Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss wohl nicht allzu viel sagen. Nach intensiven Beratungen in den Samtgemeinden Bunde und Dornum - einmal Landkreis Leer, einmal Landkreis Aurich -, die zum Teil mehr als zehn Jahre lang in einem langen Abwägungs- und Diskussionsprozess geführt wurden, haben sich die Ratsmitglieder vor Ort mehrheitlich dafür entschieden, zukünftig als Einheitsgemeinden zu agieren. Ich meine, das sollte auch für unser Votum entscheidend sein.
Wir entsprechen heute dem Wunsch aller Körperschaften vor Ort. Die Gründe dafür liegen auf der Hand - Herr Collmann hat es zum Teil ausgeführt -, wenn man die Strukturen kennt: geringe Größe der Mitgliedsgemeinden mit den entsprechenden Problemen der Wirtschaftlichkeit und der Verwaltungsführung mit allen Konsequenzen, die aus diesen Strukturen erwachsen. Wir werden aber mit der Bildung der Einheitsgemeinden Bunde und Dornum nicht alle Probleme in den Griff bekommen und lösen können; damit haben Sie, Herr Eveslage, schon Recht. Das verspricht hier auch niemand. Ich meine aber, wir eröffnen eine kleine Chance für Bunde und Dornum, neue Möglichkeiten zu finden, ihre defizitären Haushalte etwas mehr in den Griff zu bekommen, und eröffnen damit neue Handlungsspielräume.
Natürlich wird gerade in unseren ländlichen Gemeinden weiterhin die Unterstützung des Landes in Form von Bedarfszuweisungen benötigt. Hier ist
die Landesregierung in der Pflicht, und aus dieser Verpflichtung werden auch wir als Grüne sie nicht herauslassen. Als Beispiel: Bunde hat gerade den Haushalt verabschiedet. Trotz Bedarfszuweisungen in Höhe von 1,6 Millionen DM im letzten Jahr gibt es weiterhin ein Defizit in Höhe von 2,7 Millionen DM. Das heißt, dass auch Bunde weiterhin auf Bedarfszuweisungen angewiesen sein wird, um seine Kosten decken zu können. Es reicht nicht, wenn z. B. Bunde durch die Bildung einer Einheitsgemeinde jährlich 140 000 DM einsparen kann.
Dabei kann sich wohl jeder selbst ausrechnen, wie lange Bunde bräuchte, um von seinen Schulden herunter zu kommen.
Der ländliche Raum braucht die Unterstützung der Landesregierung und des Landes Niedersachsen, und auch durch die Gesetzesveränderung wird das Land nicht aus seiner Verantwortung entlassen. Wir als Grüne-Fraktion wünschen Bunde und Dornum für die Zukunft eine positive Entwicklung - zumindest positiver -, positivere Rahmenbedingungen auch vonseiten des Landes und damit ordentlichen Rückenwind für die Zukunft. - Danke schön.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu diesen beiden Punkten liegen mir nicht vor. Wir kommen jetzt zu den entsprechenden Abstimmungen.
Ich rufe zunächst den Gesetzesentwurf der Landesregierung über die Neubildung der Gemeinde Bunde in der Drucksache 2126 auf und bitte diejenigen, die diesem Gesetzentwurf zustimmen möchten, sich von den Plätzen zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? Dies ist einstimmig so beschlossen.
Ich komme zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 2127, Neubildung der Gemeinde Dornum. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben.
Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Beide Gesetzentwürfe sind damit einstimmig beschlossen, und wir können uns dem nächsten Tagesordnungspunkt zuwenden.
Tagesordnungspunkt 5: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Berufsvormündervergütungsgesetzes (NAGBVormVG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/2030 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen - Drs. 14/2231
Dieser Gesetzentwurf wurde im Dezember letzten Jahres an den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Der Kollege Groth ist der Berichterstatter. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zwei Sätze sagen, da wir verabredet haben, heute keine Debatte zu dem Thema zu führen.
Berufsvormünder, also Betreuer, werden nach Qualifikation durch Pauschalen vergütet. Sie haben die Gelegenheit, dass sie ihre bessere Qualifikation nachweisen. Dafür bieten andere Bundesländer Gelegenheiten. Wir wollen mit diesem Gesetz gewährleisten, dass dann, wenn Berufsvormünder, also Betreuer, diesen Nachweis erbracht haben, dieser Nachweis dann in Niedersachsen anerkannt wird. Darum geht es bei diesem Sachverhalt.
Der Ausschuss hat dem Landtag einstimmig die Annahme empfohlen, und auch ich empfehle dem Landtag, diesem Gesetzentwurf einstimmig zuzustimmen.
bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen.
§ 2. – Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Auch das ist einstimmig beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen.
Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der CDU - Drs. 14/2140 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/2232
Meine Damen und Herren, können wir die Unterhaltungen jetzt einstellen, auch die Sprechstunde bei den Ministern? Dann können wir uns dem Thema widmen.
Der Gesetzentwurf wurde am 24. Januar 2001 an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Als Berichterstatter hat der Kollege Heinemann das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Drucksache 2232 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Diese Empfehlung ist sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss jeweils mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD und der CDU
gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen worden. Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat allerdings angekündigt, der in Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfs vorgesehenen Erhöhung der Aufwandsentschädigung zuzustimmen.
Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Anpassung der Grundentschädigung und der allgemeinen Aufwandsentschädigung für die Abgeordneten. Die Grundentschädigung soll mit Wirkung vom 1. Januar 2001 von bisher 10 160 DM auf 10 340 DM angehoben werden. Vom gleichen Zeitpunkt an soll die allgemeine Aufwandsentschädigung von 1 930 DM auf 1 990 DM erhöht werden. Der Landtag übernimmt damit – wenn er dem Gesetzentwurf zustimmt - die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung, wie sie die Kommission in ihrem Bericht vom 11. Dezember 2000 ausgesprochen hat. Für die Grundentschädigung bedeutet dies eine Erhöhung um ca. 1,8 %. Bei der allgemeinen Aufwandsentschädigung, die seit dem 1. Januar 1997 unverändert gezahlt wird, beläuft sich der Steigerungssatz auf rund 3 %. Die Erhöhungen wurden in den Ausschussberatungen als moderat und im Hinblick auf mehrere Nullrunden in den letzten Jahren auch als gerechtfertigt angesehen.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen bittet Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2232 zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie in jedem Jahr haben wir die schwere Aufgabe, über unser eigenes Gehalt zu entscheiden. Dies ist natürlich nicht populär, keine Frage, aber es war eine richtige Entscheidung, dass der Präsident schon vor vielen Jahren eine unabhängige Diätenkommission eingesetzt hat, um die Diäten zu überprüfen und die Angemessenheit der Diäten nachzuweisen.
1993 ist uns empfohlen worden, uns an A 16 als Leitbild zu orientieren. A 16 – das muss man wohl deutlich sagen – ist vergleichbar mit der Bezahlung des Bürgermeisters einer Samtgemeinde mit rund 10 000 Einwohnern. Dies haben wir seitdem als Grundlage übernommen und sollten sicherlich auch in Zukunft versuchen, uns an diesem Leitbild auszurichten. Der Kollege Heinemann hat eben schon darauf hingewiesen, dass wir nach 1993 der Empfehlung der Kommission in drei Fällen nicht nachgekommen sind, d. h. keine Erhöhung vorgenommen haben und aus diesem Grunde jetzt um etwa 700 DM bis 800 DM unter dem genannten Leitbild liegen.
Der Bericht, der in diesem Jahr vorgelegt worden ist, orientiert sich vor allen Dingen an der Tariferhöhung im öffentlichen Dienst, wo im vergangenen Jahr eine Tarifanpassung in Höhe von 1,8 % erfolgt ist. Bei den Arbeitnehmergehältern ist ein erheblich höherer Anstieg, nämlich um rund 2,9 %, erfolgt. Aber es ist sicherlich richtig, uns am öffentlichen Dienst zu orientieren und die Empfehlung von 1,8 % zu übernehmen. Meine Fraktion stimmt aus diesem Grunde der Erhöhung der Grundentschädigung um 1,8 % zu.
Bei der Aufwandsentschädigung ist eine sehr umfangreiche Untersuchung über vier Monate bei vier Abgeordneten jeder Fraktion durchgeführt worden. Hier wurde sehr eindrucksvoll nachgewiesen, welche Aufwendungen tatsächlich anfallen. Die Diätenkommission hatte insofern die Möglichkeit zu sagen, dass der Aufwand in den Wahlkreisen, der bisher angenommen wurde, tatsächlich anfällt und die Aufwandsentschädigung insofern auch gerechtfertigt ist bzw. sogar noch leicht angehoben werden muss, und zwar um 60 DM. Wir haben also wirklich eine Grundlage dafür, dass die Aufwandsentschädigung um 60 DM leicht angepasst wird.
Meine Damen und Herren, insgesamt wird die CDU-Landtagsfraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil er angemessen ist, weil die unabhängige Diätenkommission nachgewiesen hat, dass die Erhöhung wirklich angemessen ist. Ich meine, es ist eine gute Übung – ich habe das an anderer Stelle auch schon gesagt -, dass wir uns in jedem Jahr über die Anpassung Gedanken machen und dass wir das eben nicht über zwei oder drei Jahre machen, weil wir so ein transparentes System haben und uns nicht davor verstecken müssen, dass wir eine entsprechende Grundentschädigung in Anlehnung an A 16 bekommen.
Ich behaupte sogar, dass Niedersachsen in diesem Feld vorbildhaft ist, gerade was z. B. auch die Pensionsansprüche angeht. Dort haben wir 1993 auch eine Anpassung durchgeführt und gesagt, dass wir uns insgesamt an der Entwicklung orientieren müssen, und haben sogar auf Ansprüche in Höhe von 10 % verzichtet und den Anspruch auf Eintritt in das Rentenalter bzw. in das Pensionsalter auf 65 bzw. 60 Jahre reduziert. Das ist sicherlich auch beispielhaft gewesen. Insofern sollten wir dies auch an dieser Stelle immer wieder betonen, dass wir uns nicht verstecken müssen.
Meine Damen und Herren, leider ist es zurzeit noch so, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen immer versucht, populistisch zu agieren, indem sie sagt: Wir wollen die Erhöhung nicht mitmachen und werden den Betrag spenden. - Ich habe es immer wieder gesagt und werde das auch heute tun, dass auch wir Abgeordneten von den Fraktionen der CDU und der SPD in unseren Wahlkreisen mindestens diese Summe spenden und dass wir uns nicht verstecken müssen. Dies müssen wir an dieser Stelle wohl immer wieder betonen.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass in den nächsten Jahren vielleicht auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Einsicht kommt, dass man diesen Populismus nicht mitmachen sollte. Wir sollten so selbstbewusst sein, zu sagen, dass wir für unsere Arbeit, die wir hier im Parlament, aber auch in den Wahlkreisen leisten, auch eine entsprechende Entschädigung verdient haben. Wir leisten gute Arbeit,