Harald Groth
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fragesteller der CDU-Fraktion erwecken den Eindruck, als sei die Landesregierung zuständig für die Kostensätze und Pflegesätze in der Pflege. Ich frage die Landesregierung: Wer sind denn nun die
eigentlich Verantwortlichen, die Pflegesätze und Kostensätze aushandeln?
Welche Zuständigkeit hat die Landesregierung in diesem Geschäft? Das scheint bei den bisherigen Auskünften nicht deutlich geworden zu sein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte das kurz ergänzen. Wir sind uns grundsätzlich darüber einig, dass bürgerschaftliches ehrenamtliches Engagement insbesondere bei Unfällen und deren Folgen nicht das private Risiko der engagierten Bürger dieses Landes sein darf.
Wir haben die Einrichtung der Enquete-Kommission durch die Bundesregierung begrüßt. Schon vor Jahren wurde im SGB VII ein umfänglicher beitragsfreier Versicherungsschutz für viele Ehrenamtliche in diesem Lande und in der ganzen Bundesrepublik verankert. Sie haben auch über die Erkenntnisse der Enquete-Kommission berichtet. Auf dieser Basis gehe ich davon aus, dass die Regelung in § 2 SGB VII in der jetzt begonnenen Legislaturperiode einer Novellierung bedarf.
Unfallversichert sind schon alle, die im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege, in den Berufsverbänden der Landwirtschaft, in den Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie in Verbänden und Arbeitsgemeinschaften der Religionsgemeinschaften ehrenamtlich tätig sind. Das sind schon fast alle. Eigentlich bleibt nur eine Restgröße derjenigen, die nicht aufgezählt worden sind. Darüber muss man nachdenken und Vorsorge treffen, so lange der Bundesgesetzgeber dies noch
nicht durch eine Novelle zum SGB VII geregelt hat. Das halten wir für richtig und sinnvoll. Darauf stützt sich unser Änderungsantrag. Das ist auch finanzierbar. Wir machen einen Finanzierungsvorschlag aus dem Bereich Toto/Lotto. Dies soll ernsthaft geprüft werden. Dann ist das ein gangbarer Weg.
Aufgrund dieser Überlegungen gehe ich davon aus, dass es nur ein vorübergehender Weg ist, der sich wieder erübrigt, wenn der Bundesgesetzgeber geregelt hat, was sich aufgrund des Berichts der Enquete-Kommission anbietet.
Die Hessen stellen insbesondere bei der Haftpflicht für Ehrenamtliche nur auf Funktionäre, auf „verantwortlich Tätige“ ab. Das hat Frau Ministerin Dr. Trauernicht schon gesagt. Das reicht natürlich nicht. Denn wir wissen, dass gerade die Aktiven, die Betreuer in den Vereinen und Verbänden, die beispielsweise eine Gruppe zu einer Sportveranstaltung oder eine Seniorengruppe irgendwohin begleiten, Probleme haben mit dem Versicherungsschutz, aber durch die Regelung in Hessen nicht versichert sind. Insofern ist die hessische Regelung nicht beispielhaft. Sie bedarf insofern einer Überprüfung, was man daraus übernehmen kann. Wenn man diese Regelung so übernehmen würde, liefe sie gerade an den Aktiven in den kleinen Vereinen und Verbänden vorbei, die noch keine hinreichende Versicherung haben.
Sie haben noch einmal die Pressemitteilung der Hessischen Staatskanzlei in dem Entschließungsantrag zitiert. Wir finden es gut, dass Sie uns helfen, so etwas noch einmal zu lesen. Sie müssen dann aber hier nicht den Eindruck erwecken, als seien Sie seit Jahren mit diesem Thema schwanger im Lande herumgeirrt.
Sie haben es in Hessen abgeschrieben. Wir finden es gut, dass Sie das getan haben. Es ist besser, etwas abzuschreiben, als nichts zu tun. Insofern begrüßen wir das. Wir meinen aber, dass unser Antrag mehr auf alle abstellt, die noch zu versichern sind, und insofern richtiger ist.
Wir beantragen die sofortige Abstimmung über unseren Ergänzungsantrag. Wir meinen, dann haben wir einen wichtigen und richtigen Schritt getan.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Jahns, ich meine, die Älteren im Lande Niedersachsen haben einen Anspruch darauf, dass wir so mit ihrer Lebenspassage umgehen, wie Frau Pothmer mit der Anfrage und den Antworten umgegangen ist, nämlich kritisch und konstruktiv. Sie haben entweder die Fragen oder aber die Antworten nicht gelesen oder vielleicht auch beides nicht. Eigentlich haben Sie über völlig andere Themen geredet,
und das auch noch unzutreffend.
Was erzählen Sie denn über die Familienpolitik in der Bundesrepublik? - Die Familienpolitik in der Bundesrepublik ist doch erst mit der Regierung Schröder in ein modernes Fahrwasser geraten.
- Meine Damen und Herren, es war das Bundesverfassungsgericht, das der Regierung Kohl gerade in der Familienpolitik erhebliche Versäumnisse bescheinigt hat.
Was hat hier alles stattgefunden! - Die Transfereinkünfte in den Familien wurden verbessert, Kindergeld, BAföG. Die Familien wurden steuerlich entlastet. Sie bekamen Ganztagsangebote. In Niedersachsen haben wir Kita-Plätze aufgebaut. Wir haben die Verlässlichkeit in den Bildungsangeboten ausgebaut.
- Immer in Kooperation mit den Kommunen. Denn die öffentliche Hände sind immer mehrere, es ist also nicht nur das Land. Das ist völlig richtig. - In dieser Bundesrepublik hat aber nie mehr für Familien stattgefunden als in den letzten vier oder fünf Jahren.
Ich wende mich auch ganz massiv dagegen, Frau Jahns, dass Sie hier einen Popanz von Angst in der älteren Bevölkerung in Niedersachsen entwickeln.
Zumindest die Bevölkerung in Niedersachsen, die ich kenne - ich glaube, ich besuche relativ intensiv Gruppen älterer Bürger im Lande -, hat ein großes Zutrauen, dass Kommunen, Länder und die Sicherungssysteme in dieser Republik ordentlich für sie sorgen,
dass sie nicht vernachlässigt sind, dass sie eine wichtige Rolle im politischen Handeln des Landtages und des Bundestages, aber auch der Kommu
nen spielen. Es ist völlig abwegig, hier den Eindruck zu erwecken, in der älteren Bevölkerung grassiere Angst. Das ist daneben. Sie haben versucht, die Große Anfrage zu missbrauchen.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich für die Antworten auf die Große Anfrage der SPDFraktion bedanken.
- Das hat auch Frau Elsner-Solar schon gemacht. Danke für den Hinweis. Sie sollten bei mir ruhig häufiger dazwischenreden. Dann müssen Sie andere nicht maßregeln.
Ich finde, es ist wichtig, dass wir einen aktuellen Sachstandsbericht über die demografische Entwicklung bekommen haben. Für meine Arbeit ist er sehr hilfreich. Ich finde es auch wichtig - ich habe es so verdichtet noch nirgendwo publiziert gesehen -, dass die demografischen Daten, die etwas mit der Arbeitswelt in diesem Lande zu tun haben, einmal in so guter und so gut lesbarer Form zusammengetragen wurden.
Die Regierung hat meines Erachtens drei wichtige Rollen, wenn es um die Älteren in diesem Lande geht: Sie sorgt dort, wo es um Hilfe geht, wo es also um kompensatorische Maßnahmen geht, für die notwendigen Strukturen, und zwar immer mit anderen zusammen. Dabei geht es um das Thema der Pflege, es geht um das sicherlich ausbaubare Thema des Wohnens und des betreuten Wohnens, es geht auch um die Frage der Mobilität. Dort, wo es um die Selbständigkeit der Älteren geht, wo Teilhabe und Bildungsangebote für Senioren gewünscht und geboten sind, zeigt sie Respekt vor der Lebensleistung, hat sie ein gutes Rollenverständnis für die Älteren, sorgt für die notwendige Unterstützung und schafft Netzwerke. Ich halte das für einen guten methodischen Ansatz. Wenn Themen wieder in das gesellschaftliche Bewusstsein gehoben werden müssen, dann sorgt sie für die notwendige Kommunikation unter den gesellschaftlich relevanten Gruppen. Sie wissen, wie wichtig so etwas ist. Zuletzt haben wir das alle bei der Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 90er-Jahre sehr intensiv erlebt und auch gutgeheißen. Auch diese Praxis in Niedersachsen wird hier aktiv betrieben. Man setzt sich also mit den gesell
schaftlich wichtigen Gruppen im Lande für die Herausbildung von Konsens, für Reformbedarfe, die man gemeinsam sieht, zusammen. Der Dialog „Soziales Niedersachsen“ ist dafür ein hervorragendes Beispiel.
Frau Ministerin Trauernicht hat in der schriftlichen Antwort und in ihrem Vortrag die Ziele noch einmal deutlich gemacht: Teilhabe und Gestaltung, Solidarität der Generationen, Qualität in der Pflege, Selbstbestimmung, wenn man älter wird, und darüber hinaus ein integratives Leben für unsere Migranten.
Wir stimmen mit diesen dargestellten Zielen voll überein und meinen, dass die Landesregierung hier eine zukunftsfähige, aktivierende und integrative Politik für Senioren in diesem Lande betreibt und unter Beweis gestellt hat.
Meine Damen und Herren, ich will aus den vielen Antworten nur wenige Aspekte noch einmal vertiefen. Ich habe es einleitend schon gesagt: Das Älterwerden in der Arbeitswelt ist in hervorragender Weise geschildert worden. Nebenbei ist hier auch zum Ausdruck gekommen, dass die Erwerbsquote von Frauen in diesem Lande in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen hat. Das muss auch etwas mit Familienpolitik zu tun haben, natürlich auch damit, dass die Frauen eine veränderte Rolle im Erwerbsleben beanspruchen, dass sie heute Beruf und Familie besser vereinbaren können und dass sie eventuell auch in der Qualifikation ihre Weiterentwicklung erfahren haben. Aber wichtig ist doch im Ergebnis, dass sich in den letzten zehn Jahren die Erwerbsquote der Frauen um 5,5 % gesteigert hat, und zwar trotz der Lage am Arbeitsmarkt.
Ich finde, das ist für die Politik für Frauen und auch im Hinblick auf die Gleichstellung der Frauen im Arbeitsleben eine wichtige Erfahrung.
