- Ich gehe gerne darauf ein und lade die wenigen, die bei Ihnen geblieben sind und diese Steuerdebatte miterleben wollen, herzlich ein, meiner Argumentation zu folgen.
Wir haben die Spitzenstellung in der Agrarwirtschaft, die von Ihnen nicht bestritten wird, die auch bestätigt wird, nicht ohne unser Zutun bekommen. Wir haben sie auch nicht ohne Zutun der wirtschaftenden Betriebe in unserem Lande erreicht.
Das ist völlig klar. Aber sie haben die Rahmenbedingungen so vorgefunden, dass sie entsprechend wachsen konnten.
Meine Damen und Herren, wir haben, auch wenn Sie es nicht hören mögen, das größte Investitionsprogramm für den ländlichen Raum, das es in Niedersachsen je gegeben hat, aufgelegt
und haben damit auch den Menschen, sozusagen den Akteuren im ländlichen Raum, die Möglichkeit gegeben, investive Maßnahmen in einem erheblichen Umfange durchzuführen.
Herr Kollege Hogrefe, Sie liegen auch falsch, wenn Sie meinen, Sie müssten meine Aufmerksamkeit, die Aufmerksamkeit der SPD-Fraktion oder die Aufmerksamkeit der Landesregierung auf dieses Steuerthema lenken. Dies ist mitnichten der Fall. Wenn Sie der Debatte im März aufmerksam zugehört hätten, dann hätten Sie von mir von dieser Stelle aus hören können, dass ich genau die Punkte, die Sie in Ihrem Antrag angesprochen haben, in einer Bundesratsinitiative aufgegriffen habe. Ich habe darüber von dieser Stelle aus berichtet, meine Damen und Herren.
Ich komme mir so langsam vor, als ob wir dauernd die Geschichte von Hase und Igel erleben. Ich muss immer wieder sagen: Ick bin all dor. Da, wo Sie, meine Damen und Herren, hinwollen, - -
Sie machen jetzt hier im Landtag den dritten Vorstoß im Hinblick auf die Betroffenheit der Landwirtschaft.
- Wir wollen einmal sehen, wer die Schlappohren hat. Die Emsländer scheinen mir eher verdächtig zu sein, mit den Schlappohren in der Sasse zu sitzen. - Dieser Vorstoß kommt also zu einem Zeitpunkt, zu dem die ersten Auswirkungen der von der Bundesregierung durchgeführten Reform bereits deutliche Signale in unserer Gesellschaft gesetzt haben. Darüber ist gerade geredet worden. Das muss ich alles nicht wiederholen.
- Ich komme auf diesen Sachverhalt zu sprechen. Für die Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Deutschland ist - ich denke, das müsste unumstritten sein - die umfassende Reform des deutschen Steuerrechts eine unabdingbare Voraussetzung. Die Reform ist auch ein Meilenstein zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und berücksichtigt dabei gleichzeitig die Notwendigkeit der Konsolidierung des Haushaltes. Auch darüber ist gesprochen worden. Deshalb wird diese Reform auch von vielen gesellschaftlichen Gruppen - im Übrigen einschließlich des Bauernverbandes - im Grundsatz akzeptiert.
Nehmen Sie jetzt einmal die Ernährungswirtschaft, um auf unseren Bereich, der hier in Rede steht, zu sprechen zu kommen. Sie wird aufgrund der verringerten Körperschaftsbesteuerung im Zuge der Unternehmenssteuerreform profitieren und ihre
Wettbewerbsfähigkeit dadurch auch zum Wohle der Landwirtschaft weiter verbessern können. Oder denken Sie an die Bezieher kleinerer Einkommen. Herr Stolze hat auch darauf hingewiesen. Sie werden durch die vorgezogene Senkung des Einkommensteuertarifs bereits im kommenden Jahr deutlich entlastet. Das schafft Kaufkraftzuwachs, der auch der Landwirtschaft und dem ländlichen Raum zufließt.
Die Reform des Einkommensteuerrechts und die geplante Unternehmenssteuerreform sind Bausteine eines konsequenten und in sich schlüssigen Gesamtkonzepts. Von der Senkung der Steuern wird die Landwirtschaft bei einer Gesamtschau profitieren. Alle Personenunternehmen in der Landwirtschaft kommen voll in den Genuss der gesenkten Eingangssteuersätze und der sich erhöhenden Freibeträge, unabhängig von ihrer Größe und unabhängig von der Einkommenssituation. Darüber hinaus bringt die Reform der Körperschaftsbesteuerung Vorteile in den der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Bereichen. Auch hiervon gehen positive Wirkungen aus. Wir wissen, wie wichtig gerade diese Bereiche bei uns in Niedersachsen sind.
