Wie der aktuellen Presseberichterstattung zu entnehmen ist, beabsichtigt die DB AG, die Bahnstrecke Uelzen – Braunschweig nach 2002 stillzulegen. Die beabsichtigte Stilllegung wird damit begründet, dass die Nachfrage auf der Strecke zu schwach sei und eine notwendige Sanierung der Strecke in Höhe von 50 Millionen DM daher unwirtschaftlich sei. Die Landesregierung und die Landesnah
Nach § 4 (1) AEG sind die Eisenbahnen verpflichtet, die Eisenbahninfrastruktur jederzeit in betriebssicherem Zustand zu halten. Offensichtlich hat die DB AG die gesetzlich vorgeschriebene Unterhaltung und Instandsetzung nicht regelmäßig bzw. nicht ausreichend vorgenommen.
2. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, bzw. was beabsichtigt sie gegen die o. g. Stilllegungspläne noch zu unternehmen?
3. Wie hoch waren die von der DB AG vereinnahmten Trassengebühren für diese Strecke seit dem 1. Januar 1996, und wie hoch waren die Investitionen in Unterhalt und Instandsetzung in demselben Zeitraum?
The same procedure as every month – möchte man angesichts Ihrer neuerlichen Anfrage zur Stilllegung von DB-Strecken meinen. Herr Wenzel, ich habe bereits im Januar auf Ihre Anfrage zur Bahnstrecke Northeim – Bodenfelde darauf hingewiesen, dass allein aus organisatorischen Gründen kurzfristig keine Entscheidung über die Stilllegung einzelner Strecken zu erwarten ist. Dies gilt nach wie vor! Denn auch diese Strecke gehört zu den Strecken, denen die Bahn im Rahmen ihrer Mittelstandsoffensive mit einem neuen, schlanken Management neue Perspektiven eröffnen will. Das wissen Sie, Herr Wenzel, nur zu gut! Gerade Sie haben in der letzten Beiratssitzung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Anfang dieses Monats dazu Informationen aus erster Hand erhalten:
In dieser Sitzung hat nämlich die DB Regio AG ihr Interesse nicht nur an der Weiterbedienung dieser Strecke, sondern auch an der Vorhaltung der Infrastruktur bekundet.
Zu 1: Bislang ist ein Stillegungsverfahren für diese Strecke nicht eingeleitet worden. Vielmehr hat die DB Netz AG die Trassenanmeldungen für den kommenden Fahrplan, der bis Dezember 2002 gilt, bestätigt. Damit sind Strecke und SPNV zumindest für die nächsten eineinhalb Jahre sicher !
Dieses wollen wir nutzen. Deswegen werden wir unsere Gespräche mit der DB AG zielstrebig fortsetzen. Für konstruktive Lösungen sind wir jederzeit offen.
Allerdings sage ich auch: Lösungen in dem Sinne, dass Risiken und Lasten auf Dritte übergehen und Erlöse bei der DB AG verbleiben, kann ich mir nicht vorstellen!
Lassen Sie uns zunächst abwarten, wie sich diese Gespräche mit der Bahn entwickeln. Deshalb halte ich es für nicht angebracht, hier und heute über mögliche Alternativen zu spekulieren oder gar zu debattieren!
Zu 3: Ich habe Ihnen bereits im Januar auf eine wortgleiche Frage mitgeteilt, dass das Land die im Nahverkehr zu erbringenden Leistungen ausschließlich mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen, d. h. der DB Regio AG, vereinbart. In welcher Höhe die DB Regio AG Trassenpreise an die Netz AG zahlt, ist dem Land daher nicht bekannt.
Im Übrigen gibt - auch das habe ich Ihnen bereits im Januar mitgeteilt - die DB Netz AG grundsätzlich keine Auskunft über die Höhe der Unterhaltungs- und Instandsetzungsinvestitionen. Lediglich von einer gut 4 Millionen DM teuren Investition zur Verbesserung der Infrastruktur hat das Land Kenntnis.
Nach Presseberichten strebt Justizminister Dr. Pfeiffer eine Konzentration der Handelsregistergerichte bei den Amtsgerichten an, in deren Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat. Statt der bislang 80 Handelsregistergerichte gäbe es ab 2002 nur noch elf Standorte in den größeren Städten des Landes. Nach der aktuellen Diskussion um die Schließung von Bundeswehrstandorten sowie um den Rückzug von Post und Bahn aus dem ländlichen Raum sieht der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund in dieser Konzentration erneut eine massive Schwächung des ländlichen Raumes. Die damit verbundene Aushöhlung amtsgerichtlicher Zuständigkeiten gefährdet zudem - zumindest mittelfristig - die Existenz kleinerer Amtsgerichte.
1. Welche Amtsgerichte sollen ihre Aufgabe als Handelsregistergerichte zu Gunsten des Amtsgerichts am Ort des Landgerichts verlieren?
2. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag, vor dem Hintergrund moderner Kommunikationsverbindungen gerichtliche Zuständigkeiten - wenn dies denn notwendig und zweckmäßig ist - auf Amtsgerichte in der Fläche zu konzentrieren und so einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum zu leisten?
3. Wann werden allgemein zugängliche Informationen niedersächsischer Handelsregister (gegebenenfalls gegen angemessene Gebühr) im Internet zur Verfügung stehen?
Durch Artikel 20 des Handelsrechtsreformgesetzes vom 22. Juni 1998 wird das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) dahin gehend geändert, dass ab dem 1. Januar 2002 für die Führung des Handelsregisters nur noch das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Landgerichts zuständig ist.
Der Gesetzgeber hat die Landesregierungen jedoch ermächtigt, die Führung des Handelsregisters anderen oder zusätzlichen Amtsgerichten zu übertragen und die Bezirke der Registergerichte abweichend von dieser Bestimmung festzulegen, „wenn dies einer schnelleren und rationelleren Führung des Handelsregisters dient.“ Die Ermächtigung kann von den Landesregierungen auf die Landesjustizverwaltungen übertragen werden.
Sollte die Landesregierung von der Ermächtigung keinen Gebrauch machen, gäbe es daher ab dem 1. Januar 2002 nur noch elf statt bisher 80 Handelsregistergerichte. Demgegenüber widerspräche eine vollständige Dekonzentration der Registerführung auf sämtliche 80 niedersächsische Amtsgerichte dem Willen des Gesetzgebers, nach dem die Konzentration der Regelfall und die Dekonzentration die - zudem an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte - Ausnahme ist.
Das Justizministerium beabsichtigt, von den 80 niedersächsischen Amtsgerichten 39 zu Handelsregistergerichten zu bestimmen.
Darüber hinaus beabsichtige ich - um einerseits der bundesgesetzlichen Regelung zu entsprechen und andererseits die Bürgernähe und Kompetenz in der Fläche so weit wie möglich zu erhalten - eine weitergehende Konzentration der bisherigen Zuständigkeiten.
Damit sollen Handelsregistergerichte geschaffen werden, die durch ihre Größe eine sinnvolle Spezialisierung der Mitarbeiter und eine deutliche Qualitätssteigerung der Arbeit ermöglichen. Im Einzelnen sollen deshalb folgende Amtsgerichte ihre bisherige Handelsregisterzuständigkeit verlieren: