Protokoll der Sitzung vom 11.05.2000

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, damit wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fortsetzen können. Wenn Sie die Unterhaltungen einstellen, geht das auch sehr schnell.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung: Zuwanderung begrenzen - Asylrecht europaweit harmonisieren - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1580

Zur Einbringung hat der Kollege Eveslage das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei uns in Deutschland leben zurzeit mehr als 7 Millionen Ausländer.

(Frau Stokar von Neuforn [Grüne]: Zur EXPO noch mehr!)

- Zur EXPO kommen noch mehr; darüber freuen wir uns, weil sie unsere Gäste sind, die die EXPO besuchen wollen.

Der Zuzug von Ausländern, die dauerhaft bei uns bleiben wollen, geht weiter, wenn auch zurzeit mit etwas abgeschwächter Tendenz, schwächer als vor einigen Jahren. Wir haben den großen Einschnitt bei dem Zuzug im Jahre 1992 beim so genannten Asylkompromiss gehabt. Ich erinnere daran: 1991 waren fast 500.000 Asylbewerber zu uns gekommen. Damals hatten wir eine Anerkennungsquote von etwa 1 bis 2 %. Heute kommen rund 100.000 jährlich zu uns, wobei die Anerkennungsquote aber nicht wesentlich höher liegt, sondern sich etwa bei 5 % eingependelt hat.

Wir haben Äußerungen des Bundesinnenministers und auch unseres Landesinnenministers zur

Kenntnis genommen, dass diese beiden eine Begrenzung des Zuzugs für notwendig halten. Die Diskussion um die Zuzugsbegrenzung ist nicht nur im Zusammenhang mit der Öffnung des Zuzugs im Zeichen der Green-Card-Diskussion noch einmal ganz akut geworden. Das reale Handeln der Bundesregierung sieht allerdings, was den Zuzug und die Zuzugsmöglichkeiten anbelangt, anders aus, als es Innenminister Schily landauf, landab verkündet. Die rot-grüne Bundesregierung in Berlin arbeitet in der konkreten Politik nicht auf eine Begrenzung, sondern auf stärkeren Zuzug hin. Ich will das mit einem Zitat aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom 9. März dieses Jahres belegen, wo es nach der Überschrift „Visavergabe soll erleichtert werden“ wörtlich heißt:

„Das Auswärtige Amt will die Vergabe von Einreisevisa liberaler gestalten. Eine entsprechende Weisung sei bereits an alle deutschen Auslandsvertretungen erteilt worden, sagte Staatsminister Ludger Volmer am Mittwoch. Konkret geht es laut Volmer um die Erteilung von Besuchervisar sowie um längerfristige Visa, etwa zur Familienzusammenführung oder zur Arbeitsaufnahme in Deutschland. Dies“

- das ist der bemerkenswerteste Satz in diesem Zitat

„sei eine Abkehr von der Politik der unionsgeführten Bundesregierung, unter der das Verhindern illegaler Einreise sehr stark im Vordergrund gestanden habe.“

Meine Damen und Herren, wer wie die Grünen auf Bundesebene illegale Einwanderungen nach Deutschland nicht verhindern, nicht wenigstens erschweren will, sollte sich überlegen, welche Legitimation er hat, im deutschen Interesse über Zuwanderung von Ausländern zu diskutieren.

(Beifall bei CDU)

Wir wissen doch alle, dass uns gerade die illegalen Zuwanderungen neben den nicht wieder ausgereisten und untergetauchten Ausländern die größten Probleme bereiten. Von Integration ist hier keine Spur festzustellen. Wer nicht auftaucht, nachdem er illegal eingereist ist, oder nach Aufforderung zur Ausreise untertaucht, ist vielfach in die Kriminalität weggetaucht.

Das Thema „Kriminalität“ darf im Zusammenhang mit der Ausländerproblematik nicht ausgeklammert werden, wenn wir ehrlich diskutieren wollen. Das betrifft nicht - man kann das gar nicht oft genug wiederholen - die schon lange bei uns lebenden Ausländer, vielfach aus der Türkei und aus den europäischen Staaten, sondern leider manche, die unter Missbrauch des Asylrechts, und viele, die illegal eingereist sind. Ein Blick über die niedersächsischen Gefängnismauern wird da jeden Skeptiker überzeugen.

Ich zitiere einmal, was ein prominenter deutscher Politiker dazu gesagt hat:

„Beim organisierten Autodiebstahl sind Polen nun einmal besonders aktiv. Das Geschäft mit der Prostitution wird beherrscht von der Russenmafia. Drogenkriminelle kommen besonders häufig aus Südosteuropa und Schwarzafrika. Man schützt die gesetzestreuen Ausländer nicht, wenn man die Ausländerkriminalität totschweigt. Wer das Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eins: Raus, und zwar schnell.“

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, das ist kein Zitat, wie man vermuten könnte, von Jörg Haider, sondern von einem anderen, der dieses Thema mit Teilwahrheiten genauso populistisch und deswegen leider schädlich unter das Volk bringt: vom damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Bundeskanzler Gerhard Schröder.

(Möllring [CDU]: Hort, hört!)

Meine Damen und Herren, trotz des Rückgangs der Quantität beim Ausländerzuzug ist das Thema weiterhin hoch aktuell. Das haben wir im Zusammenhang mit der Diskussion um die Green Card erlebt. Dabei ist allerdings interessant, dass wir im Jahre 2000 bei rund 4 Millionen Arbeitslosen die Frage der Notwendigkeit, Fachkräfte aus dem Ausland für einen ganz bestimmten Bereich der Industrie nach Deutschland zu holen, plötzlich so akut und so lebhaft diskutieren. Ich darf an Folgendes erinnern: 1973, als die damalige sozialliberale Koalition in Bonn einen Anwerbestopp verfügt hat - seit 1954/55 wurden ausländische Fachleute bei uns als Arbeitnehmer angeworben -, ist das mit der Begründung geschehen, die Grenze der Aufnahmefähigkeit für den deutschen Arbeitsmarkt sei

erreicht. Das war 1973. Damals hatten wir 283.000 Arbeitslose im Gegensatz zu mehr als 4 Millionen heute.

Wenn die Grenze der Aufnahmefähigkeit als Argument in die politische Diskussion gebracht wird - und zwar von Sozialdemokraten -, darf ich dazu sagen, dass 1991/92, als wir eine Zuwanderung von 500.000 Asylbewerbern hatten und als dieses Argument von der CDU in die politische Diskussion gebracht wurde, ein Sturm der Entrüstung durch Deutschland und - ich kann mich sehr gut daran erinnern - auch durch dieses Hohe Haus ging.

Der Bundesinnenminister sagt heute wörtlich: Die Grenze der Belastbarkeit der Bundesrepublik durch Zuwanderung ist überschritten. - Heute wird diese Äußerung nicht als Ausdruck von Ausländerfeindlichkeit, wie noch vor wenigen Jahren, abgestempelt - das wohl nicht nur, weil sich eine straff organisierte Empörung der angeblich politisch Korrekten im Lande nicht gegen die eigenen Leute wenden darf, sondern hoffentlich wohl auch, weil sich das Klima der Diskussion in Bezug auf Ausländerzuzug und -integration mehr an der Realität im Lande orientiert und auch an Zwängen der fortschreitenden europäischen Integration.

Die CDU-Landtagsfraktion möchte mit dem vorliegenden Antrag erreichen, dass der Landtag die Landesregierung dazu bringt, auf Bundesebene - es handelt sich um Bundesrecht! - eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel zu ergreifen, erstens das in Artikel 16 a des Grundgesetzes verbürgte Individualrecht auf Asyl in eine institutionelle Garantie abzuändern, zweitens die von der Europäischen Kommission vorgelegte Richtlinie für den Familiennachzug aus Drittstaaten in der jetzt vorgelegten Form zu verhindern, drittens die Zuwanderung von Ausländern insgesamt nach Deutschland zu begrenzen und dabei auch den Zuzug zu regeln sowie viertens die Integration der Zuwanderer in Deutschland zu erleichtern.

Meine Damen und Herren, das in Artikel 16 a des Grundgesetzes formulierte Individualrecht auf Asyl ist ein hohes Gut. Die humanitäre Verpflichtung Deutschlands, weiterhin Asylsuchende aufzunehmen, muss bestehen bleiben, soll aber in eine institutionelle Garantie gekleidet werden. Dabei werden wir uns, ob wir wollen oder nicht, ob es uns passt oder nicht, europäischen Regelungen unterwerfen müssen. Auf dem Europäischen Rat von Tampere im Herbst letzten Jahres ist von den Regierungen aller fünfzehn Mitgliedstaaten der

