erstellt werden. Ausgenommen aus den angeblich zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln blieben damit die Sonderschulen für Lernhilfe, obwohl auch an ihnen Hauptschulabschlüsse erworben werden können und diese berufsbezogen arbeiten müssen. Hinzu kommt, dass sie vor dem Hintergrund der besonders betreuungsbedürftigen Schülerschaft Hilfestellung durch zusätzliche Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter dringend benötigen.
1. Liegen nach der Haushaltsklausurtagung des Kabinetts die entsprechenden Richtlinien, ggf. mit welchem konkreten Inhalt, mittlerweile vor?
2. Werden Sonderschulen für Lernhilfe, an denen ja auch Hauptschulabschlüsse berufsbezogen vergeben werden und die über besonders betreuungsbedürftige Schülerinnen und Schüler verfügen, einbezogen?
Das Programm zur Stützung der Hauptschule, das Ministerpräsident Gabriel in seiner Regierungserklärung vom 15. Dezember 1999 angekündigt hat, soll im Jahr 2001 beginnen. Sein Ziel ist, die Schülerinnen und Schüler der Hauptschule durch spezifische sozialpädagogische Maßnahmen in ihrer Lern- und Leistungsmotivation zu stabilisieren und sie gezielt auf den Übergang in eine Ausbildung und spätere Erwerbstätigkeit vorzubereiten.
Dazu entwickeln die Schulen eine auf Dauer angelegte Kooperation mit anderen Schulen, außerschulischen Institutionen und Betrieben in der Region, die zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler beitragen. Mit den Kooperationspartnern sollen unterrichtsergänzende Angebote durchgeführt werden; sie sollen aber auch Angebote der Schule unterstützen und helfen, sie effektiver zu gestalten. Ein Zusammenwirken zwischen Jugendhilfe und Schule wird angestrebt.
Für die Umsetzung dieser neuen Aufgabe, die Schulen freiwillig übernehmen und über den Schulträger beantragen, werden zusätzliche Mittel um Umfang von 40 Millionen DM, verteilt auf drei Jahre, bereit gestellt. Damit können Mittel für Sozialarbeit, für Materialien z. B. zur Durchführung von Trainingsveranstaltungen, für außerschulische Betreuungskräfte oder Experten oder
Das Programm unterscheidet sich so vom Einsatz von Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern, die in der Vergangenheit in einigen Fällen schwerpunktmäßig in solchen Schulen eingesetzt wurden, die einen hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Muttersprache hatten. Es differiert auch von dem Einsatz Pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen für geistig Behinderte und den Schulen für Körperbehinderte, die ständige Aufgaben in der Unterrichtsbegleitung, der Unterstützung bei Verrichtungen des Alltags und der Selbstständigkeitserziehung übernehmen.
Ob eine Schule für Lernhilfe einbezogen werden kann, bei der es eine Zusammenarbeit mit der Hauptschule gibt, wird bei den einzelnen regionalen Konzepten zu entscheiden sein.
Auswirkungen der Veränderung der BbSVO und des Klassenbildungserlasses am Beispiel der BBS Münden und Duderstadt
Die Landesregierung hat in der Kabinettsitzung am 6. Juni 2000 eine veränderte Verordnung für die Arbeit der berufsbildenden Schulen beschlossen und auch den in diesem Bereich geltenden Klassenbildungserlass geändert. Während der Anhörungsphase zur neuen BbS-VO haben viele Lehrerverbände, aber auch Einzelschulen schwer wiegende Bedenken geltend gemacht. Insbesondere sehen sich die Bündelberufsschulen in der Fläche durch die Neuberechnung des Stundenbudgets gezwungen, ihr Bildungsangebot teilweise drastisch einzuschränken.
Die BBS Münden und Duderstadt sind von den Auswirkungen des neuen Klassenbildungserlasses besonders betroffen. Sie beschulen als typische Bündelberufsschulen in
mehreren Ausbildungsberufen relativ kleine Gruppen von Schülerinnen und Schülern. Nach Berechnungen der BBS Duderstadt würde sich beispielsweise das zur Verfügung stehende Unterrichtsbudget im Theoriebereich von 815 auf 667 Unterrichtsstunden verringern.
1. Werden die BBS Münden und Duderstadt ihr gesamtes bisheriges Bildungsangebot aufrecht erhalten können, oder werden sie Schülerinnen und Schüler abweisen müssen ?
2. Wie wird die Landesregierung mit einer eventuellen Budgetüberschreitung durch die genannten Schulen verfahren ?
3. Ist sie sich der Tatsache bewusst, dass die neue BbS-VO eine gezielte Schwächung kleinerer Berufsschulen zur Folge hat?
Das Modernisierungskonzept für die Berufsbildenden Schulen 2000 in Niedersachsen legt die Grundlagen für ein ausgewogenes flächendeckendes Bildungsangebot, das nicht nur für den Augenblick gedacht ist, sondern besonders die Zukunft im Auge hat. Ziel des Modernisierungskonzeptes ist, die berufsbildende Schule fit zu machen für die Zukunft, sie dabei aber auch anzuhalten, mit den finanziellen Ressourcen des Landes Niedersachsen effektiv umzugehen. Dabei ist leider nicht alles, was pädagogisch wünschenswert ist, auch finanzierbar. Die Analyse der Bildungsangebote an den unterschiedlichen Standorten macht deutlich, dass neben den pädagogischen Gesichtspunkten der Beschulung auch und gerade die strukturellen Faktoren sowie regionale Probleme besonders zu beachten und zu gewichten sind.
