Protokoll der Sitzung vom 11.10.2000

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU)

Die Autonomie sollte aber auch für andere Bereiche gelten. Deswegen haben wir keine grundsätzlichen Bedenken gegen die hier immer wieder angesprochene große NHG-Novelle. Seit Jahren wollten wir mehr Autonomie und mehr Eigenverantwortung für die Hochschulen. Wir streiten nur im Detail darüber, wie weit man aus der Sicht auch eines Landes Autonomie zulassen kann. Da muss es noch Prüfungsmöglichkeiten geben, etwa solche des Rechnungshofs. Da muss es die Möglichkeit geben, in Fehlentwicklungen steuernd einzugreifen.

Die entscheidende Frage ist aber doch, warum dann, wenn man sich auf diesen Weg begibt hin zu mehr Autonomie und Eigenverantwortung im Rahmen der großen NHG-Novelle, den wir grundsätzlich für richtig halten, in einem Zwischenschritt die Autonomie der Hochschulen noch einmal eingeschränkt wird. Frau Trost hat die Beispiele dafür genannt. Warum werden die Hochschulen dazu gezwungen, kostenintensivere Leistungen in der Bezügeverwaltung, in der Telekommunikation, im Liegenschaftsmanagement in Anspruch zu nehmen?

(Unruhe)

Warum werden die Hochschulen gezwungen, dafür mehr Geld auszugeben, als tatsächlich notwendig wäre? Ist es denn sinnvoll - diese Frage muss doch erlaubt sein -, dass die Hochschulen in eine zentrale Vorgabe des Landes eingebunden werden, obwohl es vor Ort günstiger zu organisieren wäre? - Wir können das nicht nachvollziehen. Wir können das unter dem Gesichtspunkt der Autonomie der Hochschulen nicht nachvollziehen. Wir können es aber auch haushaltswirtschaftlich nicht nachvollziehen, dass man hier mehr Geld ausgibt, als tatsächlich notwendig wäre.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Oppermann - vielleicht reden Sie ja noch zu dem Punkt -, wenn man eine solche große NHGNovelle will, wenn Globalhaushalte für die Hochschulen ermöglicht werden - an den Fachhochschulen haben wir das ja bereits -, dann muss man doch die Frage beantworten, warum man im Einzelfall dann, wenn die Hochschulen konkret etwa Stellenhebungen wünschen, dabei aber auch sagen, an welchen Stellen die Mehrausgaben dafür eingespart werden sollen, ablehnt und immer noch sagt: Der Stellenplan ist verbindlich. Wir untersagen euch entsprechende Stellenhebungen, so wohl begründet sie im Einzelfall auch sein mögen.

Meine Damen und Herren, wir sind natürlich für mehr Autonomie der Hochschulen. Wir verstehen nicht, Herr Oppermann, warum auf dem Weg in Richtung der großen NHG-Novelle die Autonomie und die Eigenverantwortung der Hochschulen in der beschriebenen Weise eingeschränkt wird, und können deshalb mit der Beschlussempfehlung, die auf einen Entwurf der SPD-Fraktion zurückgeht, auch nicht allzu viel anfangen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der CDU)

Vielen Dank. - Herr Minister, möchten Sie reden?

(Unruhe)

Wenn wir Ihnen damit einen Gefallen tun können, dann haben Sie auch das Wort. Möchten Sie das Wort? Es liegen nämlich keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe sonst die Debatte. - Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, meine Damen und Herren. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur in der Drucksache 1882 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Ausschussempfehlung ist gefolgt worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind damit am Ende des Vormittagsteils unserer Sitzung. Die Fraktionen sind übereingekommen - das darf ich noch mitteilen -, dass die Mittagspause bis 14.30 Uhr dauern soll.

Ich unterbreche die Sitzung.

Unterbrechung: 12.35 Uhr.

Wiederbeginn: 14.31 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem Sie alle - hoffentlich gestärkt - aus der Mittagspause zurück sind, setzen wir unsere Beratungen fort mit

Tagesordnungspunkt 21: Zweite Beratung: Hilfe bei Überschwemmungsschäden - Verbesserung des Hochwasserschutzes im Binnenland - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/396 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen - Drs. 14/1888

Der Antrag der Fraktion der CDU wurde in der 18. Sitzung am 18. Dezember 1998 an den Ausschuss für Umweltfragen zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Abgeordnete Brauns, dem ich das Wort erteile.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit seiner Beschlussempfehlung in der Drucksache 1888 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Umweltfragen einstimmig, den Antrag in einer geänderten Fassung anzunehmen. Namens des Ausschusses für Umweltfragen bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1888 zuzustimmen.

Im Übrigen gebe ich den Bericht zu Protokoll. Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Hogrefe [CDU])

(Zu Protokoll:)

Bereits zu Beginn der Antragsberatungen im federführenden Umweltausschuss wurde deutlich, dass die von den Vertretern der Fraktionen von SPD und CDU sowie dem Ausschussmitglied der Grünen vorgetragenen Forderungen und Feststellungen hinsichtlich der Verbesserung des Hochwasserschutzes im Binnenland in weiten Teilen inhaltlich übereinstimmen. Die Fraktionssprecher erarbeiteten daher im Verlauf der weiteren Beratungen einvernehmlich den Ihnen heute als Beschlussempfehlung in der Drucksache 1888 vorliegenden Entschließungstext.

Der dem Umweltausschuss mit beratender Stimme angehörende fraktionslose Abgeordnete erklärte hierzu, dass die Beschlussempfehlung nach seiner Auffassung nur Absichtserklärungen enthalte und nicht die notwendige Vernetzung herstelle, die den Kommunen bei der Verbesserung des Hochwasserschutzes tatsächlich weiterhelfen würde.

Die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Städtebau und Wohnungswesen schlossen sich dem Votum des Umweltausschusses ebenfalls einstimmig an.

Nachdem im mitberatenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die von den CDU-Ausschussmitgliedern vorgeschlagenen Änderungen zur Beschlussempfehlung von den Vertretern der SPD-Fraktion abgelehnt worden sind, schloss sich auch dieser Ausschuss bei drei Stimmenthaltungen dem Ihnen bereits vorliegenden Entschließungstext an.

Vielen Dank, Herr Kollege Brauns. - Für die Fraktion der CDU wird der Kollege Hogrefe Stellung nehmen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor zwei Jahren gab es in vielen Teilen Niedersachsens ein Jahrhunderthochwasser. Mehrere Menschen kamen in den Fluten der reißenden Bäche und Flüsse um. Es entstanden Schäden, die insgesamt auf mehrere hundert Millionen DM geschätzt werden. Im Landkreis Oldenburg lebten Tausende von Bewohnern tagelang in Angst vor einer drohenden Deichkatastrophe. An der unteren Aller lief das höchste Herbsthochwasser seit 1920 auf. Dort und vor allem im westlichen Niedersachsen hatte auch die Landwirtschaft hohe Ernteverluste sowie Bodenschäden zu beklagen.

Insgesamt zeigte sich, dass es mit dem Schutz vor Überflutung im Binnenland nicht zum Besten bestellt war, und zwar weder im Bewusstsein bestimmter Verantwortlicher noch hinsichtlich der Ausstattung mit Mitteln. Das Hochwasserschutzprogramm für das Binnenland war beispielsweise seit Jahren unterdotiert.

Im Jahre 1998 stand, auch durch schriftliche Äußerungen der Landesregierung, fest, dass eigentlich 422 Millionen DM für den Hochwasserschutz im

Binnenland nötig waren, wobei an Haushaltsmitteln für das Jahr 1998 weniger als 20 Millionen DM zur Verfügung standen. Wenn eine solche Mittelausstattung beibehalten worden wäre, dann hätte man mehr als 25 Jahre gebraucht, um den dringenden Sanierungsbedarf an den Deichen und andere Hochwasserschutzmaßnahmen durchzuführen.

Wie prekär die Situation zum Teil war, illustriert das Protokoll einer Besprechung bei der Bezirksregierung Lüneburg. Da geht es um ein Treffen der Deichbehörden und der Deichverbände. Dort wurde festgestellt, dass im Bereich von Aller und Leine ein Sanierungsbedarf von 48 Millionen DM bestand, dass an jährlichen Haushaltsmitteln aber nur 0,7 Millionen DM zur Verfügung standen. Das Verhältnis von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zu dem, was eigentlich nötig war, betrug also 1 : 100. So hätte es nicht weitergehen können.

In dieser Situation hat die CDU-Fraktion die Initiative ergriffen und Ihren Antrag „Hilfe bei Überschwemmungsschäden - Verbesserung des Hochwasserschutzes im Binnenland“ bereits wenige Wochen nach der Flutkatastrophe am 19. November 1998 im Landtag eingereicht. Vorrangig ging es um fünf Bereiche:

Erstens ging es um die Verbesserung der Mittelausstattung für den Hochwasserschutz.

Zweitens wollten wir der Bebauung in Überschwemmungsgebieten Einhalt gebieten.

Drittens ging es uns um mehr Wasserrückhaltung durch einen verstärkten Erosionsschutz im Wege neuer landbaulicher Möglichkeiten.

Viertens ging es uns um eine bessere Steuerung der Talsperren und um den Bau von Regenrückhaltebecken.

Fünftens sollte - das war uns ein besonderes Anliegen - den direkt Geschädigten dort Hilfe zukommen, und die großen Versicherungsträger sollten Möglichkeiten dafür aufzeigen, wie man sich gegen Elementarschäden versichern kann.

Meine Damen und Herren, unser Antrag wurde in den Landtagsausschüssen ausführlich beraten, und er steht heute mit marginalen Veränderungen als einstimmig formulierte Beschlussempfehlung zur Abstimmung. An dieser Stelle möchte ich für die wirklich konstruktiven Beratungen danken dem

Ministerium, den Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen sowie vor allem auch den fachkompetenten Damen und Herren in den Wasser- und Bodenverbänden und den Behörden auf der kommunalen Ebene.

Meine Damen und Herren, unser Antrag hat dazu geführt, dass die Mittel in dem Aufgabenbereich „Förderung des Hochwasserschutzes im Binnenland“ wirklich aufgestockt worden sind. Ich rufe noch einmal in Erinnerung: Damals standen nur knapp 20 Millionen DM zur Verfügung. Ausweislich der mittelfristigen Finanzplanung und auch des vorliegenden neuen Haushaltsplanentwurfs sind es jetzt bis zum Jahre 2004 jährlich Fördermittel in Höhe von 28,5 Millionen DM. Insoweit sind wir mit den Ergebnissen unseres Antrags weitgehend zufrieden.

Allerdings muss dabei deutlich gemacht werden, dass sich der Mittelbedarf inzwischen weiter erhöht hat. Laut Aussagen von Bezirksregierungen - diese fußen sicherlich auf Hinweisen des Ministeriums - beträgt der Mittelbedarf inzwischen sogar 550 Millionen DM, d. h. der in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene jährliche Betrag macht nur ein Zwanzigstel der tatsächlich benötigten Mittel aus. Aber immerhin muss man sagen: Es gibt wieder Planungsmittel z. B. im Bereich von Aller und Leine. Besonders gefährdete Deichabschnitte, beispielsweise solche an der Hunte, sind saniert worden. Auch kleinere Wasserschutzmaßnahmen, z. B. solche in der Gemeinde Ankum, sind, wie mir Bürgermeister Coenen berichtet hat, der dafür im Übrigen sehr dankbar ist, inzwischen erfolgt.

Planfeststellungsverfahren dauern leider immer sehr lange. Wenn die Genehmigungen vorliegen, dann kommt es natürlich entscheidend darauf an, dass das Land auch Baumittel bereitstellt. Bei dieser Gelegenheit muss ich anmerken, dass es ohne unseren Antrag wohl nicht dazu gekommen wäre, Herr Schack, dass der Arbeitskreis Umwelt der SPD-Fraktion den Raum an der unteren Aller besucht hätte und dort öffentlich Zusagen dahin gehend gemacht hätte, dass Baumittel zur Verfügung gestellt werden. Ihnen ist wohl bewusst, dass es da um sechs- bis siebenstellige Millionenbeträge geht. Ich meine, es ist richtig, wenn bei dieser Gelegenheit daran erinnert wird.

Meine Damen und Herren, gerade in diesen wasserwirtschaftlich exponierten Bereichen an der mittleren Weser, an der unteren Aller, aber auch an

vielen Flussabschnitten im westlichen Niedersachsen und zum Teil auch in Südniedersachsen haben viele Binnendeiche keine Lehmschürzen, sie sind viel zu schmal, ihre Böschungen sind zu steil, das Freibordmaß ist zu gering, und es fehlt an Deichverteidigungswegen, um im Notfall Sandsäcke heranschaffen zu können. Hier besteht nach wie vor erheblicher Sanierungsbedarf, für den die Haushaltsmittel eigentlich weiter aufgestockt werden müssten.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, unsere Forderung nach einer erweiterten Möglichkeit für eine Vorfinanzierung von Baumaßnahmen - durch dieses Instrument könnte innerhalb weniger Jahre viel erreicht werden - ist bisher nicht erfüllt worden.

Auch den mehrfachen Bitten und Anträgen des Landvolks und insbesondere unseres Kollegen Friedrich Kethorn, nach dem Modell der Niederlande für die direkt Geschädigten mehr an Hilfe zur Verfügung zu stellen, ist das Land leider nur im Ansatz nachgekommen.

Positiv zu bewerten ist, dass große Versicherer inzwischen Elementarschadenversicherungen anbieten.