Protokoll der Sitzung vom 10.05.2000

Als wichtige „Schwachpunkte“ in der Umsetzung des neuen Insolvenzrechtes haben sich insbesondere die höchst unterschiedliche Entscheidungspraxis der Gerichte bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe und die Modalitäten des Restschuldbefreiungsverfahrens erwiesen. Ich kann insoweit auf im Wesentlichen übereinstimmenden Beiträge der Vertreter der Fraktionen in der Plenarsitzung am 17. Februar 2000 verweisen, in der wir den nun zur Annahme empfohlenen Antrag der SPD-Fraktion in erster Beratung erörtert haben.

Die dabei zu Tage getretenen Standpunkte der Fraktionen haben schließlich auch die Antragsberatungen im Ausschuss geprägt. Divergierende Auffassungen gab es dabei weniger in der Beurteilung der Frage, was verbesserungsbedürftig ist, als vielmehr in der Einschätzung der dafür maßgeblichen Gründe. Dementsprechend haben die Vertreter der CDU-Fraktion im Ausschuss auch zu erkennen gegeben, dass sie den Antrag der SPDFraktion durchaus mittragen könnten, soweit er etwa Verbesserungen bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und eine Vereinfachung des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens zum Ziel habe.

Dass die CDU-Fraktion dem Antrag jedoch schließlich im Ausschuss ihre Zustimmung verweigert hat, liegt in der ihrer Ansicht nach nicht ausreichenden Einbindung des Landes selbst begründet. Angesichts des Umstandes, dass die Insolvenzberatung nun einmal Ländersache sei - so ist ausgeführt worden -, reichten die in dem Antrag der SPD-Fraktion dazu enthaltenen Formulierungen, die im Kern lediglich unverbindliche Absichtserklärungen seien, nicht aus. Zu einer verbindlichen Aussage zur Mitfinanzierung der sozialen Schuldnerberatung durch das Land ab dem Jahre 2001 vermochte sich die Ausschussmehrheit allerdings nicht bereit finden.

So weit in kurzen Anmerkungen der Gang der Beratung im federführenden Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen.

In den mitberatenden Ausschüssen für Haushalt und Finanzen, für Wirtschaft und Verkehr sowie für Sozial- und Gesundheitswesen hat es keine darüber hinausgehenden weiteren Diskussionen gegeben; sie haben sich - ebenfalls mehrheitlich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen angeschlossen.

Damit bin ich bereits am Ende meiner Berichterstattung und bitte Sie namens des Ausschusses, seiner Beschlussempfehlung zu folgen, d. h. den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für erledigt zu erklären und den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 1387 unverändert anzunehmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Da mir keine Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung.

(Schröder [GRÜNE] möchte einen Wortmeldezettel zum Präsidium brin- gen - Unruhe)

- Es tut mir Leid, wir sind in der Abstimmung. Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen in der Drucksache 1538 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU sowie die in die Beratung einbezogene Eingabe 2145 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Das erste war die Mehrheit. Sie haben also die Ausschussempfehlung beschlossen.

Wir kommen nun zu der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 9. Wenn Sie der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechtsund Verfassungsfragen in der Drucksache 1565 zustimmen möchten, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Auch hier war das erste die Mehrheit.

Wenn Sie der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 1565 und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 385 für erledigt erklären möchten, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! Das erste war die Mehrheit. Sie haben also in

vollem Umfang die Ausschussempfehlungen beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Staatsmodernisierung im Parlament“ gemäß § 18 a GOLT - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1302 - Beschlussempfehlung des Ältestenrats - Drs. 14/1596

(Unruhe)

- Vielleicht warten wir wieder einen Moment, bis die Damen und Herren, die hinausgehen möchten, draußen angekommen sind. - Der Antrag wurde in der 42. Sitzung am 27. Januar 2000 an den Ältestenrat zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Althusmann für die CDUFraktion. Ich erteile ihm das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grünen beantragen mit der Einsetzung einer Enquete-Kommission einen wichtigen Schritt in Sachen Verwaltungsreform für Niedersachsen. Wir hatten bisher gehofft, sie in diesem Vorhaben unterstützen zu können, zumal wir 1994 schon einmal gefordert hatten, eine Enquete-Kommission „Verwaltungsreform für Niedersachsen“ einzusetzen. Wir haben aber in den verschiedenen Beratungen in den Ausschüssen miterleben müssen, dass die SPD-Fraktion in dieser Frage auf Totalblockade geht und an diesem Vorhaben in keiner Weise interessiert ist.

Meine Damen und Herren, am 21. März dieses Jahres unterschreiben die Landesregierung und die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften eine gemeinsame Erklärung zur Staatsmodernisierung.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Dort können Sie in dem Kapitel „Bilanz“ nachlesen:

„Rückblickend stimmen sie darin überein, dass in den letzten Jahren erfolgreich das Verständnis für die Notwendigkeit der Reform der Verwaltung entwickelt worden und die Bereitschaft der Beschäftigten zur Mitarbeit gewachsen ist.“

Anfang April dieses Jahres, also nur wenige Tage später, wird in einer Zeitschrift der Landesregierung für die Mitarbeiter des Landes eine erste Auswertung der Befragung der Mitarbeiter zum Thema Staatsmodernisierung/Verwaltungsreform in Niedersachsen veröffentlicht. Blicken wir einmal auf die Ergebnisse dieser schönen Umfrage! Mehr als 31 % der Befragten können mit dem Inhalt der Verwaltungsreform nichts anfangen. Nicht einmal 37 % fühlen sich über die Ziele der Verwaltungsreform in Niedersachsen ausreichend informiert. Und nur 27 % können die Ziele der Verwaltungsreform in Niedersachsen erklären.

Meine Damen und Herren, wenn diese Befragung nicht die Bankrotterklärung der Landesregierung in Sachen Verwaltungsreform ist, dann weiß ich wirklich nicht mehr, wohin wir noch kommen wollen.

(Beifall bei der CDU)

Sie ist eine niederschmetternde Bilanz von sechs Jahren Verwaltungsreform in Niedersachsen. Die Verwaltungsreform ist im Großen und Ganzen leider Stückwerk geblieben. Es fehlt eine durchgreifende Funktionalreform über alle Aufgabengebiete hinweg: Was ist noch notwendig, und was brauchen wir nicht mehr an staatlicher Vorsorge und staatlicher Bürokratie in Niedersachsen vorzuhalten?

Da schildert uns der Finanzminister dieses Landes vor kurzem noch in tollen Farben, dass wir in Niedersachsen die digitale Signatur einführen, d. h. dass Aktenbearbeitung künftig auch mit einer digitalen Unterschrift möglich sein wird. Gleichzeitig lautet aber der Beschlussvorschlag für eine Kabinettsvorlage vom 15. März dieses Jahres, also von vor wenigen Monaten, dass in Niedersachen zunächst eine Aufgabenerhebung durchzuführen ist, die einen Überblick über die Aufgaben der Landesverwaltung einschließlich deren rechtlicher und organisatorischer Grundlagen sowie der hierfür eingesetzten Finanzmittel verschaffen soll.

Meine Damen und Herren, dass wir uns heute über das Thema Enquete-Kommission für Verwaltungs

reform unterhalten und Sie sich nach sechs Jahren selbst in eine Kabinettsvorlage schreiben, Sie müssten sich erst einmal über die Aufgaben der Landesverwaltung in Niedersachsen informieren - viel mehr Beweise brauchen wir nicht dafür, dass vieles von dem tatsächlich Stückwerk ist und Stückwerk bleibt.

(Beifall bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Frau Leuschner - weil Sie dazu ja gleich etwas sagen werden -,

(Frau Leuschner [SPD]: Nein, das wird Herr Lestin tun!)

- noch besser! - es grenzt geradezu an Satire, dass Sie 1996 eine Große Anfrage an die Landesregierung in Sachen Verwaltungsreform gestellt haben - die Antwort kam am 16. April, das ist also gerade einmal vier Jahre her - und darin geschrieben haben: Warum wurden diesem wichtigen Vorhaben nicht zunächst - auch unter Einschaltung externer Gutachter - eine umfassende Analyse des Ist-Zustandes und die Erarbeitung und Diskussion von allgemeinen Empfehlungen und Sollvorschlägen vorangestellt? - Die Landesregierung antwortete damals sinngemäß, dass es solche so genannten Denkfabriken unter Einbeziehung von externem Sachverstand zwar in anderen Bundesländern gegeben habe, dass das ganze Verfahren aber insgesamt zu langwierig sei und dass man sich nicht jahrelang mit einer Enquete-Kommission aufhalten, sondern lieber gleich mit der Verwaltungsreform beginnen wolle.

