politische Wille nicht vorhanden, ein solches Verbraucherinformationsgesetz wirklich auf den Weg zu bringen.
Ich bin deshalb außerordentlich froh, dass die Bundesregierung in der Koalitionsvereinbarung noch einmal aufgeführt hat, dass das Verbraucherinformationsgesetz in der Breite, wie ich es auch persönlich gewollt habe - nämlich unter Einbeziehung der Wirtschaft und der Notwendigkeit, dass die Wirtschaft auch ihre Informationen offen legt -, in der Zukunft wiederum in den Bundestag bzw. dann in den Bundesrat eingebracht wird. Ich bin außerordentlich froh darüber, dass das so passieren wird.
Zweiter Punkt: Wir haben zwischenzeitlich das LAVES, das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, eingerichtet.
Dieses Amt hat in der Aufbauphase drei schwierige Ereignisse im Lebensmittelbereich bewältigen müssen. Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Dieses Amt hat hervorragend gearbeitet,
und zwar von der ersten Stunde an und unter verschärften Bedingungen in der Aufbauphase. Ich richte hier auch meinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nächtelang und wochenendelang mit größter Sorgfalt ihre Arbeit gemacht haben. Ich denke, hier ist der Ort, an dem wir das gemeinsam auch der Öffentlichkeit sagen sollten.
Der Antrag der SPD-Fraktion spricht von einer Eigenkontrolle. Wenn wir wirklich die Sicherheit für den Verbraucher erhöhen, gleichzeitig aber die Ressourcen des Staates nicht überfordern wollen, dann brauchen wir das System der Eigenkontrolle und der Überwachung der Eigenkontrolle durch akkreditierte Institute. Dieser Weg ist der Richtige. Er ist zielführend. Er soll hier gegangen werden. Wir haben mit der Futtermittelwirtschaft bereits Verabredungen getroffen. In diese Richtung zielt zum Beispiel das Schadstoffabkommen, das zwischen Futtermittelherstellern und der Landwirtschaftskammer Weser-Ems geschlossen worden ist. Wir haben das Futtermittelrecht verbessert.
Wir haben die offene Deklaration der Inhaltsstoffe von Futtermitteln gesetzlich verankert. Wir haben neben der freiwilligen und offenen zwar immer noch die halboffene Deklaration. Aber ich denke, dass wir insoweit auf EU-Ebene sehr schnell weiterkommen werden.
Wir haben mit der letzten Änderung des Futtermittelgesetzes eine Regelung getroffen, nach der bereits der Verdacht auf unerwünschte Stoffe durch jede Person, die mit Futtermitteln umgeht, gemeldet werden muss. Auch das ist eine Erkenntnis aus dem Nitrofen-Skandal, die umgesetzt worden ist. Das ist geltendes Recht. Hier haben wir also sehr fix gehandelt. Wir haben auf EU-Ebene ein Verbot von antibiotischen Zusatzstoffen erreicht.
Im Bereich des Futtermittelrechts können wir nun auch die Frage beantworten, ob wir den gleichen Standard wie beim Lebensmittelrecht erreicht haben. Ja, durch die Änderungen, die wir innerhalb des letzten Dreivierteljahres auf den Weg gebracht haben, haben wir den gleichen Standard wie beim Lebensmittelrecht erreicht. Auch das ist innerhalb dieser überschaubaren Zeit eine gute Bilanz.
Ich bin auch zufrieden und begrüße ausdrücklich, dass in dem SPD-Entschließungsantrag noch einmal deutlich gemacht worden ist, dass wir keine Polarisierung in Bezug auf ökologisch erzeugende und wirtschaftende Betriebe und Betriebe, die im konventionellen Bereich tätig sind, benötigen und dass sie auch keinen Sinn macht. Beide haben ihre Funktionen. Beide sind wertvoll für unsere Gesell
schaft. Beide, sowohl der ökologische als auch der konventionelle Bereich, können voneinander lernen. Insofern bringt eine Polarisierung überhaupt nichts. Ich setze mich weiterhin, wie im Entschließungsantrag gewünscht, für ein konstruktives Nebeneinander der ökologischen Betriebe und der konventionell wirtschaftenden Betriebe ein.
