1. Wo sind die für die zusätzliche Einstellung von 2.000 Lehrern erforderlichen Stellen und/oder die dafür erforderlichen Mittel im Landeshaushalt veranschlagt?
2. Beabsichtigt die Landesregierung, gegebenenfalls einen Nachtragshaushaltplan so rechtzeitig einzubringen, dass die auf der o. g. Veranstaltung zugesagten zusätzlichen 2.000 Lehrer rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2001/2002 auch an den Schulen verfügbar sind?
3. Warum hat die Landesregierung diese Absicht nicht bei den drei Wochen zurückliegenden Haushaltsberatungen über den Landeshaushalt 2001 bekannt gegeben?
Der Ministerpräsident hat in seiner Ansprache zum Neujahrsempfang keine Aussage darüber getroffen, wie viele Einstellungen von Lehrkräften über die Pensionierungen hinaus in diesem Jahr erfolgen. Deshalb zielen die diesbezüglichen auf den Haushaltsplan 2001 gerichteten Fragen ins Leere. Unabhängig davon sei aber auf Folgendes hingewiesen:
Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer Bildungsoffensive für das Haushaltsjahr 2001 zusätzlich 125 Millionen DM eingesetzt.
In dieser Legislaturperiode werden wegen anwachsender Schülerzahlen 1 000 neue Lehrerstellen im Einzelplan 07 ausgebracht; die ersten 500 zusätzlichen Stellen sind in den Stellenplänen der Kapitel 07 10 bis 07 18 enthalten, mindestens weitere
Um die Betreuung und Vertretung an den Verlässlichen Grundschulen zu gewährleisten, stellt das Land darüber hinaus Mittel im Umfang von 1 000 Lehrerstellen zur Verfügung (2001 für 200, 2002 für 300 und 2003 für 500 Vollzeitlehrereinheiten). Die Mittel für die 200 zusätzlichen Vollzeitlehrereinheiten für das Haushaltsjahr 2001 sind im Haushaltsplan 2001 bei Kapitel 07 10 veranschlagt, die Mittel der Vollzeitlehrereinheiten der Jahre 2002 und 2003 sind in der Mipla ausgewiesen.
Daneben sind im Haushaltsplan 2001 zusätzlich 460 Stellen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ausgebracht worden.
An den allgemein bildenden Schulen wurden im Jahr 2000 1 820 Lehrerstellen durch Pensionierungen frei. Mit den 500 zusätzlichen Stellen standen 2 320 Stellen für Neueinstellungen zur Verfügung. Aufgrund der Einstellungsteilzeit konnten dann rd. 2 700 Lehrkräfte einen dauerhaften Arbeitsplatz im Schuldienst finden.
des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 6 der Abg. Bachmann, Frau ElsnerSolar, Frau Groneberg, Groth, Hepke, Schlüterbusch, Schwarz, Watermann, Dr. Weber (SPD):
Arbeitsmarktexpertinnen und -experten fordern seit langem eine bessere Zusammenarbeit zwischen Arbeits- und Sozialämtern, um vor allem die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und arbeitslosen Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Durch eine bessere Kooperation könnten überflüssige Bürokratie in den Ämtern abgebaut und Doppelarbeit vermieden werden. Durch eine effiziente aktive Arbeitsmarktpolitik erhalten tausende von Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive.
In Niedersachsen gibt es seit Jahren Arbeitsmarktprogramme, die darauf abzielen, Langzeitarbeitslose und arbeitslose Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in den Arbeitsmarkt einzugliedern.
Auch die Bundesregierung hat die positiven Wirkungen der Arbeitsmarktprogramme erkannt und fördert regionale Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe. Insgesamt stehen dafür rund 30 Millionen DM zur Verfügung.
3. Wie bewertet die Landesregierung die Effekte der niedersächsischen Programme zur Integration Langzeitarbeitsloser und arbeitsloser Sozialhilfeempfänger in den Arbeitsmarkt?
Durch innovative regionale Modellvorhaben will der Bund erproben lassen, wie die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsamt und Sozialhilfeträger verbessert werden kann und wie die beiden Leistungssysteme Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe verzahnt werden können. Mit diesen Modellen sollen Erfahrungen gesammelt werden, die als Grundlage für eine bundesweite Lösung dienen können.
