Protokoll der Sitzung vom 11.05.2000

(Zurufe von der CDU)

Sie haben den Spitzensteuersatz in diesem Zeitraum gerade einmal um drei Prozentpunkte absenken können. Heute stellen Sie sich hier hin und fordern einen Satz von 35 %, sagen aber mit keinem Wort, wie das in den öffentlichen Haushalten dargestellt und bezahlt werden soll. Sie wissen ganz genau, dass der Prozentsatz, den wir jetzt im Bereich der Körperschaftsteuer einführen werden, im europäischen Vergleich mit an der untersten Stelle liegt. Nur Portugal und Großbritannien haben einen niedrigeren Spitzensteuersatz.

(Dinkla [CDU]: Andere senken schon weiter!)

Meine Damen und Herren, Folgendes wird immer vergessen - Herr Kollege Dinkla, da nützen auch Ihre Beispiele nicht viel -: 88 % der mittelständischen Unternehmen haben ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 100.000 DM. Von denen zahlt niemand den Spitzensteuersatz.

(Zustimmung von Plaue [SPD] - Möllring [CDU]: Aber demnächst!)

70 % der Unternehmen haben sogar nur einen Gewinn von 50.000 DM.

(Plaue [SPD]: Eben!)

Meine Damen und Herren, um es einmal platt zu sagen: Wer nur 2.000 DM Steuern bezahlt, der kann nicht um Steuern in Höhe von 3.000 DM entlastet werden.

(Beifall bei der SPD - Frau Pawelski [CDU]: Das wurde aber früher, wenn wir das gesagt haben, nie akzeptiert!)

Zum Spitzensteuersatz, über den wir hier immer reden, gibt es eine Statistik aus dem Jahre 1995. Nur 340.000 Steuerpflichtige haben diesen überhaupt bezahlt. Das sind 1,24 %. Sie, meine Damen und Herren, meinen, mit Ihren Beispielen erreichen zu können, dass die Menschen glauben, jeder Handwerksmeister zahle den Spitzensteuersatz. Das ist nicht so.

(Rolfes [CDU]: Das hat doch auch niemand gesagt!)

Ich will Ihnen einmal sagen, was das konkret bedeutet. Wenn ein verheirateter Steuerpflichtiger ohne Kinder in einem Unternehmen 50 % seines Gewinns ausschüttet, dann hat er früher 6.212 DM Steuern bezahlt und wird nach der Steuerreform eine Entlastung von 4.433 DM, also von 71,4 %, haben. Wenn das nicht im Sinne der von Ihnen eigentlich ja auch propagierten Entlastung des Mittelstandes ist, dann weiß ich nicht, welche Zahlen ich Ihnen noch liefern soll.

Dann wird immer das Beispiel angeführt, das Herr Dinkla hier auch genannt hat: Den Spitzensteuersatz müssen Arbeitnehmer im Jahre 2005 bereits mit einem Jahreseinkommen von 98.776 DM zahlen. So oder so ähnlich wird dies immer formuliert. Die meisten lassen aber weg, was tatsächlich passiert. Dazu gehört, dass auch diese Arbeitnehmer im Jahre 2005 keinen höheren Steuersatz und auch nicht mehr Steuern bezahlen. Im Gegenteil. Auch Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 95.000 DM bis 100.000 DM werden selbst in der Steuerklasse I im Vergleich zu heute noch um 2.800 DM entlastet werden. Dies wäre eigentlich die Nachricht, die man bringen müsste, und nicht Ihre Beispiele, die sich für diese Geschichte überhaupt nicht eignen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wenn man bei der Progression der Einkommensteuer bleibt, bringt natürlich ein steigendes Einkommen auch höhere

