Protokoll der Sitzung vom 24.01.2003

3. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung notwendig, um die steigende Kriminalität in Niedersachsen wirksam zu bekämpfen?

Die Grundlage für die Darstellung der Kriminalitätsentwicklung bildet die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die PKS wird bundeseinheitlich als „Ausgangsstatistik“ geführt, d. h. die bekannt gewordenen Straftaten werden nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen vor Aktenabgabe an die Staatsanwaltschaft oder Gerichte erfasst. Sie ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte (Ord- nungswidrigkeiten, Delikte der politisch motivier- ten Kriminalität sowie Verkehrsdelikte sind nicht enthalten).

Die Aussagekraft der PKS ist eingeschränkt, da der Polizei nicht alle Straftaten bekannt werden: Neben den Delikten, von denen die Polizei Kenntnis erhält (Hellfeld), gibt es ein so genanntes Dunkelfeld. Das Verhältnis von Hell- und Dunkelfeld variiert je nach Deliktsbereich teilweise erheblich. Wie groß das Hell- bzw. Dunkelfeld ist, hängt von mehreren Einflussfaktoren (Anzeigeverhalten, polizeiliche Kontrollen, statistische Erfassung, Änderung des Strafrechts, tatsächliche Kriminali- tätsveränderung) ab. Beide Felder verhalten sich nicht konstant zueinander, sodass aus Veränderungen im Hellfeld alleine keine Schlüsse auf Veränderungen im Dunkelfeld gezogen werden können.

Obwohl die PKS kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit bietet, sondern eher – je nach Deliktsfeld eine mehr oder weniger – starke Annäherung an die Realität darstellt, ist sie dennoch ein Hilfsmittel, um Erkenntnisse über die Häufigkeit der erfassten Fälle sowie über Entwicklungstendenzen der Kriminalität zu gewinnen.

Um aktuelle, auf 2002 bezogene Entwicklungstendenzen einordnen und bewerten zu können, ist es erforderlich, einen langfristigeren Zusammenhang herzustellen. Hier bieten sich die im „Bericht zur Inneren Sicherheit in Niedersachsen – 1992 bis 2001“ niedergelegten Informationen zur Entwicklung der Kriminalität in Niedersachsen in den vergangenen Jahren an:

Nachdem in den 1980er-Jahren die Zahl der bekannt gewordenen Straftaten seit 1982 immer leicht über 500 000 gelegen hat, stieg diese seit 1990 an – bis auf den Höchststand von über

650 000 Straftaten im Jahr 1993. Grund hierfür war der Mauerfall mit den nachfolgenden Umwälzungen in Ost- und Südosteuropa. Der sehr hohe Lebensstandard in der Bundesrepublik weckte Begehrlichkeiten, was Ausdruck in steigenden Fallzahlen – insbesondere bei Diebstahl-, Vermögens- und Fälschungsdelikten – fand. Die langsame Anpassung der Lebensverhältnisse in Ost und West begünstigte in der Folgezeit das Absinken der Zahl der bekannt gewordenen Straftaten. Bis zum Jahr 1999 konnten diese kontinuierlich auf etwa 548 000 gesenkt werden. Seither ist wieder ein leichter Anstieg der bekannt gewordenen Straftaten auf ca. 567 000 Fälle in 2001 zu verzeichnen.

In den einzelnen Deliktsgruppen hat sich in dem genannten Zeitraum (1992 bis 2001) eine relative Verschiebung ergeben. Während der Anteil der Diebstahlskriminalität um ca. zehn Prozentpunkte abgenommen hat, haben nahezu alle anderen Bereiche zugenommen, dabei insbesondere die Bereiche der Vermögensdelikte (+ 5,5) und der Sachbeschädigungen (+ 3,1).

Vorrangig sind dafür technische Innovationen (z. B. Betrug unter Ausnutzung des Internets) sowie neue jugendtypische Straftaten (z. B. Graffiti- Sprühereien) verantwortlich.

Trotz des relativ starken Rückgangs der bekannt gewordenen Straftaten konnte die absolute Anzahl der aufgeklärten Fälle nahezu auf gleichem Niveau (1992: 299 713; 2001: 298 594) gehalten und somit die Aufklärungsquote von 47,17 auf 52,67 % gesteigert werden.

