Protokoll der Sitzung vom 12.05.2000

zu erstatten. Der Anteil des Landes an den Kosten für die Durchführung der Selbstverwaltungsaufgaben beträgt nach den bisher vorliegenden Ergebnissen aus der Kosten- und Leistungsrechnung rd. 30 v. H.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Straffung der Organisation, die Steigerung der Leistungsfähigkeit und die weitere Verbesserung des Dienstleistungsangebots wurden in den letzten Jahren verstärkt vorangetrieben.

Im Bereich der Landwirtschaftskammer Hannover wurde in den Jahren 1989/1990 die Konzentration der Spezialberatungsdienststellen in der Fläche aufgegriffen. Mit der Einrichtung der Bezirksstellen wurde an fünf Standorten das Dienstleistungsangebot von ehemals 19 selbständigen Dienststellen konzentriert.

Im Zuge des Projekts „Landwirtschaftskammer 2000“ wurde die Hauptverwaltung gestrafft. Dabei wurde rd. ein Dutzend der Referate aufgelöst. Daneben wurden „Grüne Zentren“ eingerichtet, die für die Landwirte das Dienstleistungsangebot auf Kreisebene bereit halten. Im Institutsbereich wurden das Tiergesundheitsamt Hannover und die ehemalige Milchwirtschaftliche Lehr- und Untersuchungsanstalt zum „Ahlemer Institut“ verschmolzen und derzeit wird aus den beiden Obstberatungseinheiten in Jork und Esteburg ein Beratungszentrum auf dem Versuchsbetrieb Esteburg gebildet. Allein mit der Aufgabenbündelung im „Ahlemer Institut“ konnten trotz eines verbesserten Dienstleistungsangebots 20 Stellen als Einsparung gewonnen werden. Zur weiteren Effizienzsteigerung läuft z. Z. das Projekt „Landwirtschaftskammer 2010“ an, mit dem die bisherigen Anstrengungen zur Kostenminimierung fortgesetzt werden sollen.

Im Bereich der Landwirtschaftskammer WeserEms wurde Ende 1988 durch organisatorische Maßnahmen eine weitere Qualitätsverbesserung der Arbeit eingeleitet, mit der gleichzeitig erhebliche Einsparungen erreicht wurden. Nach Beginn der Budgetierung wurden die Ausbildungsberatung sowie die Aufgaben des Instituts für Tierhaltung und Tiergesundheit und der bisherigen Abteilung Tierzucht und Tierhaltung neu organisiert, um durch die Zusammenführung Synergieeffekte zu gewinnen.

Weitere Organisationsveränderungen stehen im Rahmen der von der Kammerversammlung Ende des letzten Jahres beschlossenen Einführung einer produktbezogenen Organisation an, die erst durch die nun aus der Kosten- und Leistungsrechnung vorliegenden Informationen möglich geworden ist. Mit der produktbezogenen Organisation wird sich eine weitere Straffung der Strukturen verbinden, sowohl in der Zentrale als auch in der Fläche, und die Betreuung der Betriebsinhaber kann damit erneut verbessert werden.

Daneben werden von den Kammern im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zusätzliche Möglichkeiten für eine kammerbezirksübergreifende Zusammenarbeit geprüft. Auch hier werden die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung wesentliche Anhaltspunkte zu Produktbereichen und Produkten liefern, die sich wegen einer mangelnden Nachfrage oder einer ungünstigen Erlössituation ggf. für eine weiterführende Zusammenarbeit eignen.

Eine arbeitsteilige Aufgabenwahrnehmung wird bereits in vielen Bereichen praktiziert, so wird z. B. die Ausbildung im Fachbereich Rinder für ganz Niedersachsen in Echem und für den Bereich Schweine in Wehnen durchgeführt. Die überbetriebliche Ausbildung im Geflügelbereich gestalten die niedersächsischen Landwirtschaftskammer gemeinsam mit der Tierärztlichen Hochschule auf deren Versuchsgut in Ruthe.

Trotz der Übernahme von Personal aus der Landesforstverwaltung zur intensiveren Betreuung des Privatwaldes und sonstiger zusätzlicher Aufgaben werden die Landwirtschaftskammern durch die vielfältigen Bemühungen zur Organisationsstraffung und Leistungsverbesserung am Ende des laufenden Jahres seit Beginn der Budgetierung rd. 110 Stellen eingespart haben (Stellenbestand 2000 lt. Stellenplan: Landwirtschaftskammer Hannover 1210 Stellen, Landwirtschaftskammer Weser-Ems 807 Stellen). Durch die laufenden und geplanten Vorhaben sind weitere Einsparungen zu erwarten.

Zu 2: Während der Modellphase zur Einführung des Budgets wurden den Landwirtschaftskammern u. a. die Aufgaben der „zuständigen Behörde“ nach der Düngeverordnung übertragen. Weitere Kostenentwicklungen waren bei der Festsetzung des Budgets noch nicht erkennbar und konnten insoweit nicht berücksichtigt werden.

Dies gilt insbesondere für die Durchführung von Aufgaben in Zusammenhang mit der EUAgrarreform. Daneben hat der Aufwand für die Erledigung anderer Aufgaben in den letzten Jahren deutlich zugenommen, wie z. B. in den Bereichen ökologischer Landbau, nachwachsende Rohstoffe, Umweltfragen (FHH) und Betroffenheitsanalysen.

Vergleichszahlen für einzelne Aufgaben liegen für die Zeit vor Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung nur eingeschränkt vor. Nach überschlägigen Berechnungen im Jahr 1994 wurde der Aufwand für die Bearbeitung der Anträge für die flächen- und tierbezogenen EU-Ausgleichsleistungen auf rd. 6,2 Mio. DM geschätzt.

Nach den vorliegenden Ergebnissen der Kostenund Leistungsrechnung für die Rechnungsjahre 1998 und 1999 wurden aber für die angesprochenen neuen oder erweiterten EU- und umweltschutzbezogenen Aufgaben im Durchschnitt der Jahre 1998 und 1999 rd. 165 Arbeitskräfte eingesetzt. Die damit verbundenen sächlichen und personellen Gesamtkosten betrugen rd. 22,5 Mio. DM im Rechnungsjahr 1998 und rd. 23 Mio. DM im Rechnungsjahr 1999.

Zu 3: Gerade die vielfältigen Rationalisierungsmassnahmen im Bereich der Landwirtschaftskammern mit Ihren erfolgreichen Ergebnissen zeigen, wie wichtig eine laufende Anpassung der Aufbauund Ablauforganisation an neue Herausforderungen ist. Die neuen Aufgabenstellungen hätten die Landwirtschaftskammern ohne regelmäßige Analyse und ohne die zunehmend zur Verfügung stehenden Ergebnisse aus der Kosten- und Leistungsrechnung nicht bewältigen können, zumal die Kosten weiter minimiert und das Beratungs- und Leistungsangebot für die Betriebsinhaber trotzdem erweitert werden konnten.

Insoweit sind alle weiterführenden Analysen zu begrüßen. Die Aufgabenbeschreibung für die Vergabe eines entsprechenden Untersuchungsauftrages zur weiteren Optimierung der Landwirtschaftsverwaltung wird mit dem Beauftragten für Staatsmodernisierung z. Z. noch abgestimmt. Soweit zu einzelnen Untersuchungsgegenständen verwertbare Erhebungen oder sonstige Informationen vorliegen, sollen hierzu keine weiteren Untersuchungen durchgeführt werden. Veranlasst wird die vorgesehene Untersuchung im übrigen nicht von dem Ziel, das Budget der Landwirtschaftskammern zu reduzieren.

Kern des Untersuchungsgegenstandes soll vielmehr der Gesamtbereich der EU-Transferzahlungen sein, insbesondere wegen der umfangreichen neuen Aufgaben und den damit verbundenen verwaltungsaufwendigen EU-rechtlichen Vorgaben. Von Bedeutung dürfte dabei u. a. die Schnittstelle zu den Landwirtschaftskammern im Rahmen der dualen Landwirtschaftsverwaltung sein, d. h. insbesondere, die erforderliche organisatorische Trennung zwischen der Verwaltungskontrolle und der Kontrolle auf den Betrieben und in den Verarbeitungseinrichtungen (Vorortkontrolle).

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 11 der Abg. Frau Körtner und der Abg. Frau Mundlos (CDU):

Rechtsgutachten zum Diplomierungsrecht der Berufsakademien in Niedersachsen Notwendige Konsequenzen

Die Berufsakademien für Bankwirtschaft, die Welfenakademie und die Berufsakademie Weserbergland haben mit Nachdruck auf ein von Herrn Prof. Dr. Werner Thieme erstelltes „Rechtsgutachten betreffend das Diplomierungsrecht der Berufsakademien in Niedersachsen dargestellt am Beispiel der Berufsakademie Weserbergland e.V. in Hameln“ verwiesen. Dieses macht deutlich, dass mit der bisherigen Regelung gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung verstoßen wird. Die Berufsakademien machen auch auf die von ihnen 1998 in Auftrag gegebene Evaluierungsstudie beim Wissenschaftlichen Zentrum für Berufs- und Hochschulforschung der Universität - GH Kassel aufmerksam, welches u. a. zu folgendem Ergebnis gekommen ist: „Die empirische Analyse zeigt, dass die Berufsakademien mit ihrer Ausbildung sehr erfolgreich, meist erfolgreicher als andere, ein wichtiges Nachfragesegment befriedigen. Die Absolventen und Absolventinnen werden sehr erfolgreich in das Beschäftigungssystem eingegliedert, besitzen gute Karriereaussichten und sind für zahlreiche Unternehmen, zumal im ländlichen Raum Niedersachsens, der Einstieg in neue Qualifikationsstrukturen.“

Vor diesem Hintergrund ist, auch von den Fragestellerinnen, wiederholt gefordert worden, dass die Niedersächsische Landesregierung nunmehr endlich im Rahmen der Kultusministerkonferenz aktiv werden muss, um die formalen Anerkennungsvoraussetzungen der Kultusministerkonferenz zu ändern, damit eine bundesweite Anerkennung eines z. B. von der Berufsakademie Weserbergland verliehenen

Diplomabschlusses ermöglicht wird. Einem Bericht der „Deister- und Weserzeitung“ vom 15. März 2000 zufolge, soll „auch Wissenschaftsminister Thomas Oppermann.... einzulenken“ beginnen. Diesen Ankündigungen sind bisher jedoch keine Taten gefolgt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Evaluierungsstudie der Universität - Gesamthochschule Kassel zur Leistungsfähigkeit der niedersächsischen Berufsakademien mit welchen konkreten Konsequenzen?

2. Wie bewertet sie das nunmehr vorliegende Rechtsgutachten zum Diplomierungsrecht der Berufsakademien in Niedersachsen mit welchen, wann und wo konkret zu ergreifenden Konsequenzen?

3. Wird sie vor dem Hintergrund dieser vorliegenden Gutachten in welchem konkreten Zeitrahmen nunmehr endlich innerhalb der Kultusministerkonferenz aktiv werden, um die rein quantitativen und formalen Anerkennungsvoraussetzungen zu ändern und zu flexibilisieren, damit eine bundesweite Anerkennung eines z. B. von der Berufsakademie Weserbergland verliehenen Diplomabschlusses endlich ermöglicht wird?

Vertreter der Berufsakademien für Bankwirtschaft, der Welfenakademie und der Berufsakademie Weserbergland haben mich in einem Gespräch am 13. März d.J. über die Ergebnisse des von Herrn Prof. Dr. Thieme erstellten Rechtsgutachtens unterrichtet. In diesem Gespräch habe ich den Vertretern der genannten Berufsakademien die Position der Landesregierung zur Frage des Diplomierungsrechts erläutert, über die der Niedersächsische Landtag bereits

mit der Unterrichtung vom 01.04.1999 im Zusammenhang mit einer Entschließung zum Niedersächsischen Berufsakademiegesetz von 1994 - Drs 14/667 -,

- durch die Antwort vom 10.08.1999 - Drs. 14/962 - auf eine Kleine Anfrage der Abg. Mundlos,

- durch die Antwort auf eine mündliche Anfrage der Abg. Frau Körtner und Frau Mundlos in der Plenarsitzung am 07.10.1999 unterrichtet worden ist. Sie lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Aufgrund eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz (KMK) von 1995 können Berufsaka

demien nur Diplome verleihen, wenn sie u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Der Anteil der Lehre, der von hauptberuflichen Lehrkräften mit Professorenqualifikation erbracht wird, soll 40 % betragen.

