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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Engagement der NORD/LB bei der Berliner Bank-Gesellschaft war ein Flop. Das ist eine Feststellung, die wohl von allen Beteiligten in diesem hohen Hause geteilt werden kann.
Geteilt wird wahrscheinlich ebenso die Aussage, dass eine Kritik an dem ursprünglichen Engagement der NORD/LB bei der Berliner Bank auch aus der Rückschau eigentlich nicht angebracht ist. Wir waren uns über die Parteigrenzen hinweg damals insoweit einig, dass NORD/LB und Berliner Bank über eine Fusion verhandeln wollten und eigentlich auch über das konkrete Engagement, das dann eingegangen wurde. Aber wir waren uns dann später nicht mehr einig, als es darum ging, angesichts der erheblichen Schieflage der Bankgesellschaft dennoch bei der Kapitalerhöhung mitzugehen und auf diese Weise dem schlechten Geld noch gutes weiteres Geld hinterherzuwerfen.
Wir waren uns erst recht nicht einig, als es dann um das Übernahmeangebot ging, das dann gemacht werden sollte. Es sind zwei völlig verschiedene Dinge, ob ein wirtschaftliches Engagement scheitern kann - dieses Risiko liegt in der Natur eines jeden Geschäftes - oder ob aus Gründen der persönlichen Gesichtswahrung oder gar aus politischen Motiven zu lange noch an der sich als gescheitert erweisenden Linie festgehalten wird.
540 Millionen Wertberichtigung hätten zu einem Schlussstrich führen müssen. Die Beteiligung an der Kapitalerhöhung, die nochmals 160 Millionen Euro gekostet hat, wäre vermeidbar gewesen. Erst recht die indikative Interessenbekundung zur teilweisen Übernahme der Bankgesellschaft war objektiv schon nicht mehr ernst zu nehmen. Wenn jenseits der wirtschaftlichen und strategischen Gründe offensichtlich eher irrationale oder gar politische Motive zu einem derartigen Festhalten an einer überholten und teuren Linie führen, dann schadet das der NORD/LB. Das hat die CDU
Fraktion immer bemängelt, und das bemängeln wir auch heute noch.
Tatsächlich hat die Politik erheblichen Einfluss auf die Frage genommen, ob und wie sich die NORD/LB an der Berliner Bank beteiligt, vor allem nachdem die Berliner Bank in Schwierigkeiten geraten war. Der Finanzminister und der Ministerpräsident waren es, die in dieser Zeit auf die Willensbildung der NORD/LB erheblich Einfluss genommen haben. Nachdem die Fusion vernünftigerweise nicht zustande kam, drängten sie auf Weitermachen und zuletzt auf die indikative Interessenbekundung. Ein paar Monate später wird nun scheinheilig in einen Entschließungsantrag hineingeschrieben, dass die Politik doch auf einen Einfluss auf die NORD/LB verzichten solle. Unsere Aufgabe ist es allerdings, hier die Regierung zu kontrollieren und entsprechend kritische Fragen zu stellen.
All das, was ich gesagt habe, meine Damen und Herren, sind nicht Schritte zurück zur Vernunft. Es ist auch kein Schritt zurück zur Vernunft, wenn man nun in die Überschrift des Entschließungsantrages schreibt, dass die NORD/LB ihre Nordoststrategie fortführen soll. Das meinen Sie in Wahrheit auch gar nicht, wie die Begründung des SPDAntrages beweist. Denn dort gestehen Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, genau das zu, was auch Inhalt des CDU-Antrages ist. Es kommt in allererster Linie darauf an, dass die Ertragsseite der NORD/LB gestärkt wird. Die nämlich ist in Gefahr.
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, weshalb es für die NORD/LB in Zukunft schwerer wird. Diese Gründe haben wir in unserem Entschließungsantrag im Einzelnen dargelegt. Sie reichen von der geringeren Eigenkapitalrentabilität der Bank schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt über den Wegfall der Gewährträgerhaftung und der Anstaltslast bis hin zu den Problemen des Mittelstandes beim Eigenkapital und zu der Weiterentwicklung des Verhältnisses der NORD/LB zu den Sparkassen und zu den übrigen beiden Säulen im Kreditgewerbe.
Die Zukunft beinhaltet gegenwärtig ein besonderes Maß an Unsicherheit und Dynamik, sodass die NORD/LB klug beraten ist, ihre Hauptaufmerksamkeit hierauf zu lenken. Das ist ihr Kerngeschäft. Das schließt natürlich nicht aus, dass die NORD/LB im Auslandsgeschäft und insbesondere
auch in Nordosteuropa ihre Chancen sucht und nutzt, soweit dies zum Kerngeschäft gehört.
Natürlich muss ein mittelständischer Kunde, der seinen Sitz in Niedersachsen hat, eine angemessene Betreuung auch für seine Auslandsgeschäfte erfahren. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die NORD/LB im Ausland ganz besonders lukrative Geschäfte gesondert tätigt, um auf diese Weise ihre Eigenkapitalrentabilität zu erhöhen und mit dieser verbesserten Ertragskraft ihre öffentlich-rechtlichen Funktionen in Niedersachsen und Norddeutschland besser zu erfüllen.
Aber klar ist, es muss vorrangig um die Zielsetzung gehen, die Ertragskraft der Bank zu steigern, d. h. die NORD/LB auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Im Übrigen haben wir nie - wie es in dem SPD-Antrag steht - vom Kerngebiet gesprochen, sondern immer auf das Kerngeschäft Bezug genommen. Die Definition, was genau Kerngeschäft ist, bedarf sicherlich der weiteren Bearbeitung. Aber keinesfalls kann es richtig sein, eine Nordostexpansion um ihrer selbst willen zu betreiben. Genau dies aber suggeriert die Überschrift über dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion.
Ich möchte ein weiteres Thema in diesem Zusammenhang nicht verschweigen. Wir sind nämlich weiterhin in erheblicher Sorge, ob die gegenwärtige Risikovorsorge bei der NORD/LB ausreicht. Finanzminister Aller hat uns zwar vor kurzem in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage versichert, dass alles Notwendige getan wird. Aber wir müssen weiterhin die Tatsache festhalten, dass die NORD/LB in ihrem Halbjahreszwischenbericht völlig unüblich vorgegangen ist und mit einer eher formalen Begründung eine Neubewertung der Risiken abgelehnt hat. Wir kennen damit nur die Bewertung nach dem Stand Jahresende 2001.
Fast alle anderen Landesbanken machen das anders und haben Zwischeneinschätzungen mitgeteilt. Bei der Bayerischen Landesbank gab es im Hinblick auf die unklare Situation bei Kirch einen Grund, den Halbjahresbericht ohne Neubewertung der Risiken herauszugeben. Aber selbst die Bayerische Landesbank hat zwischenzeitlich diese Neubewertung geliefert und dabei die Ertragsprognose reduziert. Aber die Andeutungen, die sich für die NORD/LB ergeben haben, und die absichernden Formulierungen des Finanzministers in der Beantwortung der Kleinen Anfrage beflügeln eher die negative Fantasie, als dass man sich beruhigt zurücklehnen könnte.
Ich sage an dieser Stelle: Wir erwarten vom Finanzminister in einer der nächsten Haushaltsausschusssitzungen einen erneuten Bericht dazu, weil es in der letzten Woche oder in den letzten Tagen eine Aufsichtsratssitzung der NORD/LB gegeben hat, in der auch über diese Fragen, also etwa über die zu erwartende Rendite des Jahres, gesprochen worden ist. Wir erwarten, dass dann entsprechend berichtet wird. Sie werden es der Opposition nicht verdenken können, wenn wir die Befürchtung haben, dass es noch größere Risiken gibt, über die man sich hier gegenwärtig gerne ausschweigt. Es bedarf keiner besonders blühenden negativen Fantasie, sich vorzustellen, dass derartige Risiken dann zufällig erst ein paar Tage nach der nächsten Landtagswahl publik werden.
