Hans Eveslage
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf dem Europäischen Rat in Nizza sollten die Weichen für die Erweiterung und Vertiefung der Europäischen Union gestellt werden. Dies ist nur teilweise und in einem Minimalkonsens gelungen. Das Ergebnis von Nizza ist u. a. deswegen enttäuschend, weil Deutschland und Frankreich ihre führende Rolle als stärkste Motoren der europäischen Einigung nicht wahrgenommen haben.
In dem jetzt begonnenen so genannten Post-NizzaProzess kommt es darauf an, bis zur Regierungskonferenz 2004 die Ergebnisse von Nizza weiter
auszubauen und dort Versäumtes nachzuholen bzw. nachzubessern. Dies gilt schon für den bevorstehenden Gipfel in Laeken unter belgischer Präsidentschaft. Genau in diese Situation passt die vorliegende Entschließung.
Bis zur Regierungskonferenz 2004 müssen u. a. folgende Fragen einer Lösung zugeführt werden:
Erstens. Wie kann eine genauere, dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten geschaffen und überwacht werden?
Zweitens. Welchen Status soll die in Nizza verkündete Charta der Grundrechte erhalten? Unsere heutige Entschließung zielt auf die Verankerung in den Europäischen Verträgen.
Drittens. Wie können die Verträge vereinfacht, d. h. klarer und verständlicher gemacht werden, ohne sie inhaltlich zu verändern?
Viertens. Welche tragende Rolle werden die nationalen Parlamente, die Regionen und die Kommunen bei der Architektur Europas haben?
Meine Damen und Herren, die Erweiterung um zwölf Staaten, wahrscheinlich um zehn schon im Jahr 2004, wird den Charakter der Europäischen Union entscheidend verändern. Die Einwohnerzahl wird um ein Drittel, die Fläche um 50 % erhöht. Die bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede und die gesellschaftliche und kulturelle Heterogenität innerhalb der Union werden zunehmen. Deshalb muss mit der Erweiterung eine Konzentration auf die wirklichen europäischen Handlungsnotwendigkeiten einhergehen. Ohne eine klare Abgrenzung der Kompetenzen der Union zu den Mitgliedstaaten und ohne eine dezentrale, bürgernahe Aufgabenerledigung in den und durch die Regionen wird die Europäische Union der 25 bzw. 27 Mitgliedstaaten nicht zu regieren sein.
Es muss Klarheit geschaffen werden, ob es ein einvernehmliches europäisches Gesellschaftsmodell für eine nachhaltige und soziale Entwicklung gibt und wie dieses Modell gefördert werden kann.
Beim Nachdenken über diese Fragen wird deutlich, dass in dem Prozess der Erweiterung und Vertiefung der Europäischen Union neben dem Prinzip der Subsidiarität die Bürgernähe eine entscheiden
de Schlüsselfunktion haben wird. Eine Europäische Union, die von den Bürgerinnen und Bürgern nicht als notwendig erachtet wird, deren Funktionen nicht transparent sind, die dem Gestaltungswillen der Menschen nicht mit demokratischen Beteiligungsverfahren Rechnung trägt und die den einzelnen Menschen keinen klar erkennbaren Vorteil bringt, wird niemals von der Bevölkerung akzeptiert werden.
Ohne Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger kann die Europäische Union dauerhaft nicht existieren. Das Weißbuch „New Governance“ - auf Deutsch: Europäisches Regieren - von Präsident Prodi zielt deshalb ganz bewusst auf die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger und der ihnen nahe stehenden Institutionen und Gebietskörperschaften ab. Die Kommission will den innerhalb der Verträge bestehenden Spielraum nutzen, um die Umsetzung der EU-Politik vor Ort zu verbessern. Neben den Mitgliedstaaten haben deshalb die Regionen und Kommunen und ihre Organisationen eine besondere Verantwortung für die politische Gestaltung Europas.
Diese Erkenntnis liegt der heutigen Entschließung, die im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten dankenswerterweise einstimmig verabschiedet worden ist, zugrunde. Niedersachsens Chancen, Herausforderungen und Verpflichtungen im Hinblick auf die Erweiterung und die Vertiefung der Europäischen Union werden hier angesprochen.
Als Region mit Gesetzgebungskompetenz ist unser deutsches Land Niedersachsen zum einen Adressat europäischer Politik. Die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums, die EU-Förderung im Rahmen von INTERREG III, LEADER+ und EQUAL, die Förderung im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, insbesondere in den Ziel-2Gebieten und im Europäischen Sozialfonds geben Niedersachsen erst die finanzielle Basis für politische Gestaltungsfähigkeit im eigenen Land.
Ohne die Milliarden Euro aus Brüssel müsste der Finanzminister dieses Landes längst den Landesbankrott festgestellt haben.
Meine Damen und Herren, unser Land ist aber nicht nur Empfänger und ausführendes Organ europäischer Politik, sondern auch Gestalter im
europäischen Entwicklungsprozess. Auch wir als Region stehen - wie der Mitgliedstaat Deutschland - in der Verantwortung für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Europäischen Union und können und müssen uns stärker als bislang einbringen und direkte Aufbauhilfe leisten, z. B. in unseren Partnerregionen im Beitrittsland Polen und im künftigen Nachbarstaat Russland.
Der nächste Landeshaushalt allerdings wird erweisen, ob die Mehrheit in diesem Parlament den ideellen Absichtserklärungen in diesem Entschließungsantrag nun auch reales Handeln nachfolgen lässt. Der Kollege Mientus hat auf die große Bedeutung hingewiesen, dass man nicht nur Deklarationen verfasst, sondern auch politisches Handeln nachfolgen lässt.
Wir werden Sie, verehrte Mitglieder der SPDFraktion, bei der Haushaltsberatung an dieser Erklärung des Herrn Mientus messen.
Niedersachsen hat neben den Mitsprache- und Mitentscheidungsmöglichkeiten über den Bundesrat sowie über die Europaministerkonferenz und neben den Einwirkungsmöglichkeiten der gewiss noch ausbaufähigen und verbesserungsbedürftigen Vertretung in Brüssel aber auch Möglichkeiten der unmittelbaren Mitsprache im europäischen Konzert. Es hat nämlich Sitz und Stimme im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas des Europarates - Herr Rabe, ich grüße Sie als Mitglied
in Straßburg und im Ausschuss der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union in Brüssel. Beide Vertretungen gilt es im Interesse des Landes zu nutzen. Ich sage „im Interesse des Landes“, nicht im Interesse irgendeiner Partei. Ich warne von dieser Stelle aus nachdrücklich davor, sich weiterhin etwa im AdR parteipolitisch im Sinne englischer oder französischer Sozialisten instrumentalisieren zu lassen, wie es im September-Plenum des Ausschusses bei der Auseinandersetzung um die Daseinsvorsorge leider geschehen ist.
Der Ausschuss der Regionen wird als Sprachrohr regionaler und kommunaler Interessen nur ernst genommen werden, wenn diese seine Existenz begründende Interessenvertretung sein Handeln bestimmt und nicht die Parteipolitik, die in die Parlamente gehört.
Die vorliegende Entschließung, meine Damen und Herren, stellt auf die Möglichkeiten Niedersachsens ab. Dabei haben wir das Land im Blick. Doch das Land ist nichts ohne seine Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise. Die Kommunen waren mit ihren grenzüberschreitenden Partnerschaften in den 50er-Jahren des vorigen Jahrhunderts die Wegbereiter der europäischen Völkerverständigung. Die deutsch-französische Freundschaft ist dafür das beste Beispiel; die Aussöhnung mit Polen ist die Aufgabe der Gegenwart.
Die Kommunen waren die ersten Wegbereiter der Europäischen Union und sind noch heute die Gebietskörperschaften, die den Bürgern Europas am nächsten sind. Wer Europa im Sinne von Subsidiarität und Bürgernähe von unten bauen will, kommt an den Kommunen als Fundament Europas nicht vorbei. Ich appelliere deshalb an uns alle, die zahllosen grenzüberschreitenden Aktivitäten der Kommunen und ihrer Verbände in Niedersachsen im Prozess der Erweiterung und Vertiefung der Europäischen Union zu nutzen und zu unterstützen. Niemand kann die Menschen über trennende Grenzen hinweg besser zusammenbringen als die Städte, Gemeinden und Landkreise mit dem starken bürgerschaftlichen Engagement in den vielen Vereinen und Organisationen.
- Danke, Herr Kethorn. - Kommunikation zwischen den Menschen ist die Basis für die Verständigung zwischen den verschiedenen Völkern und Kulturen auf unserem großen Kontinent.
Für den europäischen Einigungsprozess sind Staatsverträge und Regierungskonferenzen sicherlich wichtig und unverzichtbar. Eine dauerhafte Friedensordnung aber kann sich nur auf Freundschaft und Partnerschaft zwischen den Menschen und Völkern gründen.
