1. Welche derartigen Veröffentlichungen sind jeweils in welcher Auflagenhöhe, mit jeweils welchen Kosten und zu welchen Erscheinungsdaten von der Landesregierung bzw. den Ministerien seit dem 1. Juli 2002 herausgegeben worden?
2. Welche Veröffentlichungen werden in jeweils welcher Auflagenhöhe und mit jeweils welchen Kosten von der Landesregierung bzw. den Ministerien bis zum 2. Februar 2003 noch herausgegeben bzw. sind geplant?
3. Wie steht die Landesregierung zu dem Vorwurf, mit der hohen Anzahl der Veröffentlichungen verstoße sie gegen die von den Rechnungshöfen aufgestellte Verpflichtung zur äußersten Zurückhaltung bei derartigen Veröffentlichungen im Zeitraum von sechs Monaten vor Wahlen?
Die Öffentlichkeitsarbeit einer Landesregierung unterliegt im Vorfeld von Wahlen Beschränkungen, die sich aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie darauf aufsetzenden Absprachen der Pressestellen der Bundesregierung und der Landesregierungen aus dem Jahr 1978 ergeben. Grundsätzlich haben Regierungen die Aufgabe und die Berechtigung, die Öffentlichkeit über Tatbestände, Vorgänge und Leistungen umfassend und sachlich zu informieren. Vor Wahl
kämpfen bleibt die informierende und wettbewerbsneutrale Öffentlichkeitsarbeit weiter erlaubt. Der genaue Beginn und damit der Zeitraum für die Beschränkungen ist vom Bundesverfassungsgericht nicht festgelegt worden. Es hat sich aber in der Praxis ein Zeitraum von fünf bis sechs Monaten vor Wahlen herausgebildet. Das bedeutet im Fall der Landtagswahl in Niedersachsen die Phase vom 1. August bzw. 1. September 2002 bis zum Wahltag.
Die in der beiliegenden Übersicht zusammengestellten Veröffentlichungen der Landesregierung, die mit Erscheinungsdatum Juli 2002 zum Teil vor diesen Terminen liegen, entsprechen diesen Kriterien.
Zu 1: In der beigefügten Übersicht sind die erbetenen Angaben zu 113 Veröffentlichungen dargestellt, die zwischen dem 1. Juli 2002 bis zum heutigen Zeitpunkt herausgegeben wurden.
Zu 2: Bis zum Wahltag erscheinen vier weitere Veröffentlichungen (lfd. Nrn. 11, 24, 69, 110 der beigefügten Übersicht).
Zu 3: Ein solcher Vorwurf ist der Landesregierung weder bekannt noch wäre er gerechtfertigt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
11 000 2.355,15 08/2002 In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens
7 MI Sicheres Wohnquartier gute Nachbarschaft 5 000 55.421,88 11/2002 Broschüre eingebettet in Gesamtstudie "Präventionsprojekt sichere Städte und Gemeinden in Niedersachsen". Auftragnehmer Prof. Schubert, FH Köln
14 MI Gesund und aktiv. Ratgeber zum Aufbau eines Gesundheitsmanagements in den Dienststellen des Landes Niedersachsen
15 MI Leitfaden zur Umsetzung von Gesundheitsmanagement in den Dienststellen des Landes Niedersachsen