Die Belastung der Bürger in Niedersachsen durch Straftaten reduzierte sich von 8 498 Straftaten pro 100 000 Einwohner auf 7 152 Taten. Seit 1994 liegt diese so genannte Häufigkeitszahl damit unter der des Bundesgebiets (2001: 7 736 Taten).

Die Erfassung der PKS-Daten für das Jahr 2002 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Wie in den Vorjahren auch werden diese ausgewerteten Informationen erst Anfang bis Mitte März d. J. vorliegen. Erst dann können zusammenfassende und bewertende Aussagen zur Kriminalstatistik 2002 erfolgen. Dasselbe gilt in anderen Bundesländern. So hat lt. dpa der hessische Innenminister Bouffier am 22. Januar 2003 auf eine Anfrage der SPD-Opposition angegeben, dass „die Statistik wie in den vergangenen Jahren erst im Februar oder März verkündet werden (könne)“.

Die Innenministerkonferenz hat auf ihrer Tagung am 5. Dezember 2002 bekräftigt, nur Statistiken über Ganzjahreszeiträume zu veröffentlichen, da allein auf diesem Wege aussagefähige Entwicklungen im Langzeitvergleich festzustellen sind. Aus diesem Grund wurde auch die Kriminalstatistik 2001 im letzten Jahr sowie der Bericht zur Inneren Sicherheit vor dem Hintergrund des Zehnjahreszeitraumes vorgestellt.

Unabhängig davon wird durch operative Maßnahmen selbstverständlich auch auf kurzfristige Veränderungen bei bestimmten Kriminalitätsphänomenen reagiert.

So hat der Niedersächsische Innenminister im August 2002 vor dem Hintergrund der bis zur Jahresmitte 2002 angestiegenen Diebstähle aus Kraftfahrzeugen (+ 24 % im Vergleich zum 1. Halbjahr 2001) im Landeskriminalamt Niedersachsen eine „Task Force zur Bekämpfung osteuropäischer Bandenkriminalität“ eingerichtet. In diesem Zusammenhang sind auch weitere Eckdaten zur Halbjahresentwicklung der Kriminalstatistik bekannt gegeben worden. So lag die Aufklärungsquote mit 53,7 % auf demselben hohen Niveau des 1. Halbjahres 2001. Die Gesamtzahl der Straftaten war um rd. 11,5 % gestiegen, wobei eine große Anzahl davon auf gestiegene Diebstahlskriminalität entfiel. Dieser Trend im Straftatenanstieg wird nach den unbewerteten und noch nicht für das ganze Jahr 2002 vorliegenden Zahlen vermutlich zum Jahresende bestehen bleiben.

Der in der vorliegenden Anfrage zitierte Gesamtstraftatenanstieg von rd. 14 % in Niedersachsen mit Stand September 2002 entspricht den Tatsachen. Allerdings sind diese monatlichen Betrachtungen schwankend und daher nicht aussagekräftig (s. o.). So sind die Diebstähle aus Pkw von den bereits genannten + 24 % im Juni auf rd. + 16 % im November zurückgegangen. Auch hieraus wird noch einmal deutlich, dass kurzfristige Vergleiche außerhalb von Jahreszeiträumen nicht angebracht sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die Entwicklung der Kriminalität in Niedersachsen im Jahre 2002 wird – wie in den Vorjahren auch - nach Vorliegen der bewerteten Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik im März d. J. erfolgen. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung.

Zu 2: Der Zunahme von Diebstählen aus Pkw ist der Innenminister bereits im August d. J. mit der Einrichtung der genannten Task Force begegnet. Es zeichnet sich ab, dass die Deliktszahlen wieder rückläufig sind. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 3: Im „Bericht zur Inneren Sicherheit in Niedersachsen – 1992 bis 2001“ hat die Landesregierung umfassend auf der gesicherten Datenbasis der letzten zehn Jahre dargelegt, wie sie die Bekämpfung der Kriminalität strategisch und konzeptionell plant.

Es erscheint gerade bei Betrachtung eines Zehnjahreszeitraums wenig angebracht, ein langfristig angelegtes Konzept aufgrund relativ kurzfristiger Entwicklungen in Frage zu stellen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Entwicklung der Fallzahlen immer wieder gewissen Schwankungen unterliegt. Für die hohe Qualität der polizeilichen Arbeit spricht auch die nach wie vor beachtenswert gute Aufklärungsquote, die bereits im fünften Jahr konstant über 50 % liegt.