Dankbar bin ich auch dafür, dass hier einmal zusammengetragen wurde, mit welchen Instituten sich Arbeitnehmer in der letzten Phase ihrer Berufstätigkeit vorzeitig und allmählich in den Ruhe
stand verabschieden. Sie haben das alle gelesen. Es gibt vier Institute: Altersteilzeit für Beamte und Richter, Altersteilzeit für andere, dann das Altersteilzeitgesetz und die Quasi-Altersteilzeit durch Lohnersatzleistungen nach dem SGB III. In der Antwort ist dargestellt, dass an den Stichtagen 36 000 Menschen unter diesen Vorgaben vorzeitig in den Ruhestand getreten sind. Ich will hier auch meine Ambivalenz nicht verschweigen. Das mag ja für die Einzelnen wichtig und richtig sein, und für die Anstellungsträger vielleicht auch. Es hat ja auch hier und da geklappt, dass Leute vom Arbeitsmarkt oder aus der Ausbildung die frei gewordenen Stellen besetzt haben. Diese Mechanismen scheinen zu funktionieren. Die Zahlen können Sie alle selbst nachlesen.
Aber wer angesichts solcher Entwicklungen über längere Arbeitszeit diskutiert und erörtert, ob die Arbeitnehmer nicht eventuell bis zu 67 oder gar bis zu 70 Jahren im Erwerbsleben bleiben sollen, der muss hier deutlich erkennen: Wir haben an sich ein ganz anderes Problem, nämlich dass viel zu viele weit vor Erreichen des 60. Lebensjahres ausscheiden, den Solidarsystemen mehr Fälle, höhere und längerfristigere Ausgaben bringen, und die Beitragszahler müssen das im Grunde wuppen. Manche Firma entlastet sich hier auch über die Abschiebung ihrer älteren Mitarbeiter in Sozialsysteme und löst so ihre firmeninternen Probleme. Die solidarische Verpflichtung der Aktiven wird hier in hohem Maße beansprucht. Wir müssten erst einmal intensiv an dieser Stellschraube im Sinne des Vorschlages von Frau Pothmer arbeiten, damit weit mehr Arbeitnehmer im Erwerbsleben das gesetzlich vorgesehene Renteneintrittsalter erreichen. Ich meine, dass wir auf diesem Wege in eine kritische Debatte einsteigen müssen. Die Unterlagen der Landesregierung haben uns dazu sicherlich eine wichtige Hilfe geliefert.
Meine Damen und Herren, zur Pflege in Niedersachsen: Ich habe auch aufgrund dieser Antworten den Eindruck, dass das Landespflegegesetz, das wir vor Jahren diskutiert haben, zu greifen beginnt. Wir haben damals beklagt, dass es kaum Angebote zwischen der häuslichen und der stationären Pflege gab. Diese haben sich im Land aufgebaut. Es gibt jetzt 1 080 Tagespflegeplätze. Vor fünf, sechs, sieben Jahren war da fast noch nichts. Es gibt jetzt 571 separate und 3 178 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze. Ich meine, dass sich diese Entwicklung unbedingt fortsetzen muss. Das Land hat maßgeblich mitgeholfen, damit sich dieses differenzierte Angebot aufbauen konnte. Durch die DRG-Ein
führung müssen sich die Krankenhäuser per Vertrag noch besser mit den pflegerischen Angeboten abstimmen, damit das Behandeln und Pflegen koordiniert werden kann. Ich bin der Meinung, dass hier ein wichtiger und richtiger Weg beschritten wird, der unbedingt weitergegangen werden muss.
Ich möchte einen weiteren Aspekt unterstreichen: die Geriatrie. Meine Damen und Herren, geriatrische Behandlungen hatten sich Anfang der 90erJahre fast nur auf den Raum Hannover konzentriert. Mit einem von der SPD initiierten Sonderprogramm wollten wir in den Regionen im Land geriatrische Angebote an den Kliniken und Reha-Einrichtungen entwickeln und darüber hinaus die Krankenhäuser geriatrisieren. Wir müssen eine höhere Reha-Quote unter somatisch kranken Älteren erreichen, weil das sonst alles Pflegefälle werden. In der Antwort der Landesregierung steht eindeutig, dass es heute 426 Krankenhausbetten für Geriatrie gibt
- noch zwei Sätze, dann komme ich zum Schluss, Herr Präsident -, also mehr als 400 Reha-Betten und 150 teilstationäre Angebote. Die Rehabilitation für geriatrisch Kranke ist in Niedersachsen in den letzten Jahren einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Die Antwort auf die Große Anfrage belegt das. Wir haben eine moderne, an den Problemen orientierte Politik für die Senioren im Land gemacht. Ich bedanke mich bei der Landesregierung für diese Ausarbeitung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war uns wichtig, nach dem Nitrofen-Skandal noch einmal verbraucherpolitische Anforderungen an die Landespolitik zu formulieren,
aber auch anzuerkennen, was in den letzten Jahren in Niedersachsen getan und geleistet wurde. Es wird immer wieder darum gehen - obwohl solche Skandale nicht vermeidbar sind -, nach einem Skandal noch einmal hinzuschauen, ob man den Verbraucherschutz noch besser justieren kann, als er vorher justiert war. Ich will deshalb den Antrag benutzen, weil er in sich schlüssig formuliert ist, um noch einmal kurz zu einigen Punkten der Verbraucherschutzpolitik in Niedersachsen in den letzten zwei Jahren im Besonderen Stellung zu nehmen.
Ich bin der Meinung, dass wir mit dem Verbraucherschutz in Niedersachsen auf dem richtigen Weg sind, auch wenn unser wichtigstes Anliegen in der Bundespolitik, nämlich das Verbraucherinformationsgesetz, in der letzten Legislaturperiode an der uneinsichtigen und verbraucherunfreundlichen Haltung der CDU-Länder gescheitert ist.
Uns ist es deshalb umso wichtiger, dass auch in der neuen Legislaturperiode die Bundesregierung vorsieht, das Vorhaben Verbraucherinformationsgesetz erneut einzubringen. Diese Verankerung ist auch vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in besonderer Weise begrüßt worden.
Ich bin weiterhin froh, dass die rot-grüne Bundesregierung auch in dieser Legislaturperiode dem Verbraucherschutz einen besonderen Schwerpunkt widmen wird. Dazu gehört, dass die systematische Einbeziehung der Verbraucherinteressen in allen relevanten Politikbereichen und nicht mehr allein auf Lebensmittelfragen und den Lebensmittelbereich beschränkt verfolgt werden soll, aber auch, dass Verbraucherrechte hinsichtlich der Sicherheit, der Information und der Wahlfreiheit weiter gestärkt werden sollen. Gesundheits-, Umwelt- und Sicherheitsvorschriften sollen auch EU-weit und international durchgesetzt werden, also nicht nur in der Bundesrepublik.
In Niedersachsen war der Verbraucherschutz bei der Regierung Gabriel mit seinem Minister Bartels und der SPD-Fraktion unseres Erachtens in guten Händen.
Einige Beispiele dafür sind: Am 13. März 2001 wurde ein Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das LAVES, beschlossen. Am 1. Juli des vergangenen Jahres wurde das LAVES errichtet. Die Staatlichen Lebensmitteluntersuchungsämter, das Bedarfsgegenständeuntersuchungsamt und die Veterinäruntersuchungsämter wurden als Institute in das LAVES integriert. Fachdienste wie der Rückstandskontrolldienst, der Tierschutzdienst, der Schädlingsbekämpfungsdienst, der Tierseuchenbekämpfungsdienst und der Fischseuchenbekämpfungs- und Fischgesundheitsdienst wurden zusammengeführt. Zusätzlich wurde ein Lebensmittelkontrolldienst mit Beratungs- und Dienstleistungsaufgaben auf dem Gebiet der Lebensmitteltechnik eingerichtet und der Rückstandskontrolldienst zwischenzeitlich zum Futtermittel- und Rückstandskontrolldienst ausgebaut.
Dadurch haben wir eine stärkere Bündelung der Untersuchungs- und Beratungsleistungen im Lande erreicht. Dies brachte und bringt gewinnvolle Erkenntnisse und deren Umsetzung zum Nutzen der Verbraucherinnen und Verbraucher im Lande. Wir haben heute festzustellen, dass eine umfassende Auswertung für den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit rascher erfolgen kann.
Im LAVES und mit dem dortigen Dezernat haben wir eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit organisiert auch zur Aufarbeitung von Fachinformationen für die Verbraucherberatung und zur Beantwortung von Anfragen aus der Bevölkerung.
Beim Landesamt wurde ein Beirat eingerichtet. In ihm sind neben Wissenschaft, Gewerkschaften und dem einschlägigen Gewerbe auch die Verbraucherschutzverbände integriert. Sie begleiten kritisch, aber auch zielformulierend die Aufgabenerledigung im Landesamt.
Die Vollzugsaufgaben - es war anfangs ja eine durchaus offene Debatte, in welchem Maße Vollzugsaufgaben des Verbraucherschutzes dem LAVES mit zu übertragen seien - sind heute klar definiert und, um weitere Synergien zu gewinnen, dem LAVES angetragen. Dazu gehören die Futtermittelüberwachung und der ökologische Landbau. Das LAVES ist Prüfungsausschuss für die Ausbildung und Prüfung von Lebensmitteltechnikern und Chemikern sowie für die Lebensmittelkontrolleure.
Wir haben ein Schnellwarnsystem vor gefährlichen Lebens- und Futtermitteln. Die Grundideen aus dem von-Wedel-Gutachten sind in Niedersachsen und insbesondere im LAVES hervorragend umgesetzt. Damit erfüllen wir in vollem Umfang die von der Bundesregierung formulierten Ziele aus dem von-Wedel-Bericht.
Wir haben - auch das war in den letzten eineinhalb Jahren nicht leicht - für diese Aufgaben des Verbraucherschutzes die personellen Ressourcen geschaffen, die nötig waren. Wir sind der Meinung, dass dies auch in hervorragender Weise von der Landesregierung organisiert und mittlerweile durchgeführt wurde.
Die Konzentration bestimmter Überwachungsaufgaben in der kommunalen Ebene, die Sie anfangs sehr kritisch gesehen haben, ist unseres Erachtens mittlerweile hervorragend abgeschlossen und funktioniert auch problemfrei. Dazu gehören die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung, dazu gehört aber auch der Aufgabenbereich aus dem Rindfleischetikettierungsgesetz. Dazu gehört aber auch insgesamt die Konzentration von Überwachungsaufgaben in der kommunalen Ebene. Nachdem wir das FAG modifiziert haben, um die Aufgabenwahrnehmung im Finanzausgleich entsprechend zu berücksichtigen, sind alle die Probleme, die Sie vor Monaten an die Wand gemalt haben, unseres Erachtens nicht nur ausgeblieben, sondern auf der kommunalen Ebene findet eine hervorragende Arbeit statt.
Wir haben aber nicht auf der Landesseite, also innerhalb der Landesbehörden den Verbraucherschutz neu aufgestellt und hervorragend formiert, sondern wir haben auch außerhalb der Landesregierung den Verbraucherschutz gestärkt. Die institutionelle Förderung des Verbraucherschutzes ist im Haushalt 2002/2003 mit 1,6 Millionen Euro erhöht worden. Auch die Ernährungsberatung ist auf einen Stand von jetzt 426 000 Euro gebracht worden, also im Doppelhaushalt 2002/2003 ebenfalls erhöht worden.
