Protokoll der Sitzung vom 29.03.2000

Meine Damen und Herren, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, wollte ich eigentlich eine Delegation aus Japan begrüßen. Dabei handelt es sich um Vertreter der Präfekturen Aichi und Gifu. Aufgrund des Fortgangs der Beratungen und ihres engen Programmes haben sie aber gerade den Plenarsaal wieder verlassen. Ich hoffe, dass sie einen guten Eindruck mitgenommen haben und Niedersachsen in angenehmer Erinnerung behalten. - So viel zum Protokoll.

(Beifall)

Nun hat der Kollege Golibrzuch das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann den Antrag der CDU-Fraktion wenigstens aus zwei Perspektiven diskutieren, nämlich aus der Perspektive der Hochschule, aber auch aus der Perspektive der Studierenden. Aus Sicht der Hochschule ist es schlicht so, dass die Rahmenbedingungen, die einen Aufwand lohnen würden, nicht stimmen. Wir haben die Möglichkeit von Bewerbungsgesprächen und Ausleseverfahren, wie sie Ihnen vorschweben, ja heute schon. Wir haben sie aufgrund des Staatsvertrages in Form der 20 %Quote, und es wäre sicherlich auch möglich, im Niedersächsischen Hochschulgesetz weiter gehende Quoten zu verankern. Ich frage mich nur - das entspricht auch den Äußerungen, die ich aus den Hochschulen höre -, was es für die Hochschulen bringt, wenn ihnen hinterher die Bewerberinnen und Bewerber, die sie nicht haben möchten, über die ZVS doch wieder zugewiesen werden.

Wenn man also diesen Weg konsequent nach amerikanischem Vorbild gehen möchte, dann macht dies im Sinne von Aufwand und Ertrag aus Sicht der Hochschulleitungen nur dann Sinn, wenn man sich - auch im Rahmen von Staatsvertrag und auch von HRG - zu einer anderen Regelung durchringt und wenn man gleichzeitig vielleicht auch die Rolle der ZVS überdenkt.

Aus Sicht der Studierenden stellt sich das Problem noch ein wenig schärfer dar. Sie wollen ja nichts anderes als eine Situation, in der man sich trotz der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung, sprich: des Abiturs, eigentlich an jeder Hochschule bewerben müsste. Mit diesen Bewerbungen ist in der Tat die Frage verbunden, welche Qualität der gymnasialen oder jedenfalls der Ausbildung in der

Oberstufe dann noch zukommt, und damit haben wir erhebliche Probleme. Ich sehe nicht ein, warum ein solches Auswahlgespräch oder auch ein schriftlicher Test einen besseren Einblick in die Studierfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber ermöglichen soll als eine zweijährige Ausbildung in der Oberstufe. Von daher kann ich gerade aus Sicht der Studierenden dem Weg, den die CDU vorschlägt, wenig abgewinnen.

Dennoch ist es richtig, auf die Defizite im Auswahlverfahren hinzuweisen. Es ist auch richtig, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir eine hohe Studienabbrecherquote haben und dass es einen hohen Anteil von Studierenden gibt, die die Fächer wechseln. Es muss darüber geredet werden, wie das vermieden werden kann. Beispielsweise könnte in der schulischen Oberstufe wenigstens die Zeit nach den schriftlichen Abiturprüfungen genutzt werden, um eine bessere Berufsorientierung zu ermöglichen. Ich finde auch, dass die Hochschulinformationstage nicht ausreichen, sondern dass, vermittelt über die Oberstufe, durch die Lehrkräfte dort, sehr viel tiefere Einblicke in die Hochschule ermöglicht werden müssen.

