Protokoll der Sitzung vom 10.05.2000

(Möllring [CDU]: Wir haben in die- sem Jahr doch 70 Milliarden DM Mehreinnahmen!)

Meine Damen und Herren, wenn man dann noch weiß, dass in Niedersachsen seit Jahren Sparhaushalte gefahren worden sind, die zum großen Teil, was ihre Auswirkungen angeht, von der Union abgelehnt wurden, dann haben Sie einiges zu liefern, wenn Sie in diesem Lande in der Finanzpolitik wieder ernst genommen werden wollen.

Herr Kollege Möhrmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Rolfes?

Herr Präsident, ich habe fünf Minuten Zeit. Das lässt sich leider nicht machen.

(Zuruf von Rolfes [CDU])

Meine Damen und Herren, man muss natürlich noch etwas dazu sagen. Herr Rolfes hat sich ja die Mühe gemacht, die Zeitungen aufmerksam zu lesen. Herr Rolfes, wenn Sie doch auch einmal gelesen hätten, was Ihr Fraktionsvorsitzender zu diesem Thema gesagt hat. Der hat sich auch schon Gedanken darüber gemacht, wie er diese Mittel, die ja noch gar nicht da sind, ausgeben kann. Der will damit das Rentensystem reformieren und gleichzeitig eine Absenkung des Steuersatzes auf 35 % vornehmen. Wer das einmal vorrechnen und damit eine seriöse Haushaltspolitik betreiben will, den möchte ich wirklich sehen. Von daher, meine ich, haben Sie erneut unter Beweis gestellt, auch in Ihren heutigen Äußerungen, dass man Sie in Sachen Finanzpolitik nicht ernst nehmen kann.

Meine Damen und Herren, was die angebliche Differenz zwischen den Äußerungen von Herrn Aller und von Herrn Gabriel angeht, muss ich Folgendes feststellen: Ich kann sie überhaupt nicht sehen. Herr Aller hat eben überzeugend dargelegt, über welche Probleme wir zu reden haben. Die Vorstellung von Klein Fritzchen, so wie Herr Rolfes es hier geäußert hat, dass es jetzt einen knackigen Kabinettsbeschluss gibt und alle in die gleiche Richtung pfeifen, dass wir zum Bundesrat marschieren und das dann alles machen, wird - das haben Sie doch nun in den Jahren, seitdem es den Bundesrat gibt, gelernt - nicht funktionieren.

(Rolfes [CDU]: Das ist schlichter Un- sinn!)

Von daher halte ich, wenn es denn zusätzliche Mittel gibt, die Überlegung, ob man Reformvorhaben, die dort vorgesehen sind, nicht möglicherweise auch dafür verwenden kann, um in der Progression und im Spitzensteuersatz etwas zu tun und um möglicherweise über Optionsmodelle und Ähnliches neu nachzudenken, für sehr vernünftig.

(Möllring [CDU]: Der Ministerpräsi- dent sagt doch, dass es die gleichen Rabatte für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften geben soll. Dann soll er sich so nicht öffentlich äußern! - Rolfes [CDU]: Ich habe den eigentlich für einen sachlichen und kompetenten Mann gehalten!)

Von daher warten wir einmal ab, was dabei herauskommt. Ich freue mich jedenfalls auf die morgige Debatte, in der wir ja ausführlich über die Steuerpolitik reden können. Ich glaube, diese Debatte hat zumindest gezeigt, dass die Union keine Vorschläge in Sachen Finanzpolitik zu machen hat, die finanzierbar sind, und dass die Grünen, was die Überschrift angeht, ein bisschen danebenlagen.

(Rolfes [CDU]: Das ist ein Unsinn!)

Ihre Befürchtung, dass es einen Dissens in der Landesregierung geben könnte, trifft nicht zu. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zur Aktuellen Stunde liegen mir

nicht vor. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 2: a) 21. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/1451 - b) 22. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 14/1571 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1614

Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, traditionsgemäß erst am Freitag zu beraten. Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Die in der Drucksache 1571 A II Nr. 4 aufgeführte Eingabe 2306/11/14 ist von der Abstimmung auszunehmen, da noch ein Nachtrag mit neuen prüfbedürftigen Aspekten eingegangen ist. Die Eingabe wird daher erneut im Ausschuss behandelt.

Ich rufe die aus der 21. Eingabenübersicht, Drucksache 1451, unter P I Nr. 3 noch ausstehende Eingabe 1796/03/14 und die in der 22. Eingabenübersicht, Drucksache 1571, aufgeführten Eingaben, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, auf. Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Ich lasse jetzt über die Eingabe 1796/03/14 aus der 21. Eingabenübersicht in der Drucksache 1451 abstimmen. Ich nehme an, dass jetzt alle wissen, worüber wir abstimmen. Wer insoweit der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig geschehen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die 22. Eingabenübersicht in der Drucksache 1571. Ich lasse über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 1571 abstimmen, zu denen - ich sagte es bereits - keine Änderungsanträge vorliegen. Wer insoweit den Ausschussempfehlungen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das ist ebenfalls einstimmig beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 3: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/1180 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen - Drs. 14/1540

Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 1180 wurde am 18. November 1999 direkt an den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatterin ist die Kollegin Frau Elsner-Solar. Bitte schön!

Der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1540 in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Diese Empfehlungen sind jeweils einstimmig ergangen.

Mit dem Gesetz wird einem im Dezember 1998 vom Niedersächsischen Ministerpräsidenten unterzeichneten Änderungsabkommen gemäß Artikel 35 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung zugestimmt. Durch das Abkommen wird der Aufgabenbereich zweier gemeinsamer Einrichtungen der Bundesländer erweitert. Bei diesen Einrichtungen handelt es sich um die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und um die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts.

Die beiden Einrichtungen haben die Aufgabe, Prüfstellen in der Bundesrepublik zu akkreditieren und zu überwachen. Die Prüfstellen kontrollieren, ob bestimmte Produkte den in der Europäischen Union geltenden Beschaffenheitsanforderungen entsprechen. Seit dem Abschluss des im Jahre 1996 in Kraft getretenen ursprünglichen Abkommens sind weitere Richtlinien der EU zur Beschaffenheit und Zertifizierung von Produkten erlassen worden, so etwa für den Bereich der Medizinprodukte und der Gefahrgüter. Diese Änderungen

berücksichtigt das vorliegende Abkommen, indem es den Aufgabenbereich der beiden Einrichtungen entsprechend erweitert. Das Abkommen ermöglicht der deutschen Wirtschaft, Prüfungen in Deutschland durchführen zu lassen, um ihre Produkte ohne weitere Beschränkungen auf dem deutschen Markt sowie im gesamten EU-Bereich in Verkehr bringen zu können.

Der federführende Ausschuss hat sich insbesondere mit der Frage der Finanzierung beider Einrichtungen befasst. Die tatsächlichen Ausgaben des Landes Niedersachsen für die Einrichtungen, die ihren Sitz in Bayern bzw. in Hessen haben, sind bislang stets unter den Haushaltsansätzen geblieben. Sie beliefen sich im letzten Jahr auf insgesamt 37.800 DM. Zur Ausgabenkontrolle sieht das Abkommen vor, dass die Einrichtungen einen Haushaltsentwurf zu erstellen haben, der einem aus Ländervertretern bestehenden Beirat zuzuleiten ist und der Zustimmung der Finanzminister und Finanzsenatoren der Länder bedarf.

In diesem Zusammenhang ist im federführenden Ausschuss die Frage aufgeworfen worden, ob weitere Vorschriften zur Ausgabenbegrenzung in das Abkommen aufgenommen werden könnten, um eine unkontrollierte Entwicklung der Ausgaben zu verhindern. Der federführende Ausschuss hat sich letztlich aber einstimmig dafür ausgesprochen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Dieser Entscheidung lag die Überlegung zugrunde, dass der Landtag die Zustimmung zu dem Staatsvertrag nach Artikel 35 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung nur in vollem Umfang erteilen oder insgesamt verweigern kann. Der Landtag ist verfassungsrechtlich nicht befugt, im gegenwärtigen Stadium des Verfahrens – also nach der Unterzeichnung des Vertrages durch den Ministerpräsidenten – den Vertragstext selbst zu ändern. Rechtlich möglich wäre gegenwärtig noch, den Ministerpräsidenten aufzufordern, sich für eine Korrektur des Vertrages einzusetzen. Eine rechtliche Verpflichtung könnte damit jedoch nicht begründet werden; außerdem müssten die Vertragsverhandlungen mit den anderen Bundesländern wieder aufgenommen werden, wenn das Land Niedersachsen die Zustimmung verweigern und stattdessen Ergänzungen des Vertrages verlangen würde. Dies würde das In-Kraft-Treten des Änderungsabkommens erheblich verzögern.

Die Möglichkeiten des Landtags, effektiv auf den Inhalt von Staatsverträgen Einfluss zu nehmen,

sind rechtlich auf den Zeitraum vor der Vertragsunterzeichnung beschränkt.

Der federführende Ausschuss bittet darum, der Ihnen in der Drucksache 1540 vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

§ 1. - Unverändert.

§ 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen worden.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/1400 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medienfragen - Drs. 14/1595

Der Gesetzentwurf wurde im Februar an den Ausschuss für Medienfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Kollege McAllister. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Medienfragen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1595 in Übereinstimmung mit dem mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, den Gesetzentwurf

unverändert anzunehmen. Diese Empfehlungen sind einstimmig ergangen. Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat keine Empfehlung beschlossen.

Mit dem Gesetz wird dem im September 1998 vom Ministerkomitee des Europarates genehmigten Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen gemäß Artikel 35 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung zugestimmt.

Das Änderungsprotokoll soll das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen mit der geänderten EG-Fernsehrichtlinie abstimmen. Es bringt eine Reihe von Änderungen, von denen an dieser Stelle nur die wichtigsten angesprochen werden sollen.

Schwerpunkte des Änderungsübereinkommens sind Zuständigkeitsregelungen für die rundfunkrechtliche Aufsicht, die Berücksichtigung neuer Sendeinhalte, die Gewährleistung der Übertragung allgemein bedeutsamer Ereignisse und die Bekämpfung missbräuchlicher Inanspruchnahme von Rechten.