Zu 1: Im Jahr 1999 konnten durch die MBG insgesamt vier Beteiligungen im Rahmen des Sonderprogramms übernommen werden. Eine weitere Übernahme erfolgt in Kürze. Damit stieg 1999 der gesamte Beteiligungsbestand der MBG auf 53 Beteiligungen mit einem Volumen von insgesamt 26,8 Mio. DM.
Zu 2: Die IMH Hannover Venture Capital GmbH & Co. KG hält zurzeit 13 Beteiligungen. Sechs dieser Unternehmen sind in Süddeutschland angesiedelt, eines in Nordrhein—Westfalen, und bei drei weiteren handelt es sich um französische Unternehmen. Drei Unternehmen haben ihren Sitz in Niedersachsen. Auf sie entfallen 7,5 von 11,5 Mio. DM bereits abgeflossenen Beteiligungsmitteln.
Die Investitionsvorlage der IMH für ein weiteres in Niedersachsen beheimatetes Unternehmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 5 Mio. DM wurde kürzlich vorgelegt.
Zu 3: Ja. Das Land hat in der Vergangenheit seine rechtlichen, konzeptionellen und finanziellen Möglichkeiten voll ausgenutzt, um den Unternehmen attraktive Beteiligungsfinanzierungen zu ermöglichen. Es liegt nun an den Unternehmen selbst, diese Angebote auch zu nutzen.
Abschließend weise ich darauf hin, dass das Thema auch im Bündnis für Arbeit und Ausbildung in Niedersachsen behandelt wird. So hat sich zum einen eine Arbeitsgruppe umfassend mit der Praxis bei Existenzgründungen und Betriebsnachfolgen in Niedersachsen befasst, die die vorhandenen Förderprogramme und einen ergänzenden Maßnahmenkatalog diskutiert. Zum anderen wird im Bündnis zur Zeit in einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten Gesprächskreis ein Konzept für eine Gesellschaft erörtert, die Existenzgründern, jungen expandierenden Technologieunternehmen und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen in Umstrukturierungsphasen den erleichterten Zugang zu Wagniskapital im niedrig verzinslichen Bereich eröffnen soll.
Diese Erörterungen mit dem Ziel der Optimierung der vorhandenen Förderkulisse sind noch nicht abgeschlossen. Und auch Gespräche mit denkbaren Anteilseignern aufseiten der Banken stehen noch aus, so dass ein Ergebnis erst in einigen Wochen zu erwarten ist.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 18 des Abg. Golibrzuch (GRÜNE) :
Immer größere Abschnitte der Bahnstrecke Hude – Nordenham werden als Langsamfahrstellen ausgewiesen. Obwohl sich die Fahrtzeit der Züge auf dieser Strecke seit 1993 drastisch verlängert hat, macht die DB AG bisher keine Anstalten, eine Grundsanierung der Trasse in Angriff zu nehmen. Sie missachtet damit ihre gesetzliche Verpflichtung, die zum Zeitpunkt der Regionalisierung der Bahn geltenden Qualitätsstandards im Nahverkehr aufrechtzuerhalten. Auch ist zweifelhaft, ob das von der DB AG gebrauchte Argument, Investitionen in den Gleiskörper seien „nicht wirtschaftlich“, tatsächlich zutrifft. Neben den Nahverkehrs
zügen verkehren auf der Trasse auch Güterzüge der DB Cargo, die einen großen Teil des Nordenhamer Hafenumschlags abwickeln. Allein die beiden größten hafenansässigen Betriebe in Nordenham veranlassen so den Gütertransport von über drei Millionen Jahrestonnen auf dem Netz der DB AG und entlasten damit die Straße.
1. Welche Anstrengungen hat sie in den vergangenen drei Jahren unternommen, die DB AG zu einer Grundsanierung der Strecke zu bewegen?
2. Welche Sanktionen hat sie mittlerweile ergriffen, nachdem die DB AG ihre gesetzliche Verpflichtung fortgesetzt missachtet?
3. Wie beurteilt sie das Argument der DB AG, Investitionen in die Bahnstrecke seien „nicht wirtschaftlich“, angesichts des durch die Trasse induzierten hohen Güterverkehrsaufkommens?
Es besteht kein Zweifel: Die Deutsche Bahn AG liefert uns auch im neuen Jahr viel Diskussionsstoff. Jüngstes Beispiel ist die Strecke Hude – Nordenham. Der Erhaltungszustand dieser Strecke ist äußerst schlecht: acht zum Teil längere Schadstellen auf nur 44 Kilometer Länge! Das spricht für sich und das zeigt, wie dringend hier gehandelt werden muss!