Im Übrigen sollten wir das, was Herr Oppermann dem Ausschuss angeboten hat, wahrnehmen. Das ist, finde ich, ein guter Vorschlag. Wir sollten uns vornehmlich in den künstlerischen und musischen Fächern, in denen wir auch bisher in Niedersachsen die Möglichkeit hatten, solche Gespräche zu führen, Gedanken darüber machen, wie man zu einem noch besseren Auswahlverfahren kommt. Vielleicht kann man über die musischen Fächer eines Tages auch in den geisteswissenschaftlichen Fächern zu besseren Auswahlkriterien finden und jedenfalls in diesem Bereich die Studienabbrecherquote und die Quote der Fachwechsler senken. Das ist, meine ich, eine Linie, auf die wir uns gemeinsam verständigen können, ohne uns unnötigen ideologischen Streit zu liefern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt Frau Schwarz.

Frau Dr. Andretta, in Ihrer Rede sprachen Sie davon, dass die CDU-Fraktion das Abitur entwerten wolle. Ich kann dazu nur eines fragen: Wer ist denn seit gut zehn Jahren in Niedersachsen über

haupt für die Bildung zuständig? - Meiner Kenntnis nach und auch nach Kenntnis vieler anderer Menschen ist das die SPD, nicht aber die CDU. Sie haben daran maßgeblich mitgewirkt.

(Beifall bei der CDU)

Wenn Sie letztlich nach der Studierfähigkeit der Studenten an den Hochschulen fragen, so kann ich dazu nur sagen: Von den Hochschulen wird vielfach bestätigt, dass es dort große Mängel gibt. Das ist mit ein Ergebnis der Bildungspolitik der SPD hier in Niedersachsen.

(Beifall bei der CDU - Frau Mundlos [CDU]: Ganz genau!)

Wenn Frau Dr. Andretta anmerkt, dass wir hier nur Amerika im Auge hätten - -

(Plaue [SPD]: Sind Sie durch ein so gekennzeichnetes Bildungssystem ge- gangen?)

- Aber sicher. Auch in Niedersachsen.

(Plaue [SPD]: Dann sind wir uns ja einig!)

- Aber, Herr Plaue, Sie halten mich offensichtlich für jünger, als es im Handbuch nachzulesen ist. Wäre dem so, hätte ich die Auswirkungen der SPD-Landespolitik auch zu spüren bekommen.

(Beifall bei der CDU)

Wenn Frau Dr. Andretta hier darauf hinweist, dass wir nur den amerikanischen Weg gehen wollten, dann hat sie offensichtlich vergessen, dass Herr Oppermann Amerika drei Wochen lang bereist hat und seine Eindrücke - auch hier im Landtag - des Öfteren wiedergibt. Vielleicht sollten Sie ihm demnächst ein anderes Reiseziel empfehlen, damit Sie Amerika entsprechend streichen können.

Uns geht es mit unserem Antrag darum, dass der Gestaltungsspielraum der Hochschulen erhöht wird, was vielfach gefordert wird. Die SPD hat diese Forderung offensichtlich noch nicht vernommen. Vielleicht können Sie sie aber in den Diskussionsprozess mit aufnehmen. Von diesem Gestaltungsspielraum, der dringend notwendig ist, ist selbst bei allem Reformeifer des Ministers nichts zu spüren.

Vielleicht sollte auch einmal der zwischen dem Herrn Minister und der SPD-Fraktion bestehende

Widerspruch aufgelöst werden. Der Herr Minister hat sich - was bedauerlich ist - zu diesem meiner Meinung nach doch recht wichtigen Thema überhaupt noch nicht zu Wort gemeldet. Vielleicht mag er gar nicht. Die Unruhe aufseiten der SPDFraktion zeigt ganz eindeutig, dass sie gar nicht so wild darauf ist, ihn zu hören.

(Beifall bei der CDU)

Wir fordern zugunsten der Hochschulen auf alle Fälle eines: Bevor hier neue Ideen und nochmals neue Ideen aufgeworfen werden, muss hier eine klare Linie hergestellt werden. Eine gewisse Orientierung sollte immer noch gewährleistet werden.

Nun noch einmal zu Ihnen, Frau Dr. Andretta. Wenn wir für eine gedeihliche Diskussion eine sachliche Ebene betreten wollen, dann wäre es mit Sicherheit vorteilhafter, nicht so viel Arroganz an den Tag zu legen, auch wenn es die Arroganz der Macht sein sollte.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Beratung. - Ich möchte auch Frau Lau bitten, an der jetzt folgenden Abstimmung mit teilzunehmen.

(Unruhe)

- Ich kann noch ein paar Namen mehr nennen, wenn es sein muss.

(Mientus [SPD]: Nein, nein, die wol- len nur ins Protokoll, Herr Präsident!)

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Ich frage nach Stimmenthaltungen. - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 10 und 11 auf, die vereinbarungsgemäß gemeinsam behandelt werden sollen:

Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung: Krankenhäuser in Gefahr - Nein zu den Berliner Gesundheitsplänen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1034 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen - Drs. 14/1457

Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung: Zukunft der Krankenhausversorgung in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/1027 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen - Drs. 14/1458

Die Anträge der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD waren in der 34. Plenarsitzung an den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen zur Beratung und zur Berichterstattung überwiesen worden. Berichterstatterin ist Frau Kollegin Groneberg, der ich das Wort erteile.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, ich bitte um etwas mehr Disziplin. Das gilt für alle diejenigen, die die Disziplin in diesem Hause im Augenblick stören. Ich darf fragen, ob mit der Berichterstattung heute noch zu rechnen ist. - Bitte schön!

(Frau Pawelski [CDU]: Sie machen es jetzt aber ganz kurz!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Frau Pawelski, ich mache es ganz kurz. Da ich weiß, dass die Berichterstattung hier nicht immer so wahnsinnig beliebt ist, will ich nur ganz kurz vortragen.

(Vizepräsidentin Goede übernimmt den Vorsitz)

Wir haben im Ausschuss beraten. Der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen empfiehlt Ihnen zum einen, den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 14/1027 zur Zukunft der Krankenhausversorgung in Niedersachsen in einer veränderten Fassung anzunehmen. Zum anderen emp

fiehlt Ihnen der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen, den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 14/1034, der sich gegen die geplanten Regelungen der Bundesregierung für den Krankenhausbereich wendet, abzulehnen. Ich bitte Sie, entsprechend zu verfahren. Den Rest des Berichts gebe ich zu Protokoll.

(Zu Protokoll:)

Zu Beginn seiner Beratungen führte der federführende Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen zu beiden Anträgen eine Anhörung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen Niedersachsen, der Ärztekammer Niedersachsen und der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft durch. Im weiteren Verlauf der Behandlung der Anträge legte die Fraktion der SPD einen Änderungsvorschlag zu ihrem eigenen Antrag vor, in dem sowohl die auf Bundesebene zwischenzeitlich beschlossenen Änderungen im Gesundheitswesen als auch Anregungen aus der Anhörung aufgenommen worden waren.

Der Sprecher der Ausschussmitglieder der CDUFraktion erklärte, dass es weit reichende Übereinstimmung zwischen dem Antrag seiner Fraktion und dem Antrag der Fraktion der SPD in der Fassung des Änderungsvorschlags gebe, wenn man von der Forderung des CDU-Antrages absehe, sich gegen die Pläne der Bundesregierung in der Gesundheitspolitik zu wenden, die den Bestand vor allem kleiner niedersächsischer Krankenhäuser gefährdeten. Darüber hinaus, so der Abgeordnete, könne sich seine Fraktion der Forderung der SPDFraktion hinsichtlich der Intensivierung der Strukturgespräche anschließen.

Da aber in dem Änderungsvorschlag der Fraktion der SPD auch ein monistisches Krankenhausfinanzierungssystem gefordert werde, könne seine Fraktion insgesamt nicht zustimmen, weil die CDU das monistische System grundsätzlich ablehne.