Natürlich, Herr Klein, besteht auch die Notwendigkeit, die Ökokontrollsysteme zu verbessern. Wir haben das ja mit den Ökokontrollverbänden und den Ökolandwirten erörtert und gemeinsam Wege ergründet, wie wir das Kontrollsystem verbessern können. Die Frage der Glaubwürdigkeit hat schlicht und ergreifend auch einen entscheidenden Einfluss auf das Verbraucherverhalten. Deshalb habe ich die Initiative ergriffen und meinen Ministerkolleginnen und -kollegen vor einigen Monaten einen Beschlussvorschlag zur Verbesserung des Kontrollsystems für Ökolebensmittel vorgelegt. Darin wird die Bundesregierung beispielsweise aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf europäischer Ebene einheitliche Vorgaben zur stärkeren Risikoorientierung des Kontrollverfahrens gemacht werden müssen. Ich denke, da besteht Einvernehmen. Ich hoffe, dass wir alsbald zu solchen Regelungen kommen, damit auch diese Lücke dann wirklich geschlossen ist.
Meine Damen und Herren, natürlich liegen noch weitere Aufgaben vor uns. Ich will nur mit einem Satz auf das Problem der Lebensmittelimporte aus Drittstaaten hinweisen, die uns große Sorgen bereiten; denn die Standards, unter denen diese Lebensmittel in den Drittstaaten erzeugt werden, entsprechen sehr häufig nicht unseren Standards. Ich war vor zwei Wochen in Brüssel in der Generaldirektion von Herrn Byrne. Ich habe dort einen Alternativvorschlag dazu unterbreitet, wie wir die aktuellen Probleme schnellstmöglich in den Griff bekommen können. Ich bitte auch um Ihre Unterstützung für diesen Vorschlag; denn hierbei geht es darum, dass wir, wenn wir in den Erzeugerländern die Probleme mit den dort erzeugten Produkten nicht in den Griff bekommen, weil die EU ihre Hausaufgaben nicht macht, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt die Importeure von Lebensmitteln aus Drittstaaten in die Pflicht nehmen und ihnen auferlegen, durch akkreditierte Labore die Importware auf Rückstände untersuchen zu lassen, die uns heute Sorgen bereiten, wie z. B. Nitrofurane, und ihnen erst dann den Zugang zu unseren Märkten erlauben. Dabei handelt es sich um ein Riesenproblem.
Auch hieran sehen Sie, meine Damen und Herren, dass wir auf allen Ebenen aktiv für die Verbraucherinnen und Verbraucher tätig sind. Deshalb hat die Landesregierung eine gute Handlungsbilanz im Bereich des Verbraucherschutzes. Wir sind gut aufgestellt. Der Antrag weist an dem einen oder anderen Punkt auch in die richtige Richtung. Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wenn Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 3847 zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Tagesordnungspunkt 29: Zweite Beratung: Norddeutsche Lösung bei den Verkaufsverhandlungen über TV-Kabelnetze berücksichtigen - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 14/3602 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medienfragen - Drs. 14/3849
Dieser Antrag wurde in der 114. Sitzung am 30. August 2002 an den Ausschuss für Medienfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die Beschlussempfehlung ohne Besprechung abgestimmt wird. - Da ich keinen Widerspruch höre, werden wir das gleich machen.
Wenn Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medienfragen in der Drucksache 3849 Ihre Zustimmung geben wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit haben Sie einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 30: Zweite Beratung: Forderungen der Polizeidirektoren zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben zügig umsetzen - Antrag der Fraktion der CDU Drs. 14/3688 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/3851
Der Antrag der Fraktion der CDU wurde in der 116. Sitzung am 25. September 2002 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3851 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag abzulehnen. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich diesem Votum mit gleichem Stimmverhalten angeschlossen. Im Übrigen gebe ich den Bericht zu Protokoll. - Vielen Dank.
Dem Entschließungsantrag geht eine Vorgeschichte voraus, die zum Verständnis des Beratungsablaufs erforderlich ist. So hatte auf Antrag der SPD-Fraktion in der 150./151. Sitzung des Ausschusses für innere Verwaltung am 13. bzw. 14. August 2002 eine Unterrichtung durch die Landesregierung über die so genannte Denkschrift der Polizeidirektoren stattgefunden. Bereits in diesen Sitzungen hatte die CDU-Fraktion ausdrücklich den Wunsch geäußert, dieses Papier - das der Öffentlichkeit ohnehin zugänglich gemacht worden sei - vom Innenministerium zu erhalten, um auf dieser Grundlage eine inhaltliche Diskussion mit dem Innenministerium führen zu können. Ein Vertreter des Innenministeriums hatte daraufhin zugesagt, diese so genannte Denkschrift dem Ausschuss zur Verfügung stellen zu wollen.
In der 155. Sitzung des Ausschusses für innere Verwaltung am 10. September 2002 war das Thema erneut Gegenstand der Beratungen im Ausschuss, nachdem das Niedersächsische Innenministerium mit Schreiben vom 6. September 2002
mitgeteilt hatte, das Arbeitspapier auch zu dieser Sitzung nicht vorlegen zu können und unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten die grundsätzliche Frage zu prüfen, ob interne Arbeitspapiere der Landesregierung einem Parlamentsausschuss zugänglich gemacht werden könnten.