Darum bin ich froh, dass endlich Bewegung in die Sache zu kommen scheint: Seit Kurzem liegen Zwischenergebnisse zur geplanten Gesamtsanierung dieser Strecke vor. Danach ist eine umfassende Sanierung des Streckenuntergrundes erforderlich.
Und genau dies ist das Problem: Wendet man die bislang bekannten Sanierungsverfahren an, müsste diese eingleisige Strecke für längere Zeit voll gesperrt werden. Dies ist nicht vertretbar, weil neben dem Nahverkehr gerade die Häfen in Nordenham und Brake eine funktionierende Hinterlandanbindung auf der Schiene brauchen. Hier müssen andere Wege und Mittel zur Sanierung gefunden werden!
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat die Deutsche Bahn AG in den zurückliegenden Jahren wiederholt auf die Notwendigkeit hingewiesen, diese Strecke zu sanieren. Ein erster Schritt war die Zusage der Bahn im Jahre 1997, die Gesamtsanie
Der zweite Schritt erfolgt noch in diesem Jahr: die DB AG wird einen gut 5 km langen Abschnitt zwischen Berne und Elsfleth sanieren.
Zu Frage 2: Diese Frage zielt ins Leere. Das wissen auch Sie nur zu gut. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Deutsche Bahn AG, streckenbezogen eine bestimmte Qualität der Infrastruktur zu gewährleisten, gibt es nicht! Das Land hat aber in den zurückliegenden Jahren finanzielle Mittel wegen der Schlechterfüllung von Nahverkehrsleistungen einbehalten. Diese Abzüge erfolgen gegenüber der DB Regio als Nahverkehrsunternehmen allein auf der Grundlage bilateraler Vertragsbeziehungen.
Zu Frage 3: Nach der Auffassung der DB Netz AG ist eine längerfristige Vollsperrung dieser Strecke verkehrlich und damit wirtschaftlich nicht zu vertreten. Mit Blick auf unsere Häfen teile ich diese Auffassung. Angesichts Ihrer einleitenden Ausführungen über den Güterverkehr gehe ich davon aus, dass auch Sie sich dieser Haltung nicht verschließen werden.
Im Übrigen kann ich Ihnen mitteilen: Die Deutsche Bahn AG hat mir ausdrücklich bestätigt, dass aus diesem Zwischenergebnis eine Aussage zur Unwirtschaftlichkeit von Investitionen in diese Strecke nicht abzuleiten ist. Die Bahn hat weiter versichert, dass sie die Qualität der Strecke erhalten und verbessern möchte.
Diese Aussagen sind wichtig. Entscheidend ist nun, dass den Worten auch Taten folgen. Daran werden wir die Bahn messen!
Nach der Entschließung des Niedersächsischen Landtages vom 22 Januar 1998 zum Thema „Interventionsprogramm“ hat die Landesregierung 22 Monate später ihr Interventionsprogramm verabschiedet. Landesweit sollen bis zu 30 Plätze in vier bis sechs Einrichtungen geschaffen werden. Die Bezirksregierung Hannover - Landesjugendamt - sollte interessierte Einrichtungen suchen. „Eine Auswahl konnte wegen der zunächst durchgängigen
Ablehnung dieser Maßnahme noch nicht stattfinden“, so die Antwort auf eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung (Drs. 14/1015). In der Antwort der Kleinen Anfrage heißt es weiter: „Nach dem im Bereich der stationären Hilfen zur Erziehung üblichen Verfahren sind nach der Entwicklung der Feinkonzepte und der ggf. notwendigen Anpassung der Betriebserlaubnis mit dem für den jeweiligen Träger zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe sog. Leistungs- und Entgeltvereinbarungen abzuschließen.... Aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben des Kinderund Jugendhilfegesetzes hat die Landesregierung nur begrenzte Möglichkeiten, die Bereitstellung von Plätzen nach dem Interventionsprogramm durch die Einrichtungsträger und die Inanspruchnahme durch die kommunalen Jugendämter zu beeinflussen.“
1. Hat sie nach nunmehr zwei Jahren seit Verabschiedung des Entschließungsantrages interessierte Einrichtungen zur Umsetzung des Interventionsprogramms gefunden?
2. Wird sie den Trägern möglicherweise Investitionszuschüsse zur Verfügung stellen, damit sie bereit sind, hochgradig delinquente oder deviante Kinder aufzunehmen?
3. Wird sie möglicherweise zentral in Zusammenarbeit mit einem Träger selbst eine Einrichtung vorhalten, wie z. B. auch in Bayern, um hochgradig delinquenten und/ oder devianten Kindern in Niedersachsen überhaupt spezielle Angebote unterbreiten zu können, wenn sich hierfür Träger von sich aus nicht bereit erklären?
