Zu 1: Veröffentlichungen über gemessene TBTGehalte in Klärschlamm liegen der Niedersächsischen Landesregierung seit 1989 vor. Nach allen vorliegenden Messungen in der Bundesrepublik Deutschland - einschließlich der genannten VEDEWA-Studie- liegt die mittlere Klärschlammbelastung mit TBT bei 790 µg/kg Trockensubstanz (TS). Die in Bremerhaven gemessenen Werte sind insofern mit den vorgenannten Werten vergleichbar. Für Niedersachsen ergibt sich auf der Grundlage von elf Messungen von 1994 bis 1999 ein Mittelwert an TBT von 202 µg/kg TS.
Zu 2: Bei TBT handelt es sich um eine Verbindung von Zinn mit Butylresten. Die Zinn-Butylbindung ist nicht sehr stabil und kann von bodeneigenen Bakterien (sog. Aerobier) unter Sauerstoff- und Lichteinfluss abgebaut werden. Damit verliert die Verbindung ihre toxische Eigenschaft.
Die Kenntnisse über die biologischen Wirkschwellen in Landökosystemen und von Landorganismen bis hin zum Menschen sind noch lückenhaft. Dennoch ist mit Blick auf den unter aeroben Bedingungen relativ raschen Abbau im Boden, dem sehr niedrig einzuschätzenden Übergang vom Boden in die Pflanze und in das Grundwasser von einem sehr geringen Gefährdungspotential auszugehen.
Die Übertragbarkeit der Erkenntnisse aus aquatischen Systemen auf nichtaquatische ist nicht ohne weiteres möglich. Im aquatischen und insbesonders dort im anaeroben Bereich der Sedimente zerfällt TBT wesentlich langsamer. In diesem anaeroben Bereich sind auch die niedrigsten biologischen Wirkschwellen gefunden worden. Ich verweise hierzu auch auf die Antwort zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Janssen-Kucz (LT-Drs. 14/1065).
Zu 3: TBT gehört nach Auffassung der Landesregierung zu den Stoffen, für die das Prinzip der Null-Emission gelten sollte. Im Rahmen der derzeit stattfindenden Bundesratsberatungen zur Än
derung chemikalienrechtlicher Verordnungen ist von Niedersachsen der Antrag eingebracht worden, die Richtlinie 99/51/EG, die das Inverkehrbringen TBT-haltiger Antifoulingfarben erheblich erschwert, vorzeitig umzusetzen. Parallel wird bei den Bundesratsberatungen mit einem Entschließungsantrag von Nordrhein-Westfalen (NRW), der von Niedersachsen unterstützt wird, ein generelles TBT-Verbot in der Bundesrepublik gefordert – nicht nur für Antifoulingfarben. Dies ist insofern wichtig, da von dem in der Bundesrepublik eingesetzten TBT zwar der Hauptteil (70 %) in Antifoulingfarben, darüber hinaus aber auch 20 % in Holzschutzmitteln und 10 % in anderen Bereichen des Materialschutzes (u. a. Textilien) eingesetzt wird. Es ist daher nicht auszuschließen, dass TBT über die zuletzt genannten Verwendungen in den Klärschlamm eingetragen wird.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 16 des Abg. Hagenah (GRÜNE) :
Mit 1,2 Millionen DM fördert das Land Niedersachsen aus Mitteln der Solaroffensive gemeinsam mit anderen Fördertöpfen eine Fotovoltaikanlage der Firma BP auf einem bisher unansehnlichen Hallendach und an einer Hallenfassade der deutschen Messe AG, die von einer der neuen Fußgängerbrücken über den Messeschnellweg aus eingesehen werden können. Nach Presseberichten ist ein ungewöhnlich hoher Anteil der Projektkosten nicht für die eigentliche Fotovoltaikanlage, sondern für den Dachumbau und allgemeine Baukosten der Messe AG eingeplant. Für die Energiebilanz und die Effizienz der Anlage wären danach andere Standorte effektiver und deutlich preiswerter gewesen.