Herr Präsident! Herr Ministerpräsident, wenn Sie mit Ihrer Antwort den Anschein erwecken, dass mehr als 3 200 zusätzliche Lehrer eingestellt werden, frage ich Sie, ob Sie verstehen können, dass die Menschen im Lande erwarten, dass zu den jetzt vorhandenen Lehrern, die Monat für Monat ihr Geld bekommen, mehr als 3 000 zusätzliche Lehrer eingestellt werden.
Oder haben Sie in diesem Fall nur den Anschein erweckt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schurreit, wenn Sie mich kennen würden, wüssten Sie, dass ich zu den friedliebendsten Menschen gehöre und von daher immer sehr zurückhaltend vortrage. Diese Vorbemerkung muss erlaubt sein, da ich jetzt in aller Klarheit sage, dass es so, wie es der Ausschuss empfohlen hat, nicht geht.
Der Antrag ist relativ leicht zu verstehen:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ihre Aktivitäten einzustellen, das Ehegattensplitting und damit die steuerliche Förderung von Ehe und Familie anzugreifen.“
Der Ausschuss hat dem Landtag empfohlen, den Antrag der CDU-Fraktion für erledigt zu erklären. Erledigt aber wäre er nur, wenn der Landtag ihm zustimmen würde. Wir müssen uns hier nicht noch einmal über die Vor- und Nachteile des Ehegattensplittings unterhalten. Das ist schon in der ersten Beratung und auch im vergangenen Jahr mehrfach passiert. Ich mache nachher noch ein paar grundsätzliche Ausführungen dazu.
Jetzt aber möchte ich belegen, warum nichts erledigt ist. Ich wende mich zunächst einmal den Aussagen von Frau Pothmer vom 18. Mai 2001 zu:
„Ich mache Ihnen deswegen den Vorschlag, diesen Antrag durch einen weiteren Punkt zu ergänzen, nämlich durch den Punkt einer Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Ehegattensplittings.“
Ich würde Frau Pothmer gar nicht zitieren, wenn sie sich nicht auf Mitglieder der Landesregierung berufen würde. Sie sagt:
„Ich befinde mich damit in der sehr guten Gesellschaft der Sozial- und Frauenministerin, die diese Forderung mit mir gemeinsam vertritt.“
Darauf der Zuruf von Frau Hemme: „Und des ASF!“
„Sie haben mich auf Ihrer Seite. Das kann ich Ihnen versprechen, denn das Ehegattensplitting ist auch teuer. Wir geben derzeit jährlich 41 Milliarden Euro dafür aus; bis 2004 50 Milliarden Euro.“
Es ist zwar in der Sache falsch - wir geben dafür nichts aus, sondern wir verzichten darauf, den Bürgern etwas wegzunehmen -, aber ich kann verstehen, dass das bei der Betrachtungsweise - dass man zunächst einmal alles haben will, um dann die Finanzmittel wieder zu verteilen -, so nicht zulässig ist. Ich kann mir auch vorstellen, dass einem das Wasser im Mund zusammenläuft, wenn man 50 Milliarden Euro einkassieren kann.
Die Frau Sozialministerin sagte:
„Das Ehegattensplitting - das sage ich immer wieder - gehört in diesem Zusammenhang erneut auf den Prüfstand. Es ist überholt, es entspricht nicht der Modernität, die wir an Familie heute anlegen müssen.“
Als nächstes sagt Herr Aller:
„Es gibt keinen Dissens zwischen der Ministerin für Arbeit und Soziales, der SPD-Fraktion und dem Finanzminister. Wir sind uns völlig einig, dass das Thema Ehegattensplitting auf die Tagesordnung gehört.“
Weiter heißt es dann:
„Hier ist die eindeutige Auffassung der Landesregierung, dass wir parallel und gemeinsam mit dem, was in Berlin derzeit diskutiert wird, die Reform des Ehegattensplittings anfassen werden.“
Jetzt könnten Sie alle zusammen sagen: Das war im letzten Jahr. Aber das, was im letzten Jahr diskutiert worden ist, ist nicht folgenlos geblieben, sondern es wurde ein Antrag beschlossen. Dann sagt der Abgeordnete Bontjer bei der ersten Beratung schlicht und einfach:
„Der Landtag hat mit seiner Entschließung vom 12. Dezember 2001 beschlossen, die Landesregierung
möge sich dafür einsetzen, das derzeit geltende Ehegattensplitting durch eine Besteuerung der daraus erwachsenden Steuervorteile unter Berücksichtigung der gegenseitigen Unterhaltspflicht von Ehegatten verfassungsgemäß zu reformieren.“
Im Klartext heißt das nichts anders, als dass man sich auf Realsplitting einlassen will. Das bedeutet die Umschichtung von 10 Milliarden Euro, wie es damals gesagt wurde. Das ist die Beschlusslage dieses Hauses und wurde mit Mehrheit beschlossen. 10 Milliarden Euro will man denen - also 95 % aller Ehepartner; unabhängig davon, ob mit oder ohne Kinder, aber die meisten haben Kinder jetzt zunächst einmal wegnehmen. Wenn man sagt, dass dieses Vorhaben zweckgebunden ist für Bildung, Kinderbetreuung etc., dann muss man sagen, dass wir nur noch zweckgebundene Steuerregelungen machen und gar nicht merken, dass wir ein riesiges Loch haben, das überhaupt nicht mehr zu füllen ist.
Wir tanken für die Rente, wir rauchen für die innere Sicherheit. Denen, die für das Alter Immobilien erworben haben, wird zuerst die Garage wegbesteuert, dann die erste Scheibe Wohneigentum, dann die nächste, und das nennt man dann Vermögensteuer. Hier kommt nichts anderes zustande, als dass man 95 % der Familien mit insgesamt mindestens 10 Milliarden Euro belastet.
Die Kappungsgrenze, die Sie eingeführt haben, müssen wir noch einmal sehr genau betrachten. Die, die deutlich über der Kappungsgrenze liegen - -
- Frau Steiner, ich erkläre es Ihnen noch einmal separat; das hat jetzt keinen Sinn. - Diejenigen, die deutlich über der Kappungsgrenze liegen, werden sie auch ohne Realsplitting nicht bedienen können. Das wird insgesamt natürlich auch noch gegengerechnet werden müssen.
Sie haben die derzeitige Situation, dass die Familien bei dem, was jetzt schon vereinbart worden ist, mit 23 Milliarden Euro belastet werden. Das sind Belastungen in Höhe von 20 Euro im Durchschnitt.
Hinzu kommen noch die Erhöhungen bei der Rentenversicherung und der Krankenversicherung. Das ist noch einmal ein erheblicher Betrag, der auf die Familien zukommt. Ich finde: Warum sollte man diese Familien nicht noch stärker belasten? - Nach Ihrem Antrag müsste das ja so sein.
Die Beschlusslage des Landtages ist derzeit, zu initiieren, dass man auf das Realsplitting eingeht. Wenn man hier sagt, dass Thema wäre erledigt, dann heißt das, dass man sich auf diese Beschlusslage verlässt.
Nun sage ich Ihnen allerdings noch etwas, was dazu kommt und uns auch verunsichert, wenn es darum geht, was denn nach dem 2. Februar 2003 passiert.
Die Aussage des Ministerpräsident „Die Wahrheit vor der Wahl? - Das hättet ihr wohl gerne.“ ist ein unglaublicher Ausspruch, und zwar gegenüber der Öffentlichkeit. Das mag die Presse sich gefallen lassen. Die Frage ist aber, was die Bürger im Lande davon halten, wenn es ein Ministerpräsident vorher sozusagen schriftlich gibt, dass er nicht die Wahrheit sagen will.
Dann gibt es doch bei dieser Beschlusslage keinen einzigen Grund, dass man diesen Antrag für erledigt erklärt. Wenn Sie keine Glaubwürdigkeitslücke haben wollen,
aber eindeutig sagen, dass Sie in Richtung Ehegattensplitting in Berlin nichts vereinbaren wollen, dann sagen Sie hier schlicht und einfach: Der Antrag der CDU-Fraktion ist richtig.