Dazu leisten die Kommunen einen Beitrag, den kein anderer leisten kann. Dies sollten wir, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, bei allen europapolitischen Aktivitäten des Landes bedenken. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Herr Minister, wie oft hat denn die Kommunalaufsicht – sagen wir einmal, in den Jahren 1994 bis 2001 – Haushalte von Kommunen nicht oder nur mit Auflagen genehmigt, weil die Kassenkredite das höchstzulässige Maß überschritten haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises zu mehr als 80 % die Kosten in den Verwaltungshaushalten verursachen, frage ich die Landesregierung: Ist die Landesregierung bereit, Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises für die Kommunen zu reduzieren, damit die Überlastung der Verwaltungshaushalte abgeändert bzw. verbessert werden kann zugunsten des Aufgabenbereichs der freiwilligen Aufgaben der Kommunen?
Frau Ministerin, ich begrüße ihre positive Aussage zu den Radwegen und frage mich, wie sie in Übereinstimmung zu bringen ist mit der Aussage des Ministerpräsidenten vom 13. Juni, also von gestern, in der Deister-Weser-Zeitung. Dort hat er auf die Frage nach dem Radwegebau gesagt:
„Konkret und knapp Gabriels Antwort: In den nächsten vier Jahren wird das Land sich am Radwegebau nicht beteiligen. Dafür ist zu wenig Geld da.“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, da Sie eben zweimal von der Möglichkeit von Notimpfungen nach dem Auftreten eines Seuchenfalles gesprochen haben, frage ich die Landesregierung: Wie bewerten Sie die Möglichkeit der vorsorgenden Schutzimpfung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Herr Minister, Sie haben vorhin in den Raum gestellt, dass bei einer möglichen vorsorgenden Impfung in einem breiten Spektrum geimpft werden müsse, da man den Erreger nicht genau kenne. Wissen Sie nicht, dass der MKS-Erreger, der in England und auch in Frankreich aufgetreten ist, sehr genau bekannt ist und dass es gegen diesen speziellen Erregertyp in Deutschland genügende Mengen an Impfstoff gibt und die Bayer-Werke in Leverkusen für den Fall, dass der Impfstoff knapp werden sollte, innerhalb von fünf Tagen Impfstoff in ausreichender Menge für ganz Europa auf den Markt bringen könnten?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion will mit dem vorliegenden Antrag eine Initiative für den ländlichen Raum in Niedersachsen starten. Diese Initiative ist angesichts der bewussten Vernachlässigung des ländlichen Raumes und der dort lebenden Menschen durch die derzeitige Landesregierung und durch die Vorgängerregierungen seit 1990 dringend notwendig.
- Ich glaube Ihnen das. - Es geht um Gerechtigkeit für die Menschen im ländlichen Raum, die Anspruch auf gleichwertige Entwicklungschancen haben.
Diese Initiative ist aber auch notwendig einerseits wegen der großen Strukturprobleme des ländlichen
Raumes und andererseits wegen der riesigen Chancen für Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze, die es gerade im ländlichen Raum gibt.
Beides, die Probleme und die Chancen, haben Auswirkungen auf das ganze Land Niedersachsen. Deswegen muss es im Interesse des Landes sein, die ländlichen Räume in Niedersachsen wieder zu einem wichtigen Anliegen der Landespolitik zu machen.
Die CDU will nicht die Ballungsgebiete unseres Landes und die ländlichen Räume gegeneinander ausspielen. Wir wollen vielmehr die gleichwertige Entwicklung beider Bereiche unseres Landes Niedersachsen. Kein Bereich soll und darf sich auf Kosten und zu Lasten des anderen Bereiches entwickeln.
Aber genau dies, meine Damen und Herren, geschieht zurzeit. In diesem Zusammenhang erinnere ich insbesondere an die EXPO-Förderung für Hannover. Alle haben während der EXPO-Zeit und davor gesagt: Wenn das vorbei ist, dann werden die Förderungen, die bevorzugt nach Hannover geflossen sind, für einige Zeit bevorzugt in den ländlichen Raum fließen, und zwar nicht, um die Region Hannover zu benachteiligen, sondern um einem gerechten Nachholbedarf der ländlichen Räume aus den vergangenen Jahren abzuhelfen.
Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion unternimmt mit ihrem Antrag den Versuch, zahlreiche Facetten der ländlichen Räume, ihre tatsächlichen und drohenden Vernachlässigungen durch die Politik, ihre Herausforderungen an politisches Handeln und die Möglichkeiten einer verstärkten Förderung zu bündeln. Dies ist uns in umfassender Weise gelungen, wie jeder bestätigen wird, der unseren Antrag gelesen hat.
- Sie haben ihn nicht gelesen. - Ich will jedoch nicht ausschließen - ich wünsche mir das sogar -, dass wir in den anstehenden Ausschusssitzungen gemeinsam zu Ergänzungen und Abrundungen dieses Antrages kommen werden.
Sie alle, meine Damen und Herren, haben bitte Verständnis dafür, dass ich heute bei der ersten Beratung im Plenum wegen der leider begrenzten Redezeit nur einige grundsätzliche Bemerkungen zu dem Thema machen kann. Ich wünsche mir allerdings, dass in den Ausschussberatungen sehr intensiv diskutiert wird. Herr Präsident, ich möchte schon jetzt beantragen, auch den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten in die Mitberatung einzubeziehen.
Meine Damen und Herren, der ländliche Raum ist im Bewusstsein vieler Politiker und mancher Fachleute leider nur etwas Nebensächliches. Kaum jemand kann den ländlichen Raum positiv definieren. Allgemein gelten z. B. in der Landesplanung die ländliche Räume als Gebiete außerhalb der so genannten Ordnungsräume, also außerhalb der Ballungsgebiete und der Oberzentren. Diese Definition erweckt vielfach den Eindruck, die ländlichen Räume seien etwas außerhalb des eigentlich Wichtigen, etwas Nebensächliches neben der Hauptsache, sozusagen der Rest des Landes neben dem Kern. Der ländliche Raum habe nur eine dienende Funktion z. B. zur Wassergewinnung und Beschaffung von Flächen für Deponien sowie als Reserve- und Ausgleichsfläche. Genau das Gegenteil ist richtig. Es darf nur ein gleichberechtigtes Nebeneinander und Miteinander geben. Der ländliche Raum ist in mehrfacher Hinsicht sogar Hauptsache in Niedersachsen. Im ländlichen Raum in Niedersachsen leben nämlich fast zwei Drittel der Bevölkerung unseres Landes, und das mit steigender Tendenz.
Mehr als drei Viertel der Fläche des Landes sind ländlicher Raum. Selbst im Ordnungsraum der Region Hannover gibt es ländlichen Raum.
- Herr Bontjer, wenn Sie hier so reden, dann sind Sie die größte Blamage für den ländlichen Raum. Das möchte ich Ihnen einmal sagen.
- Die Qualität Ihrer Zwischenrufe spricht für sich.
So differenziert, wie sich die einzelnen Großstädte mit ihren Ballungsgebieten darstellen, so vielschichtig und vielseitig, nämlich mit unterschiedlichen Strukturen und Problemen, sind die Gebiete
zu sehen, die wir ganz pauschal als ländlichen Raum bezeichnen.
Herr Präsident, ich bitte vielmals um Entschuldigung. Aber wenn man von zwei, drei Leuten aus der SPD-Fraktion ständig bei seiner Rede gestört wird, dann gerät man leicht in Emotionen. Ich werde das nachher im Protokoll nachlesen. Sicherlich kommen wir dann zu einer Klärung.
Meine Damen und Herren, der ländliche Raum ist von der Landwirtschaft geprägt, wird aber längst nicht mehr von ihr dominiert. Es gibt mittlerweile viele Dörfer ohne Landwirte. Gerade das spricht dafür, dass wir die ländlichen Räume sehr differenziert betrachten müssen. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft, der nicht aufzuhalten ist und der im Interesse der Landwirtschaft auch nicht aufgehalten werden darf, sondern gestaltet werden muss, wird diesen Trend noch verstärken. Politik im ländlichen Raum und für den ländlichen Raum ist also entschieden mehr als nur und allein Landwirtschaftspolitik. Politik für den ländlichen Raum stellt Herausforderungen an alle Bereiche der Landes- und Bundespolitik. Ein Spiegelbild dieser Herausforderungen ist unser Antrag, in dem wir ganz konkrete Vorschläge zu den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Wirtschaft, Verkehr,
Strukturpolitik, Landwirtschaftspolitik und soziale Infrastruktur unterbreiten.
Meine Damen und Herren, zuallererst ist Politik für den ländlichen Raum eine Aufgabe für das Land selber. Das bestimmt das Grundgesetz. Verweise auf den Bund und auf Europa sowie Kostenabschiebungen auf Kommunen dürfen eines nicht verwischen: Zuerst ist das Land verantwortlich für den ländlichen Raum. - Wenn eine Landesregierung diese Verantwortung nicht sieht oder nicht wahrnimmt, dann muss sie gehen.
Der Bund beteiligt sich allerdings über die Gemeinschaftsaufgaben an dieser wichtigen Aufgabe. Wir werden in den Ausschussberatungen abprüfen, inwieweit die Landesregierung die Mittel aus den Gemeinschaftsaufgaben auch zielgerichtet und gleichwertig in den ländlichen Räumen unseres Landes einsetzt.
Ebenso wichtig wie die Gemeinschaftaufgaben sind die Mittel der Europäischen Union und die mit ihnen umgesetzten Programme. Mit der Reform der EU-Strukturfonds hat die Politik der Europäischen Union für die Entwicklung ländlicher Räume zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mit der Agenda 2000 wurde die Förderung der ländlichen Entwicklung zur zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik neben der ersten Säule, der Marktund Preispolitik.
Für den Zeitraum 2000 bis 2006 hat der Europäische Rat eine einheitliche Grundlage für eine nachhaltige, flächendeckende, integrierte Förderung der ländlichen Räume geschaffen. Dabei geht es insbesondere um drei Schwerpunkte: Erstens. Erschließung des Entwicklungspotentials des Agrarsektors als Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Zweitens. Förderung der Attraktivität und ganzheitlichen Entwicklung der ländlichen Räume, also auch der Entwicklung außerhalb des engen landwirtschaftlichen Bereichs. Drittens. Verbesserung des Umweltschutzes durch die Landwirtschaft sowie soziale Flankierung des Strukturwandels.
Niedersachsen stehen für diese Ziele im Programm PROLAND rund 1,1 Milliarden DM zur Verfügung, die, wenn sie richtig eingesetzt werden, bis 2006 rund 3 Milliarden DM an Investitionen im ländlichen Raum bewegen können. Darüber hinaus sind die Gemeinschaftsinitiativen LEADER +, INTERREG III und EQUAL für Niedersachsen von herausragender Bedeutung.
Die CDU erwartet von der Landesregierung, dass sie diese europäischen Fördermöglichkeiten so flexibel handhabt, dass damit auch den neuen Herausforderungen, etwa durch die BSE-Krise oder die MKS, begegnet werden kann und, wo es notwendig ist und gewünscht wird, die landwirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen im vorund nachgelagerten Bereich bei einer Neuausrichtung in ihrer Produktion unterstützt werden. Ich habe ein wenig die Befürchtung, Herr Minister Bartels, dass sich das Programm PROLAND, das vor BSE entwickelt und notifiziert worden ist, mittlerweile als zu starr erweisen könnte und dass
es eines sehr großen Aufwandes bedarf, diese Mittel und die einzelnen Programmteile umzuschichten, um den Herausforderungen, vor denen wir auch in Niedersachsen seit etwa drei Monaten stehen, gerecht werden zu können.
Die Europäische Union, meine Damen und Herren, sieht in den ländlichen Räumen die größten Potentiale für Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze innerhalb der gesamten Europäischen Union. Dafür gibt es mehrere Anhaltspunkte, von denen ich heute nur drei kurz anspreche.
Erstens. Die Menschen. In vielen ländlichen Räumen ist der Anteil junger Menschen an der Gesamtbevölkerung größer als in den Verdichtungsräumen. Der fortschreitende Strukturwandel setzt zudem Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft und den hierzu gehörenden Bereichen frei. Diese stehen für andere Beschäftigungen im ländlichen Raum zur Verfügung. Dieses Humankapital, wie man heute sagt, kann jedoch nur wirkungsvoll zur Geltung gebracht werden, wenn es insbesondere auf ländliche Räume zugeschnittene Ausbildungsund Qualifizierungsangebote gibt. Auch hierauf zielt unser Antrag.
Gleichzeitig stellen wir fest - ich habe vorhin schon gesagt, dass es ganz unterschiedliche ländliche Räume gibt -, dass wir in Niedersachsen ländliche Räume haben, die von einer Abwanderung der Bevölkerung, vor allem der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter, und von einer Überalterung der Dörfer geprägt sind. Insbesondere hier ist es notwendig, die soziale Infrastruktur im Seniorenbereich, im Bereich der Kindertagesstätten zu stärken, aber auch dafür zu sorgen, dass die Krankenhäuser im ländlichen Raum - -
- Dazu lassen Sie mich Folgendes sagen: Wenn wir mit Hermann Schnipkoweit nicht flächendeckend die Sozialstationen in Niedersachsen eingeführt hätten, dann hätten wir heute in diesem Bereich noch größere Probleme, als wir sie mit Ihrer Politik ohnehin schon haben.
Unser Antrag zielt deswegen auch auf eine Sicherung der Grundversorgung in den Dörfern im ländlichen Raum.
Zweitens. Die Wirtschaft. 70 % aller Arbeitsplätze in Deutschland bestehen in kleineren und mittleren Unternehmen. Der Mittelstand ist der größte Ausbilder und Arbeitgeber der Nation. Mittelständische Unternehmen sind in der globalisierten Wirtschaft, in der Schnelligkeit und Flexibilität wichtiger als Größe sind, die Gewinner am weltweiten Markt, insbesondere wenn in diesem Markt die räumlichen Entfernungen dank der modernen Informationstechnologien eine untergeordnete Rolle spielen. Insbesondere im ländlichen Raum mit seiner fast ausschließlich von KMUs geprägten Wirtschaftsstruktur liegen riesige Chancen; allerdings nur dann, wenn das Land in Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen seinen Verpflichtungen für eine gute Landesplanung und Raumordnung sowie Wirtschaftsförderung und Verkehrsinfrastruktur nachkommt. Wenn die ländlichen Räume ihre Bundesautobahnen selber bezahlen müssen, wenn Landstraßen verrotten, wenn die Schienenverbindungen zurückgebaut werden, wenn GVFGMittel in der Nach-EXPO-Zeit entgegen allen Zusagen am ländlichen Raum vorbeilaufen,
wenn Behördenstandorte aus den ländlichen Räumen in die Großstädte verlagert werden, wenn sich die Krankenhausfinanzierung des Landes auf einige wenige Großstädte konzentriert,
wenn der Kommunale Finanzausgleich die großen Zentren zulasten der kleinen Kommunen bevorzugt, dann kann man feststellen, dass diese Landesregierung und diese Landtagsmehrheit eine Politik gegen die Zukunftschancen des ländlichen Raumes in Niedersachsen machen.
- Herr Plaue, Sie kommen aus Hannover. Sie wissen das wahrscheinlich gar nicht und nehmen das als gottgegeben, als selbstverständlich hin, dass Sie in Hannover pro Einwohner 180 % mehr an Finanzzuweisungen bekommen als der ländliche
Raum mit seinen kleinen Gemeinden pro Einwohner.
Dass Sie als jemand, der aus Hannover kommt, das anders sehen, kann ich verstehen. Aber dass solche Leute wie Bontjer Ihnen dann noch zustimmen, das finde ich ganz schlimm.
Meine Damen und Herren, der dritte Punkt betrifft die kleinen Einheiten. „Dezentral“ heißt nach Ansicht der meisten Experten die Zukunft. Je globaler die Unternehmen und die Menschen agieren, desto größer wird der Wunsch, in der Wirtschaft sogar der Zwang nach kleinen Einheiten, nach überschaubaren Größen. Das Örtliche, das Vertraute, die überschaubare Region - „Heimat“ hätte man früher gesagt - bekommt in der Welt des Überall und Nirgends einen neuen Stellenwert. Dezentralität ist das Alter Ego zur Globalisierung. Kleine Einheiten, ob in der Wirtschaft, in der Politik oder in der Verwaltung, sind die Merkmale des ländlichen Raumes seit jeher. Deshalb ist dieser Raum heute attraktiv. Unter anderem deshalb hat er seinen eigenen Charakter, zieht immer mehr Menschen und auch kleinere und mittlere Unternehmen an.
Die CDU fordert deshalb seit Jahren die Stärkung der Grundzentren und Mittelzentren des ländlichen Raumes.
- Herr Bontjer, nun gehen Sie doch wieder in den Keller, wenn Sie Ihre Zwischenrufe nicht lassen können!
Deren zentralörtliche Funktion macht sie zur Keimzelle regionaler Entwicklung. Sie sind zu stärken, indem Behördenstandorte dorthin verlegt werden und nicht nach Hannover, wie z. B. mit dem elektronischen Mahngericht geschehen. Deshalb wollen wir starke Landkreise und keine Großregionen.
Meine Damen und Herren, vorrangiges Ziel der Politik für ländliche Räume muss es sein, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu wahren und die Lebensbedingungen für alle zu verbessern.
- Ich habe es Ihnen vorher nicht gesagt. Aber diesen Satz habe ich aus dem Bericht der Bundesregierung zitiert,
der gerade vor vier Wochen verabschiedet worden ist, der vor einem Monat im Bundestag diskutiert worden ist und den die grüne Ministerin Künast vorgelegt hat. Wenn Sie daran Zweifel haben, dann reden Sie mal mit Ihren Regierungsleuten in Berlin.
