- Ich sage das, auch wenn der Kollegin das Wort „untertauchen“ nicht gefällt. - Er war nicht mehr an seinem Wohnort anzutreffen. Er ist auch nicht zu einem Gespräch gekommen, das die Stadt Delmenhorst, besser gesagt: die zuständige Ausländerbehörde, führen wollte.
Während der Beratung im Innenausschuss hieß es dann, Hasan werde sich vermutlich in Bremen im Kirchenasyl befinden.
Ich würdige jetzt einmal die Faktenlage, meine Damen und Herren. Da ist zunächst zu vermerken, dass die Stadt Delmenhorst, auf die erwähnte Zusage vertrauend, Hasan den weiteren Schulbe
such bis zum Ende des laufenden Schuljahres ermöglicht hat, um eben den Abschluss der Klasse 9 zu sichern. An dem Bemühen, das zu erreichen, war im Übrigen unser Kollege Harald Groth sehr maßgeblich beteiligt.
Meine Damen und Herren, dieses Vertrauen wurde grob missbraucht. Hasan versprach nämlich, zu dem nachgenannten Termin der Versagung einer Aufenthaltsbewilligung, um weiteren Schulbesuch zu ermöglichen, besser gesagt: um den Abschluss der Klasse 10 zu erreichen - -
Meine Damen und Herren, die Rechtslage ist völlig klar. Erstens. Die Aufenthaltsbewilligung zwecks Besuchs einer allgemein bildenden Schule ist grundsätzlich nicht möglich. Die Stadt Delmenhorst hat dennoch in großzügiger Weise den Abschluss des 9. Schuljahres erlaubt.
Zweitens. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat die im Asylfolgeantrag angeführten Begründungen eingehend gewürdigt. Hasan hat sich nicht in besonderer Weise - so heißt es dort - kritisch gegen die türkische Regierung geäußert, indem er seine Asylantragsgründe öffentlich bekannt gemacht habe;
Medienberichte über seinen Fall haben ihn nicht zu einem staatsfeindlichen Regimekritiker gemacht. Die vorgetragenen Gesundheitsgründe - hier nicht angesprochen - sind auch als nicht tragend bewertet worden.
Nun zum Stichwort Militärdienst. - Meine Damen und Herren, an der Stelle müssen wir deutlich sagen: Bei den zuletzt angesprochenen Asylantragsgründen und dem Stichwort „Militärdienst“ sind wir gar nicht zuständig. Wir können Hasan also nur raten, einen Asylfolgeantrag zu stellen.
Wir sind sicher, meine Damen und Herren, dass Hasan von vornherein einen Daueraufenthalt angestrebt hat.
Meine Damen und Herren, ich will nicht unerwähnt lassen - da die Kollegin Stokar von Neuforn uns einige Vorwürfe gemacht hat, will ich sie zurückreichen -, dass in diesem Fall, auch verursacht durch die Landtagsfraktion der Grünen, vor Ort Aktionen in Gang gesetzt worden sind, die nachher nicht mehr rückholbar waren,
die letztlich diesem Ansinnen geschadet haben. Das müssen Sie sich bitte hinter die Ohren schreiben. - Danke schön.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU - Frau Stokar von Neu- forn [GRÜNE]: Wir sind erst an die Öffentlichkeit gegangen, als ihr nicht mehr reden wolltet! - Unruhe)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz noch einmal auf die Eingabe 2680 zurückkommen. Es ist ja nicht so, Frau Kollegin Bockmann, dass die Eingabe durch diese eine Rechtspflegerstelle erledigt wird. Die Eingabe ist ja sehr viel umfassender. Deshalb bleiben wir bei unserem Änderungsantrag, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Collmann, wir dürfen uns hier in Niedersachsen nicht um die Erkenntnis
drücken, glaube ich, dass es die gegenwärtige Situation in der Türkei nicht erlaubt, junge Menschen, die den Kriegsdienst verweigern und zudem noch der kurdischen Volksgruppe angehören, an die Türkei auszuliefern, weil diese Ausweisung, diese Auslieferung an das türkische Militär zwingend mit körperlichen Folgen, zumindest mit Verletzung, mit Drangsalierung, mit Folterung und wahrscheinlich sogar mit der Todesgefahr, verbunden ist. Das ist etwas, Herr Collmann, auf das Sie nicht eingegangen sind. Dem kann man sich, wenn man Menschenrechte ernst nimmt, glaube ich, nicht entziehen.
Dass der Asylbewerber in diesem Fall zu den von Ihnen geschilderten Mitteln gegriffen hat, hängt ja damit zusammen, dass das die einzigen Schlupflöcher sind, die solchen jungen Menschen hier noch bleiben.
Es kann nicht angehen - es kann nicht angehen! -, dass wir im Europäischen Parlament über alle Ebenen hinweg feststellen, welche Verhältnisse konkret in der Türkei herrschen und welcher Bedrohung junge Menschen, die den Kriegsdienst verweigern, dort ausgesetzt sind, und dann diese Menschen in eine solche Situation überführen. Das ist schlicht ein Bruch aller Menschenrechtskonventionen. Das ist eine Gefährdung des Lebens, die nicht hinnehmbar ist.
Hier ist eine Lösung, meinetwegen stillschweigend, meinetwegen auf ganz unauffällige Art und Weise - das ist gar nicht wichtig - -
(Plaue [SPD]: Das ist ja versucht worden! Da kann man sich bei Frau Stokar von Neuforn bedanken, dass genau das nicht gelungen ist!)
Für einen jungen Kurden, der dem türkischen Militär ausgeliefert wird, ist das die Rückführung in den sicheren Tod. Das wissen Sie, und davor können Sie die Augen nicht verschließen!
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. - Wir kommen jetzt zu den notwendigen Abstimmungen.
Herr Kollege Collmann, wenn wir etwas falsch verstanden haben, dann korrigieren Sie das bitte gleich. Ich trage das jetzt so vor, wie wir es hier oben verstanden haben. Sie haben beantragt, die Eingabe 2680 an den Ausschuss zurückzuüberweisen. Ist das so korrekt?
(Plaue [SPD]: Das hat Frau Bock- mann beantragt! Das ist so! - Unruhe - Collmann [SPD] spricht mit dem Prä- sidium)