Nun, meine Damen und Herren, zu Ihrem Entschließungsantrag, in dem Sie ja fordern, dass wir die Sonder- und Ansparabschreibung für Betriebe mit einem Wirtschaftswert von 240.000 DM fortsetzen sollen. Ebenso fordern Sie die Wiedereinführung des halben Steuersatzes bei Betriebsveräußerungen, der im ersten Schritt des Reformpaketes im vergangenen Jahr modifiziert wurde.
Es gibt unterschiedliche Einschätzungen über die Auswirkungen dieser beiden Elemente in der Steuerreform. Deshalb muss man sicherlich genau schauen, welche Belastungen bei den Betrieben und bei welcher Kategorie von Betrieben entstehen und welche Entlastungen entstehen. Entscheidend ist dabei immer der Betrachtungswinkel, und entscheidend ist dabei auch der Einzelfall.
Wir haben in der Diskussion sowohl von Herrn Hogrefe als auch von Herrn Stolze, aber auch von Herrn Klein einige Beispiele gehört, bei denen sich herausstellte, dass eine Belastung eintritt, so z. B. bei den Betrieben, die sozusagen in Intervallen investieren. Weil ich das weiß, sehr verehrte Kol
leginnen und Kollegen von der CDU, habe ich bereits eine entsprechende Initiative ergriffen. Am 28. Februar dieses Jahres habe ich im Agrarausschuss des Bundesrates einen Antrag des Landes Niedersachsen genau zu diesen Punkten vorgelegt. Das habe ich Ihnen von dieser Stelle aus erzählt.
- Ich sage Ihnen das. - Der Antrag ist dann vom Agrarausschuss für die Beratungen der anderen Ausschüsse weitergereicht worden.
Auf der Agrarministerkonferenz in Memmingen, die am 24. März dieses Jahres stattgefunden hat, habe ich die Initiative ergriffen. - Wir haben die Dinge also nicht nur auf den Weg gebracht, sondern wir haben von uns aus die Initiative ergriffen. - Man hat sich dort auf unsere Initiative hin mit der Unternehmenssteuerreform befasst. Ich will Ihnen jetzt einmal sagen, was wir gemeinsam beschlossen haben: Verzicht auf die Streichung der Ansparund Sonderabschreibung - § 7 Einkommensteuergesetz -, Wiedereinführung des ermäßigten Steuersatzes bei Betriebsaufgabe und Veräußerung, Fortgeltung des bisherigen Freibetrages von 150.000 DM für Betriebsveräußerungen und strukturverbessernde Betriebsabgabe nach dem Jahr 2000, Wiederzulassung steuerneutraler Übertragung von Wirtschaftsgütern, Verlängerung des Steuerabzugsbetrages von 1.000 DM für kleine aufzeichnungspflichtige Betriebe über das Jahr 2000 hinaus. Das geht weiter als das, was Sie hier vorgeschlagen haben. Diese Positionen sind dort eingebracht, sie sind dort gemeinsam erörtert worden. Ich habe den Eindruck, Sie sind sehr schlecht informiert. Wir werden sehen, wie diese Beschlussfassung im Vermittlungsverfahren im Bundesrat behandelt werden wird. Wir werden im Verfahren sehen, wie sich diese Forderungen, die natürlich in das steuerpolitische Gesamtkonzept der Koalition, von dem ich zu Anfang gesprochen habe, hineinpassen müssen, durchsetzen lassen. Aber ich denke, dass das Land, die Landesregierung, der Landwirtschaftsminister und die SPDLandtagsfraktion, die diese Regierung trägt, nicht aufgefordert werden müssen, an dieser Stelle aktiv zu werden. Wir haben diese Aktivitäten von uns aus bereits alle eingeleitet. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie können das Blatt drehen und wenden, wie Sie wollen. Der Bauernverband hat festgestellt, dass die bundesdeutsche Landwirtschaft mit dieser Steuerreform einen Verlust von ca. 1 Milliarde DM zu erleiden hat. Dies ist in einer Stellungnahme jüngst noch einmal dokumentiert worden.
Herr Minister, ich bin enttäuscht, und zwar darüber, mit welcher Ignoranz Sie die Interessen der niedersächsischen Landwirtschaft vertreten.
Mit dieser Haltung bestraft ihr Minister die Betriebe, die immer Leitbild der Landwirtschaft gewesen sind. Das ist hier ganz deutlich herausgekommen.
Dies kann es doch wohl nicht sein. Und das wird auch noch damit begründet, mit dem ProLandProgramm würde alles kompensiert!