- Er ist nicht überflüssig, da wir im letzten Jahr etwas anderes beschlossen haben. - Wenn Sie das hier beschließen, kann kein Mensch mehr behaupten, dass Sie sich die Hintertür offen halten. Wenn Sie beschließen, dass das Thema erledigt ist, beziehen wir uns auf den Beschluss vom letzten Jahr und können weiterhin sagen, dass Sie am Tag nach
der nächsten Landtagswahl dieses Paket in Angriff nehmen und die Familien in Deutschland weiterhin damit belasten wollen.
Es ist auch sehr merkwürdig, dass man mit dieser Oberflächlichkeit über die Frage des Ehegattensplittings hinweggeht. Wenn zwei erwachsene Menschen, mündige Bürger für sich entscheiden, dass sie auf Dauer füreinander Verantwortung übernehmen wollen, sich natürlich auch wechselseitig unterstützen wollen und somit primär Verantwortung tragen wollen - erst subsidiär der Staat -, warum soll dann der Staat um Himmels willen dies dann nicht in einer entsprechenden Weise dadurch anerkennen, dass er diese Wirtschafts- und Risikogemeinschaft auch gemeinsam besteuert?
Sie können dies so beschließen. Sie brauchen mir nur den Gefallen zu tun, unserem Antrag zuzustimmen. Zur Glaubwürdigkeit des Ministerpräsidenten würde gehören, dass er diesem Antrag ebenfalls mit ganzem Herzen zustimmt.
Frau Abgeordnete, sind Sie denn nicht der Meinung, dass der Herr Finanzminister oder ein anderes Mitglied der Landesregierung erklären sollte, ob jetzt diese Frage und unser Antrag in der Weise für erledigt erklärt werden, dass man nicht tätig werden will, keine Initiative ergreifen will oder ob man in der Weise tätig werden will, wie es im letzten Jahr beschlossen worden ist? Das ist ja ein gewisser Widerspruch. Sind Sie nicht der Meinung, dass er oder Sie das jetzt erklären sollten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen schlägt Ihnen in der Drucksache 3865 vor, den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen zu verabschieden. Die Empfehlung wird von den Ausschussvertreterinnen und -vertretern der SPD-Fraktion getragen. Die Ausschussvertreterinnen und vertreter der CDU-Fraktion haben deutlich gemacht, dass sie die im eingebrachten Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen mittragen würden, dass sie mit den neu aufgenommenen besonderen Vorschriften zur Fusion der hannoverschen Sparkassen aber nicht einverstanden seien. Der Ausschussvertreter der Fraktion der Grünen hat seine Stimmenthaltung in erster Linie damit begründet, dass weitergehende Reformvorschläge seiner Fraktion zum Sparkassenorganisationsrecht nicht aufgenommen worden seien.
Mit Ihrer Genehmigung gebe ich den Rest des Berichtes zu Protokoll.
Die im Gesetzentwurf der Landesregierung enthaltenen Regelungen dienen ganz überwiegend dem Vollzug einer Verständigung, die zwischen einer deutschen Delegation und der EG-Kommission erzielt worden ist. Bekanntlich sieht die EGKommission seit längerem in der Gewährträgerhaftung und der Anstaltslast der Sparkassenträger für ihre jeweiligen Institute eine europarechtlich unzulässige Beihilfe. Diesen Bedenken soll dadurch Rechnung getragen werden, dass die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast mit einer Übergangsfrist bis zum 18. Juni 2005 abgeschafft werden sollen.
Während der Gesetzesberatungen hat sich insoweit durch eine weitere Äußerung der EG-Kommission noch weiterer Klarstellungsbedarf ergeben. Dieser soll einerseits durch eine klarstellende Ergänzung in § 43 Abs. 2 des Sparkassengesetzes bezüglich der Anstaltslast und hinsichtlich der beanstandeten Gesetzesbegründung durch die ergänzende Erklärung der Landesregierung in der Drucksache 3842 befriedigt werden. Über diesen Regelungsteil bestand fraktionsübergreifend Einigkeit. Einigkeit bestand auch darüber, an den mit der EG-Kommission abgesprochenen Formulierungen trotz gewisser fachlicher Bedenken festzuhalten.
Zu den von der Fraktion der Grünen in einem bereits hier behandelten Entschließungsantrag vorgelegten weitergehenden Regelungsideen wies ein Vertreter des Finanzministeriums darauf hin, dass diese Anregungen in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren und nicht unter dem Zeitdruck dieses Verfahrens geprüft werden sollten.
Unterschiedliche Auffassungen bestanden im federführenden Ausschuss darüber, ob zusätzlich einige besondere Vorschriften für die neu zu bildende Regionssparkasse ins Gesetz über die Region Hannover aufgenommen werden sollen. Der mitberatende Innenausschuss hatte insoweit Bedenken gegen die Schaffung von Vorschriften ausschließlich für diese Einrichtung geäußert. Diesen Bedenken ist der federführende Haushaltsausschuss allerdings mehrheitlich nicht gefolgt. Wegen der Einzelheiten der dazu geführten rechtlichen und rechtspolitischen Diskussion und wegen der eingehend erörterten Bestimmungen zur Wahl des Verwaltungsrats der neuen Sparkasse darf ich
auf den schriftlichen Bericht verweisen, der Ihnen bereits vorliegt.
Abschließend bitte ich im Namen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung.
Frau Ministerin, Hartz schlägt jetzt die Einrichtung von Job-Centern vor. Vor Jahren gab es ein Modellprogramm, bei dem gerade diese Job-Center in kommunaler Trägerschaft sehr gut funktioniert haben. Dieses Modellprogramm wurde eingestellt und soll jetzt unter Hartz wiederbelebt werden. Wie soll denn die Verzahnung mit der kommunalen Ebene wirkungsvoll hergestellt werden, wenn man bedenkt, dass Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe in erster Linie auf kommunaler Ebene anfallen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat nach eigenen Angaben im Rahmen ihrer Vorarbeiten für die Mittelfristige Planung die Unternehmensberatungsgesellschaft Roland Berger & Partner für ein Honorarvolumen von 600 000 Euro mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, in welchem für die dringend gebotene Sanierung des Landeshaushaltes mit einem jährlichen Handlungsbedarf von ca. 1 000 Millionen Euro erste Aussagen für die notwendigen Sanierungsschwerpunkte gemacht werden sollten. Dieses Gutachten ist dann am 27. August 2002 in Gestalt eines 19-seitigen „Konsolidierungskonzeptes 2003 bis 2007“ der Öffentlichkeit präsentiert worden. Dem Leser drängt sich angesichts der geringen Detailtiefe und Allgemeinheit der Aussagen die Vermutung auf, dass ein Großteil des für dieses Gutachten verausgabten Honorarvolumens dafür eingesetzt worden ist, dass die Gutachter ihrerseits auf Kosten des Steuerzahlers einen zeitaufwendigen Lernprozess zur Erfas
sung des Status quo des niedersächsischen Landeshaushaltes und der Landesverwaltung durchlaufen durften.
Darüber hinaus zeichnet sich die veröffentlichte Unterlage durch ein beachtliches Maß an Wiederholung von längst anderweitig vorgeschlagenen Konsolidierungsideen aus, für die es ausgereicht hätte, einen der vielen tüchtigen Bediensteten des Landes mit einer Synopse dieser diversen bereits vorliegenden Gutachtenergebnisse zur Personalkostenreduzierung und Aufgabenkritik zu betrauen. Auf diese Weise hätten wahrscheinlich 90 % der Arbeit von Roland Berger & Partner erspart werden können und hätte zugleich die Landesverwaltung den Nachweis angetreten, dass sie deutlich wertvollere Arbeit leisten kann, als die Landesregierung es offensichtlich glaubt.
Sollte dagegen das Roland Berger-Gutachten überzeugende weitergehende Vorschläge zur Konsolidierung des Landeshaushaltes enthalten - über die veröffentlichte Version des „Konsolidierungskonzeptes 2003 bis 2007“ hinaus -, dann wäre an die Landesregierung die Frage zu stellen, ob sie nicht in Wahrheit die in ihrer Presseerklärung am 27. August 2002 so pointiert herausgestellte Transparenz scheut und die weitergehenden Vorschläge von Roland Berger & Partner entweder gar nicht übernehmen oder jedenfalls bis zur Landtagswahl am 2. Februar 2003 unter der Decke halten möchte.