Meine Damen und Herren, heute haben wir genügend Beispiele dafür, dass der Einsatz einer Enquete-Kommission richtig gewesen wäre. Vielleicht hätten wir dann den Reformarbeitsmarkt, der nicht funktioniert, heute im Griff. Vielleicht hätten wir die Versorgungskosten des Landes heute im Griff. Vielleicht hätten wir die steigenden Personalkosten des Landes inzwischen im Griff. Und vielleicht hätten Sie ein insgesamt schlüssiges Gesamtkonzept für diese wichtigen Fragen der Verwaltungsreform.

Aber was machen Sie? - Sie sperren lieber 1.000 Vollzeiteinheiten in der Landesverwaltung insgesamt, bis hin zu den Finanzämtern, und wundern sich am Ende darüber, dass 400 Millionen DM Steuern, die in den Jahren 1996 und 1998 angefallen sind, nicht eingetrieben werden können. Da wird dann von Verschwendung in Niedersachsen

gesprochen. Vielleicht wäre in einer solchen Enquete-Kommission auch einmal ein Vorschlag in die Richtung diskutiert worden, dass sich die niedersächsischen Finanzämter eben nicht nur mit der Kfz-Steuer aufhalten, die sehr kompliziert zu bearbeiten ist, sondern dass diese Aufgabe von den Landkreisen mit einer sofortigen Abschlagszahlung bei Anmeldung geleistet würde. - Es gibt noch genügend andere Bereiche, in denen wir ein Einsparpotential haben.

Zu guter Letzt noch ein Wort zu Ihrem Fraktionsvorsitzenden. Der schlägt nun auch noch vor, eine Betriebskrankenkasse für Landesbedienstete zu errichten und darüber 10 Millionen DM einzusparen. Wir müssen uns wirklich fragen, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, die Vorschläge, die wir bisher zur Verwaltungsreform in Niedersachsen gemacht haben, umzusetzen - u. a. zu den Kürzungen im Bereich der Beihilfe für Beamte, was eine Einsparung von rund 120 Millionen DM ergeben hätte -, anstatt solche Schnellschüsse ohne Absprache mit irgendjemand hier im Land abzugeben.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es wäre sinnvoll gewesen, Sie hätten eine Enquete-Kommission eingesetzt. Jetzt nehmen wir staunend zur Kenntnis, dass Sie für einen anderen Bereich, nämlich für die Parlamentsreform, sehr wohl eine Enquete-Kommission einsetzen wollen, die dann vermutlich die nächsten Jahre arbeiten wird und an deren Ende - möglicherweise in zwei, drei Jahren, wahrscheinlich aber erst zur nächsten Legislaturperiode - wir etwas zu dem Thema Parlamentsreform hören. Das müsste eigentlich Ihre Begründung sein.

Wir sind gespannt, wie Sie sich zu dem Widerspruch einlassen wollen, dass Sie auf der einen Seite eine Enquete-Kommission „Parlamentsreform“ einsetzen wollen, aber sich auf der anderen Seite bei dem zumindest genauso wichtigen, wenn nicht gar wichtigeren Feld der Verwaltungsreform für Niedersachsen im Sinne einer vernünftigen und durchdachten Funktionalreform keinen Schritt auf uns zu bewegen wollen. Aber daran ist Ihnen offenbar auch überhaupt nicht gelegen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Grüne-Fraktion spricht der Kollege Hagenah.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ablehnung einer Enquete-Kommission zur Staatsmodernisierung im Parlament durch die SPD ist eine verpasste Chance. Die in den Ausschüssen und in der bisherigen Beratung vorgebrachten Argumente gegen unseren Antrag tragen nicht. Niemand kann ernsthaft behaupten, wir wären mit der Staatsmodernisierung schon so weit fortgeschritten, dass es einer zusätzlichen externen Beratung und einer stärkeren Bündelung und Vernetzung der verschiedenen Handlungsstränge nicht bedürfe.

