Zu 2: Sie stimmt dem Vorschlag im Wesentlichen zu. Deshalb trägt die geplante sehr weit gehende Dekonzentration den Forderungen nach der Erhaltung von Arbeitsplätzen und Kompetenz im ländlichen Raum Rechnung. So sollen 30 Amtsgerichte, die nicht Amtsgericht am Sitz des Landgerichts sind, zu Handelsregistergerichten bestimmt und damit eine Konzentration in der Fläche erreicht werden.
Dagegen wäre eine Konzentration gerichtlicher Zuständigkeiten auf Standorte nur im ländlichen Raum vor allem aus Gründen der Bürgernähe nicht zu verantworten. Daran ändert auch der umfassende Einsatz von IuK-Technik in der niedersächsischen Justiz nichts, weil nicht auch die Rechtsuchenden aller Schichten über solche Ausstattung verfügen, und weil nicht jede Kommunikation zwischen Gerichten und Bürgerinnen und Bürgern elektronisch abgewickelt werden kann
Zu 3: Ein konkreter Zeitpunkt ist noch nicht absehbar. Voraussetzung für einen allgemein zugänglichen elektronischen Zugriff auf niedersächsische Handelsregisterdaten ist zunächst die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Der Bundesgesetzgeber hat hierzu den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Begleitung des elektronischen Handelsregisters vorgelegt. Wann ein entsprechendes Gesetz in Kraft tritt, ist derzeit nicht absehbar.
für einen möglichen elektronischen Zugriff vorbereitet. Die Planungen zur Einführung eines elektronischen Zugriffs durch Dritte werden im Anschluss an die derzeit laufenden Arbeiten zur Einführung des elektronischen Grundbuches beginnen.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 9 der Abg. Frau Mundlos und Ontijd (CDU) :
Ständige Mittelkürzungen für den Landestrachtenverband Niedersachsen - Landesregierung gefährdet ehrenamtliches Engagement
Die finanzielle Förderung des Landestrachtenverbandes Niedersachsen aus Mitteln des Landes ist in den vergangenen Jahren immer mehr gekürzt worden. Von anfangs 45 000 DM im Jahr 1997 gingen die Mittel auf 40 000 DM zurück, für das Jahr 2001 werden nunmehr nur noch 35 000 DM gewährt. Schon diese Kürzungen bedeuten eine erhebliche Einschränkung der Arbeit des Landestrachtenverbandes, obwohl die Mitgliederzahlen gleichzeitig wachsen. Jetzt ist dem Landestrachtenverband seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur sogar mitgeteilt worden, dass ab 2002 mit einer weiteren Kürzung von 50 % der Mittel zu rechnen ist. Der Verband teilt dazu mit: „Die ausschließlich ehrenamtliche Arbeit des Landestrachtenverbandes Niedersachsen würde ab dem Jahr 2002 stark gefährdet werden.“
Es ist nicht nur dem Landestrachtenverband unverständlich, wie durch die vergleichsweise geringe Einsparung für das Land Niedersachsen „faktisch ein finanzielles Desaster für den Landestrachtenverband Niedersachsen“ ausgelöst (Schreiben vom 23. Januar 2001) werden kann.
1. Warum sind die Landesmittel für den Landestrachtenverband Niedersachsen weiter gekürzt worden, obwohl sowohl seitens der Regierungsfraktion als auch seitens des für die Kulturförderung zuständigen Wissenschaftsministers Oppermann gegenüber dem Landtag wiederholt erklärt wurde, es würde zu keinen Kürzungen im Kulturbereich kommen?
2. Will die Landesregierung bestreiten, dass mit der von ihr angekündigten weiteren Kürzung um noch einmal 50 % vergleichbar geringe Mittel im Landeshaushalt eingespart werden, gleichzeitig aber der Landestrachtenverband Niedersachsen seine Arbeit nicht mehr fortsetzen kann?