Die Presseinformation der Landesregierung vom 27. August 2002 und das so genannte „Konsolidierungskonzept 2003 bis 2007“ von Roland Berger zeigen eines deutlich auf: Die Landesregierung ist mit ihrem Latein am Ende; sie traut sich selber und dem von ihr demotivierten Verwaltungsapparat nichts mehr zu. Sie sucht ihr Heil beim Propheten aus dem fernen Land. 1 000 Millionen Euro Defizit pro Jahr sind eine Last, die mit dem Begriff „Handlungsbedarf“ nur beschönigt wird: Der Haushalt ist an die Wand gefahren, und nun sollen, ohne dass es der Wähler merken soll, möglichst alle denkbaren Reißleinen gleichzeitig gezogen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. In welchem Gesamt-Honorarumfang und für welche Leistungen sind der Unternehmensberatung Roland Berger & Partner in dieser Legislaturperiode aus welchen Etatpositionen seitens der Landesregierung Gutachtenaufträge erteilt worden?
2. Welche in dem veröffentlichten „Konsolidierungskonzept 2003 bis 2007“ nicht enthaltenen Maßnahmevorschläge haben Roland Berger & Partner in ihrem Gutachten gegenüber der Landesregierung zusätzlich gemacht?
3. Wovor hat die Landesregierung Angst, dass sie das Gutachten im Original und in seinem vollständigen Umfang unter Verschluss hält?
Ich frage die Landeregierung: Herr Minister, wenn das Berger-Gutachten hier schon fast bis zur Genialität hochstilisiert wird, wie kommt es, dass kaum
neue Erkenntniswerte darin enthalten sind, wenn man es mit unserem Antrag zum Doppelhaushalt 1995/96 vergleicht,
in dem Veräußerung von Grundbesitz und Immobilien, Verwaltungsreform, Vermeidung von Doppelbearbeitung und Behördenabbau schon enthalten waren? Dies alles ist jetzt aufgenommen. Zwischendurch hat eine Rieger-Kommission, die sich im Streit aufgelöst hat, an diesem Thema gearbeitet, und anschließend sind Staatsmodernisierer eingesetzt worden sind. Wenn das Berger-Gutachten dieses alles wieder vorschlägt und ganz pauschal 630 Millionen Personaleinsparung und 500 Millionen allgemeine Einsparung errechnet und Sie hier sagen, dass die insgesamt noch - -
Ich komme ja zu meiner Frage.
Wie kommt es denn, dass Sie jetzt, nachdem die neue Finanzsituation bekannt ist, schnell Roland Berger brauchen, um all die Erkenntnisse, die Sie vorher schon hatten und nicht umgesetzt haben, umzusetzen? Nach Ihren Ausführungen konnte ja nur Roland Berger die Aufträge kriegen. Aber sagen Sie doch auch, welche sonstigen Gutachter denn noch eingeschaltet worden sind, um die Kompetenz der Landesverwaltung aufzubessern.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hätten diesen Antrag auch direkt an die Ausschüsse überweisen können,
wenn gestern nicht die Schlagzeile „NORD/LB will über ihr Berlin-Paket verhandeln“ erschienen und daraus nicht zu entnehmen gewesen wäre, wie sich die Entwicklung der NORD/LB in Bezug auf die Berliner Bank möglicherweise gestalten wird. Deshalb ist es nach meiner Meinung wichtig, dass wir heute Abend mit wenigen Worten sagen, welche Position wir dazu einnehmen.
Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass das Land und die NORD/LB ihr Engagement bei der Berliner Bank ohne Wenn und Aber beenden. Dazu gehört:
Erstens. Die Entscheidung des Berliner Senates wird in vollem Umfang akzeptiert. Es gibt keine weiteren Versuche, an dieser Entscheidung noch etwas zu ändern.
Zweitens. Unsere Beteiligung an der Berliner Bank in Höhe von rund 10 % wird abgegeben. Um bei der Veräußerung ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen, sind sämtliche Verhandlungsspielräume sowohl beim Land Berlin als auch beim zukünftigen Eigentümer zu nutzen.
Drittens. Die Stärkung der NORD/LB mit Blick auf zukünftige Aufgaben hat absoluten Vorrang.
- Wenn Herr Wegner über wirtschaftlichen Sachverstand redet, dann sollte man vorsichtshalber nicht so genau nachfragen.
Bereits Mitte August 2002 war der Niedersächsische Finanzminister im Aufsichtsrat der NORD/LB mit seiner damals vorschnellen und nicht abgestimmten Strategie gescheitert, ein Übernahmeangebot an die Berliner Bank durchzudrücken. Lediglich zur Gesichtswahrung kam noch eine halbherzige indikative Interessenbekundung zustande. Dass diese dann vom Berliner Senat nicht ernst genommen wurde, konnte nicht überraschen. Die NORD/LB ist also aus dem Rennen.
Nun noch ein paar Worte zur Entwicklung: Meiner Meinung nach war es damals sehr vernünftig, auf die Berliner Bank zuzugehen mit dem Ziel einer Fusion. Eine Ausweitung des Bereiches der NORD/LB in Richtung Nordosten, in Richtung Berlin wäre sicherlich vernünftig gewesen. Aber spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Wertpapiere und Immobilien krass unterschiedlich bewertet worden waren und man aus diesem Grunde von dem damaligen Engagement wieder Abstand genommen hatte, hätten bei allen Aufsichtsratsmitgliedern die Alarmglocken schrillen müssen.
Welches sind die Aufgaben eines Aufsichtsrates, auch des Aufsichtsrates, der unsere Interessen bei der Berliner Bank vertreten hat? - Die Aufgabe eines Aufsichtsrates ist es, Wert und Wohl des Unternehmens zu vermehren, nicht aber Wert und Wohl des eigenen Portmonees. Das ist der entscheidende Unterschied.
Diplom-Kaufmann Achim Walther hat an den Regierenden Bürgermeister von Berlin geschrieben - ich darf zitieren -:
„Durch einen sehr speziellen und vertraulichen Prüfungsauftrag vom 13.03.1997... liegen mir Unterlagen vor, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, dass die jetzt beklagten hohen Verluste aus dem Immobiliengeschäft
zu einem erheblichen Teil hätten vermieden werden können und teilweise vorsätzlich, teilweise fahrlässig falsche Jahresabschlüsse attestiert worden sind.“
Dann: Unbequemer Sonderprüfer wurde kaltgestellt. - Das ist die logische Konsequenz, wenn einem unbequeme Wahrheiten gesagt werden. Und: Staatsanwalt kritisiert gravierende Mängel.
Meine Damen und Herren, um welche Fonds handelte es sich? - Es handelte sich um Fonds, denen auf der anderen Seite als Wert im Wesentlichen Plattenbauten mit garantierter Rendite gegenüberstanden. Es soll nicht wenige Aufsichtsräte gegeben haben, die sich - einige möglicherweise auch durch Treuhänder - dieser Fonds bedient haben. Einige in Berlin, die auf der Liste gestanden haben, sollen sie ja wieder abgegeben haben. Ich sage einmal: Das muss ja nichts Ehrenrühriges sein. Wenn man aber solche Fonds und die sich dahinter verbergenden Werte betrachtet und als Aufsichtsrat keinen Einfluss nimmt, wenn ein Sonderprüfer eingesetzt wird und man als Aufsichtsrat dann nicht die Notbremse zieht, sodass wir als Land Niedersachsen im Umfang von 540 Millionen eine NORD/LB-Wertberichtigung vornehmen und mit unserem 40-prozentigen Anteil an der NORD/LB in diesem Bereich einen Kapitalverlust hinnehmen müssen, und wenn wir für die Kapitalaufstockung 160 Millionen DM zu einem Zeitpunkt, zu dem schon alle gewarnt haben, ausgeben mussten mit der Folge, dass wir jetzt in Verhandlungen und möglicherweise auch in Geschäften mit dem Nacheigentümer mühsam versuchen müssen, an dieses Geld möglichst verlustfrei wieder heranzukommen, dann kann man nur sagen: In einer solch brenzligen Situation muss man von einem Aufsichtsrat mehr erwarten. Man muss von einem Aufsichtsrat erwarten, dass man sich von solchen Risikofonds trennt, wie es auch der Wirtschaftsprüfer Walther gesagt hat.
Im Grunde genommen ist es noch schlimmer. Über zwei Jahre hinweg sind von der Berliner Bank Bilanzen vorgelegt worden, ausgeglichen und mit positivem Abschluss. Dafür hat der Vorstandsvorsitzende der Berliner Bank auch noch seine Prämie kassiert. Anschließend hat man festgestellt, wie Herr Walther sagte, dass in diesen Jahren schon Verluste eingefahren worden sind.
Diese ganze Entwicklung zeigt, wie dringend erforderlich der Schnitt mit der Berliner Bank ist
und dass man versuchen sollte, für die NORD/LB und für das Land so viel an Werten zu retten, wie möglich ist.
Welche Aufgabe hat nun die NORD/LB in der vor uns liegenden Zeit? - Die NORD/LB muss Partner der Sparkassen, Partner des Mittelstandes sein, muss dafür sorgen, dass die mittelständischen Betriebe entsprechend mit Eigenkapital ausgestattet werden können. Aus diesem Grund muss sich die NORD/LB auch aufstellen, wenn Basel II umgesetzt wird und die die Kreissparkassen und die NORD/LB betreffenden Brüsseler Entscheidungen greifen, die jetzt getroffen worden sind.
Nun hat Herr Bodin etwas dazu gesagt. Ich möchte Ihnen das nicht vorenthalten, damit Sie wissen, wo die Aufgaben wirklich liegen. Bodin sagte:
„Mit der EU-Entscheidung über den Wegfall der Gewährsträgerhaftung und der Modifizierung der Anstaltslast nach der Übergangszeit bis zum Jahr 2005 steht das eigenständige Rating der NORD/LB im Vordergrund. Während es heute noch stark von unseren Eigentümern, d. h. den Gewährträgern beeinflusst ist, wird es ab 2005 u. a. bestimmt durch vier Kriterien: 1. die sich aus der Performance der Bank ergebende Eigenkapitalrentabilität, 2.... dem Verhältnis von Kosten zu Erlösen, 3. der Risikoposition und 4. der überzeugenden strategischen Positionierung und Ausrichtung der Bank.
Das Rating ist für uns wichtig, weil es maßgeblich die Kosten der Refinanzierung bestimmt.“
Dann weiter:
„In der Übergangszeit bis 2005 müssen wir die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Anforderungen schaffen. Um im Rating ein AA zu bekommen, benötigen wir eine Verzinsung des Eigenkapitals von ca. 15 %.“
Weiter: Das Verhältnis Kosten und Erlöse müsste bei 55 % liegen, und dies verlange von uns enorme Anstrengungen. Zum Jahresende 2001 lag die Eigenkapitalrentabilität bei 6,2 %. 6,2 mal 2,5,
dann hätten wir das Ziel in etwa erreicht. Das Ziel lag bei 58,8 %.
Das macht deutlich, wo die Anstrengungen der NORD/LB liegen müssen, um ein verlässlicher Partner der Sparkassen und als verlässlicher Partner des Mittelstandes zu sein. Ich finde, das ist alle Anstrengungen wert. Deshalb raus aus dem BerlinGeschäft, rein in die wesentliche Kernaufgabe Partner des Mittelstandes. Von den Anteilen, die wir an der Berliner Bank halten, sollte man sich zum nächstmöglichen, aber auch zum günstigsten Zeitpunkt trennen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn der Minister bei der Wahrheit geblieben wäre, hätte ich nichts mehr sagen müssen.
- Mein lieber Herr Adam, Lautstärke hat mit Inhalt nichts zu tun.
Ich habe gesagt: Unsere Beteiligung bei der Berliner Bank von rund 10 % wird abgegeben. Um ein möglichst gutes Ergebnis bei den Veräußerungen zu erzielen, sind sämtliche Verhandlungsspielräume sowohl beim Land Berlin als auch beim zukünftigen Eigentümer zu nutzen.
- Das habe ich wörtlich gesagt. - Das heißt natürlich auch, dass in jedem Einzelfall sehr sorgfältig geprüft werden muss, wann der richtige Zeitpunkt ist. Das habe ich gesagt. Ich habe nicht von „überstürzt“ gesprochen.
Überall im Lande - Handelsblatt, HAZ, in allen möglichen Wirtschaftszeitungen - wird über das Thema Engagement Berliner Bank, dieses Angebot, die Angebote der Amerikaner diskutiert. Wenn aber wir als Eigentümer von 40 % an der NORD/LB hier dazu etwas sagen, dann heißt es,
wir schadeten dem Ruf der NORD/LB, dann ist es politisch nicht hinnehmbar, dann ist das falsch. Wenn wir uns als Eigentümer von 40 % an der NORD/LB um solche existenziellen Fragen nicht mehr kümmern sollen, dann können wir auch zu Hause bleiben. Wir haben die Aufgabe, uns um wichtige Dinge zu kümmern.
- Ich glaube nicht, dass der Herr Wegner das beurteilen kann. Ich wüsste jedenfalls nicht, wie.
Das Handelsblatt schreibt: Jeder, der im Investmentbanking tätig war, wusste, dass es sich bei der Sparkassenofferte um kein konkretes Angebot handelte. Die Reaktion des Sparkassenverbandes lautete: Mit dieser defensiven Reaktion enttäuschte Hoppenstedt Akteure, die darauf gehofft hatten, dass der DSGV-Chef weiter um die Bankgesellschaft kämpfen wird. Bodin - nicht ich - sagt, dass im Jahre 2001 die Eigenkapitalrendite 6,2 % beträgt und 15 % betragen muss, um zum AA zu kommen. Das ist doch eine Aufgabe, die er selber formuliert hat. Dies gilt für die anderen Aufgaben genauso.
Tun Sie hier nicht so, als hätten wir etwas Falsches gefordert. Setzen Sie das im Aufsichtsrat zusammen mit dem Vorstand um. Dann haben wir eine gesunde NORD/LB, die für die Zukunft gewappnet ist.
Herr Kollege Meinhold, wie stellen Sie sich solch ein Angebot vor, wenn Sie sich beharrlich weigern, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, mit dem man anhand der konkreten Zahlen diskutieren und darüber befinden könnte, wie man die Zukunft gestaltet? Wie stellen Sie sich das vor, wenn Sie immer Lösungsansätze von der Opposition verlangen, dann zehn Minuten hier reden und keinen einzigen selbst dazu beigetragen haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin davon ausgegangen, dass der Ministerpräsident zuerst das Wort ergreifen will, weil das wohl erforderlich ist, da jemand einmal deutlich sagen muss, wie die Menschen im Lande die Zukunft dieses Landes überhaupt noch einschätzen sollen.
Herr Finanzminister, da kann jeder reden, wie er will, wir haben riesige Deckungslücken in diesem Haushaltsjahr, wir haben riesige Deckungslücken im nächsten Haushaltsjahr. Sie haben eine mittelfristige Finanzplanung für 2004 vorgelegt, in der 1 020 Millionen Euro jetzt schon nicht finanziert sind. Sie haben das für die nächsten Jahre so fortgesetzt. Die Menschen im Land haben einen Anspruch darauf zu erfahren, ob dieses Land noch eine finanzielle Zukunft hat oder nicht.
Sagen Sie hier und heute, wann Sie dieses Notgesetz zur Rettung der niedersächsischen Finanzen vorlegen wollen, wann Sie damit anfangen wollen! Die Wählerinnen und Wähler haben einen An
spruch darauf, das vor dem 2. Februar zu erfahren, nicht nachher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Lage der niedersächsischen Finanzen ist katastrophal. Allerorten werden von der Landesregierung ungedeckte Schecks auf die Zukunft ausgestellt. Der Jahresabschluss 2001 schließt mit einem Defizit von mehr als 600 Millionen Euro ab, welches in 2002 und 2003 ausgeglichen werden muss, ohne dass die Landesregierung benennen könnte, wie. Im Gegenteil: In ihrer Not kündigt sie unverhohlen die rechtswidrige Verteilung des Fehlbetrages auf weitere Folgejahre an. Hinzu kommen 653 Millionen Euro Mindereinnahmen auf der Grundlage der Steuerschätzung für den laufenden Haushalt sowie weitere Mindereinnahmen in den Folgejahren von 246 bis 449 Millionen Euro. Außerdem sind erhebliche Mehrausgaben zu erwarten aus Schulgesetznovelle, erhöhten VBL-Kosten, den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst und und und - ein einziges Desaster. Der Landesrechnungshof empfiehlt, der Landesregierung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2000 nicht zu erteilen - ein einmaliger Vorgang in der Landesgeschichte und ein Zeichen dafür, wie sehr diese Landesregierung abgewirtschaftet hat. Die kommunalen Finanzen liegen darnieder, nachdem sich das Land in den vergangen Jahren durchschnittlich mit über 400 Millionen Euro zulasten der Kommunen bedient hat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie beurteilt sie die Tatsache, dass der Landesrechnungshof das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2000 feststellt?
2. In welcher Höhe sind für die Landesregierung zusätzliche, noch nicht budgetierte Ausgaben und/oder Mindereinnahmen für den laufenden Doppelhaushalt über die im Einleitungstext dieser Anfrage genannten Beträge hinaus erkennbar?
3. In welcher Größenordnung wären die finanziellen Leistungen des Landes an die Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs für das Jahr 2002 und 2003 höher, wenn man das kommunale Finanzausgleichsgesetz in seiner Fassung von 1990 in den genannten Jahren zur Anwendung bringen würde?
Zunächst zur Beruhigung des Finanzministers: Es ist wohl jedem im Landtag klar, dass der Landtag die Entlastung vollziehen muss.
Ich weiß nicht, ob es Sie beruhigt: Solange der Landesrechnungshof - -
Ich frage ja! Ich habe gefragt: „Ich weiß nicht, ob es Sie beruhigt.“ Das ist doch eine Frage.
Ich frage, ob er glaubt, wenn der Landesrechnungshof die Empfehlung ausspricht, nicht zu entlasten, dass die Mehrheitsfraktion das nach dem Motto „Augen zu und durch“ trotzdem tut. Wir werden Wert darauf legen, dass die hier ungeklärten Fragen geklärt werden.
Jetzt zu meiner Frage.
Herr Minister, Sie haben - -
Herr Minister, ich frage Sie, ob Sie beim Jahresabschluss 2001, bei der Schulgesetznovelle, bei VBL, bei den Tarifsteigerungen, die noch nicht absehbar sind, bei 1,5 Milliarden Euro, die sozusagen im Unklaren sind, hier heute erklären können, dass Sie sofort einen Nachtragshaushalt und sofort die Zahlen auf den Tisch legen, sofort die Zahlen in die politische Diskussion bringen, damit sich jeder Bürger im Lande eine Meinung bilden kann. Sind Sie dazu bereit, oder wollen Sie es technisch so abwickeln, dass nach dem Grundsatz „Nach mir die Sintflut“ alles im nächsten Jahr diskutiert werden soll? Wer die Karre so in den Dreck fährt, der kann ja selber nicht daran glauben, dass er sie herausziehen wird.
Herr Präsident, nach der Verfassung sollen die Fragen, die gestellt werden, wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es ist eine Frage nach über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Zusammenhang mit der Einhaltung der Vorschrift in der Verfassung gestellt worden, ob ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden könnte, und es ging darum, welcher Zeitpunkt dafür der richtige ist. Dies ist aber nicht beantwortet worden.
Herr Ministerpräsident, wie kommt es eigentlich - in den Wahlprogrammen werden ja immer ganz
saubere Versprechungen gemacht, beispielsweise zu den Kindertagesstätten, und hier weiß man ja auch, wer dazu eigene Gesetzentwürfe eingebracht hat -, dass vor der Wahl immer der Eindruck erweckt wird, als gebe es das Geld, aber nach der Wahl, oh Schreck, dann plötzlich die finanzielle Realität erkannt wird? - Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage ist: Sie hatten eben in Bezug auf Herrn Müller im Saarland gesagt, niedersächsische Eltern würden die Kindergartenbeiträge der Eltern im Saarland praktisch mitbezahlen. Ist Ihnen eigentlich bekannt, dass Niedersachsen von 1990 bis zum heutigen Tag nicht Geberland, sondern Nehmerland im Länderfinanzausgleich ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte an sich großzügig sein und Herrn Groth den Vortritt lassen. Aber vielleicht darf ich in den verbleibenden zwei Minuten ein paar Worte zu der Situation der Krankenhäuser sagen, wie sie sich nach der Einführung der DRGs im ländlichen Raum darstellen wird.
Meine Damen und Herren, wer davon ausgeht, dass die Verweildauer um 10 bis 20 % reduziert werden wird, wer davon ausgeht, dass planbare Leistungen als Mindestmengen festgelegt werden müssen - die sollen qualitätsbezogen festgelegt werden -, der wird natürlich auch sofort in die Bredouille kommen, wenn diese planbaren Leistungen im ländlichen Raum unterhalb dieser Mindestmenge liegen, weil die Mindestmenge ja anhand der Qualitätskriterien festgelegt werden soll. Diesen Widerspruch müssten Sie noch erklären.
Sie müssen aber noch etwas anderes tun: Sie müssen schlicht und einfach zur Kenntnis nehmen, dass durch die Einführung der DRGs ein enormer Investitionsschub ausgelöst werden wird,
dass enorme Ablaufveränderungen erforderlich sind, dass Kooperationen zwischen Krankenhäusern erforderlich sind. Alle Länder in der Bundesrepublik wissen dies und müssen dafür zusätzliche Mittel bereitstellen.
Was haben Sie getan? - Sie haben diese Mittel im letzten Jahr um 20 Millionen DM gekürzt.
Sie täuschen mit einem Darlehensprogramm vor, dass Sie dadurch vieles auslösen könnten. Unter einem Darlehensprogramm würde man ja normalerweise analog § 12 des Landespflegegesetzes verstehen: Man nimmt das Geld, um den Schuldendienst zu bedienen. - Nichts davon ist hier der Fall. Die Gelder werden einmalig bereitgestellt, für die Folgejahre steht davon nichts im Haushalt, und wir haben keine Reserven.
Wenn man die Investitionen pro Bett in Niedersachsen mit denen in Bayern vergleicht und das hochrechnet, haben wir einen Investitionsstau in Höhe von 7 Milliarden DM.
Das sind 7 Milliarden DM Investitionsstau auf der Grundlage des Vergleichs der Investitionen pro Bett in Niedersachsen und in Bayern! - Ich glaube nicht, dass Sie, Frau Kollegin Elsner-Solar, das beurteilen können.
Ich sage Ihnen einmal: Unbestritten haben wir einen Investitionsstau in Höhe von 2 Milliarden DM.
Hier dann von den Krankenhäusern einen nahtlosen Übergang bei der Umstellung auf DRGs zu verlangen, kann man mit Kongressen, mit Fachtagungen nicht erreichen, Frau Ministerin. Damit kommen Sie in diesem Fall nicht aus der Kurve. Sie werden Wege finden müssen, um diese Investitionen dann zu tätigen, wenn sie erforderlich sind, nämlich dann, wenn Kooperationen eingegangen werden müssen,
wenn Ablauforganisationen verändert werden müssen. Wenn Sie dies alles nicht tun, ist das ein tönendes Nichts, was Sie hier vorgetragen haben. Ich kann nur sagen: Die Bilanz, die Sie in diesem Bereich vorzulegen haben, mag auf Kongressen vermittelbar sein. In der praktischen Politik stellt sie glänzendes Versagen dar, sonst nichts.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, wenn man vermeiden will, dass die Bediensteten des Landes sozusagen unter Generalverdacht kommen, dann ist es ja wichtig, dass nicht auf der einen Seite Positionen vom Landesrech
nungshof und auf der anderen Seite Gegenpositionen aufgebaut werden;
deshalb frage ich Sie, ob Sie es nicht auch für sinnvoll hielten, wenn man in dem dafür zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss des Landtages sowohl den Landesrechnungshof sehr dezidiert dazu vortragen lässt als auch die Techniker des Landes dazu hört, was man tun kann, um anschließend daraus Schlussfolgerungen zu ziehen.