Ich glaube schon und wäre dankbar, wenn Sie dieser Tendenz folgend diesen Entschließungsantrag mit unterstützen würden, dass sich der Verbraucherschutz in Niedersachsen in den letzten Jahren in hervorragender Weise aufgestellt hat. Damit kann nicht gewährleistet werden, dass Skandale vermieden werden. Aber es wird immer schwerer, dass Skandale stattfinden können. Dafür sind hervorragende Strukturen aufgebaut. Ich wäre Ihnen
dankbar, wenn Sie in diesem Sinne dem Entschließungsantrag Ihre Unterstützung geben würden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin der Meinung, dass die bedarfsorientierte Grundsicherung ein wirklicher Aktivposten der Regierung Schröder aus den letzten vier Jahren ist.
Mit dem Gesetz werden - da Sie dazwischenrufen, ist es besonders wichtig, dies festzustellen - wich
tige Fragen beantwortet, die wir uns gemeinsam gestellt haben, wenn wir Armutsberichte in diesem Lande erörtert haben. Es gibt drei Zielgruppen, die im Armutsbericht immer wieder prominent zu nennen gewesen sind. Dies sind einmal die Rentner mit Kleinstrenten, meistens Frauen, die ergänzend der Sozialhilfe bedürfen, und oft auch die Opfer der jahrzehntelangen Beschäftigung in 630-MarkVerträgen alter Prägung, die im Alter dann kein ausreichendes Einkommen haben. Diesen Menschen wird mit einer Grundsicherung geholfen.
Die zweite große Gruppe sind diejenigen, die als Behinderte auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind, also ansonsten in Armut leben, weil sie aufgrund ihrer Erwerbsminderung, ihrer schweren Behinderung schon in frühen Jahren nicht in der Lage sind, sich ein ausreichendes Einkommen und eine ausreichende Sozialversicherung aufzubauen. Ihnen wird mit der Grundsicherung nun ein bedarfsorientiertes Einkommen gewährleistet, sodass sich auch ihr Zustand deutlich verbessert.
Es gibt eine dritte Zielgruppe, die auch immer wieder zu nennen war. Sie gehört aber eigentlich mit zur ersten. Das sind nämlich diejenigen - wiederum meistens Frauen im Alter von über 65 Jahren mit kleinen Einkünften -, die sich geschämt haben, zum Sozialamt zu gehen. Sie haben die dortigen Prozeduren für sich nicht akzeptiert und haben, obwohl sie andere Rechtsansprüche gehabt hätten, lieber mit Einkünften gelebt, die unterhalb dessen liegen, was ihnen im Rahmen der Sozialhilfe gewährt worden wäre.
Diese drei Zielgruppen erhalten nun mit der Grundsicherung eine in dieser Zeit fast schon ungewöhnliche, aber doch noch richtige Antwort. Sie werden mit der Grundsicherung jeweils eine Berechnung nach ihrem maßgeblichen Regelsatz bekommen. Dazu wird es eine Pauschale von 15 % geben. Sind sie Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G, so werden sie auf den Regelsatz noch einmal eine Zulage von 20 % erhalten; auch die angemessenen Kosten für Wohnung und Heizung werden übernommen.
Ich meine, das ist eines der wichtigsten sozialpolitischen Gesetze, das in der Periode von Schröder in Berlin geschaffen worden ist; denn wir alle, insbesondere die Sozialdemokraten, haben dies immer wieder eingefordert, und diejenigen, die die Armutsberichte diskutiert haben, haben immer wieder die Frage gestellt, wie diesen Menschen geholfen werden kann.
Ein Zweites ist mir wichtig. Das Landesgesetz bietet die Gewähr dafür, dass ab 1. Januar 2003 das Bundesgesetz umgesetzt werden kann. Wir haben dies in engem Einvernehmen mit den Kommunen geregelt. Es gibt da, glaube ich, keinen Dissens. Wir sind in der Frage, ob dies eine Aufgabe des übertragenen oder des eigenen Wirkungskreises sein sollte, den Bitten und Wünschen der Kommunen gefolgt. Ich lege Wert auf die Feststellung - insbesondere im Hinblick darauf, dass wir uns mit diesem Gesetz eventuell einmal einer Überprüfung unterziehen müssen -, dass wir damit ein Unikat in der Bundesrepublik sind. Wir sind die einzigen, die es auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises geregelt haben. Ich glaube, dass die Kommunen damit die bestmögliche Gewähr dafür haben, dass sie mit den schwer einzuschätzenden Kosten und Entwicklungen nicht doch irgendwann anteilig allein gelassen werden. Dieser Weg ist sicherlich vernünftig und ist mit den Kommunen in Niedersachsen in dieser Form auch verabredet.
Drittens glaube ich, dass sowohl der Bund als auch wir - anders, als hier und da publiziert worden ist eine weitere kommunalfreundliche Regelung in das Gesetz aufgenommen haben. Mit der Zulage von 15 % werden wir im Bereich der Sozialhilfe einen positiven Effekt erzielen. Alle Praktiker wissen, dass in der Sozialhilfe die einmaligen Leistungen ungeheuer viel Arbeit, Stress, Widersprüche und Klagen produzieren. Mit dieser Art der Pauschalierung werden alle, die betroffen sind und Grundsicherung erhalten werden, die in der Vergangenheit eventuell schon unabhängig von der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt leben konnten, aber immer wieder der einmaligen Beihilfen bedurften, von den Gängen zum Sozialamt freigestellt. Durch diese pauschalierte Regelung werden wir in den Sozialämtern erheblich weniger Arbeit und Konflikte haben. Ich glaube, dies bringt nach den Umstellungsarbeiten, die sicherlich erforderlich sind, eine deutliche Erleichterung für die Sozialhilfe, sowohl was die Ausgabe als auch was den Verwaltungsaufwand in den Kommunen angeht. Sicherlich sind derzeit Umstellungsarbeiten zu leisten. Aber wenn diese erledigt sind, sehe ich persönlich mehr Entlastung, sowohl was die Ausgaben als auch die Arbeit auf der kommunalen Seite angeht.
Ich möchte diesen kurzen Beitrag auch nutzen, um mich bei den Sozialversicherungsträgern herzlich zu bedanken. Teilweise werden sie schon angerufen worden sein, weil viele Betroffene noch nicht
wissen, was sie mit der Nachricht machen sollen. Sie haben einen Brief entwickelt, in dem den potenziellen Antragstellern in hervorragender Weise erläutert wird, was sie zu tun haben.
Ich halte das für ein gediegenes Projekt der Sozialversicherungsträger. Allgemein verständlich und plausibel geben sie den potenziell Bedürftigen schriftlich Rat und Hinweise, wie sie mit dem neuen Gesetz umzugehen haben.
Ferner ist meiner Meinung nach wichtig gewesen, dass die Landesregierung parallel zu unserem Gesetzgebungsverfahren die Verwaltungsinterna vorbereitet hat. Sie befinden sich in der Anhörung, sodass ich davon ausgehe, dass es nach der heutigen Verabschiedung keinerlei Brüche geben wird. Bis zum 1. Januar 2003 ist noch genügend Vorbereitungszeit, sodass es keinerlei Probleme geben wird.
Zusammenfassend ist Folgendes festzustellen: In Niedersachsen werden mit diesem Gesetz, was die Älteren angeht, ca. 75 000 bis 80 000 Menschen und, was die Behinderten angeht, ca. 20 000 Menschen im Lande erreicht. Ich glaube, bei dem Gesetz handelt es sich um eine wichtige sozialpolitische Erneuerung. Angesichts der Finanzlage wird es sicherlich eines der letzten Leistungsgesetze sein, die Bund und Land in dieser Form vorlegen konnten. Die beschriebenen Effekte bringen Entlastung und Erleichterung auch für die Kommunen. Insofern macht das Gesetz auch angesichts der Finanzlage der Kommunen Sinn.
Ich will abschließend noch einen Satz zu einem Artikel sagen, den wir dem Gesetz angehängt haben und durch den das Betreuungsgesetz novelliert wird. Sie wissen, dass wir die Zuwendungen an die Betreuungsvereine im Doppelhaushalt 2002/2003 deutlich erhöht haben. Die Ansätze des Haushalts 2001 sind um 50 % erhöht worden. Dies machte auch Sinn.
- Dies machte auch Sinn, Frau Pothmer, weil es in den Betreuungsvereinen andere Finanzierungsarten gab. Es gab in weiten Teilen eine so genannte Pauschalierung. Die Betreuungsvereine benötigten in dem Jahr gar nicht so viele liquide Mittel, wie sie den Eindruck zu erwecken versuchten. Das ging in den Vereinen schon gut auf. Es gab eine Richtlinie,
mit der gesteuert werden sollte, wo wie viele Betreuungsvereine tätig sind. Auch in kleinen Landkreisen gab es zum Teil Mehrfachgründungen von Vereinen, die alle finanziert werden wollten. Es gab eine Gerichtsentscheidung, die die Betreuungsvereine darin bestärkte, dass sie einen Anspruch auf Bezuschussung durch das Land hätten, so sie gegründet und anerkannt sind.
- Danke, Herr Präsident. Ich komme sofort zum Schluss.
Ich bin also der Meinung, dass das Land mit dieser Gesetzesnovelle hinreichend legitimiert wird, die finanzielle Steuerung aus der alten Richtlinie umzusetzen, und bitte deshalb um Ihre Unterstützung. - Danke, Herr Präsident.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche - wie Frau Jahns - zu der Eingabe, die sich mit dem Aufwendungszuschuss in einem Pflegeheim befasst. Der Gesetzgeber hat ab 1. Januar 2002 neues Recht gesetzt. Dazu hatte er guten Grund. Zum einen war es aus haushaltlichen Gründen notwendig, die Aufwendungszuschüsse an ambulante Pflegedienste aufrecht zu erhalten. Zum anderen war es eingerissen - weil bis zu diesem Datum alle Aufwendungen vom Land übernommen wurden, wenn der Einzelne bedürftig war -, dass einzelne Einrichtungen so investiert haben, dass im Einzelfall pro Monat für einen Pflegeplatz mit 16 m² bis 17 m² für einen Bewohner mehr als 2 000 DM zulasten des Landeshaushalts fällig wurden. Das entsprach überhaupt nicht mehr den Marktpreisen. Es war dringend geboten, marktübliche Preise zu erreichen. Durch eine maximale Höchstaufwendung von 550 Euro im Monat ist das geschehen. Ich meine, die Entscheidung war sachgerecht.
Es gab allerdings - da haben Sie sicherlich Recht in den ersten Monaten der Neuregelung einige Missverständnisse der Einrichtungsträger bei der Anwendung dieser Regelung.