3. Warum werden seitens der Landesregierung Sonntagsreden in Bezug auf die Förderung ehrenamtlichen Engagements gehalten, wenn in der Kulturarbeit tätigen Verbänden wie dem Landestrachtenverband Niedersachsen, die ausschließlich auf ehrenamtlicher Arbeit beruhen, die finanzielle Grundlage seitens des Landes durch stetige Mittelreduzierung entzogen wird?
Der Landestrachtenverband Niedersachsen e. V. verkörpert mit seinen Mitgliedsvereinen und – gruppen den Erhalt und die Pflege des Brauchtums der Trachten, Volksgruppen, Sprache und Gesang in allen Teilen Niedersachsens. Dabei ist das Trachtenwesen eine der tragenden Säulen bei der Wahrung überlieferten Kulturgutes. Der Landestrachtenverband nimmt unter den Vereinigungen, die sich der Pflege von Kultur und Brauchtum widmen, einen besonderen Stellenwert ein. Deshalb wird er auch institutionell aus Landesmitteln in Höhe von zurzeit 35 000 DM gefördert.
Die Landesregierung misst der Heimatpflege und damit der Pflege der Kultur und des Brauchtums, aber auch ihrer Öffnung für Modernisierung (neue Strukturen, neue Zielgruppen etc.) eine wesentliche Bedeutung zu.
Innerhalb der Förderung der Heimatpflege liegt das Schwergewicht aus kultur- und strukturpolitischen Gründen auf der institutionellen Förderung der Landschaften und Landschaftsverbände sowie des Niedersächsischen Heimatbundes. Diese Einrichtungen zählen satzungsgemäß die Pflege des Brauchtums und damit auch des Trachtenwesens zu ihren Aufgaben.
Zu 1: Der Landestrachtenverband ist nicht von einer gravierenden Kürzung im Haushaltsjahr 2001 betroffen. 2001 stehen DM 35 000 DM zur Verfügung. Auch für den Entwurf des Doppelhaushalts 2002/2003 beabsichtigt das MWK jeweils 35 000 DM als institutionelle Förderung bereitzustellen.
Zu 3: Ehrenamtliches Engagement ist in Deutschland auch im Kulturbereich weit verbreitet und unverzichtbar. Was Freiwilligenarbeit schafft und vermittelt, ist „unbezahlbar“ und kann kulturpolitisch gar nicht hoch genug gewürdigt werden. Deshalb ist auch eine finanzielle Unterstützung dieser Arbeit sehr wichtig.
In Zeiten, in denen die öffentliche Hand intensiv über eine veränderte Aufgabenstruktur bei knapper werdenden Finanzmitteln nachdenkt, sind aber auch ehrenamtlich geführte Kulturverbände und vereine aufgefordert, Drittmittel einzuwerben. Hier ist MWK engagiert bereit, Türen bei z. B. Stiftungen zu öffnen. Zudem ist es Landespolitik, weniger einzelne Projekte als vielmehr deren Basis (Fort-/Weiterbildung landesweit) zu fördern. Darüber hinaus bietet MWK zusammen mit der Bundesakademie für kulturelle Bildung, Wolfenbüttel, Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche an (z. B. für ehrenamtlich geleitete Kunstvereine).
des Umweltministeriums auf die Frage 10 der Abg. Frau Zachow, Frau Ortgies, Frau Pruin, Dinkla, Bookmeyer, Ontijd (CDU):
Aufnahme des niedersächsischen Wattenmeers in die Liste der UNESCO als Welterbe (Weltnatur- und Weltkulturerbe)
Im Oktober 2001 findet im dänischen Esbjerg die neunte trilaterale Regierungskonferenz über den Wattenmeerschutz statt. Auf dieser Konferenz, an der Umweltminister von Deutschland, Dänemark und den Niederlanden teilnehmen, soll ein gemeinsamer Antrag eingebracht werden mit dem Ziel, dass das Wattenmeer von der UNESCO als Weltnatur- und Weltkulturerbe eingestuft wird. Nach Einschätzungen der Fachleute dürfte der Antrag auch gute Chancen haben, von der UNESCO angenommen zu werden.
