Wir haben im letzten Plenum eine Große Anfrage Ihrer Fraktion zur Hochbegabtenförderung besprochen. In diesem Zusammenhang sind die Antworten gegeben worden, die Sie jetzt anmahnen. Dass Ihnen diese Antworten vielleicht zum Teil nicht gefallen, kann ich verstehen. Aber ich weise den Vorwurf zurück, dass dazu nicht gearbeitet und dazu nichts gesagt worden ist.
Wir haben vielfältige Instrumente der Hochbegabungs- und der Hochbegabtenförderung besprochen. Wir haben auch gesagt, dass wir uns da, wo wir Schwächen sehen, auf den Weg machen.
eine Diskussion anzufangen, die wir bereits im letzten Plenum geführt haben, halte ich wirklich für daneben.
(Fischer [CDU]: Wieso? Sie brauchen doch nur für „Berücksichtigung“ zu stimmen! Dann ist man der Sache ge- recht geworden!)
Ich bleibe dabei: Die Hochbegabtenförderung ist ein Arbeitsbereich, den wir auch weiterhin zu bearbeiten haben. Hier sind Erfolge zu verzeichnen. Es ist keine einfache Aufgabe. Aber so, wie Sie es hier darstellen, ist es wirklich daneben.
Wie gesagt, wir brauchen auch kein Material zur Berücksichtigung. Diese Sachen sind bereits in Arbeit.
Zur Eingabe 2687, zu der vorhin der Kollege Althusmann gesprochen hat, hat sich Frau Leuschner gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Althusmann, es hat mich schon gewundert, dass Sie diese Eingabe strittig gestellt haben. Sie haben erläutert, dass Sie im Haushaltsausschuss zu einer anderen Meinung gekommen sind. Aber ich meine, wir haben den Sachverhalt sehr ausführlich erörtert.
Wir alle im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht waren der Meinung, dass wir uns trotz eines möglichen individuellen Nachteils in diesen Bereichen an der Bundesregelung orientieren müssen und auch, wenn noch andere Fälle kommen, von dem Votum „Sach- und Rechtslage“ nicht abweichen können.
Es ist Ihr Recht, die Eingabe strittig zu stellen. Man kann über Nacht zu neuen Erkenntnissen kommen. Ich meine, dass Sie sich mit Ihrer Position vielleicht nicht durchsetzen konnten. Wir bleiben bei „Sach- und Rechtslage“.
Bei der Eingabe 2941 geht es um die Förderung hochbegabter Kinder und Jugendlicher. Dazu hat die CDU-Fraktion in ihrem Änderungsantrag in der Drucksache 2004 den Beschluss „Überweisung an die Landesregierung zur Berücksichtigung“ beantragt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Zweite war Mehrheit.
Da dieser Antrag abgelehnt ist, kommen wir nun zur Ausschussempfehlung in der Drucksache 1970, nach der der Einsender über die Sach- und Rechtslage unterrichtet werden soll. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Damit ist die Ausschussempfehlung angenommen.
Wir kommen zur Eingabe 2687. Dabei geht es um die rückwirkende Nachzahlung eines höheren Kinderanteils im Ortszuschlag. Dazu liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 2004 vor. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! Der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse jetzt über die Ausschussempfehlung in der Drucksache 1970 – Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage - abstimmen. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Die Ausschussempfehlung ist angenommen.
Wir kommen damit zur Eingabe 3019 betr. Modernisierungskonzept für die berufsbildenden Schulen 2000. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2004 vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Der Antrag ist abgelehnt.
Die Ausschussempfehlung lautet auf Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Damit ist die Ausschussempfehlung angenommen.
Wir kommen zur Eingabe 3092 betr. a) Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes bezüglich der Ausgabe von Wertmarken, b) Erteilung allgemeiner Arbeitserlaubnisse für Asylbewerber. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 2007 vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung
Die Ausschussempfehlung lautet auf Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Damit ist der Ausschussempfehlung entsprochen worden.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich der Bitte der Abgeordneten Frau Ortgies entsprechen, eine persönliche Erklärung abgeben zu dürfen. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte eine persönliche Erklärung zu der Beratung des Tagesordnungspunktes 25 am gestrigen Abend abgeben.
Herr Minister Jüttner, gestern haben Sie in Ihrer Rede zur EU-Vogelschutzrichtlinie aus einem Brief von einem Herrn Ortgies aus dem Wangerland zitiert. Durch die Namensgleichheit haben Sie den Eindruck erweckt, Sie zitierten aus dem Brief meines Mannes.
Ich möchte eindeutig klarstellen, dass dieser Eindruck falsch ist. Falls Sie damit beabsichtigt haben sollten, anzudeuten, ich würde hier Interessen meiner Familie vertreten, so weise ich das mit Nachdruck zurück. Ich habe von diesem Brief erst gestern Abend durch Ihre Ausführungen erfahren. Schönen Dank.
Tagesordnungspunkt 27: Erste Beratung: : Initiative für eine stärkere Beteiligung niedersächsischer Firmen am Zwangsarbeiterinnen- und Zwangsarbeiter-Entschädigungsfonds - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1994
(Anhaltende Unruhe). - Meine Damen und Herren, wenn Sie jetzt nicht zur Ruhe kommen, werde ich die Sitzung unterbrechen! Das gilt auch für die Mitarbeiter. Der Antrag wird eingebracht durch den Kollegen Schröder. - Zur Erinnerung noch einmal die Redezeiten: SPD, CDU und Grüne jeweils bis zu zehn Minuten, Landesregierung bis zu fünf Minuten. Bitte schön! Schröder (GRÜNE):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Dezember 1999 - das ist fast schon wieder ein Jahr her - konnte nach schwierigen Verhandlungen eine Einigung zur Entschädigung der überlebenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter erzielt werden. Bereitgestellt werden soll eine Summe von 10 Milliarden DM, die je zur Hälfte von der öffentlichen Hand und von der deutschen Wirtschaft aufgebracht werden soll.
Anfang August diesen Jahres ist das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ in Kraft getreten.
Am Montag dieser Woche hat das USBundesgericht New Jersey 46 Klagen gegen deutsche Unternehmen zurückgewiesen. Das Gericht ist dem Statement of Interest der amerikanischen Regierung, so wie es in dem internationalen Abkommen vorgesehen war, gefolgt und hat erklärt, dass die Entschädigungslösung, die in Deutschland gefunden worden ist, der bessere Weg ist.
Damit ist auch das letzte Argument zahlungsunwilliger Unternehmen weggefallen. Die von den Unternehmen in der Vergangenheit geforderte Rechtssicherheit ist jetzt gegeben.
Dennoch, meine Damen und Herren, bleibt die Beteiligung der deutschen Wirtschaft weit hinter den Erwartungen zurück.
Obwohl die Industrie- und Handelskammern bereits im März dieses Jahres 220.000 Firmen angeschrieben haben, waren es im April 1.500 Unternehmen mit zusammen 2,84 Milliarden DM, die sich in der Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft zusammengeschlossen haben, im Juli 3.000 mit zusammen 3,1 Milliarden DM und jetzt, vor wenigen Tagen, im November, 4.700 Unternehmen
mit zusammen 3,4 Milliarden DM - und das nach einer vergleichsweise umfangreichen Werbeaktion der Stiftungsinitiative.
Wenn sich dieses Tempo fortsetzt, dann wird es rund zwei Jahre dauern, bis der Gesamtbetrag von 5 Milliarden DM zusammengekommen ist. Dies, meine Damen und Herren, ist mehr als ein öffentliches Ärgernis, dies, meine Damen und Herren, ist ein Skandal.
Es ist Teil dessen, war zu Recht als zweite Schuld der deutschen Gesellschaft bezeichnet wird, nämlich die Schuld der deutschen Gesellschaft im Umgang mit den Opfern des NS-Regimes.
Es kann in dieser Frage keine Gnade der späten Geburt geben. Auch das erst vor wenigen Jahren gegründete erfolgreiche Start-up-Unternehmen der IuK-Branche kann sich der Gesamtverantwortung der Wirtschaft nicht entziehen. Es kann und muss daran mitwirken.