Zu 1 und 2: Die Position der Landesregierung zur Ansiedlung des FOC in Soltau ist unverändert. Die Antwort des MFAS vom 24. November 1999 (LT-Drs. 14/1252) ist nach wie vor in vollem Umfang gültig.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 13 der Abg. Frau Philipps (CDU)
Die über 2.000 Gartenbaubetriebe in Niedersachsen, die Zierpflanzen produzieren und Gemüsebau betreiben, beschäftigen ca. 13.500 Arbeitskräfte. Der Produktionswert beläuft sich auf 1 Milliarde DM. Damit ist der Gartenbau ein bedeutender Wirtschaftszweig des Landes. Dieser Wirtschaftszweig ist in eine akute Existenzkrise geraten. Die Energiepreisentwicklung und die von der Bundesregierung veränderten Rahmenbedingungen haben zu einer nicht mehr hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrung geführt. Allein die Energiepreise haben sich seit Januar 1999 mehr als verdoppelt. Die niederländische Konkurrenz zahlt nicht einmal die Hälfte der deutschen Energiepreise. Die Verschärfung der Zulassungsbestimmungen für Asylbewerber, die Verschlechterungen beim Einsatz von geringfügig Beschäftigten und bei der Unternehmensbesteuerung sowie die Streichung der Bundeszuschüsse im sozialen Sicherungssys
tem für Gärtner und Landwirte haben die Rahmenbedingungen für die Gartenbaubetriebe dramatisch verändert. Eine große Zahl der gärtnerischen Betriebe befürchtet, den bevorstehenden Winter nicht mehr überstehen zu können.
1. Mit welchen Initiativen beabsichtigt sie, über den Bundesrat mit dem Ziel auf die Bundesregierung einzuwirken, die Wettbewerbssituation der niedersächsischen und deutschen Gartenbaubetriebe zu verbessern?
2. Welche kurzfristigen Maßnahmen beabsichtigt sie auf Landesebene zur Verbesserung der äußerst kritischen Situation der niedersächsischen Gartenbaubetriebe zu ergreifen?
3. Ist sie bereit, für unsere niedersächsischen Gartenbaubetriebe finanzielle Mittel zur Bewältigung des kommenden Winters bereitzustellen?
Mit großer Aufmerksamkeit und Sorge verfolgt die Landesregierung die Auswirkungen der Erhöhung vor allem der Erdöl- und Erdgaspreise. Bei Fortdauer dieser Preise kann ein Teil der 1.700 Gartenbaubetriebe mit 430 ha Unterglasanlagen in Niedersachsen in ihrer Existenz gefährdet sein. Aber nicht der drastische Anstieg der Energiepreise auf das jetzige Niveau ist für die mittel- und langfristige Entwicklung der Unterglasgartenbaubetriebe der allein entscheidende Faktor. Es sind die ungleichen Energiewettbewerbsbedingungen im Vergleich zu anderen europäischen Standorten, vor allem zu den Niederlanden als Hauptwettbewerbspartner. Heute liegen die Heizmaterialkosten in Niedersachsen mehr als doppelt so hoch wie in den Niederlanden. Alle Versuche in der Vergangenheit, zu einer Harmonisierung zu gelangen, sind fehlgeschlagen, da es sich nach Aussagen des Niederländischen Landwirtschaftsministeriums um einen EU-genehmigten Vertrag der niederländischen Gas - Union mit der „Niederländischen Produktschap für Gartenbau“ handelt. Der Vertrag ist 1998 erneuert und der EU zur Genehmigung vorgelegt worden. Er läuft im Jahre 2002 aus.
Zur Zeit suche ich in enger Abstimmung mit dem gärtnerischen Berufsstand und der Bundesregierung nach kurzfristigen, praktikablen Lösungen zur Existenzsicherung der Unterglasgartenbaubetriebe.
Zur Frage 1: Die Agrarministerkonferenz am 22. September 2000 hat sich mit Zustimmung Niedersachsens darauf verständigt
• ein Energiesparprogramm für Gartenbaubetriebe in der GA anzustreben und dafür im Haushalt 2001 Mittel bereitzustellen,
• Die zweijährige Aussetzung der Tilgung von Investitionskrediten, um den belasteten Betrieben Liquidität zu verschaffen.
