Protokoll der Sitzung vom 26.01.2001

2. Wenn ja, sind Untersuchungen des Bodens und des Grundwassers in dem genannten Gebiet auf mögliche Kontaminationen vorgenommen worden oder sollen sie noch vorgenommen werden?

3. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse über Gefahren bei Verwendung von uranabgereicherter Munition auf Mensch und Umwelt liegen vor?

Bei der so genannten „Depleted Uranium Amunition“ (DU-Munition), die durch die NATO auf dem Balkan eingesetzt wurde, handelt es sich um panzerbrechende Geschosse mit einem Kern aus abgereichertem Uran. Dieser Kern verleiht dem Geschoss wegen seines besonderen spezifischen Gewichts eine sehr hohe Wucht und lässt es die Panzerung von Kampfpanzern durchschlagen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die gestellten Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Verwaltungshoheit für den Luft/Boden-Schießplatz Nordhorn-Range liegt noch bis zum 31. März 2001 bei den britischen Streitkräften. Das Landesverbindungsbüro Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen/Schleswig-Holstein hat mir ausdrücklich bestätigt, dass zu keinem Zeitpunkt von den Briten oder den anderen Alliierten DUMunition verwendet worden ist.

Zu 2: Es wurden bisher keine Untersuchungen des Bodens und des Grundwassers auf mögliche Kontamination mit Uranstaub vorgenommen.

Zu 3: Der Landesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die spezifischen Gefahren der Verwendung uranabgereicherter Munition vor. Das Heeresführungskommando der Bundeswehr hat Anfang des Jahres im Hinblick auf die Verwendung dieser Munition auf dem Balken erklärt, dass die Stärke der radioaktiven Strahlung des abgereicherten Urans nur ein Drittel der ohnehin in der Natur vorkommenden stets wirksamen Strahlenquellen beträgt.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 21 des Abg. Wenzel (GRÜNE):

Geplante Stilllegung der Bahnstrecke Northeim - Bodenfelde

Bereits Ende letzten Jahres war der Presseberichterstattung zu entnehmen, dass die DB AG beabsichtige, die Bahnstrecke Northeim - Bodenfelde stillzulegen. Die beabsichtigte Stilllegung wurde damit begründet, dass der Ertinghäuser Tunnel sanierungsbedürftig sei, der Sanierungsaufwand im Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen jedoch zu hoch sei.

Nach § 4 Abs. 1 AEG sind die Eisenbahnen verpflichtet, die Eisenbahninfrastruktur in betriebssicherem Zustand zu halten. Offensichtlich hat die DB AG die gesetzlich vorgeschriebene Unterhaltung und Instandsetzung nicht regelmäßig bzw. nicht ausreichend vorgenommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf die o. g. Stilllegungspläne der DB AG?

2. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, bzw. was beabsichtigt sie gegen die o. g. Stilllegungspläne noch zu unternehmen?

3. Wie hoch waren die von der DB AG vereinnahmten Trassengebühren für diese Strecke seit dem 1. Januar 1996, und wie hoch waren die Investitionen in Unterhalt und Instandsetzung in demselben Zeitraum?

Die DB Netz AG hat die Landesregierung mit Schreiben vom 14. November letzten Jahres darüber in Kenntnis gesetzt, dass auf der Strecke Northeim – Bodenfelde im Bereich des Ertinghäuser Tunnels im Jahre 2001 zwingend Sanierungsarbeiten erforderlich seien. Da der Investitionsbedarf auf mindestens 15,5 Millionen DM veranschlagt werde und diese Kosten aus Sicht des Unternehmens nicht vertretbar seien, kündigt sie zugleich an, „in absehbarer Zeit“ das Stilllegungsverfahren einzuleiten.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die DB Netz AG hat bislang ein Stilllegungsverfahren für diese Strecke nicht eingeleitet. Vielmehr hat die DB Netz AG erst kürzlich die Trassenanmeldungen für die Nahverkehrsleistungen zum Fahrplanjahr 2001/2002 ohne Einschränkungen bestätigt. Die Landesregierung geht daher davon aus, dass der Weiterbe

trieb dieser Strecke zumindest bis zum übernächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2002 gesichert ist.

Zu 2: Die Landesregierung hat inzwischen mehrere Gespräche mit der DB Netz AG geführt. Als Zwischenergebnis bleibt festzuhalten, dass die Strecke Northeim – Bodenfelde zu den so genannten RegEnt-Strecken zählt, die nach den Vorstellungen der Deutschen Bahn AG im Rahmen der Mittelstandsoffensive von einer neuen, schlanken Organisationsstruktur unter dem Dach der DB AG gemanagt werden soll. Diese neuen Organisationsstrukturen sollen im Bereich Niedersachsens nach unbestätigten Informationen voraussichtlich zum 1. April 2001 umgesetzt werden.

Unabhängig von den bestätigten Trassenbestellungen für das Fahrplanjahr 2001/2002 bleibt nach Auffassung der Landesregierung abzuwarten, ob die neue, künftig für diese Strecke verantwortliche Organisationseinheit den jetzt geschätzten Investitionsbedarf und dessen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Vorhaltung dieser Infrastruktur bestätigt oder im Sinne der Mittelstandsoffensive andere, kostengünstigere Konzepte entwickelt.

Zu 3: Das Land vereinbart die im Schienenpersonennahverkehr zu erbringenden Verkehrsleistungen ausschließlich mit dem erbringenden Eisenbahnverkehrsunternehmen, hier der DB Regio AG. In welcher Höhe die DB Regio AG Trassenpreise an die DB Netz AG zahlt, ist dem Land nicht bekannt, zumal der Trassenpreiskatalog der DB Netz AG nicht veröffentlicht ist. Im Übrigen gibt die DB Netz AG grundsätzlich keine Auskunft über die Höhe der Unterhaltungs- und Instandsetzungsinvestitionen.

Anlage 16

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 22 des Abg. Busemann (CDU):

Umsetzungskonzept für Orientierungsstufenlehrkräfte

Im Rahmen der jüngsten Tagung des Schulleitungsverbandes in Celle hat die Niedersächsische Kultusministerin Jürgens-Pieper auch verkündet, dass das Kultusministerium vor dem Hinter

grund des beabsichtigten Ausstiegs aus der Orientierungsstufe an einem Umsetzungskonzept für Orientierungsstufenlehrkräfte arbeitet.

Ich frage die Landesregierung:

1. An welchen Schulformen sollen die an Orientierungsstufen beschäftigten Lehrkräfte künftig nach welchen Kriterien eingesetzt werden?

2. Inwieweit ergeben sich daraus Ortsveränderungen, höhere Unterrichtsverpflichtungen sowie Besoldungsverminderungen?

3. Welche Verwendung ist für die Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber an Orientierungsstufen vorgesehen, insbesondere wenn diese eine solche Stelle als Lebenszeitstelle innehaben?

In der Anfrage wird Bezug genommen auf eine Veranstaltung des Schulleitungsverbandes Niedersachsen am 27. November 2000 in Celle. Auf dieser Veranstaltung referierte die Kultusministerin zur Schulstrukturdebatte in Niedersachsen und über die als Ergebnis der Dialoggespräche mit Landeselternrat, Landesschülerrat, Lehrerverbänden, Wirtschaft, Gewerkschaften und Schulträgern verabredete Schulstrukturuntersuchung einschließlich einer Akzeptanzuntersuchung zur Orientierungsstufe. Dabei wurde der Vorschlag der Landesregierung zur Schulstruktur vorgestellt.

Aufgrund der ergebnisoffenen Anlage der Untersuchung und des Diskurses wird ein Umsetzungskonzept für Orientierungsstufenlehrkräfte nötig, wenn die Entscheidungen zur künftigen Schulstruktur gefallen sind. Dann wird ggf. rechtzeitig mit den Betroffenen gesprochen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1 bis 3: Es widerspricht einer ergebnisoffenen Schulstrukturdebatte, wenn man am Beginn dieses Diskurses Aussagen darüber machte, welche Konsequenzen sich hinsichtlich der Arbeitsplätze von Schulleitern und ihrer weiteren dienstlichen Verwendung ergäben. Ausschließlich eine Vorgehensweise, wie sie die CDU-Landtagsfraktion mit der sofortigen Abschaffung der Orientierungsstufe fordert, würde sofort ein Umsetzungskonzept erfordern.

Anlage 17

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 23 der Abg. Frau Steiner (GRÜNE):

Ein Reich für den Wachtelkönig an der Unterelbe - Umsetzung der EUVogelschutzrichtlinie

„Leider bekommt man den scheuen Rallenvogel noch seltener zu Gesicht als seinen entfernten Verwandten, den stattlichen Kranich. Noch vor wenigen Jahrzehnten war der Wachtelkönig weit verbreitet. Inzwischen ist er sehr selten geworden und vielerorts bereits verschwunden. Er gilt deshalb als weltweit bedrohte Vogelart“, schreibt die Bezirksregierung Lüneburg in einem Faltblatt „Ein Reich für den Wachtelkönig an der Unterelbe“. Auf den Roten Listen der Bundesregierung und des Landes Niedersachsen wird der Wachtelkönig in der Kategorie „Vom Aussterben bedroht“ geführt.

Im November 2000 hatten die Abgeordneten Janssen-Kucz und Steiner die Landesregierung um Auskunft gebeten, welche Gründe das Umweltministerium veranlasst haben, das Gebiet „Moore östlich von Buxtehude“ nicht als Vogelschutzgebiet vorzuschlagen. Dieses Gebiet wird aufgrund der fachlichen Beurteilung vom Umweltministerium selbst zu den zahlenmäßig bedeutendsten Vorkommen des Wachtelkönigs in Niedersachsen gerechnet. In der Antwort auf die Anfrage warf der Umweltminister den Abgeordneten vor, dass sie verschwiegen, dass ihr eigentliches Anliegen die Verhinderung der geplanten Autobahn 26 sei. Er erklärte, die Landesregierung hingegen wolle „dort die Autobahn bauen“ und sie wolle sie „so schnell wie möglich bauen“. Gleichzeitig wurde betont, dass das europäische Recht und insbesondere die Europäische Vogelschutzrichtlinie beachtet würden.

Bei der Diskussion über die Ausweisung von Vogelschutzgebieten nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie wurde vonseiten des Ministeriums mehrfach darauf hingewiesen, dass in der ersten Stufe eine Auswahl der Gebiete nach naturschutzfachlichen Kriterien erfolgen müsse und erst in der zweiten Stufe - nach Ausweisung der Gebiete - in einer Verträglichkeitsprüfung Abwägungen erfolgen könnten. Dies wird auch durch das Urteil des EuGH vom Dezember 2000 bestätigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Entspricht es der üblichen Praxis, die Beantwortung von kleinen mündlichen Anfragen mit Polemik gegen die Antragsteller zu verbinden?

2. Mit welcher Begründung weicht das Umweltministerium bei dem Gebiet „Moore östlich von Buxtehude“ von dem von ihm selbst als notwendig erklärten Verfahren ab, Vogelschutzgebiete zunächst nach naturschutzfachlichen Kriterien auszuweisen?

3. Wann wird das Umweltministerium die Konsequenzen aus der von ihm selbst anerkannten fachlichen Bewertung ziehen und dieses Gebiet als Vogelschutzgebiet an die EU melden?

Zu 1: Nein. Mit der Antwort der Landesregierung vom 17. November 2000 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steiner und Janssen-Kucz war keine Polemik beabsichtigt.

Zu 2: Das Umweltministerium hat die Gebietsauswahl nach ausschließlich naturschutzfachlichen Kriterien vorgenommen. Wie bereits in der Antwort zur mündlichen Anfrage 4 in der Landtagssitzung am 17. November 2000 erläutert wurde, hat das Umweltministerium aufgrund der im Sommer 2000 vorliegenden Daten als flächen- und zahlenmäßig geeignetste Gebiete zum Schutze des Wachtelkönigs u.a. die Hammeniederung mit 7 Brutpaaren, die Unterelbe und das Leinetal bei Salzderhelden mit jeweils 50 Brutpaaren vorgeschlagen. Im Zuge der von den Bezirksregierungen durchgeführten Erörterungen sind von dritter Seite Erweiterungen der vom Umweltministerium vorgeschlagenen Gebiete sowie die Aufnahme neuer Gebiete vorgetragen worden. Hierzu gehört auch der Gebietsvorschlag „Moore bei Buxtehude“.