1. Welche Verabredungen zu Zeitpunkt und Finanzierung einer möglichen Sanierung der Bahnstrecke haben Ministerpräsident Gabriel und Bahnchef Mehdorn konkret getroffen?
2. In welcher Weise hat Bahnchef Mehdorn sich gegenüber dem Ministerpräsidenten zum Bau eines zweiten Gleises, zur zeitlichen Perspektive und zur Finanzierung einer solchen Maßnahme eingelassen?
3. Haben Bahnchef Mehdorn und Ministerpräsident Gabriel tatsächlich die durchgängige Zweigleisigkeit der Strecke verhandelt oder wurde der Neubau eines „zweiten Gleises“ lediglich als bautechnische Variante einer Sanierung der maroden Bahnstrecke erörtert?
Die Sanierung der Bahnstrecke Hude – Nordenham ist für die Landesregierung von hoher verkehrlicher, struktur- und wirtschaftspolitischer Bedeutung. Ich habe deshalb die Deutsche Bahn AG in den zurückliegenden Jahren wiederholt auf die Notwendigkeit, die Strecke zu sanieren, hingewiesen.
Ein erster Schritt war die Zusage der Bahn im Jahre 1997, die Gesamtsanierung dieser Strecke zu planen. Nach einem seit dem Frühjahr vorliegenden Zwischenergebnis muss der Streckenuntergrund umfassend saniert werden. Dies stößt nach unserer Erkenntnis auf zwei Probleme:
Zum einen scheidet die Anwendung konventioneller Sanierungsverfahren aus, da eine längere Sperrung der eingleisigen Strecke für die Seehäfen Brake und Nordenham untragbar wäre. Zum anderen reichen nach Aussage der DB AG die für die Instandhaltung bereitstehenden Mittel bei weitem nicht aus, um die notwendigen Ersatzinvestitionen zu tätigen.
Vor diesem Hintergrund hat der Ministerpräsident in dem von Ihnen angesprochenen Gespräch den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Herrn Mehdorn, persönlich mit diesem Problem konfrontiert. Nachdem die Bahn jahrelang mehr oder weniger intensiv geplant hat, müssen jetzt endlich die Fakten auf den Tisch und Entscheidungen getroffen werden. Herr Mehdorn hat in diesem Gespräch ausdrücklich die hervorgehobene Bedeutung dieser Strecke für die Deutsche Bahn AG unterstrichen und zugesagt, dass die Bahn so schnell wie möglich auf den dringenden Sanierungsbedarf reagiert.
Zu Frage 1: Nach Abschluss der derzeit noch laufenden DB-internen Investitionsberechnungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sollen die
Eckpunkte für diese Sanierungsmaßnahme bis Mitte 2000 durch die vereinbarte Clearingstelle festgelegt werden.
Zu Frage 2 und 3: Da die DB-internen Prüfungen noch laufen, waren zum Zeitpunkt des Gespräches konkrete Festlegungen zur Finanzierung, zum zeitlichen Ablauf und zur Bauausführung selbst – wie zum Beispiel der Frage des zweiten Gleises noch nicht möglich. Dazu wurden weitere Gesprächsrunden vereinbart. Ein erstes Treffen dazu wird in der nächsten Woche (27. Juni) stattfinden.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 18 der Abg. Frau Harms und des Abg. Wenzel (GRÜNE):
Die Brennstoffzellentechnologie wird den Energiemarkt innerhalb eines Jahrzehnts vollkommen verändern. Das gilt sowohl für die stationäre wie auch für die mobile Anwendung dieser Technologie. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist die staatliche Unterstützung der Forschung, der Entwicklung und der praktischen Anwendung dieser Technologie in der Bundesrepublik jedoch vergleichsweise schwach entwickelt.
Die Brennstoffzellentechnologie baut eine Brücke von der Nutzung fossiler Energiequellen zur Nutzung regenerativer Energiequellen. Die gleichzeitige Nutzung von Strom und Wärme, völlig neue Möglichkeiten der Lastsicherung und die Unabhängigkeit von zentralisierten Leitungsnetzen zeigt Potenziale auf, die bislang nicht denkbar waren. Für die klimapolitische Strategie der Bundesrepublik ergeben sich hochinteressante Perspektiven. Auch im Verkehrsbereich kann die Brennstoffzelle eine große Rolle spielen, bis hin zu den Hypercar-Konzepten, die von einer engen Verknüpfung von mobiler und stationärer Anwendung ausgehen.
Die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten werden sich gegenseitig befruchten. Die potenzielle Massenfertigung im Automobilbereich erlaubt eine Kostendegression, die wiederum den Markt für die stationäre Anwendung unterstützt. Der Einsatz als KraftWärme-Kopplungsanlage ermöglicht wiederum Wirkungsgrade, die von Großkraftwerken auch nicht ansatzweise erreicht werden.
Auch in Niedersachsen ist eine Reihe von Firmen mit Projekten zum Einsatz von Brennstoffzellen befasst. Bislang wird bzw.
Daher stellt sich die Frage, welche Rolle die Landesregierung, welche Rolle die niedersächsischen Universitäten und Forschungsinstitute bei der Forschung und Entwicklung und bei der praktischen Anwendung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in Zukunft spielen können und spielen müssen.
1. Wie beurteilt sie das Potenzial der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in der mobilen und stationären Anwendung in den nächsten Jahrzehnten?
2. Was hat sie bisher getan, um Forschung, Entwicklung und praktische Anwendung im Bereich dieser Technologie zu unterstützen?
3. Was will sie zukünftig tun, um Forschung, Entwicklung und praktische Anwendung im Bereich dieser Technologie zu unterstützen?
Bekanntlich stellen Brennstoffzellen im Grundprinzip eine umgekehrte Elektrolyse dar. Auf der Grundlage eines wasserstoffhaltigen Brennstoffes (i. d. R. Erdgas) und Luft erzeugen sie elektrischen Strom mit minimalen Emissionen. Die entstehende Abwärme kann ebenfalls genutzt werden, wodurch ein Wirkungsgrad von bis zu 80 % erreicht wird. Je nach den verwendeten Elektrolyten und Elektroden sind sie für verschiedene mobile und stationäre Einsatzbereiche geeignet, zum Beispiel als umweltfreundlicher Antrieb von Fahrzeugen oder zur dezentralen Energieversorgung von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Vor allem Hochtemperaturbrennstoffzellen gelten als Hoffnungsträger für eine klima- und ressourcenschonende Stromerzeugung.
Führend in der Entwicklung von Brennstoffzellen sind die USA, die auch Weltmarktführer sind. In Japan führt das MITI in enger Abstimmung mit der Wirtschaft umfangreiche Entwicklungs- und Markteinführungsprogramme durch. Die japanische Industrie betreibt ein gemeinsames Testzentrum für die Peripherie von Brennstoffzellen.
In Europa arbeiten mehrere italienische, dänische und deutsche Firmen (MTU, Ruhrgas, RWE, Siemens, BMW, DaimlerChrysler) und Institutionen (Kernforschungszentrum Jülich) an der Entwicklung und Markteinführung von Brennstoffzellen. Der Entwicklungsstand in Europa wird gegenüber den USA und Japan als mittlerweile gleich hoch eingeschätzt.
Die seit 1990 bestehende Arbeitsgemeinschaft Karbonatbrennstoffzelle unter der Konsortialführung von MTU führt das größte europäische Programm zur Markteinführung durch. Es wird sowohl von der Europäischen Union im Rahmen der JOULE- und THERMIE-Programme als auch vom Bundesminister für Forschung und Technologie gefördert.
In der ersten Phase dieses Programmes wurden grundlegende Technologieentwicklungen in den Bereichen Material und Korrosionsschutz durchgeführt, um die Lebensdauer zu verlängern, die Zellen kostengünstig herzustellen und den elektrischen Wirkungsgrad zu erhöhen. In der zweiten Phase wurde ein Hot Module-Systemkonzept entwickelt, das in Phase 3 anhand von Testeinheiten optimiert werden soll.
Vor dem Hintergrund der begrenzten Erdölreserven kommt der Entwicklung alternativer Antriebe eine besondere Bedeutung zu. Nahezu alle wichtigen Automobilhersteller beschäftigen sich mit der Entwicklung von Brennstoffzellen-Fahrzeugen. So hat z. B. die Volkswagen AG im vergangenen Jahr ein neues Brennstoffzellen-Labor in Wolfsburg eingeweiht.
Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in diesem Bereiche haben sich viele Automobilhersteller zu Kooperationen zusammengefunden, zu denen häufig außerdem auch Unternehmen der Mineralölindustrie und BrennstoffzellenEntwickler gehören. Auch VW ist Mitglied einer solchen Kooperation: gemeinsam mit DaimlerChrysler, Ford, Honda, Nissan, Ballard, Arco, Shell und Texaco bildet man die „California Fuel Cell Partnership“.
Von verschiedenen Automobilherstellern wurden bereits vielversprechende Prototypen vorgestellt. Erste Linienbusse mit Brennstoffzellen-Antrieb sollen bereits 2002 in einer Kleinserie auf den Markt kommen. Die Einführung von marktfähigen Brennstoffzellen-Pkw wird von den Herstellern für die Zeit ab 2004 angekündigt.
Angesichts der Vielzahl der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und der Tatsache, dass in Niedersachsen keine Herstellerbetriebe ansässig sind, bedarf es keiner speziellen niedersächsischen Iniative zur Entwicklung von Brennstoffzellen. Die Landesregierung wird aber die Nutzung von Brennstoffzellen im Rahmen einzelner Projekte mit Demonstrationscharakter fördern.
Zu 1: Die Landesregierung schätzt die Bedeutung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie für eine umwelt- und ressourcenschonende Energieversorgung als hoch ein, ohne aber die Ansicht zu teilen, dass die Brennstoffzellentechnologie den Energiemarkt innerhalb eines Jahrzehnts vollkommen verändern wird. Gegen eine schnelle Marktdurchdringung sprechen noch zu lösende technologische Probleme und die relativ hohen Kosten. Auch in Kraftfahrzeugen ist sie eine vielversprechende Zukunftstechnologie. Dabei ist aber auch hier nicht davon auszugehen, dass Brennstoffzellenfahrzeuge die herkömmlichen Antriebe innerhalb der nächsten zehn Jahre verdrängen werden.
Zu 2: Forschung und Entwicklung zur Brennstoffzellentechnologie findet an den niedersächsischen Hochschulen vor allem in den ingenieurwissenschaftlichen Fachbereichen sowie im Clausthaler Umwelttechnik-Institut (CUTEC) statt. Auch in der Arbeitsgruppe Physik regenerativer Energiequellen der Universität Oldenburg wird das Thema bearbeitet. Forschungsarbeiten wurden im Rahmen der Mittelzuweisungen des Landes gefördert.
Darüber hinaus ist die Niedersächsische Landesregierung bemüht, die Verwendung von Brennstoffzellen bei niedersächsischen Betrieben oder Institutionen im Rahmen bestehender Richtlinien in Form von Demonstrationsvorhaben zu fördern.1998 hat sie ein Pilot- und Demonstrationsvorhaben der EWE AG Oldenburg zur "häuslichen Versorgung mit innovativer dezentraler Kraft-Wärme-Kopplung durch Fuel-CellTechnologie" mit einen Darlehen von rd. 635.000 DM gefördert.
Mit der Volkswagen AG steht die Landesregierung – auch über ihre Vertreter im VW Aufsichtsrat - in regelmäßigem Kontakt hinsichtlich des Standes der Entwicklung der Brennstoffzellentechnologie.
„Angesichts der großen Entwicklungspotentiale, die die Brennstoffzellentechnologie insbesondere unter Umweltgesichtspunkten bietet, sollte ihre Entwicklung weiterhin nach
drücklich gefördert werden. Die Brennstoffzellentechnologie stellt ein Forschungsgebiet dar, bei dem es insbesondere auf enge Kooperation zwischen Industrie und Wirtschaft ankommt.... Aufgrund der Vielfalt der Aspekte, die bei einer systematischen Weiterentwicklung der Brennstoffzellentechnologie zu berücksichtigen sind, ist es erforderlich, dass grundlagenorientierte und anwendungsbezogene Forschungseinrichtungen untereinander und insbesondere mit Anwendern eng kooperieren.“
Die Landesregierung wird im Sinne der Empfehlungen des Wissenschaftsrates Forschungsaktivitäten unterstützen. Sie begrüßt daher Projektvorschläge, die gegenwärtig vom CUTEC-Institut in Zusammenarbeit mit den Hochschulen und der Automobilindustrie erarbeitet werden.
In Niedersachsen prüfen außerdem zurzeit ein Regionalversorger, eine mittelständische Brauerei und ein kommunales Krankenhaus den Einsatz von Brennstoffzellen für die Energieversorgung. Das Land begleitet diese Vorhaben und bemüht sich um deren Realisierung.
Einstellung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern an niedersächsischen Schulen - auch an Sonderschulen für Lernhilfe?
In der Landtagssitzung am 17. Februar 2000 hat die Niedersächsische Kultusministerin Jürgens-Pieper zusätzliche Landesmittel in Höhe von 40 Mio. DM angekündigt, mit denen die Hauptschulen gestärkt und die Berufs- und Leistungsorientierung sowie die Vernetzung von Schule und Region verbessert werden sollen. In diesem Rahmen sollen auch zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zur Verfügung gestellt werden. Bisher wurden entsprechende Stellen für berufsbildende Schulen und Sonderschulen durch die Umwandlung von Stellen von Lehrkräften und damit auf Kosten der ohnehin notleidenden Unterrichtsversorgung bereitgestellt. Entsprechende Förderrichtlinien sollten nach der Haushaltsklausurtagung des Kabinetts Ende Mai
erstellt werden. Ausgenommen aus den angeblich zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln blieben damit die Sonderschulen für Lernhilfe, obwohl auch an ihnen Hauptschulabschlüsse erworben werden können und diese berufsbezogen arbeiten müssen. Hinzu kommt, dass sie vor dem Hintergrund der besonders betreuungsbedürftigen Schülerschaft Hilfestellung durch zusätzliche Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter dringend benötigen.