Nach Presseberichten wird dieses ca. 3 Mio. DM teure Projekt gleichzeitig vom Land mit 1,2 Mio. DM, dem Pro-Klimafond der Stadtwerke mit 0,32 Mio. DM und vom Kommunalverband Hannover mit 0,2 Mio. DM gefördert. Innovation heißt aber in dieser Zukunftstechnologie immer auch, mit dem geringen vorhandenen öffentlichen Fördergeld möglichst effektiv umzugehen. Nach den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung innovativer Modellvorhaben zur Nutzung der Solarenergie“ vom 21. Juni 1999 dürfen Zuschüsse daher auch höchstens bis 49 % der Projektkosten gewährt werden.
1. Gibt es Vereinbarungen und/oder Fördervorbehalte zwischen dem Land Niedersachsen und der Firma BP, durch die die Förderung dieses Projektes, bei dem im Verhältnis zu den entstehenden Kosten und im Vergleich zu anderen Fotovoltaikprojekten nur ein geringer Nettonutzen entsteht, gekoppelt ist an eine Ansiedlung der Firma BP zur Produktion von Fotovoltaikmodulen in Niedersachsen?
2. Nach welchen Kriterien konnte das Projekt, trotz anderslautender Vergaberichtlinien und obwohl insbesondere für die Dachanlage ein hoher konstruktiver Kostenanteil in den Projektmitteln enthalten ist, der nicht unmittelbar mit der Fotovoltaiktechnik zu tun hat, zu mehr als 50 % gefördert werden?
3. Welche Vereinbarungen wurden mit den Förderungsnehmern getroffen, damit anteilig Förderbeträge nach Einführung der von der Bundesregierung angekündigten gesetzlichen Einspeisevergütung von 99 Pf/kWh für Solarstrom rückerstattet werden, um einen effizienten und bedarfsgerechten Einsatz der Fördergelder sicher zu stellen?
Aus Klima- und Umweltschutzgründen ist ein steigender Beitrag der erneuerbaren Energien an der gesamten Energieerzeugung erforderlich. Voraussetzung für deren breite Anwendung ist die Schaffung der entsprechenden Märkte. Für die Windenergie ist dies in den 90er-Jahren durch massive staatliche und private Förderung in beeindruckender Weise gelungen. Niedersachsen ist heute mit über 1.000 MW installierter Leistung das Windland Nr. 1 in der Bundesrepublik.
Der Markt für die Nutzung der solaren Strahlungsenergie hingegen, insbesondere für die Erzeugung von Strom, muss erst noch entwickelt werden. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung ihre Solaroffensive gestartet, die neue Akzente in der Energie-, Technologie- und Industriepolitik setzt. Die Schwerpunkte liegen auf der Unterstützung innovativer Modellvorhaben zur Solarenergienutzung, der Ansiedlung von neuen Photovoltaik-Unternehmen, der Stärkung der vorhandenen Unternehmen, der Qualifizierung von Planern und Handwerkern sowie der Öffentlichkeitsarbeit.
Die Ausschöpfung dieser Potenziale stärkt den Standort Niedersachsen und wird für die Bereiche Produktion, Handel, Installation und Wartung zahlreiche zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.
Das Land hat frühzeitig nach Möglichkeiten gesucht, die Weltausstellung in Hannover als Plattform zu benutzen, um einem breiten Publikum aus aller Welt den Einsatz der Photovoltaik zu de
monstrieren. Bei der Auswahl des Standorts wurden sowohl der Demonstrationswert als auch die Energieausbeute berücksichtigt.
Als geeignetster Standort wurde schließlich die Südfassade und das Süddach der Halle 7 der Deutschen Messe AG ausgewählt, die unmittelbar an der Fußgängerbrücke zwischen Weltausstellungsund Messegelände liegt und darüber hinaus die Demonstration von zwei unterschiedlichen gebäudeintegrierten Anwendungen der innovativen Dünnschichttechnologie erlaubt.
Zwar ist die Energieausbeute an diesem Standort etwa 10 % niedriger als unter optimalen Bedingungen. Dies konnte aber hingenommen werden, da der Standort in hervorragender Weise öffentlichkeitswirksam ist. Sowohl von der Nord-SüdAchse des Messegeländes als auch von der über den Messeschnellweg führenden "Exponale" ist die Anlage sehr gut sichtbar. An der gewählten Stelle besteht die einmalige Chance, den erwarteten 40 Millionen Expo-Besuchern die Einsatzmöglichkeiten der Photovoltaik zu demonstrieren. Zur weiteren Visualisierung ist ein Präsentationsterminal mit integriertem Touchscreenmonitor vorgesehen.
Die Anlage hat eine Spitzennennleistung von rd. 60 kW und kosten rd. 3 Mio. DM. Lieferant ist die Firma BP Solar. Träger der Maßnahme ist B.A.U.M., die bundesweite Initiative der Wirtschaft für umweltbewußtes Management. Die Finanzierung teilen sich das Land, der Klimaschutzfonds "ProKlima", der Kommunalverband Großraum Hannover, die Deutsche Messe AG, die Expo 2000 GmbH und die BP Solar GmbH, die den produzierten Strom für 700.000 DM aufkauft. Die beabsichtigte Förderung des Landes wurde vorab mit dem Landesrechnungshof besprochen. Die zu diesem Vorhaben erschienenen Presseberichte wurden durch Leserbriefe von B.A.U.M. und BP Solar richtig gestellt.
Zu 1: Das Projekt ist Teil der Bemühungen des Landes, den Fotovoltaik-Markt so weit zu entwickeln, dass die Errichtung einer Betriebsstätte für Dünnschicht-PV-Module in Niedersachsen möglich wird. Die in der Frage genannten Verknüpfungen bestehen nicht. Das im Vergleich zu anderen Vorhaben ungünstigere Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag resultiert auch aus dem Einsatz
innovativer semitransparenter, in Verbundsicherheitsglas ausgeführter Dünnschichtmodule, die eigens zu diesem Zweck hergestellt werden müssen.
Zu 2: Der hohe konstruktive Kostenanteil bei der Dachanlage ist bedingt durch die deutschen Sicherheitsbestimmungen, die für den Über-KopfEinsatz die Verwendung von Sicherheitsglas vorschreiben, das wegen seines größeren Gewichts aufwändigere konstruktive Maßnahmen erfordert. Der Fördersatz liegt in Übereinstimmung mit der entsprechenden Förderichtlinie unterhalb von 49 %.
Zu 3: Die Erlöse aus dem Stromverkauf in Höhe von 700.000 DM sind bereits als Eigenanteil von B.A.U.M. in die Finanzierung eingestellt worden. Alle Zuwendungsgeber haben verlorene Zuschüsse gewährt.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 17 der Abg. Frau Steiner (GRÜNE) :
Ministerpräsident Gabriel hat in seiner Regierungserklärung erneut die Bedeutung von Wagniskapital im niedrigverzinslichen Bereich für kleine und mittlere Unternehmen betont. Dass gerade bei Existenzgründungen und Erweiterungen im Bereich des Mittelstandes die Bereitstellung von Kapital von besonderer Bedeutung ist, ist nicht neu. In Niedersachsen existiert seit 1993 die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG), deren Aufgabe es ist, die Gründung und Entwicklung mittelständischer Unternehmen in Niedersachsen mit Kapital zu günstigen Bedingungen zu fördern. Seit Beginn des Jahres 1999 gibt es bei der MBG ein Sonderprogramm für Existenzgründer, das im Rahmen der Gespräche über das Ganzheitliche Mittelstandskonzept mit der mittelständischen Wirtschaft vereinbart wurde. Der Antwort der Landesregierung zu einer Anfrage zur Handwerksförderung (Drs. 14/967) ist zu entnehmen, dass in der ersten Jahreshälfte 1999 lediglich drei Beteiligungen zugesagt werden konnten. Neben der MBG gibt es die IMH Hannover Venture Capital GmbH & Co. KG (HVC) , an der das Land mit einer stillen Beteiligung in Höhe von 25 Mio. DM beteiligt ist. Dieses renditeorientierte Unternehmen beteiligt sich nicht nur an Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, sondern ist weltweit tätig.