• Die Schaffung zinsgünstiger Betriebsmittelkredite zur Finanzierung u. a. der Energiekosten und zur Umfinanzierung teurer Kontokorrentkredite; hierfür stehen inzwischen zinsgünstige Mittel der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung.
• Um mögliche Energieanpassungsinvestitionen kurzfristig zu erleichtern, wird die Anhebung der Prosperitätsgrenze im bestehenden Agrarinvestitions-Förderprogramm geprüft.
Zu den Fragen 2 und 3: Es ist zu erwarten, dass sich die Situation bei den Energiekosten wieder etwas entspannen wird. Neben der Möglichkeit der Tilgungsaussetzung für die öffentlichen Darlehen und den Hilfen für Anpassungsinvestitionen über die GA-Mittel sind bisher keine weiteren landesspezifischen Hilfsmaßnahmen vorgesehen. Soweit diese Betriebe jedoch vorübergehend Schwierigkeiten in der Absicherung von Betriebsmittelkrediten oder Investitionskrediten haben, können sie Bürgschaften über die Niedersächsische Bürgschaftsbank beantragen.
In Salzbergen hat die dortige Schmierstoffraffinerie 1998 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage beantragt. Das Vorhaben ist in der Region umstritten, auf mehreren Veranstaltungen wurde das Thema kontrovers diskutiert. Bei der kürzlich erfolgten Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt der „Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung in Salzbergen e. V.“ fand sich in den Unterlagen auch eine „Notiz für B“ - gemeint ist die Bezirksregierung - über eine Diskussionsveranstaltung der Grünen im Februar 1999. Mit ausführlicher Kommentierung einzelner Äußerungen auf dieser Informationsveranstaltung werden angeblich polemische und tendenziöse Äußerungen von MVA-Gegnern der Genehmigungsbehörde durch einen leitenden Angestellten der Antragstellerin mitgeteilt. Zwei Auszüge ermöglichen einen Einblick in den Charakter des Schreibens:
„Voraussetzung aller Äußerungen - sowohl von den Veranstaltern als auch von den Hauptrednern aus der Zuhörerschaft - ist die unumstößliche Überzeugung, dass die Müllverbrennung zu den für den Menschen schädlichsten Müllbeseitigungsarten gehört und somit zu vermeiden ist. Die Zugeständnisse, die Herr Dehoust machte (Müllverbrennungsanlagen seien nicht mehr die Dreckschleudern, die sie früher einmal waren. Der Dioxinausstoß sei heutzutage von untergeordneter Bedeutung) überraschen etwas, ändern jedoch nichts an seiner Grundhaltung“. (Zur Alternative MBA:) „Er hätte sich auch über jedes andere Behandlungskonzept auslassen können. Ziel war, Alternativen zur Müllverbrennung darzustellen. Die Ausführungen hatten Werbecharakter und waren hinsichtlich einer Bewertungsmöglichkeit betont ungenau und nicht sehr aussagekräftig. Es wurde, bezogen auf das Pilotprojekt, sprachlich geschickt mit Begriffen wie ‚wertvoll‘, ‚hochwertig‘, ‚Wertstoffen‘, ‚Wertstoffrückgewinnung‘ u. a. m. operiert. Schwächen der Darstellung... wurden geschickt überspielt.“
1. Wie bewertet sie die Tatsache, dass Berichte über Veranstaltungen kritischer Bürger von der Behörde zu den Verfahrensakten genommen werden?
2. Unter welchen Gesichtspunkten können derartige Informationen für die Entscheidungen verfahrensrelevant sein?
3. Kann aus der Verfahrensweise der Bezirksregierung Weser-Ems geschlossen werden, dass sich auch alle anderen Bürger schriftlich an derartigen Verfahren beteiligen und ihre Stellungnahmen zu den Akten geben dürfen - für den Fall, dass es sich um eine offizielle Stellungnahme handelt?
