Protokoll der Sitzung vom 24.01.2003

Abschiebungen insges.

davon abgelehnte Asylbewerber

1990: 833

1991: 1.158

1992: 1.852 1.194

1993: 4.720 3.888

1994: 4.489 3.557

1995: 3.256 1.954

1996: 2.533 1.451

1997: 3.160 2.008

1998: 3.480 2.027

1999: 2.604 1.230

2000: 2.752 1.324

2001: 2.181 986

2002: 2.380 1.133

Gesamt 35.398 20.752

Zu 2: Im Ausländerzentralregister (AZR) werden alle Ausländerinnen und Ausländer – getrennt nach Aufenthaltsstatus – erfasst. Der Bestand wird den Ländern jeweils zum Stichtag 31. Dezember mitgeteilt. Erfasst werden dabei u. a. die Duldungsinhaber insgesamt sowie gesondert auch Duldungsinhaber nach negativem Abschluss eines Asylverfahrens.

Die Entwicklung der Zahl der seit 1999 in Niedersachsen Geduldeten lässt sich aus der nachfolgenden Aufstellung ersehen (die statistische Auswer- tung des AZR für das Jahr 2002 liegt der Landes- regierung noch nicht vor):

Duldungen insgesamt davon nach negativem Asylverfahren

1999 29.349 15.121

2000 26.288 13.178

2001 25.577 13.867

Eine weitere Differenzierung der Duldungsinhaber ist im AZR nicht vorgesehen. Es ist daher nicht möglich, die Zahl der Personen herauszufiltern, die aufgrund eines Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Handlungen im Heimatland geflohen sind und deshalb in Niedersachsen geduldet werden. Sie ist in der Gesamtzahl der Duldungen enthalten.

Lediglich der Bestand der Flüchtlinge aus dem Kosovo wurde in Niedersachsen im Rahmen der Beschlüsse der Innenministerkonferenz über die Rückführungsmaßnahmen von Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem Kosovo erhoben und weiter fortgeführt. Danach stellt dieser Personenkreis mit 8 900 Personen (Stand: 30. November 2002) die mit Abstand größte Gruppe der in Niedersachsen Geduldeten dar. Hiervon sind 6 117 Personen Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo.

Zu 3: Das Land zahlt an die Landkreise und kreisfreien Städte Pauschalen zur Abgeltung der Kosten, die ihnen durch Leistungen an abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und weitere Ausländerinnen und Ausländer, die eine Duldung besitzen, entstanden sind. Abrechnungsgrundlage für die jährlichen Zahlungen des Landes ist die Anzahl der leistungsberechtigten Personen, die sich im jeweils vorvergangenen Jahr in den Kommunen aufgehalten haben.

In den Jahren 2001 und 2002 betrugen die Zahlungen des Landes 83 696 983,63 Euro bzw. 82 125 898,47 Euro, im laufenden Jahr werden sie 74 327 403,43 Euro betragen.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 14 der Abg. Biestmann und Klare (CDU):

Bornbachumleitung

Wie der Presseberichterstattung (Oldenburgi- sche Volkszeitung vom 10. Dezember 2002) zu entnehmen ist, hat Landwirtschaftsminister Bartels in einem Schreiben an die Interessengemeinschaft Dümmer See erklärt, dass der Planfeststellungsbeschluss zur Umleitung des Bornbaches am Dümmer See noch im Jahre 2002 ergehen soll. Der Beginn der Bauarbeiten sei für 2003 vorgesehen, sofern der Planfeststellungsbeschluss bis dahin unanfechtbar werde. Die Umleitung des Bornbaches werde entscheidend zur Verbesserung der Wasserqualität im Dümmer See beitragen. Fachleute gehen davon aus, dass der Bach, der rund 40 % der Nährstoffe führt, mit für die laufende starke Verschlammung sorgt und hauptsächlich zur Nährstoffüberversorgung des Sees beiträgt. Die Umleitung des Bornbaches galt bereits Ende der 80er-Jahre als einzige wirksame Alternative, um den Dümmer zu entlasten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum brauchte sie mehr als zwölf Jahre, um den Planfeststellungsbeschluss zur Umleitung des Bornbaches auf den Weg zu bringen?

2. Wie teuer wird das Projekt der Umleitung des Bornbaches, und auf welche Weise will sie die Finanzierung sicherstellen?

3. Welche weiteren Maßnahmen wird sie zur Sanierung des Dümmers unternehmen?

Die Abgeordneten Klare und Biestmann stellen in ihrer Anfrage die Bedeutung der Bornbachumleitung für die Sanierung des Dümmerraums heraus. Sie ist in der Tat eines der entscheidenden Vorhaben, die zu einer Verbesserung der Wasserqualität im Dümmer See beitragen wird.

Zwischenzeitlich eingebrachte ergänzende oder ersetzende Lösungen wurden untersucht, hatten aber immer wieder zum Ergebnis, dass die Bornbachumleitung die einzige wirklich greifende Maßnahme darstellt. Aus diesem Grund werden wir trotz der in der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren 2002 zahlreich eingegangenen Anregungen und Bedenken an der Realisierung der Bornbachumleitung festhalten, natürlich unter Berücksichtigung und Abwägung berechtigter Einwendungen.

Zu Frage 1: Durch Kabinettsbeschluss wurde 1992 der Auftrag erteilt, das Planfeststellungsverfahren für die Umleitung des Bornbaches durchzuführen.

Nach Vorliegen der Umweltverträglichkeitsstudie wurde für das Jahr 1994 mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gerechnet.

Nach Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen musste dann aber festgestellt werden, dass vom Rückstau im Dümmerrandkanal weitaus mehr Flächen in ihrer Entwässerung nachteilig beeinträchtig worden wären, als ursprünglich angenommen. Da die Mittel für eine Ausweitung des Flächenerwerbes aber nicht zur Verfügung standen, wurden der Ausbau der Umleitungsstrecke überplant sowie die Anlage von Fangegräben vorgesehen, um die bestehenden Entwässerungsverhältnisse zu sichern. Die damit einhergehenden Untersuchungen und erforderlichen Abstimmungen sowie neu auftretende Schwierigkeiten mit den veränderten Verhältnissen im Ochsenmoor machten eine Vielzahl von Untersuchungen und Berechnungen erforderlich – immer vor dem Hintergrund, eine für die Region tragfähige Lösung zu finden.

Das dann 1998 eingeleitete und am 28. Januar 2001 nach erforderlich gewordenen Änderun

gen neu in Gang gesetzte Planfeststellungsverfahren hat zu zahlreichen Anregungen und Einwendungen geführt.

Es ist bedauerlich, dass die in der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren aufgeworfenen Detailfragen in ihrem nicht unerheblichen Umfang und ihrer zum Teil nicht vorhersehbaren Thematik letztendlich dazu geführt haben, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht mehr im Jahr 2002 ergangen ist.

Eine übereilte Entscheidung über unter Umständen wichtige Details kam nicht in Betracht. Ziel ist vielmehr eine sachgerechte Würdigung der vorliegenden Sachverhalte durch die Planfeststellungsbehörde mit dem Ziel einer fachlich fundierten Entscheidung.

Ich gehe davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss im Frühjahr dieses Jahres ergehen wird und noch 2003 mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann, so nicht Rechtsmittelverfahren den weiteren Ablauf beeinflussen.

Zu Frage 2: Nach der derzeitigen Kostenschätzung sind für die Umleitung des Bornbaches einschließlich des Grunderwerbs für die wasserbaulichen Maßnahmen insgesamt 7,3 Millionen Euro veranschlagt. Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss können Kostenänderungen bewirken.

Die Maßnahme wird aus Mitteln der Abwasserabgabe finanziert. Die Finanzierung wird im Rahmen der jährlich verfügbaren Haushaltsansätze sichergestellt.

Zu Frage 3: Die Sanierung des Dümmerraums wird durch die fortgesetzte Umsetzung der im Sanierungskonzept beschriebenen Maßnamen gewährleistet.

Mit der Bornbachumleitung einher geht die Neuregelung der Wasserstände im Dümmer.

Die Wasserstände im Dümmer sind von entscheidender Bedeutung für die Zukunft des Tourismus und Wassersportes in dieser Region. Die Interessen

- Wassersport und damit hohe Wasserstände,