Protokoll der Sitzung vom 31.03.2000

1994 164,0 121,8

1995 138,4 117,5

1996 181,0 121,2

1997 134,5 98,4

1998 127,6 95,3

1999 98,3 2) 130,5 3)

Insg.: 843,8 4) 684,7

Fußnoten 1) bis 4):

1) In den Jahren 1994 bis 1999 wurden 110,6 Mio. DM aus dem Wirtschaftsförderfonds an den Landeshaushalt wieder zurückgeführt (Kapitel 50 81 Titel 919 01 = Abführung an den Landes- haushalt), im Einzelnen wie folgt:

1996 = 80,0 Mio. DM,

1997 = 10,6 Mio. DM,

1998 = 20,0 Mio. DM.

In den Jahren 1995 und 1998 wurden darüber hinaus globale Minderausgaben von 22,3 Mio. DM bzw. 20,0 Mio. DM im Wirtschaftsförderfonds durch entsprechende Einsparungen erwirtschaftet.

2) Aufgrund des neuen integrierten Haushaltswirtschaftssystems „P 53“ werden die noch vorzunehmenden restlichen Entnahmen aus dem Vermögen der NORD/LB für das Haushaltsjahr 1999 gemäß Jahresabschlussergebnis in Höhe von 26,0 Mio. DM - anders als in den Vorjahren - erst im neuen Haushaltsjahr 2000 gebucht.

3) Aufstockung aufgrund der Erhöhung des Ansatzes des Landesdarlehensprogramms (TGr. 61) um 30,0 Mio. DM auf 80,0 Mio. DM im Haushaltsjahr 1999.

4) Davon Entnahmen aus dem Vermögen der NORD/LB = 804,4 Mio. DM.

Zu Frage 3: Außerordentliche Einnahmen des Fonds - wie im Fall der Rückzahlung der Georgsmarienhütte GmbH - werden nicht automatisch zur allgemeinen Haushaltsdeckung herangezogen. Sie fließen vielmehr an den jeweiligen Fonds zurück.

Anlage 27

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 32 der Abg. Frau Zachow und Abg. Eppers (CDU):

Räumaschenaufbereitung in Oker/Harlingerode

Gemäß Berichten der „Goslarschen Zeitung“ vom 15. Januar 2000 und vom 9. März 2000 hat die Harz-Metall GmbH die mit Verfügung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig vom 5. Oktober 1992 auferlegte Abarbeitung der ursprünglich 1,2 Millionen t Räumasche in Oker/Harlingerode gestoppt. Die Harz-Metall GmbH droht mit Schließung des Betriebes mit der Begründung der Unwirtschaftlichkeit und beabsichtigt, die Preussag als ehemaligen Hüttenbetreiber in Haftung zu nehmen. Die Harz-Metall GmbH droht weiter damit, die auch Dioxin absorbierende neue Filteranlage nur zu installieren, wenn sie von den Kosten der Räumaschenaufbereitung befreit würde.

Der Ministerpräsident hat anlässlich seines Besuches bei der Harz-Metall angeregt, einen Arbeitskreis zu bilden, der bis Jahresende ein Konzept zur Lösung der Räumaschenfrage erarbeiten soll.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die Verfügung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig vom 5. Oktober 1992 zur Beseitigung der Räumasche innerhalb von 30 Jahren durchzusetzen?

2. Wird sie gegebenenfalls gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutze des Bodens den Verursacher heranziehen, und wie gedenkt sie, dies in welchem Zeitraum durchzusetzen?

3. Welche Maßnahmen hat sie veranlasst, um die Dioxinwerte bei der Raumaschenaufbereitung auf Werte in der Größenordnung der Zielvorgabe von 0,1 ng/cbm zu beschränken, und welche Messewerte liegen bisher vor?

Die jahrhundertelangen Aktivitäten bei der Erzgewinnung und –verarbeitung im Raum Goslar haben zu ökologischen Problemen geführt, deren Lösung gemeinsame Anstrengungen erfordert. Die von der Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen haben zum Ziel, einerseits die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der örtlichen Betriebe am Standort sicherzustellen, gleichzeitig aber die Umweltbelastungen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.

Die auf Anregung von Ministerpräsident Sigmar Gabriel eingesetzte Arbeitsgruppe hat am 20. März 2000 ihre Arbeit aufgenommen. Unter Leitung des Umweltministeriums entwickeln die Harz-Metall GmbH, die Städte Goslar und Bad Harzburg, der Landkreis Goslar, das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig und die Bezirksregierung Braunschweig unter Beteiligung des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie Lösungen für die Verbesserung der Umweltsituation.

Dies vorausgeschickt, beantwortet ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

1. Die Pflicht, gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 BimSchG beim Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage anfallende Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten, steht unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Zumutbarkeit, die jederzeit neu geprüft werden kann. Die mit Verfügung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig vom 5. Oktober 1992 angeordnete Aufarbeitung der Räumasche ist nach heutigem Kenntnisstand wirtschaftlich nicht mehr durchführbar. Der unter Leitung des Umweltministeriums eingesetzte Arbeitskreis prüft daher, wie die Räumaschehalde vor Ort dauerhaft gesichert werden kann, damit Menschen und Umwelt nicht zu Schaden kommen.

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig wird die Verfügung zur Aufbereitung der Räumasche zunächst aussetzen, um der HarzMetall GmbH wirtschaftlichen Spielraum für die schnelle Realisierung der Maßnahmen zur Dioxinminderung zu lassen.

2. Gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 11 des BundesBodenschutzgesetzes (BBodSchG) findet dieses Gesetz auf schädliche Bodenveränderungen und Altlasten Anwendung, soweit Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen über die Errichtung und den Betrieb von Anlagen Einwirkungen auf den Boden nicht regeln. Wegen dieses Anwendungsvorranges ist während des Betriebes einer Anlage i.S.d. BImschG ein Rückgriff auf die Vorschriften des BBodSchG und damit auch auf § 4 Abs. 3 BBodSchG ausgeschlossen.

3. Der Betreiberin wurde mit Bescheid vom 28. Februar 1996 auferlegt, die Emissionen an Dioxinen/Furanen analog den Bestimmungen der

17. BImSchV zu minimieren und dabei einen Zielwert von 0,1 ng TE/m3 (Toxizitätsäquivalent pro Kubikmeter) anzustreben. Hierzu war ein Untersuchungsprogramm unter Beteiligung von Sachverständigen notwendig und dem Betrieb durch Nebenbestimmungen des oben genannten Bescheides auferlegt worden. Dieses Untersuchungsprogramm ist inzwischen abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass prozesstechnische Maßnahmen nicht zielführend und daher technische Minderungsmöglichkeiten notwendig sind.

Die Firma Harz-Metall hat dem MU zugesagt, dass die Entscheidung über den Einbau eines Dioxinfilters bis Ende März 2000 getroffen wird. Bis Ende 2000 soll eine entsprechende Abgasreinigungsanlage in Betrieb genommen werden. Das als Aufsichtsbehörde zuständige Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig wird eine entsprechende nachträgliche Anordnung mit der Forderung nach Einbau einer geeigneten Filteranlage erlassen, wenn erkennbar wird, dass die Planungs- und Realisierungsaktivitäten der Betreiberin in Verzug geraten.

In den zurückliegenden Jahren wurden im Rahmen der messtechnischen Überwachung der Anlage insgesamt acht Dioxinmessungen von Sachverständigen durchgeführt. Bei sechs Messungen wurden Dioxinwerte zwischen 0,61 und 3,34 ng TE/m³ festgestellt. Bei zwei Messungen aus September 1998 sind Dioxin-Emissionswerte von 9,4 und 17,9 ng TE/m³ gemessen worden. Zum Zeitpunkt der Ermittlung der beiden höheren Emissionswerte wurden Einsatzstoffe verwendet, die eine Dioxinbelastung von 240 ng/kg aufwiesen. Bei einer Folgemessung Anfang 1999 hat der Sachverständige bei mit 360 ng Dioxin/kg erheblich höher belasteten Einsatzstoffen dann einen deutlich niedrigeren Emissionswert von 3,34 ng TE/m³ ermittelt, sodass das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig bei einer Bewertung der Ergebnisse zu der Auffassung gelangte, dass die beiden hohen Werte nicht repräsentativ für das Emissionsverhalten der Anlage sind.

Anlage 28

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 33 der Abg. Hogrefe, Althusmann und Wojahn (CDU):

Bahnschnellverbindung von Ham burg über Uelzen nach Berlin

In seiner 41. Sitzung am 26. Januar 2000 hat der Landtag beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, sich für die Realisierung einer schnellen Bahnverbindung von Hamburg nach Berlin über Uelzen - Stendal einzusetzen.

Die Gruppe der CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Regierungsbezirk Lüneburg hat sich erneut intensiv mit dieser Fragestellung befasst, nachdem Ende Februar bekannt wurde, dass der Bundesverkehrsminister eine Ertüchtigung der Nordtrasse von Hamburg nach Berlin über Büchen für Geschwindigkeiten bis zu 230 km in der Stunde favorisiert. Die Südtrasse über Uelzen und Stendal soll danach vornehmlich für den Güterverkehr mit Geschwindigkeiten bis zu 160 km ausgebaut werden.

Dieses Vorgehen ist gegen die Interessen Niedersachsens gerichtet. Ignoriert werden dabei die zahlreichen Vorteile einer Trassenführung über Uelzen und Stendal: Die Gesamtfahrzeit von Hamburg nach Berlin würde weniger als 90 Minuten betragen. Ab Stendal ist die vorhandene Neubaustrecke für hohe Geschwindigkeiten nutzbar. Außerdem wäre Stendal ein Umsteigebahnhof für Reisende nach Magdeburg, Leipzig, Halle und Dresden. Der Ausbau der Amerikalinie von Wilhelmshaven bzw. Bremerhaven über Bremen, Langwedel, Soltau und Uelzen würde durch die Fortführung einer Schnellstrecke ab Uelzen nach Berlin die Nordseehäfen optimal an die Bundeshauptstadt und den ostdeutschen Raum anbinden. Außerdem wäre gewährleistet, dass zeitnah ein drittes Gleis von Hamburg in Richtung Hannover gebaut würde.

Noch am 16. Februar dieses Jahres war der Tageszeitung „Die Welt“ zu entnehmen, dass auch die Niedersächsische Landesregierung eine Streckenführung über Uelzen und Stendal bevorzugt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Vorteile hätte Niedersachsen von einer ICE-Strecke von Hamburg nach Berlin über Uelzen und Stendal?

2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung seit dem Landtagsbeschluss vom 26. Januar 2000 unternommen, um mit Nachdruck die Interessen des Landes zu vertreten?

3. Wann ist mit dem Baubeginn eines dritten Gleises von Hamburg in Richtung Uelzen und Hannover zu rechnen?

Sie wissen aus den letzten Sitzungen und den Medien, das sich die Landesregierung mit Nach