Die Firma Schmierstoffraffinerie Salzbergen GmbH beantragt die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage in Salzbergen. Nach Durchführung eines Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Bezirksregierung Weser-Ems der Firma unter dem 20. Januar.2000 einen Vorbescheid erteilt und am 26. April 2000, nach Antrag der Firma, die sofortige Vollziehung des Bescheides angeordnet. Die eingelegten Widersprüche gegen den Vorbescheid wurden durch die Bezirksregierung zurückgewiesen. Gegen den Vorbescheid haben drei Nachbarn der geplanten Anlage vor dem OVG Niedersachsen Anfechtungsklage erhoben und Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gestellt. Die Entscheidungen des OVG stehen noch aus.
Zu 1: In dem Vorbescheidverfahren sind zahlreiche schriftliche Stellungnahmen, Einwendungen, Hinweise etc. von Bürgern und Behörden gegenüber der Bezirksregierung Weser-Ems als Genehmigungsbehörde abgegeben worden. Die Schriftstücke werden, auch wenn sie – wie in dem angesprochenen Fall – nicht angefordert worden sind, zu den Akten genommen. Dabei wird nicht danach sortiert, ob es sich um kritische oder befürwortende Beiträge handelt, und auch nicht danach, ob sie entscheidungserheblich sind oder nicht. Dies entspricht rechtmäßigem Verwaltungshandeln.
Zu 2: Die der Genehmigungsbehörde zugehenden Informationen sind dann für die Entscheidung über den Antrag auf Vorbescheid relevant, wenn sie dessen Voraussetzungen nach § 9 BImSchG betreffen. Alle anderen Informationen bleiben bei der Entscheidung unberücksichtigt.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 15 der Abg. Frau Harms (GRÜNE)
Im Entwurf des neuen Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Lüchow-Dannenberg fordert der Landkreis
von sich aus vorrangig „die Schaffung einer leistungsfähigen Verbindung von Lüneburg nach Magdeburg (A 14) so durch den Südwestteil des Landkreises, dass das Mittelzentrum Lüchow von der Abfahrt in nicht mehr als 20 km zu erreichen ist“. Außerdem möchte die Kreisverwaltung eine „Anbindung des Landkreises an die Autobahn aus Richtung Schwerin... über Ludwigslust westlich von Wittenberge nach Wolfsburg“ (A 39). Im Regionalen Raumordnungsprogramm wird ein möglicher Korridor für eine Autobahn Lüneburg - Magdeburg dargestellt. Trassen für A 14 und A 39 werden noch nicht dargestellt. Planungen in anderen Bereichen zeigen jedoch, wo Autobahnen verlaufen könnten.
Bisher war von Seiten der Kreisspitze oder des Landrates nie offen der Wille geäußert worden, sich für Autobahnen über das Kreisgebiet einsetzen zu wollen. Gerade die Intaktheit und die Unzerschnittenheit der Region wurde als besonderer Wert angesehen. Und der Reichtum an besonderen Kultur- und Naturlandschaften war Grundlage für ein neues Leitbild der Regionalentwicklung, das auf Nachhaltigkeit und Schonung der natürlichen Reichtümer setzte. Alle Gutachten zur Regionalentwicklung des Landkreises stützen diesen Ansatz. Die Forderungen im RROP widersprechen allen bisherigen Aussagen und konkreten Bemühungen zur Regionalentwicklung.
Im letzten Bundesverkehrswegeplan wurden die vom Landkreis Lüchow-Dannenberg jetzt gewünschten Autobahnen im weiteren Bedarf vorgesehen, allerdings mit dem Ziel einer umfassenden verkehrswirtschaftlichen Bewertung. Zwischenzeitlich liegt diese Bewertung vor. Sie wurde vom Bund in Abstimmung mit allen beteiligten Bundesländern erstellt und kommt zu dem Schluss, dass die Planungen nicht zielführend sind. Gutachtervorschlag waren der Ausbau vorhandener Bundestrassen und der Bau einer A 14 zwischen Magdeburg und Schwerin. Diesem Votum hat sich der damalige Bundesverkehrsminister Wissmann angeschlossen.
1. Welche neuen Erkenntnisse liegen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg oder der Landesregierung vor, die eine Abkehr von den Empfehlungen der Verkehrsuntersuchung Nord-Ost rechtfertigen?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen, die die Aufnahme der Autobahntrassen in das RROP bzw. das LROP hätte, auf die Entwicklungschancen des Landkreises Lüchow-Dannenberg, insbesondere was die Schaffung von langfristigen Arbeitsplätzen angeht?