Protokoll der Sitzung vom 17.02.2000

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Wenn Sie den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Federführung sowie den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und den Ausschuss für Umweltfragen mit der Mitberatung beauftragen wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann haben Sie bei einer Gegenstimme so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass unser nächster, der 21. Tagungsabschnitt vom 29. bis zum 31. März 2000 vorgesehen ist. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzungen bestimmen.

Ich schließe unsere Sitzung, wünsche Ihnen einen angenehmen Parlamentarischen Abend und - wenn Sie nicht daran teilnehmen sollten - einen angenehmen Nachhauseweg.

(Beifall im ganzen Haus - Adam [SPD]: Ich fahre aber nicht nach Hau- se, Frau Präsidentin!)

Schluss der Sitzung: 15.32 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 20:

Mündliche Anfragen - Drs. 14/1381

Anlage 1

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 7 der Abg. Frau Vockert (CDU):

Anerkennung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit

Augrund eines Antrages der CDU-Landtagsfraktion (Drs. 13/2161) hat der Landtag in seiner 103. Sitzung am 22. Januar 1998 zum Thema „Anerkennung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit“ einstimmig eine Entschließung angenommen. In der Entschließung wird die Landesregierung u. a. aufgefordert, dem Landtag eine Konzeption zur Förderung ehrenamtlicher Arbeit vorzulegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird sie der Aufforderung des Landtages nachkommen?

2. Welche einzelnen Maßnahmen sind inzwischen eingeleitet worden?

3. Wie unterstützt das Land und wie unterstützen welche Kommunen, Vereine und Verbände bzw. andere Träger die Jugendleiterinnencard und Jugendleitercard (Juleica) durch welche jeweiligen Vergünstigungen?

Ehrenamtliches Engagement gerade junger Menschen in unserer Gesellschaft zu stärken, ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Nach wie vor ist das Ehrenamt eine maßgeblich prägende und tragende Kraft in vielen wichtigen Bereichen unserer sozialen Gemeinschaft.

In der Unterrichtung des Landtages vom 26. November 1998 Drs. 14/356 wurden die grundlegenden Forderungen der Entschließung vom 22. Januar 1998 als abgestimmtes Konzept der einzelnen Ressorts berücksichtigt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Mit der Antwort der Landesregierung vom 26. November 1998 ist die Landesregierung der Aufforderung des Landtages nachgekommen.

Zu 2: Die eingeleiteten Maßnahmen sind in der Unterrichtung dem Parlament dargelegt worden. Der Umsetzungsstand in den einzelnen Ressorts konnte in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden. Wenn gewünscht, können diese weitergehenden Informationen nachgereicht werden.

Zu 3: Bundesweit vorbildlich hat das Land Niedersachsen die Kosten für die Einführung der Jugendleitercard für eine dreijährige Erprobungsphase übernommen. Diese Phase soll auch der Entwicklung eines möglichst ehrenamtsfreundlichen Verfahrens dienen. Die bereits bestehenden Regelungen, wie z. B. die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitsbefreiung und zum Verdienstausfall, unterstützen in besonderer Weise die Einführung der Jugendleitercard.

Im Einführungserlass des MK ist vorgesehen, nach einem Zeitraum von anderhalb Jahren eine Umfrage durchzuführen, ob sich das Verfahren bewährt hat und welche Vergünstigungen von den einzelnen Ebenen gewährt wurden. Hierzu sind entsprechende Informationen zu sammeln. Der Landesju

gendring hat in Veröffentlichungen bereits eine Vielfalt gelungener Beispiele durch die Kommunen und die Wirtschaft aufgelistet.

Anlage 2

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 8 des Abg. Schröder (GRÜNE):

Förderung von Therapieangeboten für Gewalttäter - nur ein Lippenbekenntnis?

In der Antwort auf Beschlüsse der 13. Wahlperiode (Drs. 14/13) stellt die Landesregierung das Thema der Gewalt gegen Frauen und Kinder als einen Schwerpunkt der Arbeit dar. Mehrfach wird darin - wie auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Frau Pothmer vom 2. November 1999 zum Thema „Therapeutische Arbeit mit gewalttätigen Männern außerhalb des Strafvollzuges - ein Thema der Landesregierung?“ - betont, dass auch die Arbeit mit Tätern von der Landesregierung unterstützt werde. Die Verbesserung der Interventionsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt trage zur Stärkung der Frauen bei. Dazu sei die Kooperation aller beteiligten Institutionen unabdingbar. Ursachen für die Gewalttätigkeit von Männern könne nur mit einer instanzen- und ressortübergreifenden Präventionsarbeit begegnet werden. Therapieangebote für Täter sollten das Angebot zur Hilfe vervollständigen, Prävention und Täter-Opfer-Ausgleich sinnvoll verknüpft werden.

Im krassen Gegensatz zu diesen Aussagen steht der Umgang mit Anträgen von Beratungs- und Therapieeinrichtungen für Täter im Bereich häuslicher Gewalt. So wurde ein Förderantrag der KKG-Beratungsstelle Oldenburg vom Justizministerium mit dem Hinweis fehlender Ressortzuständigkeit zurückgeschickt, vom MFAS mit dem Hinweis abgelehnt, es sei für Opfer, nicht für Täter zuständig. Im Innensowie im Kultusministerium war erst kein Ansprechpartner vorhanden. Die Arbeit der KKG wird von der Landesregierung als sinnvolle Maßnahme zur Prävention sexueller und häuslicher Gewalt bezeichnet. Die Beratungsstelle ist jedoch gezwungen, ihre wichtige Arbeit voraussichtlich mit Ablauf dieses Jahres einzustellen, da die Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Eigenmitteln nicht mehr ausreicht, die Arbeit abzusichern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welches Ministerium ist federführend zuständig für die Arbeit mit Tätern im Bereich häuslicher Gewalt?

2. Aus welchem Titel werden Fördermaßnahmen finanziert?

3. Was wird die Landesregierung unternehmen, um das erfolgreiche Angebot in Oldenburg zu erhalten und die Arbeit mit Tätern auszubauen?

Die Verhinderung der jahrelang tabuisierten Gewalt gegen Frauen und Kinder ist seit langem ein Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung. Zu einem wirksamen Opferschutz in diesem Bereich gehört auch der Aufbau eines vielfältigen Netzes an Unterstützungs- und Beratungsangeboten, den die Landesregierung durch vielfältige Maßnahmen unterstützt.

Dazu habe ich bereits in meiner Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (Grü- ne) vom 5. August 1999 „Therapeutische Arbeit mit gewalttätigen Männern außerhalb des Strafvollzuges – ein Thema für Landesregierung?“ u. a. ausgeführt:

„Die Verbesserung der Interventionsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt trägt zur Stärkung der Frauen bei. Dazu ist die Kooperation aller beteiligten Institutionen unabdingbar. Ursachen und Gründen für die Gewalttätigkeit von Männern kann nur mit einer instanzen- und ressortübergreifenden Präventionsarbeit begegnet werden. Therapieangebote für Täter sollen das Angebot zur Hilfe vervollständigen, Prävention und Täter-Opfer-Ausgleich sinnvoll verknüpft werden.

Hierbei hat die Landesregierung bereits entscheidende Fortschritte erzielt. Die Landesregierung unterstützt Initiativen auf kommunaler Ebene, die eine umfassende Kriminalitätsvorbeugung und –verhütung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ansehen und gemeinsame Anstrengungen zur Verhütung sexueller und häuslicher Gewalt in den Mittelpunkt ihrer Präventionsarbeit stellen. In den örtlichen Präventionsräten wirken Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit, um wirksame Maßnahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und des Jugendschutzes zu koordinieren und zu beschleunigen.

Vielerorts steht für Täter häuslicher Gewalt aufgrund der Tätigkeit kommunaler Initiativen bereits ein umfassendes Beratungs- und Therapieangebot zur Verfügung, teilweise werden noch neue Konzepte erarbeitet. Dieser erfolgreiche Weg

der Vernetzung von Initiativen auf kommunaler bzw. regionaler Ebene unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfs und der vorhandenen Kapazitäten soll weiter beschritten und von der Landesregierung gefördert werden.“

Die Problemlagen, die zu häuslicher Gewalt führen, sind vielfältig und komplex. Dementsprechend tragen die zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt ergriffenen Maßnahmen der Landesregierung und der Kommunen dem individuell unterschiedlichem Betreuungs- und Therapiebedarf, aber auch den örtlichen Gegebenheiten und den personellen und finanziellen Ressourcen sowie den durch die Gesetzeslage vorgegebenen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten durch eine Vielzahl unterschiedlichster Angebote Rechnung. Die Maßnahmen der Landesregierung werden dabei in den verschiedenen Ressorts jeweils projektbezogen nach den fachlichen Schwerpunkten im Rahmen der vom Parlament zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gefördert.

