(Möhrmann [SPD]: Ist das jetzt Wie- dergutmachung für das Verhalten im Haushaltsausschuss, Herr Kollege?)
Herr Möhrmann, niemand, auch nicht die CDUFraktion, fordert hier, dass niedersächsische Landesbeamte besser gestellt werden sollen. Aber sie sollten zumindest nicht schlechter gestellt werden. Ich meine, dass das bei diesem nicht immer populären Thema auch eine Fürsorgepflicht der Niedersächsischen Landesregierung ist. Diese Forderung ist richtig und vertretbar, nicht nur, weil Sie in diesem Jahr mehr als 700 Millionen DM mehr an Steuern einnehmen werden, sondern wohl auch, weil Sie dieses Geld, die geschätzte zweiprozentige Erhöhung der Beamtengehälter in Niedersachsen, bereits in den Haushalt 2000 eingestellt haben. Dieses Geld, das den niedersächsischen Landesbeamten eigentlich zusteht, wollten Sie ihnen im Prinzip vorenthalten und womöglich in Ihre Wahlkampfrücklage oder wohin auch immer stecken, Herr Minister Aller.
„Die Besoldung wird entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwor
Nach Auskunft der heutigen Bundesregierung stellt sich die Entwicklung der finanziellen Verhältnisse für dieses Jahr folgendermaßen dar: Bruttoinlandsprodukt plus 3,5 %, Steuereinnahmen des Bundes plus 3,7 %, der Länder plus 2,0 % und der Gemeinden plus 1,5 %. Das ist eine Tabelle Ihrer eigenen Bundesregierung.
Richtig ist, dass es in der Vergangenheit auch schon unter der alten Bundesregierung Verzögerungen bei der Anpassung der Beamtengehälter gegeben hat.
Dies ist allerdings mit dem Erbringen eines Eigenbeitrages im Rahmen des Versorgungsreformgesetzes nicht mehr begründbar und auch nicht mehr hinnehmbar. Insofern hat unser Antrag höchste Aktualität, und wir sind gespannt, wie Sie sich zu diesem Antrag einlassen werden und insbesondere darauf, wann denn von der Ankündigung des Herrn Ministerpräsidenten tatsächlich Taten folgen werden. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, dass allein die Betitelung des Antrags zeigt, dass der Antragsteller - wer den Antrag liest, kommt zu der Erkenntnis: auch sein Auftraggeber - sein Urteil bereits abgegeben hat und eine sachliche Auseinandersetzung, die wir möchten, sehr schwierig bis fast unmöglich ist. Die Rede des Kollegen Althusmann hat das auch bewiesen.
Meine Damen und Herren, sehr interessant ist, dass die CDU-Fraktion in ihrem Antrag aus einem Schreiben meines Fraktionsvorsitzenden an den Deutschen Beamtenbund zitiert.
Ich bin ganz gespannt auf das Gespräch, das ich morgen mit dem Deutschen Beamtenbund führen werde, und auf die Erklärung, warum denn Briefe, die mein Fraktionsvorsitzender an diese Organisation schreibt und die bisher von dieser Organisation noch nicht mit uns besprochen worden sind, von dieser Organisation öffentlich gemacht werden. Ich halte das gelinde gesagt für ein sehr merkwürdiges Verfahren.
Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion, müssen sich einmal mehr den Vorwurf gefallen lassen, dass dieser Antrag nicht aus Ihrer Feder stammt, sondern dass Sie eine Auftragsarbeit abgeliefert haben.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf einige Punkte des Antrages zu sprechen kommen. Sofern Sie behaupten, es sei nichts für die deutschen Beamten getan worden, will ich Ihnen einiges entgegenhalten. Die Niedersächsische Landesregierung hat die Weichenstellung vorgenommen, um einen effektiven und den kommenden Herausforderungen und Bedürfnissen gewachsenen öffentlichen Dienst sicherzustellen. Aber Reformen im öffentlichen Dienst setzen sich häufig aus einer Vielzahl von auf die einzelnen Bereiche genau zugeschnittenen Maßnahmen zusammen. Lassen Sie mich beispielhaft einige Initiativen nennen:
Erstens. Zu Beginn des Jahres 2000 wurde die Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte einschließlich der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Richterinnen und Richter in Niedersachsen eingeführt. Die neue Regelung wurde im Rahmen des Bündnisses für Arbeit und Ausbildung in Niedersachsen verabredet. Durch diese Regelung wird es möglich, mehr Nachwuchskräfte einzustellen und das Durchschnittsalter der Beschäftigten zu senken.
sächsischen Beamtengesetzes und des Niedersächsischen Richtergesetzes beschlossen. Im Vordergrund der Novellierung steht die Neuregelung des Beamtenaufstieges. Die Landesregierung verfolgt dabei das Ziel, die Laufbahnbeschränkungen für hervorragend qualifizierte Beamte weiter zu lockern.
Drittens. Es wurden im Bereich der Personalentwicklung laufende und zahlreiche neue Projekte in den Landesdienststellen mit 4 Millionen DM gefördert. Mit dieser Qualifizierungsoffensive werden Führungskräfte und Mitarbeiter im Rahmen von entsprechenden Trainings für die neuen Anforderungen an eine bürgerfreundlichere und effektivere Verwaltung fit gemacht.
Nein! - Sie wissen, dass in über 200 Projekten der Personalentwicklung mit neuen Instrumenten gearbeitet wird, um eine dienstleistungsorientierte Steuerung der Verwaltung zu ermöglichen.
Darüber hinaus hat es seit 1990 ca. 30.000 Beförderungsmöglichkeiten allein bei der Polizei gegeben.
Das alles zu wissen und trotzdem derartige Anträge zu stellen, zeigt, dass Sie, meine Damen und Herren, gar nicht bereit und willens sind, das Thema seriös aufzuarbeiten. Ihnen geht es - wie gestern bei der FAG-Diskussion
um Luftnummern, Show-Darstellungen und öffentliche Wirkung. Aber die Beamten und besonders die von Ihnen, Herr Althusmann, genannten Polizei- und Feuerwehrbeamten wissen, dass sie bei uns an der richtigen Stelle sind. - Wir unterstützen die Landesregierung in ihrer Arbeit. Vielen Dank.
Herr Kollege Adam, gestatten Sie eine Zwischenfrage? - Er möchte nicht. Er wollte keine Zwischenfragen beantworten. Ich kann ihn nicht dazu zwingen.
- Herr Kollege Eveslage, ich will das nicht entschuldigen, aber wir haben sehr plötzlich die Tagesordnung verändert. Es kann sein, dass es einen seriösen Grund gibt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion wird von uns nur in Teilen unterstützt werden. Richtig ist es aus unserer Sicht, zu verlangen, dass Tariferhöhungen für Beamte und Angestellte gleichermaßen und gleichzeitig umzusetzen sind. Auch wir halten es für eine demütigende und demotivierende Willkür der Verantwortlichen in Bund und Land, die strukturell abhängigen Beamten durch Aussetzen der Gehaltsanpassung zu gängeln. Es sieht verdächtig nach einem abgesprochenen Doppelspiel aus, bei dem Schily den Buhmann gibt, um den Ländern im Windschatten Einsparungen zu ermöglichen.
Die Solidaritätsadressen der Landesregierung für die Beamten erweisen sich als wenig glaubwürdig. Während der Ministerpräsident der demonstrierenden GdP letzte Woche noch die Besoldungserhöhung zum 1. November in Aussicht stellte, hat vorgestern der Finanzminister Aller erst zum 1. Januar 2001 die Voraussetzungen dafür geschaffen.
Dennoch ist die wesentliche andere Grundannahme im Antrag der CDU-Fraktion aus unserer Sicht falsch und unglaubwürdig. Es stimmt nicht, dass Beamte seit Jahren gegenüber Angestellten finanziell benachteiligt sind. Bis heute ist es so, dass
Wenn wir dem Thema gerecht werden wollen, müssen wir zunächst transparente und gleichwertige Rahmenbedingungen für Beamte und Angestellte schaffen und das, was wir außerhalb des Lohns in den Bereichen Pensionen und Krankenfürsorge für die Beamten an besonderer Dienstleistung schaffen, auf das Niveau bringen, das wir für die Angestellten vorhalten.
Der Konflikt wird indes aber unauflösbar, wenn er sich in Zeiten knapper Kassen auf Willkür der Arbeitgeber und formale Besitzstandswahrung auf der Seite der Arbeitnehmer verengt.
Wir sind für eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten des Landes. Dazu müssten die Landesregierung und der Beamtenbund in Hinsicht auf die Gleichstellung der verschiedenen Statusgruppen dringend aufeinander zugehen. Dann wird es sicherlich auch viel leichter, diese Fragen seriös zu klären. Wir haben dazu Vorschläge zum Haushalt 2001 gemacht. Dabei können Sie uns gerne beitreten. In Sachen Tariferhöhung sind wir an Ihrer Seite.