Ich bin sehr zuversichtlich, dass in den nächsten Jahren vielleicht auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Einsicht kommt, dass man diesen Populismus nicht mitmachen sollte. Wir sollten so selbstbewusst sein, zu sagen, dass wir für unsere Arbeit, die wir hier im Parlament, aber auch in den Wahlkreisen leisten, auch eine entsprechende Entschädigung verdient haben. Wir leisten gute Arbeit,
und insofern - das muss man auch sagen - ist die Entschädigung in Höhe von A 16 völlig angemessen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, es weist Sie nicht als guten Debattenredner aus, wenn Sie Argumente, die Sie nicht teilen, hier einfach als Populismus abtun. Ich habe
schon bei der Einbringung der Vorlage sehr deutlich begründet, warum wir die Diätenerhöhung ablehnen.
Daran hat sich auch in der Zwischenzeit nichts geändert. Ich habe auch deutlich gemacht, dass ich durchaus Verständnis für Ihre Argumente habe, dass wir aber nach Abwägung all dieser Argumente zu einem anderen Ergebnis kommen.
Ich habe schon bei der Einbringung gesagt, dass wir die Erhöhung der Diäten ablehnen werden. Daran hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert. Aber ich will noch einmal betonen: Wir lehnen die Diätenerhöhung nicht etwa ab, weil wir der Auffassung sind, die Abgeordneten hätten die Diätenerhöhung nicht in dem Sinne verdient, dass sie nicht auch ein gerechtes Äquivalent für ihre Arbeitsleistung sein kann.
Wir lehnen die Diätenerhöhung ab, weil wir glauben, dass wir sie uns in Niedersachsen nicht leisten können. Niedersachsen ist - das erleben wir in Haushaltsdebatten immer wieder, und da sind wir uns dann auch einig - ein vergleichsweise armes Bundesland. Das zwingt uns immer wieder zu tiefen Einschnitten - ich habe das beim letzten Mal schon gesagt - insbesondere auch im Sozialbereich. Viele gerade der kleineren Projekte sind am Rande des Ruins. Wir argumentieren dem gegenüber immer so, dass die Haushaltslage in Niedersachsen sehr, sehr angespannt ist. Mit anderen Worten: Wir leisten uns in Niedersachsen vieles schon lange nicht mehr, was sich reichere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Bayern oder aber auch Hessen leisten. Im kulturellen, im sozialen Bereich machen wir immer wieder Einschnitte.
Wenn wir unsere Einkommenssituation mit genau den Abgeordneten dieser Bundesländer vergleichen, dann sehen wir gar nicht so schlecht aus. Weil ich der Auffassung bin, dass diese Balance nicht wirklich stimmt, macht es Sinn, diese Diätenerhöhung abzulehnen. Wir entscheiden hier im Parlament nicht nur über unsere Einkommenssituation, sondern wir entscheiden im Rahmen von Haushaltsberatungen auch über die Einkommens
und Lebenssituation von anderen Bevölkerungsgruppen. Weil das so ist, müssen wir diese Entscheidung in eine vernünftige Balance bringen, weil auch unsere politische Glaubwürdigkeit davon abhängt.
Der Verzicht auf diese Diätenerhöhung ist auch aus meiner Sicht in keiner Weise unzumutbar, im Übrigen auch nicht, wenn wir die Orientierung an A 16 aufrecht erhalten. Das Leitbild A 16 bedeutet ja nicht, dabei auch an der höchsten Altersstufe zu kleben.
Meine Damen und Herren, ich hätte gerne durch die Abstimmung zum Ausdruck gebracht, dass wir mit einem differenzierten Vorschlag der Diätenkommission auch differenziert umgehen. Wir lehnen zwar die Diätenerhöhung ab, aber die sehr präzise erarbeitete Erhöhung der Aufwandsentschädigung unterstützen wir. Das will ich hier noch einmal ausdrücklich sagen. Selbst wir wollen nicht, dass Abgeordnete bei der Erfüllung ihrer Aufgaben noch draufzahlen. Insoweit hier von mir noch einmal diese Aussage. In der Abstimmung ist es leider nicht möglich, das zum Ausdruck zu bringen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir über Abgeordnetenentschädigungen sprechen, haben wir es immer mit drei Themen zu tun: Erstens. Das passt nicht in die Zeit. Zweitens. Es wird bezweifelt, ob die Abgeordnetenentschädigung in der Höhe angemessen ist. Drittens. Warum muss eigentlich jedes Jahr diese Erhöhung vom Parlament beschlossen werden?
Meine Damen und Herren, bei dem dritten Punkt möchte ich gern beginnen. Es gibt hunderte von Positionen im Lande Niedersachsen, die ähnlich vergütet werden wie ein Abgeordnetenmandat. Das passiert in den Schulen, das passiert in den Kommunalverwaltungen, das passiert in der privaten Wirtschaft. Überall gibt es durch das, was man vereinbart hat, gesellschaftspolitisch ein Verfahren,
Das ist bei Abgeordneten ausdrücklich anders, weil das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 5. November 1975 festgelegt hat, dass die Parlamente jedes Jahr eine solche Entscheidung zu treffen haben. Das tun wir auch. Wir haben als erstes Landesparlament eine Kommission berufen, die sich darüber Gedanken gemacht hat, in welcher Höhe denn überhaupt eine solche Arbeit zu entschädigen ist.
Meine Damen und Herren, es lässt sich trefflich streiten, ob die Einschätzung der Kommission, festgemacht am Leitbild A 16, richtig ist. Ich könnte mir denken, dass man auch zu anderen Ergebnissen kommen könnte. Es gilt nämlich, Folgendes sicherzustellen. Die Verfassung fordert eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung für die Abgeordneten und ihre Familien. Frau Pothmer, manchmal wird ausgeblendet, wenn man über die Opportunität von Erhöhungen redet, dass auch Familien davon betroffen sind, die eine Rolle spielen. Es geht nicht nur um die Person des Abgeordneten. Deshalb will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Das sollten Sie mit im Auge haben. Manchmal habe ich den Eindruck, das vergessen Sie.
Dann ein weiterer Hinweis zu Ihrem Argument. Sie haben gemeint, es passe nicht in die Zeit, und man könne sozusagen mit einem Verzicht auf die 180 DM pro Abgeordneten - jeder mag das ausrechnen, wie viel das im Monat und im Jahr sind den niedersächsischen Haushalt sanieren. Das wird uns nicht gelingen. Es wird auch nicht so sein, Frau Pothmer, dass, wenn wir darauf verzichten, an irgendeiner Stelle für irgend ein Projekt zusätzliches Geld zur Verfügung steht. Das muss man ganz einfach an dieser Stelle feststellen. Ich finde, diese Argumentation ist nicht ganz redlich.
Dann wird vom Verfassungsgericht und von der Verfassung gefordert, dass wir eine Bezahlung, eine Vergütung bekommen müssen, die der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht wird. Auch das ist ein weites Feld. Darüber lässt sich trefflich streiten. Von daher, meine Damen und Herren, glaube ich,
ist es ein vernünftiger Vorschlag der Kommission gewesen, das Ganze am Leitbild im öffentlichen Dienst festzumachen. Trotzdem bleibt es natürlich für jeden Abgeordneten erneut dabei, dass er sich im Gegensatz zu den hunderten, die ähnlich besoldet werden, einer solchen Diskussion immer wieder stellen muss. Ich kann Ihnen auch nicht so recht sagen, welches denn ein Maßstab wäre, der gerechter wäre. Denn wir müssen auch konstatieren, dass die eine Abgeordnete oder der andere Abgeordnete, Frau Pothmer, ob nun über Liste oder direkt gewählt, nach einer Wahlperiode ausscheidet und nicht wiederkommt. Ist das dann die Leistung, die belohnt wurde? Oder was wird da eigentlich belohnt? Da haben wir, glaube ich, ein ganz schwieriges Feld.
Ich will Ihnen ganz ehrlich sagen, wir als SPDFraktion vermögen nicht einzusehen, warum eine gesamte Gesellschaft sowohl im Bereich der Selbständigen als auch im Bereich der Arbeitnehmer an dem Wachsen des Wohlstandes teilnimmt und warum eine ganz bestimmte Gruppe, weil man der Auffassung ist, es sei im Moment nicht opportun, von einer solchen Erhöhung ausgeschlossen wird. Von daher kann ich mich den Argumenten von Herrn Schünemann nur anschließen.
