geplanten Autobahnen alleine angesichts der Unterfinanzierung des Bundesverkehrswegeplanes in absehbarer Zeit nicht in Frage kommt, das Vorhalten der Autobahntrassen jedoch einer natur- und landschaftsverträglichen Entwicklung des Raumes im Wege steht?
Ich denke, Sie stimmen mit mir überein, dass auch nach zehn Jahren Wiedervereinigung noch längst nicht alle Infrastrukturmaßnahmen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze so weit vorangebracht worden sind, wie das für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Regionen notwendig ist. Insbesondere das Fehlen von leistungsfähigen Straßenverbindungen bedeutet für viele Firmen im früheren Zonenrandgebiet erhebliche Wettbewerbsnachteile, die schnellstmöglich beseitigt werden müssen.
Bei den beiden von Frau Harms angesprochenen Vorhaben A 14, Magdeburg - Lüneburg, und A 39, Wolfsburg – Schwerin, handelt es sich um Straßenbauprojekte, die hinsichtlich ihrer verkehrlichen Dringlichkeit bundesweit ihresgleichen suchen. In ganz Deutschland gibt es kein Gebiet, das über eine so schlechte Autobahnerschließung verfügt wie der Raum zwischen der A 2, der A 7, der A 24 und der A 10.
Der Neubau der A 14 und A 39 war bereits mehrfach Gegenstand von Erörterungen in diesem Hause. Ihnen sind deshalb die nachrangigen Einstufungen beider Projekte im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen bekannt – aber auch die Gründe, die zu dieser Bewertung geführt hatten. Für die jetzt von der neuen Bundesregierung initiierte Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes hat es hinsichtlich der Linienführung der neuen Verkehrswege umfangreiche Abstimmungen mit den Nachbarbundesländern gegeben. Dabei konnte bedauerlicherweise keine Einigung über die zukünftige Netzkonzeption gefunden werden. Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sind deshalb die drei Varianten - XLösung (gemäß Bedarfsplan 92), G-Lösung (ge- mäß Ergebnis Verkehrsuntersuchung Nord-Ost) und modifizierte G-Lösung (Kompromissvorschlag von Niedersachsen) zur Neubewertung vorgelegt worden. Herr Bundesminister Klimmt hat bereits zugesagt, eine Neubewertung für alle drei Trassenführungen vorzunehmen. Letztendlich bleibt jedoch zunächst das Ergebnis der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes sowie die Entscheidung des Deutschen Bundestages im Rahmen der Novellierung des Fernstraßenausbaugesetzes abzuwarten.
Zu 1: Die Landesregierung sieht sich in der Auffassung bestätigt, dass die X-Lösung den größten Nutzeffekt für das Land hat.
Zu 2: Entsprechend dem rahmensetzenden Charakter des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) nimmt die Landesregierung grundsätzlich nur solche Festlegungen in dieses Programm auf, die auch dazu beitragen, die Lebensbedingungen in unserem Land zu verbessern. Die A 14 und A 39 sollen daher zu gegebener Zeit „als Ziel der Raumordnung“ im LROP ausgewiesen werden.
Zu 3: Die Landesregierung geht davon aus, dass es für diese Autobahnprojekte unabhängig von temporären Finanzierungsengpässen vor allem darum geht, Baurecht zu erlangen.
Mangelhafte Unterrichtsversorgung an der Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe Loxstedt, Landkreis Cuxhaven
Eltern und Erziehungsberechtigte der Hauptund Realschule mit Orientierungsstufe Loxstedt wurden in einem Schreiben der Schulleitung über die nach Aussage der Schulleiterin „miserabel(e)“ Unterrichtsversorgung informiert. Die Schule liege weit unter dem Landesdurchschnitt, der 96 % betrage. Die Bezirksregierung habe zwar Abhilfe in Form einer zusätzlichen Planstelle und einer so genannten Feuerwehrstelle versprochen, vor dem 1. Oktober sei aber nicht mit Konsequenzen zu rechnen.
Folgende Probleme werden seitens der Schulleitung geschildert: Es sei nicht möglich, an jedem Tag der Woche jede der Klassen in der ersten Unterrichtsstunde zu beschulen, sodass der Vormittag für viele Kinder mit unterrichtsfreier Zeit beginne. Zudem hätten Klassen an einigen Tagen zum Teil schon nach der 4. Unterrichtsstunde frei. Der Bustransport sei aber auf die mangelhafte Unterrichtsversorgung dieser Schule nicht eingestellt. Vor dem Hintergrund dieser mangelhaften Unterrichtsversorgung könnte die Schule aber auch keine Lehrkraft zur Verfügung stellen, die die wartenden Schülerinnen und Schüler beaufsichtigen könne.
Wie in der „Nordsee-Zeitung“ vom 23. September 2000 nachzulesen war, wird aus der beantragten Planstelle zum 1. Oktober 2000 allerdings nichts. Kurzfristig sollen jetzt Lehrer von den Grundschulen Loxstedt und Stotel Abhilfe schaffen.... Bis zu den Herbstferien sollen die „ausgeliehenen“ Pädagogen bleiben.
1. In wie vielen und welchen Klassen kann die Stundentafel nicht erteilt werden, wie viele Wahlpflichtkurse und Arbeitsgemeinschaften fallen in welchen Klassen aus?
2. Warum sind keine unmittelbar wirksamen Maßnahmen ergriffen und die Eltern auf die Zeit nach dem 1. Oktober 2000 vertröstet worden, statt im Interesse der Schülerinnen und Schüler umgehend zu handeln?
3. Welche wann und wie wirksamen Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die „miserabel(e)“ Unterrichtsversorgung an dieser Schule zu verbessern?
Zum Stichtag der Statistik am 14. September 2000 verfügte die Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe in Loxstedt bei 1.250,0 Lehrer-SollStunden über 1.129,5 Lehrer-Ist-Stunden. Zur Abdeckung des Pflichtunterrichts nach Stundentafeln werden 1.103,0 Lehrer-Ist-Stunden benötigt, so dass noch 26,5 Lehrer-Ist-Stunden für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung standen.
Bei der in der „Nordsee-Zeitung“ vom 23. September 2000 für den 1. Oktober angekündigten Stelle handelte es sich nach Aussagen der Bezirksregierung Lüneburg um die Zusage für die Einstellung einer „Feuerwehrlehrkraft“, die ihren Dienst am 29. September 2000 angetreten hat.
Zu 1: Aus den in der Vorbemerkung genannten Zahlen ergibt sich, dass der Pflichtunterricht gemäß den Stundentafeln in allen Klassen erteilt werden kann. Wenn es dennoch zu Kürzungen im Pflichtunterricht kommt, so ist dies darauf zurückzuführen, dass die Schule in eigener Verantwortung im Bereich der Arbeitsgemeinschaften, des Wahlpflichtunterrichts, des Förderunterrichts, des Unterrichts im Wahlbereich und für Gruppenteilungen zulasten des Pflichtunterrichts insgesamt 97,0 Lehrer-Ist-Stunden eingesetzt hat. Die durchschnittlichen Gruppengrößen in diesen Bereichen liegen zwischen 6,8 und 20,0. Die Mehrheit der Gruppen hat eine Durchschnittsgröße zwischen 14,1 und 17,4. Die Arbeitsgemeinschaften und Wahlpflichtkurse werden nicht Klassen sondern Jahrgängen zugeordnet. Gemäß den Vorgaben der
Stundentafeln wären in diesen Bereichen 14,0 Stunden (Arbeitsgemeinschaften) und 84,0 Stunden (Wahlpflichtbereich) einzusetzen gewesen. Die Schule hat in insgesamt 23 Arbeitsgemeinschaften 23,0 Lehrer-Ist-Stunden und in insgesamt 55 Wahlpflichtkursen 106,0 Lehrer-IstStunden eingesetzt. Das sind deutlich mehr Stunden als die Stundentafeln vorsehen. Auch wenn die Schulen in eigener Verantwortung über die Verteilung der Stunden entscheiden, sind sie per Erlass vom 17. April dieses Jahres darauf hingewiesen worden, dass der Pflichtunterricht für alle Kinder Priorität hat.
