Aber was soll’s? Wir haben ja dann das erste Kernkraftwerk abgeschaltet und können zusätzlichen Strom aus Atomkraftwerken in Tschechien oder auch in Frankreich kaufen.
Wir haben dann nicht mehr Sicherheit - Gefährdungen machen ja bekanntlich nicht an Grenzen Halt -, aber wir haben dann mit dem Abschalten von Stade wenigstens ein Stückchen Sicherheitsideologie verwirklicht.
Sicherheit von Kernenergie ist bei einem internationalen Strommarkt allerdings eine internationale Frage und kann national nicht gelöst werden. Strom für den Spitzen- und Mittellastbedarf, der in Gaskraftwerken und Braunkohle- sowie Steinkohlekraftwerken erzeugt wird, die aber abgeschaltet werden, wird dann von französischen Atomkraftwerken oder anderen zugekauft. Dies ist dann die Realität.
Dafür ist nicht die Stromwirtschaft verantwortlich - sie verhält sich so, wie es der Markt gebietet -, hierfür ist eine verfehlte Politik verantwortlich.
11,5 Milliarden DM Mehrbelastung in der Bundesrepublik Deutschland bedeuten Benachteiligungen im internationalen Vergleich.
Nein, ich habe doch nur noch ein paar Minuten zur Verfügung; das können wir gleich noch gern machen.
Alles das, was die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Stromwirtschaft belastet, muss auf den Prüfstand der ökonomischen Vernunft. Wir gefährden sonst die Weltbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland insgesamt, wir gefährden tausende von Arbeitsplätzen, aber wir gefährden auch unsere Sicherheit.
Herr Kuhnt, der Vorstandsvorsitzende der RWE, sagt, die anstehenden Verteuerungen durch Subventionierung von regenerierbarer Energie und Quotierung der Kraft-Wärme-Kopplung bedeuten, dass dem nationalen Markt bis zu 40 % entzogen werden. Bis zu 40 % werden also in der Stromwirtschaft dem Markt entzogen. Das bedeutet dann natürlich auch dementsprechend einen Nachteil für die deutsche Wirtschaft, einen Nachteil für deutsche Arbeitsplätze, und zwar auch in Niedersachsen. Er beziffert die Mehrkosten, die in der Bundesrepublik Deutschland entstehen, mit 27,4 Milliarden DM.
Ich meine, ein bisschen kennen die sich auch aus, und wir sollten uns mit diesen Zahlen ernsthaft auseinander setzen. Es lohnt sich, darüber nachzudenken, weil wir sonst Wirtschaft und Arbeitsplätze in Deutschland, aber auch Sicherheit in Deutschland gefährden. Gefährdung der Sicherheit durch Kraftwerke im Ausland macht - wie gesagt vor nationalen Grenzen keinen Halt. Wir sollten diese Sicherheitsfrage zu einer internationalen Aufgabe machen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der umfassenden energiepolitischen Darstellung aus der Sicht von Herrn Rolfes will ich mich hier doch wieder mehr den finanziellen Aspekten des Antrages zuwenden. Die Grünen haben hier vor anderthalb Jahren einen zum Teil unrealistischen und letztlich auch überflüssigen Antrag eingebracht. Soweit es in dem Antrag um Einsparungen bei der Stromlieferung für Landesliegenschaften geht, kann ich nur feststellen, dass die Landesregierung bereits damals von sich aus eine Projektgruppe bei der Staatshochbauverwaltung mit der Zielrichtung eingerichtet hatte, die Strombezugskosten durch eine einheitliche Ausschreibung für alle Landesliegenschaften zu senken. Mit einem EDV-gestützten Verbrauchs- und Kostencontrolling für alle 7.600 landeseigenen Gebäude wurde eine Datengrundlage geschaffen, um diese einheitliche Ausschreibung vorzubereiten. Parallel dazu wurden bereits 1999 bei Gesamtkosten von
etwa 80 Millionen DM Kostensenkungen von 2,5 Millionen DM durch Einzelverhandlungen umgesetzt. Auch 1998 waren bereits 2,5 Millionen DM eingespart worden.
Ich bedanke mich ausdrücklich für die ständige Information im Ausschuss für Haushalt und Finanzen während der Entwicklung des Ausschreibungsvorschlages.
Das Land hat damit bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. Dabei möchte ich hervorheben, dass sich sowohl das zuständige Finanzministerium als auch der auf möglichst hohe Einsparungen bedachte Ausschuss für Haushalt und Finanzen dem Gedanken des Einsatzes umweltfreundlicher Energien gegenüber aufgeschlossen gezeigt haben.
In enger Abstimmung mit dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium sowie den Fachleuten aus den Fraktionen wurde erreicht, einen beiden Zielen Rechnung tragenden Kompromiss zu finden. Ausgeschrieben wurde deshalb ein Energiemix mit einem Anteil von 24 % aus Anlagen mit KraftWärme-Kopplung - das sind sogar 4 Prozentpunkte mehr als von den Grünen gefordert - sowie von 4 % aus regenerativen Energieträgern. Dies führt zu einer CO2-Einsparung von 25 bis 30 %.