Daraufhin wurde von der CDU-Fraktion der oben genannte Entschließungsantrag eingebracht, der zunächst in der 158. Sitzung des Ausschusses für innere Verwaltung am 9. Oktober 2002 von der Tagesordnung abgesetzt wurde, nachdem das Niedersächsische Innenministerium mit Schreiben vom 7. Oktober 2002 mitgeteilt hatte, dass es sich aus grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Erwägungen daran gehindert sehe, dem Ausschuss dieses interne Papier zur Verfügung zu stellen, zu einer Erörterung dieser Problematik im Ausschuss aber selbstverständlich zur Verfügung stehe. Diese Erörterung hat dann in der 161. Sitzung am 30. Oktober 2002 stattgefunden.
Zu Beginn trug ein Vertreter der Landesregierung vor, aus welchen Gründen im Detail die Landesregierung dieses interne Arbeitspapier dem Ausschuss nicht zur Verfügung stellen könne, insbesondere um keinen Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Zukunft zu schaffen.
Ein Vertreter der CDU-Fraktion äußerte demgegenüber sein Unverständnis, dass dieses Papier dem Ausschuss nicht vorgelegt werde. Wenn es sich dabei tatsächlich um eine interne Arbeitsgrundlage handele, hätte der Ausschuss seines Erachtens über den Inhalt dieser Arbeitsgrundlage auch nicht unterrichtet werden dürfen. Zu den inhaltlichen Aspekten meinte der Vertreter der CDU-Fraktion, zwar habe das Innenministerium inzwischen deutlich gemacht, dass das Papier der Polizeidirektoren nicht mehr aktuell sei und als erledigt betrachtet werden könne, weil die Landesregierung bereits entschieden habe, 500 zusätzliche Stellen zu besetzen. Dem könne sich die CDUFraktion jedoch nicht anschließen. Denn das Arbeitspapier der Polizeidirektoren beschäftige sich nicht nur mit der Personalsituation der Polizei, sondern es schildere auch eine Reihe von anderen Themen, die das Innenministerium, insbesondere dessen politische Führung, interessieren müssten. Als Beispiele führte er an, dass die Polizeidirektoren Berechnungsmodelle angemahnt hätten, die die Sollstärke für eine sachgerechte sowie effektive und effiziente polizeiliche Aufgabenwahrnehmung bestimmten und einen Ausgleich zwischen Ballungsgebieten und ländlichen Räumen gewähr
leisteten. Außerdem sei in diesem Arbeitspapier die Frage der Polizeidichte thematisiert worden. Daneben sei seitens der Landesregierung immer wieder mitgeteilt worden, dass in den nächsten 15 Jahren rund 6 000 Polizeibedienstete in den Ruhestand treten würden. Die Polizeidirektoren wiesen in ihrer Denkschrift jedoch darauf hin, dass in den nächsten 14 Jahren fast die Hälfte des polizeilichen Exekutivpersonals, nämlich 9 442 Bedienstete, in den Ruhestand versetzt würden. Da sei es von Interesse, zu erfahren, welche der genannten Zahlen nun zuträfen. Schließlich seien Fragen nach der Dienststärke sowie nach der Aufklärungsquote bei bestimmten Delikten aufgeworfen worden. Ferner sei darauf hingewiesen worden, dass für den extremen Anstieg der Fallzahlen bei Gewalt-, Wirtschafts- und Vermögensdelikten nicht genügend Personal zur Verfügung stehe. Weitere Aspekte seien das Thema Aufgabenkritik, das so genannte LEO-Leine-Konzept zur Aufstellung von Bereitschaftspolizeieinheiten sowie die Frage des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger.
Ein Vertreter der Landesregierung entgegnete, bei dem Arbeitspapier habe es sich um den Beginn einer Meinungs- und Willensbildung gehandelt, es dokumentiere damit weniger einen tatsächlichen Sachverhalt als vielmehr eine subjektive Sichtweise. Zwar sei diese Sichtweise durchaus nicht aus der Luft gegriffen, es müsse jedoch darauf hingewiesen werden, dass sich die Beurteilungsgrundlagen in der Zwischenzeit geändert hätten. Worauf der Ausschuss einen Anspruch habe, seien verlässliche Auskünfte über den derzeitigen Zustand der Landespolizei und über die künftigen Absichten der Landesregierung. Entsprechende Auskünfte seien dem Ausschuss jedoch bereits gegeben worden. Als Beispiel sei der Sicherheitsbericht genannt, den der Innenminister den Ausschussmitgliedern übersandt habe.
