Protokoll der Sitzung vom 24.01.2003

Unfallversicherungsschutz ist in großem Umfang bei der Ausübung von ehrenamtlicher oder freiwilliger Tätigkeit gegeben. Personen, die selbständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind, sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 i. V. m. § 121 SGB VII bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) beitragsfrei versichert.

Wer in Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbänden oder Arbeitsgemeinschaften, für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sowie in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen, Kindertagesstätten, Berufs-, Hochoder allgemein bildenden Schulen ehrenamtlich tätig ist, ist gleichfalls kraft Gesetzes unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 SGB VII). Unfallversicherungsschutz genießen etwa ehrenamtliche Richter (Laienrichter, Schöffen) , Kirchenvorsteher, Küster, Organisten, Ministranten, gewählte Elternvertreter (Elternbeiräte) in der Schulmitwirkung und an Kindergärten, Naturschutzbeauftragte, Schülerlotsen, Mitglieder kommunaler Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse, Wahlhelfer.

Die Unfallversicherung erfolgt bei dem für die jeweilige Einrichtung zuständigen Unfallversicherungsträger.

Allerdings erfolgt die Anmeldung bei den Berufsgenossenschaften noch unzureichend und muss durch entsprechende Aufklärungsarbeit verbessert werden, um in möglichst allen Fällen den bestehenden Unfallversicherungsschutz auch in Anspruch nehmen zu können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Das Haushaltsrecht ist geprägt vom Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 LHO). Die Beachtung dieses Grundsatzes schließt aber nicht aus, unter Beachtung des Besserstellungsverbotes Versicherungsprämien zur Absicherung von Restrisiken im Einzelfall in die zuwendungsfähigen Ausgaben einzubeziehen, wenn sich diese Vorgehensweise als die wirtschaftlichste und sparsamste Lösung erweisen sollte. Daher bedarf es einer grundsätzlichen haushaltsrechtlichen Regelung zur Sicherstellung eines angemessenen Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutzes nicht, um ehrenamtliche Funktionsträger, die sich in institutionell geförderten Vereinen und Verbänden verantwortlich betätigen, abzusichern.

Zu 2: Die Musikvereine (Ensembles der instru- mentalen und vokalen Laienmusik) erhalten für ihre ehrenamtlichen Funktionsträger (Übungsleite- rinnen und Übungsleiter) auf Antrag eine Finanzhilfe nach § 9 b Abs. 2 des Nds. Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen. Es bestehen keine Bedenken, wenn Musikvereine aus dieser Finanzhilfe entsprechende Haftpflicht- und Unfallversicherungen abschließen. Es trifft deshalb nicht zu, dass die Landesregierung nicht die Möglichkeit genutzt hat, ehrenamtliche Funktionsträger in Musikvereinen von entsprechenden Risiken freizustellen.

Zu 3: Die Landesregierung nutzt alle ihre Möglichkeiten, die ehrenamtliche Tätigkeit und das bürgerschaftliche Engagement im Lande zu unterstützen und entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten und handelt auch entsprechend. Sie hat neben der Installierung des Landesbeirats „Niedersachsen-Ring“ die Arbeitsgruppe „Versicherungsschutz im Ehrenamt“ eingesetzt, um den vorhandenen Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige aufzuzeigen und damit das vorhandene Informationsdefizit auszuräumen. Darüber hinaus hat die Landesregierung in vier erfolgreichen Telefonaktionen Interessierten zum Thema Versicherungsschutz für Ehrenamtliche Rede und Antwort gestanden. Bei dieser Hotline in Zusammenarbeit mit der jeweiligen regionalen Presse in Oldenburg, Lüneburg, Braunschweig und Osnabrück haben Experten von Berufsgenossenschaften, der Landesunfallkasse und der privaten Versicherungsbranche Antworten auf Fragen zum Versicherungsschutz gegeben. Dabei wurde auch deutlich, dass in den meisten Fällen ehrenamtlicher Tätigkeit und bürgerschaftlichen Engagements ausrei

chender Versicherungsschutz vor Risiken und Schäden besteht.

Darüber hinaus wird die Landesregierung mit dem „Niedersachsen-Ring“ prüfen, ob – wie in einer Initiative der Hessischen Landesregierung vorgesehen - das Land Rahmenverträge mit der Versicherungswirtschaft abschließen kann, mit denen - auch in den wenigen Fällen, in denen gleichwohl kein vollständiger Schutz besteht – subsidiär ein umfassender Versicherungsschutz für alle ehrenamtlich und freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürger im Lande sichergestellt werden kann, wenn keine ausreichende Eigenvorsorge durch individuellen, vereinsmäßigen oder Gruppenversicherungsvertrag gegeben ist. Dagegen könnte sprechen, dass durch den Abschluss einer vom Land finanzierten Gruppenversicherung die Eigenvorsorge geschwächt werden könnte. Dies muss vermieden werden, da der Versicherungsschutz durch eine Gruppenversicherung des Landes immer nur subsidiär sein kann. Eine Schwächung des privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutzes der ehrenamtlich Tätigen und der Vereine kann nicht das Ziel der Landesregierung sein.

Die entsprechende Initiative der Hessischen Landesregierung geht im Übrigen ebenfalls davon aus, dass die Vereine selbst Vorsorge treffen, also Vereinshaftpflicht- und Unfallversicherung etc. abschließen, und fordert die Vereine zum eigenständigen Abschluss auf. Wenn trotz dieser eigenständigen Vorsorge ein Ehrenamtlicher nicht im Schadensfall abgesichert ist, soll der Schutz der Gruppenversicherung des Landes wirksam werden.

Es wird weiterhin ein zentrales Anliegen der Landesregierung bleiben, sich für verbesserte Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements und der Selbsthilfe einzusetzen.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 11 des Abg. Klein (GRÜNE) :

Gibt es neue Erkenntnisse in der BSEUrsachenforschung?

Vor wenigen Tagen hat die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Riems den 44. niedersächsischen BSE-Fall bestätigt. Nach wie vor gibt es keine Veröffentlichungen, die näheren Aufschluss über die Ursache und die Übertragungswege im Einzel

fall geben können. Es ist von Interesse, ob die Daten, die in Zusammenhang mit den niedersächsischen BSE-Fällen bisher gesammelt werden konnten, neue Anhaltspunkte über eine mögliche Quelle der BSE-Erkrankungen liefern können. Bedeutsam in diesem Zusammenhang könnten auffällige Gemeinsamkeiten sein, wie z. B. zeitliche Identitäten, lokale oder regionale Konzentrationen bei der Abstammung, Aufzucht oder Haltung der betroffenen Rinder, gleiche Futtermittelquellen, gleiche Handelsbeziehungen u. ä.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Daten im Sinne der Vorbemerkung hat sie von den 44 niedersächsischen BSEFällen erfasst und ausgewertet?

2. Wurden auffällige Gemeinsamkeiten festgestellt und, wenn ja, welche sind das?

3. Wie bewertet die Landesregierung die aus der Auswertung gewonnenen Erkenntnisse?

Der Abgeordnete Klein führt aus, es gebe keine Veröffentlichungen mit näherem Aufschluss über die Ursache und die Übertragungswege von BSE im Einzelfall. Hier sei es von Interesse, ob die Daten zu den niedersächsischen BSE-Fällen neue Anhaltspunkte über eine mögliche Quelle der BSE liefern könnten. Insbesondere sollen auffällige Gemeinsamkeiten wie z. B. lokale oder regionale Konzentrationen bei der Abstammung, Aufzucht oder Haltung der betroffenen Rinder oder gleiche Futtermittelquellen hinsichtlich ihrer Bedeutsamkeit für das Krankheitsgeschehen ausgewertet werden.

Da selbstverständlich auch Niedersachsen ein besonderes Interesse an der Auswertung aller Erkenntnisse hat, die zur Aufklärung des BSEGeschehens beitragen, beantworte ich im Namen der Landesregierung die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Bundesweit werden zu jedem einzelnen BSE-Fall umfangreiche Daten erhoben und durch die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten (BFAV) im Anstaltsteil Wusterhausen zentral ausgewertet. Ich muss nicht besonders betonen, dass damit auch die niedersächsischen Fälle erfasst werden.

Hierzu ist ein spezieller BSE-Berichtsbogen erarbeitet worden, der alle auswertbaren Angaben zu BSE enthält. Dazu gehören beispielsweise Angaben

- zum Betrieb, zur Lokalisation,

- zu den Kohortentieren und den mit dem BSE-Tier verwandten Tieren,

- zum Handel mit Rindern in diesem Betrieb,

- zur Fütterung und der verwendeten Futtermittel,

- zu vorausgegangenen klinischen Erscheinungen,

- sowie sämtliche Daten zur Vorgeschichte des BSE-Tieres.

Die Futtermittel werden noch näher auf ihre Bestandteile hin überprüft. Die Daten werden durch die zuständigen Behörden (Veterinärämter/Futter- mittelüberwachung) vor Ort erhoben.

Im Oktober 1999 wurde die bundesweite Datenbank HIT für Rinder eingerichtet, woraus sich der gesamte Lebensweg eines Rindes nachvollziehen lässt. Dazu wird die Datenbank mit einzeltierbezogenen Daten gespeist, wie z. B. Ohrmarkennummer, Geburtsdatum, Geschlecht, Mutter und Herkunft des Rindes. Damit lässt sich nicht nur bei BSE-Recherchen schnell ermitteln, wo ein Tier wann gehalten wurde und welche Kontakte es dadurch gab.

Speziell für BSE Untersuchungsergebnisse ist eine BSE-Befunddatenbank an die vorgenannte Rinderdatenbank angebunden und mit dieser verknüpft worden, in der alle BSE-Befunde für das einzelne untersuchte Tier unter Angabe des Untersuchungsgrundes eingegeben werden.

Daneben werden durch das EDV-gestützte Tierseuchennachrichtensystem (TSN) bundesweit alle Seuchenfälle - und damit auch die BSE - zentral in der BFAV in Wusterhausen innerhalb von 24 Stunden nach der Seuchenfeststellung erfasst. Die hier abrufbaren Daten geben Grundinformationen zu Zeitpunkt und Ausmaß eines Seuchenfalles und dienen ferner der Information der EU.

Die niedersächsische Task Force Veterinärwesen sichert die Durchführung der behördlichen Maßnahmen im Zusammen mit BSE-Fällen, die Niedersachsen tangieren, durch ein BSE-Controlling. Hierzu werden die Daten zum Ort, Betrieb, Geburtsdatum und zur Todesursache des BSE-Tieres erfasst.

Die – wie dargestellt - bei der BFAV im Anstaltsteil Wusterhausen bundesweit zusammenlaufenden Daten werden dort auch ausgewertet. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst und den Landesbehörden zur Verfügung ge

stellt. Der erste Bericht dieser Art ist Ende des letzten Jahres erschienen; vorgesehen ist eine Aktualisierung in halbjährlichem Abstand.

Neben diesen Auswertungen betreibt die BFAV intensive Forschungsarbeit. So sind für eine Langzeitstudie zum Krankheitsverlauf und der zeitnahen Diagnostik auf der Insel Riems gerade 56 Fleckviehkälber eingestallt worden. Diese sollen künstlich mit BSE-Prionen infiziert werden. In viermonatigem Abstand sollen Tiere getötet und auf das Vorkommen von BSE-Prionen in verschiedenen Gewebeteilen untersucht werden.

Zu 2: Durch die Auswertung ist erkennbar, dass die positiven BSE-Tiere vorwiegend in die Geburtsjahrgänge 1995 und 1996 fallen. Eine Häufung der BSE-Fälle scheint außerdem in Gebieten mit hoher Rinderdichte im Nordwesten des Landes vorzukommen. Diese Häufung weicht jedoch nicht signifikant von dem Durchschnittswert in der Bundesrepublik ab.

BSE-positive Tiere werden in Relation zur Normalschlachtung öfter bei der Krank- oder Notschlachtung, Tötung infolge anderer Krankheiten oder bei verendeten Rindern entdeckt.

Bisher wurden vermehrt Fälle bei der Nutzrichtung Milchproduktion festgestellt, wobei noch offen ist, ob dies im Zusammenhang mit der Verfütterung von Milchaustauschern steht.

In Niedersachsen sind BSE-Tiere vor allem bei der Rasse Holstein-Schwarzbunte festgestellt worden.

Zu 3: Mit der Etablierung der Datenerfassungssysteme Tierseuchennachrichtensystem, BSE-Befunddatenbank und der HI-Tierdatenbank wurden die Voraussetzungen für eine effektive Dokumentation und Auswertung geschaffen.

Die hohe Rinderpopulation im Nordwesten des Landes führt zu höheren BSE-Fallzahlen in diesem Gebiet.

Das Risiko einer BSE-Infektion scheint in den Jahren 1995 und 1996 besonders hoch gewesen zu sein.

Besondere Aufmerksamkeit ist auf verendete und wegen anderer Krankheitsursachen getötete Tiere sowie Not- oder Krankschlachtungen zu richten.

Die Verteilung der Fälle auf die Nutzungsrichtungen muss weiter analysiert werden, insbesondere hinsichtlich des Fütterungsmanagements.

Die bisher zur Verfügung stehende Datenbasis ist noch zu klein für weitreichende genauere Aussagen über eine BSE-Anfälligkeit bestimmter Rassen.

Auch in Niedersachsen muss davon ausgegangen werden, dass keine anderen Infektionswege als in Großbritannien für das BSE-Geschehen ursächlich sind. Damit ist der Einschleppung der BSE in die Bestände über das Futter besonders bedeutsam.