Die von den Grünen darüber hinausgehend geforderten 15 % für regenerative Energien sowie der Ausschluss von Atomenergie müssen demgegenüber als zu weitgehend eingestuft werden, weil beides zu unvertretbaren Mehrkosten für den Landeshaushalt geführt hätte.
Die finanz-, energie- und umweltpolitisch ausgewogene Ausschreibung hatte das erfreuliche Ergebnis, dass eine Bietergemeinschaft aus regionalen Bietern unter der Führung der Stadtwerke Hannover den Zuschlag für die Lieferung in den nächsten zwei Jahren erhalten hat. Damit sind eine Stützung ortsnaher Strukturen sowie der Erhalt von Arbeitsplätzen in unserem Land gewährleistet.
Die Ausschreibung hatte aber auch einen finanziellen Erfolg: Durch sie wird eine weitere Einsparung in Höhe von 7,4 Millionen DM erreicht. Bei der Bewertung dieser Einsparung muss zudem berücksichtigt werden, dass Niedersachsen auch
schon vor der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts im bundesweiten Vergleich die günstigsten Strompreise bezahlt hat. Das Einsparpotential war also geringer als in anderen Ländern.
Die Grünen hätten das gute Ergebnis der Anstrengungen der Landesregierung bei der Neuregelung des Strombezuges anerkennen und ihren Antrag zurückziehen sollen. Aber so viel Einsichtsfähigkeit zu erwarten, ist offenbar zu viel verlangt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir erleben gegenwärtig etwas ganz anderes, als der Kollege Rolfes gerade zu suggerieren versucht hat. Wir müssen feststellen, dass die als Existenzberechtigung der Atomenergie aufgestellte Behauptung, dass die Atomkraftwerke nicht abgeschaltet werden könnten, weil sonst die Energieversorgung zusammenbrechen würde, eine der großen Lebenslügen der großen Energiekonzerne ist; denn schon längst werden Überkapazitäten von ungeheurem Ausmaß herumgeschleppt, die im Prinzip nur aufgrund der Monopolsituation in den Versorgungsgebieten abgesetzt werden konnten. Von daher ist Ihre ganze Vision, die Sie hier darzustellen versucht haben, ohne jede reale volkswirtschaftliche Grundlage und schlicht absurd.
Auf der anderen Seite kann aber auch festgestellt werden, dass die Landesregierung die Möglichkeiten, die mit dem Neuabschluss dieses Vertrages verbunden waren, politisch ganz bewusst nicht ausgeschöpft hat. Wir wissen, dass große Energiekonzerne, die, wie etwa die Bayernwerke, aus ideologischen Gründen heraus sehr stark auf Atomstrom setzen, über hohe Wasserkraftanteile verfügen, die in den geologischen Verhältnissen im Alpenraum begründet sind, diese Anteile zu erhöhten Preisen verkaufen - d. h. aus ihrer Mixkalkulation herausnehmen - und dann den Atomstrom über Sonderangebote wie Yello-Strom rüberbringen. Wenn die Landesregierung nun darauf verzichtet, den auch von ihr für notwendig erachteten klimapolitischen Zielen - hier hat der Staat ja eine Vorbildfunktion zu übernehmen - z. B. dadurch zu
entsprechen, dass sie den besonderen Anteil an regenerativen Energien wie z. B. an Windkraftenergie zum Bestandteil solcher Verträge macht, dann verzichtet sie auch ganz bewusst darauf, die auch in Niedersachsen in diesem Bereich bestehenden internationalen Verpflichtungen zum Klimaschutz zu erfüllen. Außerdem verzichtet sie bewusst darauf, den regenerativen Energieträgern durch diese erhöhte Nachfrage den entsprechenden Schub zu verleihen. Insoweit ist diese Chance auch bei diesem Vertrag leider wieder versäumt worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal bin ich ja Optimist. Ich habe nun damit gerechnet, dass alle Fraktionen die Landesregierung und insbesondere mein Haus für etwas Bahnbrechendes loben, was es in Deutschland bisher nicht gegeben hat, nämlich eine gebündelte Ausschreibung mit dem Ziel, regenerative Energien als Vorgabe in den Vertrag hineinzuholen und dann auch noch einen guten Preis zu erzielen. Ich bedanke mich für das verdeckte Lob, das hier ausgesprochen worden ist. Ich bedanke mich bei meinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dafür, dass sie die Voraussetzungen dafür geschaffen - das ist der entscheidende Punkt - und die Widerstände überwunden haben, die im Raum standen.