1. Wie viele Beteiligungen konnten im Jahr 1999 insgesamt aus dem bei der MBG 1999 neu aufgelegten Programm für Existenzgründer zugesagt werden?
2. Wie verteilt sich die Anzahl der Beteiligungen, die von der HVC eingegangen wurden, zwischen Niedersachsen, den anderen Regionen Deutschlands und dem Ausland?
3. Hält die Landesregierung die Ergebnisse ihrer bisherigen Bemühungen, den niedersächsischen Mittelstand über die Bereitstellung von Kapital zu fördern, für ausreichend?
Die Landesregierung hat die Bedeutung der Bereitstellung von Kapital für Existenzgründungen und für kleine und mittlere Unternehmen bereits vor Jahren erkannt und durch eine ganze Palette von Fördermaßnahmen eine erhebliche Verbesserung der Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich der Eigenkapitalbeschaffung erreicht.
die Initiative der Landesregierung, die 1991 zur Gründung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) führte,
Bundesratsinitiativen mit dem Ziel der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungsgesellschaften und
Im Ergebnis ist die Zahl der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften im Sinne des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften in Niedersachsen auf inzwischen sieben gestiegen. Niedersachsen liegt damit bundesweit an zweiter Stelle.
Seit 1999 bietet nun auch die MBG ein Sonderprogramm zur Verbilligung von Beteiligungen für Existenzgründer an, ein Programm, dass im Rahmen der Gespräche über das Ganzheitliche Mittelstandskonzept auf ausdrücklichen Wunsch der Handwerksorganisationen ins Leben gerufen wurde. Leider hält aber die Nachfrage nach Beteiligungen mit dem Angebot nicht Schritt. Dafür gibt es Gründe:
Zum einen beläuft sich die Höhe des zur Verfügung stehenden Wagniskapitals in Deutschland insgesamt zurzeit auf rund 20 Mrd. DM. Davon ist gegenwärtig aber nur etwa die Hälfte investiert. Es fehlt demnach nicht an Wagnis
kapital, sondern eher an entwicklungsfähigen Unternehmen, d. h. wirtschaftlich interessanten, renditeträchtigen Investitionsmöglichkeiten. Das wird auch durch die Tatsache verdeutlicht, wonach nur etwa 3 % aller Anfragen von Unternehmen nach Wagniskapital zu einem Investment führen.
Zum anderen ist die mangelnde Nachfrage nach Beteiligungen durch mittelständische Unternehmen anscheinend auch ein mentales Phänomen. Offenbar ist es für Unternehmen nicht nur eine Frage der Konditionen, ob eine Beteiligung beantragt wird. Deutsche Handwerksmeister wollen sich offenbar nicht so gern einen Teilhaber aus der Geldwirtschaft ins Haus holen und ziehen Kreditfinanzierungen den Beteiligungsfinanzierungen vor.
In vielen Fällen besteht darüber hinaus wohl auch Unklarheit über die rechtlichen und wirtschaftlichen Vorteile dieser Finanzierungsmöglichkeit. Diese müssen nach meiner Auffassung nicht nur von der Landesregierung, sondern vielmehr von den Wirtschaftsorganisationen als Interessenvertretern und von der Finanzwelt selber offensiver als bisher vermittelt werden.
Zu 1: Im Jahr 1999 konnten durch die MBG insgesamt vier Beteiligungen im Rahmen des Sonderprogramms übernommen werden. Eine weitere Übernahme erfolgt in Kürze. Damit stieg 1999 der gesamte Beteiligungsbestand der MBG auf 53 Beteiligungen mit einem Volumen von insgesamt 26,8 Mio. DM.