Ich wiederhole es für Sie: Vorrangiges Ziel der Politik für ländliche Räume muss es sein, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu wahren und die Lebensbedingungen für alle zu verbessern. Anzustreben sind ausgeglichene wirtschaftliche, infrastrukturelle, soziale, ökologische und kulturelle Verhältnisse. Wir wollen keine Gleichmacherei im Lande, aber gleiche Chancen für alle. Die ländlichen Räume haben als Lebens- und Wirtschaftsräume eine eigenständige Bedeutung. Diese gilt es zu entwickeln im Gesamtinteresse des Landes Niedersachsen. Letztlich geht es um das Wohl des ganzen Landes.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat heute eine Offensive für die ländlichen Räume in Niedersachsen in den Landtag eingebracht. Wir fordern eine gründliche Diskussion in allen Bereichen der Landespolitik.
Es geht um die Menschen im ländlichen Raum, um Chancengleichheit und Gerechtigkeit für alle in Niedersachsen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, was Sie zur EU-Förderung gesagt haben, ist zwischen uns überhaupt nicht kontrovers. Auch wir sind der Meinung, dass diese 1,1 Milliarden DM, die von Europa nach Niedersachsen kommen, etwa für das Programm PROLAND, für den ländlichen Raum eingesetzt werden sollen. Dafür haben Sie ja auch Vorschläge gemacht. Ich habe nur die Befürchtung geäußert, dass wir jetzt
unter den neuen Voraussetzungen, unter denen wir seit drei, vier Monaten in Deutschland Agrarpolitik diskutieren - dazu bedurfte es erst eines BSEFalles, um uns darauf aufmerksam zu machen -, möglicherweise Probleme haben werden, innerhalb des Programms zu anderen Schwerpunkten zu kommen, die sich heute anders als bei der Konzipierung des Programms als notwendig erweisen.
Darüber müssen wir im zuständigen Ausschuss miteinander reden. Im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten ist dieses Thema in der letzten Sitzung schon einmal angesprochen worden. Darum geht es uns, nicht darum, infrage zu stellen, dass Europa über den Landeshaushalt etwas für den ländlichen Raum tut.
Das Gleiche gilt für LEADER +. Ich war dabei, als das etwa im Hasetal eröffnet worden ist. Da merkt man, dass eine ganze Region an der Entwicklung eines regionalen Konzeptes mitarbeitet. Genau das stellen wir uns auch bei der Entwicklung des ländlichen Raums vor und war für uns Motivation, ein Aktionsprogramm zu fordern, in dem die verschiedenen Interessen, Notwendigkeiten und Möglichkeiten gebündelt und umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, ich habe mich eigentlich zu dem gemeldet, was Herr Plaue hier gesagt hat, und zwar nur zu einem Punkt. Herr Plaue, es ist schon ein bisschen dreist, wenn Sie erst einmal zu spät kommen, nachdem das Thema hier schon längst läuft
- er ist zu spät gekommen; ich habe das doch gesehen -,
und dann hier nur herummosern, ohne zur Sache selbst zu sprechen.
Herr Plaue hat hier eigentlich nur immer wieder den Generalvorwurf gegenüber der CDU in ver
schiedenen Variationen wiederholt, dass wir einen Antrag gestellt haben, etwas für den ländlichen Raum zu tun. Das haben wir in der Tat. Dazu bekennen wir uns auch. Das kann uns niemand absprechen.
Ich möchte aber noch etwas aufgreifen, was er gesagt hat. Er hat das bestritten, was ich zu GVFG gesagt habe. Vielleicht hat er ja unseren Antrag nicht bis zu Ende gelesen. Ich gebe zu, mit elfeinhalb Seiten - und dann noch klein gedruckt - ist er ein bisschen umfangreich. Vielleicht verliert man dann die Lust, das alles durchzulesen, wenn der Antrag von der Opposition kommt.
Zum GVFG möchte ich nur noch einmal auf Folgendes hinweisen: Im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2001 hat die Landesregierung, auch der Ministerpräsident, die Zusage gebrochen, nach der EXPO-Zeit Mittel aus dem GVFG schwerpunktmäßig - schwerpunktmäßig, nicht allein - im ländlichen Raum einzusetzen.
Rund 37 % der Regionalisierungs-Investitionsmittel, 28 % der GVFG-Mittel für ÖPNV-Investitionen und 100 % der Landesmittel für ÖPNVInvestitionen fließen auch in diesem Jahr nicht in die Städte, sondern ganz allein in die Landeshauptstadt Hannover.
Wenn das eine andere Schwerpunktsetzung nach der EXPO sein soll, dann mag das Herrn Plaue überzeugen. Uns in der CDU-Fraktion überzeugt diese Schwerpunktsetzung nicht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der ersten Beratung am 13. Dezember 2000 habe ich für die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass wir etliche der geplanten Änderungen mittragen, allerdings die Zustimmung zu der Gesetzesnovellierung insgesamt von zwei Eckpunkten abhängig machen.
Erstens. Wir wollen eine generelle Amtszeit der vom Volk gewählten Hauptverwaltungsbeamten – also der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, der Landrätinnen und Landräte und der
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – von acht Jahren.
Das Amt des Hauptverwaltungsbeamten hat durch die grundlegende Reform der niedersächsischen Kommunalverfassung im Jahre 1996 ein neues, ein größeres Gewicht bekommen. Es ist als eigenständiges Organ der Kommune neben Rat und Verwaltungsausschuss gestärkt worden.
Die Abkopplung von der Wahlzeit der Räte und Kreistage unterstreicht die Eigenständigkeit dieses Organs. Dies muss auch durch eine eigene Wahl außerhalb der allgemeinen Kommunalwahl deutlich gemacht werden können.
Die Ankopplung an die Wahlzeit der Räte und Kreistage ist unseres Erachtens willkürlich. Wenn die SPD-Fraktion darauf verweist, dass es für alle Parteien schwierig ist, Frauen und Männer für das Bürgermeister- oder Landratsamt zu finden, weil dem u. a. die kurze Amtszeit entgegensteht, dann unterstreicht dies nur die Richtigkeit des Ansatzes der CDU-Fraktion, den Gewählten eine längere Zeit zur politischen Gestaltung zu gewähren und dadurch auch das Amt attraktiver zu machen.
Meine Damen und Herren, die vorliegende Novelle beseitigt die Möglichkeit von Amtszeiten von weniger als fünf Jahren in weiten Bereichen. Diesem Anliegen der CDU-Fraktion hat die SPDFraktion im Ausschuss zugestimmt. Künftig wird eine solche Amtszeit von weniger als fünf Jahren bis zum Ende der nachfolgenden allgemeinen Wahlperiode verlängert, also wird dann eine Amtszeit auch neun oder neuneinhalb Jahre betragen können.
Zweitens. Wir lehnen es ausdrücklich ab, den Hauptverwaltungsbeamten, wie es die SPDFraktion heute durchdrücken wird, künftig bereits nach fünf Jahren Amtszeit einen Pensionsanspruch zu gewähren.
Eine solche Regelung mögen diejenigen für sinnvoll halten, die zu befürchten haben, dass Kandidaten oder Kandidatinnen ihrer Partei bereits nach fünf Jahren vom Volk abgewählt werden. Wir halten diese Regelung vor dem Hintergrund der Finanzsituation der niedersächsischen Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise für völlig inakzeptabel. Der Hinweis auf andere Länder hilft dabei nicht weiter, weil viele Länder eine
längere Amtszeit als fünf Jahre haben und alle Länder in Deutschland ihre Kommunen finanziell bedeutend besser ausstatten, als das Land Niedersachsen dies derzeit tut.
Meine Damen und Herren, ich habe eingangs gesagt, dass es in der vorliegenden Gesetzesnovellierung auch Neuregelungen gibt, die wir mittragen bzw. die wir sogar während der Gesetzesberatung im Innenausschuss von uns aus eingebracht haben.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass im neuen § 22 e die Kommunen verpflichtet werden, in stärkerem Maße, als bisher vielfach geschehen, Kinder und Jugendliche mit ihren spezifischen Interessen in die kommunale Politik einzubeziehen.
Kommunen mit CDU-Mehrheiten sind schon seit vielen Jahren auf freiwilliger Basis Vorreiter für dieses berechtigte Anliegen. Ich nenne beispielhaft die vielen Kinder- und Jugendräte oder wie auch immer diese Gremien heißen mögen, die von zahlreichen Kommunen auch ohne gesetzliche Verpflichtung eingerichtet worden sind.
Die im Innenausschuss nach gründlicher Beratung gefundene Formulierung des § 22 e ist mit unserer ausdrücklichen Zustimmung allgemein gehalten. Dadurch wird der kommunale Gestaltungswille nicht eingeengt. Gleichwohl werden die Kommunen auf das wichtige Ziel verpflichtet.
Eine ähnlich verbindliche Zielvorgabe ohne einengende Detailfestlegungen wäre meines Erachtens bei der Einführung von kommunalen Frauenbeauftragten besser gewesen - und zwar bei der Einführung in die Kommunalverfassung, aber auch bei der Umsetzung in die kommunale Praxis - und hätte uns manche Auseinandersetzung zwischen Kommunen und Land erspart.
Meine Damen und Herren, skeptisch bin ich ganz persönlich, ob die Neuregelung bei der Wahl von Zeitbeamten in der Praxis tatsächlich weiterhilft. Abgesehen davon, dass das bislang nur in Einzelfällen zu Problemen geführt hat, muss man doch beachten, dass dann, wenn zwischen Rat und Hauptverwaltungsbeamtem in der Frage der Bestellung von Zeitbeamten ein unüberbrückbarer
Gegensatz besteht, die Lösung über eine Dreiviertelmehrheit im Rat nicht unbedingt leichter zu erreichen sein wird.
Wir stimmen zu bei der Regelung der ehrenamtlichen Vertretung für Bürgermeister und Landräte.
Wir stimmen zu bei der Abwesenheitsvertretung für die Frauenbeauftragte.
Wir stimmen auch ausdrücklich zu, die Quoren bei Einwohneranträgen und Bürgerbegehren nicht, wie es die Grünen in ihren Änderungsanträgen wollen, noch weiter herunter zu setzen, sondern meinen, dass sie so, wie sie sind, ausreichend bemessen sind.
Und ich sage ausdrücklich: Wir stimmen auch wir haben es schließlich in die Beratungen des Ausschusses eingebracht - der neuen Regelung in Artikel 3/2 zu, wonach Bürgerversammlungen künftig einberufen werden müssen, wenn ein Ortsrat es will. Dies gilt bislang, seit der Neuregelung, nur für eingleisige Kommunen. Das wird in Zukunft auch für die dann noch verbleibenden zweigleisigen Kommunen gelten.
Meine Damen und Herren, die CDU wird, wie schon ausgeführt, dem Gesetzentwurf insgesamt, insbesondere aber den Artikeln 1 und 2, nicht zustimmen: wegen der nach wie vor von der SPD gewünschten Amtszeit der Bürgermeister und Landräte von nur fünf Jahren und wegen des neu geschaffenen Pensionsanspruchs nach eben dieser Zeit von fünf Jahren. Die CDU wird die Amtszeit von acht Jahren im Jahre 2003 mit neuer Mehrheit hier im Landtag durchsetzen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche zu dem Antrag der CDUFraktion „BSE-Krise - Soforthilfeprogramm für die niedersächsische Landwirtschaft und die fleischverarbeitenden Unternehmen“. Wir werden in der Aussprache gleich noch aus unserer Fraktion den Kollegen Biestmann und die Kollegin Hansen hören, die Stellungnahmen zu den von den anderen Fraktionen in diesem Zusammenhang eingebrachten Anträgen abgeben werden.
Meine Damen und Herren, die Verbraucher in unserem Land haben Anspruch auf qualitativ einwandfreie und möglichst hochwertige Nahrungsmittel. Der Staat, also Land und Bund, hat durch klare Regeln und strenge Kontrollen sicherzustellen, dass die Vorschriften zum Schutz der Verbraucher strikt eingehalten und Verstöße dagegen mit harten Sanktionen belegt werden. Dabei hat das Vorsorgeprinzip eine große Bedeutung. Nur dann kann übrigens auch Vertrauen in die Güte landwirtschaftlicher Produkte bewahrt bzw. wiederhergestellt werden. Was sich in Deutschland im Zusammenhang mit den ersten deutschen BSEFällen bis heute ereignet hat, geht in vielerlei Hinsicht weit über das hinaus, was aus Gründen der Gefahrenabwehr oder Vorsorge notwendig gewesen wäre.
Es ist eine Massenhysterie entfacht und immer wieder neu geschürt worden, die sich zuerst und am brutalsten gegen diejenigen gerichtet hat, die nicht die Täter, sondern die Opfer in diesem Ge
schehen sind, nämlich die Landwirte und ihre Familien.
Dazu haben nicht nur manche Medien mit ihren Sensationsdarstellungen beigetragen,
sondern in besonderer Weise auch viele Politiker, z. B. der Bundeskanzler mit seiner Verurteilung der deutschen Landwirtschaft insgesamt und seiner pauschalen und falschen Gleichsetzung von konventioneller Landwirtschaft und Agrarindustrie.
Es war der Kanzler, der das als Erster gemacht hat, Herr Kollege; es waren nicht die Bauernvertreter.
Das Auftreten von BSE in einzelnen Betrieben hat mit der Struktur und der Größe des jeweiligen Betriebes offensichtlich überhaupt nichts zu tun. BSE trifft, wie wir aus anderen Staaten wissen und wie wir in Deutschland wohl auch bald feststellen werden, sowohl Betriebe, die konventionell arbeiten, als auch so genannte Ökobetriebe.
Eine Versachlichung der Diskussion ist allerdings auch im europäischen Kontext unbedingt notwendig. Agrarpolitik in Deutschland ist nämlich längst europäische Politik mit einheitlichen europäischen Regelwerken, die im nationalen und regionalen Bereich umzusetzen sind. Im europäischen Binnenmarkt kann ich deutsche Produkte von Produkten aus anderen Mitgliedstaaten nicht ohne weiteres abschotten oder gar die Verbraucher vom Verzehr im Ausland erzeugten Fleisches abhalten. Die Verbraucher entscheiden selber nach den Kriterien Preis und Qualität, was sie kaufen wollen.
Meine Damen und Herren, die Situation der Landwirtschaft in Deutschland und bei uns in Niedersachsen hat sich in den zurückliegenden drei Monaten dramatisch verschlechtert. In Niedersachsen gibt es ca. 17 000 landwirtschaftliche Familienbetriebe, die im Haupterwerb Rinder halten. Diese Familienunternehmen sind von der BSE-Krise im Bereich der Landwirtschaft am härtesten betroffen. Viele stehen vor dem finanziellen Ruin, weil sie die Schlachttiere nicht mehr zu einem fairen Preis verkaufen können und weil z. B. die Gebühren für
Tests und Beseitigung des Risikomaterials nicht aufzubringen sind. Viele sind in ernsten Liquiditätsschwierigkeiten und können das Futter für die Tiere, die unverkäuflich im Stall stehen, oft nicht mehr bezahlen.
Hinzu kommt die psychische Belastung, weil niemand - niemand! - ausschließen kann, dass bei der Schlachtung nicht auch aus seinem Bestand ein Tier positiv getestet wird. Dann würden die Ergebnisse langjähriger Zucht und Aufbauleistung vollständig ausgelöscht. Das Familienunternehmen müsste ganz neu von vorne anfangen.
Meine Damen und Herren, die BSE-Krise betrifft darüber hinaus den ländlichen Raum und das ganze Land. Die Betriebe der Landwirtschaft im vor- und nachgelagerten Bereich stellen nach der Automobilindustrie die meisten Arbeitsplätze in Niedersachsen. Niedersachsen ist das Agrarland Nr. 1 in Deutschland. Aus Niedersachsen kommen in Deutschland die meisten Kartoffeln, die meisten Schweine, die meisten Truthähne und auch 20 % des deutschen Rindfleisches.
Ich möchte das an einem Beispiel deutlich machen. Im Arbeitsamtsbezirk Vechta stellt die Ernährungsindustrie 11,1 % aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Rechnet man die Landwirtschaft selbst dazu und z. B. die Bereiche Futtermittel, Landhandel, Landmaschinen, Stalltechnik und andere, kommt man darauf, dass weit mehr als ein Drittel aller Arbeitsplätze in Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen direkt von der Landwirtschaft abhängt.
Dies gilt ähnlich für den gesamten ländlichen Raum in Niedersachsen. Alle Arbeitsmarktberichte aus den niedersächsischen Arbeitsamtsbezirken sprechen bereits für den Januar 2001 von Entlassungen und Kurzarbeit wegen der BSE-Krise. Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Wochen leider verstärken. Jede ernste Krise der Landwirtschaft ist zumindest in Niedersachsen eine Krise des ländlichen Raumes.
Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion fordert deshalb das Land und den Bund auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den niedersächsischen Landwirten und dem fleischverarbeitenden Gewerbe in dieser existenzbedrohenden Krise zu
helfen. Diese Hilfen kommen darüber hinaus dem gesamten ländlichen Raum zugute.
Unser Antrag zielt auf schnelle und ohne großen bürokratischen Aufwand zu gewährende Hilfen für die betroffenen landwirtschaftlichen Familienbetriebe und den vor- und nachgelagerten Bereich, insbesondere in der Fleischverarbeitung, und fordert darüber hinaus Investitionen in die Erforschung der BSE und ihrer Übertragungswege.
Insgesamt sollen nach unseren Vorstellungen mindestens 120 Millionen DM an Landeshilfen im Jahre 2001 zur Verfügung gestellt werden. Wer in dieser existentiellen Notlage tausender kleinerer und mittlerer Unternehmen in unserem Land wirklich ernsthaft helfen will, der wird dieses Geld aufbringen können, wenn er nur will.
Weil uns gleich sicherlich vorgehalten werden wird, wir forderten wieder einmal etwas, was nicht zu finanzieren sei, verweise ich darauf, dass der Haushaltsabschluss 2000 bald vorliegen wird und dass die Experten - nicht nur die in unserer Fraktion, sondern auch die in dem Ministerium, das dafür zuständig ist - mit einem doch relativ guten Überschuss von 600 bis 700 Millionen DM rechnen. Wenn wir das Geld aus dieser Rücklage verwenden, dann hätten wir hier die Finanzierung gesichert.
Das so genannte Soforthilfeprogramm des Landes in Höhe von nur 10 Millionen DM für alle von der BSE betroffenen Bereiche ist, wie uns in zahllosen Veranstaltungen mit Bauern im ganzen Land immer wieder vorgetragen wird, kraftlos und wird als peinliche Shownummer des Ministerpräsidenten abgetan.
Die internen Aufbesserungen dieses Programms durch das Landwirtschaftsministerium beweisen, dass die Fachleute in der Regierung dies ähnlich beurteilen.
Im Einzelnen, meine Damen und Herren, werden wir unseren Antrag ausführlich im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten behandeln. Deshalb nenne ich jetzt nur Eckpunkte:
Erstens. Das von der Landesregierung angekündigte Existenzsicherungsprogramm ist auf 70 Millionen DM aufzustocken, wobei die Hilfe für den einzelnen Betrieb bis zu 50 000 DM betragen soll.
Zweitens. Wir fordern ein Liquiditätshilfeprogramm mit zinsgünstigen Überbrückungskrediten für in Not geratene Betriebe, abgesichert durch Landesbürgschaften. Dazu veranschlagen wir für vier Jahre jeweils 15 Millionen DM.
Drittens. Wir fordern, dass die Kosten der BSETests so lange vom Land übernommen werden, bis Rechtslage und Finanzierung auf nationaler und europäischer Ebene geregelt sind. Unser Ziel ist die Kostenträgerschaft für die Tests durch EU, Bund und Länder.
Viertens. Wir fordern, dass die Kosten der schadlosen Beseitigung von Kadavern und Schlachtabfällen bis zu einer Neuregelung vom Land zu tragen sind. Unser Ziel ist die Kostenträgerschaft durch Bund, Länder und Landkreise unter Einbeziehung der Tierseuchenkasse.
Fünftens. Wir fordern ein niedersächsisches BSEForschungsprogramm, das mit nationalen und internationalen Programmen zu vernetzen ist. Darüber hinaus muss auch der Bund in die Pflicht genommen werden, auf diesem Gebiet intensive Forschungen finanziell zu unterstützen.
Sechstens. Wir fordern, dass der Bund die Kosten übernimmt, die durch sein Verbot der Tiermehlverfütterung entstanden sind bzw. bei der Vernichtung entsprechenden Futters noch entstehen werden.
Siebtens. Wir fordern, dass die Milchviehbetriebe, die wegen der BSE ihre Quoten überschreiten müssen, weil sie die entsprechenden Tiere ja gar nicht verkaufen können, vorübergehend von der so genannten Superabgabe befreit werden. Hier sind Verhandlungen mit der EU notwendig.
Achtens. Wir fordern Vorschusszahlungen auf Prämientiere, die wegen des zusammengebrochenen Marktes nicht geschlachtet werden können.
Neuntens. Wir fordern, dass die von einem BSEFall betroffenen Betriebe anonym bleiben, um die Familien vor den Medien zu schützen und die wirtschaftlichen Schäden möglichst zu minimieren.
Die Anonymität ist eine wichtige Voraussetzung, um, wie beim Schweizer Modell, von der Tötung der ganzen Herde zur Tötung der Kohorte zu kommen. Die CDU ist für die Kohortenkeulung, wenn sichergestellt werden kann, dass die Produkte des betroffenen Betriebes weiter vermarktet
werden dürfen und auch real vermarktet werden können.
Meine Damen und Herren, wir diskutieren heute über BSE als den härtesten Schlag gegen die deutsche, insbesondere die niedersächsische Landwirtschaft und den ländlichen Raum. Es geht um die Familien, deren wirtschaftliche Existenz von einer intakten Landwirtschaft abhängig ist.
Meine Damen und Herren, gestern haben wir erfahren, dass von England - „wieder einmal aus dem Vereinigten Königreich“, muss man sagen eine noch viel größere Bedrohung auf uns alle zukommen kann. Wenn die Maul- und Klauenseuche von England her aufs Festland und dann bis nach Deutschland übergreift, wäre dies der SuperGAU für unser Land. Dieses Seuche stellt alles andere, was wir in den letzten Jahren kennen gelernt haben, ob Schweinepest oder BSE, in den Schatten.
Gleichwohl dürfen wir nicht nachlassen, die Probleme von heute zu lösen und den Menschen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum zu helfen. Dazu dient unser Soforthilfeprogramm, das wir Ihnen in dem heute vorliegenden Entschließungsantrag vorgestellt haben. Wir erwarten, dass es zügig und gründlich im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beraten und dann hier im Landtag verabschiedet wird. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Abschluss dieser Diskussion noch Anmerkungen zu drei Komplexen machen. Ich beginne einmal mit Herrn Minister Bartels.
Herr Minister Bartels, ich bin Ihnen in einer Beziehung sehr dankbar. Sie haben die Dramatik, die hinter der MKS-Bedrohung steckt, vor dem Landtag deutlich gemacht. Abgesehen von ein paar Experten hier im Raum können sich wohl nur die wenigsten unserer Kollegen vorstellen, was damit verbunden ist, welcher Super-GAU für den ländlichen Raum und für ganz Niedersachsen eintreten kann, wenn diese Seuche aus England zu uns eingeschleppt wird. Ich möchte Sie bitten, uns in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am kommenden Freitag nähere Informationen zu diesem Thema zu geben, damit wir hier im Landtag Gelegenheit haben, dieses Thema zu behandeln.
Zweite Bemerkung an Ihre Adresse, Herr Bartels. Sie haben zugegeben und anerkannt - auch dafür bin ich Ihnen dankbar -, dass viele der Vorschläge, die die CDU-Fraktion in ihrem Entschließungsantrag zur BSE-Krise unterbreitet hat, mit Ihren Vorstellungen übereinstimmen. Das ist insofern
etwas ungewöhnlich, als wir es von Ihnen eigentlich gewöhnt sind, dass Sie alle Vorschläge, die von der CDU-Fraktion kommen, immer gleich abmeiern. Deswegen möchte ich das ausdrücklich anerkennen.
Wenn Sie dann als Einziges noch im Raum stehen lassen, dass es um 120 Millionen DM geht und dass hier EU-Recht eine Rolle spielt, dann will ich Ihnen einmal Folgendes sagen: Wir möchten mit unserem Antrag erreichen, dass das Land Niedersachsen über eine Bundesratsinitiative bis hin nach Brüssel tätig wird, damit diese Hilfen, die wir uns für die niedersächsische Landwirtschaft und für den ländlichen Raum vorstellen, auch für das fleischverarbeitende Gewerbe mit Bundesrecht und mit EU-Recht in Übereinstimmung gebracht werden und wir von dort aus auch Zustimmung erfahren.
Was nun die 120 Millionen DM anbelangt, so will ich das wiederholen, was ich schon eingangs anlässlich der Einbringung unseres Antrags gesagt habe: Wer wirklich will, dass diesen tausenden von landwirtschaftlichen und gewerblichen Kleinstund mittleren Unternehmen in Niedersachsen sowie den betreffenden Familien geholfen wird, der darf nicht sagen: Wir haben nur 10 Millionen DM im Landeshaushalt. - Der muss wirklich an den Haushaltüberschuss 2000, an die Rücklagen herangehen und sagen: Wir machen das, was notwendig ist. - Das sind unserer Einschätzung nach 120 Millionen DM im ersten Schritt.
Meine Damen und Herren, eigentlich hatte ich mich zu dem gemeldet, was der Kollege Schwarz ausgeführt hat; zu dem Zeitpunkt wusste ich ja noch nicht, was Herr Bartels sagen würde. Herr Schwarz, in der ganzen Diskussion um BSE und die Folgen wird uns von der Landwirtschaft, von der Bevölkerung und von den Verbrauchern parteiübergreifend vorgehalten, dass wir uns in Parteiauseinandersetzungen verlieren und uns den wirklichen Problemen nicht sachlich zuwenden. Alle erwarten von uns eine sachliche Diskussion. Ich empfinde es als höchst unsachlich, wenn Sie sagen, dass die CDU, weil sie gegen einen Unterausschuss ist, gleichzeitig dafür sei, dass Antibiotika an Tiere verfüttert werden.
Wer diesen Zusammenhang herstellt, trägt überhaupt nicht zur Versachlichung der Diskussion bei.
Herr Schwarz, lassen Sie mich deshalb noch einmal ganz deutlich Folgendes sagen: Wir möchten eine sachliche und fachliche Diskussion in der Breite des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - dabei liegt die Betonung auf dem Wort „Ernährung“ - des Niedersächsischen Landtages. Ein Sondergremium, das nur aus einem Teil dieses Ausschusses besteht, lehnen wir ab. Deswegen wollen wir den Unterausschuss nicht. Wir wollen also die Diskussion im gesamten Ausschuss mit allen Fachleuten führen. Darum geht es uns. Deswegen sind wir gegen die Einrichtung eines besonderen Unterausschusses.
Herr Präsident! Wir als Abgeordnete fragen ja nicht einzelne Minister, sondern die Landesregierung insgesamt. Deswegen stelle ich die Frage: Ist es angesichts der Komplexität des Sachverhalts, von dem die Ressorts der Sozialministerin, des Justizministers und des Umweltministers betroffen sind und bei dem es aus nachvollziehbaren Gründen nicht zu erwarten ist, dass der Landwirtschaftsminister alle Fragen mit seinen Antworten abdecken kann, nicht möglich, dass auch die anderen Ressortminister auf Fragen, soweit diese ihr Ressort betreffen, hier antworten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Samtgemeinden Bunde und Dornum und ihre Mitgliedsgemeinden haben, wie es das Gesetz vorschreibt, beantragt, von Samtgemeinden in Einheitsgemeinden umgewandelt zu werden. Ich habe schon bei der ersten Beratung hier im Plenum erklärt, dass wir, die CDU-Landtagsfraktion, diesem Wunsch zustimmen werden, wenn es in der Ausschussberatung keine gravierenden anderen Gründe gibt. Die hat es nicht gegeben. Darüber hinaus war die Ausschussberatung sehr kurz, weil wir uns die Argumentation, die uns der Landtag qua Gesetz an die Hand gegeben hat, und das, was aus den Gemeinden vorgetragen worden ist, zu eigen gemacht haben.
Damit wird es am 1. November 2001 zwei Samtgemeinden weniger geben - dann haben wir in Niedersachsen noch 140 - und wird es zwei neue Einheitsgemeinden geben, nämlich die Gemeinde Bunde im Landkreis Leer mit 7 326 Einwohnern und ehemals fünf Mitgliedsgemeinden, und die Gemeinde Dornum im Landkreis Aurich mit 4 693 Einwohnern und ehemals drei Mitgliedsgemeinden.
Ich persönlich habe Zweifel - das hat Herr Kollege Collmann hierzu an meiner Stelle schon ausgeführt -, ob die in der Begründung des Gesetzes von der Landesregierung genannten finanziellen Vorteile tatsächlich auf Dauer für die betroffenen Kommunen eintreten werden bzw. dauerhaft als Vorteil bestehen bleiben werden. Ich hoffe das mit den betroffenen Kommunen - um auch das deutlich zu machen. Ich habe aber begründete Zweifel daran, ob die beiden neuen Einheitsgemeinden in Zukunft finanziell leistungsstark genug sein werden; denn die finanziellen Rahmenbedingungen ändern sich durch die Statusveränderung dieser beiden kommunalen Gebilde in keiner Weise. Die
Rahmenbedingungen in Bezug auf die Finanzen werden vom Land im Finanzausgleichsgesetz und im Finanzverteilungsgesetz festgesetzt. Bei diesen beiden Gesetzen ist ein Einlenken seitens der Mehrheit hier im Landtag zugunsten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden und auch der Landkreise in Niedersachsen in keiner Weise erkennbar.
Bunde und Dornum sind zwei von 248 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Ihre finanzielle Misere insgesamt kann nur dann grundlegend verbessert werden, wenn die Rahmenbedingungen für sie alle verbessert werden. Alle Kommunen, auch die 38 Landkreise, klagen seit Jahren über eine Überlast von Aufgaben, die ihnen vom Staat übertragen worden sind und immer noch neu übertragen werden. Die Kommunen in Niedersachsen klagen seit Jahren über eine unerträgliche Kostenverlagerung vonseiten des Landes und des Bundes auf sie. Seit Jahren klagen sie auch über den seit 1990 andauernden Raubzug des Landes durch die Kassen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise in Niedersachsen.
Meine Damen und Herren, das Ganze ist vor wenigen Tagen, nämlich am 8. Februar, bei der mündlichen Anhörung vor dem Staatsgerichtshof zur dritten Verfassungsklage der Kommunen in Niedersachsen gegen das Finanzausgleichssystem noch einmal ganz deutlich geworden. Es ist deutlich geworden, dass die Kommunen nicht einmal so viel Geld vom Land bekommen, dass sie die ihnen vom Staat übertragenen Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wirksam erfüllen können. Darüber hinaus reicht das Geld dann natürlich auch nicht für die Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung, von der Finanzierung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben ganz zu schweigen. Die derzeitige Politik des Landes stößt die Kommunen in Niedersachsen in den finanziellen Abgrund.
- Ich sage das, weil Herr Collmann ja auch diese Punkte zu diesem Thema angeführt hat.
Meine Damen und Herren, zweimal hat der Staatsgerichtshof der Landtagsmehrheit vorgehalten, dass sie mit ihrem Finanzausgleichsgesetz die
Verfassung des Landes nicht beachtet. Am 13. Mai werden wir die dritte Entscheidung bekommen. Nach allem, was wir heute wissen, ist zu erwarten, dass dann zum dritten Mal festgestellt wird, dass das Finanzausgleichssystem nicht mit der Verfassung übereinstimmt. Das bedeutet für uns, dass sich die Kommunalpolitiker in der Landtagsmehrheit, nämlich in der SPD-Fraktion, bei ihren Kolleginnen und Kollegen nicht durchsetzen konnten und nicht durchsetzen können.
Die Landesregierung muss sich fragen, ob der Amtseid, den alle Mitglieder der Landesregierung geschworen haben, nämlich die Verfassung und die Gesetze des Landes zu achten und zu wahren, tatsächlich noch von allen erfüllt wird, wenn Vorgaben der Landesregierung und Beschlüsse des Landtages eindeutig im Widerspruch zur Verfassung unseres Landes stehen.
Die Zeichen stehen im Raum, sie sind unwidersprochen und unübersehbar. Die Kassenkredite der Kommunen in Niedersachsen belaufen sich mittlerweile auf mehr als 3 Milliarden DM. Das ist das Geld, das für Personal und Verwaltung ausgegeben und über Kredite finanziert werden muss. Jedes Unternehmen wäre damit pleite.
80 % aller Städte, Gemeinden und Landkreise sind nicht in der Lage, ihre Verwaltungshaushalte auszugleichen.
Das heißt, sie müssen rechtswidrig - entgegen dem Gesetz - Verwaltungsausgaben und Personalausgaben mit Krediten finanzieren.
Wenn das Geld nicht reicht, dann müssten eigentlich kostenträchtige bzw. kostenpflichtige Aufgaben abgebaut werden - das ist auch bei der mündlichen Anhörung in Bückeburg am 8. Februar deutlich geworden -, aber das hat das Land nicht gemacht. Es gab einen kläglichen Versuch in Form des so genannten „Pakts der Vernunft“, an dem auch Sie, Herr Aller und Herr Adam, beteiligt waren, der aber nur bewiesen hat, dass es sich hierbei um ein Zeugnis der Unvernunft gehandelt hat.
Meine Damen und Herren, wir reden von der Vergangenheit. Wenn wir in die Zukunft schauen und uns nur mit dem Jahr 2001 beschäftigen, dann müssen wir feststellen, dass das Land in keiner
Weise Vorsorge für die Kommunen getroffen hat und dafür trifft, wie die hunderte von Millionen DM an Einkommensausfällen, die durch die Steuer- und Rentengesetzgebung des Bundes auf die Kommunen auch in Niedersachsen zukommen werden, in irgendeiner Weise abgefedert und ausgeglichen werden können.
Wenn Herr Collmann eben davon gesprochen hat, dass dies mit den beiden Samtgemeinden Bunde und Dornum für ihn und die SPD-Landtagsfraktion sozusagen der erste Schritt in eine richtige Richtung sei - so habe ich seine Aussagen interpretiert -, dann darf ich dem entgegenhalten: Die CDU-Landtagsfraktion steht zu dem System der Samtgemeinden und ihrer Mitgliedsgemeinden in Niedersachsen. Wir werden uns den beiden Gesetzentwürfen zu Bunde und Dornum nicht widersetzen, weil hier die Ausgangslage eindeutig ist. Alle gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt. Wir werden aber in keiner Weise das mitmachen, was die SPD-Fraktion hier im Landtag seit einiger Zeit praktiziert, nämlich z. B. über geänderte Bedarfszuweisungen Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen
oder die von Herrn Collmann angesprochenen Eifersüchteleien und Streitigkeiten, die es hin und wieder auch zwischen den Mitgliedsgemeinden gibt, noch dadurch zu verschärfen, dass wir einzelne Mitgliedsgemeinden ins Abseits stellen, weil wir sie von den direkten Zuweisungen des Landes abschneiden. Wir treten für starke Samtgemeinden und Mitgliedsgemeinden in Samtgemeinden ein, und mit uns wird es das, was Herr Collmann angedeutet hat, in keiner Weise geben.