Der Vertreter der Landesregierung erläuterte dann weiter, dass der Anstieg der Fallzahlen kein Beweis dafür sei, dass es zu wenig Polizeibeamte gebe. Außerdem gebe es bislang keine Hinweise darauf, dass sich die Sicherheitslage im Lande aufgrund einer mangelnden Personalstärke bei der Polizei verschlechtert habe. Daher seien die Kriterien Polizeidichte und Anzahl der Polizeibeamten nicht geeignet, eine inhaltliche Diskussion über die subjektive und objektive Sicherheitslage in Niedersachsen zu führen. Konkrete Überlegungen über den künftigen Umfang der Bereitschaftspolizei stelle das Ministerium derzeit nicht an. Schließlich
habe er den Eindruck, dass in den Polizeiinspektionen wesentlich intensiver über die Aufgabenkritik diskutiert und wesentlich mehr Präventionsarbeit, die ja auch eine ganz konkrete Ausformung der Aufgabenkritik sei, betrieben werde, als in dem Papier der Polizeidirektoren zum Ausdruck komme.
Ein Vertreter der CDU-Fraktion hob erneut hervor, er sei enttäuscht über die Art und Weise, wie mit dem in Rede stehenden Problem umgegangen werde. Schließlich handele es sich nicht um irgendein Papier, sondern um ein zwischen allen Polizeidirektoren abgestimmtes Arbeitspapier. Außerdem solle sich das Ministerium einmal mit der Frage auseinander setzen, warum die Polizeidichte in den Ländern Hessen und NordhreinWestfalen, in denen die zweigeteilte Laufbahn bereits eingeführt worden sei, größer sei als in Niedersachsen. Im Übrigen habe die gegenüber anderen Bundesländern geringere Polizeidichte zur Folge, dass die Einsatzstärken in Niedersachsen vielfach unverantwortlich niedrig seien. Im Ergebnis dauere es manchmal bis zu 30 Minuten, bevor ein Streifenwagen vor Ort erscheinen könne.
Der Vertreter der Landesregierung hob erneut hervor, dass das Papier der Polizeidirektoren erstens nicht die Meinung der Landesregierung wiedergebe und zweitens nahezu zwei Jahre alt sei. Er wolle darauf hinweisen, dass die Landesregierung nicht untätig geblieben sei, wie die Diskussionen der letzten drei bis vier Monate gezeigt hätten. Der Bedarf an Beamtinnen und Beamten werde aber immer größer sein als die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen. Deshalb sei nicht die Frage der Polizeidichte von Bedeutung, sondern viel wichtiger seien die Zugriffs- bzw. die Reaktionszeiten oder die Zahl der bearbeiteten Fälle. Im Übrigen habe die unterschiedliche Versorgung der Landesteile mit Polizeikräften dazu geführt, dass die Landesregierung vor etwa drei Jahren einen neuen Verteilungsmaßstab zugrunde gelegt habe, der einer ständigen Überprüfung unterliege. Außerdem habe die Landesregierung 500 neue Stellen für den Polizeidienst geschaffen, von denen 200 inzwischen besetzt worden seien. Ab den Jahren 2004/2005 würden im Übrigen auch diejenigen 450 Beamtinnen und Beamten wieder in vollem Umfang zur Verfügung stehen, die derzeit noch an den im Zusammenhang mit der Einführung der zweigeteilten Laufbahn durchzuführenden Qualifikationslehrgängen für den gehobenen Dienst teilnähmen. Darüber hinaus werde die Einführung des NIVADIS-Systems zu einer um 600 Beamte verbes
serten Präsenz im Lande Niedersachsen führen. Schließlich treffe es nicht zu, dass die Polizei in den ländlichen Bereichen nicht leistungsfähig sei.
Auf eine erneute präzise Nachfrage der CDUFraktion machten Vertreter der Landesregierung dann noch präzise Ausführungen zu einzelnen Detailfragen. Diese betrafen die Frage, wie viele Beamte altersbedingt in den Ruhestand träten, in welcher Form die Landesregierung auf die Kriminalitätsentwicklung reagiere und wie der Verteilungsmaßstab für die Sollstärke der Polizei berechnet werde. Zu den Pensionierungszahlen sei darauf hinzuweisen, dass der Vierzehnjahreszeitraum, der von den Polizeidirektoren genannt werde, erst ab dem Jahr 2012 beginnen würde, während bis zum Jahre 2012 nur rund 3 600 Polizeibeamte in den Ruhestand treten würden.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion brachte nach diesen Ausführungen der Landesregierung zum Ausdruck, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde.
Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3851 zuzustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.