Das Innenministerium beispielsweise unterstützt die Arbeit des Landespräventionsrates und der örtlichen Präventionsräte, die eine umfassende Kriminalitätsvorbeugung und –verhütung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ansehen und gemeinsame Anstrengungen zur Verhütung sexueller und häuslicher Gewalt in den Mittelpunkt ihrer Präventionsarbeit stellen.

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, für die auf Landesebene das Kultusministerium zuständig ist, kann eine Förderung der Betreuung gewalttätiger Männer in Betracht kommen, wenn sie selbst Jugendliche oder junge Heranwachsende (vgl. § 41 SGB VIII) sind oder wenn ihre körperliche Aggressivität zu Defiziten in der Erziehung ihrer Kinder führt. In solchen Einzelfällen können daher die in der Zuständigkeit der örtlichen Träger der Jugendhilfe (Kommunen) vorzuhaltenden Angebote der erzieherischen Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII, insbesondere die Erziehungsberatung und die sozialpädagogischen Familienhilfe, ein geeignetes Angebot der Jugendhilfe sein. Im Vordergrund dieser Hilfen steht indes der Erziehungsund Beratungsaspekt, nicht die Therapie des Täters.

Das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales nimmt die Querschnittsaufgaben wahr, die im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bearbeiten sind. Im Rahmen dieser

Aufgaben gibt es auch Kontakte zu den Männerbüros in Hannover und Göttingen sowie zur Männergewaltberatungsstelle in Oldenburg. Fördermaßnahmen der Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales im Gewaltbereich beziehen sich indes auf richtliniengebundene Maßnahmen, die Einrichtungen zu Gute kommen, die mit ihrer Arbeit weniger die Täter, als vielmehr die Frauen und Mädchen unterstützen, die von Gewalt betroffen sind.

Wie ich bereits in meiner Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer vom 5. August 1999 ausgeführt habe, stellt das Niedersächsische Justizministerium Haushaltsmittel für die psychotherapeutische oder verhaltenstherapeutische Einzelbetreuung von Probanden der Bewährungshilfe und der Führungsaufsicht, die Sexualbzw. Gewaltstraftaten begangen haben, zur Verfügung. Finanziell unterstützt die niedersächsische Strafjustiz die therapeutische Arbeit verschiedener gemeinnütziger Einrichtungen, die therapeutische Arbeit mit gewalttätigen Tätern machen, durch die Zuweisung von Geldern im Rahmen von Bewährungsauflagen und Geldauflagen bei Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO.

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein weiterer förderungswürdiger Ansatz auch zur Verhütung häuslicher Gewalt. Diese Aufgabe nehmen Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer sowie der Verein "Waage e.V." wahr, der einen erheblichen finanziellen Zuschuss erhält. Das Justizministerium unterstützt darüber hinaus Anlaufstellen für Straffällige, die als organisatorisch gebündelte Einrichtungen im Bereich der außerstaatlichen Straffälligenhilfe unter der Trägerschaft der freien Verbände in einem Netzwerk der Straffälligenhilfe neben der Information über konkrete Hilfeangebote auch sozialpädagogische Betreuungsarbeit für bereits verurteilte Täter leisten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Mit Rücksicht auf die in der Vorbemerkung dargestellte Vielfalt der Problemlagen sowie Hilfs- und Betreuungserfordernisse hält die Landesregierung eine Bündelung der Federführung für die Arbeit mit Tätern im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt bei einem Ressort nicht für zielführend und erforderlich. Sinnvoll erscheinende Maßnahmen werden jeweils projektbezogen nach den fachlichen Schwerpunkten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert. Ein besonderer Haushaltstitel für