Meine Damen und Herren, ich will noch einmal deutlich machen, welche Volumina hier im Raum stehen, weil ich meine, dass dies insbesondere die Kommunalpolitiker in den nächsten Wochen in den Haushaltsberatungen
wesentlich beschäftigen wird. Hier werden Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen in der Größenordnung von 4,4 bis 4,5 Milliarden DM gesetzlich neu verabredet, und zwar im Konsens. Das macht zwar nur ein Zehntel des Volumens des allgemeinen kommunalen Finanzausgleichs aus, ist aber ein Sonderfinanzkontrakt zwischen dem Land und den Kommunen und für die Kommunen meines Erachtens von besonderer Bedeutung.
Ich schätze diese Regelung ähnlich ein wie meine Vorredner. Sie wird dazu führen - wie wir das bei der Quotierung der Jugendhilfe auch schon erfahren haben -, dass sich das Angebot weiter ausdifferenziert und dass es zukünftig weder für die eine noch für die andere Ebene Sinn machen wird, Hilfsangebote zurückzuhalten. Ich hoffe, dass wir rückblickend einmal sagen können: Dies ist zum Wohle der Hilfeempfänger gewesen. - Nun wird für jede notwendige Hilfeart das jeweils verhältnismäßig Angemessene zu entwickeln sein. Die Finanzbeziehungen geben jeder Kommune eine gewisse Gelassenheit für ihr operatives Vorgehen. Also, ich glaube schon, dass dies ein wichtiger Fortschritt auch für die Hilfeempfänger sein kann.
Wir haben in den Gesetzentwurf noch einige Veränderungen eingebaut. Insbesondere haben wir noch annonciert, dass wir mittelfristig auch die Regelungen zu § 72, also die Regelungen zu den Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, mit in quotalen Vereinbarung sehen möchten. Wir wissen um die besonderen Probleme; das will ich jetzt nicht im Detail ausbreiten. Aber der Landtag hat der Landesregierung gesagt, dieser Aufgabenbereich muss mittelfristig integriert werden.
Eine Einschätzung, die Frau Pothmer eben zum Ausdruck gebracht hat, teile ich nicht, nämlich die hinsichtlich der Hierarchisierung dieses Beirats und des Gemeinsamen Ausschusses. Wir Sozialdemokraten sehen das etwas anders. Der Gemeinsame Ausschuss ist der Ausschuss der Financiers der Sozialhilfe. Dort erfolgt die Verabredung dessen - ich will es einmal so sagen -, was zu bestellen ist bzw. was an Finanzvolumen da sein muss, um die Bestellungen bei den Leistungserbringern - die wiederum auf Qualität, Weiterentwicklung und Differenzierung der Hilfe achten müssen, was aber zusammengehört - bedarfsgerecht zu organisieren. Die Leistungserbringer haben ihren Beirat mit den Hilfeempfängern am Tisch. Sie müssen die Qualität fortlaufend definieren und müssen das Angebot positionieren. Insofern sehe ich da in etwa die Besteller auf der einen Seite, die ihre Themen haben, und die Leistungserbringer auf der anderen Seite, die die Qualität gewährleisten müssen, und die verhältnismäßig richtige Hilfe für die Hilfeempfänger.
Wir haben aber eine gewisse Brückenfunktion organisiert. Der Beirat hat ein gewisses Initiativrecht in Richtung des Gemeinsamen Ausschusses, der sich mit Finanzen befassen muss. Er kann ihm bestimmte Themenfragen vorlegen. Umgekehrt ist der Beirat vom Ausschuss zu konsultieren, wenn bestimmte Fragen auch den Beirat angehen. Ich glaube schon, dass wir beide Rollen a) klar definiert haben, aber b) auch eine gute Vernetzung zueinander organisiert haben.
Ich möchte noch kurz unterstützen, was Sie gesagt haben. Die Verordnungen - zumindest die wichtigste zu den Quotenklassen - sind erfreulicherweise dem federführenden Ausschuss schon mit zur Gesetzgebungsberatung auf den Tisch gelegt worden. Ich halte es für sehr hilfreich, dass wir wussten, was aus unseren Rahmenregelungen bei der Umsetzung wird.
Wir haben dazu noch mit den kommunalen Spitzenverbänden die Debatte geführt, deren Folge dann der Änderungsantrag war. Wir alle haben die kommunalen Spitzenverbände zunächst so verstanden, dass das Mehrheitsvotum in dem Gemeinsamen Ausschuss ausreichend sei, ihre Probleme und Bedenken zu lösen. Wir haben aber nun mit der Änderung noch mehr Rechtssicherheit für die Kommunen erreicht. Wenn sie ein Quoten-Cluster verlassen, werden sie neu eingestuft, worauf sie einen gewissen Rechtsanspruch haben. Sie sind nicht auf das Ermessen angewiesen, um eventuell
„neu eingruppiert“ zu werden. In letzter Minute ist also durch den Änderungsantrag noch mehr Rechtssicherheit für die Kommunen als Träger oder Durchführer der Aufgaben hergestellt worden.
Frau Pawelski, ich bin nicht Ihrer Meinung, die Sie immer wiederholen, dass wir besonders die Kommunen berücksichtigen müssten, die durch Hilfe zur Arbeit ihre Sozialhilfeausgaben in den letzten Jahren abgesenkt haben. Sie haben den historischen Sachverhalt etwas unzutreffend wahrgenommen. Die Hilfe zur Arbeit wurde von Kommunen wie Emden, wie Delmenhorst in den 80erJahren offensiv betrieben, im Land modellhaft entwickelt. Das Emsland und Osnabrück sind mit vieljähriger Verspätung auf denselben Zug aufgesprungen und haben dann aufgeholt.
Aber über die Erfolge konnten Sie bei völlig anderen Kommunen in der Fachliteratur lesen. Ihre Kommunen haben die Hilfe zur Arbeit lange nur mit spitzen Fingern angefasst, haben wenig getan. Sie haben deutlich verspätet einige Aufholversuche gemacht und geschickte PR-Arbeit geleistet.
Langer Rede kurzer Sinn: Wir freuen uns, dass wir bei dieser Gesetzgebung einig geblieben sind. Auch lautes Schreien, Herr Schirmbeck, ändert nichts am Sachverhalt.
Ich danke allen, die mitgewirkt haben, und hoffe, dass aus dem, was wir geregelt haben, eine gute Praxis wird.
Meine Damen und Herren, mir liegen weitere Wortmeldungen nicht vor. Darum schließe ich die allgemeine Aussprache.
Ich rufe Artikel 1 auf und lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2006 abstimmen. Wenn
Sie diesem Änderungsantrag Ihre Zustimmung geben wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.
Ich lasse jetzt zu Artikel 1 über die Änderungsempfehlung des Ausschusses im Übrigen abstimmen. Wenn Sie dem so Ihre Zustimmung geben wollen, dann bitte ich ebenfalls um Ihr Handzeichen. - Möchte jemand dagegen stimmen? - Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist auch nicht der Fall. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.
Ich rufe jetzt Artikel 1/1 auf. Wenn Sie hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses Ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich zu erheben, wenn Sie diesem Ausführungsgesetz in der Schlussabstimmung Ihre Zustimmung geben wollen. - Wenn sich jemand dagegen aussprechen möchte, möge er sich vom Platz erheben. - Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist auch nicht der Fall. Meine Damen und Herren, dann haben Sie dieses Ausführungsgesetz so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung: Anerkennung der Mammographie als GKV-Leistung zur Früherkennung des Mammakarzinoms - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1322 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen - Drs. 14/1914
Dieser Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 1322 wurde in der 42. Sitzung am 27. Januar 2000 an den Ausschuss für Sozial- und
Gesundheitswesen zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatterin ist die Frau Kollegin Groneberg. Dazu erteile ich ihr das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht hier um den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 14/1322, beraten im Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen.
Die Beschlussempfehlung lautet folgendermaßen: Der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen empfiehlt Ihnen mit der Drucksache 1914, den Antrag der Fraktion der CDU, mit dem die Anerkennung der Mammographie zur Früherkennung des Mammakarzinoms als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert wird, in einer geänderten Fassung anzunehmen.
- Es tut mir Leid. Ich kann auch lauter reden. Das ist nicht das Problem. Ich wollte Ihnen nur nicht unbedingt die Ohren vollbrüllen.
Die Beschlussempfehlung entspricht einem Formulierungsvorschlag, den die Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD in die Beratungen im federführenden Ausschuss eingebracht haben. Vorbehaltlich der Zustimmung des mitberatenden Ausschusses für Gleichberechtigung und Frauenfragen empfahl der federführende Ausschuss einstimmig bei Stimmenthaltung der Vertreterin der Grünen dem Landtag, den Antrag in der Fassung des Änderungsvorschlages der SPD-Fraktion anzunehmen. Der Ausschuss für Gleichberechtigung und Frauenfragen schloss sich mit den Stimmen der Mitglieder der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen an, den Antrag in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Zu dem Thema werde ich mich später noch zu Wort melden. Den Bericht gebe ich der Vollständigkeit halber zu Protokoll.
chen Erkenntnisse – der sich auch in einer vom Ausschuss schriftlich durchgeführten Anhörung von Verbänden und Sachverständigen widerspiegele – nicht erwiesen, dass ein MammographieScreening in die Lage versetze, Brustkrebs frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Deshalb seien auch die vom Bundesausschuss für Ärzte und Krankenkassen initiierten Modellprojekte zur Erprobung eines flächendeckenden, qualitätsgesicherten MammographieScreenings zu begrüßen. Nicht der Landtag, sondern der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen sei nach ihrer Auffassung das zuständige und fachlich versierte Gremium, die Entscheidungen über medizinisch sinnvolle und notwendige Regelleistungen zu treffen. Zum anderen gebe es eine Reihe von Kritikpunkten zu der Mammographie, wie sie derzeit praktiziert werde. Vor diesem Hintergrund könne nicht gefordert werden, die Untersuchungsmethode als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung vorzusehen.
Der Vertreter der antragstellenden Fraktion führte – nachdem der Änderungsvorschlag der SPDFraktion vorlag - aus, dass es aus fachlicher Sicht zurzeit keine Alternative zur Mammographie gebe. Dieses Verfahren sei an sich sehr wohl zur Früherkennung geeignet. Man könne selbstverständlich unterschiedlicher Meinung darüber sein, wie hoch die Aussagefähigkeit der einzelnen Untersuchungsverfahren sei. Insgesamt begrüße seine Fraktion jedoch auch die laufenden Modellprojekte und signalisiere Zustimmung für den Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion.
Die Vertreterin der Grünen verwies darauf, dass die Mammographie in der Fachwelt äußerst differenziert bewertet werde. Sie kritisierte nicht nur die in dem Antrag der CDU-Fraktion zum Ausdruck kommende inhaltliche Richtung, sondern wies auch darauf hin, dass für das in dem Antrag angegebene Thema der Landtag nicht zuständig sei. Auch der von der SPD-Fraktion vorgelegte Änderungsvorschlag führe das fehlerhafte Prozedere fort. Sie kündigte an, dass sie sich der Stimme enthalten werde.
Vorbehaltlich der Zustimmung des mitberatenden Ausschusses für Gleichberechtigung und Frauenfragenfragen empfahl der federführende Ausschuss sodann einstimmig bei Stimmenthaltung der Vertreterin der Fraktion Grünen dem Landtag, den Antrag in der Fassung des Änderungsvorschlages der SPD-Fraktion anzunehmen.
Im mitberatenden Ausschuss für Gleichberechtigung und Frauenfragen votierten die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion gegen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen. Nach ihrer Auffassung verginge zu viel Zeit, wenn das Ergebnis der Modellprojekte abgewartet werden müsse. Vor 2005 sei nicht daran zu denken, dass sich an der derzeitigen Situation etwas ändere. Außerdem wollten sie sich nicht damit zufrieden geben, dass der Bundesausschuss der Ärzte und der Krankenkassen den Beschluss gefasst habe, dass die Mammographie für Frauen, bei denen es sich nicht um Risikopatienten handele, erst nach Abschluss des Modellversuchs als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden solle. Der Ausschuss sei weder demokratisch legitimiert, noch sei in ihm eine Frau vertreten. Ihr von den Kollegen im Sozial- und Gesundheitsausschuss abweichendes Abstimmungsverhalten begründeten sie damit, dass dort noch nicht bekannt gewesen sei, dass in Deutschland jährlich etwa fünf Millionen Mammographie-Untersuchungen durchgeführt würden. Gemessen an den jährlich etwa 45.000 Neuerkrankungen an einem Mammakarzinom sei ein krasses Missverhältnis zwischen der Anzahl der Untersuchungen und der Neuerkrankungen zu erkennen. Dies weise darauf hin, dass es in Deutschland auch ein verdecktes Mammographie-Screening gebe. Diese Handhabung wirke sich zwar für die Frauen positiv aus, jedoch bestehe Anlass zur Sorge, dass das verdeckte Screening aufgrund der Budgetierung stark zurückgehen werde und möglicherweise zahlreiche Neuerkrankungen zunächst unentdeckt bleiben würden. Da auch die Qualität der Untersuchungen eine große Rolle spiele, sei es wichtig, auf die Einhaltung bestimmter Qualitätsmerkmale hinzuwirken. Bei einer mangelnden ärztlichen Qualifikation seien die Bedenken gegen ein Mammographie-Screening in der Tat nicht unbegründet. Qualitätsmanagement falle jedoch in die Zuständigkeit der einzelnen Ärztekammern und sei damit Länderrecht. Insofern sei die Zuständigkeit des Landes durchaus gegeben.
Die Vertreterin der Grünen wies noch einmal darauf hin, dass es nicht Aufgabe des Landesparlaments sei, hier eine Entscheidung zu treffen. Sofern Handlungsbedarf bestünde, sei dieses Sache der Kammern.