Weil das niedersächsische Wattenmeergebiet als Nationalpark, als Vogelschutzgebiet, als FFH-Gebiet und als Biosphärenreservat sowie weitgehend nach § 28 a des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes als besonderes Biotop unter Schutz gestellt ist, haben die Vertreter der Ostfriesischen Inseln in dem Arbeitskreis „Trilaterale Wattenmeer-Zusammenarbeit“ darum gebeten, über die Folgen, Pflichten, Vor- und Nachteile einer Ausweisung als Weltnaturerbegebiet informiert zu werden.
Während in Dänemark, den Niederlanden, aber auch in Schleswig-Holstein inzwischen eine öffentliche Beteiligung mit breiter Diskussion über den Sinn und Zweck des oben angeführten Antrages, vor allem aber über mögliche Konsequenzen der Aufnahme in die UNESCO-Liste, stattfindet, ist die Frage der Antragstellung in Niedersachsen bisher so gut wie gar nicht in der Öffentlichkeit thematisiert worden. Besorgte Bürgerinnen und Bürger befürchten, mit der Anerkennung als Welterbe könnten möglicherweise, nicht zuletzt auch
durch Einrichtungen von Pufferzonen, Einschränkungen der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Inselkommunen verbunden sein.
1. Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Eintragung des Wattenmeeres als Weltnatur- und Weltkulturerbe für die niedersächsischen Küsten- und Inselkommunen, für die dortige Wirtschaft und die dort lebenden Einwohner?
2. Auf welche Weise beabsichtigt die Landesregierung die Inselkommunen, betroffene örtliche Verbände der Wirtschaft und des Tourismus rechtzeitig vor Antragstellung zu beteiligen?
3. Wie wird die Landesregierung reagieren, wenn sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens herausstellt, dass Inselgemeinden, örtliche Verbände oder Grundeigentümer sich weigern, das Vorhaben mitzutragen?
Auf der 6. Trilateralen Regierungskonferenz 1991 in Esbjerg haben die für den Naturschutz zuständigen Ressorts der Niederlande, Dänemarks und der Bundesrepublik Deutschland vereinbart, eine Aufnahme des Wattenmeeres in die Welterbeliste zu prüfen. 1997, auf der 8. Trilateralen Regierungskonferenz in Stade, wurde der Beschluss bekräftigt und beschlossen, dass eine Nominierung als Welterbe nur gemeinsam mit der örtlichen Bevölkerung und den relevanten Interessenvertretern vorbereitet werden kann. Zu diesem Zweck wird zurzeit eine Informationsbroschüre in den Sprachen der drei Wattenmeeranrainer erstellt, in der die Bedeutung einer Anmeldung als Welterbe mit ihren Konsequenzen und Chancen dargestellt wird. Mit der Broschüre wird eine Grundlage für die Diskussion geschaffen.
Auf der im Herbst stattfindenden Trilateralen Regierungskonferenz in Esbjerg soll zunächst nur die Möglichkeit diskutiert werden, das unter Schutz stehende Wattenmeergebiet oder Teile davon als Weltnaturerbe anzumelden.
Der 1999 vom Niedersächsischen Umweltministerium eingerichtete Gesprächskreis Trilaterale Wattenmeer-Zusammenarbeit, dem neben dem Oberkreisdirektor des Landkreises Aurich zwei Inselvertreter, ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer Stade sowie ein Vertreter der Naturschutzverbände als Multiplikatoren angehören, wird regelmäßig vom Niedersächsischen Umweltministerium und der Nationalparkverwaltung über alle Überlegungen im Zusammenhang
mit der trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit informiert; dazu gehört auch die Frage der Anmeldung als Welterbe.
Zu 1: Nachteilige rechtliche Auswirkungen für die Küsten- und Inselkommunen, für die dortige Wirtschaft und die dort lebenden Einwohner durch eine Anerkennung als Weltnaturerbe werden nicht erwartet. Es werden vielmehr positive Auswirkungen für die Attraktivität und die Entwicklung in der Wattenregion erhofft.