Ich glaube, dass das auch für die Bediensteten sehr viel besser ist. Sind Sie auch meiner Meinung?
- Ich habe doch gefragt, ob er auch meiner Meinung ist!
Ich habe doch gerade gefragt, ob er auch der Meinung ist, dass man so verfahren sollte.
Wenn Sie dieser Meinung sind, dann biete ich Ihnen an, dass wir einen entsprechenden Antrag stellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesfinanzminister hat sich zur Abwendung eines „blauen Briefes“ der EU wegen Erreichens der im Maastricht-Vertrag festgelegten Defizitgrenze gegenüber der EU verpflichtet, bis zum Jahre 2004 das gesamtstaatliche Defizit „nahe null“ zu erreichen. Wenn der Bund nicht 20 bis 30 Milliarden Euro Überschuss erwirtschaftet, was nicht abzusehen ist, müssten auch die Länder ihre Verschuldung auf „nahe null“ bringen. Dies erfordert erhebliche Einschnitte in die Finanzplanung des Landes, die die finanzielle Handlungsfähigkeit einschränken. Niedersachsen gehört zu den höchst verschuldeten Bundesländern.
Der Niedersächsische Finanzminister, Heiner Aller, hat das EU-Versprechen von Bundesfinanzminister Eichel als „unrealistisch“ bezeichnet. Er hat weiter ausgeführt, dass Niedersachsen nicht in der Lage sei, ab 2004 ohne neue Schulden auszukommen.
In einem Bericht des Handelsblattes vom 13. Februar 2002 heißt es wörtlich: „Niedersachsens Finanzminister, Heiner Aller (SPD), hält die
Vereinbarung Eichels mit der EU-Kommission für Wunschdenken.“
Die finanzielle Situation der niedersächsischen Kommunen ist im Vergleich zum Land noch katastrophaler. Für die niedersächsischen Kommunen sind die Versprechen Eichels ohne Verzicht auf die Kernaufgaben der Kommunen nicht umsetzbar.
Wir fragen daher die Landesregierung:
1. Welche Einsparnotwendigkeiten ergeben sich aus dem Versprechen von Bundesfinanzminister Eichel, und welche einzelnen Einsparmöglichkeiten sieht die Landesregierung jeweils für den Landeshaushalt und die kommunalen Haushalte, um die Neuverschuldung bis 2004 auf „nahe null“ zu reduzieren?
2. Welche Auswirkungen auf die finanzielle Handlungsfähigkeit ergeben sich für das Land und die Kommunen durch das Versprechen von Finanzminister Eichel?
3. Welche Einsparnotwendigkeiten ergeben sich, wenn der Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 7. März 2002 zur BEB-Rückzahlung im Landeshaushalt umgesetzt werden muss?
Frau Ministerin, Sie sprechen von den langfristigen Effekten des Gesetzes. Die können Sie ja selbst mit Ihren Expertinnen und Experten nicht beziffern. Aber die kurzfristigen Effekte, wie viel Sozialhilfe zusätzlich ausgezahlt werden muss, lassen sich ja nicht an der Anzahl der Berechtigten ablesen, sondern an der Höhe.
Die ist ja in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden sehr präzise ermittelt worden.
Vielleicht können Sie die einmal nennen. Vielleicht können Sie, da es ja unterschiedliche Investitionskosten in den Heimen gibt, auch einmal sagen, wozu eigentlich noch der § 12 im Niedersächsischen Pflegegesetz steht, wenn er nirgendwo zur Anwendung kommt.
Wenn Sie eine Gesetzesänderung vornehmen, müssten Sie nach der Verfassung ja die finanziellen Auswirkungen genau beziffern. Das gilt auch für die Verlagerung von Kosten. Daher muss eine Ermittlung dazu stattgefunden haben, wie die Kosten auf die Kommunen verlagert werden. Diese Summe sollten Sie nennen. Sie ist im Haus
haltsausschuss auch genannt worden. Sonst müsste ich sie Ihnen sagen.
Als Zweites habe ich gefragt, warum § 12 immer noch im Pflegegesetz steht, obwohl nie danach gehandelt wird.
Für einige werde ich die Frage auch fünfmal stellen, wenn es sein muss. - Ich habe den § 12 angesprochen. Sie haben davon gesprochen, dass in den nächsten Jahren ein paar tausend zusätzliche Pflegeplätze eingerichtet werden müssten. Der Kollege Bookmeyer hat gefragt, ob es dafür eine Entwicklungsplanung gibt. Bitte sagen Sie mir ganz konkret, ob Sie in Zukunft nach § 12 des Landespflegegesetzes fördern wollen oder nicht und, wenn nicht, warum er noch im Gesetz steht.
Herr Minister, ausgehend von kriminellem Verhalten in den Niederlanden, allerdings auch verlängert und verstärkt durch falsches Behördenverhalten in den Niederlanden, aber auch im zuständigen Bundesministerium, ist enormer wirtschaftlicher Schaden entstanden. Können Sie in etwa - dass Sie das nicht präzise sagen können, ist klar, weil das schließlich noch fortwirkt - den volkswirtschaftlichen Schaden beziffern, und können Sie eine Staatshaftung ausschließen, die durch fehlerhaftes Verhalten entstanden ist? Unter Umständen wäre nämlich die Frage zu stellen, ob auch der niedersächsische Haushalt belastet werden könnte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will einmal versuchen, etwas Klarheit in diesen seltsamen Kulturvertrag zu bringen.
Das erfordert allerdings konzentriertes Zuhören. Wenn der Kulturvertrag 1992 mit der Absicht abgeschlossen worden ist, dass der Stadt Hannover daraus in jedem Jahr ein Vorteil in Höhe von 50 Millionen DM erwächst, dann ist der Landeshauptstadt aus diesem Vertrag von 1992 bis 2002 mittlerweile ein finanzieller Vorteil von ca. 500 Millionen DM erwachsen.
Nun kann man über die Aufgaben der Landeshauptstadt lange diskutieren. Nur das, was in diesem Vertrag drinsteht, hat mit speziellen Aufgaben der Landeshauptstadt nichts zu tun.
Ich sage Ihnen einmal, was damals gefordert wurde. Hier steht: Die Übernahme der Anteile des Staatstheaters durch das Land. Dann steht hier: Vorteile durch die Berechnung im kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 22,5 Millionen DM. Außerdem erwächst der Stadt Hannover ein geldwerter Vorteil bei der Wohnungsbaufinanzierung in Höhe von 3,9 Millionen DM.
Im Ergebnis waren dies 55 Millionen DM, von denen die Stadt Hannover eine Interessenquote von 5 Millionen zahlen sollte, damit man wieder auf 50 Millionen DM kam. Das steht alles in der Vorlage, die Herr Hoffmeister verteilt hat.
Die Stadt Hannover sollte also 5 Millionen DM zahlen, um in den Genuss der 50 Millionen DM zu kommen. Die Investitionen für die Bühnentechnik, die das Land alleine getragen hat, haben 60 Millionen DM betragen, mit Zinsen sogar 85 Millionen DM. Auch hierfür sind diese 5 Millionen DM als Begründung herangezogen worden, nach dem
Motto: Wenn das eine als Begründung nicht reicht, nehmen wir das nächste.
Ein weiterer Punkt betrifft die Änderung des Kulturvertrages im Zusammenhang mit der Beteiligung der Stadt Hannover am Flughafen und an der Messegesellschaft. Anders als früher, als das Geld wieder investiert wurde, kann die Stadt Hannover jetzt über das Geld frei verfügen.