Meine Damen und Herren, die Kommunen in Niedersachsen können erst dann wieder Hoffnung schöpfen, wenn sich die Landespolitik für die Kommunen im Lande grundlegend ändert, wenn die Gemeindekassen nicht mehr als Reservekassen des Landes von der jeweiligen Landesregierung und der Landtagsmehrheit geplündert werden, wenn echte Verwaltungsreform zum Abbau von Doppelverwaltung im Land und in den Kommunen führt, wenn Aufgaben rückübertragen und damit Ausgaben drastisch zurückgeführt werden.
Das ist natürlich, wie wir es heute wieder einmal feststellen konnten - das habe ich auch den Zwischenrufen von Herrn Adam entnehmen müssen -, mit der derzeitigen Landtagsmehrheit der SPDFraktion hier im Hause in der Form, in der sie sich derzeit gegen ihre eigenen Kommunalpolitiker durchsetzt, nicht zu schaffen. Hoffnung auf Besserung für die Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise in Niedersachsen sowie für die kommunale Selbstverwaltung im Lande liegt allein in einem Wechsel der Mehrheit im Landtag, und darauf werden wir hinarbeiten. - Herzlichen Dank.
Ihre Antwort interessiert mich auch. Wenn Sie sagen, Sie wollen diesem Gesetzentwurf im Wesentlichen zustimmen, dann frage ich Sie: Welche Punkte tragen Sie denn nicht mit?
Frau Abgeordnete, halten nicht auch Sie es eigentlich für selbstverständlich, dass die Maßnahmen, die nun aufgezählt worden sind, von der ausführenden Baubehörde und vom Innenministerium von vornherein hätten eingeplant werden müssen?
Ist es für alle an der Bauausführung direkt Beteiligten nicht eigentlich beschämend, dass es erst dieses Antrages aus der CDU-Fraktion bedurfte, damit die entsprechenden Maßnahmen nun durchgeführt werden?
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Wie erklärt sich die Landesregierung die Diskrepanz zwischen der Aussage der Ministerin eben, dass sie sich erst noch bemühen müsse, die KoFinanzierung der EU-Mittel usw. sicherzustellen, im Verhältnis zu den Tatsachenbehauptungen der Minister Bartels, Senff und des vorigen Ministers Fischer, dass die Ko-Finanzierung der EU-Mittel gesichert sei, insbesondere vor dem Hintergrund des Artikels, der heute auf der ersten Seite der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ zu lesen ist, dass dem Land Millionen für EU-Programme fehlen?
Verehrter Kollege, in Dankbarkeit für das, was Sie gerade gesagt haben, frage ich Sie: Halten Sie es denn für möglich, dass die SPD-Fraktion beim nächsten Mal, wenn ein europapolitischer Antrag vom Ältestenrat auf die Tagesordnung gesetzt wird, die CDU-Fraktion darin unterstützen wird, dass dieser Antrag dann zu einer anderen Tageszeit behandelt wird?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Samtgemeindeverfassung ist untrennbar mit der kommunalen Verwaltungs- und Gebietsreform der 60er- und 70er-Jahre im vorigen Jahrhundert in Niedersachsen verbunden, in deren Folge zusammengelegte Gemeinden unter großen
Mühen zu neuen Einheiten integriert werden mussten. Ich darf daran erinnern: Vor dieser Gemeindereform gab es in Niedersachsen 4 062 selbständige Gemeinden, davon mehr als 3 800 in der Größenordnung von weniger als 5 000 Einwohnern. Nach der Reform hatten wir 428 Städte und Gemeinden, darunter 142 Samtgemeinden mit 743 Mitgliedsgemeinden. In diesen Samtgemeinden und ihren Mitgliedsgemeinden leben heute mehr als 1,5 Millionen Einwohner in Niedersachsen.
Funktionsfähige Verwaltungen mussten damals aufgebaut werden. Dabei sollte die in den früheren selbständigen Gemeinden praktizierte Bürgernähe aufrechterhalten werden. Samtgemeinden erschienen damals geeignet - die Entwicklung hat der damaligen Einschätzung in fast allen Fällen Recht gegeben -, die bürgerschaftliche Mitgestaltung der Politik auf örtlicher Ebene, welche die kleinen Gemeindeeinheiten ausgezeichnet hatte, zu bewahren. Aus der größeren Bürgernähe können starke Kräfte in den Mitgliedsgemeinden zum Wohl des Ganzen aktiviert werden, die vielleicht bei einer Einheitsgemeinde untergegangen wären. Bei allen möglichen Konflikten, etwa in der Bauleitplanung oder der Aufgaben- und Finanzplanung, hat sich die Samtgemeindeverfassung nach Ansicht der CDU dennoch insgesamt bewährt. Die Samtgemeinde als Verband von Mitgliedsgemeinden ist nach der Neuregelung im 2. Gesetz zur Verwaltungs- und Gebietsreform - das war meines Wissens 1972 - eine zweistufige Gemeinde.
Sowohl die einzelnen Mitgliedsgemeinden als auch die Samtgemeinde stehen unter dem Schutz des Artikels 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und unter dem Schutz der Niedersächsischen Verfassung. Das bedeutet unter anderem, dass beide – Mitgliedsgemeinden und Samtgemeinden - Anspruch auf eine faire Finanzausstattung seitens des Landes haben. Die CDU hält unsere niedersächsischen Samtgemeinden für einen unverzichtbaren Bestandteil kommunalpolitischer Gestaltungskraft in unserem Land. Wir haben immer nachdrücklich davor gewarnt, mit dieser Art der Kommunalverfassung leichtfertig umzugehen. Änderungen, die möglicherweise im Verhältnis der Samtgemeinden zu den Mitgliedsgemeinden bei der freiwilligen Abgrenzung der zu erledigenden Aufgaben notwendig erscheinen, müssen im Interesse des Ganzen äußerst sensibel angegangen werden.
Bei Einführung der Samtgemeinden hat mancher im Lande an eine Übergangslösung geglaubt. Ich habe den Eindruck gewonnen, der Innenminister, den wir heute haben, sieht die Samtgemeinden immer noch so. Mancher hat geglaubt, dass die Samtgemeinden sozusagen als eine Verlobung vor der Hochzeit zur Einheitsgemeinde ständen. Doch die Samtgemeinden haben sich als dauerhafter Lebensbund erwiesen. In vielen Bereichen Niedersachsens sind die Samtgemeinden unverzichtbar und haben ganz entscheidend zur Bewältigung der wirtschaftlichen und politischen Probleme beigetragen.
Die Hürden, die der Gesetzgeber schon vor fast 30 Jahren aufgerichtet hat, wenn Samtgemeinden zu Einheitsgemeinden umgewandelt werden sollen, sind hoch. Wenn sie aber von allen Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde durch entsprechende Ratsbeschlüsse überwunden worden sind, ist dies ein Faktum, das der Gesetzgeber zu berücksichtigen hat. Insofern werden wir wohl beiden Gesetzesvorlagen vorbehaltlich der Beratung im Innenausschuss - das sage ich ausdrücklich zustimmen.
Es ist in meiner Landtagszeit seit 1986 das erste Mal, dass Samtgemeinden und Mitgliedsgemeinden einen solchen politischen Willen bekunden. Wenn wir dem zustimmen - wohlgemerkt nach Beratung im Innenausschuss -, haben wir gleichzeitig jedoch die Verpflichtung, kritisch hinzusehen, wo die konkreten Ursachen für diese Entscheidung liegen. Die Entscheidungen, die für die beiden Gemeinden Dornum und Bunde in Ostfriesland - jetzt noch Samtgemeinden, demnächst Einheitsgemeinden - in den Landkreisen Aurich und Leer getroffen werden, werden natürlich im ganzen Lande, insbesondere dort, wo die 140 anderen Samtgemeinden etabliert sind, sehr aufmerksam beobachtet und kritisch hinterfragt werden.
Die finanzielle Notlage der Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinden, um die es heute geht, ist ein unübersehbares Faktum. Ob es mit der finanziellen Situation besser wird, kann man auch heute schon zu Recht bezweifeln, weil der Einspareffekt, selbst wenn es sich um kleine Gemeinden handelt, eigentlich nicht so groß ist.
Die finanzielle Notlage der Samtgemeinden und ihrer Mitgliedsgemeinden ist aber nicht die wahre Ursache, sondern nur das Symptom. Die wahre
Ursache ist die falsche Politik des Landes gegenüber den Kommunen in Niedersachsen.
- Ich habe damit gerechnet, dass die SPD das nicht so sieht. Es geht um die grobe Vernachlässigung des ländlichen Raumes, von der gerade die Samtgemeinden, also auch Bunde und Dornum, hart betroffen sind.
Meine Damen und Herren, entscheidend ist der seit Jahren verfassungswidrige kommunale Finanzausgleich, den wir in Niedersachsen haben.