Das Modernisierungskonzept für die Berufsbildenden Schulen 2000 in Niedersachsen bestärkt und erweitert die Entscheidungsverantwortung der Schulen. Die Schule entscheidet vor Ort über die Errichtung von Klassen, über die Klassenfrequenzen und den Umfang von Unterricht, der regional bzw. pädagogisch erforderlich ist. Einziges Regulativ ist das zur Verfügung gestellte Schulbudget an Lehrer-Soll-Stunden, das die Schule nicht überschreiten darf.
Die Lehrer-Ist-Stunden der Schulen werden vom neuen Klassenbildungserlass nicht berührt. Eine Schule verliert durch den Klassenbildungserlass keine einzige Lehrerstunde. Im Gegenteil, durch das Anheben von Dreiviertelverträgen auf volle
Beschäftigungsverhältnisse zum 1. August 2000 erhalten die berufsbildenden Schulen zusätzliche Lehrer-Ist-Stunden.
In der Anfangsphase können Umsetzungsprobleme in den Schulen nicht ausgeschlossen werden, da die Schulleitungen bezüglich der Anwendung des Klassenbildungserlasses ausführlich zu informieren sind. Viele der frühzeitigen negativen Aussagen zu den Auswirkungen des Klassenbildungserlasses mussten bei näherer Kenntnis des Sachverhaltes von den Schulleitungen revidiert werden.
In den vergangenen Wochen haben in der Regel auf Einladung von Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages Gespräche stattgefunden, in denen eine dezidierte Analyse der berufsbildenden Schulen durchgeführt wurde, bei denen sich der geänderte Klassenbildungserlass auf den ersten Blick problematisch auswirkt. Die eingehende Erörterung der Ergebnisse mit den Schulleitungen hat gezeigt, dass trotz einiger Schwierigkeiten bei Schulen im ländlichen Raum eine Einhaltung der Vorgaben des Klassenbildungserlasses möglich ist. Alle Gesprächsteilnehmer konnten sich ein realistisches Bild von der Situation an den Schulen bilden. Befürchtete „Horrorszenarien“ des Inhaltes, dass 75 % der Bildungsangebote an Standorten nicht mehr beschult werden könnten, bewahrheiteten sich bei näherer Analyse nicht.
Die zitierten Gespräche haben aber auch deutlich gemacht, dass ein zersplittertes Bildungsangebot es schwer hat - in einer sich rasant wandelnden Wirtschaftsgesellschaft - überall die erforderliche sächliche und personelle Qualität zu bieten. Allen Beteiligten - Schule, Schulverwaltung und Politikern - ist deutlich geworden, dass eine engere Kooperation und Konzentration in Form einer moderierten schulträgerübergreifenden Schulentwicklungsplanung notwendig ist.
Auf der Basis der Statistik des 15. November 2000 wird jeder Schulstandort sorgfältig geprüft werden, in welchem Maße eine gezielte Feinsteuerung der Faktoren des Klassenbildungserlasses notwendig sein wird.
Zu Frage 1: Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand wird das Bildungsangebot in der Fläche auch an den Standorten Münden und Duderstadt
weiterhin unter zumutbaren Bedingungen erreichbar sein. Die Abweisung von Schülerinnen und Schülern ist für das Schuljahr 2000/2001 in keinem Fall erforderlich, da i. d. R. die Aufnahmezusagen auf der Basis des alten Klassenbildungserlasses getätigt wurden.
Zu Frage 2: Die dezidierte Analyse aller Schulen zum 15. November 2000 wird zeigen, ob und in welchem Umfang eine Feinsteuerung von Parametern des Klassenbildungserlasses zur Vermeidung von Budgetüberschreitungen bei der Bildung von Klassen notwendig sein wird. Die Erweiterung dieser Organisationsmöglichkeiten führt lediglich zu einer Veränderung der Unterrichtsversorgung.
Zu Frage 3: Nein. Die Veränderungen der BbSVO wirken sich auf alle berufsbildende Schulen gleichmäßig aus. Eine Differenzierung von rechtlichen Vorschriften nach kleinen oder großen Berufsschulen ist unsinnig und rechtlich nicht vertretbar.
Nach Aussage der Niedersächsischen Landesregierung bei verschiedenen Gelegenheiten konnte die Zahl der Kunden im Schienenpersonennahverkehr seit Beginn der Bahnreform um 11 % gesteigert werden. Der Niedersächsische Ministerpräsident Sigmar Gabriel erklärte während der Aktuellen Stunde des MaiPlenums des Landtages zum Thema Bahnpolitik, dass im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz, wo eine Steigerung der Zugkilometer zu verzeichnen sei, Niedersachsen das Bundesland sei, das seit Beginn der Bahnreform die größte Steigerung bei den Fahrgastzahlen zu verzeichnen habe.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz erklärte hingegen in einem Begleitschreiben zu „Informationsmaterialien zum Rheinland-Pfalz-Takt“ vom Dezember 1999 folgendes: „Das Land (Rheinland-Pfalz) hat in Zusammenarbeit mit den Zweckverbänden Schienenpersonennahverkehr, der DB Regio AG und weiteren Verkehrsunternehmen den Rheinland-Pfalz-Takt durch zahlreiche Verbesserungen erfolgreich weiterentwi
ckelt. Die Fahrgaststeigerung beträgt gegenüber 1994 mittlerweile 90 %, bei einer Ausweitung des Angebotes um 45 %.“
Vor diesem Hintergrund ist unverständlich, wie der Ministerpräsident zu der oben zitierten Aussage kommen konnte.
1. Wie lässt sich der Widerspruch zwischen den Äußerungen des Ministerpräsidenten von Niedersachsen und des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums von Rheinland-Pfalz erklären?
2. Wie hoch ist die tatsächliche Steigerung der Schienenpersonennahverkehrsleistungen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zwischen dem 1. Januar 1996 und dem 1. Januar 2000 gemessen an der Zahl der Fahrgäste und der Reisendenkilometer?