Protokoll der Sitzung vom 25.01.2001

(Buß [SPD]: Ich bin anständig erzo- gen, im Gegensatz zu Ihnen!)

- Beleidigen Sie doch meine Eltern nicht! Die haben mich auch ordentlich erzogen.

(Zurufe von der SPD)

- Ich verstehe Sie überhaupt nicht. Sie haben doch in Ihrer Fraktion den Fall Trauernicht beklagt, Sie haben erreicht, dass das korrigiert worden ist, und jetzt sagen Sie, das sei alles richtig. Dann weiß ich nicht, warum es korrigiert worden ist.

(Beifall bei der CDU - Collmann [SPD]: Sie müssen einmal überlegen, welche Begriffe Sie verwenden!)

Sozusagen als Weihnachtsgeschenk hat dann die Landesregierung am 13. Dezember 2000 die Versetzung Minniers in den einstweiligen Ruhestand beschlossen.

Meine Damen und Herren, was den niedersächsischen Bürgerinnen und Bürgern als Begründung für diese Kehrtwende präsentiert wurde, schlägt dem Beamtenrecht und dem Fass nun wirklich den Boden aus. Plötzlich verkündete der Innenminister, unterstützt vom Ministerpräsidenten, er oder beide hätten Zweifel an der Qualität von Minniers Amtsführung für die Zukunft; denn Minnier habe plötzlich, nach der Ablehnung des vorzeitigen Ruhestandes, gar keine Lust mehr zum Arbeiten.

Dass diese nachgeschobenen Gründe Herrn Minnier einfallen, ist nicht verwunderlich. Wir haben etwas Ähnliches im Asylrecht, nämlich die so genannten Nachfluchtgründe. Wenn ein Asylbewerber zu uns kam, der in seinem Heimatland gar nicht verfolgt wurde und damit auch gar keinen Grund hatte, zu uns zu kommen, und dann bei uns vom Verfassungsschutz oder Geheimdienst vernommen wurde, hatte er plötzlich Gründe: weil er daraufhin nämlich im Heimatland verfolgt worden wäre. Das sind die so genannten Nachfluchtgründe. Diese Nachfluchtgründe hat man bei Herrn Minnier plötzlich auch entdeckt.

(Zuruf von der SPD: Dieser Vergleich ist völlig unsachlich!)

- Frau Kollegin, der Vergleich ist völlig passend. Wenn Sie einem Beamten sagen „Was du von uns als Regierung verlangst, ist rechtswidrig“ und dieser Beamte daraufhin beleidigt ist, dann ist das immer noch kein Grund, sondern dann verletzt dieser Beamte seine Dienstpflicht, und es gibt keinen Grund, ihn in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen.

(Beifall bei der CDU)

Vielleicht wäre das vielmehr ein Grund, einmal darüber nachzudenken, ob man ihn nach dem Disziplinarrecht in den einstweiligen Ruhestand versetzt, was dann allerdings ganz andere Ruhegehaltsfolgen hätte.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich will Ihnen auch einmal sagen, wie das in der Bevölkerung ankommt. Eine frühere Beamtin hat einen Brief an den Ministerpräsidenten geschrieben, und ich habe eine Kopie erhalten. Darin schreibt sie: Ich bin aus dem Landesdienst ausgeschieden, habe mich selbständig gemacht, habe zehn Jahre meine Pflicht getan und bin nachversichert worden mit der Folge, dass ich meine Pension, die ich bis dahin erarbeitet hatte, im Wesentlichen verloren habe. Jetzt muss ich feststellen, dass es zwei andere Fälle gibt, die im Dezember ganz anders behandelt worden sind. Ich bitte doch, dieses bei mir persönlich zu korrigieren.

Ich habe der Frau geschrieben, dass ich das, was sie gesagt hat, nur unterstützen kann und darum bitte, dass sie mir schreibt, wie der Ministerpräsident antwortet.

(Rabe [SPD]: Politische Beamtin!)

- Das mit der politischen Beamtin kommt jetzt, Herr Rabe.

Im Rahmen dieser ganzen Debatte um Minnier und Trauernicht hat eine Lehrerin, Oberstudiendirektorin,

(Plaue [SPD]: Also eine politische Beamtin!)

- das kommt gleich; hören Sie erst einmal zu! - am 7. Januar 2001 an die Bezirksregierung geschrieben – die Durchschrift liegt beim Ministerpräsidenten -:

„dass ich mich nach jahrzehntelanger Bewährung im niedersächsischen Schuldienst und meiner jüngst erfolgten dienstlichen Versetzung an...“

- es folgt das Gymnasium

„außerordentlich wohl fühle, lässt sich aufgrund unvorhergesehener Entwicklung auf pädagogischem Sektor nicht ausschließen, dass meine Motivation, den täglichen Belastungen des Unterrichtsbetriebs“

(Zuruf von der SPD: Das ist doch lä- cherlich!)

„in den beiden anspruchsvollen Korrekturfächern Latein und Französisch standzuhalten, in absehbarer Zeit, spätestens aber mit meinem 60. Lebensjahr erlahmen könnte. Aus Gründen antizipierter Unlust bitte ich deshalb um Prüfung,“

(Mühe [SPD]: Das ist eine Schulpho- bie oder was?)

„ob für mich die in Niedersachsen neuerdings übliche Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung aus rechtzeitig reklamierter Unlust, selbstverständlich ohne Kürzung der Bezüge...“

(Beifall bei der CDU – Plaue [SPD] – zur CDU -: So ein Schwachsinn, und da klatschen Sie auch noch! – Große Unruhe)

- Ich kann mir vorstellen, dass Ihnen das unangenehm ist.

(Plaue [SPD]: Nein! – Weitere Zurufe – Anhaltende große Unruhe)

- Nein, nein, nein! Hören Sie einmal zu Ende zu! Das sind die gleichen Fragen, die uns 180 000 Bedienstete dieses Landes jeden Tag stellen.

(Beifall bei der CDU)

Sie bittet also um Prüfung und hofft, im erwarteten Sinne positiv beschieden zu werden.

(Unruhe)

Weiter heißt es in dem Brief:

„Ich wäre bereit, die Ruhestandsurkunde aus der Hand der Kultusministerin im Rahmen einer kleinen Feierstunde persönlich in Empfang zu nehmen.“

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Jetzt kommt das, worauf Sie die ganze Zeit warten, Herr Rabe:

„Sollten sich im Vorfeld unvorhergesehen“

- jetzt von Herrn Rabe eingebracht

„rechtliche Probleme bezüglich der großzügigen finanziellen Alimentation ergeben, stünde ich notfalls auch für eine kurzfristige, eventuell auch Scheintätigkeit als Ministerialbeamtin nach dem Beispiel der jetzigen Sozialministerin zur Verfügung.“

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU – Große Unruhe)

„Was dem einen sin Ul, ist dem annern sin Nachtigall“, sagt man in Deutschland.

(Anhaltende Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig.

(Plaue [SPD]: Machen Sie mal so weiter! Sie sind doch auch ehemaliger Beamter! Jetzt diskreditieren Sie Ihren Berufsstand! Machen Sie weiter so!)

- Ach, Herr Plaue, das brauchen Sie doch nicht zu diskutieren.

(Plaue [SPD]: Ich diskutiere nicht!)

Es ist doch schon komisch: Neulich ist ein Postbeamter verurteilt worden, weil er zwei Tage lang keine Post ausgetragen, sondern sie drei Tage verspätet ausgetragen hat. Das ist ein Mann mit 2 500 DM oder 3 000 DM Bruttoverdienst. Der hat eine Geldstrafe bekommen. Weil er mal zwei Tage lang keine Lust hatte, ist er verurteilt worden, und hier geht es darum, dass jemand mit 10 000 DM im Monat spazieren geht, weil er keine Lust hat!

(Beifall bei der CDU – Plaue [SPD]: Heuchlerisch, was Sie machen! Un- glaublich! – Weitere Zurufe von der SPD)

Sie sind doch inzwischen die Partei der sozialen Kälte geworden. Sie kennen doch nur noch 10 000-DM-Gehälter!