Erstens. Bei einer ersten Auswahl von 20 zu fördernden Modellvorhaben hat das Bundesarbeitsministerium unter Beteiligung des Landes zwei niedersächsische Projekte berücksichtigt, die in der Trägerschaft des Landeskreises Grafschaft Bentheim und des Arbeitsamtes Göttingen durchgeführt werden. Ein weiteres niedersächsisches Projekt, an dem das Arbeitsamt Hannover, die Landeshauptstadt Hannover, der Landkreis Hannover und die Stadt Garbsen beteiligt sind, wird voraussichtlich in Kürze ebenfalls gefördert werden können. Damit ist Niedersachsen überproportional an dem Modell beteiligt.
Zweitens. Eine Reihe von Kommunen in Niedersachsen hat bereits innovative Maßnahmen zur Eingliederung von Sozialhilfeempfängerinnen und –empfängern entwickelt. Mit den Modellvorhaben und der Experimentierklausel als neue gesetzliche Grundlage können nun weitergehende Kooperati
Drittens. Ziel der Modellvorhaben ist, für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe die Integration in den regulären Arbeitsmarkt effizienter zu gestalten. Dazu sollen eine gemeinsame Vermittlung, Beratung und Betreuung vorgenommen, gemeinsame Eingliederungsprojekte durchgeführt und eine gemeinsame Maßnahmefinanzierung erprobt werden. Die Leistungen nach dem SGB III und dem BSHG sollen entsprechend kombiniert und eingesetzt werden.
Viertens. Im Rahmen einer Experimentierklausel sollen die Modellvorhaben Wege aufzeigen, wie Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe „aus einer Hand“ gezahlt werden können. Für die Leistungsempfängerinnen und -empfänger hat das den Vorteil, dass nur noch eine Stelle „zuständig ist“, die den Leistungsantrag bearbeitet und die Leistungen auszahlt. Das ist kundenorientiert und vermeidet Doppelarbeit.
Fünftens. Zur Umsetzung der genannten Ziele kann zwischen den beteiligten Stellen der erforderliche Datenaustausch vorgenommen werden.
Zur dritten Frage: Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger stellen eine herausgehobene Zielgruppe der niedersächsisches Arbeitsmarktprogramme dar. Im Jahr 2001 wächst der Haushalt für Arbeitsmarktpolitik auf 174 Millionen DM gegenüber 155 Millionen DM im Vorjahr. Allein durch die Maßnahmen des Landes werden jährlich rd. 20 000 Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfängerinnen und – empfänger beraten, betreut, qualifiziert und beruflich eingegliedert. Das Landesengagement für diese Zielgruppe ist damit mit über 44 v. H. im Vergleich zu dem Anteil der Langzeitarbeitslosen in der Arbeitslosigkeit (36 v. H.) überproportional hoch. Vor allem ist die Förderung
Erstens. In den letzten Jahren ist die Qualifizierung von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern im Rahmen von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zu einem bedeutsamen Instrument aktiver Arbeitsmarktpolitik des Landes und auf kommunaler Ebene entwickelt worden. Von den Maßnahmeteilnehmerinnen und –teilnehmern konnten insgesamt 41 % in Arbeit vermittelt werden und 13 % haben weitere Qualifizierungsmaßnahmen besucht.
Zweitens. Mit dem Programm RABaZ wird die berufliche Eingliederung junger Langzeitarbeitsloser und junger Sozialhilfeempfängerinnen und – empfänger gefördert. In den dafür landesweit eingerichteten 33 Beratungsstellen sind in den letzten beiden Jahren mehr als 2 600 junge Frauen und Männer beraten worden. 40 % von ihnen konnte bisher ein Weg aus der Arbeitslosigkeit durch die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen und durch die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit aufgezeigt werden.
Vor dem Hintergrund, dass es sich um eine schwierige Personengruppe handelt, sind diese Ergebnisse aus meiner Sicht sehr positiv.
Auch zukünftig wird das niedersächsische Arbeitsmarktprogramm weiter entwickelt und ausgebaut, um die aktuellen Erfordernisse des Arbeitsmarktes aufzugreifen und für besondere Zielgruppen des Arbeitsmarktes die Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt zu verbessern.