Prozentsätze an Steuern mit sich. Hierüber hat es einen breiten Konsens gegeben. Selbst die anderen Vorschläge, die es gibt und die unser Fraktionsvorsitzender im Bundestag einmal genannt hat - 15 %, 20 %, 25 % oder 35 % -, führen immer zu Sprüngen. Wenn Sie das nicht mehr wollen, dann müssen Sie das sagen, aber dann müssen Sie auch sagen, wie Sie das bezahlen wollen. Auch dazu haben wir heute wieder kein Wort gehört.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man also das Jahr 1998 mit dem Jahr 2005 vergleichen will, dann kann man sagen, dass auch diese Einkommen erheblich entlastet werden. In diesem Falle lohnt ein kleiner Blick zurück. Im Zeitraum von 1991 bis 1997, also vor dem Regierungswechsel, hat der durchschnittliche Einkommenszuwachs 880 DM betragen. Von denen blieben den Arbeitnehmerhaushalten ganze 15 DM übrig. Ich wiederhole es: Es blieben 15 DM übrig. Und dann stellen Sie sich hier hin und beklagen das, was in der normalen Progression passiert. Ich verstehe das wirklich nicht.

Meine Damen und Herren, wenn wir in der Form weiter machten, wie dies die frühere Bundesregierung gemacht hat, hätten wir das Problem, dass die Zinsbelastung im Bundeshaushalt weiter erheblich steigen würde. Sie wissen, Finanzminister Eichel hat das anspruchsvolle Ziel, bis zum Ende dieser Legislaturperiode zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen. Das bedeutet, dass die Zinsbelastungen geringer werden, und das bedeutet gleichzeitig, dass dann auch Mittel für Investitionen der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen, und zwar nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Ländern und Gemeinden.

Sie haben als Alternative lediglich die plakative Forderung, die Steuern weiter zu senken. Wer meint, es reiche, einen Katalog von Wünschen und Forderungen vorzulegen oder den Menschen das Paradies zu versprechen, muss auch einen Katalog der Finanzierungen vorlegen. Selbst Ihre eigenen Leute, Herr Dinkla, fragen doch nach Deckungsvorschlägen für Ihre großspurigen Versprechungen. Über den Dissens, den Sie immer aufbauen, haben wir am Mittwoch schon diskutiert. Ich kann Ihnen nur sagen: Es ist vernünftig, darüber nachzudenken, ob das Optionsmodell in der Form, wie es jetzt angedacht ist, wirklich zum Ziel führt oder ob man nicht durch eine Senkung des Spitzensteuersatzes um einen Prozentpunkt oder zwei Prozentpunkte ähnliche Ergebnisse besser erzielen kann. Wir werden ja im Vermittlungsverfahren

sehen, in welcher Form sich das Ganze darstellen wird.

Meine Damen und Herren, wir müssen noch einen weiteren Punkt betrachten. Es geht nicht nur darum, dass der Bundeshaushalt konsolidiert wird. Es geht vielmehr auch darum, dass der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt eingehalten werden muss. Würde man Ihre Forderungen umsetzen, wäre es zumindest fraglich, ob dies noch erreicht werden kann. Sie wissen, dass wir als Bundesrepublik Deutschland gegenüber einigen europäischen Nachbarn noch einen erheblichen Nachholbedarf haben, was die Stabilitätskriterien angeht. Ich meine schon, dass wir mit dem, was wir vorgelegt haben, einen guten und vernünftigen Vorschlag gemacht haben.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt Forderungen der CDU - ich will es offen sagen -, denen wir uns selbstverständlich gerne anschließen würden. Wer wünscht sich nicht einen niedrigeren Steuersatz? Wer wünscht sich nicht ein sehr viel unkomplizierteres Steuersystem? - Fakt ist aber, meine Damen und Herren, dass 9,7 Millionen Steuerzahler mit Einkünften zwischen 50.000 DM und 100.000 DM über ein Drittel der gesamten Einkommensteuer tragen. Über sie, meine ich, muss im Wesentlichen geredet werden. Um diese muss man sich zunächst kümmern. Wenn man dann Geld hat, kann man ja eine nächste Stufe anhängen.

