Protokoll der Sitzung vom 31.03.2000

3. Durch die von der früheren Bundesregierung eingebrachte IT-Altgeräte-Verordnung werden die Landkreise und Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger durch die Sammlung und Bereitstellung der IT-Altgeräte und die dabei entstehenden Kosten belastet sowie durch die Entsorgungskosten für diejenigen Elektroaltgeräte, die nicht von dem Geltungsbereich der IT-AltgeräteVerordnung erfaßt werden. Nach der Beschlusslage des Bundesrats-Umweltausschusses vom 24. Juni 1999 wird die Interessenslage der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in zweierlei Hinsicht berührt. Sie werden einerseits durch die Sammlung der Elektroaltgeräte nach wie vor betroffen sein, werden aber andererseits im erheblichen Umfang durch die Übernahme der Bereitstellungs- und Verwertungskosten für alle anfallenden Elektroaltgeräte einschließlich der Alt/Altgeräte durch die Hersteller entlastet.

Zur Frage, wie die Auswirkungen der Verordnung auf kleine, mittelständische Hersteller von Elektrogeräten zu bewerten sind, macht die. Landesregierung darauf aufmerksam, dass es praktisch keine kleinen, mittelständisch strukturierten Hersteller im Elektrogerätebereich gibt. Sollte die Frage auf die Auswirkungen auf die mittelständisch strukturierte Elektronikschrottentsorger abzielen, so geht die Landesregierung davon aus, dass eine umfassende Regelung der Elektronikschrottentsorgung, wie sie der Bundesrat-Umweltausschuss in seiner Sitzung am 24. Juni 1999 empfohlen hat, grundsätzlich der bekannten Unterauslastung von Elektronikschrottentsorgungsanlagen entgegenwirken wird.

Anlage 10

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 15 des Abg. Rolfes (CDU):

Einstellungsstopp und Entlassungen - kürzt Landesregierung am falschen Ende?

Die Landesregierung hat es abgelehnt, die von Ministerpräsident Gabriel in seiner Regierungserklärung versprochene Einstellung von zusätzlichen Lehrern über einen Nachtragshaushalt zu finanzieren.

Statt dessen werden im Haushaltsjahr 2000 75 Mio. DM an Personalkosten aus anderen wichtigen Fachbereichen des Landes abgezogen.

Der Niedersächsische Richterbund hat gegen diese Vorgehensweise scharf protestiert und erklärt, die Einsparsumme allein im Justizbereich entspreche etwa 175 Vollzeiteinheiten.

Besonders betroffen ist nach Aussagen der Deutschen Steuergewerkschaft die Steuerverwaltung. Die Entscheidungen der rot-grünen Bundesregierung aus dem letzten Jahr belasten die Steuerverwaltung zusätzlich. Die Neuregelung zum 630-Mark-Gesetz ist schon jetzt von der Steuerverwaltung wegen des fehlenden Personals nicht umfassend zu bearbeiten. Im Jahr 2000 beginnen die verwaltungsaufwendigen Veranlagungsarbeiten zur Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes für die Veranlagungszeit 1983 bis 1995. Allein diese Maßnahme bindet ca. 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuerverwaltung. Darüber hinaus führt die Steuerreform zur weiteren Mehrarbeit in der Steuerverwaltung.

Obwohl bereits absehbar ist, dass die Personalausstattung der Steuerverwaltung für diese zusätzlichen Belastungen nicht ausreicht, hat die Landesregierung mit ihren o. g. Personaleinsparungen für die Steuerverwaltung eine Kürzung von 150 Vollzeiteinheiten verordnet. Dies führt in der Steuerverwaltung nicht nur zu einem Einstellungsstopp, sondern viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Zeitarbeitsverträgen können nicht weiter beschäftigt werden und werden auf die Straße entlassen. Die Einstellung der Anwärter, die mit hohem Aufwand ausgebildet wurden, ist ebenso ungewiss.

Noch Ende letzten Jahres hat Finanzminister Aller der Steuerverwaltung zusätzliche Einstellungen zugesagt, da die Steuerverwaltung Mehrarbeit habe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie werden im Einzelnen die 75 Mio. DM Mehrausgaben in diesem Jahr für den Lehrerbereich in den einzelnen Ressorts und Verwaltungen des Landes eingespart?

2. Welche Auswirkungen haben die mit dem Haushaltsführungserlass des Finanzministeriums vom 1. Februar 2000 verkündeten personalwirtschaftlichen Maßnahmen auf die einzelnen Ressorts, und in welchen Fachbereichen des Landes ergeben sich daraus personalwirtschaftliche Probleme?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussagen der Deutschen Steuergewerkschaft, dass durch den o. g. Haushaltsführungserlass den Finanzämtern ein Einstellungsstopp im Tarif

bereich verordnet wurde, Tarifpersonal mit Zeitverträgen entlassen bzw. nicht weiter beschäftigt werden kann, obwohl die Steuerverwaltung unter einem enormen zusätzlichen Arbeitsdruck steht?

Die Bildungsoffensive des Landes wird für das Haushaltsjahr 2000 durch Ressourceneinsparungen im Personalbereich der Landesverwaltung erwirtschaftet. Hierzu ist eine haushaltswirtschaftliche Sperre im personalwirtschaftlichen Bereich verfügt worden, durch die für dieses Jahr Mittel in Höhe von rund 75 Millionen DM von allen Ressorts anteilig und solidarisch erwirtschaftet werden. Der Bereich der Unterrichtsversorgung ist davon nicht betroffen.

Die Forderung nach einem Nachtragshaushalt geht fehl, da die Bildungsoffensive im Haushaltsjahr 2000 ausschließlich im Rahmen der vorhandenen Haushaltsermächtigungen geleistet werden kann. Den entsprechenden rechtlichen Hintergrund habe ich hier bereits ausführlich im Januar-Plenum vorgetragen. Ich finde, es wäre angemessen, wenn Sie endlich einmal die haushaltsrechtlichen Realitäten zur Kenntnis nehmen würden. Sie können das ja im Sitzungsprotokoll alles noch einmal nachlesen.

Die vorgenannte Maßnahme führt im Haushaltsjahr 2000 zu einer Sperrung von Beschäftigungsmöglichkeiten in Höhe von rund 1.011 Vollzeiteinheiten mit einer monetären Wirkung von rund 75 Millionen DM. Für die gesamte Landesverwaltung gesehen erwarte ich nicht, dass hierdurch die Aufgabenerledigung in den einzelnen Bereichen gefährdet wird. Sie sollten dabei auch bedenken, dass – trotz der Sperre – die Beschäftigungsmöglichkeiten des Jahres 2000 allgemein über der IstBeschäftigung des Jahres 1999 liegen. Eine Wiederbesetzung von frei werdenden Stellen wird somit durch die Sperre nicht verhindert.

Da Sie in Ihrer Frage schon besonders auf die Situation der Finanzämter abheben, möchte ich auch hier empfehlen, sich einmal in die Thematik einzuarbeiten. Eine der Hauptgründe für die schwierige Arbeitslage dort sind die zahlreichen Veränderungen im Bereich des Steuerrechts der letzten Jahre, die auf eine weitestmögliche Einzelfallgerechtigkeit zielten und möglichst viele unerwünschte Gestaltungsmöglichkeiten ausschließen sollen. Für die Steuerverwaltung bedeutet dies zunächst einmal eine Komplizierung ihrer Arbeit.

Die hieraus resultierenden Probleme können dauerhaft nur mit Hilfe des Abbaus schwieriger Gesetzeskonstruktionen bei gleichzeitiger Einführung von Pauschalierungen gelöst werden. Es ist unerlässlich, auf eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts hinzuarbeiten. Der Leitgedanke muss sein, einfache Regelungen zu schaffen, die auch ohne großen Aufwand kontrolliert werden können.

Das in der Anfrage angesprochene aktuelle Gesetzgebungsvorhaben, nämlich der „Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung“, ist ein Beispiel hierfür. Die vorgesehene Senkung des Eingangs- und des Höchststeuersatzes auf 15 bzw. 45 % bei gleichzeitigem Abbau von nicht mehr gerechtfertigten Steuervorteilen entspricht einer von Niedersachsen seit langem erhobenen Forderung. Sie führt zu einer Entlastung der kleinen und mittleren Einkommensbezieher und ist gleichzeitig ein Schritt zu einem vereinfachten und gerechteren Steuerrecht.

Der Prozess der Modernisierung und Reformen muss im Interesse der Beschäftigten wie auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger begleitet und unterstützt werden durch eine fortschreitende Verbesserung der technischen Ausstattung in den Finanzämtern.

In Niedersachsen wurden mit dem 140-MillionenMark-Projekt „VDV II“ für alle Büroarbeitsplätze der Steuerverwaltung die erforderlichen IuKWerkzeuge bereit gestellt, die für eine durchgehende, unterbrechungsfreie, vollständige und fehlerfreie Bearbeitung des einzelnen Steuerfalls benötigt werden. Als weitere technische Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die elektronische Steuererklärung (ELSTER) und die Neukonzeption des integrierten Besteuerungsverfahrens (FISCUS) zu nennen.

In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf unser Projekt „Finanzamt 2003“: Hier treiben wir den Wandel der Finanzämter zu effizienten und kundenfreundlichen Service- und Dienstleistungsunternehmen voran. Diesen Prozess unterstützen wir mit der Einführung moderner Technik, neuer Organisationsformen und verstärkter Aus- und Fortbildung, damit die Steuerverwaltung künftig noch schlagkräftiger operieren kann.

Den Nutzen solcher Projekte kann man heute schon bei den Erfolgen der Steuerfahndung begutachten. Nicht zuletzt die verbesserte Ausstattung

der Fahnder hat dazu beigetragen, dass wir allein in den Bankenverfahren bis heute rund 417 Millionen DM an Mehrsteuern, Strafen und Auflagen einnehmen konnten. Ich nenne das nur einmal als Beispiel.

Wir tun also für die Arbeitsfähigkeit der Steuerverwaltung eine ganze Menge. Vor diesem Hintergrund sind auch die personalwirtschaftlichen Maßnahmen in diesem Bereich vertretbar. Näheres bitte ich, meiner Antwort zur Frage 3 zu entnehmen.

Die von Ihnen aufgestellte Behauptung, noch Ende letzten Jahres wären von mir zusätzliche Einstellungen in der Steuerverwaltung zugesagt worden, trifft im Übrigen nicht zu. Möglicherweise verwechseln Sie dies mit meinen Bemühungen, den steuerlichen Außendienst bis zum Jahr 2000 auf 2.000 Bedienstete aufzustocken. Hierbei handelt es sich jedoch – bekanntermaßen! – nicht um Neueinstellungen von Personal, sondern lediglich um Personalumschichtungen. Das sollten Sie aber eigentlich selbst wissen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Aufteilung der auf die einzelnen Ressorts entfallenden Einsparungen ergibt sich aus der Anlage, die zu Protokoll gegeben wird.

Zu 2: Die Ressorts werden durch organisatorische Maßnahmen alle Möglichkeiten nutzen, um die Einsparungen entsprechend der haushaltswirtschaftlichen Sperre zu erwirtschaften. Dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Sperrung von Beschäftigungsmöglichkeiten für das Jahr 2000 in Höhe von rund 1.011 Vollzeiteinheiten insgesamt in den jeweiligen Einzelplänen zu erbringen ist.

Sofern die für die Einzelpläne festgelegten Sperrungen nicht in voller Höhe erfolgen können, kann in begründeten Ausnahmefällen bei Titelgruppenpersonal, Sachmitteln der Hauptgruppe 5 sowie bei Landesbetrieben innerhalb der Hauptgruppe 6 eingespart werden. Diese Regelung gewährleistet, dass die Ressorts bei den Einsparungen in ihren jeweiligen Bereichen flexibel reagieren und Prioritäten setzen können. Ich erwarte daher nicht, dass sich in den einzelnen Bereichen des Landes nachhaltige personalwirtschaftliche Probleme ergeben.

Zu 3: Bei der Umsetzung der Sperre sollen die auf die Finanzämter entfallenden Einsparbeträge zum überwiegenden Teil an anderer Stelle des Einzel

plans 04 (z. B. beim Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung) eingespart werden. Die danach noch für die Finanzämter verbleibenden Einsparbeträge werden durch einen vorübergehenden Verzicht auf die Wiederbesetzung frei werdender Stellen im Tarifbereich erwirtschaftet. Dies ist aufgrund der zu erwartenden Personalabgänge möglich.

Ein teilweiser Ausgleich kann dadurch herbeigeführt werden, dass trotz der Sperre für die Beschäftigung von Aushilfskräften bei den Finanzämtern weiterhin noch 2,2 Millionen DM zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass bestehende Arbeitsverträge nicht gekündigt werden. Lediglich bei befristet beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Arbeitsvertrag im Jahr 2000 ausläuft, können vorübergehend Schwierigkeiten bei einer Anschlussbeschäftigung auftreten.

Diese Ausgestaltung der Sperre ermöglicht es auch, die Nachwuchskräfte des mittleren und des gehobenen Steuerverwaltungsdienstes, die ihre Ausbildung im Jahr 2000 beenden, bei den Finanzämtern zu übernehmen.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 16 des Abg. Coenen (CDU):

Einsatz von Disco-Himmelsstrahlern (so ge- nannte Sky-Beamer)

Im Lande Niedersachsen sind in verschiedenen Städten und Gemeinden in den Nachtstunden Disco-Himmelsstrahler, so genannte SkyBeamer, im Einsatz. Dieses sind mehrere tausend Watt starke Scheinwerfer, die in den nächtlichen Himmel tanzende Lichtreflexe zeichnen und auf bestimmte örtliche Vergnügungsstätten aufmerksam machen.

Tierschützer bemängeln beim Einsatz dieser Sky-Beamer, dass sie gerade für nachtaktive Vögel und Säugetiere (Fledermäuse) erhebliche Unruhe mit sich bringen.

Darüber hinaus sollen sie Zugvögel - wie Kraniche - vom Kurs abbringen.

Weiterhin sollen neben den nachtaktiven Eulen auch zahlreiche Entenarten und in den Sommermonaten besonders die Mauersegler erheblich durch das Licht am Nachthimmel irritiert werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Von welcher Behörde sind die DiscoHimmelsstrahler - Sky-Beamer - genehmigungspflichtig, und welche Behörde überprüft die Aufstellung dieser Anlagen?

2. Kann von den Betreibern verlangt werden, dass die Anlage zu bestimmten Jahreszeiten abgeschaltet wird?

3. Ist die Landesregierung der Meinung, dass auf solche optischen Hinweise gänzlich verzichtet werden kann; wenn ja, was unternimmt sie?

Disco-Himmelsstrahler bzw. Sky-Beamer sind Anlagen, die baurechtlich den Werbeanlagen gemäß § 49 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) zuzuordnen sind. Wissenschaftliche Untersuchungen zu den Auswirkungen dieser Anlagen auf Vögel und andere nachtaktive Tierarten sind bisher nicht durchgeführt worden. Es ist allerdings mit Sicherheit davon auszugehen, dass Lichtquellen für den Lebensrhythmus und auch für die Orientierung der Vögel eine große Rolle spielen. Große und markante Lichtquellen – z. B. Leuchttürme oder Fabrikanlagen – haben Einfluss auf die räumliche Orientierung und das Bewegungsverhalten nachts ziehender Vögel. Nicht nur die Kollision mit der Lichtquelle und der Anflug in das unmittelbare Umfeld sind möglich, sondern auch die Veränderung des Zugkurses. Nach Auskunft der Staatlichen Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesamt für Ökologie hat es mehrere Fälle gegeben, in denen die Beeinträchtigung von Vögeln durch Sky-Beamer mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann.