Protokoll der Sitzung vom 26.01.2001

In der Realschule Sidonienstraße in Braunschweig ergeben sich insbesondere ab dem zweiten Schulhalbjahr ab Februar 2001 gravierende Probleme in der Unterrichtsversorgung. In den Fächern Sport, Textiles Gestalten und Evangelische Religion sowie beim Förderunterricht fehlen zwischen 22 und 26 Unterrichtsstunden. Deshalb haben die Schulleitung und der Schulelternrat auf diese Situation u. a. die Bezirksregierung bereits vor Monaten aufmerksam gemacht und um Abhilfe gebeten. Der Schulelternrat vertritt die Auffassung,

dass der Bildungsauftrag der Schule bei diesen Fehlzeiten nicht mehr gewährleistet ist:

- In drei Klassen gibt es keinen Sportunterricht mehr.

- In der 10. Klasse kann Evangelische Religion nicht als Prüfungsfach gewählt werden.

- Förderunterricht wird zurzeit nicht erteilt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat die Bezirksregierung Braunschweig nicht bereits vor Monaten auf den Hilferuf der Schule mit Zuweisung entsprechender Lehrerstunden reagiert?

2. Mit welcher Begründung nimmt die Landesregierung billigend in Kauf, dass in drei Schulklassen kein Sport erteilt werden kann und im 10. Jahrgang Religion nicht als Prüfungsfach wählbar ist?

3. Teilt sie die Auffassung des Schulelternrats, dass die Schule aufgrund der beschriebenen Situation der fehlenden Lehrerstunden den Bildungsauftrag nicht mehr vollständig gewährleisten kann und damit die Zukunftschancen der betroffenen Schülerinnen und Schüler an dieser Schule gegenüber Schülerinnen und Schülern an besser versorgten Schulen gravierend beeinträchtigt werden?

Zum Stichtag der Statistik am 14. September 2000 verfügte die Realschule Sidonienstraße in Braunschweig bei 397 Lehrer-Soll-Stunden über 382,5 Lehrer-Ist-Stunden. Zur Abdeckung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln werden 354 Lehrer-IstStunden benötigt, so dass noch 28,5 Lehrer-Ist-Stunden für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung stehen. Im 2. Schulhalbjahr wird die Unterrichtsversorgung nach Bericht der Bezirksregierung Braunschweig bei gleichem Soll und 381,5 Lehrer-IstStunden nahezu unverändert sein.

Aus den in der Vorbemerkung genannten Zahlen ergibt sich, dass vom Umfang der zur Verfügung stehenden Stunden her der Pflichtunterricht gemäß den Stundentafeln in allen Klassen erteilt werden kann. Wenn es dennoch zu Kürzungen im Pflichtunterricht kommt, so ist dies zum Teil darauf zurückzuführen, dass die Schule in eigener Verantwortung im Bereich der Arbeitsgemeinschaften, des Wahlpflichtunterrichts, des Förderunterrichts und für Gruppenteilungen über die Vorgaben der Stundentafel hinaus und damit zu Lasten des Pflichtunterrichts insgesamt 41 Lehrer-Ist-Stunden eingesetzt hat. Die durchschnittliche Gruppengröße im Wahlpflichtbereich liegt nach Angabe der Schule bei nur 15 Schülerinnen und Schülern pro Lerngruppe.

Die Schule kann im Rahmen ihres eigenverantwortlichen Umgangs mit den ihr zur Verfügung stehenden

Lehrer-Ist-Stunden aus pädagogischen Gründen eine solche Stundenverteilung vornehmen. Allerdings muss dies im Einverständnis mit der Elternschaft geschehen. Dabei gilt der im Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 17. April 2000 „Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 21. August 2000 und Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2000/01“ in Punkt 2.4 formulierte Grundsatz:

„Die Schulen haben vorrangig die Erteilung der Schülerpflichtstunden sicherzustellen. Der Schulelternrat und die Klassenelternschaften sind darüber zu informieren, wie viele Schülerpflichtstunden zu erteilen sind, welche mit Angabe des Grundes nicht erteilt werden und welche Zusatzangebote durchgeführt werden.“

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Die allgemeine Unterrichtsversorgung der Realschule Sidonienstraße liegt über der durchschnittlichen Unterrichtsversorgung an den Realschulen der Stadt Braunschweig und des Landes Niedersachsen. Für die Versorgung der Schule mit Fachlehrkräften hatte, aufgrund des von der Schule mit oberster Priorität geäußerten Bedarfs im Fach Französisch, der Versetzungszugang einer Französischlehrkraft zum 21. August 2000 Vorrang vor eventuellen Zugängen in anderen Fächern. Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksregierung Braunschweig für das erste Schulhalbjahr keine Veranlassung gesehen, weitere Personalmaßnahmen für die Schule zu veranlassen.

Bei der Zuweisung von Lehrkräften an eine Schule ist selbstverständlich auch darauf zu achten, dass die Schule entsprechend ihrem Bedarf mit Fachlehrkräften versorgt wird. Dazu ist, wie im Fall der Realschule Sidonienstraße geschehen, eine mittel- bis langfristige Planung in Abstimmung zwischen der Schulleitung und der Bezirksregierung erforderlich.

Der Einsatz der an einer Schule vorhandenen Lehrer-Ist-Stunden ist dann allerdings – unter Beachtung der Nr. 4 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung“ vom 28. Februar 1995 – ausschließlich Angele

genheit der Schule selbst. Die Elternvertretung der Schule hat die Möglichkeit, dabei mitzuwirken, dass Kürzungen, wenn sie denn notwendig sein sollten, nicht überproportional zulasten eines Faches vorgenommen werden.

Zu 2: Der fachspezifische Bedarf in Sport an der Realschule Sidonienstraße liegt bei 24 Stunden. Zwei zurzeit an der Schule vorhandene Lehrkräfte mit Lehrbefähigung für das Fach Sport verfügen über eine Gesamtunterrichtsverpflichtung von 45 Stunden, ab 1. Februar 2001 beträgt die Gesamtunterrichtsverpflichtung durch Wegfall der Arbeitszeitkonto-Stunden einer Lehrkraft immerhin noch 43 Stunden. Eine dieser Lehrkräfte ist bei einer Unterrichtsverpflichtung von 26 Stunden allerdings nur mit vier Stunden im Fach Sport eingesetzt.

Zusätzlich zu den oben genannten Lehrkräften unterrichten zwei weitere Lehrkräfte der Schule derzeit mit zehn Stunden fachfremd Sport.

Selbst wenn man in Rechnung stellt, dass die Sportlehrkräfte auch in ihren jeweiligen Zweit- bzw. Drittfächern eingesetzt werden, ist die fachspezifische Unterrichtsversorgung in diesem Fach gesichert. Darüber hinaus verweise ich auf die in der Vorbemerkung gemachten Aussagen und die Antwort zu Frage 1.

Eine Lehrkraft mit Lehrbefähigung im Fach evangelische Religion ist gegenwärtig an der Realschule Sidonienstraße nicht vorhanden. Die Bezirksregierung hat zum 1. Februar 2001 den Einsatz einer katechetischen Lehrkraft im Umfang von acht Wochenstunden vorgesehen. Nach derzeitigem Planungsstand kann dann das Fach evangelische Religion in allen Jahrgängen angeboten werden.

Da die Schülerinnen und Schüler des derzeitigen 10. Jahrgangs nach Auskunft der Bezirksregierung im vergangenen Schuljahr keinen Unterricht in evangelischer Religion erhalten haben, erscheint es - selbst wenn das Fach im kommenden Schulhalbjahr wieder unterrichtet werden kann - wenig sinnvoll, dieses Fach an der Schule in die fachbezogenen Überprüfungen der Abschlussklassen des Sekundarbereichs I einzubeziehen.

Den Schülerinnen und Schülern steht im Rahmen der fachbezogenen Überprüfungen der Abschlussklassen des Sekundarbereichs I für die mündlich Überprüfung nur diese käme für die Fächer Religion und Werte und Normen infrage – eine breite Palette von Wahlmöglichkeiten zur Verfügung. Eine eventuelle Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler kann deshalb nicht gesehen werden.

Zu 3: Nein. Ich verweise auf die Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 1 und 2.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 16 der Abg. Frau Jahns (CDU):

Tiermehlentsorgung

Laut einer Presseinformation vom 4. Dezember 2000 erklärt der Niedersächsische Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Um Bauern bei der rechtskonformen Umsetzung des Tiermehlfütterungsverbotes zu helfen und sie vor „Kollisionen“ mit den jetzt geltenden neuen Rechtsvorschriften zu bewahren, bietet Landwirtschaftsminister Uwe Bartels die kostenlose Entsorgung von noch auf den Höfen lagerndem Tiermehl, Fischmehl und Tierfett an. Ausgenommen hiervon sind Restbestände bereits gemischter Kraftfutterpartien. Von den Landwirten angeliefert werden können in abgepackter Form Restbestände von Tiermehl, Fischmehl oder Tierfett beim zuständigen Landkreis. Von den Bezirksregierungen organisiert wird dann die unschädliche Lagerung und spätere für die Bauern kostenlose Beseitigung dieser Restbestände.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die vom Landwirtschaftsminister getroffene Regelung mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden?

2. Wie stellt sich die Landesregierung die Abwicklung des vom Landwirtschaftsministerium vorgeschlagenen Verfahrens vor, dass u. a., wie vom Ministerium in Aussicht gestellt, die Anlieferung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Landwirte kostenfrei sein soll?

Sie haben meine Pressenotiz vom Dezember angesprochen. Ich darf vorausschicken, dass ich diese Pressemitteilung heute für ebenso richtig halte wie vor sechs Wochen. Denn infolge des Tiermehlverfütterungsverbotes waren einerseits schnelle und unmissverständlich strenge Maßnahmen erforderlich, andererseits aber auch deutliche Signale zur

Unterstützung der Tierhalter. Und genau diese Unterstützung war notwendig.

Ich habe deshalb die kostenlose Entsorgung von abgepackte Ware von Tiermehl, Fischmehl und Tierfett angeboten. Das Angebot wurde allerdings praktisch nicht genutzt – mir liegen jedenfalls keine Meldungen über die Entgegennahme von diesen Stoffen vor. Offensichtlich spielten diese Einzelfuttermittel keine nennenswerte Rolle gegenüber Mischfuttermitteln, deren Mengen bei Herstellern und Händlern wir jetzt kennen und deren Mengen bei Landwirten seit Ende Dezember ermittelt werden.

Inzwischen haben wir ein weitergehendes Konzept zur Entsorgung aller verbotenen Futtermittel und mein Angebot vom Dezember muß deshalb nun nicht mehr aufrecht erhalten werden:

Das vom Umweltministerium geregelte sog. vereinfachte Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wird jetzt gegenüber den Bezirksregierungen und den Landkreisen mit einem Erlass präzisiert. Dieses Verfahren wird eine sachgerechte und vollständige Entsorgung der verbotenen Futtermittel sicherstellen.

Zu Ihren Fragen sei noch angemerkt, dass mein Angebot von damals nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden musste, weil es praktisch die bestehende Rechtslage aufnahm und die Abnahme der Gesamtheit der zu entsorgenden Futtermittel nun nach den präzisierten abfallrechtlichen Regelungen, also auf der Basis der den Kommunen bekannten Rechtsvorschriften durchgeführt wird.

Anlage 11

Antwort

der Staatskanzlei auf die Frage 17 des Abg. Möllring (CDU) :

Des Ministerpräsidenten 2 000 Lehrer in 2001

Auf dem Neujahrsempfang der Industrie- und Handelskammer Hannover-Hildesheim im Kuppelsaal in Hannover hat der Niedersächsische Ministerpräsident Sigmar Gabriel in seiner Ansprache u. a. ausgeführt: „Deshalb werden wir 2.000 neue Lehrer und zwar über die Pensionierungen hinaus in diesem Jahr einstellen.“ Da aus dem Haushaltsplan 2001 weder die zusätzlichen 2.000 Stellen noch die hierfür erforderlichen Mittel ersichtlich sind, frage ich die Landesregierung:

1. Wo sind die für die zusätzliche Einstellung von 2.000 Lehrern erforderlichen Stellen und/oder die dafür erforderlichen Mittel im Landeshaushalt veranschlagt?

2. Beabsichtigt die Landesregierung, gegebenenfalls einen Nachtragshaushaltplan so rechtzeitig einzubringen, dass die auf der o. g. Veranstaltung zugesagten zusätzlichen 2.000 Lehrer rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2001/2002 auch an den Schulen verfügbar sind?

3. Warum hat die Landesregierung diese Absicht nicht bei den drei Wochen zurückliegenden Haushaltsberatungen über den Landeshaushalt 2001 bekannt gegeben?

Der Ministerpräsident hat in seiner Ansprache zum Neujahrsempfang keine Aussage darüber getroffen, wie viele Einstellungen von Lehrkräften über die Pensionierungen hinaus in diesem Jahr erfolgen. Deshalb zielen die diesbezüglichen auf den Haushaltsplan 2001 gerichteten Fragen ins Leere. Unabhängig davon sei aber auf Folgendes hingewiesen:

An den allgemein bildenden Schulen wurden im Jahr 2000 1 820 Lehrerstellen durch Pensionierungen frei. Mit den 500 zusätzlichen Stellen standen 2 320 Stellen für Neueinstellungen zur Verfügung. Aufgrund der Einstellungsteilzeit konnten dann rd. 2 700 Lehrkräfte einen dauerhaften Arbeitsplatz im Schuldienst finden.

Zu 1 bis 3: Siehe Vorbemerkung.