Aber, meine Damen und Herren, es gibt natürlich auch Regelungen, über die man noch einmal nachdenken muss. Das Optionsmodell habe ich bereits angesprochen. Sie verschweigen allerdings immer, dass auch dieses Optionsmodell kein Modell für Unternehmen ist, die im Durchschnitt der Einkünfte, im Durchschnitt der Gewinne liegen. Dies ist vielmehr ein Modell für jene Unternehmen, die möglicherweise bei einer genauen Betrachtung tatsächlich davon profitieren würden. Vor diesem Hintergrund trifft die von Ihnen und Ihren Kollegen in Berlin gerne erwähnte Spreizung zwischen Körperschaft- und Einkommensteuer ja auch gar nicht zu. Wenn Sie sich die durchschnittliche Besteuerung von Gewinnen ansehen, diese mit dem zukünftigen Körperschaftsteuersatz vergleichen und die Gewerbesteuer dazuschlagen, dann sind Sie bei ungefähr 38 %, und dann sind Sie selbst beim Spitzensteuersatz nur bei einem Unterschied von sieben oder acht Prozentpunkten.

(Möllring [CDU]: Das ist eine ganze Menge Geld!)

Das heißt, die Masse der kleinen Unternehmen, die bei der Einkommensteuer bleiben, die dann, wie wir wissen, im Durchschnitt eben 100.000 DM Gewinn machen, werden, was das prozentuale Verhältnis angeht, von der Steuerbelastung her nicht schlechter behandelt als die übrigen Einkommen. Deswegen verstehe ich diese Kritik einfach nicht.

(Frau Rühl [CDU]: Das kann doch nicht sein! - Möllring [CDU]: Für je- mand, der 100.000 DM verdient, sind 7.000 DM verdammt viel Geld! Welch arrogante Position nehmen Sie denn ein?)

- Herr Kollege Möllring, das genau ist der Punkt: Wer 100.000 DM verdient, zahlt nicht den Spitzensteuersatz.

(Anhalte Zurufe von der CDU - Wegner [SPD]: Aber die Freibeträge! Er zahlt weniger, Herr Möllring! - Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich möchte mich noch mit einen weiteren Punkt beschäftigen. Wenn Sie die Gleichstellung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen der einkommensteuerpflichtigen Unternehmen mit denen der körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen fordern, muss ich unterstellen, dass Sie nicht genau überlegt haben, was Sie da fordern. Ganz abgesehen von dem wie immer fehlenden Deckungsvorschlag für diese Wohltat ist es Ihnen offensichtlich entgangen, dass die frühere Regelung im Einkommensteuergesetz das begehrteste und am häufigsten genutzte Steuerschlupfloch der Bundesrepublik war. Mit Hilfe dieser Regelung haben die Abschreibungskünstler doch jahrelang ihre Einkünfte gegenüber dem Staat so reduzieren können, dass die Steuerbelastung fast bei Null lag. Wir wissen doch alle, dass die Finanzämter zum Teil mehr Steuern ausgezahlt haben, als sie tatsächlich eingenommen haben.

Auch das, meine Damen und Herren, ist eine Forderung, die, wenn sie denn berechtigt wäre, nicht finanziert werden könnte, die aber da, wo sie unberechtigt ist, unsinnig ist. Wir haben ja hierfür eine Regelung gefunden. Ich glaube, Sie haben das heute Morgen alle in der Zeitung gelesen. Die Freigrenze ist auf 100.000 DM erhöht worden. Für jene, die ihre Betriebe zur Alterssicherung verkau

fen, gibt es die Chance, die verbleibenden Beträge auf fünf Jahre zu verteilen, sodass die Zielgruppe, die wir erreichen möchten, damit tatsächlich entlastet werden kann.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss und möchte an dieser Stelle sagen: Herr Dinkla, über Einzelpunkte wollen wir gerne miteinander reden. Aber sich einfach hier hinzustellen und zu sagen „Wir wollen höher, weiter, schneller“,

(Zurufe von der CDU: Besser!)

und nicht zu sagen, wer springt, wer läuft und vor allen Dingen wer zahlt, dieses Konzept wird nicht aufgehen. Daher glaube ich, dass man, nachdem der Bundestag beschlossen hat, im Bundesrat zu einer vernünftigen Entscheidung kommen wird und dass im Vermittlungsverfahren hoffentlich etwas herauskommt, das uns in die Lage versetzt, auch unsere Haushalte noch so zu decken, dass die Aufgaben, die Sie ja auch immer einfordern, vom Land auch bezahlt werden können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Nun wissen einige unter uns, Herr Kollege Möhrmann, spätestens seit Dienstagabend, dass der gefühlte Steuersatz vom realen Steuersatz oftmals erheblich abweicht.

(Möllring [CDU]: Eine gefühlte Zeit bei seiner Rede aber auch!)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich nun der Kollege Golibrzuch zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Entlastungswirkung der rot-grünen Steuerreform ist ja enorm. Die Zahlen sind bekannt: 45 Milliarden DM. Kollege Möhrmann hat die Zahlen gerade noch einmal erwähnt. Nun sind 45 Milliarden DM eine Menge Geld, und eine solche Steuersenkung ist populär. Ohne Frage wäre es noch toller und noch populärer, wenn man die Steuern noch weiter senken könnte. Ich befürchte allerdings, dass dann, wenn allein das umgesetzt würde, was die CDU-Fraktion in ihrem Entschließungsantrag fordert, in Niedersachsen im Jahr 2001 die Lichter ausgehen.

Das Problem ist, dass Niedersachsen bei einer Gesamtentlastung in Höhe von 45 Milliarden DM im nächsten Jahr mit 2 Milliarden DM dabei sein wird. Die Länder tragen die Hälfte und Niedersachsen davon rund 10 %: Das ist bekannt; das muss ich nicht vorrechnen. Ich greife jetzt einmal die beiden finanzwirksamen Punkte - manches ist auch berechtigt, weil es auf zu viel Bürokratie abzielt - aus dem CDU-Antrag heraus. Sie fordern dort u. a. eine steuerliche Gleichbehandlung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Sie machen das dann natürlich fest an der auch aus unserer Sicht völlig unbefriedigenden Steuerfreiheit für die Veräußerungserlöse aus Beteiligungsbesitz von Kapitalgesellschaften. Zusammen mit der von Ihnen kritisierten Verlängerung von Abschreibungsfristen ergibt sich daraus ein zweistelliger Milliardenbetrag. Wenn der anteilig im nächsten Jahr im Landeshaushalt fehlt, haben wir keine Möglichkeit mehr - wage ich zu behaupten -, in Niedersachsen eine Kompensation vorzunehmen. Deshalb sage ich jetzt an die Adresse der CDU: Ich mache mir weniger Sorgen darüber, dass die Entlastungswirkung dieser Steuerreform zu gering ausfallen könnte, sondern vielmehr darüber, ob die öffentlichen Haushalte diese Entlastungswirkung bzw. diese Einnahmeausfälle tatsächlich verkraften können.

Wenn man das als Grundlage akzeptiert, dann heißt das nicht, dass man den Gesetzentwurf kritiklos hinnehmen muss. Ich meine, dass es aus Ländersicht möglich sein müsste - dann vielleicht auch mit Unterstützung der CDU-geführten Länder -, im Vermittlungsausschuss die eine oder andere Verbesserung zu erreichen. Da will ich mich gerne auch auf Ihren Antrag beziehen.

Wir finden - übrigens auch die grüne Bundestagsfraktion; man ist ja nicht von allem begeistert, was man als Koalitionskompromiss mittragen muss -, dass auch das Optionsmodell, also die Möglichkeit, zwischen Einkommen- und Körperschaftsteuer zu wechseln, zu kompliziert ist. Es bedeutet für die Finanzämter aber auch eine zu große Arbeitsbelastung. Deshalb sollte im Sinne von mehr Steuervereinfachung, von günstigeren Möglichkeiten der Erfassung und weniger Arbeitsintensität auf dieses Modell verzichtet werden.

Es gibt dafür aber auch noch einen anderen Grund: Die Anrechnung der Gewerbesteuer führt bei den Betrieben in vielen Fällen zu einer Überkompensation. Sie wissen, dass durch die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe und die

Anrechnung des doppelten Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuer ein Unternehmen bei der Einkommensteuer künftig unter Umständen sehr viel stärker entlastet wird, als es bisher mit der Gewerbesteuer belastet worden ist. Deshalb halten wir Grüne das brandenburgische Rücklagenmodell allemal für die klügere Lösung. Wir halten es mit Blick auf die Steuereinnahmeseite für berechenbarer. Außerdem meinen wir, dass es von der Finanzverwaltung einfacher gehandelt werden kann. Außerdem halten wir es für den günstigeren Weg, um die Eigenkapitalbasis der Unternehmen zu stärken, auf jeden Fall günstiger als dieses Optionsmodell.

Wenn Sie - um einen weiteren Punkt aus Ihrem Antrag aufzugreifen - eine Gleichbehandlung von Kapital- und Personengesellschaften fordern, dann sagen wir: Auch wir sehen das so. Wir wollen das aber nicht im Sinne einer Steuerbefreiung verstanden wissen. Wir wollen die Steuerfreiheit für Kapitalgesellschaften deshalb nicht, weil wir die Berechnungen für falsch halten. Wir gehen ähnlich wie die großen Banken davon aus, dass sich im Portfolio von Banken und Versicherungskonzernen Beteiligungsbesitz in dreistelliger Milliardenhöhe befindet. Das heißt, die zu erwartenden Steuerausfälle bewegen sich nicht irgendwo zwischen 1 Milliarde und 4 Milliarden DM, sondern sie sind weitaus höher. Wenn Sie das ernst meinen - ich weiß, Sie haben das dort nur hineingeschrieben, weil sich Herr Gabriel einmal vertan hat und es dann presseöffentlich gefordert hat -, dann entgehen den öffentlichen Haushalten in den nächsten Jahren zweistellige Milliardenbeträge. Das kann nicht sein, weil die Großkonzerne, die sich von Beteiligungsbesitz trennen wollen, allemal belastbarer sind, als dies in der Vergangenheit realisiert worden ist.

Unter dem Strich wollen auch wir eine Gleichstellung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Wir wollen das aber dadurch erreichen, dass wir die Steuerfreiheit der Kapitalgesellschaften durch eine pauschale Besteuerung ersetzen.

Lassen Sie mich nun noch einen dritten Punkt anführen. Die Senkung des Spitzensteuersatzes ist für uns kein Thema. Der Kollege Dinkla hat aber an einer Stelle völlig Recht, was auch wir erkannt haben. Von der grünen Bundestagsfraktion ist das inzwischen auch aufgegriffen worden. Die Inflation wird einen Teil der im Jahr 2001 eintretenden Steuerentlastung in den Folgejahren wegfressen, wenn man Inflationsausgleich und Einkommen

steuer nicht miteinander koppelt oder - was ich für die geschicktere Lösung hielte - statt einer weiteren Absenkung des Steuertarifs nicht die Einkommensgrenzen verschiebt. Insofern bin ich der Meinung, dass die Grenze von 98.000 DM, an der der Spitzensteuersatz greifen soll, viel zu niedrig bemessen ist. Es stellt sich durchaus die Frage, was ein Spitzenverdiener ist. Wenn man gerade auch mittlere Einkommensschichten entlasten will, dann wäre es meiner Meinung nach klug - wie es in dieser Woche übrigens auch Christine Scheel vorgeschlagen hat -, hier in einem ersten Schritt die Einkommensgrenze bei 120.000 DM einzuziehen. Das bedeutet im Zweifel ein bisschen weniger Geld für die Länder. Das bringt dann aber auch die gewünschte Entlastung für den Mittelstand, für die mittleren Einkommen und auch für diejenigen, die sich über das Einkommensteuerrecht als Unternehmen besteuern lassen.

Ich meine, das ist erforderlich, um die Relation zwischen Entlastung der Unternehmen auf der einen Seite und der Entlastung von privaten Haushalten auf der anderen Seite zu wahren. Das ist wichtig, um das Verhältnis zwischen Angebotsund Nachfragepolitik zu wahren, was in dieser Steuerreform auch angelegt ist. Von daher möchte ich sagen: Der Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition in Berlin ist eine sehr gute Beratungsgrundlage. Aber nichts ist so gut, als dass es im Vermittlungsausschuss nicht doch noch etwas verbessert werden könnte.

(Beifall bei den GRÜNEN)