Diese Missverständnisse sind inzwischen gelöst. Es hat Gespräche zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden gegeben. Man ist sich über die Auslegung und Rechtsanwendung völlig einig, und man hat verabredet, dass, wenn ab dem 1. Juli 2002 Aufwendungen vom Einrichtungsträger über diese 550 Euro im
Monat hinaus nötig sind, zwischen dem Einrichtungsträger und dem Sozialhilfeträger nach § 93 BSHG Vereinbarungen über diese Beträge - so sie wirtschaftlich geboten sind - geschlossen werden, um sie entweder in voller Höhe oder anteilig zu übernehmen. Das ist die Verabredung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung. Die in der Petition angesprochene Rechtsanwendung ist also klar und nicht mehr missverständlich, wie sie es bis zum 30. Juni sicherlich hier und da war. Aber auch dies ist nicht zum Nachteil der Betroffenen gewesen. Denn die Landkreise und kreisfreien Städte haben bis zum 30. Juni anerkannt, was überschießend fällig wurde. Erst seit dem 1. Juli gibt es eine völlige Klarheit und neue Bescheide. Der Sachverhalt ist also gut aufgeklärt.
Es gibt in der Petition einen weiteren Sachverhalt: Wenn ein Bewohner eines Pflegeheimes über ein anzurechnendes Einkommen oder Vermögen verfügt, soll dies nicht berücksichtigt oder anders berücksichtigt werden. Auch über die Art und Weise der Anrechnung des Einkommens und Vermögens gibt es zwischen den Sozialhilfeträgern und dem Land das völlige Einvernehmen, dass dieses Vermögen erst nach der grundsätzlichen Feststellung des Aufwendungszuschusses abzusetzen ist. An den Einrichtungsträger werden also nur die restlichen Beträge überwiesen.
Meine Damen und Herren, ich meine, dass man hier nicht „Berücksichtigung“ beschließen kann, weil die geltende Gesetzlage greift. Wenn wir „Berücksichtigung“ beschlössen, würden wir die Landesregierung und die örtlichen Sozialhilfeträger auffordern, geltendes Recht nicht zu beachten. Das kann der Landtag so nicht beschließen. Insofern muss es bei „Sach- und Rechtslage“ bleiben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neben der Intervention im Einzelfall, die ja dringend erforderlich ist und jetzt ausführlich erörtert wurde, wäre es mir wichtig, von der Landesregierung zu erfahren, was im Vorfeld getan wird, um Devianz und delinquentes Verhalten zu vermeiden. Das misst man ja üblicherweise in der Kriminalstatistik. Deshalb die Frage an die Landesregierung: Wie hat sich in Niedersachsen die Kriminalstatistik in Bezug auf junge Menschen entwickelt?
Meine zweite Frage richtet sich an den Kultusbereich. Was tun wir als Land im Bereich der Schule, um präventiv zu arbeiten, damit Delinquenz vermieden wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst zu der zuletzt erwähnten Eingabe kurz unser Einverständnis damit erklären, dass wir im Ausschuss die Beratung darüber noch einmal aufnehmen. Wir haben keine Bedenken, falls es da neue Erkenntnisse gibt.
Bei den beiden Eingaben, die sich, wie wir im Jargon sagen, mit dem Pflegewohngeld für Landeskinder befassen, muss ich dem, was Sie hier vorgetragen haben, widersprechen. Eine Berück
sichtigung ist nicht möglich. Die Landkreise haben hier natürlich entsprechend dem seit 1. Januar 2002 geltenden Landespflegegesetz korrekt beschieden. Würden wir hier Berücksichtigung beschließen, würden wir die Verwaltungen auffordern, Bescheide gegen geltendes Recht zu erteilen. Das verbietet sich meines Erachtens.
Es ist ein von Ihnen hier erweckter Eindruck zu korrigieren. Natürlich wird hier nicht Recht für die Vergangenheit gesetzt, sondern dieses Recht setzt für alle Leistungsfälle ab 1. Januar 2002 gleiche Bedingungen. Nur Landeskinder erhalten den Aufwendungszuschuss bzw. das Pflegewohngeld. Sie müssen also entweder hier im Land gelebt haben oder, falls sie zugezogen sind, vor der Aufnahme zwei Monate ohne Pflege im Land gelebt haben.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie zu bedenken, dass diese Regelung, die vorher auch für Nicht-Landeskinder gültig war, ja vielerlei Auswirkungen hat. Einmal hat der Landesrechnungshof das, was bisher im Gesetz stand, beanstandet oder kritisiert und die Landeskinderregelung eingefordert. Aber natürlich hat diese Regelung nicht immer nur etwas mit den Leistungen des Landes zu tun. Meist folgen dem Pflegewohngeld im Heim Aufwendungen des örtlichen Sozialhilfeträgers in beträchtlicher Größenordnung. Dies gilt es natürlich gleichzeitig mit zu vermeiden bzw. darauf hinzusteuern, dass die Bewohnerinnen und Bewohner anderer Bundesländer jeweils dort, wo sie gelebt haben, die Pflege in Anspruch nehmen und dort auch Pflegewohngeld beantragen, so es dieses dort gibt. In ähnlicher Form gibt es das ja in allen Ländern. Sie sollen auch die Sozialhilfe in ihren Heimatkommunen in Anspruch nehmen und nicht nach Niedersachsen ziehen und den Kommunen, die gute Heime vorhalten, zusätzliche Lasten aufbürden. Das ist zu vermeiden. Außerdem will ein Pflegebedürftiger meines Erachtens auch im Falle der Pflege weiter in seinem bisherigen Wohnort leben und nicht in das finanziell dann attraktivere Niedersachsen umziehen müssen.
Es muss also bei der Unterrichtung über die Sachund Rechtslage bleiben, weil es dem Pflegegesetz entspricht. Wir würden einer Berücksichtigung nicht folgen können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dem Vortrag des Berichterstatters kann ich mich
deutlich kürzer fassen und muss die Entwicklung des Antrages nicht mehr schildern. Hierfür bedanke ich mich.
Ich glaube, dass der Antrag „Mehr Lebensmittelsicherheit durch Neuausrichtung in der Qualitätssicherung“ durch die Nitrofen-Debatte eine neue Aktualität gewonnen hat. Meines Erachtens müssen wir Politiker permanent, aber insbesondere nach solchen Vorkommnissen darüber nachdenken, wie die Lebensmittelsicherheit noch besser organisiert werden kann, als es ohnehin schon der Fall ist. Deshalb bin ich erfreut darüber, dass wir zu einem gemeinsamen Text gelangt sind und diesen heute einvernehmlich beschließen werden.
Folgendes ist neu: Wir haben uns in der bisherigen Diskussion über die Qualitätssicherung auf die konventionelle Landwirtschaft konzentriert. Vielleicht müssen wir hier und heute im Plenum sagen, dass diese Qualitätssicherungsdebatte auf die Bioproduktion ausgedehnt werden muss.
- Ich habe Ihnen insoweit auch gar nicht widersprochen. - Sie hat ihren Platz dort genauso wie im konventionellen Bereich. Angesichts der aktuellen Debatte sei dies hier angemerkt.
Wenn wir das Geschehen an den Entwicklungen, die nun im Zusammenhang mit Nitrofen offenbar sind, messen, müssen wir erkennen, dass die firmeneigene Qualitätssicherung insoweit gut war und geholfen hat, den Missstand offenzulegen, als sie erkannt hat, dass Chargen in die Produktion gelangt waren, die nicht in Ordnung waren. Wir müssen zugleich aber auch erkennen, dass die nur firmenbezogene Qualitätssicherung denen, die die Erkenntnis haben, die Gelegenheit gibt, ein Problem so zu managen, dass sie letztlich nicht selbst mit dem Problem assoziiert werden, indem sie nämlich dafür sorgen, dass die Produkte aus ihrem Wirkungsbereich verschwinden.
Aber hier fehlt - das auch die Entwicklung im Zusammenhang mit Nitrofen aus meiner Sicht deutlich - das stufenübergreifende Qualitätssicherungsmanagement. Der Antrag ist also so aktuell wie nie und dringend erforderlich. Firmen- und stufenübergreifend muss Qualitätssicherung angelegt werden. Es müssen viele am Markt teilnehmen, damit das Qualitätsmanagement stufen- und branchenübergreifend von einer großen Anzahl der
Wirtschaftsbeteiligten aktiv unterstützt und akzeptiert wird.
Der Staat hat in diesem System eine wichtige Rolle. Er hat die Kontrolle der betrieblichen Überwachung sicherzustellen, muss also gewährleisten, dass dieses vernetzte System auch funktioniert. Wir meinen, dass die im Antrag beschriebene Qualitätssicherung dringend erforderlich ist. - Hier lasse ich wieder Teile weg, weil sie im Bericht vorgetragen worden sind.
Meines Erachtens ist auch ein Hinweis, den Herr Stolze heute Morgen gegeben hat, unerlässlich. Wir haben ja gesehen, dass es für Biobauern verhängnisvoll ist, wenn sie nicht selbst für Futter sorgen können, das sie in ihren Betrieben benötigen, also arbeitsteilig arbeiten müssen, wenn sie sich der Strukturen bedienen müssen, die auch die Agrarindustrie versorgt. Ich glaube, es ist unerlässlich, dass wir im Zusammenhang mit einer umfänglichen Qualitätssicherung die Anforderung formulieren, dass sich die Bioproduzenten, wenn sie arbeitsteilig arbeiten, bei der Zulieferung eigener Strukturen bedienen müssen bzw. diese - bei aller wirtschaftlichen Schwierigkeit - aufbauen müssen. Dies gilt aber nicht nur für die Zulieferung, dies gilt meines Erachtens auch für die Veredelung.
Wir finden es, um auch einen Satz zu dem Antrag der Grünen zu sagen, nicht sehr hilfreich, wenn sie sagen: „Agrarwende nun erst recht!“ Wir sind mehr für eine friedliche Koexistenz sowohl der konventionellen Landwirtschaft als auch der Bioproduzenten. Beide müssen sich am Verbraucherschutz und an gesunden Produkten für die Verbraucher orientieren. Es hilft wohl nicht weiter, wenn wir die beiden Produzentengruppen in eine unnötige Gegnerschaft bringen. Wir produzieren dann eher solche Lagen, die wir auch in den letzten Monaten beobachten konnten, dass es dann zu klammheimlicher Freude bei denen kommt, die gerade kein Problem hatten und bei der anderen Gruppe das Problem beschrieben sehen.
Wir glauben, dass wir mehr für die Ziele werben müssen, die ich genannt habe. Es geht um gesunde Lebensmittel. Es geht um Verbraucherschutz. Dem müssen die konventionellen Landwirte wie die
Biolandwirte in gleichem Maße entsprechen. Dies kann durch gute Qualitätssicherung, durch eigenständige Strukturen in der Zulieferung und in der Veredelung mehr sichergestellt werden, als das derzeit der Fall ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Beschlussempfehlung, den wir Ihnen heute einstimmig vorgelegt haben, auch einstimmig zu tragen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will einleitend kurz auf ein, zwei Gedanken eingehen, Frau Schliepack. Den Bericht des Medizinischen Dienstes haben Sie im Ergebnis zwar richtig beschrieben, aber in seinen Inhalten falsch. Der Medizinische Dienst hat ja - gerade das ist auch das Phänomen - festgestellt, dass es Pflegeeinrichtungen und -dienste gab, die personell ausgestattet waren, wie es erforderlich war, und dass es dennoch Pflegemängel gab. Dieser Bericht hat nicht an einer einzigen Stelle beschrieben, dass es in den Pflegeeinrichtungen personelle Unterbesetzungen oder Mängel gab. Das haben Sie unzutreffend dargestellt.
Sie fordern wie der Landkreistag, das Landespflegegesetz aufzuheben. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir darüber noch einmal verhalten und lange nachdenken.
- Das wollen Sie! Es ist gut, dass Sie es sagen. Damit machen Sie natürlich einige 10 000 Menschen in Niedersachsen zu Sozialhilfeempfängern, die jetzt ohne die Sozialhilfe mit dem Landespflegegeld im Grunde unabhängig von Sozialhilfe leben, auch ohne die Peinlichkeiten, die mit Sozialhilfe im Alter verbunden sind. Sie werben also dafür, dass wir diese Menschen zu Sozialhilfeempfängern machen sollen. Denn das ist die Konsequenz, wenn wir das Landespflegegesetz einstampfen. Ich weiß nicht, ob Sie sich das richtig überlegt haben. Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie noch einmal in sich gehen würden.
Meine Damen und Herren, zum Thema selbst: Die derzeitige Personalenge in pflegerischen Lagen werde ich an dieser Stelle nicht bemänteln und werde sie auch nicht wegreden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen sich oft unter erheblichem Druck. Ich komme hier und da noch dazu, das zu erläutern. Aber einen Notstand sehe ich objektiv derzeit nicht.
Ich sehe Änderungsbedarfe. Aber das ist noch nicht ein Pflegepersonalnotstand, wie Sie ihn an die Wand malen. Es gibt Handlungsbedarfe. Die machen Sie allein bei der Landesregierung fest. Es sind natürlich andere originär zuständig, im Bundespflegeversicherungsgesetz genannt. Die Pflegekassen haben sicherzustellen, die Anbieter machen darüber Verträge und Rahmenverträge. In dieses Geschäft wollen Sie nun mit einer unzutreffenden Zuständigkeitsbehauptung das Land implementieren. Das Land ist an der Stelle nicht der maßgebliche Partner. Es kann bestenfalls hier und da moderieren. Aber die damalige Bundesregierung hat das im Bundespflegeversicherungsgesetz anders aufgebaut. Das wissen Sie auch. Verantwortlichkeiten, die Sie bei der Landesregierung einfordern, können Sie also bestenfalls bei den eigentlich Zuständigen einfordern. Das ist jedoch nicht die Landesregierung. Aber dennoch muss von denen gehandelt werden, die verantwortlich sind.
Einen weiteren Gedanken finde ich reizvoll, von dem Frau Pothmer gesprochen hat. Wir sind zu schnell dabei, über Personalmängel und Personalaufstockungen zu reden, also über das Kurative. Aber wir reden zu wenig darüber, was wir eigentlich präventiv vor der Pflege zur Vermeidung von Pflege tun können. Dafür haben wir im Landeshaushalt Geld bereitgestellt. Sie haben leider vergessen, das zu erwähnen. Da warten wir auf beispielhafte Projekte, Frau Pothmer. Aber ich finde die Ideen richtig.
Zum Dialog Soziales Niedersachsen sollten wir das eine oder andere Stichwort in dieser Debatte sagen. Ich fände es gut, wenn wir die Kliniken, die Abteilungen Inneres und Chirurgie, mehr geriatrisieren würden, wenn dort mehr Rehabilitation neben der akuten Behandlung mit späteren potenziellen Pflegefällen stattfände, wenn endlich der Auftrag aus dem Pflegeversicherungsgesetz „Reha vor Pflege“ mehr stattfände und die Medizinischen Dienste an der Stelle intensiver insistieren würden, dass Reha auch stattfindet. Da gibt es Mängel. Pflege wird zu oft hingenommen, wo sie vielleicht vermieden werden könnte. Ich bin auch der Meinung, dass wir die offene Altenhilfe in den Kommunen noch mehr als bisher auf medizinische Prävention und Vorsorge ein- und ausrichten müssen, damit Pflege mehr verhindert wird. Die MHH macht eine beachtliche Umfrage dazu, was stattfindet und was eventuell noch angereichert werden muss.
Ich bin auch der Meinung, dass wir uns mit Pflegemethoden befassen sollten - ich kann Ihnen mit Stichworten sagen, dass es in den USA die so genannte Substraktionspflege gibt -, dass sehr intensiv im Pflegefeld nachgedacht werden muss, was man unbedingt machen muss. Dabei ist es verpönt, in der Pflege Dinge zu tun, die nicht unbedingt für die Person getan werden müssen, um nicht deren Selbständigkeit zu reduzieren, also ihren Pflegezustand letztlich zu erhöhen.
Das sind Pflegemodelle, die wir mehr diskutieren und vielleicht auch mehr im Lande erproben müssen, um Pflege zu vermeiden. Strukturen mit Wohnangeboten und Notdiensten gehören dann noch dazu, damit Ältere lange selbständig bleiben können.
Meine Damen und Herren, ich habe in der Anfrage auch vermisst, dass Sie einmal die drei Standbeine der Pflege hinterfragen: Haben wir nicht dieselbe Lage, die Sie hier diskutiert haben, in der Behin
dertenhilfe? Zu der Heilerziehungspflege haben Sie an keiner Stelle gefragt. Sie funktioniert in ihrer ganzheitlichen Ausbildung wahrscheinlich im Land am besten und ist bedarfsgerecht ausgestattet. Ich will das der Vollständigkeit halber hier erwähnen.
Ich möchte wenige Bemerkungen zur Krankenpflege machen, weil gerade auch Frau Pothmer dahin übergeleitet hat. Es ist ja richtig: Pflegeeinrichtungen müssen mehr als bisher Verträge mit den Kliniken machen; denn die Betroffenen werden kürzere Zeiten in den Kliniken verbleiben und früher verlässlich in Pflegedienste überführt werden. Das gibt neue Fragestellungen in den nächsten drei, vier, fünf Jahren.
Wir hatten aber in der Altenpflege, über die Sie ja schwerpunktmäßig gesprochen haben, auch immer eine hohe Fachkräftequote aus der Krankenpflege. Kinderkrankenpfleger, allgemeine Krankenpfleger und Krankenschwestern waren immer zu einem großen Anteil auch in der Altenpflege neben den Altenpflegerinnen und Altenpflegern tätig. Wir haben auch dort meines Erachtens zwar noch keinen Notstand. Aber es ist erkennbar, dass Kapazitäten der Ausbildung an Krankenpflegeschulen nicht mehr ausgenutzt werden, weil die Krankenpflegeschulen nicht wissen, ob sie nach dem DRGGesetz die Zulage für die Ausbildung haben werden und ob ihre Planungssicherheit in Kürze hergestellt wird. Ich kann von dieser Stelle aus nur fordern, dass sich die Selbstverwaltungen in diesem Bereich - also die Krankenkassen und die Krankenhäuser - nun eiligst auf die dauerhafte Finanzierung der Krankenpflegeausbildung nach Einführung der DRGs einigen.
Sonst geraten wir dort in eine neue Problemlage. Aber auch das ist nicht die Verantwortung der Landesregierung, sondern ausdrücklich eine Aufgabe dieser Selbstverwaltungsorganisationen auf Bundesebene. Die müssen aber eilig tätig werden.
Meine Damen und Herren, ich bin auch der Meinung, dass wir die Lage im Bereich der Altenpflege etwas anders schildern müssen, als Sie sie geschildert haben. Im Land hatten wir - in der Antwort wird das ja deutlich - in den letzten Jahren eine Verdoppelung der Zahl der Ausbildungsplätze zu verzeichnen, und zwar neben all den Problemen, die wir kennen und diskutiert haben. Aber es
stimmt natürlich, dass Ausbildungsplätze vereinzelt nicht genutzt werden können, weil es die berühmten Dreiecksverträge nicht gibt - darüber wird zu reden sein - und das Image der Altenpflege zurzeit wieder abnimmt; das muss man auch berichten.
An der Regelung, die wir einvernehmlich den Schulen gesagt hat „Wer das Landesgeld nimmt, sollte kein Schulgeld nehmen“,
haben sich die Altenpflegeschulen - da waren wir alle im Konsens - allmählich vorbeigemogelt.
Wir müssen wieder den Zustand herstellen, dass sie die Lehrgänge so bemessen, dass sie mit dem Landesgeld auskommen und die Schülerinnen und Schüler schulgeldfrei stellen, und dass dann der Dritte im Bund - die Einrichtung, der Praxisbereich - ihnen das vorgesehene Ausbildungsentgelt zahlt. Sonst erleben wir dort Probleme.
Aber wir haben weitere Probleme: Wir haben die Situation, dass sich die Arbeitsverwaltung vorübergehend mit ihrem Kontingent bei der Umschulung und Ausbildung von Altenpflegern zumindest schwer getan hat. Dieser Zustand muss dringend beendet werden. Wir müssen also dieses Kontingent, im Rahmen von Umschulungen nach dem SGB III finanziert, unbedingt wieder im vollen Umfang herstellen. Da gab es in den letzten Monaten erhebliche Verzögerungen.
Wir haben natürlich auch die Lage in den Pflegeeinrichtungen durch das Qualitätssicherungsgesetz, durch das neue Heimgesetz, dass viele neue Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerichtet sind, die diese hochgradig belasten. Aus diesem Grunde meine ich auch, dass wir dringend im Lande dafür werben müssen, wie die wichtigen Aufgaben von Dokumentation und Qualitätssicherung so organisiert werden können, dass sie nicht das Pflegepersonal aus der Arbeit am Menschen absorbieren.
Darüber müssen wir nachdenken. Das kann man aber nicht nur durch Aufstockung machen, sondern wir denken, anders als in der Krankenpflege, zu wenig darüber nach, wie man eventuell auch Altenpflege EDV-unterstützt in diesen Bereichen
organisieren kann, damit die pflegenden Fachkräfte wieder mehr bei den Pflegebedürftigen auftreten, als es derzeit der Fall ist. Da gibt es also dringende Bedarfe.
Zum Schluss, meine Damen und Herren: Wir alle haben in Niedersachsen eine schlimme Erfahrung mit einer guten Regelung gemacht. Eine umlagefinanzierte Altenpflegeausbildung haben wir über mehrere Jahre praktiziert. Die Partner in diesem Teil, die Trägereinrichtungen, haben das Land im Grunde sitzen lassen - teilweise trotz gegebener Zusagen sitzen lassen. Große Teile der Praxis beteiligen sich aus vordergründigen Marketinggründen nicht an der Ausbildung. Das müssen wir so benennen. Dies ist so geblieben, nachdem die Umlagefinanzierung aufgehoben worden ist und nach Pflegeversicherungsgesetz nun finanziert werden muss. Nun lassen sich viele immer noch darauf ein, dass sie sagen: Ich möchte im Preis etwas günstiger dastehen; deshalb enthalte ich mich der Ausbildung und überlasse Ausbildung den Anderen. - Das ist derzeit das Problem in diesem Feld.
Wir alle haben gehofft, dass diese Situation nun endlich durch das Bundesaltenpflegegesetz beendet wird. Aber unser tolles Land Bayern macht eine Verfassungsklage und hält die ordentliche und beständige Finanzierung der Altenpflegeberufe in der Bundesrepublik auf! Das ist doch unser Problem.
Wer sich für die Altenpflege und die betroffenen Bürger einsetzen will, der sollte nach Bayern schreiben und sagen, dass sie ihre Verfassungsbeschwerde an dieser Stelle zurückziehen sollten. Sie haben bei der Reform der Krankenpflegeausbildung mitgemacht. Das ist im Grunde ein Nachbarbereich. Da stimmen sie zu und lassen das Gesetz passieren. Aber bei der Altenpflegeausbildung halten sie den ganzen Laden auf - das ist völlig unverständlich - und behindern eine geordnete Finanzierung der Altenpflegeberufe. Das bedarf der Beendigung. Dann geht es in der Altenpflege auch wieder aufwärts.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um die Mastgeflügelhaltung in Niedersachsen. Wenn Sie in den Bericht der Regierungskommission schauen, dann heißt es dort an einer Stelle: „Tiergerechtheit als Merkmal der Prozessqualität ist Verbraucherschutz.“ Dem schließen wir uns an. Verbraucher verlangen, so auch Untersuchungen verschiedener Verbraucherzentralen, Produkte aus tiergerechter Haltung. Die Überprüfung ist den Verbrauchern entweder nur schwer oder gar nicht möglich. Oft werden nur gesetzliche Mindeststandards erfüllt. Dennoch wird mit „tiergerecht“ oder „artgerecht“ geworben. Die Verbraucherzentralen haben gerade in den letzten Monaten publiziert: Bei 10 von 19 solcher Angaben mit ungeschützten Begriffen sind es leere Worthülsen. Die Werbeaussagen konnten in diesen Fällen nicht belegt werden.
Wenn wir das Thema „Mastgeflügelhaltung in Niedersachsen“ nun besonders ansprechen, so deshalb, weil es uns im Land um weitergehende Standards oberhalb von Minimalstandards gehen muss. Wir haben unseres Erachtens auch guten Grund, dies in Niedersachsen zu thematisieren; denn hier ist das Zentrum der Mastgeflügelproduktion. Von 8,3 Millionen Puten in der Bundesrepublik werden rund 4 Millionen in Niedersachsen gehalten; das sind knapp 50 %. Bei den Jungmasthühnern ist es ähnlich: 49 Millionen auf Bundesebene, 26 Millionen davon in Niedersachsen, also mehr als 50 %. Wir haben als Parlament, aber auch als Regierung guten Grund, dieses Thema federführend im Lande zu behandeln.
Die Arten der Haltung sind den meisten von Ihnen bekannt. Es geht um eingestreute, geschlossene Ställe. Meistens haben die Tiere keinen Auslauf ins Freie; Wasservögel haben oft keinen Zugang zu Wasserflächen. Wenn Sie die EU-Empfehlungen zu dem Thema anschauen, dann fehlt in den Empfehlungen offensichtlich eine Aussage zur Besatzdichte. Besatzdichte in den Ställen ist aber das A und O für tiergerechtes Halten. Besatzdichte bestimmt, ob Krankheiten auftreten oder intensiver auftreten, und bestimmt damit den Pharmamitteleinsatz. Sie bestimmt aber auch, ob Kannibalismus auftritt bzw. ob sich aus der Sicht der Halter die Notwendigkeit zur Krallenkürzung oder Schnabelkürzung ergibt.
Der Bund hat erfreulicherweise im November 2001 angekündigt, dass er die Nutztierhaltung verändern
und Anforderungen an das Halten von Nutztieren formulieren möchte, um Klärung herbeizuführen. Das begrüßen wir ausdrücklich und bitten die Landesregierung, den Bund bei diesen Bemühungen tatkräftig - wie bisher - zu unterstützen. Das ist schon das erste Argument, warum wir den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ablehnen. Die CDU-Fraktion wendet sich gegen die Ankündigung der Bundesregierung, die Nutztierhaltungsverordnung zu novellieren.
Das Land hat untergesetzlich umfängliche Vereinbarungen herbeigeführt. Im Tierschutzbericht von 2001 wird das Bemühen der Landesregierung, mit der Geflügelwirtschaft zu Vereinbarungen zu kommen, ausdrücklich gelobt und anderen Ländern als beispielhaft anempfohlen. Was hat die Landesregierung - heute nur im Telegrammstil; in den Ausschüssen ist das ja intensiv besprochen worden - vereinbart? - Es gibt für Jungmasthühner und Puten Gewichtsobergrenzen. Bezüglich der Haltung sind Vereinbarungen getroffen worden zur Lüftung, Einstreuqualität, Tag-Nacht-Rhythmus, Beleuchtung, Begrenzung der Besatzdichte und Alarmsysteme, wenn in den Anlagen etwas passiert. Diese Vereinbarungen werden von uns ausdrücklich begrüßt. Sie sind ständig fortzuschreiben und zum Zwecke der Nachprüfbarkeit zu dokumentieren. Sie müssen weiterentwickelt werden in verbindliche, auch gesetzliche Normen. Auch dagegen wenden Sie sich. Das ist der zweite Grund, warum wir Ihren Änderungsantrag ablehnen.
Langfristig müssen EU-weite Regelungen getroffen werden. Für Mastgeflügel muss die Richtlinie Nr. 58/1998 erweitert werden. Die Zusage, dies zu tun, liegt laut Tierschutzbericht seit 2000 auf dem Tisch. Wir hoffen, dass es zur Umsetzung kommt.
Einfluss genommen werden muss in einer EURichtlinie mehr als bisher auch auf die Zucht. Es darf nicht nur um das Fleischgewicht gehen. Es muss auch bei den Zuchtlinien mehr Wert auf die Auswahl nach Sozialverhalten der Tiere und nach Vitalität der Arten gelegt werden.
Begrüßt wird, dass in Niedersachsen nicht abgewartet wurde, bis alle in Europa einer Meinung und handlungsfähig geworden sind. Niedersachsen hat unseres Erachtens hervorragende Beispiele gegeben, hat dies in Vereinbarungen und Vertragstierschutz geregelt und damit ganz im Gegensatz zu der von der CDU-Fraktion im Ausschuss vertretenen Meinung, dass dies zu Marktproblemen führt, Chancen der Produzenten am Markt gefestigt
und Arbeitsplätze in diesen Betrieben in Niedersachsen gesichert. Wir sind der Meinung, dass auf diesem Wege weiter gegangen werden muss. Dazu ist es nötig, dass zu den angesprochenen Themen auch weiterhin Forschungsprojekte initiiert werden. Unseres Erachtens sollten wir uns verstärkt darum bemühen, das Schnabelkürzen zu verbieten. Vorher müssen dafür allerdings die Voraussetzungen geschaffen werden. Das wollen wir mit unserem Entschließungsantrag unterstützen.
Die Vereinbarungen zwischen dem Landwirtschaftsministerium und der Geflügelwirtschaft sind, wie schon gesagt, weiterzuentwickeln. Landesregierung und Parlament müssen sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass auf EU-Ebene einheitliche Haltungsbedingungen normiert werden. Die müssen dann, wie schon angemerkt, etwas aussagen über Besatzdichte, Mastintensität, Vitalität und Sozialverhalten der Tiere.
Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir im Interesse der Verbraucher bei der Geflügelmast für eine kontinuierliche Verbesserung der Tiergerechtheit eintreten. Wir sind der Meinung, dass wir die berechtigten Interessen der Erzeuger in unserem Lande berücksichtigen. Insofern bitte ich um Unterstützung des Entschließungsantrages und um Ablehnung des Änderungsantrages der CDUFraktion. - Ich danke Ihnen.
Ich hatte schon gedacht, Ihr Beitrag, Herr Rolfes, würde uns weiterbringen. Aber das war nicht der Fall.
Es hilft auch nicht, wenn Sie hier Horrorzahlen von 7 Milliarden DM ohne jede Absicherung in den Raum stellen, und es ist - verzeihen Sie mir das; es ist vielleicht unparlamentarisch - Unsinn, was Sie da verbreiten und verkünden.
Meine Damen und Herren, ich will mich insbesondere mit dem auseinander setzen, was Herr Dr. Winn gesagt hat. Herr Dr. Winn, hier findet kein Menschenversuch statt. Man sollte mit solchen Begrifflichkeiten vorsichtig sein.
Ich weise das für uns ausdrücklich zurück,
weil das auch eine Diskreditierung eines Weltstandards im Bereich des Gesundheitswesens ist. Das, was mit dem DRG-Gesetz eingeführt wird, ist keine Neuerfindung von der Bundesrepublik Deutschland oder von Niedersachsen, sondern hier wird etwas eingeführt, was in der Schweiz, in Amerika, in Australien seit vielen Jahren praktiziert wird. Insofern können Sie hier nicht mit solchen Etikettierungen kommen und sagen, das seien Unterlagen für Menschenversuche oder wie Sie es ähnlich formuliert haben. Ich weise das zurück.
Herr Dr. Winn, zum Verfahren im Vermittlungsausschuss hat Ihnen ja der Ministerpräsident schon gesagt, dass er das geleitet hat. Er hat die Länder koordiniert. Für die Landesregierung war Herr Minister Senff dort anwesend, wie das auch üblich ist.
Die Landesregierung war also namhaft vertreten und aktiv an der Arbeit im Vermittlungsausschuss beteiligt.
Aber Sie haben noch eine andere Pflicht: Sie sollten den CDU-Kollegen aus den Ländern, die dem Vermittlungsergebnis zugestimmt haben, einmal Ihre Rede schicken. Die werden sich bedanken! Hierbei handelt es sich ja um folgende Bundesländer: Sachsen-Anhalt hat sich enthalten, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Bremen - das sind die Länder, in denen Ihre Damen und Herren mit in der Regierung sitzen - haben dem Gesetz ausdrücklich zugestimmt; die halten das für richtig. Die würden sich wahrscheinlich genauso mokieren wie wir hier, wenn Menschenversuchen das Wort geredet würde. Das ist unmöglich!
Meine Damen und Herren, man kann die DRGEinführung destruktiv angehen, wie Sie das gemacht haben und wie es Herr Rolfes dann fortgesetzt hat. Ich will Ihnen aber auch die Gefahr beschreiben, die davon ausgeht: Sie bringen nämlich die verantwortlichen Krankenhausträger, die nun in der Konvergenzphase bis 2007 etwas zu tun haben, die Kooperationen zu überlegen haben - ich werde darauf gleich noch zu sprechen kommen -, in eine Stimmung, dass sie sich zunächst zurücklehnen in der Annahme, dass sie sich die DRG vielleicht ersparen könnten. Sie bringen die Träger davon ab, die notwendigen Schularbeiten zu machen, wenn Sie solche Reden ins Land hinausschicken.
Wir haben jetzt eine andere Pflicht. Wir haben nicht die Pflicht, Destruktion zu verbreiten, sondern wir haben die Krankenhausträger - nicht das Land ist Träger aller kommunalen Krankenhäuser zu animieren, mit dem Gesetz konstruktiv umzugehen. Das ist unsere Pflicht, und der sind Sie nicht nachgekommen.
Sie haben einzelne Phänomene aufgeblasen und gemeint, dass Sie damit die Struktur erörtern könnten. Das sind nun wirklich die einfachsten Methoden, wie man von politischen Lösungswegen und konstruktiver Vorgehensweise wegkommt.
Meine Damen und Herren, Sie haben auch weggelassen, dass sich die Selbstverwaltungsorgane - die Ministerin hat es in einem Nebensatz erwähnt -, die beteiligten Akteure, die mit Krankenhäusern zu tun haben und die Krankenhäuser zu finanzieren haben, schon 2000 einvernehmlich dahin gehend verabredet haben, dass die DRGs in der Bundesrepublik sinnvoll und richtig sind. Insofern hat der Bundesgesetzgeber hier nicht nur internationales Recht umgesetzt, sondern er hat auch einen Konsens unter den Akteuren in ein Gesetz gekleidet. Das dürfen Sie doch nicht vergessen machen!
Es ist richtig: Wir werden eine lange - hier bin ich mir mit Frau Kollegin Pothmer einig -, eine viel zu lange Konvergenzphase haben. Aber diese Phase muss zeigen, wo wir das eine oder andere noch nachsteuern müssen. In dieser Phase wird immer wieder hinzuschauen sein, dass die Interessen der Menschen – sie sind nicht nur Patienten, sondern auch Versicherte -, des Versicherten und des Patienten, auf diesem Wege jeweils bedacht und berücksichtigt werden.
Um das sicherzustellen, ist von den Ländern sinnvollerweise Begleitforschung eingefordert und nun geregelt worden. Man wird dabei eventuell auch auf bestimmte Krankheitsbilder - wie in Amerika oder in Australien - in besonderer Weise Rücksicht nehmen und vielleicht auch noch einmal erörtern, ob alle unbedingt zu integrieren sind. Das sind die Krankheiten, die langfristig sind, die besonders intensiver, akuter und gleichzeitig rehabilitativer Behandlung bedürfen und die teilweise durch die Ausgrenzung der berufsgenossenschaftlichen Kliniken, der Unfallkliniken eh schon konstruktiv ausgenommen sind. Aber diese Krankheiten tauchen natürlich auch in den Regelkrankenhäusern auf. Hier wird die Begleitforschung die eine oder andere Antwort geben.
Wir müssen weiter versuchen, die Balance - Herr Rolfes hat sie wahrscheinlich gar nicht im Sinn dabei, auf der einen Seite durch Zuschläge die regionale Versorgung zu gewährleisten, auf der anderen Seite aber das Zuschlagswesen nicht so auszuweiten, dass die DRGs wieder zu kostendeckenden Pflegesätzen mutieren, zu finden. Hier sind die Krankenhausträger doch viel weiter, als Sie das hier vermuten lassen. Aber an dem Thema muss konstruktiv gearbeitet werden.
Meine Damen und Herren, weil uns dieser Prozess in der Kommunal- und in der Landespolitik in den nächsten fünf Jahren wirklich intensiv begleiten wird, bitte ich Sie, nicht mit solch einer miesen Stimmung in diese Debatte zu gehen, sondern sich gegenüber den Krankenhausträgern konstruktiver zu verhalten.
- Sie werden auch das DRG-Gesetz nicht revidieren können, weil es meines Erachtens unrevidierbar sein wird, wenn es erst einmal auf dem Weg ist, weil es internationaler Standard und auch Standard in den Ländern um uns herum in Europa ist, Herr Oestmann. Darüber muss Sie Ihr Kollege einmal informieren.
Meine Damen und Herren, der Grundgedanke, dass wir die Kosten im Krankenhaus heute nicht mit Sekundärparadigmen, mit Pflegetagen, ermitteln müssen, sondern dass die Gelder den Leistungen folgen müssen und dass die Leistungen durch ein gutes Qualitätssicherungsmanagement gewährleistet sein müssen, ist doch zeitgemäß. Das ist doch ein hervorragendes Grundprinzip, das wir dringend brauchen!
Die Folge wird natürlich sein - da gebe ich Herrn Rolfes Recht -, dass dieses Prinzip Einfluss auf Organisationen haben muss.
- Frau Pawelski, Sie sagen mit lässiger Bemerkung die Unwahrheit.
Das DRG-System für unsere Krankenhäuser ist mit dem in Australien fast identisch.
Natürlich haben wir andere Rahmenbedingungen als die anderen Länder. Aber das System, dass das Geld der Leistung folgt und dass die Leistung qualitätsgesichert sein muss, ist identisch mit dem in Australien.
Informieren Sie sich. Seien Sie da aufmerksam.
Meine Damen und Herren, natürlich ist es richtig und sinnvoll, dass die Krankenhausträger in dieser Konvergenzphase intensiv überlegen, was sie vor Ort regeln und bündeln können. Wir sollten uns darauf verständigen, dass wir die guten Ansätze, die es im Lande gibt, lobend hervorheben, dass sich, wie in der Stadt Melle, verschiedene Träger zusammenfinden und einen Krankenhausvertrag abschließen, dass nicht mehr jeder versucht, alles zu operieren, sondern dass sich z. B. die Chirurgen und die Internisten verabreden.
- Das ist eben nicht so! Das wissen Sie ganz genau. Ihre berufsständischen Kollegen sind diejenigen, die Garanten dafür sind, dass das nicht der Fall ist.
Schneiden Sie einmal in Strukturen zweier Kliniker ein, und sagen Sie zwei Chirurgen, die Abteilungen leiten, dass sie ihre Zusammenarbeit sinnvoll koordinieren, vertraglich regeln und dem Patienten gegenüber transparent machen sollen. Es gibt im Lande hervorragende Beispiele. Im Raum um Bremerhaven, über eine Ländergrenze hinweg, gibt es eine Verabredung, einen Krankenhausentwicklungsplan aufzustellen, um die Leistungen zu bündeln und dadurch dem Versicherten und dem neuen Recht mehr als in der Vergangenheit zu entsprechen.
Meine Damen und Herren, wie sieht die Lage denn heute aus? Es sind ja nicht nur diese einzelnen Patienten. Jeder verwaltet in Gänze selbst sein Krankenhaus, und das ist manchmal überbesetzt. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Natürlich könnte man auch zwischen mehreren Krankenhäusern gemeinsam fakturieren und das Geld für den Patienten freisetzen. Natürlich ist das möglich. Natürlich kann man die Medizintechnik in den einzelnen Häusern in bestimmten Versorgungsbereichen besser koordinieren und muss sie nicht in jedem Haus teuer vorhalten. Man kann natürlich auch Gelder für die qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten freimachen. Daran muss gearbeitet werden. Dazu müssen wir die Krankenhausträger animieren. Dann wird dieses Gesetz im Nachhinein für die qualitative Versorgung der Patienten und für die Versicherten sehr viel Sinn machen, weil sie dann über ihre Beiträge unvertretbare Mehrkosten für Strukturen finanzieren müssten. Diese Entwicklung gilt es zu unterstützen. Das Gesetz ist dazu ein guter Beitrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anfrage betrifft die Sozialpolitik in Niedersachsen insgesamt und nicht nur die Pflegeversicherung. Ich frage die Landesregierung
- ich frage ja; Sie hören es sicherlich auch -: Was sind denn die Schwerpunkte sozialdemokratischer Sozialpolitik für Senioren in Niedersachsen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten fordern ein Verbraucherinformationsgesetz. Es geht um mehr Aufklärung für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Meine Damen und Herren, weit vor den Skandalen um BSE und MKS war es bundespolitische Verabredung zwischen Sozialdemokraten und Grünen in der Koalitionsvereinbarung, ein Verbraucherinformationsgesetz in dieser Legislaturperiode des Bundestages auf den Weg zu bringen.
Niedersachsen führt die Diskussion bundesweit und auch unter den Ländern an. Ich meine, dass die Positionen, die der Herr Landwirtschaftsminister in den Bundesrat eingebracht hat, wegweisend und beispielhaft sind und Unterstützung verdienen.
Unabhängig von den aktuellen Skandalen - dies beschrieb auch die von Ministerpräsident Gabriel eingesetzte Regierungskommission in ihrem Bericht - ist es nun einmal so, dass Lebensmittel Vertrauensgüter sind und der Verbraucher beim Kauf meistens keine Gelegenheit zur Bewertung der Produkte hat. Vertrauen in die Qualität der Produkte ist zu gewährleisten. Diese Gewährleistung muss durch Informationsrechte und -pflichten flankiert werden. Dies kann durch eine gezielte Information über Missstände, Fehlverhalten oder auch nur durch Unterrichtung über Inhaltsstoffe der anbietenden Marktseite sichergestellt werden.
Meine Damen und Herren, in dieser Frage sind uns die USA mit ihrem Freedom-of-Information-Act weit voraus. Insofern kann auch niemand sagen, dass wir im internationalen Vergleich Nachteile zu erwarten hätten, wenn wir in der Bundesrepublik ein Verbraucherinformationsgesetz hätten. Umge
kehrt: In Deutschland hatte man weit weniger zu informieren als z. B. in den USA und damit bisher einen deutlichen Wettbewerbsvorteil. Mit einer besseren Information und vor allem dem Recht, im Rahmen bestimmter Grenzen als Einzelner informiert zu werden, kann auf Dauer Vertrauen hergestellt und gepflegt werden.
Wir machen uns mit der Initiative für ein Verbraucherinformationsgesetz für eine Beschränkung auf bestimmte Themen stark. Wir wissen, dass diese Beschränkungen inzwischen - das Handelsblatt hat gestern darüber berichtet - auch von NordrheinWestfalen und der dortigen Umweltministerin ausdrücklich unterstützt werden.
Warum? - Meine Damen und Herren, wir wissen, dass in einem Verbraucherinformationsgesetz auch Fragen behandelt werden müssen, die sich mit Dienstleistungen auseinandersetzen. Zum Beispiel muss der einzelne Verbraucher auch Banken und ihren Dienstleistungen gegenüber Informationsrechte bekommen. Wir beschränken uns in unserem Vorschlag aber auf Regelungsbereiche, die uns noch in dieser Legislaturperiode machbar erscheinen und politisch am ehesten erreichbar sind: auf Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Wir wissen uns in diesem methodischen Vorgehen auch mit der Verbraucherzentrale in Niedersachsen einig. Wahrscheinlich muss man die Verbraucherinformationsgesetzgebung nach dem In-Kraft-Treten eines ersten Gesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände sehr bald ergänzen. Wer aber heute die reine Lehre fordern würde und alles, was regelbar und mittelfristig notwendig zu regeln ist, in einem Gesetz geregelt sehen wollte, der täte den Verbrauchern meines Erachtens keinen guten Dienst, sondern löste lange Abstimmungsverfahren aus mit der Folge, dass wir in dieser Legislaturperiode wahrscheinlich nicht mehr zu einem Ergebnis gelangen würden.
Den Verbrauchern können derzeit bestimmte Informationen nicht gegeben werden, die z. B. einer Behörde vorliegen oder die eine Behörde verfügbar hat. Die Behörden sind zur Information nicht legitimiert. Werden unzulässigerweise Informationen herausgegeben, durch die Produzenten oder Verteiler von Produkten am Markt vermeintliche Nachteile erleiden, machen sich die Behörden nach heutiger Rechtslage - Sie alle kennen einzelne Beispiele - regresspflichtig. Behörden dürfen derzeit nur warnen, wenn die Gesundheit der
Verbraucher bedroht ist. Es muss aber auch unterhalb dieser zulässigen Warnhinweise Möglichkeiten geben, Informationen an die Verbraucher weiterzuleiten.
Daten und Informationen kann heute erst recht niemand von den Betrieben der Wertschöpfungskette erlangen, selbst wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Wir meinen, dass das dringend geändert werden muss. Der Allergiker oder z. B. der Stoffwechselkranke, muss an den Produzenten Fragen mit dem Recht auf Auskunft stellen können, ob ein Produkt Anteile von zulässig verwendeten Substanzen enthält, die ihn, den Verbraucher, krank machen. Darauf hat er heute keinen Anspruch.
Da wir die Sorgen der Wirtschaft kennen, benennen wir auch die Grenzen der Auskunftspflicht. Natürlich muss keine Firma ihre Betriebsgeheimnisse offenbaren. Auch gilt, dass niemand verpflichtet werden soll, Informationen und Auskünfte zu geben, wenn gegen ihn bestimmte Verfahren anhängig sind. Auch soll klargestellt sein, dass die betroffenen Unternehmen noch vor der Information der Verbraucher oder der Öffentlichkeit informiert und zeitnah zu einer Stellungnahme aufgefordert werden sollen, weil das impliziert, dass in diesem Vorverfahren aus Respekt vor der Marktmacht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher viele Fehler von den Produzenten ausgeräumt werden.
Wir meinen, dass die Initiative der Landesregierung, ein Bundesgesetz auf den Weg zu bringen, dringend der Abstimmung mit der Bundesebene bedarf und dass wir das Gesetz so, wie dargestellt, konfigurieren müssen. Dann haben wir eine gute Aussicht, dass der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode über ein Verbraucherinformationsgesetz abstimmt. Wir bitten den Landtag, der Landesregierung auf diesem Wege durch Unterstützung der Entschließung den nötigen Rückhalt zu geben. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da keine Aussprache erfolgen soll, zwei, drei Sätze zur Begründung des Gesetzentwurfes.
Es geht um die Erweiterung einer seit 1995 durch Gesetz geregelten und funktionierenden Zusammenarbeit. Dabei dreht es sich um eine Vereinbarung zwischen den Ländern Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg, die in Bereichen des Gesundheitswesens eng und sehr erfolgreich kooperieren. Weil dies so erfolgreich geschieht - heute Morgen war häufig von Kooperation in Norddeutschland die Rede -, wollen zwei Länder dem beitreten, und zwar das Saarland und Hessen. Allerdings wollen sie die Kooperation nur partiell in bestimmten Zusammenhängen pflegen. Um dies zu ermöglichen, muss die Vereinbarung geöffnet werden, damit also diese beiden Länder in dem Sinne, wie sie kooperieren möchten, aufgenommen werden können.
Der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen empfiehlt Ihnen einstimmig, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um mehr Lebensmittelsicherheit durch Neuausrichtung der Qualitätssicherung.
Vielleicht darf ich zu Beginn kurz auf die Empfehlungen der Regierungskommission eingehen. Die Kritik, die damals von der Opposition an der Berufung der Regierungskommission vorgetragen wurde, ist nach meinem Eindruck verstummt.
Das in breitem Konsens formulierte Ergebnis der Kommission hat alle – ich glaube, auch die Kritiker – positiv überrascht. Die Berufung der Kommission – statt der Einsetzung einer Enquete-Kommission – durch Ministerpräsident Sigmar Gabriel und vor allem deren schnelle Arbeitsweise und das in breitem Konsens formulierte Arbeitsergebnis sind beachtlich, haben sich doch bisher vermeintli
che Kontrahenten der verschiedenen Wertschöpfungsstufen zusammengefunden und aufgeschrieben, wie die Zukunft der Landwirtschaft aussehen soll und muss und wie dabei Qualitätssicherung, Verbraucherschutz, Tierschutz und Bodenschutz in einem internationalen Marktgeschehen ausgewogen berücksichtigt werden können.
Der Landtag kann diese Form der konstruktiven Zusammenarbeit gar nicht genug würdigen. So ist der Kommissionsbericht meines Erachtens ein beispielhaftes Arbeitsergebnis und wird von der SPD-Fraktion hoch geschätzt. Anerkennung gilt dabei auch denen, die diesen schwierigen Dialog gemanagt haben, insbesondere dem Geschäftsführer, Herrn Meyer, den wir im Unterausschuss mehrfach kennen lernen konnten.
Ich bin sicher, dass die Ergebnisse und Vorschläge der Kommission über die Grenzen Niedersachsens hinaus Beachtung finden werden. So kann Niedersachsen, wie ich finde, wieder einmal eindrucksvoll dokumentieren, dass es als Agrarland Nr. 1 seiner besonderen Verantwortung auch im Verbraucherschutz gerecht wird.
Aber natürlich müssen nun auch Taten folgen. Der Kollege Oestmann von der CDU-Fraktion hat im Unterausschuss gesagt, dieser Kommissionsbericht sei, wenn ich Sie richtig zitiere, ein Steinbruch für parlamentarische Initiativen. Wir teilen diese Auffassung und wollen uns heute als erstes mit der Frage der Qualitätssicherung, die in dem Bericht eine zentrale Rolle spielt, befassen. Um den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit nachhaltig zu verbessern, wird der Agrar- und Ernährungswirtschaft angeraten, die Eigenverantwortung für die Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelqualität künftig durch ein betriebs- und stufenübergreifendes Qualitätssicherungssystem wahrzunehmen, was – das sei ausdrücklich angemerkt – staatliche Kontrollen nicht erübrigt. Es wäre dennoch ein Paradigmenwechsel, wenn - entsprechend der Auffassung der Kommission – die Erstverantwortung für die Lebensmittelsicherheit zukünftig zur Grundverantwortung und Grundpflicht der wirtschaftlichen Akteure gehörte.
Wir begrüßen die in dem Bericht angeregte dynamische Funktionsfähigkeit einer neuen Qualitätssicherung, machen uns die Vorschläge zu Eigen und raten dem Parlament in seiner Gesamtheit, sie für Niedersachsen im Wesentlichen einzufordern. Diese dynamische Funktionsfähigkeit soll aus folgenden Teilen bestehen. Das von der Kommission
vorgeschlagene System des Qualitätsmanagements soll branchenübergreifend sein, betriebsübergreifend organisiert sein und auf allen Stufen der Wertschöpfungskette stattfinden. Es ist ausdehnbar, also modular, auf alle Lebensmittelsegmente. Es unterscheidet sich damit in einigen wesentlichen Punkten von dem System, das schon für Fleisch- und Wurstwaren gilt. Mit dem Q&SSystem - die Abkürzung steht für Qualität und Sicherheit – für Fleisch- und Wurstwaren gibt es bereits ein etabliertes Prüfsystem, das von Interessenvertretern der Landwirtschaft nicht nur befürwortet, sondern auch tatkräftig unterstützt wird. Gesellschafter der Q&S-GmbH sind neben der CMA der Deutsche Bauernverband, die fleischerzeugende Industrie und die Lebensmittelhandelsketten, also die gesamte Wertschöpfungskette. Mit diesem System konnte schon bewiesen werden, dass ein Qualitätssicherungssystem für Transparenz und Verbrauchervertrauen sorgen kann. Mit diesem System wird über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgegangen. Ausgehend von diesen Erfahrungen sollten nach den Vorschlägen der Kommission vor allem auch die Bereiche der Futtermittel, der Urproduktion, des Tierhandels, des Tiertransports, die Tierarztpraxen sowie der Einzelhandel und die Gastronomie in ein Qualitätssicherungssystem einbezogen werden.
Im Übrigen sieht der Kommissionsvorschlag keine starren Zertifizierungsräume vor. Die Prüfungen und Zertifizierungen erfolgen nach diesen Vorschlägen zukünftig bedarfsorientiert. Die Kommission ist bezüglich des Anspruchs, die gesamte Wertschöpfungskette einzubeziehen, der Meinung, dass Qualitätsmanagementsysteme in der Vorproduktionsstufe bislang am geringsten Verbreitung gefunden haben und deshalb in der Startphase die Vorproduktion besondere Aufmerksamkeit erfahren müsse. Die Beiräte bei der Qualitätssicherung für Fleisch und Wurst sind produktionsspezifische Beiräte, wie die Kommission formuliert.
Die Kommission schlägt in ihrer Mehrheit vor, für mehr Transparenz und Verbrauchervertrauen Beiräte zu bilden, die sich aus Vertretern von Wissenschaft und Anspruchsgruppen zusammensetzen, um so noch bessere Aussicht auf Transparenz in den jeweiligen Wertschöpfungsphasen zu organisieren.
Der Staat wird mit seinen Pflichten weiterhin eine wichtige Brückenfunktion wahrzunehmen haben. Er hat die Systemaufsicht und auch die Kontrolle über die Zertifizierer. Der Staat kann in dieser
Rolle, so die Regierungskommission, noch effizienter und effektiver im Sinne von guter Qualität und Sicherheit der Produkte einwirken. Aufgabe des Staates wird es weiterhin sein, Kontroll- und Monitoring-Programme durchzuführen sowie gezielte Verdachtsverfolgungs- und Beschwerdeproben in den Wertschöpfungsbetrieben zu nehmen.
Wir wären Ihnen sehr dankbar, meine Damen und Herren – ansonsten spricht unser Antrag für sich selbst und ist in sich schlüssig formuliert -, wenn wir uns bei dem Thema der Qualitätssicherung an die Umsetzung des Berichts der Regierungskommission machen würden.