Protokoll der Sitzung vom 22.11.2002

die Absenkung der linearen Abschreibung für Betriebsgebäude von 3 % auf 2 %,

Abschaffung der degressiven Gebäudeabschreibung,

Erhöhung der pauschalen Anrechnung für private Pkw-Nutzung von 1 % auf 1,5 % des Bruttolistenpreises je Monat,

Abschaffung der Vereinfachungsregelung bei der Abschreibung von Maschinen/Betriebsvorrichtungen etc.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Verluste hat die niedersächsische Landwirtschaft aufgrund der geplanten steuerlichen Maßnahmen der rot-grünen Bundesregierung zu erwarten?

2. Wie wirken sich die Verluste auf die bäuerlichen Betriebe aus?

3. Welche Initiativen wird sie auf den Weg bringen, damit die geplanten steuerlichen Maßnahmen der rot-grünen Bundesregierung nicht umgesetzt werden? Falls diese Initiativen nicht erfolgreich sein sollten, wird sie die Verluste der bäuerlichen Betriebe in Niedersachsen ausgleichen?

Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zum Steuervergünstigungsabbaugesetz sind zahlreiche Vorschläge in der Öffentlichkeit diskutiert worden. In diesem Zusammenhang sind auch erhebliche Einschränkungen bei der Besteuerung bäuerlicher Betriebe erörtert worden. Erst seit vorgestern liegt der Beschluss des Bundeskabinetts vor, mit dem die Koalitionsvereinbarungen umgesetzt werden

sollen. Dieser Gesetzesbeschluss enthält weder eine Abschaffung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen noch einen Wegfall der Pauschalierungsmöglichkeiten bei der Umsatzsteuer. Insoweit werden die ursprünglich befürchteten Belastungen der bäuerlichen Betriebe nicht eintreten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Beibehaltung der Pauschalierung bei der Umsatzsteuer wird offensichtlich nur um den Preis einer Absenkung des Pauschalausgleichssatzes von 9 auf 7 % zu erreichen sein. Soweit daraus insbesondere auch im Zusammenhang mit einer Abschaffung der Umsatzsteuerermäßigung für bestimmte landwirtschaftliche Vorprodukte eine effektive Umsatzsteuerbelastung entstehen sollte, könnte der betroffene Land- und Forstwirt dieser durch die gesetzlich vorgesehene Option zur Regelbesteuerung ausweichen. Eventuelle Probleme der Gartenbaubetriebe werden wir noch gesondert prüfen.

Die übrigen in der Anfrage angesprochenen Maßnahmen würden nicht nur landwirtschaftliche Betriebe betreffen. Die landwirtschaftlichen Betriebe wären davon nicht stärker als andere Wirtschaftsbereiche belastet. Diese Maßnahmen dienen im Wesentlichen der Steuerrechtsvereinfachung und sind zur Haushaltskonsolidierung notwendig.

Auch hier möchte ich darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung gegenüber den vorher diskutierten Vorschlägen modifiziert worden ist. So ist z. B. davon abgesehen worden, die degressive Gebäudeabschreibung abzuschaffen. Sie soll nunmehr lediglich von 5 % auf 3% abgesenkt werden.

Zu 2 und 3: Die Auswirkungen der vorgesehenen Steuerrechtsänderungen auf bäuerliche Betriebe werden unter Berücksichtigung der Lage der öffentlichen Haushalte als vertretbar angesehen.

Die Bestrebungen der Bundesregierung um Steuervereinfachung und Subventionsabbau werden von der Landesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens kritisch und konstruktiv begleitet und gegebenenfalls auch durch eigene Vorschläge unterstützt.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Aussage des Ministerpräsidenten am 7. November

2002 auf dem Landesbauerntag in Celle. Vor einer Festlegung der niedersächsischen Haltung sollen danach gemeinsame Bewertungen des endgültigen Gesetzesvorschlages mit dem Niedersächsischen Landvolk und dem gärtnerischen Berufsstand vorgenommen werden. Ich meine, dies ist ein faires Angebot. Diese Gespräche haben bereits begonnen.

Jetzt, nachdem der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt, zeigt es sich, dass es zu früh war, die diskutierten Eckpunkte pauschal abzulehnen, ohne ihre endgültige Ausgestaltung zu kennen. Im Rahmen ihrer Verantwortung wird sich die Landesregierung für eine gerechte Lastenverteilung einsetzen. Hierzu gehört es jedoch nicht, einzelne Berufsgruppen von vornherein von gesetzgeberischen Maßnahmen auszunehmen oder die durch Steuerrechtsänderungen bedingten Mehrbelastungen durch andere Subventionen auszugleichen.

Anlage 3

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 6 der Abg. Frau Trost (CDU):

Volle Überstundenkonten der Lehrkräfte an Niedersachsens Schulen

In den letzten Wochen wurde mehrfach in der Presse darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte insbesondere an den weiterführenden Schulen Überstunden leisten.

Diese Überstunden belaufen sich allein seit Schuljahresbeginn an einigen Schulen auf mittlerweile mehr als 150 Unterrichtsstunden. Völlig unklar ist sowohl für die Schulleiter als auch die betroffenen Fachlehrer, wie diese Überstunden „abgefeiert“ werden sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist ihr bekannt, wie hoch die Summe der von Fachlehrern geleisteten Überstunden in den letzten Jahren an niedersächsischen Schulen war, bzw. in welcher Höhe sind Überstunden seit Beginn des Schuljahres 2002/2003 angefallen?

2. Mit welcher Begründung wurden diese Überstunden bisher nicht in die Statistiken zur Unterrichtsversorgung an den niedersächsischen Schulen aufgenommen?

3. Wie und wann gedenkt die Landesregierung die insbesondere an den weiterführenden Schulen bisher angefallenen und weiterhin anfallenden Überstunden der Fachlehrkräfte diesen zu entgelten?

Die „Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen regelt in § 4 Abs. 2 die Übertragung der Mehr- oder Minderzeiten (Unterrichtsstunden) von einem Schulhalbjahr auf das nächste für die einzelne Lehrkraft in folgender Weise: „Mehr- oder Minderzeiten sollen am Ende des Schulhalbjahres 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten“.

Sind 40 Einzelstunden im folgenden Schulhalbjahr auszugleichen, reduziert sich die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der Lehrkraft unter Zugrundlegung von 20 Unterrichtswochen um zwei Stunden.

In dem in der Anfrage genannten Beispiel von 150 Unterrichtsstunde pro Schule heißt das in der Praxis, dass die Unterrichtsverpflichtung aller betroffenen Lehrkräfte rechnerisch insgesamt im kommenden Schuljahr um 3,75 Wochenstunden reduziert werden müsste. Dabei werden die 150 Einzelstunden auf 40 Unterrichtswochen verteilt. Wenn also diese 150 Mehrstunden durch fünf Lehrkräfte erteilt worden sind, dann mindert sich die Unterrichtsverpflichtung dieser Lehrkräfte ein halbes Jahr lang um 1,5 Unterrichtsstunden oder in einem ganzen Schuljahr um 0,75 Stunden pro Woche.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Nein.

Zu 2: Bei der „Erhebung zur Unterrichtsversorgung und Schulstatistik an allgemein bildenden Schulen“ werden im Rahmen des Lehrerverzeichnisses nur die Daten ermittelt, die für die Entscheidungen über Einstellungen und Versetzungen von Lehrkräften erforderlich sind.

Notwendig ist allerdings, dass die Schulen Mehrund Minderzeiten von Lehrkräften genau erfassen, damit sie ausgeglichen werden können. Ggf. sind sie auch der zuständigen Schulbehörde mitzuteilen, damit größere Abweichungen von den statistischen Daten – falls erforderlich – bei den Planungen zur Unterrichtsversorgung der Schule im kommenden Halbjahr berücksichtigen werden können.

Zu 3: Grundsätzlich ist nach der Verordnungsbestimmung ein zeitnaher Ausgleich der Mehr- und Minderzeiten gefordert, zumal der flexible Unterrichtseinsatz als eine kurzfristige ungleichmäßige Arbeitszeitverteilung anzusehen ist. Die Sollvorschrift der o. g. Verordnung lässt ein Über- oder Unterschreiten der Unterrichtsverpflichtung um

mehr als 40 Unterrichtsstunden nur in Ausnahmefällen zu. Diese Vorschrift gibt Schulen nur eine geringe Flexibilität.

Im Rahmen der Selbständigen Schule soll hier mehr Gestaltungsfreiheit gegeben werden. Der Ausgleich von zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden kann durch Gegenrechnung von Minderzeiten oder durch angeordnete Mehrarbeit finanziell abgegolten werden. Hierfür sind zunächst 1 Millionen Euro vorgesehen, die in Anspruch genommen werden sollen. Die Schulleitungen müssen nach den Erfordernissen der Unterrichtsorganisation die jeweils angemessene Möglichkeit wählen.

Anlage 4

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 7 des Abg. Schwarzenholz (fraktionslos):

Brennelementewechsel im Atomkraftwerk Unterweser

Im Atomkraftwerk Unterweser findet von Mitte Oktober bis voraussichtlich Mitte November ein vorgezogener Wechsel der Brennelemente statt.

Im Zusammenhang mit dem Skandal um die gefälschten Prüfprotokolle bei der Herstellung von Brennelementen in der britischen Atomanlage Sellafield war einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden, dass im Atomkraftwerk Unterweser seit einigen Jahren in Russland gefertigte Brennelemente zum Einsatz kommen.

Von Greenpeace, verschiedenen russischen Umweltorganisationen und auch in diversen Medienberichten waren erhebliche Zweifel an den Sicherheitsstandards und den Produktionsbedingungen in Russland geäußert worden. So sollen die Verhältnisse in der Anlage und der direkten Umgebung noch problematischer sein als in der bereits heftig umstrittenen Anlage in Sellafield. Auch gibt es diverse Hinweise darauf, dass die russische Atomwirtschaft in großen Teilen von Einflüssen der russischen Mafia durchdrungen sein soll.

Die Firmen, die wie der TÜV und Siemens in die Sellafield-Vorfälle verwickelt waren, werden nun von den Verantwortlichen auch als Garanten der atomaren Sicherheit in der russischen Anlage der Herstellerfirma Mashinostroitelny Zavod Elektrostal (MSZ- Elektrostal) genannt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Werden bei dem Brennelementewechsel im AKW Unterweser erneut Brennelemente aus russischer Produktion zum Einsatz gebracht?

2. In welcher Art und Weise hat sich das Niedersächsische Umweltministerium mit den Vorwürfen über die Zustände in der russischen Atomanlage auseinander gesetzt und eigenständige Prüfungen auch vor Ort seit dem letzten dreitägigen Besuch eines Mitarbeiters des MU im Jahr 1998 vorgenommen?

3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass ausgerechnet jene Firmen und Gutachterfirmen, die im Falle Sellafield so offenkundig versagt haben, im Falle der problematischen russischen Atomproduktion als ausreichend vertrauenswürdig gelten können?