Europäischen Gemeinschaften das Ziel der EUweiten Harmonisierung des Asyl- und Einwanderungsrechtes konkret vereinbart worden. Dieses verbindlich vereinbarte Ziel muss von allen fünfzehn Mitgliedstaaten - darunter auch Deutschland umgesetzt werden. Niemand in Europa, auch niemand in Deutschland - das gilt ebenfalls für die rot-grüne Bundesregierung - kann davon ausgehen, dass die anderen vierzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union unser deutsches Individualrecht auf Asyl übernehmen. Deutschland wird sein nationales Asylrecht dem der anderen anzupassen haben, wenn es zu einer europäischen Harmonisierung kommt. Das Thema einer Änderung des Artikels 16 a des Grundgesetzes steht also auf der Tagesordnung - unabhängig von der Diskussion hier im Lande -, auch deshalb, weil im Deutschen Bundestag von einer Fraktion ein Gesetzentwurf vorgelegt worden ist, der hierzu konkrete Vorschläge macht. Darüber wird im Bundestag, darüber wird aber auch im Bundesrat diskutiert werden müssen, und für die Beratungen im Bundesrat soll unser Antrag der Landesregierung eine Hilfe sein.

Darüber hinaus gibt es einen Richtlinienentwurf zur Familienzusammenführung, der im Dezember 1999 von der Europäischen Kommission vorgelegt worden ist und der demnächst beschlossen werden soll, der nicht nur in den Reihen von CDU/CSU, sondern bis weit in die Sozialdemokratie hinein insbesondere von dem derzeitigen Bundesinnenminister - kritisiert wird, gegen den Deutschland nach unserer Meinung mit allen gebotenen Mitteln und auf allen Ebenen in Europa vorgehen sollte.

Diese Richtlinie würde, wenn sie denn so käme, die Möglichkeiten zum Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in, wie wir meinen, unzumutbarer Weise erweitern. Es wird damit gerechnet, dass in die Europäische Union etwa 500.000 - also eine halbe Million - Menschen zusätzlich einwandern und zuziehen könnten. Nach Deutschland würde der Zuzug voraussichtlich etwa 100.000 Personen bedeuten, was in der Relation von 100.000 zu 500.000 deutlich macht, wie denn in den letzten Jahren der Zuzug in die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vonstatten gegangen ist.

Dieser Entwurf einer Richtlinie erweitert die Möglichkeiten zum Familiennachzug. Der Ehegattennachzug soll bereits nach einem Aufenthalt von einem Jahr statt - nach deutschem Ausländerrecht

von acht Jahren rechtmäßigen Aufenthaltes möglich sein. Der Nachzug von Kindern soll bis zu deren Volljährigkeit, also statt bisher bis zum 16. Lebensjahr, möglich sein, wobei nicht unbedingt 18, sondern in einigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auch 20 Lebensjahre für die Volljährigkeit angerechnet werden.

Die Erfahrungen in Deutschland aber haben gezeigt: Die Regelungen zum Familiennachzug im Ausländergesetz müssen keinesfalls erweitert werden, sondern sollten eher begrenzt werden. Der Familiennachzug muss sich an der Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft orientieren. Wir müssen den Nachzug an die Erfüllung von Integrationsvoraussetzungen, etwa an Sprachkenntnisse, knüpfen.

Bundesinnenminister Schily ist aufgefordert, energisch für eine Korrektur des Richtlinienentwurfs einzutreten. Europa darf keine Regelungen treffen, die die Sorgen der Menschen vor unkontrollierbarem Zuzug nicht ernst nehmen! Ich fordere von hier aus auch unseren Innenminister, unsere Landesregierung insgesamt auf, diese Sorgen ernst zu nehmen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten, etwa über den Bundesrat, tätig zu werden. Die bisherige ungeregelte Zuwanderung hat unsere Gesellschaft, unser Sozialsystem in vielfacher Weise überfordert. Wir wollen eine gesetzliche Regelung, die die Zahl der ausländischen Zuwanderer begrenzt und dabei die Zahl der tatsächlich anerkannten Asylbewerber und auch den Familiennachzug einschließt. Es geht also nicht nur um die Gesamtzahl derjenigen, die zuziehen sollen. Über diese Gesamtzahl wird man sicherlich ständig diskutieren müssen; man wird flexibel reagieren müssen. Man kann also keine Regelung treffen, die für viele Jahre gilt, sondern man muss die Zuzugsregelungen vielleicht im Abstand von zwei Jahren, wie es die FDP gefordert hat, oder in anderen relativ kurzen Abständen immer wieder neu überprüfen.

(Glocke des Präsidenten)

Es müssen auch Regelungen gefunden werden, wie der von der Wirtschaft benötigte Zuzug von ausländischen Facharbeitskräften gesteuert werden kann. Wir wissen - das betone ich ausdrücklich -, dass viele der bei uns lebenden Ausländer, die zum Teil als Asylbewerber oder auch als Flüchtlinge aus Bürgerkriegsländern zu uns gekommen sind, ganz erheblich dazu beitragen, auf dem Arbeitsmarkt solche Arbeitsplätze zu besetzen, auf denen viele Deutsche, die am Stammtisch gern über den

„unnötigen“ Zuzug von Ausländern diskutieren, nicht arbeiten würden, weil sie das für unter ihrer Würde halten. Wir sind also nicht nur bei Computerspezialisten, sondern in vielfacher Weise auch in Zukunft darauf angewiesen, dass unser Arbeitsmarkt Zuzug durch ausländische Arbeitnehmer erhält.