Das Niedersächsische Landeskabinett hat in seiner Sitzung am 30. November 1999 das Interventionsprogramm verabschiedet. Mit diesem Programm fördert die Landesregierung Angebote der Erziehungshilfe für hochgradig delinquente und/oder deviante Kinder.
Mit Erlass vom 8. Dezember 1999 hat das Kultusministerium die Bezirksregierung Hannover - Landesjugendamt – über den Kabinettsbeschluss unterrichtet und das Landesjugendamt gebeten, die Eckpunkte des Interventionsprogramms an die Träger der Einrichtungen der Erziehungshilfe zu versenden und diese zur Ausarbeitung sog. Feinkonzepte aufzufordern. In dem Erlass wird das Landesjugendamt gleichfalls gebeten, die notwendigen Schritte zur Bildung eines Beirates einzuleiten und die durch die Verbände vorzuschlagenden Mitglieder anschließend zu berufen.
1999 die Eckpunkte versandt und die Träger aufgefordert, bis zum 1. Februar 2000 ihre Absicht zur Beteiligung am Interventionsprogramm zu äußern. Nach Auskunft des Landesjugendamtes lassen die bis heute erfolgten Nachfragen bei einzelnen Einrichtungen ernsthaftes Interesse an der Umsetzung des Interventionsprogramms erkennen. In allen Fällen war jedoch zunächst die Abstimmung des Leiters der Einrichtung mit seinem jeweiligen Träger noch nicht erfolgt, sodass die Einrichtungen die Frist bis zum 1. Februar 2000 für eine Rückmeldung in jedem Falle benötigen.
Zu 1: Wie aus der Vorbemerkung zu entnehmen ist, kann aktuell noch keine Einrichtung zur Verfügung stehen, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt über eine ausgearbeitete Konzeption oder eine Leistungsbeschreibung zum Interventionsprogramm verfügt und das notwendige Betriebserlaubnisverfahren eingeleitet hat. Nach der Rückmeldung bis zum 1. Februar haben die Träger dann bis zum 1. März Zeit, eine Leistungsbeschreibung vorzulegen. Auf dieser Grundlage können anschließend eine Auswahl getroffen und die erforderlichen Schritte zur Anpassung der Betriebserlaubnis und den Abschluss einer Leistungs- und Entgeltvereinbarung eingeleitet werden.
Das Auswahlverfahren soll zum 1. April 2000 abgeschlossen sein. Der in den Eckpunkten vorgesehene Beirat und der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) sind zuvor zu beteiligen.
Zu 2: Im Rahmen des Interventionsprogramms ist nicht vorgesehen, Trägern Investitionskostenzuschüsse zur Verfügung zu stellen. Modellberechnungen des Landesjugendamtes gehen davon aus, dass der Anteil der Investitionskosten am Entgelt weniger als 10% betragen wird, sodass der Landeszuschuss in Höhe von 95 DM pro Tag sowohl die Investitionskosten als auch Anteile an den Mehrkosten für Personal beinhaltet. Der Anteil an Personalkosten am Entgelt wird erfahrungsgemäß bei ca. 70 % liegen.
Die Landesregierung hält am bewährten System der Entgeltfinanzierung gem. §§ 78 a-g SGB VIII für Leistungen der Hilfen zur Erziehung fest und gewährt den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe eine Landeszuwendung von 95 DM pro Tag und Kind, um die Kommunen bei den programmbedingt entstehenden Mehrkosten zu entlasten.
ständigen Kommunalisierung der Hilfen zur Erziehung hat das Land Niedersachsen keine eigenständige Trägerschaft für Einrichtungen der Jugendhilfe übernommen. Die vormals existierenden Landeseinrichtungen wurden aufgelöst. Innerhalb der zurückliegenden Jahre ist seitdem eine Trägerlandschaft entstanden, die sich in ihrer konzeptionellen und weltanschaulichen Vielfalt zu einem äußerst differenzierten Hilfesystem entwickelt hat. Die Landesregierung erkennt aus diesem Grund keinerlei Notwendigkeit, eine eigene Trägerschaft einzugehen bzw. isoliert mit einem Träger der Jugendhilfe zusammenzuarbeiten und eine gewissermaßen „versteckte“ Landeseinrichtung zu gründen.
Bei der in Bayern geplanten Einrichtung handelt es sich um eine Maßnahme der Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII. Maßnahmen der Inobhutnahme sind aufgrund ihres engen zeitlichen Rahmens (einige Wochen) nach Ansicht der Landesregierung nicht geeignet, die bei der Zielgruppe des Interventionsprogramms zu erwartenden Probleme wirksam und dauerhaft zu beeinflussen und positive Grundlagen einer eigenverantwortlichen Lebensführung bilden zu können.