Protokoll der Sitzung vom 22.06.2000

Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass die IVU-Richtlinie keine nennenswerten Auswirkungen auf die Genehmigungssituation bei den Tierhaltungsanlagen hat.

Anlage 18

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 24 der Abg. Frau Vockert (CDU):

„Hausaufgabentage“ wegen Unterrichtsausfalls durch Lehrermangel

An niedersächsischen Schulen werden offensichtlich mit Duldung der zuständigen Bezirksregierungen immer wieder so genannte „Hausaufgabentage“ verordnet, an denen die Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben müssen und dort entsprechende Aufgaben erledigen sollen. Hintergrund ist, dass die Zahl der Feuerwehr- oder Springerlehrkräfte nicht ausreicht, um auf Unterrichtsausfälle zu reagieren, und Schulen vor dem Hintergrund der langen Antrags- und Bearbeitungsfrist keine anderen Möglichkeiten sehen, Unterrichtsausfall durch Lehrermangel zu begegnen. Allein aus dem Landkreis Cuxhaven sind mir mehrere Fälle solcher „Hausaufgabentage“ bekannt, die insbesondere berufstätige Eltern immer wieder vor große Probleme stellen und mit der Schulpflichterfüllung der Schülerinnen und Schüler nicht zu vereinbaren sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum duldet sie so genannte „Hausaufgabentage“ an niedersächsischen Schulen, an denen die Schülerinnen und Schüler wegen Lehrermangels zu Hause bleiben müssen und dort Aufgaben erledigen sollen?

2. Sind derartige „Hausaufgabentage“ mit den einschlägigen schulrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Schulpflichterfüllung, vereinbar?

3. Warum stellt die Landesregierung nicht ausreichend Lehrerstunden, insbesondere für plötzlich auftretenden Unterrichtsausfall durch Erkrankung zur Verfügung, damit solche „Hausaufgabentage“ an niedersächsischen Schulen gar nicht erst stattfinden müssen?

Nach dem Bericht der Bezirksregierung Lüneburg sind „Hausaufgabentage“ im Landkreis Cuxhaven nur an der Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe in Loxstedt bekannt geworden. Diese Schule verfügte zum Stichtag der Statistik am 9. Februar 2000 bei 1.204,0 Lehrer-Soll-Stunden über 1.152,5 Lehrer-Ist-Stunden. Zur Erteilung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln benötigt die Schule 1.074,0 Lehrer-Ist-Stunden, sodass ihr noch 78,5 Lehrer-Ist-Stunden für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung standen.

An der Schule sind in den 37 Klassen insgesamt 53 Lehrkräfte tätig. Diese müssten im Regelfall in der Lage sein, alle Klassen mit Unterricht zu versorgen. Dennoch hat die Schule Klassen an verschiedenen Tagen mit dem Auftrag, entspre

chend gestellte Hausaufgaben zu erledigen, zu Hause gelassen, weil nach Angabe der Schule wegen des gehäuften Ausfalls von Lehrkräften eine sinnvolle Vertretung nicht möglich war. Der Ausfall von Lehrkräften hatte unterschiedliche Gründe: Erkrankungen, Begleitung von Klassenfahrten, Praktikumsbetreuung, Fortbildung.

Die Überprüfung der Schule in Loxstedt durch die Bezirksregierung Lüneburg hat ergeben, dass die von der Schule angeordneten „Hausaufgabentage“ im vorgenommenen Umfang nicht erforderlich waren.

Jede Schule ist gehalten, im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Lehrer-Ist-Stunden den Unterricht für ihre Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Dies hat ggf. durch entsprechende Vertretungsregelungen zu geschehen.

Unterrichtsausfälle im laufenden Schulhalbjahr sind grundsätzlich mit den vorhandenen Lehrkräften abzudecken. Hierzu gibt es die Möglichkeit des flexiblen Unterrichtseinsatzes. Bei längerfristigen Ausfällen sind erforderlichenfalls Abordnungen oder Versetzungen durchzuführen. Nur in besonders schwerwiegenden Fällen, wenn die Unterrichtsversorgung deutlich unterschritten wird oder in einem Fach ein gravierender Mangel entsteht, können im Rahmen eines begrenzten Kontingents Vertretungslehrkräfte als „Springer-“ oder „Feuerwehr-Lehrkräfte“ eingesetzt werden.

Die Bezirksregierung wird mit der Schulleitung über ein Vertretungskonzept sprechen, sodass die Anordnung von tageweisem Unterrichtsausfall für Klassen in Zukunft nicht mehr vorkommt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die in der Kleinen Anfrage angesprochenen „Hausaufgabentage“ sind so, wie in der Schule in Loxstedt angeordnet, nicht zulässig.

Zu 2: Nein.

Zu 3: In Niedersachsen stehen im Bereich der allgemein bildenden Schulen im Schuljahr 1999/2000 für Vertretungsfälle 700 „SpringerLehrkräfte“ und im zweiten Schulhalbjahr bis zu 546 Vertragsmöglichkeiten für die Einstellung von befristet beschäftigten „FeuerwehrLehrkräften“ mit überwiegend zwei Dritteln der Regelstundenzahl zur Verfügung. Da die Zahl der beurlaubten Lehrkräfte, aus deren Stellen die

Mittel für die „Feuerwehr-Lehrkräfte“ abgeschöpft werden, nicht weiter rückläufig ist, konnten den Bezirksregierungen kurzfristig am 13. März 2000 weitere 100 Vertragsmöglichkeiten für das zweite Schulhalbjahr zugewiesen werden. Hinzu kommen im gesamten Schuljahr noch Mittel im Umfang von 6,5 Millionen DM für die Vertretungsreserve der bisher eingerichteten Verlässlichen Grundschulen. Außerdem verfügen die Vollen Halbtagsschulen über eine Vertretungsreserve im Umfang von weiteren 184 Stellen.

Landesweit stehen damit Stellen bzw. Mittel im Umfang von rd. 1.300 Vollzeitlehrereinheiten zum Ausgleich von Unterrichtsausfällen, die nicht durch schulorganisatorische Maßnahmen, flexiblen Unterrichtseinsatz von Lehrkräften oder Abordnungsmaßnahmen behoben werden können, zur Verfügung.

Neben diesen vom Land bereit gestellten Maßnahmen bleibt unabdingbar, dass jede Schule für kurzfristige Ausfälle direkt zuständig ist und schulorganisatorische Maßnahmen zu ihrer Behebung treffen muss.

Anlage 19

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 25 des Abg. Klare (CDU):

Ausschreibung einer Bearbeiterstelle im Niedersächsischen Kultusministerium

Im Schulverwaltungsblatt Mai 2000 ist der Dienstposten einer Bearbeiterin oder eines Bearbeiters des höheren Dienstes im Referat 301 bereits zum 1. Juni 2000 ausgeschrieben worden. Folgende Qualifikationen werden erwartet:

- Grundsätzliche Angelegenheiten der Grundschulen (Insbesondere Einführung der Verlässlichen Grundschule, Fremd- sprachenlernen, Qualitätssicherung),

- Mitwirkung in Angelegenheiten der sonderpädagogischen Förderung (insbeson- dere bei der Umsetzung des Konzeptes „Lernen unter einem Dach“),

- grundsätzliche Angelegenheiten der Schuleingangsphase,

- mehrjährige schulaufsichtliche Tätigkeit mit den Schwerpunkten Schulverwaltungsreform, Integration sowie Fortbil

dung von Dezernentinnen und Dezernenten.

Bei derart enggefassten Qualifikationsmerkmalen im Zusammenhang mit der äußerst kurzen Bewerbungs- und Besetzungsfrist lässt sich der Eindruck nicht vermeiden, dass es sich hier lediglich um eine Scheinausschreibung handelt und die gewünschte Bewerberin bzw. der gewünschte Bewerber längst vorhanden ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben sich tatsächlich für diesen Dienstposten beworben?

2. Falls es überhaupt eine Auswahl gegeben hat, inwieweit ist dem notwendigen Gesichtspunkt der Frauenförderung Rechnung getragen worden?

3. Wäre es nicht zweckmäßiger, derartige „Ausschreibungen“ künftig mit dem Zusatz „Bewerbung zwecklos, da Bewerber bereits vorhanden“ oder „die Stelle ist vorgesehen für Regierungsschuldirektor...“ zu versehen?

Seit mehreren Jahren ist es im Niedersächsischen Kultusministerium üblich, dass auch Dienstposten, die im Wege der Abordnung besetzt werden sollen, ausgeschrieben werden. Hintergrund dieser Praxis ist, dass die während der Abordnungszeit gewonnenen Qualifikationen auch für spätere Bewerbungen um Beförderungsstellen relevant sein können. Auch die Vorschrift des § 7 NGG verpflichtet zu diesem Vorgehen.

Bei der Ausschreibung eines Dienstpostens wird stets das Anforderungsprofil des Dienstpostens exakt beschrieben, um möglichen Bewerberinnen und Bewerbern klare Vorstellungen von den notwendigen Anforderungen des Dienstpostens zu vermitteln und um eine sachgerechte Auswahl treffen zu können.

Die Bewerbungsfrist beträgt i. d. R. – wie in diesem Fall auch – drei Wochen.

In Anbetracht dieser üblichen Verwaltungspraxis kann deshalb von einer „Scheinausschreibung“ wie in der Kleinen Anfrage angedeutet - nicht die Rede sein.

Auf die Ausschreibung ist eine Bewerbung eingegangen, über die nach Beteiligung der Frauenbeauftragten in Kürze entschieden wird.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die einzelnen Fragen wie folgt:

1. Es hat sich ein Bewerber beworben.

2. Entfällt, da über die Bewerbung noch nicht entschieden ist.

3. Nein.

Anlage 20

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 26 der Abg. Frau Mundlos (CDU):