Die Landesregierung hält es für angebracht, durch entsprechende Analysen kurz- und mittelfristigen Kriminalitätsentwicklungen gezielt zu begegnen. Zu diesem Zweck wurde in 2002 die polizeiliche Auswertung grundlegend reformiert. Analysestellen bei den Inspektionen, regionale Analysestellen in den Behörden und das Landesanalysezentrum im Landeskriminalamt arbeiten in diesem Sinn vernetzt zusammen und ermöglichen eine gezielte operative Bekämpfung bestimmter Kriminalitätsphänomene.

Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang noch einmal die eingerichtete Task Force zur Intensivierung der Bekämpfung der osteuropäischen Bandenkriminalität erwähnt.

Die im Herbst 2002 im bereits oben erwähnten „Bericht zur Inneren Sicherheit in Niedersachsen – 1992 bis 2001“ dargelegten strategischen Ansätze und Konzepte haben im Übrigen weiterhin Gültigkeit.

Anlage 12

Antwort

der Staatskanzlei auf die Frage 19 des Abg. Althusmann ( CDU):

Beförderungen und Höherstufungen von Beamten und Angestellten in der Niedersächsischen Landesregierung

In den niedersächsischen Medien erscheinen in letzter Zeit wiederholt Berichte über Beförderungen und Höherstufungen, die in der Staatskanzlei und den Ministerien kurz vor Ende der Legislaturperiode vorgenommen worden sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Beförderungen und Höherstufungen hat es seit dem 1. Oktober 2002 in der Landesregierung, jeweils getrennt für die Staatskanzlei und die einzelnen Ministerien, gegeben bzw. sind bis zum 2. Februar 2003 vorgesehen?

2. Welches waren jeweils die Begründungen für die Beförderungen/Höherstufungen?

3. Warum werden vergleichsweise so viele Beförderungen und Höherstufungen kurz vor Ende der Legislaturperiode vorgenommen?

Der Fragesteller bezieht sich in seiner Anfrage auf Medienberichte über Personalentscheidungen in der Landesregierung kurz vor Ende der Wahlperiode. Die der Landesregierung bekannten Berichte befassen sich ausschließlich mit Personalien, die zuständigkeitshalber vom Kabinett entschieden wurden (Besoldungsgruppen der Besoldungsord- nung B und vergleichbare Angestellte sowie Be- soldungsgruppe R 3). Die Landesregierung geht daher davon aus, dass auch diese Entscheidungen Gegenstand der Anfrage sein sollen. Außerdem war eine flächendeckende Abfrage aller „Beförderungen und Höhergruppierungen“ vom einfachen bis zum höheren Dienst in der vorgegebenen Zeit nicht leistbar.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2002 bis zum heutigen Tag in 13 Fällen über „Beförderungen und Höhergruppierungen“ in der Staatskanzlei und in den Ministerien entschieden:

StK: vier, davon eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von fünf Jahren;

MF: eine;

MFAS: drei;

MI: eine erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von fünf Jahren;

MK: zwei;

MW: zwei.

Zu 2: In allen vom Kabinett behandelten Einzelfällen der Ernennung, Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit sowie der Höhergruppierung ist der sechsmonatige Erprobungszeitraum (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und § 194a Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes) ab Übertragung des Dienstpostens oder Arbeitsplatzes erfolgreich absolviert worden.

Zu 3: Ausweislich der Zahl der Kabinettsentscheidungen in den hier erfragten Personalentscheidungen irrt der Fragesteller mit seiner Unterstellung. Die Zahlen in dem erfragten Zeitraum entsprechen dem Durchschnitt der Zeit vom 1. Januar 2002 bis 30. September 2002.

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 20 des Abg. Dr. Winn (CDU):

INI

Die zukünftige Entwicklung des INI ist immer noch unklar, obwohl Ministerpräsident Gabriel mehrfach zugesagt hat, ein tragfähiges Lösungskonzept für die Zukunft vorzulegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird sie ein solches Konzept vorlegen, und ist sie in der Lage, bereits jetzt Eckpunkte dieses Konzeptes zu nennen?