Gipfel dieser klein karierten Auseinandersetzung war der so genannte Bauzaunstreit. Die Stadt Hannover forderte 260 000 DM Sondernutzungsgebühren, obwohl das Land die Anteile des Staatstheaters und die Investitionen ganz übernommen hatte. Herr Wegner, Sie haben auf das Beispiel Bayern verwiesen. Ich denke, dass dies eher ein Fall für das Königlich Bayrische Amtsgericht gewesen wäre.
In den letzten beiden Jahren wurde der Versuch, die Landeshauptstadt Hannover um 5 Millionen DM besser zu stellen, immer im Zuge der Haushaltsberatungen unternommen, weil man wohl das Licht der öffentlichen Debatte gescheut hat.
Es handelt sich bei diesem Kulturvertrag um ein völlig unübersichtliches Vorteilsgefeilsche, es handelt sich um einen Täusch- und Tarnvertrag. Ich sage Ihnen auch, warum das ein Täusch- und Tarnvertrag ist: Die Kulturförderung des Landes fließt ohnehin zu 50 % in die Landeshauptstadt. Das ist keine Erfindung von mir, sondern eine Aussage der ehemaligen Ministerin Schuchardt. Hier wird überhaupt nicht die spezielle Leistung Hannovers als Landeshauptstadt deutlich, sondern man muss das mit anderen Orten vergleichen, an denen es Landestheater gibt. Herr Glogowski kennt sich doch in Braunschweig bestens aus. Oldenburg wird sich auch angesprochen fühlen. Dort haben wir Eigeninteressenquoten von 25 und 35 %. Das sind die Interessenquoten der jeweiligen Kommunen. Dass Hannover bei aller speziellen Bedeutung als Landeshauptstadt überhaupt kein Interesse an dem Staatstheater hat, kann doch wohl nicht wahr sein.
Wenn nämlich ein entsprechendes Interesse vorhanden wäre, müsste auch eine entsprechende Interessenquote festgelegt werden. Das Karo, in dem sich die Politik der niedersächsischen Landes
hauptstadt und der Landesregierung in diesem Bereich abspielt, ist nun wirklich zu klein. Diese Politik ist in der Sache, was die Hauptstadt betrifft, unbegründet und in der Außenwirkung verheerend. Daher greifen wir gerne den Vorschlag von Herrn Möhrmann auf, der angeregt hat, einen Hauptstadtvertrag abzuschließen. Ich weiß nicht, wie er dazu kommt, das auf die nächste Wahlperiode zu vertagen. Das könnte ein leeres Versprechen sein, denn wer weiß schon, Herr Möhrmann, wo Sie dann sitzen werden.
Warum schließen wir den Hauptstadtvertrag nicht sofort? Warum verhandeln wir nicht mit der Landeshauptstadt Hannover sehr genau und präzise darüber, welcher Ausgleich für Hannover als Landeshauptstadt notwendig ist? – Offen, transparent und für jedermann erkennbar.
Im Haushaltsausschuss hat Herr Möhrmann darauf hingewiesen, wie das in Bayern mit München sei. Bayern und München – nicht nur Bayern München, sondern auch Bayern und München – spielen in der Champions League. Bei uns ist es so, dass Niedersachsen und Hannover in der zweiten Liga spielen. Genau das muss geändert werden.
- Herr Plaue, das bekommen Sie nicht hin, das bekommt man aber auch mit der kleinkarierten Politik von Herrn Schmalstieg in diesem kleinen Karo nicht hin.
- Ich meine nicht die Wähler, sondern Herrn Schmalstieg!
Machen Sie das doch einmal anders. Verbessern Sie doch einmal die Position Hannovers, indem Sie sich auf die Stärken besinnen. Ich nenne: CeBIT, die Hannover-Messe, die EXPO. Die EXPO war das gigantischste Investitionsprogramm für Hannover.
Was haben Sie hier in Hannover damals gemacht? – Eine Bürgerbefragung, ob die EXPO überhaupt durchgeführt werden solle. Das ist die Dynamik, mit der in Hannover Politik betrieben wird. Wer so seine Chancen sucht, verspielt die Möglichkeit, als Hauptstadt anerkannt zu werden.
- Wilhelmshaven wird das allerdings auch nicht. Von Portugal bis Estland weiß jeder, dass München, die Hauptstadt Bayerns, eine Weltstadt in der Bundesrepublik Deutschland ist.
- Dummes Zeug!
Es wäre ja auch schlimm, wenn die das verstehen würden.
Ich möchte, dass Hannover durch eine dynamische Politik Niedersachsens und der Landeshauptstadt und durch Ausnutzen der Chancen eine Stadt von internationalem Ruf wird. Der Diskussion über einen Hauptstadtvertrag stehen wir offen gegenüber. Das erfordert allerdings auch Transparenz. Wenn Leistung vorgezeigt wird, kann man für Hannover etwas tun. Aber mit so kleinkarierter Politik kann man für Hannover nichts erreichen.
Zunächst einmal ist es eine Frage wert, ob sich Abgeordnete von Ministern in der Weise beleidigen lassen müssen, wie es eben geschehen ist.
Allerdings ist auch noch eine andere Frage zu stellen. In Richtung Europapolitik gab es auch
noch eine völlig andere Konstellation, die damals immer als das Beste dargestellt worden ist. Wie kommt es denn, dass Fragen in dieser Weise abqualifiziert werden, Herr Minister, nur weil jetzt eine andere Konstellation für ein paar Jahre Gültigkeit hat, welche Ursache das auch immer haben mag?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Eingabe des Altenheimes St. Josef in Salzbergen ein wenig erläutern, weil sie letztlich eine Chronologie der Unzuverlässigkeiten beinhaltet.
Wir haben die Situation, dass dieses Haus im Jahre 1997 und davor in Absprache mit den anderen Kostenträgern umgebaut und erweitert wurde. Es ist ein Haus mit etwa 60 Pflegeplätzen. Es wurde ein entsprechender Finanzierungsplan aufgestellt. Die erste Baumaßnahme wurde mit 1 Million DM vom Land gefördert. Für die zweite Maßnahme war eine etwa gleich hohe Förderung mit der damaligen Staatssekretärin Frau Gantz-Rathmann abgesprochen. Dies fiel mit der Beratung des Landespflegegesetzes zusammen. Als die zweite Baumaßnahme dann konkret anstand, wurde festgestellt, dass die Barmittelförderung nicht mehr möglich sei. Hier im Hause hat sodann am 24. April 1997 ein Gespräch mit dem damals amtierenden Sozialminister Wolf Weber, mit den
zuständigen Referatsleitern, mit der Abgeordneten Frau Müller, mit mir und anderen Betroffenen stattgefunden. Wir haben damals die Vereinbarung getroffen, dass nach § 12 gefördert werden sollte. Die Förderung nach § 12 heißt, dass der Kredit bedient wird.
Wir sollten uns einmal vor Augen führen, unter welchen Voraussetzungen ein Träger eine solche Baumaßnahme durchführt. Es gab keine Barmittelförderung mehr. Die erste Enttäuschung war, dass dadurch der Finanzierungsplan über den Haufen geworfen wurde. Auch über die Förderung nach § 12 bestand bis dahin keine Klarheit. Danach kam die Aussage in der Lingener Tagespost:
Weil die Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion auch hier ist, lassen Sie mich Folgendes hinzufügen: Ich hatte damals von einem Schreiben Kenntnis erhalten, das der Landkreis Emsland, weil er sich für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einsetzt, an das Land gerichtet hatte. Daraufhin hatte sich einer der Fraktionskollegen von Frau Stief-Kreihe darüber beklagt, dass das Schreiben nicht auch an die anderen Abgeordneten gerichtet worden war. Anscheinend war das aber eine Woche später geschehen. Es heißt nämlich in einer Pressemitteilung der SPD-Kreistagsfraktion:
“Schon eine Woche später konnte Elke Müller in einem Gespräch mit dem zuständigen Sozialminister Weber erreichen, dass die Restfinanzierung des Altenwohnheimes in Salzbergen nunmehr als gesichert angesehen werden kann.“