- Die einzelne Berufsakademie umfasst mindestens zwei verschiedene Ausbildungsbereiche (wie Wirtschaft, Technik) mit jeweils mehreren fachlichen Schwerpunkten.

Diese beiden Kriterien werden von fast keiner niedersächsischen Berufsakademie erfüllt, auch nicht von der Berufsakademie Weserbergland. Diese Einschätzung wird vom Landeskuratorium für die niedersächsischen Berufsakademien geteilt, mit dem ich den Entwicklungsstand und die Entwicklungsperspektiven unserer Berufsakademien eingehend erörtert habe. Daher kommt eine Änderung des Niedersächsischen Berufsakademiegesetzes mit dem Ziel, den Berufsakademien das Diplomierungsrecht zu verleihen, aus der Sicht der Landesregierung derzeit nicht in Betracht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Evaluationsstudie der Universität - Gesamthochschule Kassel bestätigt, dass die Berufsakademien eine sehr attraktive Alternative zum Hochschulstudium anbieten und dass ihr besonderes Kompetenzprofil, das den Anwendungsbezug und ein straffes, aber rezeptives Studium betont, in der Wirtschaft außerordentlich geschätzt wird. Die verdienstvolle Studie, die zu sehr differenzierten Aussagen gelangt, kann allerdings in der Frage des Diplomierungsrechts auch nicht zu dem Ergebnis kommen, dass die niedersächsischen Berufsakademien die Voraussetzungen des genannten KMK-Beschlusses erfüllen.

Zu 2: Das von einer Minderheit der niedersächsischen Berufsakademien in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Herrn Prof.Dr.Thieme kommt zum Teil zu Ergebnissen, die ich als selbstverständlich ansehe, z.B. dass die Landesregierung rechtlich gesehen nicht gehindert ist, von einem KMK-Beschluss abzuweichen. Das ist unbestritten. Für mich ist nicht die rechtliche, sondern die politische Frage wichtig, nämlich wie schwer der politische Nutzen und die politischen Kosten der Missachtung eines KMK-Beschlusses wiegen. Dies gilt besonders dann, wenn KMK-Qualitätsstandards unterschritten werden sollen.

Zum Teil kommt das Gutachten auch zu Ergebnissen, die ich - zurückhaltend ausgedrückt - für sehr zweifelhaft halte. So konstruiert der Gutachter ein schon jetzt einklagbares Recht einer Berufsakademie auf Prüfung der Frage, ob - für den hypothetischen Fall, dass der Landtag eine entsprechende Änderung des Berufsakademiegesetzes beschließen sollte - die Berufsakademien nach anderen Kriterien als denen der KMK „die Qualifikation zum Erwerb des Diplomierungsrechts besitzen“. Zumindest die Juristen unter Ihnen werden mir zustimmen, dass diese These schon sehr gewagt ist.

Zu 3: Wenn eine Änderung des KMK-Beschlusses gefordert wird, bitte ich zu bedenken, dass um die Frage der bundesweiten Anerkennung der Berufsakademie-Diplome aus Baden-Württemberg 25 Jahre lang zwischen den Ländern heftig gestritten worden ist. Der Beschluss, um den es hier geht, hat diesen Streit mit bestimmten Kompromissformulierungen beendet. Darüber herrscht allgemeine Erleichterung. Wer jetzt in die KMK geht und einen neuen Beschluss herbeiführen will, holt das endlich begrabene Kriegsbeil wieder heraus und hat schon aus diesem Grunde kaum eine Aussicht, seine Länderkollegen zu überzeugen. Ein neuer Konsens aber muss erreichbar sein, denn ich denke nicht daran, einseitig einen unbequemen Beschluss zu missachten. Wenn ich Sie richtig verstehe, ist dieses aber auch nicht Ihre Absicht.

Es gibt allerdings folgende Chance, die Diplomierungsfrage in der KMK noch einmal zu problematisieren: Bei der Anerkennung der Abschlüsse der Berufsakademien der Länder Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen hatte die KMK darauf vertraut, dass eine bestimmte Voraussetzung, nämlich dass mindestens 40 % des Lehrangebots durch hauptberufliches Lehrpersonal mit Professorenqualifikation abgedeckt wird, entsprechend den Planungen dieser Länder auch wirklich in angemessener Frist erfüllt wird. Bis Ende dieses Jahres will die KMK überprüfen, ob die genannten Länder dieser Erwartung nachgekommen sind. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, werde ich prüfen, ob andere Kriterien für die Verleihung des Diplomierungsrechts in die KMK-Diskussion einzubringen sind, Kriterien, nach denen die Qualität der Ausbildung eventuell besser beurteilt werden kann, als es mit den derzeit anzuwendenden möglich ist.

Dies habe ich bereits in dem eingangs erwähnten Gespräch mit den Vertretern der in der Frage genannten Berufsakademien gesagt. Allerdings habe ich hinzugefügt und will das auch an dieser Stelle tun: Eventuelle andere Kriterien müssten hinreichend konkrete Überprüfungsergebnisse und damit einen objektiven Vergleich zwischen den Einrichtungen ermöglichen. Schließlich möchte ich klarstellen, dass für die niedersächsischen Berufsakademien jedenfalls keine niedrigeren Qualitätsstandards gelten dürften als für die Berufsakademien anderer Länder.

Anlage 7

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 12 der Abg. Frau Körtner (CDU):

Volle Stellen für Lehrkräfte - auch an Realschulen!

Die Landesregierung hat per Presseerklärung vom 28.03.2000 über ihren Beschluss unterrichtet, jetzt auch für das Lehramt an Sonderschulen und für Lehrkräfte, die überwiegend in Hauptschulen unterrichten, die Einstellungsteilzeit zu beenden. „Das Einstellungsteilzeitmodell soll nur noch dort bestehen bleiben, wo es deutliche Überhänge an Bewerberinnen und Bewerbern gibt.“ Darüber hinaus hat die Landesregierung ausgeführt, dass für 3100 prognostizierte Einstellungen auf Teilzeitbasis über alle Schulformen hinweg nur 3150 geeignete Bewerber aus Niedersachsen zur Verfügung stehen.

Es bleibt unverständlich, warum nicht auch für das Lehramt an Realschulen die Einstellungsteilzeit endlich beendet wird. In meiner Landtagsanfrage „Besoldung für Einheitslehrkräfte mit dem Schwerpunkt Realschule“ hatte ich schon auf den Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 13. Januar 2000 „Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 1. Februar 2000; Statistik des Bewerbungsverfahrens“ hingewiesen. Dort ist zu lesen: „Einen absoluten Bewerbermangel gibt es beim Lehramt an Realschulen in NOM, GS, VER, OHZ, CE, UE, DAN, WL, STD und CUX.“ In der Februar/März-Ausgabe der „Informationen für die Realschule“ des Verbandes Deutscher Realschullehrer, Land Niedersachsen, ist darüber hinaus zu lesen: „2005, wenn die ersten Bewerber des Einheitsausbildungsganges Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen in den Schuldienst treten, erreicht die Realschulschülerzahl (136.700) ihren Höhepunkt. Zu diesem Zeitpunkt scheiden voraussichtlich 530 Realschullehrkräfte durch Pensionierung aus. Auch der Ersatzbedarf für 2005, der nach Mi

nisteriumsangaben jährlich von 410 auf 530 steigt, dürfte sich aus dem niedersächsischen Kontingent bei weitem nicht decken lassen. 1999 bestanden 156 Damen und Herren ihre 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen, im gleichen Zeitraum wurden jedoch 350 Realschullehrkräfte pensioniert.“ Verschärft wird die Situation im übrigen noch durch die von der Landesregierung jetzt beschlossene Altersteilzeit, die den Markt für Realschullehrkräfte noch weiter verengen dürfte.