Letztendlich gesteht das der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Plaue, durch seine Presseerklärung von gestern auch selbst ein. Offensichtlich hat er unseren Antrag, der genau die Vernetzung zwischen der Parlamentsreform, der Staatsmodernisierung und den neuen Steuerungsinstrumenten in der Haushaltswirtschaft beinhaltetet, nicht verstanden. Jetzt kommt die SPD plötzlich wie Kai aus der Kiste mit einer eigenen Idee zu einer EnqueteKommission „Parlamentsreform“. Aber das ist nur ein Teilsegment unseres Antrags.

Die Verwaltungsreform und die Einführung der neuen Steuerungsinstrumente laufen heute zu unkoordiniert nebeneinander her. Die Staatsmodernisierung in Niedersachsen ist durch die systemfremde Intervention des neuen Ministerpräsidenten nach unserer Einschätzung ins Stocken geraten. Pauschale Wiederbesetzungssperren sind Gift für die Motivation und die notwendige Vertrauenskultur zwischen Regierung und Beschäftigten in einem laufenden Reformprozess. Wir alle haben doch gehofft, dass die bis zum Jahre 2003 vorgesehene komplette Umstellung der Haushaltsplanung des Landes auf Kosten- und Leistungsrechnung sowie Budgetierung ein großer Schritt zu mehr Effizienz und Transparenz unserer Landesverwaltung werden würde. Angesichts der Erfahrungen aus den ersten Pilotprojekten wird aber deutlich, dass es sogar gegenteilige Auswirkungen gibt. Die pauschalen Budgetbeschlüsse bleiben in ihren Konsequenzen für das Parlament unkontrollierbar - Beispiel: Häfen- und Schifffahrtsverwaltung -, und zum Teil werden Verwaltungsstrukturen im Zuge der Reform nicht flacher, sondern durch umfängliche Höhergruppierungen der Leitungsebenen - Beispiel, Herr Aller: Straßenbauverwaltung - sogar noch steiler.

Eine Forderung aus dem Bereich der Verwaltungsreform ist eine verstärkte Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter, aber auch der jeweiligen Aufgabenbereiche. Die Bildung der Landesbetriebe führt aber derzeit noch zu oft zu Unübersichtlichkeit und Unkontrollierbarkeit für die Politik. Zumindest für den Haushaltsausschuss sollte bei groben Abweichungen von den gesetzten Budgets ein Sanktionsrecht auch für das laufende Haushaltsjahr geschaffen werden.

Das Budgetprinzip darf auf Dauer nicht zu einem verengten Blick auf die verbleibenden wenigen allgemeinen Staatsaufgaben führen, sondern es muss der gesamte Bereich des staatlichen Handelns im Blickfeld und im Kontrollbereich des Parlaments verbleiben. Sinnvoll können hier auch neue Kooperationen sein, z. B. solche zwischen Parlament und Landesrechnungshof, den wir übrigens gern mit in der Enquete-Kommission gehabt hätten. Der Landesrechnungshof könnte unter veränderten Rahmenbedingungen die Transparenz für uns Parlamentarier wahren, z. B. wenn er neben seinen bisherigen Aufgaben als unabhängiger Prüfer auch als Dienstleister für wirtschaftliches Handeln dem Parlament zur Verfügung stünde.

Mit der Enquete-Kommission hätten wir noch besser als mit den bisherigen Ausschüssen auf der Grundlage der Erfahrungen anderer Parlamente und des aktuellen Wissensstandes aus Forschung und Wissenschaft eine sinnvolle technische Ausstattung und effiziente Instrumente für das Parlament schaffen können, um den widerstreitenden Ansprüchen gerecht zu werden. Es kann doch nicht sein, dass uns die kommunalen Parlamente hier etwas vormachen, indem z. B. die Landeshauptstadt Hannover online mit Laptops die Ratssitzungen abhält und wir hier Papierberge stapeln und die eine Hand nicht weiß, was die andere Hand tut. Da sind wir vorgestrig und brauchen dringend den Anschub auch von außen dahin gehend, uns hier zu modernisieren.

Wir begreifen die Ablehnung durch die SPD als Herausforderung, möglichst viele der von uns mit der Enquete-Kommission angestrebten Effekte hilfsweise in den konventionellen Gremien des Parlaments zu erwirken. Entsprechende Initiativen werden folgen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)