Erstens, Herr Rolfes: Wir haben uns nicht in einem vertragslosen Zustand befunden, als wir die erste Ausschreibung gebündelt haben, sondern in dieser Umbruchsituation ging es darum, wie die Kirchen, aber auch wie die kommunalen Spitzenverbände aus Verträgen auszusteigen und neue zu schließen mit dem Ziel, den Preisvorteil zu realisieren. Diesbezüglich hat der Antrag der Grünen - das kann doch gar nicht bestritten werden - in die gleiche Richtung gewiesen, allerdings mit einigen kostentreibenden Elementen, die wir ablehnen mussten. Wir haben einmal nachgerechnet, Frau Harms. Ihr Antrag hätte die Mehrkosten, die wir hätten hinnehmen müssen, um weitere 12 Millionen DM gesteigert. Insofern wäre dies kein vernünftiger Kompromiss mehr gewesen.
am Markt einen möglichst günstigen Preis zu erzielen und dafür eine entsprechende Ausschreibung zu erstellen. Dass die Beratungen dann 4 % bzw. 24 % ökologische Komponenten hineingebracht haben, hat einen politischen Preis erfordert. Den berechnen wir mit 5 Millionen DM. Das muss man auch einmal so in der Diskussion erwähnen, weil ich es für wichtig halte, dass diese Art der indirekten Subventionierung der regenerativen Energien auch den Verbrauchern klar wird. Sie müssen wissen, dass nicht der optimale Marktpreis ausgehandelt worden ist, sondern dass ein Mix dazu geführt hat, dass wir am Markt eine Sonderdotierung für die Ökologie mit bezahlen müssen. Das hat diese Ausschreibung in hervorragender Weise erbracht. Das erklärt auch, warum nunmehr bundesweit versucht wird, in ähnlicher Art und Weise nach niedersächsischem Muster vorzugehen. Ich glaube, dass die von uns erzielte Transparenz - die Zahlen hat der Kollege Wegner soeben deutlich gemacht - auch für weitere Ausschreibungen von erheblicher Bedeutung sein wird.
Ich möchte ganz ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, dass die Tatsache, dass das aus den Stadtwerken, aus Avacon, EWE, EAM und der Braunschweiger Versorgungs-AG bestehende Konsortium den Zuschlag erhalten hat mit der Folge, dass die Lieferungen nunmehr in Niedersachsen bleiben, den Befürchtungen widerspricht, die hier ursprünglich geäußert worden sind: Wenn wir dieses Verfahren wählen und europaweit ausgeschrieben wird, dann wird dieser Vertrag möglicherweise an einen ausländischen Konzern gehen. - Unter dem Strich und zusammengefasst heißt das: Wir haben in Niedersachsen in der Tat etwas auf den Weg gebracht, von dem man sagen kann, dass wir Neuland beschritten und eine Vorreiterrolle eingenommen haben. Wir haben aufgrund dezentraler Verhandlungen einen ausgesprochen günstigen Preis für zwei Vorjahre mit Einsparungen in Höhe von jeweils 5 Millionen DM durchgesetzt. Wir haben außerdem die Mixstrategie, die wir angewendet haben, zu einem Ergebnis geführt, mit dem ein guter Preis und ökologische Gesichtspunkt zusammen geführt werden. Deshalb bin ich sehr dafür, dass der Antrag der Grünen, obwohl er sehr präzise formuliert worden ist, abgelehnt und stattdessen das Ergebnis, das wir ausgehandelt haben, ausdrücklich begrüßt wird. - Vielen Dank.
Herr Minister, vielen Dank. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe hiermit die Beratungen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 1876 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 529 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Ausschussempfehlung gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 20: Zweite Beratung: Mehr Mut zur konsequenten Stärkung der Eigenverantwortung für Hochschulen Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1382 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 14/1882
Dieser Antrag war in der 44. Sitzung am 16. Februar dieses Jahres an den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen worden. Eine Berichterstattung wurde nicht vereinbart.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben hier einen Antrag vorliegen, der mehr Mut zur konsequenten Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen fordert. Wir sind uns erstaunlicherweise alle darin einig, dass dies zu geschehen hat. Trotz allem sind wir uns in der Verabschiedung dieses Antrags nicht einig; denn die SPD-Fraktion will einen Halbsatz, den wir in den Antrag mit dem Ziel aufgenommen wissen wollten, die Fehlentwicklungen umgehend zu korrigieren, nicht mittragen. Meine Damen und Herren, das ist nicht konsequent, wenn Sie uns auf der einen Seite zustimmen.
Wir haben sehr, sehr gute Erfahrungen gemacht mit der Einführung der globalen Haushalte. Über mehrere Jahre hinweg wurde die Eigenverantwortung in den Hochschulen gestärkt. Wir haben
festgestellt, dass die Hochschulen eigenverantwortlich handeln können, dass die Autonomie der Hochschulen den Hochschulen zum Vorteil gereicht.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Herr Oppermann im Jahr 1998 Zielvereinbarungen im Bereich der Organisation, der Verwaltung, der Personalhoheit und der Finanzhoheit gefordert hat, möchte ich auch einmal an das erinnern, was er im Juli 1998 in Loccum ganz klar gesagt hat: