Inse-Marie Ortgies
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Durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz wird es in den Jahren 2003 bis 2008 in Deutschland zu einer wesentlichen Verkürzung der Ferienzeit kommen. Dadurch sind in der niedersächsischen Tourismuswirtschaft viele Arbeitsplätze bedroht.
Die Niedersächsische Landesregierung hat sich im Landtag gegen eine Initiative der CDU-Fraktion zur Änderung der Ferienregelung ausgesprochen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich nun fraktionsübergreifend und einstimmig dafür ausgesprochen, dass Kultusministerin Erdsiek-Rave von der SPD die derzeit geltenden Ferienregelungen in der Kultusministerkonferenz erneut aufgreifen und den Beschluss von 1999 neu verhandeln soll. Die Sommerferien sollen nach dem Beschluss auf einen Zeitraum von Ende Juni bis Mitte September ausgedehnt werden. Damit soll eine gleichmäßigere Auslastung der deutschen Tourismusziele erreicht werden. Die Initiative für diesen Beschluss
kam aus der Fraktion der CDU im SchleswigHolsteinischen Landtag.
Ich frage die Landesregierung:
1. Sieht sie vor dem Hintergrund des Beschlusses in Schleswig-Holstein Anlass, ihre Ablehnung zu überdenken?
2. Wird der Tourismuswirtschaft und den damit verbundenen Arbeitsplätzen im Schleswig-Holsteinischen Landtag ein höherer Stellenwert eingeräumt als im Niedersächsischen Landtag?
3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, sich gemeinsam mit der Landesregierung SchleswigHolsteins für eine Änderung der Sommerferientermine einzusetzen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie sagte schon Michail Gorbatschow im Oktober 1989? - „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ Das, was uns jetzt die SPD-Fraktion als Änderungsantrag auf den Tisch gelegt hat, zeigt deutlich, dass Sie, meine Damen und Herren von der SPD, die Zeichen der Zeit überhaupt noch nicht erkannt haben.
Der Zug, auf den Sie mit Ihrem Antrag aufspringen wollen, ist schon längst abgefahren. Sie haben nicht einmal mehr das Trittbrett erreicht.
Als wir von der CDU-Fraktion am 25. Oktober des Jahres 2002 den Antrag zur Schaffung einer familienfreundlichen und wirtschaftsfördernden Ferienregelung eingebracht haben, wurde uns von der Kultusministerin ein „Sturm im Wasserglas“ vorgeworfen. Angeblich wurde sowohl von den Verkehrsverbänden als auch von den Tourismusverbänden begrüßt, dass es in der Kultusministerkonferenz eine Koordinierung gegeben habe. Frau Ministerin Jürgens-Pieper, wer hat Ihnen eigentlich solch ein Märchen erzählt?
Wissen Sie eigentlich überhaupt nicht, was Realität ist? Ist Ihnen das Intervenieren des Deutschen Tourismusverbandes von 1998/99 mit diversen Anschreiben nicht nur an die Kultusministerin, sondern auch noch an alle zuständigen Ministerpräsidenten in Deutschland überhaupt nicht bekannt? Uns wurde vom DTV nur mitgeteilt, dass Niedersachsen neben Hamburg und Bremen nicht einmal auf die Briefe geantwortet habe. Der ADAC fasst sich nur noch an den Kopf bei Ihrer Behauptung, dass man die neue Ferienregelung begrüße. In Ihrer Rede am 25. Oktober haben Sie, Frau JürgensPieper, u. a. gesagt:
„Angesichts der Sachlage sieht die Landesregierung keinerlei Veranlassung, hier erneut initiativ zu werden.“
Das heißt - so weit verstehe ich es zumindest -, dass für Sie damit ein endgültiger Punkt unter dieses Thema gesetzt wurde. Aber, meine Damen und Herren, nun liegt uns von der SPD-Fraktion ein Änderungsantrag auf dem Tisch. So viele Widersprüche habe ich selten erlebt.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass in dieser Sache nicht mehr in einem Landesparlament getagt wird, sondern in einem Karnevalsverein.
Wollen Sie nun eine Änderung der Ferienregelung oder wollen Sie sie nicht? Haben inzwischen auch Sie begriffen, wie groß das Entsetzen in der Bevölkerung über den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Mai 1999 ist und dass die starre ablehnende Haltung der SPD-Fraktion in Niedersachsen mittlerweile auf allen Ebenen großes Unverständnis hervorruft? - Ich habe gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen den Eindruck, dass Sie kalte Füße bekommen und schnell noch etwas richten wollen. Aber der hier vorliegende Antrag, meine Damen und Herren, kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein! Sie schieben ständig die Schuld auf Bayern und BadenWürttemberg und jetzt - für Sie sicherlich kaum noch zu ertragen - auch noch auf das SPD-Land Nordrhein-Westfalen. Frau Jürgens-Pieper, wenn Ihnen damals der Beschluss nicht behagt hätte, hätten Sie den Antrag ja ablehnen können. Dann wäre er vom Tisch gewesen.
Damit hätten Sie Niedersachsen garantiert einen besseren Dienst erwiesen. Übrigens hatten Bayern und Baden-Württemberg auch schon bei dem rollierenden System seit 1971 immer als letzte Bundesländer Ferien.
Unter Nr. 3 Ihres Antrages stellen Sie zumindest fest, dass sich im August negative Konsequenzen für den Tourismus und den Verkehr auf den Autobahnen ergeben könnten. Das, muss ich sagen, ist ja schon einmal ein wundersamer Sinneswandel, der natürlich unsere Unterstützung erfährt.
Bei der Nr. 4 sind Sie allerdings wieder viel zu spät auf den fahrenden Zug gesprungen. Im November habe ich für meine Fraktion im Ausschuss für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen einen
Antrag auf eine Anhörung zur Ferienregelung gestellt, der von den SPD-Mitgliedern abgelehnt wurde. Nun stellen Sie in Ihrem Änderungsantrag fest, dass der Landtag die von der Landesregierung angekündigte Erörterung begrüße und mit Experten aus dem Bereich Tourismus, Verkehr, Schule und Familie diskutieren möchte.
Sagen Sie einmal: Was soll das? - Im November wird das abgelehnt, und im Januar wird das beantragt. Nennt man so etwas Sinneswandel, oder gibt es dafür eine andere Begründung? - Eines kann ich Ihnen dazu nur sagen: Das haben wir von der CDU schon längst erledigt. Alle befragten Verbände, vom ADAC über Tourismusverbände und Kommunen bis hin zum DEHOGA, lehnen die neue Ferienregelung konsequent ab. Man sieht verheerende Auswirkungen für Familien mit Kindern, die dann in Regionen reisen
- Herr Wulf, hören Sie bitte zu! -, in denen wegen der verkürzten Ferienzeiten erhöhte Preise genommen werden, von den Verkehrsstaus einmal ganz abgesehen, bis hin zu den Existenz vernichtenden Auswirkungen durch die Verkürzung der Ferienzeiten in der derzeit sowieso schon so schwierigen Situation im Bereich des DEHOGA. Die Zeit und das Geld für eine Anhörung können Sie sich sparen. Die Stellungnahmen können wir Ihnen frei Haus liefern.
Meine Damen und Herren von der SPD, die Maxime heißt: Wir müssen handeln, und zwar sofort, und wir dürfen nicht alles zerreden! - Für mich ist der Landtag von Schleswig-Holstein ein super Beispiel für Tourismus fördernde Zusammenarbeit. Ich möchte das jetzt nicht näher aufgreifen, bin aber sehr gespannt darauf, welche Stellungnahme Sie, Frau Jürgens-Pieper, uns am Freitag auf meine Mündliche Anfrage abgeben werden.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Änderungsantrag der SPD-Fraktion ist für uns nicht akzeptabel. Es geht um die Zukunftsgestaltung unseres schönen Niedersachsen mit allen seinen unvergleichlichen Tourismusstandorten, zu deren Existenz wir beitragen wollen und müssen und nicht durch Fehlentscheidungen die so überaus notwendige Weiterentwicklung zerstören. Sie werden wahrscheinlich unserem Antrag vom Oktober
2002 nicht zustimmen. Wir stimmen Ihrer Änderung aber erst recht nicht zu.
Eines kann ich Ihnen aber schon jetzt versichern: Ab dem 2. Februar wird der Tourismus in Niedersachsen durch die CDU wieder den Stellenwert erfahren, der ihm zusteht. Der dann amtierende Kultusminister wird sich in der Kultusministerkonferenz für eine Änderung der Ferienregelung spätestens vom Jahr 2005 an engagiert einsetzen. Es geht um unser Land und deren Menschen, die vom Tourismus leben. Diese müssen mit allen Mitteln unterstützt werden.
Über die Winterferien habe ich jetzt ganz bewusst nichts gesagt. Ich versichere Ihnen jedoch: Auch dort werden wir eine mit allen Betroffenen einvernehmlich erzielte Regelung vorlegen.
Gestern ist mir zufällig ein Zeitungsartikel zugefaxt worden: „Allen weh und niemandem wohl“, geschrieben von Wilfried Geipert für die Zeitschrift Touristik Aktuell. Dort heißt es u. a.:
„Na dann, schöne Ferien! Anders als ironisch wird der verbreitete Wunsch in diesem Sommer für viele Familien kaum zu verstehen sein. Die Kultusministerkonferenz... hat bereits 1999 die bisher rollierenden Sommerferientermine für die nächsten fünf Jahre kompakter gestaltet. Ergebnis: Drei Wochen weniger, nur zehn Wochen umfasst deren Gesamtspanne nun in Deutschland. Und: Die drei bevölkerungsreichsten Bundesländer - Bayern, NRW und Ba-Wü - beginnen und beenden die Ferienzeit nahezu gleichzeitig. Das Chaos ist programmiert: auf den Straßen, auf den Airports und in den Zielen. Volle Hotels, volle Strände, volle Esssäle versprechen Anti-Erholung pur. Das Schlimmste: Die Regelung soll bis mindestens 2008 gelten.“
- Ich bin sofort fertig.
„Das Thema liegt im Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages auf dem Tisch. Und es steht beim BTW (Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft) auf der Prioritätenliste. ‚Die Ferienregelung - eine
Lösung, die niemandem nutzt und allen schadet‘, heißt es bei der TUI.“
Jetzt noch ein kurzer Absatz.
- Moment! Das ist für die Lehrer sehr wichtig.
„Urlauber, die zeitlich nicht flexibel reisen können, brauchen im Sommer ein dickes Fell. Schlimmer noch, wenn sie so wehleidig sind wie jener Lehrer aus NRW im Internet: ‚Nie wieder Mitsommernachtsfest in Schweden (14. Juni), nie wieder Feuerwerk und Straßenfest am 14. Juli in Frankreich, nie wieder allein am Strand (im August sind alle da). Wir Lehrer haben diesen Beruf gewählt dumm gelaufen.‘“
Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Lehrämter Grund- und Hauptschule sowie Realschule sind seitens der Landesregierung laufbahnrechtlich gleichgestellt. Funktionsträger an Gesamtschulen, die als Grund- und Hauptschullehrer in einer Funktionsstelle eine Stufe höher als das Ausgangsgehalt eingestuft worden sind und damit nach A 13 besoldet werden, machen geltend, dass diese Funktionsstellen künftig nach der Besoldungsstufe A 14 einzustufen sind. Entsprechend hat die Bezirksregierung Weser-Ems am 19. August mitgeteilt, „dass das Niedersächsische Kultusministerium beabsichtigt, für den nächsten Haushalt u. a. die Umwandlung der bisher nach A 13 ausgewiesenen Funktionsstellen an Gesamtschulen (Jahrgangsleiterinnen und -leiter bzw. Fachbereichsleiterinnen und -leiter) in nach A 14 besoldete Stellen zu beantragen.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Ergibt sich aus der Tatsache der laufbahnrechtlichen Gleichstellung der Lehrämter Grund- und Hauptschule und Realschule zwingend die Konsequenz, dass bisherige Grund- und Hauptschullehrer als Funktionsträger an Gesamtschulen im Bereich der Jahrgangsleiter bzw. Fachbereichsleiter künftig nicht mehr nach A 13, sondern nach der Besoldungsgruppe A 14 besoldet werden müssen?
2. Wenn ja, um wie viele und welche Fälle an niedersächsischen Gesamtschulen handelt es sich, und
wie viele weitere Fälle von notwendiger Höherstufung sind als Folge der laufbahnrechtlichen Gleichstellung mit welchen Konsequenzen für den Landeshaushalt zu verzeichnen?
3. Wenn die Landesregierung „beabsichtigt, für den nächsten Haushalt u. a. die Umwandlung der bisher nach A 13 ausgewiesenen Funktionsstellen an Gesamtschulen in nach A 14 besoldete Stellen zu beantragen“, um wie viele und welche Stellen handelt es sich, und welche zusätzlichen Kosten für das Land Niedersachsen sind damit verbunden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen nach den Beratungen im Ausschuss den Antrag zwar einstimmig verabschieden. Für die CDU-Fraktion sollte ich aber ein paar Worte dazu sagen.
- Bin ich nicht zu verstehen?
Die EU hat aufgrund der Tatsache, dass Wasser keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut ist, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss, klare Zielvorgaben gemacht. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie regelt die wesentlichen Grundbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in Europa. Sie hat den Mitgliedstaaten ein verbindliches Handlungskonzept für die Umsetzung dieser Richtlinie an die Hand gegeben. Nach dem so genannten Generationenvertrag der Wasserwirtschaft sind bis 2015 ein guter ökologischer Zustand aller Oberflächengewässer und ein guter Zustand des Grundwassers in Menge und Qualität zu erreichen. Die Definition der Nachhaltigkeit ist so zu berücksichtigen, wie sie die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung 1987 festgelegt hat. Danach bedeutet „nachhaltige Entwicklung“ eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, die dann ihre eigenen Bedürfnisse haben und befriedigen müssen.
Die Rahmenrichtlinie ist ohne Frage das geeignete Instrument, um dieses Ziel zu erreichen. Wir sagen aber auch klar: Transparenz schafft Akzeptanz. Deshalb sind nicht nur eine frühzeitige Information und Anhörung der Öffentlichkeit der richtige Weg, wie sie in Artikel 14 der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen sind, sondern es muss auch ein koordiniertes und kooperatives Vorgehen aller Betroffenen sichergestellt werden. Die Betroffenen sind als Beteiligte anzusehen. Schon in der Bestandsaufnahme, in den Pilotvorhaben, in den Forschungsvorhaben sowie in der gemeinsamen Entwicklung der Bewirtschaftungspläne und in einzelnen Maßnahmenprogrammen ist die Einbeziehung aller Betroffenen unverzichtbar. Wir sollten aus den
negativen Erfahrungen bei der Festlegung von FFH-Gebieten unsere Lehren ziehen. Die Wasserbehörden, die Gebietskörperschaften, die verbandliche Wasserwirtschaft, die Landwirtschaft, die Fischerei, die Schifffahrt, die Raumplanung, der Hochwasserschutz und der Naturschutz sollten in geeigneter institutioneller Art und Weise so früh wie möglich eingebunden werden. Nur diese rechtzeitige und umfassende Koordinierung ist geeignet, den verbindlichen Zeitrahmen in Verbindung mit allen Kontrollinstrumenten der Europäischen Kommission bis hin zum Strafgeldverfahren einzuhalten. Nur so kann das im so genannten Erwägungsgrund Nr. 13 der Wasserrahmenrichtlinie vorausgesetzte Regional- und Lokalprinzip zum Tragen kommen.
Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten und des unterschiedlichen Bedarfs innerhalb der Gemeinschaft sind spezifische Lösungen notwendig. Bei der Planung und Durchführung der einzelnen Maßnahmen zum Schutz des Wassers müssen diese unterschiedlichsten Bedingungen berücksichtigt werden. Entscheidungen sollten nach der Wasserrahmenrichtlinie deshalb auf einer Ebene getroffen werden, die einen möglichst direkten Kontakt zur Örtlichkeit ermöglicht, in der Wasser genutzt oder durch Tätigkeiten des Menschen in Mitleidenschaft gezogen wird. Deshalb haben Maßnahmenprogramme Vorrang, die sich an regionalen und lokalen Bedingungen orientieren. Dies müssen wir berücksichtigen. Die negativen Erfahrungen mit der Umsetzung anderer Richtlinien, wie z. B. der FFH- oder der Vogelschutzrichtlinie, zeigen uns, dass die Europaverdrossenheit sonst noch größer wird.
Bei der Entwicklung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme müssen wir mit Augenmaß vorgehen. Wir müssen unsere Handlungsweise danach ausrichten, dass alles von den immer knapper werdenden Haushaltsmitteln abhängt. Deshalb ist dem Freiwilligkeitsprinzip und dem Kooperationsprinzip gegenüber allen Maßnahmen des Ordnungsrechts mehr Raum zu geben. Auf diese Weise werden wir im Flächen- und Agrarland Niedersachsen mehr erreichen können.
Insbesondere sind die europäischen Fördermittel geeignet, die Akzeptanz in den Ländern zu erhöhen. Die Länderhaushalte müssen die entsprechende Gegenfinanzierung gewährleisten. Die rechtzeitige verbindliche Festlegung der Finanzmittel im Landeshaushalt ist unabdingbar, um Planungssi
cherheit für den Generationenvertrag im Sinne der Richtlinie zu schaffen.
Wir sind auch davon überzeugt, dass unsere Wasserwirtschaftsverwaltung im Lande grundsätzlich geeignet ist, die von der EU geforderte Umsetzung der Richtlinie in enger Zusammenarbeit mit den Wassernutzern, den Verbänden und den Kommunen zu leisten. Die Wasserrahmenrichtlinie erfordert Koordination, nicht aber eine Veränderung der Organisation. Wir haben einen Gestaltungsspielraum. Wir sollten und müssen ihn im Interesse einer dauerhaften Sicherstellung unseres Nahrungsmittels Nummer eins nutzen und die Umsetzung der EU-Richtlinie konstruktiv angehen. Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Juli 1998 beschäftigen wir uns in regelmäßigen Abständen mit dem Moorschutz. Zunächst lag uns ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor; jetzt liegt uns ein neuer Antrag der SPD-Fraktion aus dem Februar 2002 vor. In der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen am 30. September dieses Jahres habe ich für die CDU-Fraktion signalisiert, dass wir den Antrag der Grünen ablehnen und dem SPD-Antrag zustimmen können. Da wir über dieses Thema inzwischen auch im Plenum so häufig diskutiert haben, brauchen dazu meiner Meinung nach heute keine großen Reden mehr gehalten zu werden. Herr Minister, Sie sind zwar nicht mit gutem Beispiel voran gegangen, aber trotzdem.
Lassen Sie mich einige Punkte ganz kurz ansprechen. Das 1981 auf den Weg gebrachte Niedersächsische Moorschutzprogramm, das in den Jahren 1986 und 1994 aktualisiert worden ist, ist eine logische Weiterführung dieses Vorhabens. Die Bestandssicherung und die Entwicklung der Niedermoore sind dabei eine wichtige Voraussetzung. Der Schutz landeseigener Moorflächen muss weiter verfolgt werden, und eine ausreichende Kontrolle zur Verwirklichung des Schutzzweckes muss gewährleistet sein. Der Niedermoorschutz bedarf einer effizienten Integration in verschiedene laufende Aufgaben der Landesregierung. Das sind insbesondere die Beachtung der fachlichen Praxis bei der landwirtschaftlichen Nutzung, die Neuorientierung der Ziele für den Grünlandschutz und die Grünlandentwicklung sowie die Fortschreibung des Landschaftsprogramms.
Hoch- und Niedermoore befinden sich überwiegend in ländlich strukturierten und peripher gelegenen Regionen, in denen die Möglichkeit zur Förderung einer nachhaltigen Regionalentwicklung ergriffen werden soll. Für uns ist aber nach wie vor Voraussetzung, dass dies nur gemeinsam mit den betroffenen Grundeigentümern realisierbar ist. Was mit den landeseigenen Flächen geschieht, liegt im Bereich des Landes. Wenn aber in großem Ausmaß geplant wird, müssen die Belange der
Pächter unbedingt Berücksichtigung finden. Bewirtschaftungseinschränkungen müssen durch einen finanziellen Erschwernisausgleich geregelt werden. Die Pächter dürfen nicht benachteiligt werden. Das gilt auch für die Unter-NaturschutzStellung. Nach den uns im Fachausschuss gegebenen Informationen hoffen wir, dass unseren Forderungen entsprochen wird.
Nun noch ein paar Worte zum Tourismus. Wiesmoor wurde uns als besonders gutes Beispiel genannt. Wir hoffen, dass die Unterstützung durch die Landesregierung auch in anderen Regionen nicht ausbleibt und angemessene Ausstellungen und Dokumentationen für interessierte Bürgerinnen und Bürger erarbeitet werden.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab und stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 3104 zu. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 27. Mai 1999 ist von der Kultusministerkonferenz ein Beschluss zur Ferienregelung für die Jahre 2003 bis 2008 gefasst worden, den zu jener Zeit kaum jemand wahrgenommen hat, obwohl er verheerende Auswirkungen auf den Tourismus hat.
Ich gebe zu, dass auch ich diesen Beschluss damals nicht zur Kenntnis genommen habe. Gleiches gilt sicherlich auch für die meisten Anwesenden hier mit Ausnahme des Kultusministeriums. Die Zeit von 2003 bis 2008 war damals ja auch noch so weit entfernt. Aufgrund von Informationen eines Kurdirektors von der Küste habe ich am 13. August dieses Jahres eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung bei der Landesregierung eingereicht. Am 30. August habe ich die Antwort erhalten, die meine Fraktion aber sehr unzufrieden gestimmt hat. Daraus resultiert auch unser heutiger Antrag.
Die Antworten des Kultusministeriums - Frau Jürgens-Pieper ist nicht einmal anwesend, obwohl dieses Thema in ihren Zuständigkeitsbereich fällt sind zum Teil nicht zu akzeptieren und auch nicht nachvollziehbar. Es wurde mitgeteilt, dass sich der gesamte Ferienzeitraum wie bisher auf insgesamt elf Wochen erstreckt. Dem muss ich vehement widersprechen. Wann haben wir denn einmal nur 77 Tage Ferien gehabt? Auch wenn wir die Wochenenden zu Beginn und am Ende der Ferien mit einrechnen, so waren es nie elf Wochen. Im Jahr 2002 waren es noch 89 Tage, also zwölf Tage mehr. Im Jahr 2003 werden es 79 Tage, in den Jahren 2004 und 2005 82 bzw. 81 Tage. In den Jahren 2006 und 2007 sollen es jeweils nur 72 Tage sein, im Jahr 2008 dann wieder 81 Tage. Das Ergebnis dieser Regelung ist aber, dass wir zwischen zehn und 17 Tagen weniger Ferien haben. Das jedoch bedeutet für die gesamte Tourismus
wirtschaft - Vermieter, Hotels, DEHOGA usw. mit allen nachgelagerten Bereichen einen noch nicht überschaubaren Ausfall.
Ist Ihnen bekannt, meine Damen und Herren, dass ein Tag weniger Tourismus in Deutschland bis zu 2 Millionen weniger Gästeübernachtungen täglich bedeutet? Wenn Sie dann die geringste Ausgabensumme in Höhe von 50 Euro pro Person und Tag für Übernachtung, Essen, Trinken und anderes mehr ansetzen, so beläuft sich der tägliche Ausfall auf 100 Millionen Wirtschaftskraft.
Nach einem sehr guten Gespräch mit dem Wirtschaftsministerium und Frau Staatssekretärin Grote, für das ich mich an dieser Stelle noch einmal bedanken möchte, hat man uns u. a. zugesagt, den Ausfall für Niedersachsen dahin gehend zu berechnen. Frau Ministerin Jürgens-Pieper, können Sie diesen Einbruch für den Tourismus angesichts all der übrigen in Niedersachsen bestehenden Probleme im wirtschaftlichen Bereich durch Ihr Abstimmungsverhalten in der Kultusministerkonferenz verantworten?
Ferner haben Sie mir in Ihrer Antwort mitgeteilt, dass im Vorfeld der Beschlussfassung der Kultusministerkonferenz im Mai 1999 weder die Verkehrsminister noch die Tourismusbranche Einwände gegen die Neuregelung erhoben hätten.
Nach Ihrer Pressemitteilung über dpa vom 25. Mai 1999 bin ich nun aber doch sehr irritiert. Ich zitiere:
„Das Land Niedersachsen will das bestehende System der gestaffelten Termine für die Schulferien beibehalten. Dies sei eindeutige Meinung im Kabinett gewesen, sagte Regierungssprecher Jürgen Koerth am Dienstag in Hannover.“
Saß der Wirtschaftsminister damals nicht gemeinsam mit Ihnen am Kabinettstisch, und wurde zwischen Ihnen und ihm nicht über dieses Problem gesprochen?
Trotz der Pressemitteilung können die Gespräche nicht aufschlussreich gewesen sein; denn erst durch meine Anfrage vom 13. August 2002 zur Ferienregelung hat man im Wirtschaftsministerium angeblich hiervon erfahren. Ich bin überzeugt, dass der damalige Wirtschaftsminister, Herr Dr. Fischer, falls er von Ihnen die Information erhalten hätte, eine Reaktion aus dem Wirt
schaftsministerium hätte folgen lassen, und zwar zugunsten der Tourismuswirtschaft, besonders in Niedersachsen.
Auch die Tourismusbranche hat reagiert, auch wenn Sie das Gegenteil behaupten. Schon am 14. September 1998, also ein halbes Jahr vor dem Beschluss, hat der Deutsche Fremdenverkehrsverband mit Sitz in Bonn das Sekretariat der Ständigen Kultusministerkonferenz der Länder der Bundesrepublik Deutschland über Frau Ministerin Behler als damalige Präsidentin auf sämtliche Probleme hingewiesen. Ebenso wurde der damalige Geschäftsführer des Tourismusverbandes Niedersachsen, Herr Walter, eindringlich gebeten, die politisch Verantwortlichen im Kultusministerium auf die drohenden Konsequenzen für die Tourismuswirtschaft hinzuweisen. Noch am 7. Mai 1999, also drei Wochen vor Ihrem Beschluss, hat der tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSUBundestagsfraktion, Herr Brähmig, alle Ministerpräsidenten der Länder angeschrieben und noch einmal dringend auf die Problematik hingewiesen. Eigenartigerweise hat das Land Niedersachsen neben Hamburg und Bremen nicht auf das Schreiben reagiert. Alle anderen Bundesländer haben dazu eine Stellungnahme abgegeben.
Mir ist bekannt, dass sich die meisten Bundesländer scheuen, schon ab 15. Juni Ferien zu haben. Dies ist durch die neue Regelung besser gelöst. Das steht außer Zweifel. Aber warum ist nicht grundsätzlich Ferienbeginn ab Ende Juni, und warum dauern die Ferien nicht grundsätzlich bis Mitte September, z. B. bis zum 15. oder 17. September?
Frau Ministerin Jürgens-Pieper, Sie teilen mir ferner in Ihrer Antwort mit, dass gerade der spätere Ferienbeginn im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen den niedersächsischen Feriengebieten mit ihren Ferienbetrieben besonders zugute komme. Haben Sie sich die Zahlen eigentlich genau angesehen? Im Jahre 2004 überschneiden sich die Ferien von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen um vier Wochen, im Jahr 2005 um drei Wochen, im Jahr 2006 um fünf Wochen und im Jahr 2007 um drei Wochen. Wissen Sie überhaupt, was das für Niedersachsen bedeutet?
Jeder Vermieter in Niedersachsen kann sein Bett pro Nacht nur einmal vermieten.
Zwangsläufig wird die neue Ferienregelung dazu führen, dass Gäste in andere Destinationen ausweichen. Wir als Niedersachsen verlieren unsere Gäste an andere Regionen in Deutschland oder ins Ausland. Jeder Gast, der sich von seinem langjährigen Ferienort abwendet, ist ein verlorener Gast. Der kommt nie wieder. Das kann doch nicht im Sinne dieser Landesregierung sein.
Anstatt den Tourismus in Niedersachsen, wie versprochen, zu fördern, wird dem Fremdenverkehrsgewerbe mit der Zustimmung Niedersachsens zur neuen Ferienregelung ein weiterer Knüppel zwischen die Beine geworfen.
Und dann, Frau Jürgens-Pieper, teilen Sie mir in Ihrer Antwort auf meine Frage, welche Initiative die Landesregierung wo und wann ergreifen will, die für den Tourismus so verheerende Ferienregelung wieder zu verändern, mit, dass keine Initiativen erwogen würden, hieran etwas zu verändern.
Das betonen Sie auch in Ihrer Pressemitteilung vom 28. Mai 1999. Ich zitiere:
„Ich bin mit der Einigung verkehrsmäßig und auch touristisch sehr zufrieden.“
Sehen Sie durch die Verkürzung wirklich keine Beeinträchtigungen für Familien mit schulpflichtigen Kindern in dann teureren Unterkünften, überfüllten Ferieneinrichtungen, auch durch ein noch höheres Verkehrsaufkommen mit noch mehr Staus?
Uns als CDU-Fraktion ist bewusst, dass eine Änderung der Ferienregelung für die Jahre 2003 und 2004 nicht mehr möglich ist, da mittlerweile Kalender gedruckt sind, Reiseveranstalter ihre Urlaubsangebote veröffentlicht haben, diese zum Teil schon gebucht sind usw. Für 2005 muss aber dringend eine Veränderung eintreten, um der Tourismuswirtschaft wieder neue Perspektiven zu geben und die Zukunft positiv zu gestalten. Für unser Anliegen bitte ich Sie, Frau Ministerin Dr. Knorre, und Ihr Haus um Unterstützung zum Wohle unserer Tourismuswirtschaft.
Am 7. März 2002 hat der Deutsche Reisebüro- und Reiseveranstalterverband alle Kultusministerien nochmals auf die Schwierigkeiten der neuen Ferienregelung hingewiesen. 14 Bundesländer haben geantwortet, nur wieder Niedersachsen und Hamburg nicht. Ist das nun Absicht, Frau Ministerin, oder ist die Sache für Sie ausgestanden?
Ich fordere Sie auf, in Ihrem Hause noch einmal über die Veränderung ab 2005 zu beraten. Es geht um die Menschen, die zu uns kommen und die bei uns leben.
Nun komme ich zu Punkt b) unseres Antrages, zu der Forderung, zu überprüfen, ob die Möglichkeit zur Einrichtung von Winterferien in Niedersachsen besteht. Der Tourismusforscher Axel Dreyer hat die Kultusminister schon am 21. Mai 1999 aufgefordert, die Schulferien neu zu regeln. Die derzeitige Ferienverteilung sei veraltet und familienfeindlich, sagte der Professor der Hochschule Harz. Er forderte die Einführung von Winterferien zwischen Weihnachten und Ostern, da sich das Reiseverhalten der Deutschen massiv verändert habe. Die Winterferien sollten wie die Sommerferien in den Bundesländern zeitlich versetzt beginnen.
Die freien Tage der neu geschaffenen Winterferien könnten von den sechs Wochen langen Sommerferien genommen werden.
Würden diese kürzer, könnten sie sich auch besser über die Sommermonate verteilen.
In den ostdeutschen Bundesländern sind Winterferien längst etabliert. Gerade die touristischen Kernregionen Niedersachsens, nämlich die Küste und der Harz, würden davon profitieren.
- Dazu kann ich Ihnen etwas sagen. Ich komme aus einer Region, in der der Tourismus eine riesengro
ße und lebensnotwendige Rolle spielt. So kommen z. B. Leute, die wegen des Karnevals aus dem Rheinland flüchten, zu uns an die Küste.
Frau Seeler, Sie können ruhig lachen. Sie müssen nicht vom Tourismus leben. Aber es gibt Menschen, die von ihm abhängig sind. Ich bitte Sie, auch an diese Menschen zu denken.
- Sie können lachen und machen, was Sie wollen, aber jeder Mensch muss arbeiten, auch in der Tourismuswirtschaft. Wenn Sie das nicht sehen, wenn Sie für diese Menschen kein Verständnis haben, dann tun Sie mir sehr Leid!
Die Gesamtdauer der Ferien pro Jahr darf dadurch natürlich nicht ausgeweitet werden. Eventuell könnte man, unabhängig von der Aussage Herrn Professor Dreyers, auch durch die Verkürzung der Herbst- und der Weihnachtsferien zu einer einvernehmlichen Regelung finden, die in der Bevölkerung sicherlich auf Zustimmung stieße.
- Sie können noch so schreien, das interessiert mich überhaupt nicht. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss noch einige Ausführungen zu dem machen, was hier seitens der SPD-Fraktion von Herrn Robbert gesagt worden ist. Sie sagen, das sei mit dem
DEHOGA nicht abgesprochen. Herr Robbert, bei dem Gespräch, das wir im Wirtschaftsministerium mit Frau Staatssekretärin Dr. Grote geführt haben, war der DEHOGA durch den Landesgeschäftsführer Herrn Bahlke vertreten. Beim DEHOGA ist die Not und Sorge genauso groß wie bei den Vermietern und den Hoteliers. Ich weiß überhaupt nicht, wo Ihnen dieses Märchen erzählt worden ist. Die waren mit an einem Tisch und haben die gleichen Bedenken und Sorgen geäußert wie alle anderen auch.
Sie sagen, Sie sehen in diesem Antrag keine Familienfreundlichkeit. Ich muss Sie wirklich fragen: Können Sie das verantworten? Ich weiß nicht, aus welcher Region Sie kommen, wahrscheinlich aus der Cuxhavener Gegend, soweit ich das eben aus Ihren Äußerungen erfahren habe.
Wissen Sie eigentlich, dass Sie auch Verantwortung für die Küste tragen? Deswegen ist das für mich nicht nachvollziehbar.
Bei dem Gespräch damals war auch die neu gegründete TourismusMarketing Niedersachsen dabei. Auch Frau Ruh als Geschäftsführerin hat diese Bedenken ganz stark geäußert.
Frau Ministerin Jürgens-Pieper, wenn Sie sagen, die Landesregierung sehe keinerlei Veranlassung, muss ich Frau Ministerin Dr. Knorre fragen, ob sie das auch so sieht und sagt: Wir müssen uns nicht dafür einsetzen, dass viele Dinge, die sich überschneiden, die für uns in der Zukunft sicherlich sehr schwierig werden, zum Teil sogar nicht mehr nachvollziehbar sind, geändert werden. - Die Frage ist also, ob sie das unterstützen kann. Ich höre hier „die Landesregierung“. Dann muss ich sie einbeziehen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das in Ihrem Hause genauso gesehen wird, Frau Dr. Knorre. Ich hätte dazu von Ihnen ganz gerne noch eine Stellungnahme.
Frau Ministerin Jürgens-Pieper, Sie lehnen die Winterferien ab. Das kann ich nicht verstehen. Denken wir doch an den Harz. Der Harz bittet schon seit Jahren darum, dass wir Winterferien bekommen. Wir wissen, dass der Tourismus dort sehr vom Schnee abhängig ist. Wenn die im Winter eine zusätzliche Möglichkeit über acht bis zehn Tage bekommen könnten, muss man doch darüber nachdenken. Man kann nicht im Vorfeld alles ablehnen. Man muss sagen: „Liebe Leute, wir müssen uns an einen Tisch setzen und dann darüber
reden.“ Aber einfach etwas abzulehnen, das kann ich so nicht hinnehmen. Das möchte ich Ihnen noch einmal ganz deutlich sagen. Sprechen Sie mit den Harzern, hören Sie sie an. Kurdirektor Klamt aus Braunlage hat gesagt: „Es gäbe für uns im Harz nichts Besseres, als wenn wir endlich Ferien bekämen.“ Vielleicht kann Herr Kollege Grote das unterstützen. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Niedersachsen verfügt mit dem Westharz über eine der schönsten deutschen Urlaubslandschaften mit einer reizvollen Natur und vielfältigen touristischen Möglichkeiten. Aber dem niedersächsischen Harz geht es leider sehr schlecht. Gegenüber vergleichbaren Regionen wie dem Schwarzwald, dem Sauerland oder dem Bayerischen Wald fällt der Harz deutlich zurück.
Seit 1990 sind die Übernachtungszahlen in Häusern mit mehr als acht Betten um rund 1,3 Millionen Gäste zurückgegangen. Die Zahl der betrieblichen Insolvenzen hat sich seit 1990 geradezu verdoppelt. Die Arbeitslosenquote mit rund 13 % gehört zu den höchsten in Niedersachsen. Im produzierenden Gewerbe ist seit 1996 die Zahl der Vollzeitbeschäftigten um 25 % gesunken.
Diese beängstigende Entwicklung hat natürlich auch Auswirkungen auf den Einzelhandel, verringert die Chancen, auch für Gäste ein attraktives Angebot zu machen. Es kommt zu Leerständen von Geschäften, die das Image negativ beeinflussen.
Die im Tourismus erwirtschafteten Umsätze stagnieren oder sinken sogar in dramatischer Weise ab. Die finanzielle Situation der Harzkommunen ist bis auf sehr wenige Ausnahmen schlichtweg katastrophal. Die Zahlen sind geradezu erschütternd.
Fazit: Eines der schönsten und wichtigsten Urlaubsgebiete Deutschlands befindet sich nicht nur in der Krise, sondern droht abzustürzen. Der Harz hat unter der Teilung Deutschlands schwer gelitten. Eine zusammenhängende Region wurde in der Mitte zerschnitten. Nach dem Kriege fanden Vertriebene und Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten im Harz eine erste Bleibe und Unterkunft. Mühsam musste der Tourismus wieder aufgebaut
werden. Damals besann man sich auf die Stärken des Harzes: die einzigartige Waldlandschaft, eine gesunde Luft und intakte Umwelt, die Urlaubern Ruhe und Erholung bot. Kur und Gesundheit, Wandern in der Natur, Wintersport und ein kulturelles Angebot - der Harz wurde als touristisches Urlaubsziel angenommen. In den 70er-Jahren stiegen die Zahlen bis auf mehr als 10 Millionen Übernachtungen im Jahr.
Den Harz wieder nach vorn zu bringen, muss bedeuten, sich auf seine Stärken zu besinnen. Ruhe und Erholung, Wandern, Gesundheit und Umwelt das sind die Pluspunkte. Deshalb halte ich es nicht für hilfreich, wenn die Landesregierung in ihrer Antwort schreibt, der Westharz leide generell unter einer Überalterung der Gästestruktur. Der Harz muss für alle Generationen da sein.
Er muss auch ein Angebot für jüngere Leute und auch für Kinder bieten. Aber gerade die mittlere und ältere Generation ist traditionell eine Zielgruppe der deutschen Mittelgebirge. Man sollte deshalb nicht sagen, dass der Harz darunter leidet, sondern sich mehr Gedanken darüber machen, wie man diesem zentralen Klientel des Harzes den Aufenthalt noch angenehmer und attraktiver machen kann,
wie man also noch mehr dieser Gästegruppen für den Harz begeistern kann. Modernität und die Zielgruppe der mittleren und älteren Jahrgänge schließen sich nicht aus.
Die Bedürfnisse der Gäste haben sich gewandelt. Neue Erwartungen werden gestellt. Deshalb ist es richtig, wenn sich der Harz auch für die so genannten Trendsportarten, wie z. B. Mountainbiking, öffnet.
Aber auch hier gilt: Das Gute geht an seiner Übertreibung zugrunde. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der Harzbesucher müssen in Einklang gebracht werden. Vor allem aber darf das Kapital nicht zerstört werden: eine gesunde Umwelt, eine Ruhe und Erholung bietende Naturlandschaft, ein einzigartiges Heilklima - unabhängig vom Wetter. Es ist deshalb richtig, die Nationalparke im Harz weiter auszubauen und das Ziel einer Zusammenführung der beiden Nationalparke in Niedersach
sen und in Sachsen-Anhalt nicht aus dem Auge zu verlieren. Auch das Projekt WildTiernis ist geeignet, den Besuchern ein attraktives und harzgemäßes Angebot zu machen.
Den Harz attraktiver zu machen, ihn für neue Gästezielgruppen zu erschließen, das ist ein sehr wichtiges Ziel, meine Damen und Herren. Aber auch hierbei muss gut abgewogen werden. Tourismus muss natur- und menschenverträglich bleiben. Deshalb ist es richtig, den Ökotourismus zu fördern. Deshalb muss mit Vorsicht darangegangen werden, Projekte wie z. B. die Seebühne auf der Okertalsperre zu entwickeln. Unter dem Strich darf die Belastung nicht den Nutzen für den Harz übersteigen.
Dazu bedarf es genauer Untersuchungen und auch Konzepte. Ich bin dafür, den Tagestourismus zu fördern. Auch das gehört zum Harz, aber nicht an erster Stelle. Blicken sie in das Allgäu oder in den Schwarzwald. Dort hat man mit dem Schwerpunkt Gesundheit und Erholung beeindruckende Erfolge erzielt. In der Ausgabe der Welt vom vergangenen Montag können Sie auf Seite 1 einen Artikel mit der Überschrift „Einfach wanderbar“ lesen. Die deutschen Urlauber entwickeln in dieser Saison Heimatgefühle. Mit Hinweis auf den Harz wird das Umsatzvolumen der Wanderer von 6 Milliarden Euro im Jahr hervorgehoben. Der gesundheitsorientierte Urlaub gewinnt deutlich an Boden. Das ist eine wichtige Chance für den Harz. Man soll die Stärken des eigenen Ortes betonen und pflegen, sie aber nicht verzetteln. Von zentraler Bedeutung ist, dass der Gast ein modernes und leistungsfähiges gastronomisches Angebot vorfindet.
Die Antwort auf die Große Anfrage macht deutlich, dass es im Harz Nachholbedarf gibt. Gerade auch in den Jahren des Zuwachses nach der Wiedervereinigung wurde vielfach versäumt, in die Zukunft zu investieren. Das ist nunmehr deutlich spürbar. Da muss man sich schon die Frage stellen, ob es richtig ist, wenn die Landesregierung in dieser Region eine Hotelförderung vornimmt, die auf den oberen Bereich, nämlich ab vier Sterne, abzielt.
Die Gastronomie im Harz ist mittelständisch geprägt. Der Hinweis in der Antwort, dass hier ein Bereinigungsprozess stattfinde, kann nicht befriedigen. Das Land darf nicht nur dort tätig werden, wo es um Upperclass geht, es muss sich vor allem auch um den Mittelstand kümmern.
Die Tourismusoffensive Harz 21, die Harzkonferenz, der Einsatz von Mitteln zur Strukturförderung sind wichtig und richtig, aber das reicht nicht aus. Die üblichen Instrumentarien schaffen es nicht, die Krise im Harz zu überwinden. Das muss die Landesregierung endlich zur Kenntnis nehmen. Deshalb sagen wir: Wir brauchen mehr Aufmerksamkeit für den Harz. Wir müssen endlich begreifen, dass hier eine ganze Region auf der Kippe steht. Wenn wir nicht jetzt massiv tätig werden, wird sich die Krise verschärfen und wird sich der Abstand zu anderen Regionen auf Jahre, wenn nicht sogar auf Jahrzehnte verfestigen. Deshalb müssen alle Kräfte gebündelt werden. Jetzt müssen unverzüglich Überlegungen angestellt werden, ob und wie ein Sonderprogramm Harz entwickelt werden kann, das dieser wichtigen Region in Niedersachsen wieder eine hinreichende Zukunftsperspektive gibt. Wenn man sieht, welchen Stellenwert der Tourismus bei der Landesregierung insgesamt hat, wenn man sieht, welchen Stellenwert der Tourismus in anderen Bundesländern hat, dann kann man schon Zweifel bekommen, ob diese Landesregierung die notwendige Kraft, den notwendigen Willen und die notwendige Fähigkeit hat, um das Entscheidende für den Harz zu tun.
Der Ministerpräsident fehlt einmal wieder - wie so häufig.
- Ich wollte ihn ansprechen.
- Schäbig - das Wort haben Sie gebraucht, nicht ich, Herr Kollege Mühe.
Ich beklage hier seinen persönlichen Einsatz für seine Heimatregion. Die bisherigen Konzepte der Landesregierung sind nämlich allesamt gescheitert. Es bedarf jetzt einer deutlichen Modernisierung der touristischen Infrastruktur und der Pflege eines zeitgemäßen Images. Das darf aber nicht nur in die Antwort auf die Große Anfrage geschrieben werden. Nein, dazu bedarf es auch der Taten seitens der Landesregierung. Wer versäumt, mit der Entwicklung Schritt zu halten und sich den stets verändernden Bedingungen anzupassen, weil er glaubt, man könne von der Tradition leben, und wer nicht bereit ist, zu investieren und das Angebot von alten Vorstellungen zu lösen und es zu verbessern, der wird in das Hintertreffen geraten und mit der Zeit vom Markt verdrängt.
Der Ostharz macht es uns doch vor. Dort hat man massiv in die Infrastruktur investiert. Der Ostharz ist nach 40 Jahren sozialistischer Zerstörung auf einem guten Wege. Ja, der Westharz ist sogar in Gefahr, vom Ostharz abgehängt zu werden. Da können wir doch nicht einfach beiseite sehen und so tun, als sei dies schicksalhaft. Politik kann handeln. Politik muss handeln. Es ist richtig, den Harz als einheitliche touristische Destination zu betrachten. Aber dann muss das Leistungsangebot, dann muss die touristische Infrastruktur auf demselben Level wie im Osten sein. Dass der Harz bei Ihnen nur am Rande mitläuft, macht allein schon das Messerstandkonzept deutlich. Zu 75 % stand auf dem Harz-Stand während der ITB der Ostharz im Vordergrund. Der Harz lief bei Sachsen-Anhalt mit, als hätte er mit Niedersachsen nichts zu tun.
Ich bin dort gewesen. Deshalb weiß ich, worüber ich rede. Ich habe mich vor Ort informiert.
Es ist begrüßenswert, dass die TMN ab 2003 ein einheitliches Messekonzept vorstellen soll. Spätestens auf der nächsten ITB in Berlin werden wir uns dann vor Ort informieren. Der Harzer Verkehrsverband wird jährlich gemeinsam von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt für Marketingzwe
cke mit ca. 250 000 Euro unterstützt. Aber hat der Westharz davon hinreichend Nutzen? Uns allen ist bekannt, dass Werbung die wichtigste Maßnahme überhaupt ist. Aber wo finden wir in einer der großen überregionalen Zeitungen z. B. Werbung für den Westharz? Ich kann Ihnen nur sagen: Wer nicht wirbt, der stirbt.
Wir müssen überlegen, ob wir nicht eine Sonderförderungsregion Niedersächsischer Harz bilden, denn die Situation ist doch so: Viele der HarzKommunen können die angebotenen Fördermittel nicht wahrnehmen, weil sie finanziell nicht in der Lage sind, sie kozufinanzieren.
So läuft Förderpolitik ins Leere, anstatt wirksam zu helfen. Sie geben das ja auch in Ihrer Antwort zu, indem Sie darauf hinweisen, dass Ihnen die Finanzsituation der Gemeinden und Landkreise im Harz nur einen geringen Handlungsspielraum für neue Investitionen ermöglicht, sodass Förderungen oftmals nur eingeschränkt in Anspruch genommen werden können. Gleichzeitig schreiben Sie aber, dass die Förderprogramme im Allgemeinen intensiv genutzt würden. Was denn nun? Wer Zukunft gewinnen will, muss investieren.
Wer im Harz dazu nicht in der Lage ist, dem muss geholfen werden. Deshalb ist es so wichtig, dass in Niedersachsen endlich eine andere Finanzpolitik betrieben wird, eine Finanzpolitik, die den Kommunen nicht jährlich 255 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich vorenthält,
eine Finanzpolitik, die nicht den Bäderansatz streicht, eine Finanzpolitik, die sich nicht immer neue Belastungen für die Kommunen einfallen lässt.
Die im April 2000 gegründete Strukturkonferenz Harz - wir reden gleich noch miteinander, Herr Dr.
Domröse - soll bei der Bewältigung der hoch defizitären Finanzsituation der Gemeinden die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit wiederherstellen. Doch wie stellt man sich das vor? - Ca. 20 Millionen Euro sind für die Jahre 2000 und 2001 als Bedarfszuweisung - hören Sie bitte zu an die finanzschwachen Kommunen geflossen. Doch wo ist dieses Geld geblieben? - Für 2002 sind weitere 5,11 Millionen Euro dieser Mittel in Aussicht gestellt. Wenn man sich die erschütternden Zahlen des Landkreises Goslar für 2002 mit einem Gesamtfehlbedarf von 62,7 Millionen Euro sowie des Landkreises Osterode mit einem Gesamtfehlbedarf von „nur“ 1,8 Millionen Euro ansieht und die Stadt Goslar mit einem Minus von 8,4 Millionen Euro aufwartet, sind die vorgesehenen Bedarfszuweisungen nicht einmal ein Tropfen auf dem heißen Stein. Ich könnte noch andere Gemeinden aufzählen, in denen die Haushaltslage ebenso katastrophal ist. Ich möchte uns aber nicht total entmutigen. Eigenartigerweise hat als einzige Stadt im Westharz Bad Harzburg einen ausgeglichenen Haushalt.
Meine Damen und Herren, ist das nicht der beste Beweis dafür, wie wichtig ein intakter Tourismus ist? Hier ist kontinuierlich an der Verbesserung und an dem Ausbau der Infrastruktur gearbeitet worden, und der Erfolg ist nachweisbar. Zum Vergleich möchte ich noch eine Zahl nennen, für die ich wirklich keine Worte mehr finde: Die kleine Gemeinde Bad Grund hat in den Jahren 2000 und 2001 Kontingentmittel und Mittel aus der Strukturkonferenz von insgesamt 7,6 Millionen Euro erhalten. Aber - das sage ich auch - es ist natürlich richtig und wichtig, darauf zu achten, wo die Investitionen bleiben. Herr Dr. Domröse, ich spreche Sie hier persönlich an. Der Niedergang Ihres Heimatortes Bad Grund ist nicht ohne Ursachen entstanden.
Es hat auch etwas mit den dort verantwortlichen Persönlichkeiten zu tun. Wir erkennen an, dass die Landesregierung in Bad Grund einen großen Mitteleinsatz getätigt hat. Aber wo sind diese Mittel eigentlich geblieben? Was haben sie vor Ort eigentlich bewirkt? Herr Dr. Domröse, vielleicht versuchen Sie einmal, uns aus Ihrer Sicht eine
Antwort zu geben. Sie haben ja bislang in wirklich bemerkenswerter Weise zu alledem geschwiegen.
Es kommt darauf an, die Harzregion aus sich selbst heraus zu stärken. Die Starken fördern, bei den Schwachen helfen, das muss die Leitlinie sein. Die Menschen dort können etwas leisten. Sie haben das notwendige Fachwissen, den notwendigen Willen, den Harz wieder ganz nach oben zu führen. Sie sagen, zusätzliche Hilfen aus dem Wirtschaftsförderfonds würden im Einzelfall geprüft. Mit Kleckern kommen wir nicht weiter. Hier sind Gesamtkonzepte gefordert. Es geht nicht um Einzelförderung, sondern darum, eine ganze Region in den Blick zu nehmen und wieder nach vorne zu bringen.
Ich schlage deshalb vor, nach dem Wolfsburger Vorbild eine Harz AG mit dem Ziel zu gründen, die vorhandenen Kräfte im Harz zu bündeln, sie auf der Grundlage einer ehrlichen Stärken/Schwächen-Analyse auf gezielte Themenfelder hin zu konzentrieren. Somit kann ein klares Leitbild entwickelt werden, können unterschiedliche Initiativen auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten, kann aus dem Harz selbst heraus entwickelt werden, was man wirklich erreichen will. Hierbei muss das Land behilflich sein, um die finanzielle Grundlage für solch eine Harz AG abzusichern.
Ich bin sofort fertig. Nur noch eine halbe Minute.
Stichwort „Wolfsburg“: Neben der Autostadt wirbt Wolfsburg mit dem Allerpark und einer geplanten künstlichen Skiabfahrt. Können Sie sich vorstellen, wie dies auf die Harzer wirkt, wenn man die natürlichen Berge hat? - Ich verstehe die Autostadt durchaus als attraktives Ergänzungsangebot, auch für Harzurlauber. Die Autostadt Wolfsburg erarbeitet nach Aussagen der Landesregierung u. a. in Zusammenarbeit mit verschiedenen Tourismuspartnern im Harz ein Programm. Das ist in Ordnung. Doch ist nach unseren Informationen im Harz von dieser Arbeit nichts bekannt.
Meine Damen und Herren, ich finde, dass diese Große Anfrage der CDU-Fraktion sehr wichtig war
und ist, und ich bin überzeugt, dass der Weg zur Tourismusbelebung im Westharz sicherlich sehr dornig wird. Aber wir müssen und wollen uns der Herausforderung stellen. Das Land Niedersachsen steht in der Pflicht, dringend und sofort zusammen mit den Harzern Konzepte zu entwickeln, die die Stärken des Harzes berücksichtigen und weiterentwickeln, damit eine ganze Tourismusregion nicht zum Sterben verurteilt wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte vorwegnehmen: Ich habe noch nie erlebt, dass sich hier ein Redner ans Rednerpult stellt, die Opposition nach Strich und Faden beschimpft, aber nicht ein einziges Argument vorträgt, warum sie denn diese neuen Wege der Tourismuswirtschaft beschreiten soll.
Zum anderen möchte ich dazu sagen: Eine Order der Fraktionsführung, Herr Kollege Peters, gibt es bei uns nicht.
Wenn die Mitglieder des Fachausschusses etwas befürworten oder ablehnen, dann macht bei uns die Fraktionsführung das mit. Bei uns gibt es nicht solche Direktiven, wie es sie vielleicht bei Ihnen gibt.
Meine Damen und Herren, nun aber zur Sache. Ich bringe nämlich Argumente und schimpfe nicht nur.
In der ersten Beratung des SPD-Antrages zu den neuen Wegen in der Tourismuswirtschaft am 14. Juni 2001 habe ich für meine Fraktion geäußert, dass damit hoffentlich positive Auswirkungen für alle Destinationen erwirkt und gute Voraussetzungen für den Tourismus in Niedersachsen geschaffen würden. Leider habe ich diesen Eindruck nach fast einjähriger Diskussion, Beratung und Information in keiner Weise. Es ist zwar viel geredet worden, aber ein griffiges, akzeptables Konzept ist dabei bislang nicht herausgekommen.
Die Gründung der neuen TourismusMarketingGesellschaft begrüßen wir sehr, auch die Arbeit der Geschäftsführerin. - Herr Peters, ich möchte, dass Sie genau zuhören.
Doch wo kaum Geld für Initiativen zur Verfügung steht, ist es schwierig, außer Informationen positive Aspekte zu setzen. Uns allen ist bekannt, dass sich die Situation im Tourismus in Niedersachsen in den vergangenen Jahren nicht verbessert hat. Die genauen Zahlen für 2001 liegen uns bisher noch nicht vor.
Ich möchte hier besonders den Harz ansprechen. Nach der Beantwortung unserer Großen Anfrage zur Situation im Harz - vermutlich im Juni-Plenum - ist es hoffentlich möglich, grundsätzlich Weichen z. B. für die dortige Weiterentwicklung zu stellen.
In diesem Zusammenhang spielt die Umstrukturierung der regionalen Verbände sicherlich auch eine große Rolle. Ob es aber zeitgemäß und fördernd ist, die Zuweisung stufenweise abzubauen, stellen wir zumindest in Frage. Das Gleiche gilt auch für die Offenen Foren Tourismus. Hat es bislang ein positives und vor allem ein erfolgreiches Ergebnis für irgendeine Region außer vielen Reden und Unmengen von Papier gegeben?
Meine Damen und Herren, mit direkten finanziellen Zuweisungen für direkt betroffene Regionen können und müssen wir den Tourismus fördern, um im Vergleich zu anderen Fremdenverkehrsregionen den Anschluss nicht zu verlieren. Leider ist aber wegen der überaus desolaten Finanzsituation der Kommunen z. B. eine Ziel-2-Förderung in vielen Bereichen nicht mehr möglich, da die Kofinanzierung nicht mehr geleistet werden kann und somit diese Mittel nicht verwandt werden können. Der Jubel über das PROLAND-Programm sowie die Ziel-2-Förderung war groß. Doch wird das auch zu dem Erfolg führen, den man sich versprochen hat?
Ein weiterer Baustein in der gesamten Palette der Tourismuswirtschaft ist nach wie vor die Verkehrsanbindung, die ja auch im Fachausschuss noch einmal ausdrücklich diskutiert wurde. InterRegio-Verbindungen sind in keinem Bundesland so stark reduziert worden wie in Niedersachsen. In Richtung Norddeich fahren z. B. noch zwei Züge statt bisher vier. In Richtung Wilhelmshaven sind alle vier Verbindungen ersatzlos gestrichen worden. Wer sich der Bedeutung des Tourismus u. a. an der Küste bewusst ist - das müsste eigentlich für die Landesregierung der Fall sein -, kann trotz Verhandlungen mit der Bahn nicht zulassen, dass
solche Verbindungen zum Teil bzw. ganz gestrichen werden.
Während eines Informationsgesprächs von Mitgliedern der CDU-Fraktion mit der VEJ - das ist die Verkehrsregion Nahverkehr Ems-Jade - am 16. April wurde uns folgender Vergleich vorgestellt - ich möchte Sie bitten, genau zuzuhören -: Von Bremen fährt ein Gast mit einem IC durchgehend in fünfeinhalb Stunden 439 km nach Binz auf Rügen, ohne ein einziges Mal umsteigen zu müssen. Von Bremen zur Insel Langeoog benötigt der Gast bei 150 km Entfernung bei fünfmaligem Umsteigen - Vater, Mutter, zwei Kinder, vier Koffer; die Leute sind begeistert - dreieinhalb bzw. viereinhalb Stunden und an den Wochenenden sogar sechs Stunden, um das Ziel zu erreichen. Wenn eine solche Verkehrsanbindung tourismusfördernd sein soll, meine Damen und Herren, müssen wir uns nicht wundern, wenn die Gäste andere Ziele, aber nicht Niedersachsen ansteuern.
Das gleiche Problem stellt sich beim Radwegebau. Die Landesregierung lobt das gute Radwegenetz, verschweigt aber die vielen Lücken, die eine durchgehende Verbindung vieler Radwegstrecken nicht gewährleisten.
In ihrem Antrag fordert die SPD-Fraktion neue Radwege, und die Landesregierung streicht im gleichen Atemzug für die nächsten vier Jahre die Mittel für den Radwegebau.
- Das stimmt wohl!
- Mien lever Mann, du hest dat sicher noch gar nich mitkriegen.
- Das, was bewilligt ist, aber nicht das, was neu beantragt wird. Herr Bontjer, ein bisschen lesen können wir noch, und zuhören auch.
- Aber wenn keine Kofinanzierung möglich ist, dann ist das ganze Thema durch.
- Herr Plaue, Sie müssen sich einmal vor Ort informieren, was in den Kommunen los ist. Dann können Sie hier etwas sagen.
Wir alle wissen, dass mehr als 150 000 Menschen in Niedersachsen mit den vor- und nachgelagerten Bereichen vom Tourismus leben, dem wir uns stellen wollen und auch müssen. Dazu gehört auch, dass die Infrastruktur erhalten bleibt und die Kurund Erholungsorte dafür Vorleistungen erbringen müssen. Diese Vorleistungen sind aber nur möglich, wenn sie auch bezahlt werden. Für mich ist daher nicht nachvollziehbar, dass die Wirtschaftsministerin immer wieder die Streichung der Kurabgabe in die Diskussion bringt, ohne einen finanziellen Ausgleich dafür vorzusehen.
Sie ruft damit große Verunsicherung hervor. Mehr als 30 Millionen Euro Kurabgabe werden jährlich in den Kur- und Erholungsorten eingenommen. Will die Landesregierung für diese Summe in Zukunft selbst aufkommen? Dann wären wir damit einverstanden. Eine neu installierte Projektgruppe nach mehreren Arbeitsgruppen soll nun die Lösung dieses Problems finden. Ich bin gespannt, welches Ergebnis uns in absehbarer Zeit dazu vorgelegt wird.
Der Tourismus in Niedersachsen hat einen herausragenden Stellenwert. Viele Menschen erwarten von uns, dass wir uns dieser Verantwortung stellen, besonders auch für die Arbeitsplätze. Dafür müssen wir Weichen stellen, die realistisch und umsetzbar sind, wozu auch die notwendige finanzielle Unterstützung gehört.
Der uns vorliegende SPD-Antrag weist uns jedoch leider nicht die neuen Wege für unsere Tourismuswirtschaft. Somit lehnen wir diesen Antrag ab. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der uns vorliegende Antrag der SPDFraktion „Den Schutz der niedersächsischen Moore fortentwickeln“ kommt mir, von leichten Ergänzungen zu den Niedermooren einmal abgesehen, wie ein Duplikat des Antrags der Grünen vom Juli 1998 vor.
Die Beratung jenes Antrags wurde in der letzten Umweltausschusssitzung eigenartigerweise erneut zurückgestellt.
War das nun Zufall oder Absicht? Eigenartig erscheint mir die Sache auf jeden Fall, vor allem deshalb, weil die Kollegin Steiner immer wieder vertröstet wurde, wenn sie nachgefragt hat, wann ihr Antrag nun endlich behandelt werden soll.
Nichtsdestotrotz liegt uns heute der SPD-Antrag vor, und über den haben wir zu beraten. - Etlichen Punkten dieses Antrags - das kann ich so feststellen - kann sich die CDU-Fraktion anschließen.
- Genau. - Niedersachsen ist das Land mit den bundesweit meisten Moorgebieten. Kultivierung und Torfabbau, vor allem durch die Generationen, die vor uns gelebt haben, haben diesen Gebieten aber fast den Garaus gemacht. Das erfolgreiche niedersächsische Moorschutzprogramm von 1981 und 1986, vom damaligen Ministerpräsidenten Dr. Ernst Albrecht auf den Weg gebracht, ist im Jahr 1994 aktualisiert worden, was wir als logische Weiterführung ansehen und somit unterstützen.
Als gelungenes Beispiel wird in Ihrem Antrag, meine Damen und Herren der SPD-Fraktion, das Moorschutzgebietssystem zwischen Papenburg und Oldenburg genannt. In enger Zusammenarbeit mit den Landwirten und der Torfwirtschaft werden die Ziele des Naturschutzes dazu voll umgesetzt. Die Überlegung, gegebenenfalls auch Niedermoore wie die hannoversche Moorgeest, das Seengebiet bei Bederkesa und die Diepholzer Moorniederung in größerem Umfang zu integrieren, halten wir für richtig. Ebenso können wir ein Konzept zur Bestandssicherung und Entwicklung der Niedermoore grundsätzlich unterstützen.
Sehr wichtig erscheint es uns von der CDU-Fraktion, dass der in Ihrem Antrag erwähnte Schutz landeseigener Moorflächen weiterverfolgt wird und eine ausreichende Kontrolle die Verwirklichung des Schutzzwecks gewährleistet. Soweit mir bekannt ist, läuft in diesem Bereich die Zusammenarbeit der Bezirksregierungen mit den Moorverwaltungen, den Landwirten, der Torfindustrie und der Bevölkerung relativ gut.
Bei dem in Ihrem Antrag vorgesehenen Niedermoorschutz bedarf es einer effizienten Integration in verschiedene bereits laufende Aufgaben der Landesregierung. Das sind insbesondere die Beachtung der fachlichen Praxis bei der landwirtschaftlichen Nutzung, die Neuorientierung der Ziele für Gründlandschutz und Entwicklung sowie die Fortschreibung des Landschaftsprogramms. Ebenso soll der Schutz von Hoch- und Niedermooren wesentliche Beiträge zur Umsetzung der Was
serrahmenrichtlinie sowie zur Verwirklichung des Klimaschutzes leisten.
Hoch- und Niedermoorbereiche befinden sich in überwiegend ländlich strukturierten und peripher gelegenen Regionen. Dass hier die Möglichkeit zur Förderung einer nachhaltigen Regionalentwicklung ergriffen werden soll, ist nachvollziehbar. Aber hier ist die Frage zu stellen - da sind wir als CDUFraktion sehr skeptisch und müssen intensiv nachfragen -: Ist im Vorfeld des vorgesehenen Programms mit den betroffenen Grundeigentümern gesprochen oder verhandelt worden?
Naturschutz - das haben wir zuletzt beim Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ gesehen, und wir sehen es jetzt bei der Einrichtung des Biosphärenreservats „Elbtalaue“ - ist nur gemeinsam mit den Grundeigentümern, aber nicht ohne sie und schon gar nicht gegen sie zu verwirklichen.
Über landeseigene Flächen kann das Land selbst entscheiden. Aber wenn in großem Ausmaß geplant werden soll, geht das nur nach genauer Abstimmung mit den Besitzern und Bewirtschaftern. Zulasten wirtschaftender Betriebe, ohne Ausgleich bzw. Ersatz kann man nur schlecht ein Zukunftsprogramm entwickeln. Die entscheidenden Fragen sind eben: Wie soll das finanziell umgesetzt werden? Wie viel Geld ist man bereit, zur Verfügung zu stellen? Niedermoorflächen werden landwirtschaftlich genutzt. Wenn es dort zu Bewirtschaftungseinschränkungen kommt, müssen wir auch bereit sein, Mittel dafür, z. B. über den Erschwernisausgleich, zur Verfügung zu stellen.
Außerdem: Was verstehen Sie unter einer nachhaltigen Nutzung von Torfmooren? Wie stellen Sie sich die Förderung bzw. Erweiterung von Erwerbsmöglichkeiten durch außerlandwirtschaftliche Verwertung von Biomasse, z. B. als Dachreet, als Grundstoff für industrielle Produkte oder zur Biogaserzeugung mit energetischer Verwertung, oder Schafhaltung vor? So ganz nachvollziehen kann ich Ihre Vorschläge derzeit noch nicht. Da ist vieles noch sehr undurchsichtig. Da wir heute die erste Beratung haben, werden uns die dringend notwendigen Informationen sicherlich noch im zuständigen Fachausschuss unterbreitet. Wir wer
den hoffentlich eine gute und informative Diskussion führen.
Zum Tourismus und zur umweltbezogenen Bildung muss ich noch einige Worte sagen. Es ist sicherlich eine gute Absicht, den Tourismus mit einzubinden. Aber wie stellen Sie sich Tourismuseinbindung vor? Ich sehe derzeit nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, Touristen über ein Umweltprogramm örtlich zu informieren. Vernässte Flächen können und dürfen nicht betreten werden, Nach-Abbau-Gebiete dürfen aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden, und derzeit noch landwirtschaftlich genutzte Flächen sind wegen der Nutzung für Besucher nur eingeschränkt begehbar. Wie weit Ausstellungen mit Infotafeln usw. zum Moorschutzprogramm allgemein sowie Berichte über Klimaschutz, Schutz von Trinkwasser und Schutz des Bodens, eventuell in Verbindung mit kleinen begehbaren Informationsflächen, angenommen werden, muss abgewartet werden.
Aller Voraussicht nach sind das aber gerade nicht touristische Attraktionen.
Wir sind gespannt auf die Informationen im federführenden Ausschuss. Eine Fortentwicklung des Schutzes der niedersächsischen Moore ist zu begrüßen. Das muss aber mit den Grundeigentümern und darf nicht zulasten der wirtschaftenden Betriebe gehen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 3009 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Umweltfragen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Diese Empfehlung ist mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergangen. Das entspricht auch dem Votum der mitberatenden Ausschüsse für innere Verwaltung sowie für Häfen und Schifffahrt. Den weiteren Bericht gebe ich zu Protokoll. - Danke schön.
Der Gesetzentwurf hat in seinem wesentlichen Kern das Ziel, den Abfallbehörden und den Polizeibehörden eine besondere Rechtsgrundlage für verdachtsunabhängige Straßenkontrollen zu verschaffen, die speziell auf den Abfallbereich ausgerichtet sein sollen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Auffassung, dass die bisherigen Befugnisse der Abfallbehörden und der Polizeibehörden nicht ausreichen, illegale Abfalltransporte hinreichend zu bekämpfen.
In den Abschussberatungen haben sich die Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für diese Auffassung insbesondere auf Stimmen innerhalb der Polizei berufen. Diese hätten beklagt, dass bei den Polizeibeamten große Unsicherheit darüber bestehe, ob sie sich auch im Vorfeld einer konkreten Gefahr Gewissheit darüber verschaffen dürften, welche Ladung ein Lastkraftwagen mit sich führe. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung solle das aus dieser Unsicherheit herrührende Vollzugs
defizit beseitigen und zweifelsfrei klarstellen, dass die Polizei Kontrollen des fließenden Verkehrs auf Verstöße gegen das Abfallrecht auch ohne Anfangsverdacht durchführen dürfe.
Während sich das fraktionslose Mitglied des Umweltausschusses für die Gesetzesänderung aussprach, haben die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der SPD und der CDU sie nicht für erforderlich gehalten:
Soweit die Begründung des Gesetzentwurfes Missbräuche bei der Kategorisierung und Behandlung von Abfällen sowie den profitorientierten Transport von Abfällen von einem Bundesland ins andere anspreche, seien Missbräuche ohnehin, was von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch eingeräumt werde, nur durch Änderungen des Bundesrechts zu beseitigen.
Was die Kontrolle des Straßentransports von Abfällen angehe, gebe es in Wahrheit kein zu beseitigendes Defizit.
Unter Bezugnahme auf Stellungnahmen des Umweltministeriums und des Innenministeriums haben die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der SPD und der CDU erklärt, der vorgeschlagene § 45 a Abs. 1 wiederhole nur die Befugnisse, die die Abfallbehörden nach dem Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz ohnehin schon hätten. Er sei also entbehrlich.
§ 45 a Abs. 2 enthalte als wesentliche Neuerung die Befugnis der Polizeibehörden zur verdachtsunabhängigen Kontrolle des fließenden Verkehrs unter Gesichtspunkten des Abfallrechts. Unter Bezugnahme auf die Darlegungen der Vertreter des Innenministeriums haben die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der SPD und der CDU auch diese Änderung nicht für erforderlich gehalten. Die Polizeibehörden verfügten schon heute über ausreichende Rechtsgrundlagen, im Rahmen von Schwerlastkontrollen auch Verstöße gegen das Abfallrecht festzustellen und aufzuklären. Das verstehe sich ohnehin bei dem Vorliegen eines Anfangsverdachts. Aber auch ohne einen Anfangsverdacht gebe § 13 Abs. 3 des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes den Polizeibeamten das Recht, nicht nur die Berechtigungsscheine zu kontrollieren, sondern sich auch - im Sinne einer Plausibilitätskontrolle - davon zu überzeugen, dass die mitgeführte Ladung mit dem Berechtigungsschein übereinstimme.
Soweit bei Polizeibeamten in der Vergangenheit Unsicherheit über diese Rechtslage bestanden habe, sei diese Unsicherheit mittlerweile durch einen entsprechenden Erlass ausgeräumt worden. Eine noch höhere Kontrolldichte als die bei polizeilichen Straßenkontrollen jetzt schon vorhandene sei im Hinblick auf den Abfalltransport nicht erforderlich und aus fachlichen Gründen auch gar nicht wünschenswert, weil der Polizei die entsprechende Ausrüstung, Personalausstattung und Personalschulung fehle.
Ich möchte damit meinen Bericht schließen. Der Ausschuss für Umweltfragen bittet Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3009 zu folgen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie leicht kann man sich doch eines Problems entledigen!
Da steht in der Beschlussvorlage in Drucksache 14/2906: „Der Ausschuss für Umweltfragen empfiehlt dem Landtag, den Antrag abzulehnen.“ Schon glaubt man, damit angeblich alle Ungereimtheiten beseitigt zu haben.
Leider sieht die Wirklichkeit aber anders aus. Die Unterhaltungsverbände werden zum Teil in eine noch nicht übersehbare Unsicherheit versetzt. Dazu kann ich für meine Fraktion nur sagen: Wehret den Anfängen!
Meine Damen und Herren, am 13. September vergangenen Jahres hatten wir in diesem Haus die erste Beratung des CDU-Antrages. Durch die zum Teil sehr heftige Diskussion ist zumindest erreicht worden, dass seitens des Umweltministeriums die anstehenden Probleme mit den Unterhaltungsverbänden neu diskutiert wurden.
Sie haben uns, sehr geehrter Herr Minister Jüttner, in einem Schreiben vom 18. April dieses Jahres mitgeteilt, dass Ihre ursprüngliche Absicht in Bezug auf die zusätzlichen Belastungen der Wasserverbände nicht zu realisieren seien und in absehbarer Zeit keine annehmbare Regelung zu erwarten sei.
Ich will Ihr Entgegenkommen, die Schöpfwerkskosten nach § 104 NWG von 50 % auf 70 % zu erhöhen, gerne positiv bewerten. Grundsätzlich begrüßen wir auch Ihre Zusage, dem Wunsch der betroffenen Verbände und des Wasserverbandstages Rechnung zu tragen, die Maßnahme der angedachten Gewässerübertragung zurückzustellen, bis die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie an die Unterhaltungsverbände festliegen.
Aus diesem Grunde stellt sich aber für uns daraus die grundsätzliche Frage, warum sie denn überhaupt jetzt die Änderung im NWG vornehmen wollen und nicht bis zur Beratung über die EU-Wasserrahmenrichtlinie warten. Wäre es nicht fairer, das gesamte Paket zu beraten? Auch das Wasserhaushaltsgesetz auf Bundesebene befindet sich derzeit in der Beratung, in dem auch eine Änderung der Gewässerunterhaltung vorgesehen ist.
Warum wollen Sie, Herr Minister Jüttner, jetzt mit Gewalt etwas durchsetzen, was unter Umständen in einem Gesamtpaket sogar eine größere Akzeptanz aller betroffenen Verbände finden würde?