(Glocke des Präsidenten)

Ich sage das ganz bewusst, weil die Einengung etwa nur auf Computerspezialisten viel zu einseitig ist und am Thema vorbeiführt.

In Bezug auf Alten- und Krankenpflege sage ich: Die Pflege von Computern mag wichtig sein. Die Pflege von Alten und Kranken ist aber mindestens genauso wichtig, und auch hier müssen wir uns um die Zukunft des Arbeitsmarktes in Deutschland Gedanken machen, und zwar über die jetzt möglichen Einzelfallregelungen hinaus. Wir bieten unsere Hand zu vernünftigen, an der Praxis orientierten Regelungen an, die aber eines nicht zur Folge haben dürfen, nämlich dass wir dadurch unsere eigenen Ausbildungsverpflichtungen gegenüber unserer nachwachsenden Generation in Deutschland zurückstellen. Wir müssen beide Aspekte sehen. Wir brauchen eine verstärkte Ausbildung, und zwar gerade in den Berufen, in denen es einen großen Bedarf der Wirtschaft gibt, der auch in Zukunft absehbar ist. Darüber hinaus können wir ausländische Arbeitskräfte in einem geregelten Verfahren zu uns nach Deutschland und in die Europäische Union hineinholen.

(Glocke des Präsidenten)

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Herr Präsident, ich danke Ihnen für die Langmut.

(Beifall bei der CDU)

Bitte schön. Wir wollen ja nicht pingelig sein, aber gewisse Grenzen müssen wir gemeinsam einhalten. Das ging aber noch. - Jetzt hat sich der Kollege Collmann zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der CDU-Antrag beeindruckt zumindest auf den ersten Blick. Erstmals spricht die CDU von zu regelnder Einwanderung, also einem Einwanderungsgesetz. Sie nennt es allerdings begrenzte Zuwanderung.

Sie fordert „die Integration der Zuwanderer in das wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern“. Sie haben eben die Zitate von Herrn Eveslage gehört. Meine Damen und Herren, das ist eine völlig andere Richtung, als das deplatzierte, törichte „Kinder statt Inder“ des nordrheinwestfälischen Spitzenkandidaten Rüttgers. Sprüche wie diese bezeichnete Lothar Späth mit dem betreffenden Wort „Schwachsinn“.

(Zustimmung von Frau Elsner-Solar [SPD])

Wie aber soll die Integration von Zuwanderern angesichts solcher Aktionen wie der des Herrn Rüttgers in Nordrhein-Westfalen oder des Herrn Koch in Hessen funktionieren? Vor dem Hintergrund klingt es seltsam, wenn es in Ihrem Antrag heißt, die Integration solle durch ein Bundesgesetz „erleichtert werden“. Sie fordern die Aufgabe des verfassungsrechtlich verbürgten Individualrechts auf Asyl.

(Eveslage [CDU]: Der Bundesinnen- minister auch!)

Sie wollen als Ersatz eine institutionelle Garantie. Sie definieren diese institutionelle Garantie allerdings in keiner Weise. Soll es sich bloß um die erwähnte Einwanderungsmöglichkeit oder um einen Gnadenakt, der beliebig gewährt oder auch versagt werden kann, handeln? - Ihr Bekenntnis zur „humanitären Verpflichtung Deutschlands, weiterhin für die Aufnahme von Asylsuchenden offen zu sein“, passt mir mit Verlaub nicht so recht zu Ihrem Satz, dass durch ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz, das an den Interessen Deutschlands orientiert ist, eine Auswahl von Zuwanderern getroffen werden kann. Die Schutzgewährung für Asylsuchende hat für uns Sozialdemokraten einen sehr hohen Stellenwert. Gleichwohl wissen auch wir, dass Missbrauch mit unserem Asylgrundrecht versucht und betrieben worden ist sowie betrieben wird. Die Tatsache, dass im Jahre 1999 die Bleiberquote nur 7,5 % betrug, spricht eine deutliche Sprache. Deshalb plädieren auch wir für beschleunigte Verfahren. Wir wissen: Asylmissbrauch vermindert die Bereitschaft zur Schutzgewährung. Das dürfen und wollen wir uns nicht leisten.