Zu 2: Am 6. September und 15. September 2000 erfolgten Abordnungsmaßnahmen an diese Schule im Umfang von insgesamt 16,0 Stunden. Außerdem kehrte eine vorher längerfristig erkrankte Lehrkraft am 18. September 2000 mit 14,0 Stunden an die Schule zurück. Auf die an der Schule aufgetretenen längerfristigen Erkrankungen hat die Bezirksregierung Lüneburg am 29. September 2000 mit dem Einsatz einer „Feuerwehrlehrkraft“ mit 20,0 Stunden reagiert.
Zu 3: Die Bezirksregierung Lüneburg teilt mit, dass sie nunmehr – nach Vorliegen aller Daten zur Unterrichtsversorgung – der Schule noch eine weitere „Feuerwehrlehrkraft“ (plus 20,0 Stunden) zuweisen wird. Diese Lehrkraft wird in Kürze ihren Dienst an der Schule antreten. Die Schule wird dann über insgesamt 1.145,5 Lehrer-IstStunden verfügen. Damit wurde der Ausfall der beiden erkrankten Lehrkräfte fast vollständig kompensiert.
Die Landesregierung beabsichtigt, Hauptschulen und Realschulen in Niedersachsen zu so genannten Sekundarschulen zu verschmelzen. In Niedersachsen werden zurzeit an noch acht Standorten Sekundarschulversuche durchgeführt.
2. Trifft es zu, dass in den Sekundarschulen am Ende der Schuljahrgänge 7 und 8 jeweils ein „Aufrücken“ in den höheren Schuljahrgang erfolgt und erst am Ende des 9. Schuljahres erstmalig eine Versetzung erfolgt und die „Vergabe der Abschlüsse nach dem 9. und 10. Schuljahrgang... nach den für die Integrierte Gesamtschule geltenden Bestimmungen der Abschlussverordnung“ (Schulverwaltung 6/7 1993) erfolgt?
3. Wie ist das Verhältnis der hauptschulempfohlenen Schülerinnen und Schüler zu den realschulempfohlenen Schülerinnen und Schülern sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual in den jeweiligen Schuljahrgängen der einzelnen niedersächsischen Sekundarschulversuche jahrsgangsweise seit Einrichtung des Sekundarschulversuches?
Die in der Schulstrukturdebatte der Landesregierung vorgeschlagene Sekundarschule ist von der inneren Konzeption her eine Haupt- und Realschule, die kooperativ oder integrativ geführt werden kann. Die Sekundarschule als verbundene Haupt- und Realschule soll mit den anderen allgemein bildenden und den berufsbildenden Schulen zu einem starken und wichtigen Faktor in der Region entwickelt werden zur Schaffung dauerhaft leistungsfähiger Strukturen. Die qualitative Weiterentwicklung der Sekundarschule ab Klasse 5 zur
Ganztagsschule ist nach der Einführung der Verlässlichen Grundschule bildungs- und familienpolitisch die richtige Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel.
Zu 1: In den Schulversuchen „Sekundarschule“ werden folgende Fachleistungskurse auf zwei Leistungsebenen eingerichtet: Ab dem 7. Schuljahrgang in den Fächern Mathematik und Fremdsprache (Englisch). Ab dem 9. Schuljahrgang müssen zusätzlich Deutsch (auch bereits ab dem 8. Schuljahrgang möglich) und Naturwissenschaften in Fachleistungskursen unterrichtet werden.
Zu 2: Es ist zutreffend, dass die Schülerinnen und Schüler im Schulversuch „Sekundarschule“ am Ende der Schuljahrgänge 7 und 8 in den höheren Schuljahrgang aufrücken. Eine freiwillige Wiederholung der Klasse 7 oder der Klasse 8 ist jedoch möglich. Im Schulversuch „Sekundarschule“ werden die Abschlüsse des Sekundarbereichs I sowie der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 in entsprechender Anwendung des 6. Abschnittes der Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I vom 07.04.1994 (AVO - S I) erteilt.
Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe Holdorf Schuljahr Schülerzahl im Schjg. 7 davon HS empfohlen % davon RS empfohlen % davon GY empfohlen %