Wir werden dieser Erhöhung heute so zustimmen, weil wir finden, dass sie angemessen ist. Wir sollten an dieser Stelle auch wissen, dass die Kommission natürlich nur dann in der Lage ist, zu arbeiten, wenn wir ihren Vorschlägen auch folgen. Sonst kommen wir wieder in eine Situation, dass wir, um den Abstand auszugleichen, der jetzt schon wieder zu A 16 entstanden ist - die Bezahlung entspricht eher A 15 -, eine große Summe drauflegen müssen, was natürlich in der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln sein wird.
Meine Damen und Herren, verglichen mit dem, was ein Abgeordneter an Verantwortung für seinen Wahlkreis hier im Landtag übernimmt, und verglichen mit der Erhöhung von Entschädigungen z. B. in der privaten Wirtschaft bei kleinen GmbHs, ist durchaus die Frage zu stellen, ob eine die Entschädigung mit A 16 überhaupt noch angemessen ist.
Meine Damen und Herren, glauben Sie ja nicht, dass sich die Abgeordneten in diesem Landtag ihre Arbeit leicht machen und leichtfertig über diese Höhe entscheiden. Wir meinen, dass die Entscheidung heute so angemessen ist. Die Anhebung ist auch deshalb nicht überhöht, weil wir im Gegensatz zu allen anderen Landesparlamenten - Herr
Schünemann ist kurz darauf eingegangen - darauf verzichtet haben, schon mit 55 Jahren eine Pensionsberechtigung zu bekommen, und die Pension jetzt auch erst, wie es in allen anderen Bereichen der Privatwirtschaft der Fall ist, mit 65 Jahren bekommen, natürlich mit den Möglichkeiten, das um einige Jahre vorzuziehen. Das gibt es in der Privatwirtschaft aber ebenso.
Von daher, Frau Pothmer, mag es zwar nicht populistisch sein, aber zumindest ist es populär zu sagen: Wir machen die Erhöhung nicht mit. - Wir jedenfalls bleiben bei unserer Entscheidung und stimmen dem Vorschlag der Diätenkommission zu.
Vielen Dank, Herr Kollege Möhrmann. - Herr Kollege Schwarzenholz, Sie haben das Wort für zwei Minuten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich habe keinen Zweifel daran, dass die vorgesehene Diätenerhöhung von der Höhe her angemessen ist. Ich möchte aber etwas anderes anmerken.
Es gibt verfassungsgerichtliche Entscheidungen, nach denen die Funktionszulagen, die in den Fraktionen gezahlt werden, verfassungswidrig sind.
Diese Zulagen, die zur Alimentation der Abgeordneten nicht erforderlich sind - die Alimentation wird über die Grunddiät sichergestellt und der Aufwand über die Aufwandsentschädigung abgegolten -, belasten den Landeshaushalt erheblich. Würde man die Fraktionszuschüsse in Höhe dieser Zulagen kürzen, ließe sich die Diätenerhöhung daraus lässig finanzieren.
Sie haben aber nicht den Mut, diese Frage anzugehen, sondern Sie nehmen einen Zustand der Stagnation hin, Sie nehmen hin, dass in Niedersachsen eine verfassungswidrige Situation fortbesteht, und wollen auf dieser Basis die Diätenerhöhung vollziehen. Dem kann ich nicht zustimmen.
Sie sind in der Bringeschuld, Herr Plaue, Sie haben Vorschläge zu machen, wie diese Zulagen abgebaut werden können. Die dafür verwendeten Mittel könnten eingespart und z. B. zur Finanzierung der vorgesehenen Diätenerhöhung verwendet werden. Damit wären wir auf dem richtigen Dampfer, und dem würde ich auch zustimmen. Aber ohne das ist der Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Debatte.
Bevor wir zu den notwendigen Abstimmungen kommen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich die Tagesordnung in einigen Punkten verändert hat. Die Fraktionen haben mir mitgeteilt, dass der Antrag in Tagesordnungspunkt 27 direkt an die Ausschüsse überwiesen wird. Gleiches gilt für den Antrag in Tagesordnungspunkt 35. An dessen Stelle soll Tagesordnungspunkt 32 behandelt werden. Ebenfalls wird der Antrag in Tagesordnungspunkt 42 direkt an die Ausschüsse überwiesen. - Ist das richtig, Herr Möhrmann? - Das ist richtig. Ich bitte Sie, sich hinsichtlich Ihrer Reden und Ihres Zeitbudgets darauf einzustellen.